Datum: 08.04.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Stadt Vilsbiburg
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:53 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:53 Uhr bis 21:10 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 KiTa Burger Feld - Information zum Farbkonzept
2 KiTa Burger Feld - Auftragsvergabe Dachabdichtungsarbeiten
3 KiTa Burger Feld - Auftragsvergabe Spenglerarbeiten
4 Mittelschule Vilsbiburg - Nachtrag zur Schlussrechnung Gewerk RLT-Anlage
5 Kanal- und Sanierungsmaßnahmen der Angerstraße, Seyboldsdorfer Straße und Pfründestraße; Auftragsvergabe
6 Schutzstreifen für Radfahrer - Planungsauftrag für die Schachtenstraße und Gobener Straße sowie der Herrnfeldener Straße
7 Formlose Bauvoranfrage - Franz Schmalhofer, Obere Stadt 11, FlNr. 67/3, Gem. Vilsbiburg - Nutzungsänderung von Laden in Wohnnutzung im Erdgeschoss des Gebäudes
8 Formlose Bauvoranfrage - Maria Magdalena Fischbeck, FlNr. 1836/4 , Gem. Haarbach - Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage
9 Antrag auf Vorbescheid - Matthias Paul und Melanie Bittner, Geiselsdorf 40, FlNr. 470, Gem. Seyboldsdorf - Neubau eines EFH mit PKW Garage und Carport
10 Antrag auf Vorbescheid - Melanie Aigner, Klosterweg 7, FlNr. 117, Gem. Seyboldsdorf - Neubau Reithalle mit Offenstall
11 Antrag auf Vorbescheid - Martin Wackerbauer, Herrnfeldener Str. 34 1/7, FlNr. 1284/10, Gem. Vilsbiburg - Nutzungsänderung eines bestehenden Gewerbebetriebes in ein Lager/ Logistik Skiclub Vilsbiburg und ein Wettbüro
12 Antrag auf Baugenehmigung - Evelyn und Dr. Florian Sauer, Schulstraße 3, FlNr. 1816/5, Gem. Haarbach - Neubau eines Carports
13 Antrag auf Baugenehmigung - Marina Hamburger, Pfifferlingweg 1, FlNr. 1433/122, Gem. Vilsbiburg - Umbau einer Doppelhaushälfte, Einbau von zwei zusätzlichen Wohnungen
14 Antrag auf Baugenehmigung - Corinne Forssman und Robert Bensch, Obere Stradt 4, FlNr. 56, Gem. Vilsbiburg - Einbau dreier Wohneinheiten
15 Antrag auf Baugenehmigung - Anton Mareis, FlNr. 1395 (Tfl.), Gem. Vilsbiburg, Rieder im Feld - Neubau eines Bäckereicafés mit Backwerkstatt
16 Information über die Beschaffung eines PKWs für den Bauhof (Malerfahrzeug)
17 Informationen
18 Anfragen

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1. KiTa Burger Feld - Information zum Farbkonzept

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.04.2019 ö informativ 1

Sachverhalt

In der Sitzung wird Herr Gerstl vom Architekturbüro Kirchmair und Meierhofer über das Farbkonzept (für die wesentlichen Bauelemente) der Kindertagesstätte Burger Feld informieren.

Nach Vorstellung innerhalb der Verwaltung Ende März 2019 und Abstimmung mit der zukünftigen Kindergartenleitung wurde aus zeitlichen Gründen die Farbe für die Alu-Außenschalen der Holz-Alu-Fenster (freundlicher warmer  Orangeton) bereits freigegeben.

Der Linoleumbodenbelag (Spielflur, Aufenthaltsräume) in einem zurückhaltenden Grundfarbton mit Farbeinschlüssen fand seitens der zukünftigen Kindergartenleitung auch einen sehr positiven Anklang.  

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2. KiTa Burger Feld - Auftragsvergabe Dachabdichtungsarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.04.2019 ö beschließend 2

Sachverhalt

In einer beschränkten Ausschreibung gemäß VOB/A Abschnitt 1 (national) wurden Angebote zur Ausführung der Dachabdichtungsarbeiten eingeholt.

Die Vergabeunterlagen wurden an 10 Firmen übergeben.

Zur Submission am 12.03.2019 lagen dem Stadtbauamt fünf Angebote vor.

Nach Prüfung der Angebote ergibt sich folgende Reihenfolge der Bieter:

  1. Firma birkle + thomer + resch, Tiefenbach                161.280,34 € brutto
  2. Firma Rath, Vilsbiburg
  3. Fa. Kraxenberger, Wurmsham
  4. Fa. Beham, Eichendorf
  5. Fa. Süßenguth, Mühldorf


Die geprüfte Angebotssumme des günstigsten Bieters überschreitet um 2,68% den Ansatz des vom Architekturbüro Archikum vor dem Versand bepreisten Leistungsverzeichnis.

Das Architekturbüro Archikum prüfte die Angemessenheit der Angebotspreise.
Die angebotenen Preise lassen eine einwandfreie Ausführung der ausgeschriebenen Arbeiten erwarten.


Folgende Vertragsfristen sind Grundlage der Ausschreibung:

Beginn der Arbeiten vor Ort:                06.05.2019
Fertigstellung der Leistung:                        31.08.2019

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, die Fa. birkle + thomer + resch, Tiefenbach, auf Grundlage ihres Angebotes vom 07.03.2019, mit der Durchführung der Dachabdichtungsarbeiten, im Zuge der Neuerrichtung der Kindertagesstätte Burger Feld, zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3. KiTa Burger Feld - Auftragsvergabe Spenglerarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.04.2019 ö beschließend 3

Sachverhalt

In einer beschränkten Ausschreibung gemäß VOB/A Abschnitt 1 (national) wurden Angebote zur Ausführung der Spenglerarbeiten eingeholt.

Die Vergabeunterlagen wurden an 9 Firmen übergeben.

Zur Submission am 12.03.2019 lagen dem Stadtbauamt zwei Angebote vor.

Nach Prüfung der Angebote ergibt sich folgende Reihenfolge der Bieter:

  1. Firma Kraxenberger, Wurmsham                        85.411,46 € brutto
  2. Firma Rath, Haarbach


Die geprüfte Angebotssumme des günstigsten Bieters unterschreitet um 8,11% den Ansatz des vom Architekturbüro Archikum vor dem Versand bepreisten Leistungsverzeichnis.

Das Architekturbüro Archikum prüfte die Angemessenheit der Angebotspreise.
Die angebotenen Preise lassen eine einwandfreie Ausführung der ausgeschriebenen Arbeiten erwarten.


Folgende Vertragsfristen sind Grundlage der Ausschreibung:

Beginn der Arbeiten vor Ort:                06.05.2019
Fertigstellung der Leistung:                        31.10.2019

Diskussionsverlauf

Das Gremium bittet um eine Gesamtkostenübersicht in der nächsten Sitzung zum Projekt KITA Burger Feld.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, die Fa. Kraxenberger, Wurmsham, auf Grundlage ihres Angebotes vom 12.03.2019, mit der Durchführung der Spenglerarbeiten, im Zuge der Neuerrichtung der Kindertagesstätte Burger Feld, zu beauftragen.        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4. Mittelschule Vilsbiburg - Nachtrag zur Schlussrechnung Gewerk RLT-Anlage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.04.2019 ö beschließend 4

Sachverhalt

Im Zuge der Sanierung der Mittelschule Vilsbiburg wurde die Fa. Hofbauer mit der Ausführung der Arbeiten zur RLT-Anlage beauftragt. Das Hauptangebot der Fa. Hofbauer endete bei 914.572,57 € brutto.

Durch die Fa. Hofbauer wurden bereits Nachträge eingereicht und genehmigt. Diese umfassen in Summe brutto 62.553,65 Euro.

Im Rahmen der Schlussrechnungsprüfung wurde eine Mengenüberschreitung gegenüber der bisher genehmigten Auftragssumme festgestellt, die sich auf Grund von Mehrungen bei den Lüftungskanälen - incl. der zugehörigen Dämmung – ergab. Die schwierige Trassenführung in den abgehängten Decken der Klassenräume - in Verbindung mit den erforderlichen Luftauslässen in der Fassade – waren mit ursächlich hierfür. Ferner wurden an den Klassenzimmerlüftungsgeräten flexible Stutzen als Anschluss zum Auslass am jeweiligen Möbel verbaut, um den Schallschutz geeignet herzustellen.

Die Summe der Nachtragsleistung auf Grund der Massenmehrungen in der Schlussrechnung beträgt brutto 58.149,35 Euro.

Der Nachtrag wurde durch das Büro ECOPLAN geprüft und freigegeben.

In der Bau- und Umweltausschusssitzung am 18.02.2019 wurden die voraussichtlichen Gesamtkosten des Projektes „Sanierung Mittelschule“ vorgestellt. Alle oben genannten Nachtragskosten der Fa. Hofbauer sind darin mit eingerechnet.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, den Nachtrag zur Schlussrechnung für die RLT-Anlage – in Summe mit brutto 58.149,35 € - zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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5. Kanal- und Sanierungsmaßnahmen der Angerstraße, Seyboldsdorfer Straße und Pfründestraße; Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.04.2019 ö beschließend 5

Sachverhalt

Herr Klose, AB 34 – Tiefbau, stellt die geplanten Maßnahmen kurz vor.

In einer öffentlichen Ausschreibung gemäß VOB/A Abschnitt 1 (national) wurden Angebote zur Ausführung der Tiefbauarbeiten eingeholt.

Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen im Wesentlichen:
  • Sanierung der Kanal-, Wasser- und Stromleitung sowie Neubau (Vollausbau) der Angerstraße
  • Umfassende Kanalsanierung inkl. Hausanschlussleitungen bis Grundstücksgrenze in der Seyboldsdorfer Straße (LA 2)
  • Sanierung der Wasser- und Stromversorgungsleitungen sowie Neubau (Vollausbau) der Pfründestraße (von Grundschule bis Rettenbachbrücke)
 
Die Vergabeunterlagen wurden von mind. 12 Firmen abgerufen.

Zur Submission am 12.03.2019 lagen dem Bauamt 2 Angebote vor.

Nach Prüfung der Angebote ergibt sich folgende Reihenfolge der Bieter:

1
Breiteneicher
Vilsbiburg
brutto
1.483.205,78
Euro
2
Brandl
Neufraunhofen




Die geprüfte Angebotssumme des wirtschaftlichsten Bieters überschreitet um 13 % den Ansatz des vom Ingenieurbüro Sehlhoff vor dem Versand bepreisten Leistungsverzeichnisses.

Das Ingenieurbüro Sehlhoff hat die Angemessenheit der Angebotspreise geprüft. An der mäßigen Beteiligung der Ausschreibung ist erkennbar, dass viele Firmen derzeit wenig freie Kapizitäten haben. Auch der Umfang der Maßnahme mit einer Vielzahl von Gewerken und den verschiedenen Arbeitsbereichen wirkt sich negativ auf die Beteiligung der Firmen und den Angebotspreis aus.

Trotz des recht hohen Angebotsniveaus wäre bei einer Aufhebung und erneuten Ausschreibung nicht mit günstigeren Angebotspreisen zu rechnen. Auch eine Trennung der sehr komplexen Maßnahme in mehrere Kleinmaßnahmen ist aufgrund der starken Wechselwirkungen der einzelnen Maßnahmen untereinander nicht wirtschaftlich bis unmöglich.

Nach Durchsicht der vom günstigsten Bieter der Firma Breiteneicher, Vilsbiburg angeforderten und fristgerecht nachgereichten Kalkulationsformblättersind die Kalkulationsansätze als auskömmlich und unter den genannten Umständen als angemessen anzusehen.
Die angebotenen Preise lassen eine einwandfreie Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen erwarten.

Leistungs- und Kostenanteil der Stadt Vilsbiburg:
Die Haushaltsmittel sind im aktuellen Haushalt für den Straßen- und Kanalbau in der Angerstraße in Höhe von 470.000 €, Kanalsanierung Seyboldsdorfer Straße in Höhe von 390.000 € eingestellt. Die entstandenen Defizite i.H.v. 44.399,63 € für die Angerstraße und 107.137,38 € für die Seyboldsdorfer Straße werden für den Haushalt 2020 entsprechend korrigiert.

Die Mittel für die Straßenbauarbeiten in der Pfründestraße sind im aktuellen Haushalt (i.H.v. 360.000 €) eingestellt.

Folgende Vertragsfristen sind Grundlage der Ausschreibung:

Baubeginn:                                        KW 15 / 2019
Fertigstellung der Leistung:                        KW 48 / 2019
Termin Schlussrechnung:                        KW 02 / 2020

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt für das Bauvorhaben „Kanal- und Sanierungsmaßnahmen der Angerstraße, Seyboldsdorfer Straße und Pfründestraße“ die Fa. Breiteneicher aus Vilsbiburg, auf Grundlage ihres Angebotes vom 11.03.2019, mit der Ausführung der Tiefbauarbeiten zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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6. Schutzstreifen für Radfahrer - Planungsauftrag für die Schachtenstraße und Gobener Straße sowie der Herrnfeldener Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.04.2019 ö beschließend 6

Sachverhalt

In der Projektgruppensitzung Straßenverkehr am 06.02.19 wurde über die Fortführung der Schutzstreifen für Radfahrer diskutiert.

Auszug der Niederschrift zu diesem Punkt;
„Bürgermeister Haider informiert die Anwesenden über bereits vorhandenen Schutzstreifen. Auf Grund von Anträgen sollen Schutzstreifen für die Landshuter Straße, die Gobener-/Schachtenstraße und die Herrnfeldener Straße errichtet werden. Nach der ausführlichen Diskussion im Gremium wurde für die

  • Landshuter Straße festgelegt, dass erst nach den Straßensanierungsarbeiten Schutzstreifen aufmarkiert werden. Die Baumaßnahmen beginnen voraussichtlich im Frühjahr 2020.
  • Gobener Straße und Schachtenstraße festgelegt, die Planungsgesellschaft Stadt-Land-Verkehr (PSLV) mit der Prüfung der Umsetzung zu beauftragen.
Hinweis: Herr Brandmeier informiert die Anwesenden, dass bereits im Jahr 2009 der Beschluss, hier einen Schutzstreifen für Radfahrer aufzubringen, aufgehoben wurde. Der Grund war damals massive Beschwerden der Anwohner hinsichtlich des einhergehenden Halteverbots. Dem Planungsbüro soll im Vorfeld der damalige Vorgang ausgehändigt werden um eine eventuell andere Lösung zu finden.
  • Herrnfeldener Straße festgelegt, dass die Planungsgesellschaft PLSV den Bereich überplant.“

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beauftragt die Planungsgesellschaft Stadt-Land-Verkehr (PSLV) mit der Planung der Schutzstreifen für Radfahren für den Bereich Gobener Straße und Schachtenstraße sowie der Herrnfeldener Straße. Die überplanmäßige Ausgabe wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

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7. Formlose Bauvoranfrage - Franz Schmalhofer, Obere Stadt 11, FlNr. 67/3, Gem. Vilsbiburg - Nutzungsänderung von Laden in Wohnnutzung im Erdgeschoss des Gebäudes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.04.2019 ö beschließend 7

Sachverhalt

Der Bauherr möchte das Gebäude „Obere Stadt 11“ in seiner Nutzung ändern.

Derzeit befindet sich im EG des Gebäudes eine Ladennutzung in den beiden Obergeschossen befindet sich je eine Wohnung.

Das Vorhaben befindet sich im Innenbereich und wird gemäß §34 BauGB beurteilt. Demzufolge sollen sich Vorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Dies gilt auch für Nutzungsänderungen. Bei dem Bereich handelt es sich noch um ein faktisches Kerngebiet gem. §7 BauNVO.

Die allgemeine Zweckbestimmung von Kerngebieten umfasst zentrale Funktionen mit vielfältigen Nutzungen und ein urbanes Angebot an Gütern und Dienstleistungen für die Besucher der Stadt und die Wohnbevölkerung eines größeren Einzugsbereichs. Um welche zentralen Funktionen es sich dabei handelt, kann nicht abschließend erörtert werden. Dies hängt von der Struktur und der Größe der jeweiligen Gemeinde ab.

In den allgemein zulässigen Nutzungen nach Abs. 2 ist das Wohnen nicht benannt. Lediglich sind Wohnungen allgemein zulässig, wenn ein Bebauungsplan Festsetzungen hierzu trifft. Wohnungen können in Kerngebieten ausnahmsweise zugelassen werden (Abs. 3). Von dieser Ausnahme wurde in vielfältiger Weise Gebrauch gemacht. Dies gilt allerdings nur für Wohnungen ab dem ersten Obergeschoss. Im Erdgeschoss wurde bislang noch keine Ausnahme erteilt.

Der Bauherr beruft sich auf die bestehende Wohnnutzung in den angrenzenden Gebäuden „Herrnfeldener Straße 1 und 3“.
Allerdings kann eben genau hier auch gedanklich die Trennung zwischen einem fiktiven Kerngebiet und einem Mischgebiet gezogen werden. Der Stadtplatz, die Obere Stadt und die Untere Stadt sind von zentraler Bedeutung und sind einem Kerngebiet zuzuordnen.
Entlang der Herrnfeldener Straße kann aus der natürlichen Betrachtungsweise ein Mischgebiet angenommen werden. Das Gebäude „Obere Stadt 11“ wird als markanter Punkt wahrgenommen, wenn man von der Landshuter Straße entlang der Lipp-Kurve ins Stadtinnere einfährt.

Dem Bau- und Umweltausschuss wird empfohlen der Wohnnutzung im Erdgeschoss des Gebäudes  nicht zuzustimmen.
 

Diskussionsverlauf

Nach kurzer Diskussion im Gremium war man sich einig, dass der Antrag zurückgestellt werden soll. Die Innenstadt soll im Rahmen des ISEK betrachtet werden (Leerstandsmanagement). Eine leere Ladennutzung ist auch nicht anzustreben.

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8. Formlose Bauvoranfrage - Maria Magdalena Fischbeck, FlNr. 1836/4 , Gem. Haarbach - Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.04.2019 ö beschließend 8

Sachverhalt

Die Bauherrin erfragt die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit der Bebauung des Grundstücks FlNr. 1836/4 der Gemarkung Haarbach.  

Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Vilsbiburg ist das Grundstück als landwirtschaftliche Nutzfläche eingestuft.


Weiterhin ist es auch nicht beim Landratsamt als Bauland erfasst (Bodenrichtwerte für Bauland). Diese Bodenrichtwerte dienen meist recht gut als Richtwert zur Abgrenzung zwischen Innen- und Außenbereich.


Auch das Rauminformationssystem Bayern (Regierung) sieht das Grundstück nicht als Bauland.



Die Errichtung eines Wohngebäudes (ohne Privilegierung) beurteilt sich nach §35 Abs. 2 BauGB als sonstiges Vorhaben.



Der Bau- und Umweltausschuss möge entscheiden, ob ein weiteres Wohnhaus am Rand der Siedlungsstruktur vom Ortsteil Haarbach errichtet werden kann.

Einschätzung AB32:
Unter Berücksichtigung der geographischen Lage des Grundstücks und der geplanten Lage des Wohngebäudes im nördlicheren Bereich des Grundstücks (Abstandsflächen, landwirtschaftliche Belange usw. außen vor gelassen) kann hier eine Bebauung zugelassen werden. Dies sollte allerdings dann als Abrundung die letzte mögliche Bebauung in dem Bereich sein. Auch hier sollte ein Freiflächengestaltungsplan gefordert werden, der einen Grünstreifen im Westen und Süden als Abrundung der Siedlungsstruktur aufzeigt. Der Bauherr auf FlNr. 1836/2 (nördlich angrenzend) hat die Begrünung demzufolge nur entlang des westlichen Grundstücksverlaufs nachzuweisen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss stellt das Einvernehmen vorbehaltlich der Prüfung der Bauantragsunterlagen in Aussicht. Die ordnungsgemäße Erschließung ist sicherzustellen. Die Kosten für den Anschluss an den Kanal sind  durch die Bauherrin zu tragen. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass das Niederschlagswasser nicht in den öffentlichen Kanal eingeleitet werden kann (reiner Schmutzwasserkanal). Bei Antragstellung ist ein Entwässerungskonzept vorzulegen. Weiterhin ist ein Freiflächengestaltungsplan bei Antragstellung einzureichen, der eine Begrünung als Ortsabrundung im westlichen Bereich des Grundstückes vorsieht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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9. Antrag auf Vorbescheid - Matthias Paul und Melanie Bittner, Geiselsdorf 40, FlNr. 470, Gem. Seyboldsdorf - Neubau eines EFH mit PKW Garage und Carport

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.04.2019 ö beschließend 9

Sachverhalt

Die Bauherren möchten auf dem Grundstück FlNr. 470 der Gemarkung Seyboldsdorf, Geiselsdorf 40, ein Einfamilienhaus mit PKW Garage und Carport errichten.

Das Vorhaben liegt im Zusammenhang bebauter Ortsteile gemäß § 34 BauGB. Demzufolge ist ein Ortsteil jeder Bebauungskomplex im Gebiet einer Gemeinde, der nach der Zahl der vorhandenen Bauten ein gewisses Gewicht besitzt und Ausdruck einer organischen Siedlungsstruktur ist.

Die Ortsteileigenschaft wurde auch auf Nachfragen bei Herrn Valenta, SG 44 Landratsamt Landshut, bestätigt.
In seiner Mail heißt es: „Vom Grundsatz her wurde bei der Zonierung der Bodenrichtwerte auf die planungsrechtliche Situation geachtet. Im Vorfeld wurde[…] auch besagte[r] Ortsteil[…] mit der Bauverwaltung besprochen. Insofern können Sie bei diese[m] von §34 BauGB ausgehen […]“.


Das geplante Gebäude soll aber nun nicht vollständig innerhalb des als Innenbereich gem. §34 BauGB eingestuften Bereiches errichtet werden, sondern ragt auch in den Außenbereich hinein.


Die Errichtung des Vorhabens an der geplanten Stelle wäre aber städtebaulich noch vertretbar, da es sich in einer Flucht mit den rechts angrenzenden Gebäuden befindet. Darüber hinaus steht das Gebäude mit der HsNr. 44 auch weiter Richtung Norden. Hier könnte die Bebauung noch „geschlossen“ werden.

Der Bau- und Umweltausschuss möge entscheiden, ob die geplante Bebauung an dieser Stelle ausgeführt werden kann oder weiter nach Süden zu verschieben ist, sodass sich das Gebäude vollständig innerhalb des als Innenbereich eingestuften Gebietes befindet.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zum Vorbescheid.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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10. Antrag auf Vorbescheid - Melanie Aigner, Klosterweg 7, FlNr. 117, Gem. Seyboldsdorf - Neubau Reithalle mit Offenstall

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.04.2019 ö beschließend 10

Sachverhalt

Die Bauherrin möchte auf dem Grundstück der Stadt Vilsbiburg, FlNr. 117, der Gemarkung Seyboldsdorf, eine Reithalle mit Offenstall errichten.

Das Vorhaben befindet sich im bauplanungsrechtlichen Außenbereich und beurteilt sich gem. §35 BauGB als sonstiges Vorhaben.

Eine Privilegierung nach Abs. 1 ist nicht gegeben, da gleichzeitig eine unmittelbare Bodenertragsnutzung vorliegen muss, das heißt, dass die Tierhaltung auf überwiegender eigener Futtergrundlage betrieben wird. Dies ist hier nicht der Fall.

Da es sich aber hier nur um den Neubau einer Reithalle handelt (kein Wohnhaus usw.), kann hier ein positives Einvernehmen erteilt werden.

 

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zu dem Vorbescheid.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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11. Antrag auf Vorbescheid - Martin Wackerbauer, Herrnfeldener Str. 34 1/7, FlNr. 1284/10, Gem. Vilsbiburg - Nutzungsänderung eines bestehenden Gewerbebetriebes in ein Lager/ Logistik Skiclub Vilsbiburg und ein Wettbüro

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.04.2019 ö beschließend 11

Sachverhalt

Bauplanerische Betrachtung:

Das Grundstück der FlNr. 1284/10, Gem. Vilsbiburg, befindet sich im bauleitplanerischen Innenbereich. Vorhaben beurteilen sich demzufolge gem. §34 BauGB – d.h. Das Vorhaben muss sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Bei der Nutzungsänderung muss die geplante Nutzungsart gem. den Vorschriften der BauNVO hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung zulässig sein. Da hier kein Bebauungsplan existiert, ist demzufolge auf die Umgebungsbebauung abzustimmen, um so die Gebietsart feststellen zu können (der Flächennutzungsplan trifft eine Aussage, faktisch kann aber auch „was anderes“ gewachsen sein). Gemäß Flächennutzungsplan handelt es sich hier um ein Mischgebiet gem. §6 BauNVO. Auf Grund der vorliegenden fehlenden Durchmischung von Wohnen und Gewerbe (Kommentarmeinung: in gleichen Teilen) könnte es sich hier aber auch um ein faktisches allgemeines Wohngebiet gem. §4 BauNVO handeln. Eine klassische Durchmischung der Nutzungsarten Gewerbe und Wohnen ist in Herrnfelden allerdings nicht gegeben.

Einschätzung durch AB32:

Bei Vorliegen eines Mischgebietes:

Lager/ Logistik für Skiclub Vilsbiburg: zulässig gem. §6 BauNVO

Wettbüro: Vergnügungsstätten sind in Mischgebieten nur dann zulässig, wenn in dem Teil, in dem die Vergnügungsstätte ausgeführt werden soll, eine überwiegend durch gewerbliche Nutzung geprägte Umgebung vorherrscht. Dies ist hier nicht der Fall. Gegenüber dem Baugrundstück befindet sich eine Lagernutzung, entlang der Bahnhofstraße Gaststätten, eine Autowerkstatt und ein Stahl- und Metallbaubetrieb und entlang der Herrnfeldener Straße zwei Schreinereibetriebe. Hauptsächlich ist die Umgebung aber durch Wohnen geprägt. Ebenfalls befindet sich in dem Teil, in dem die Vergnügungsstätte ausgeführt werden soll keine überwiegend gewerblich geprägte Nutzung.

(Bei Vorliegen eines allgemeinen Wohngebietes:

Lager/ Logistik für Skiclub Vilsbiburg: zulässig gem. §4 BauNVO

Wettbüro: generell unzulässig gem. §4 BauNVO)


Info: Für die Errichtung eines Wettbüros ist eine sog. Duldung bei der Regierung zu beantragen. Diese wird vom Bauherren erst beantragt, wenn das Vorhaben bauplanungsrechtlich genehmigungsfähig ist.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss verweigert das Einvernehmen zum Vorbescheid.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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12. Antrag auf Baugenehmigung - Evelyn und Dr. Florian Sauer, Schulstraße 3, FlNr. 1816/5, Gem. Haarbach - Neubau eines Carports

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.04.2019 ö beschließend 12

Sachverhalt

Das Vorhaben fügt sich bauplanungsrechtlich in die Eigenart der näheren Umgebung ein.

Allerdings sind die Abstandsflächen zum städtischen Grundstück nicht eingehalten. Eine Grenzbebauung mit maximal 9m entlang der Grundstücksgrenze (15 m gesamt) mit einem verfahrensfreien Vorhaben (Carport max. 50m²) wäre zulässig gewesen.

Da es sich hier aber um ein baugenehmigungspflichtiges Carport handelt (120,85m²) müssen auch die Abstandsflächen grundsätzlich eingehalten werden. Es handelt sich hier um ein städtisches Grundstück (Spielplatz).

Der Bau- und Umweltausschuss möge entscheiden, ob einer Abweichung der Abstandsflächen (Eigentümer: Stadt Vilsbiburg) zugestimmt werden kann.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zu dem geplanten Vorhaben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 3

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13. Antrag auf Baugenehmigung - Marina Hamburger, Pfifferlingweg 1, FlNr. 1433/122, Gem. Vilsbiburg - Umbau einer Doppelhaushälfte, Einbau von zwei zusätzlichen Wohnungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.04.2019 ö beschließend 13

Sachverhalt

Der Bauherr möchte das bestehende Wohnhaus umbauen. In dem Objekt befinden sich derzeit drei Wohnungen, die nach WEG Recht auf drei Eigentümer aufgeteilt sind.


Nutzung alt
Nutzung neu
Kellergeschoss
Technik Schwimmbad, Kriechraum
Technik Schwimmbad, Kriechraum f. Whg. 2
Untergeschoss
Schwimmbad
Wohnung UG (Whg. 1) - NEU
Erdgeschoss
Wohnung EG - DG
Wohnung EG-DG + KG (Whg. 2)
Dachgeschoss
Wohnung EG - DG
Wohnung EG-DG + KG (Whg. 2)
Spitzboden
Speicher f. Whg EG -DG
Wohnung Spitzboden - NEU

Für das Vorhaben sind zwei weitere Stellplätze neu nachzuweisen. Die Bestandswohnung hat auch nach Umbau weiterhin mehr als 100qm Wohnfläche. Für die Wohnung im UG (99,67qm) ist ein weiterer Stellplatz und für die Wohnung im Spitzboden (40,74qm) ist auch ein weiterer Stellplatz erforderlich.

Die beiden Stellplätze werden auf dem Baugrundstück nachgewiesen.

Die Miteigentümer haben die Bauvorlage nicht unterschrieben und ihre Bedenken und Belange mittels schriftlicher Stellungnahme vorgelegt.   

Gemäß der vorliegenden Teilungserklärung befindet sich die zu ändernde Wohnung aber im Alleineigentum. Weiterhin hat der Eigentümer auch das alleinige Sondernutzungsrecht der Gartenfläche auf der die Stellplätze errichtet werden sollen. Damit ist bauplanungsrechtlich der tatsächliche Stellplatznachweis geführt. Das Landratsamt sollte in deren Bescheid mittels Nebenbestimmung die Nutzungsaufnahme nur zulassen, wenn auch die Stellplätze errichtet wurden und benutzbar sind.

Privatrechtliche Belange (z.B. aus einem WEG Vertrag) bleiben unberührt.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zu dem geplanten Vorhaben.

Das Landratsamt wird gebeten im Baugenehmigungsbescheid eine Nebenbestimmung zu erlassen, die eine Nutzungsaufnahme nur erlaubt, wenn die Stellplätze errichtet und benutzbar sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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14. Antrag auf Baugenehmigung - Corinne Forssman und Robert Bensch, Obere Stradt 4, FlNr. 56, Gem. Vilsbiburg - Einbau dreier Wohneinheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.04.2019 ö beschließend 14

Sachverhalt

Die Bauherren möchten die im Bestand (1. OG) befindliche Wohneinheit mit über 100qm zu drei Wohnungen (1. OG und DG) umbauen.


Nutzung alt
Nutzung neu
EG
Laden
Laden
1. OG
Wohnung (Wfl. 108,68qm = 2 Stellplätze)
2 Wohnungen (Wfl. Whg 1 37,15qm, Wfl. Whg. 2 57,32qm = 2 Stellplätze)
DG
Speicher
Wohnung (Wfl. 59,50qm = 1 Stellplatz)

Für das Vorhaben ist ein weiterer Stellplatz nachzuweisen. Dieser kann nicht auf dem eigenen Grundstück oder auf einem anderen Grundstück (fußläufige Erreichbarkeit 100m) nachgewiesen werden.

Bauplanungsrechtlich kann dem Vorhaben zugestimmt werden. Ein Ablös evertrag über einen Stellplatz ist abzuschließen.  

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zu dem geplanten Vorhaben. Ein Stellplatzablösevertrag über einen Stellplatz ist noch abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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15. Antrag auf Baugenehmigung - Anton Mareis, FlNr. 1395 (Tfl.), Gem. Vilsbiburg, Rieder im Feld - Neubau eines Bäckereicafés mit Backwerkstatt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.04.2019 ö beschließend 15

Sachverhalt

Der Bauherr möchte im Gewerbegebiet Rieder im Feld ein Bäckereicafé mit Backwerkstatt errichten.

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Rieder im Feld“ und hält dessen Festsetzungen ein.

Es handelt sich um einen Sonderbau.

Diskussionsverlauf

Es wurde angeregt, nochmals dafür Sorge zu tragen, dass die Bepflanzungen, die im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens eingereicht wurden, auch umgesetzt werden.  

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zum geplanten Vorhaben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

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16. Information über die Beschaffung eines PKWs für den Bauhof (Malerfahrzeug)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.04.2019 ö informativ 16

Sachverhalt

Der Bau- und Umweltausschuss hat in der Sitzung vom 12.11.2018 beschlossen für die Ersatzbeschaffung eines PKWs (Malerfahrzeug Bauhof) 20.000 Euro in den Haushalt für 2019 einzustellen.

Der Haushalt 2019 sieht Mittel in Höhe von 20.000 Euro für die Ersatzbeschaffung eines PKWs vor.

Die Angebotseinholung durch den Bauhof für einen PKW mit Elektromotor ergab, dass derzeit für dieses Fahrzeug mit wesentlich höheren Anschaffungskosten als bei einem vergleichbaren PKW mit Verbrennungsmotor zu rechnen ist und für PKWs mit Elektromotor keine Zulassung für eine Anhängerkupplung besteht.

Das Angebot für einen neuen Opel Combo mit brutto 19.639,84 Euro stellte das geeignetste und wirtschaftlichste Angebot dar, beinhaltet einen Kommunalnachlass in Höhe von 30% und wurde daher beauftragt.

Diskussionsverlauf

Stadträtin Feß und Stadtrat Hiller weisen darauf hin, dass es ab Herbst ein Elektro Nutzfahrzeug mit Anhängerkupplung geben wird.

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17. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.04.2019 ö informativ 17

Sachverhalt

Anfrage Frau Koj aus der Sitzung vom 21.01.2019:
Frau Koj bat um Abschluss einer Vereinbarung bzw. Aufnahme einer Nebenbestimmung, dass Sondernutzungen (z.B. Rotary Hütte am Stadtplatz) zeitnah wieder abgebaut werden sollen.
Herr Haider teilt hierzu mit, dass der Abbau der Rotary Hütte nach Absprache durch den Bauhof erfolgt.

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18. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.04.2019 ö informativ 18

Sachverhalt

1. Stadträtin Koj erkundigt sich, ob im Baugebiet Grub Süd im Bereich der Treppenanlage auch eine Rampe vorgesehen ist.
Herr Binner erläutert, dass eine Rampe auf Grund des Anstiegs und des hohen Gefälles  nicht möglich ist. Allerdings wird ein geschlängelter Weg im Baugebiet angelegt, der zwar auf Grund der Topografie auch nicht barrierefrei sein wird, aber eben auch nicht so steil wie eine Rampe neben der Treppenanlage.

2. Stadträtin Feß möchte wissen, weshalb in der Nähe der Benzstraße – Maybachstraße – Industriestraße eine sehr große Baumfläche nach dem 01.03. gerodet wurde.

3. Stadtrat Hiller teilt mit, dass sich am Wochenende ein großes Fischsterben im Rettenbach ereignet hat. Er erkundigt sich, ob die kürzlich durchgeführte Kanalsanierung hierfür der Auslöser gewesen sein könnte. Stadtrat Saxstetter teilt mit, dass hier neben der Polizei und der Feuerwehr auch das Wasserwirtschaftsamt zur Probenentnahme vor Ort war. Die Proben werden derzeit untersucht.

4. Stadtrat Brams erkundigt sich über den momentanen Planungsstand des Bebauungsplanes „ABV Gelände BA I“. Herr Haider teilt mit, dass das Interesse des Investors am Bau weiterhin besteht, die Rechtskraft allerdings noch nicht erfolgt ist.

5. Stadträtin Feß fragt an, wieso die Werbung am Dönerladen in der Oberen Stadt noch angebracht ist. Frau Eder erklärt, dass der Bauantrag, bei dem das Einvernehmen verweigert wurde, ans Landratsamt weitergeleitet wurde. Hier müsste dann bei Ablehnung die Baukontrolle tätig werden.
Weiterhin möchte Sie den momentanen Planungsstand der Gestaltung des Balkspitzes wissen. Herr Binner erklärt, dass seitens des Landratsamtes ein Bauantrag gefordert wurde. Ebenso ist die wasserrechtliche Stellungnahme noch erforderlich.
Stadträtin Feß bittet um Prüfung, ob die Zusage der LEADER Förderung an eine Frist gebunden ist.

Datenstand vom 11.04.2019 12:17 Uhr