Datum: 11.03.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Stadt Vilsbiburg
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:21 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:21 Uhr bis 20:31 Uhr
Öffentliche Sitzung
TOP-Nr. |
Bezeichnung
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1 |
Ersatzbeschaffung Radlader inkl. Zubehör - Stadtbauhof Vilsbiburg
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2 |
Formlose Bauvoranfrage - Marcel Beischl, Im Burger Feld 14, FlNr. 980/58, Gem. Vilsbiburg - Wind- und Wetterschutz als Einfriedung
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3 |
Antrag auf Vorbescheid - Marianne und Franz Neumaier, Geiselsdorf 9, FlNr. 777/2, Gem. Seyboldsdorf - Abbruch und Neubau eines Wohnhauses mit PKW Garage, Stallgebäude und Reitplatz
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4 |
Tekturantrag - Qualid Ben Khalifa, Hochkalterstr. 5, FlNr. 247/39, Gem. Wolferding - Änderung der Dachneigung von 30 auf 22 Grad und Überdachung des Erkers
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5 |
Antrag auf Baugenehmigung - Petra und Herbert Baier, Haarbach, Bachstraße, FlNr. 1836/2, Gemarkung Haarbach - Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage
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6 |
Antrag auf Baugenehmigung und isolierte Befreiung - Markus Wallner, Kreuzweg 12 in Vilsbiburg, FlNr. 343/4, Gemarkung Vilsbiburg, Aufstockung einer bestehenden Garage
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7 |
Antrag auf Baugenehmigung - Annika Danner, Herrnfeldener Str. 34 1/5, FlNr. 1282/21, Gem. Vilsbiburg - Erweiterung des bestehenden Wohnhauses und Einbau einer Schleppdachgaube in das bestehende Wohnhaus
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8 |
Antrag auf Baugenehmigung - Josef Robl, Stadtplatz 34, 35, 36, FlNrn. 42, 43, 44, Gem. Vilsbiburg - Sanierung und Umbau 1.OG Wohn- und Geschäftshaus
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9 |
Einbahnstraßenregelung Bahnhofstraße / Industriestraße; Bau eines Gehweges
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10 |
Neubau der Kindertagesstätte Burger Feld - Auftragserteilung Garten- und Landschaftsbauarbeiten
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11 |
Neubau Kindertagesstätte Burger Feld - Auftragserteilung Elektroinstallation und Beleuchtung
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12 |
Umbau der ehemaligen Kläranlage Frauensattling; Auftragsvergabe
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13 |
Informationen zu Bauanträgen in der laufenden Verwaltung
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14 |
Anfragen
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zum Seitenanfang
1. Ersatzbeschaffung Radlader inkl. Zubehör - Stadtbauhof Vilsbiburg
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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11.03.2019
|
ö
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beschließend
|
1 |
Sachverhalt
In der Bau- und Umweltausschusssitzung am 12.11.2018 wurden die geplanten größeren Anschaffungen des Bauhofs für das Haushaltsjahr 2019 vorgestellt.
Darin enthalten ist auch die Anschaffung eines neuen Radladers mit Streusilo und Arbeitskorb zu folgenden Kostenansätzen:
TOP 1
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Austausch Lader
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geschätzt brutto
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130.000 Euro
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TOP 2
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Streusilo für Lader
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geschätzt brutto
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12.000 Euro
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TOP 4
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Arbeitskorb für Lader
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geschätzt brutto
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10.000 Euro
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Summe brutto
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152.000 Euro
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Der Bau- und Umweltausschusssitzung hat einstimmig beschlossen alle vorgestellten Bauhofanschaffungen für den Haushalt 2019 zu berücksichtigen. Diese wurden im Haushalt 2019 eingestellt.
Der Bauhof hat zwischenzeitlich fünf Radlader inkl. Zubehör besichtigt.
1
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Kramer-Radlader (NL Leitl, Vilsbiburg)
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2
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Caterpillar-Radlader (BayWa Technik, Straubing)
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3
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JCB-Radlader (Henne Nutzfahrzeuge, Heimstetten)
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4
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Volvo-Radlader (Robert Aebi GmbH, Parsdorf)
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5
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Liebherr-Radlader (Liebherr Vertrieb, München)
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Bei der Prüfung wurden folgende wesentliche Kriterien verglichen und bewertet:
- Wirtschaftliches Arbeiten mit dem Radlader für die anfallenden Arbeiten durch ausreichend großes Winterdienstsilo (600 Liter oder mehr), damit weniger Heimfahrten erforderlich werden.
- Streusilo und Arbeitsplattform werden ab Werk geliefert und alle erforderlichen Abnahmen und Zulassungen sind werkseitig durchgeführt
- Große Schaufel (1,1 cbm oder größer)
- Zulässige Fahrgeschwindigkeit (möglichst 40 km/h oder mehr)
- Unterhaltskosten und kurze Wege zur Werkstatt
Einzelbewertung der vorliegenden Angebote
Kramer-Radlader (NL Leitl, Vilsbiburg)
- Händler für Reparaturen vor Ort
- Sämtliche Zubehörausstattungen (Silo und Arbeitsplattform) ab Werk
- Geschwindigkeit 40 km/h
- 650 l Winterdienstsilo
Caterpillar-Radlader (BayWa Technik, Straubing)
JCB-Radlader (Henne Nutzfahrzeuge, Heimstetten)
- Greifschaufel 0,8 m³, anstatt 1,1 m³
- Frontscheibe drei Teile, davon nur der mittlere Teil mit Scheibenwischer. Eingeschränktes Sichtfeld im Winterdienst
- Ad Blue Tank sehr schlecht zugänglich. Im Winterdienst müsste bei dem Tankvorgang das Silo demontiert werden.
- Arbeitsbühne kann nur nachträglich über einen externen Partner angeboten werden.
Volvo-Radlader (Robert Aebi GmbH, Parsdorf)
- Winterdienstsilo hat 300 l, anstatt 600 l
- Geschwindigkeit 30 km/h, anstatt 40 km/h
Liebherr-Radlader (Liebherr Vertrieb, München)
- Kann keine Arbeitsplattform anbieten
Auf Grundlage der o.g. Prüfung erfüllen 2 Angebote alle erforderlichen Kriterien:
1
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Kramer-Radlader (NL Leitl, Vilsbiburg)
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brutto
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149.500,00 Euro
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2
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Caterpillar-Radlader (BayWa Technik, Straubing)
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brutto
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152.020,00 Euro
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Nicht alle o.g. Kriterien erfüllen die Angebote:
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3
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JCB-Radlader (Henne Nutzfahrzeuge, Heimstetten)
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4
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Volvo-Radlader (Robert Aebi GmbH, Parsdorf)
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5
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Liebherr-Radlader (Liebherr Vertrieb, München)
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Im Haushalt 2019 sind für den Radlader, inkl. Winterdienstsilo und Arbeitsplattform, brutto 152.000 Euro eingestellt.
Die Bauhofleitung empfiehlt, auf Grundlage der o.g. Bewertung und Angebotspreise den Kramer-Radlader, inkl. Winterdienstsilo und Arbeitskorb, für den Bruttoangebotspreis von 149.500,00 Euro, zu beschaffen.
Diskussionsverlauf
Der Tagesordnungspunkt wurde einstimmig von TOP 11.ö auf TOP 1.ö vorgezogen.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt die Anschaffung eines Kramer-Radladers, inkl. Winterdienstsilo und Arbeitsplattform, zum Bruttoangebotspreis von 149.500,00 Euro.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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2. Formlose Bauvoranfrage - Marcel Beischl, Im Burger Feld 14, FlNr. 980/58, Gem. Vilsbiburg - Wind- und Wetterschutz als Einfriedung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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11.03.2019
|
ö
|
beschließend
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2 |
Sachverhalt
Der Bauherr möchte einen Wind- und Wetterschutz (Höhe ca. 2,30m) errichten.
Die geplante bauliche Anlage widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Baugrenze. Es liegt eine Überschreitung vor. Bei einer Zulassung ohne Überdachung widerspricht das Vorhaben auch der Festsetzung Nr. 0.4 hinsichtlich der Einfriedungen.
Die Überdachung soll mit einer Blecheindeckung geplant werden. Im gesamten Burger Feld sind Blecheindeckungen für die Garagen (nur Kies- oder Gründach) oder Wohngebäude (nur Ziegel und Betonstein bzw. Kies- oder Gründach) nicht erlaubt. Dies sollte auch für befreite Nebengebäude beibehalten werden. Bislang wurden Blechdächer nicht befreit.
Die Verkleidung mit Rhombusleisten ist ebenfalls kritisch zu beurteilen. Hier wird auf den Grundsatzbeschluss vom 07.11.2016 verwiesen. Vordächer sind mit einem offenen Charakter auszuführen. Hier gab es schon mehrere Anfragen zur Errichtung eines Wind- und Wetterschutzes (Verkleidung und Verschließen des „Ganges“) zwischen Garage und Baukörper, die bereits abgelehnt wurden.
Auf Grundlage der Festsetzungen des Bebauungsplanes, der Gleichbehandlung und der bereits bestehenden Beschlüsse wird die Erteiltung der Befreiung seitens der Verwaltung kritisch gesehen.
Diskussionsverlauf
Stadtrat Brams macht deutlich, dass der Bebauungsplan am Burger Feld die Bauherren stark beeinträchtigt. Insbesondere sollte man darüber nachdenken, ob man nicht die Verschließung des Ganges zwischen Garage und Baukörper zulassen sollte (Wind- und Wetterschutz).
Im Gremium herrschte Einigkeit darüber, diese Grundsatzdiskussion auf Antrag in einem eigenen Tagesordnungspunkt zu diskutieren. Im Rahmen der formlosen Bauvoranfrage, die hier eher den Charakter eines Nebengebäudes aufweist, sollte die Grundsatzfrage nicht geklärt werden.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss stellt das Einvernehmen nicht in Aussicht.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 2
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3. Antrag auf Vorbescheid - Marianne und Franz Neumaier, Geiselsdorf 9, FlNr. 777/2, Gem. Seyboldsdorf - Abbruch und Neubau eines Wohnhauses mit PKW Garage, Stallgebäude und Reitplatz
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg)
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
11.03.2019
|
ö
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beschließend
|
3 |
Sachverhalt
Die Bauherren möchten die auf FlNr. 777/2 der Gemarkung Seyboldsdorf bestehenden Gebäude abreißen und neu bebauen. Dabei soll ein neues Wohngebäude mit PKW Garage, ein Stallgebäude und ein Reitplatz errichtet werden.
Das Vorhaben befindet sich im bauplanungsrechtlichen Außenbereich und beurteilt sich gem. §35 BauGB.
Bestand:
Geplanter Neubau:
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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4. Tekturantrag - Qualid Ben Khalifa, Hochkalterstr. 5, FlNr. 247/39, Gem. Wolferding - Änderung der Dachneigung von 30 auf 22 Grad und Überdachung des Erkers
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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11.03.2019
|
ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Stellungnahme AB 32:
Im genehmigten Bauplan aus dem Jahre 2018 wurde eine Dachneigung von 30° beantragt. Nun möchte der Bauherr eine Dachneigung von 22° zur Ausführung bringen.
In der unmittelbaren Umgebung (Hochkalterstraße 1,2,3,4,6) wurde bereits ein Satteldach mit einer Dachneigung von 22° genehmigt.
Zulässig gem. Bebauungsplan: Pultdach mit einer Dachneigung von 18°
Im genehmigten Bauplan aus dem Jahre 2018 wurde eine Dachterrasse auf dem eingeschossigen Anbau genehmigt. Nun wird eine Überdachung beantragt.
Der Bebauungsplan legt in diesem Bereich eine eingeschossige Bebauung fest.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zu dem geplanten Vorhaben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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5. Antrag auf Baugenehmigung - Petra und Herbert Baier, Haarbach, Bachstraße, FlNr. 1836/2, Gemarkung Haarbach - Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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11.03.2019
|
ö
|
beschließend
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5 |
Sachverhalt
Stellungnahme AB32:
Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Vilsbiburg ist das Grundstück als landwirtschaftliche Nutzfläche eingestuft.
Weiterhin ist es auch nicht beim Landratsamt als Bauland erfasst (Bodenrichtwerte für Bauland). Diese Bodenrichtwerte dienen meist recht gut zur Abgrenzung zwischen Innen- und Außenbereich.
Auch das Rauminformationssystem Bayern (Regierung) sieht das Grundstück nicht als Bauland.
Die Errichtung eines Wohngebäudes (ohne Privilegierung) beurteilt sich nach §35 Abs. 2 BauGB als sonstiges Vorhaben.
Das Wohngebäude ist nah an der bestehenden Siedlungsstruktur angesiedelt, wodurch eine Bebaubarkeit des Grundstücks bejaht werden kann.
Es wird vorgeschlagen, einen Freiflächengestaltungsplan anzufordern, der eine Begrünung zur Abrundung der Siedlungsstruktur vorsieht.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zu dem geplanten Vorhaben.
Weiterhin wird ein Freiflächengestaltungsplan gefordert, der eine Begrünung zur Abrundung der Siedlungsstruktur vorsieht.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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6. Antrag auf Baugenehmigung und isolierte Befreiung - Markus Wallner, Kreuzweg 12 in Vilsbiburg, FlNr. 343/4, Gemarkung Vilsbiburg, Aufstockung einer bestehenden Garage
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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11.03.2019
|
ö
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beschließend
|
6 |
Sachverhalt
Stellungnahme AB32:
Der Bauherr möchte die bestehende Garage aufstocken. Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Kreuzweg“.
Der Bauherr benötigt folgende Befreiung (Nicht isolierte Befreiung, sondern Befreiungsantrag ist Bestandteil des Bauantrags):
Befreiung vom Maß der baulichen Nutzung
Statt E+DG wird E+1 geplant
Der Bebauungsplan Kreuzweg wurde im Jahre 1967 rechtskräftig. In Teilen hat der Bebauungsplan auch einen Bestand überplant. Das Vorhaben befindet sich im Bereich der des damals festgelegten Bestandes. Das im Jahre 1965 dort stehende Gebäude wies eine Bebauung E+DG auf (Bestandssicherung). Die neu ausgewiesenen Baulandflächen wurden jedoch als E+1 festgesetzt.
Die Erteilung der Befreiung widerspricht damit nicht den Grundzügen des Bebauungsplanes.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zu dem geplanten Vorhaben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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7. Antrag auf Baugenehmigung - Annika Danner, Herrnfeldener Str. 34 1/5, FlNr. 1282/21, Gem. Vilsbiburg - Erweiterung des bestehenden Wohnhauses und Einbau einer Schleppdachgaube in das bestehende Wohnhaus
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg)
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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11.03.2019
|
ö
|
beschließend
|
7 |
Sachverhalt
Die Bauherrin möchte das bestehende Wohnhaus erweitern und eine Schleppdachgaube einbauen.
Das Vorhaben beurteilt sich gem. §34 BauGB und fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein.
Da die bisherige Erschließung (Abwasser und Niederschlagswasser) über einen Privatkanal erfolgt ist, ist die ordnungsgemäße Ableitung des Niederschlags- und Abwassers sicherzustellen.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zu dem geplanten Vorhaben. Die ordnungsgemäße Erschließung ist sicherzustellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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8. Antrag auf Baugenehmigung - Josef Robl, Stadtplatz 34, 35, 36, FlNrn. 42, 43, 44, Gem. Vilsbiburg - Sanierung und Umbau 1.OG Wohn- und Geschäftshaus
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg)
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
11.03.2019
|
ö
|
beschließend
|
8 |
Sachverhalt
Der Bauherr plant die Sanierung und den Umbau des Wohn- und Geschäftshauses. Die Gebäude Stadtplatz 34, 35 und 36 wurden durch Umbaumaßnahmen in der Vergangenheit zu einer baulichen Einheit verbunden. Durch die Maßnahme wird im 1. OG auch die Nutzung geändert:
Geschoss
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Nutzung ALT
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Stellplatz
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Nutzung NEU
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Stellplatz
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3.OG
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Wohnung, Arztpraxis
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Bestand
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Wohnung, Arztpraxis
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Bestand
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2.OG
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Wohnung (zu 3.OG), Arztpraxis
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Bestand
|
Wohnung (zu 3.OG), Arztpraxis
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Bestand
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1.OG
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Laden, Büro
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Läden je 40m² Nettoverkaufsfläche = 7 Stellplätze (271,5m²)
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3 Wohnungen, Lager für Laden im EG, Büro
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Wohnungen bis 100m² ein Stellplatz = 3 Stellplätze
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EG
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Laden
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Bestand
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Laden
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Bestand
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UG
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Lager, Haustechnik
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Bestand
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Lager, Haustechnik
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Bestand
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Der Stellplatznachweis wurde geführt. Die Errichtung oder Ablösung von weiteren Stellplätzen ist nicht erforderlich.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zu dem geplanten Vorhaben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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9. Einbahnstraßenregelung Bahnhofstraße / Industriestraße; Bau eines Gehweges
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg)
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
11.03.2019
|
ö
|
beschließend
|
9 |
Sachverhalt
Bau eines Gehweges
In der Projektgruppensitzung Straßenverkehr am 06.02.19 wurde die Verkehrssituation hinsichtlich der Einbahnregelung Bahnhofstraße / Industriestraße diskutiert.
Auszug der Niederschrift zu diesem Punkt;
„Stadtrat Huber berichtet über seine Beobachtungen zu Stoßzeiten. Durch die Sperrung in eine Fahrtrichtung entsteht bei geschlossener Schranke und Arbeitsende bei z.B. der Fa. Flottweg ein Stau in der Industriestraße, der von der Landshuter Straße bis fast zur Benzstraße reicht. Durch die Sperrung der Straßenunterführung Richtung Bahnhofstraße wurde eine „Entlastungsstraße“ genommen. Aus seiner Sicht kann der Schutz für Fußgänger auch durch die Errichtung eines Gehweges erreicht werden. Der Gehweg soll als Hochboard ausgeführt werden. Herr Brandmeier teilt auf Anfrage mit, dass laut Ausführungen des Tiefbautechnikers, Herrn Klose, die Errichtung eines Gehweges gemäß den Straßenbaurichtlinien möglich ist. Der Verkehrsraum für Fahrzeuge im Begegnungsverkehr PKW/PKW bei verminderter Geschwindigkeit (-40 km/h) beträgt 4,00 m. Ein Gehsteig in einer Breite von mind. 1,00 m kann daher errichtet werden. Ferner ist die Deutsche Bahn bei der Baumaßnahme zu beteiligen.
Stadtrat Brams berichtet ebenfalls über Beschwerden hinsichtlich der Einrichtung der Einbahnstraße.
Nach eingehender Diskussion wurde festgelegt, die Deutsche Bahn um Stellungnahme zum Vorhaben aufzufordern. Nach Erhalt der Stellungnahme wird die Projektgruppe informiert und die weitere Vorgehensweise besprochen.“
Durch die Verwaltung wurde Kontakt zur Bahn – hier Südostbayernbahn- hergestellt. Es wurde ein Ortstermin mit dem zuständigen Sachbearbeiter, Herrn Fuchs, für Brücken durchgeführt.
Herr Fuchs hat gegen die geplante Maßnahme, einen Gehweg zu errichten, keine Einwände erhoben. Zwischen der Stadt Vilsbiburg und der Bahn ist ein Gestattungsvertrag zu vereinbaren, bei dem die Änderung festge
halten wird.
Die Ausführung kann bei positivem Verlauf in den Straßensanierungsmaßnahmen 2019 realisiert werden. Ein vorsorglicher Haushaltsmittelansatz in Höhe von 15.000 € wurde hierfür eingestellt.
Diskussionsverlauf
Stadträtin Feß erkundigt sich, ob nicht eine Beleuchtung eingeplant werden kann. Es würde mittels einer geeigneten Beleuchtung zusätzlich sicherer werden.
Beschluss
Der Sperrvermerk für die Haushaltsstelle wird aufgehoben und die Baumaßnahmen sind zeitnah durchzuführen. Der Gestattungsvertrag zwischen der Stadt Vilsbiburg und der Südostbayernbahn ist abzuschließen. Weiterhin ist eine geeignete Beleuchtung anzubringen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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10. Neubau der Kindertagesstätte Burger Feld - Auftragserteilung Garten- und Landschaftsbauarbeiten
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg)
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
11.03.2019
|
ö
|
|
10 |
Sachverhalt
In einer öffentlichen Ausschreibung gemäß VOB/A Abschnitt 1 (national) wurden Angebote zur Ausführung der Garten- und Landschaftsbauarbeiten eingeholt.
Die Vergabeunterlagen wurden von mindestens 13 Firmen abgerufen.
Zur Submission am 26.02.2019 lagen dem Stadtbauamt acht Angebote vor.
Nach Prüfung der Angebote ergibt sich folgende Reihenfolge der Bieter:
- Firma Weindl, Bodenkirchen 355.123,11 € brutto
- Firma Hilgers, Frontenhausen
- Firma Haun, Landshut
- Firma Kopp, Hohenthann
- Firma Black, Loiching
- Firma Haderstorfer, Ergolding
- Firma Breiteneicher, Vilsbiburg
- Firma März, Dresden
Die geprüfte Angebotssumme des günstigsten Bieters unterschreitet um 7,53% den Ansatz des vom Landschaftsarchitekturbüro Brenner vor dem Versand bepreisten Leistungsverzeichnisses.
Das Landschaftsarchitekturbüro Brenner prüfte die Angemessenheit der Angebotspreise.
Die angebotenen Preise lassen eine einwandfreie Ausführung der ausgeschriebenen Arbeiten erwarten.
Folgende Vertragsfristen sind Grundlage der Ausschreibung:
Beginn der Arbeiten vor Ort:
KW 38 / 2019
Fertigstellung der Leistung: KW 09 / 2020
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, die Fa. Weindl aus Bodenkirchen, auf Grundlage ihres Angebotes vom 25.02.2019, mit der Durchführung der Garten- und Landschaftsbauarbeiten, im Zuge der Neuerrichtung der Kindertagesstätte Burger Feld, zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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11. Neubau Kindertagesstätte Burger Feld - Auftragserteilung Elektroinstallation und Beleuchtung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg)
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
11.03.2019
|
ö
|
|
11 |
Sachverhalt
In einer beschränkten Ausschreibung gemäß VOB/A Abschnitt 1 (national) wurden Angebote zur Ausführung der Elektroinstallationsarbeiten eingeholt.
Das Stadtbauamt hat 12 Firmen zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
Zur Submission am 26.02.2019 lagen dem Stadtbauamt zwei Angebote vor.
Ein Angebot ging verspätet ein.
Nach Prüfung der Angebote ergibt sich folgende Reihenfolge der Bieter:
- Firma Elektro Unterreithmayr, Landshut 189.999,99 € brutto
- Firma Elektro Danner, Obergangkofen
Die geprüfte Angebotssumme des günstigsten Bieters überschreitet um 0,42% den Ansatz des vom Ingenieurbüro Apfelböck vor dem Versand bepreisten Leistungsverzeichnisses.
Das Ingenieurbüro Apfelböck prüfte die Angemessenheit der Angebotspreise.
Die angebotenen Preise lassen eine einwandfreie Ausführung der ausgeschriebenen Arbeiten erwarten.
Folgende Vertragsfristen sind Grundlage der Ausschreibung:
Beginn der Arbeiten vor Ort: 22.07.2019
Fertigstellung der Leistung: 31.03.2020
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, die Fa. Unterreithmayr, Landshut, auf Grundlage ihres Angebotes vom 26.02.2019, mit der Durchführung der Elektroinstallationsarbeiten, im Zuge der Neuerrichtung der Kindertagesstätte Burger Feld, zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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12. Umbau der ehemaligen Kläranlage Frauensattling; Auftragsvergabe
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg)
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
11.03.2019
|
ö
|
beschließend
|
12 |
Sachverhalt
In einer beschränkten Ausschreibung gemäß VOB/A Abschnitt 1 wurden Angebote zur Ausführung der Tiefbauarbeiten eingeholt.
Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen im Wesentlichen:
- Umbau der alten Kläranlage (Erdbecken) aus der wasserrechtlichen Genehmigung des LRA LA (gemäß Bescheid v. 22. Juli 2016) zum Regenrückhaltebecken mit Entlastung des Stauraumkanals
Die Vergabeunterlagen wurden an 12 Firmen versendet.
Zur Submission am 27.02.2019 lagen dem Bauamt 3 Angebote vor.
Nach Prüfung der Angebote ergibt sich folgende Reihenfolge der Bieter:
1
|
Breiteneicher
|
Vilsbiburg
|
brutto
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101.533,79
|
Euro
|
2
|
Kellhuber
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Eggenfelden
|
|
|
|
3 Bau-Sem Zimmern
Die geprüfte Angebotssumme des wirtschaftlichsten Bieters überschreitet um 1 % den Ansatz des vom Ingenieurbüro Sehlhoff vor dem Versand bepreisten Leistungsverzeichnisses.
Das Ingenieurbüro Sehlhoff GmbH hat die Angemessenheit der Angebotspreise geprüft. Die angebotenen Preise lassen eine einwandfreie Ausführung der ausgeschriebenen Arbeiten erwarten.
Die erforderlichen Mittel sind vorsorglich in Höhe von 70.000 Euro im aktuellen Haushalt eingestellt. Die Differenz in Höhe von 31.533,79 Euro wird für das HH-Jahr 2020 berücksichtigt und eingestellt.
Folgende Vertragsfristen sind Grundlage der Ausschreibung:
Beginn der Arbeiten vor Ort: KW 13 / 2019
Fertigstellung der Leistung: KW 26 / 2019
Termin Schlussrechnung: KW 01 / 2020
(Unter der Berücksichtigung des § 39 BNatSchG können sich entsprechende Abweichungen ergeben!)
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt für das Projekt „Umbau der ehemaligen Kläranlage Frauensattling“ die Fa. Breiteneicher aus Vilsbiburg, auf Grundlage ihres Angebotes vom 25.02.2019, mit der Ausführung der Tiefbauarbeiten zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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13. Informationen zu Bauanträgen in der laufenden Verwaltung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg)
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
11.03.2019
|
ö
|
informativ
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13 |
Sachverhalt
Info zu Bauanträgen in laufender Verwaltung:
Baugenossenschaft eG Vilsbiburg (2 Anträge)
Abbruch und Ersatzneubau eines Mehrfamilienhauses mit 4 Maisonette Wohnungen im Reihenhausstil und 4 Fertiggaragen – Schweidnitzer Str. 8-12, FlNr. 715/41, Gem. Vilsbiburg
Abbruch und Ersatzneubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 15 WEs und Tiefgarage – Schweidnitzer Str. 2-6, FlNr. 715/42, Gem. Vilsbiburg
Michael Winkler – Neubau eines Einfamilienhauses und einer Doppelgarage – Herrnfelden 5, FlNr. 26/7, 26/6, Gem. Gaindorf
Elisabeth Schöx-Werner – Ersatzbau eines best. Gebäudes zur Schaffung eines Mehrfamilienwohnhauses mit darunterliegender Lagerfläche – Untere Stadt 11, FlNr. 228, Gem. Vilsbiburg
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14. Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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11.03.2019
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ö
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informativ
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14 |
Sachverhalt
Stadtrat Brams erkundigt sich über den Stand der Sanierung der Brücke in der Brückenstraße.
Herr Binner erklärt, dass diese auf Grund der dringenden Sanierung der Mittelschule zurückgestellt wurde und bereits Kontakt mit der Bahn aufgenommen wurde. Die Zeitschiene der Sanierung kann aber noch nicht genau abgeschätzt werden.
Stadtrat Hiller weist darauf hin, dass diese Brücke im Jahr 2014 bei der Schadensbewertung der Brücken als wichtige Sanierungsarbeit eingestuft wurde. Die Brücke sei mit einer Note 3,3 und mit kritischer Bausubstanz eingestuft worden. Sie sollte innerhalb kürzester Frist saniert werden.
Stadträtin Feß gibt an, dass der Gutachter die kritische Bausubstanz unter anderem mit dem Fehlen der Fugenverfüllung (Wasser und Salz führte zu der Rostbildung) erklärte. Sie schlägt vor, dass die Brücken besser kontrolliert werden sollen und beschädigte
Fugen ausgebessert werden sollen. So könnte man möglicherweise weiterreichende Schäden vermeiden.
Datenstand vom 13.03.2019 13:33 Uhr