Datum: 16.01.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Stadt Vilsbiburg
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 22:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 22:00 Uhr bis 22:25 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Naturerlebnisräume Vilsauen und Rettenbach - Vorstellung der im Jahr 2017 geplanten Maßnahmen
2 Verlängerung Urbanstraße - Vorstellung der aktuellen Planung durch IB Sehlhoff
3 Bebauungsplan Allgemeines Wohngebiet Seyboldsdorf Südost - Vorstellung des aktuellen Planungsstandes und der textlichen Festsetzungen, Zustimmung zum Vorentwurf, Einleitung des Verfahrens
4 Bebauungsplan "Seniorenzentrum Herrnfelden" - Vorstellung des Entwurfes und Billigungsbeschluss
5 Passivhaus - Konkretisierung der Werte und der Berechnungsgrundlage
6 Einziehung (Art. 8 BayStrWG) des öffentlichen Feld- und Waldweges - nicht ausgebaut - "Obere Fahrt in Goben"; Antrag von Frau Waltraud Süßl
7 Taxistandplätze am Stadtplatz; Antrag von Dr. Robert Peters auf Reduzierung von 4 auf 2 Stellplätze
8 Antrag von Frau Ilknur Kasikci auf Rückbau der Fahrbahn im Bereich der Freiung beim Anwesen Landshuter Straße 14 (Durchfahrt ab Bäckerei Feß zur Landshuter Straße)
9 Bauantrag - DPW Deutsche Plakat-Werbung GmbH & Co. KG, Sicht Landshuter Str. auf GrSt. Karlstraße 17, FlNr. 1207/3, Gem. Vilsbiburg - Errichtung von einem beleuchteten und doppelseitigen City-Star-Board auf Monofuß
10 Bauantrag - Trautmannsberger Helmut, FlNr. 194/7, Gem. Seyboldsdorf, Pfaffenöder Str. 51 - Neubau eines EFH mit Garage
11 Informationen
11.1 Gehölz beim Parkplatz Färberanger
11.2 Bebauungs Grundstück FlNr. 1411/1, Gem. Vilsbiburg, Frontenhausener Str. 88, Wimmer Georg und Matthias
11.3 Generalsanierung des Gymnasiums, Erricht. Aufzugs, Behinderten-WC, Fluchttreppe, Erneuerung Turnhallendach, 2 Lagerräume, Vordach, Trafostation, Containeranlage

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1. Naturerlebnisräume Vilsauen und Rettenbach - Vorstellung der im Jahr 2017 geplanten Maßnahmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 16.01.2017 ö beschließend 1

Sachverhalt

Robert Beringer von Beringer Naturerfahrung stellt die im Jahr 2017 in den Naturerlebnisräumen Vilsauen und Rettenbach geplanten Maßnahmen anhand einer Power-Point Präsentation vor.

Diskussionsverlauf

Herr Beringer erklärt, dass es sich bei den Planungen in den Naturerlebnisräumen um ein ständiges Projekt handelt. Für das Jahr 2017 ist die Überarbeitung des Raumes in Rettenbach und die Schmetterlingserkundung in Vilsauen geplant. Rettenbach war von einem Biogasunfall betroffen, wodurch alles abgestorben sei. Die Regeneration schreite allerding langsam voran. Ebenfalls würden viele Arten in der Umwelt durch die intensive landwirtschaftliche Nutzung verschwinden.

Es wird angeregt einen Ortsbesichtigungstermin mit der vhs zu vereinbaren.

Herr Stadtrat Hiller und Herr Stadtrat Brams schlagen vor, die Maßnahme aufzuteilen. Position eins soll in 2017 und Position zwei in 2018 haushaltwirksam werden.

Herr Stadtrat Brams regt an, die Kostenposition „Abzeichen“ zu streichen und hierfür Sponsoren zu suchen.
Ebenfalls sollen die Kosten für den landschaftlichen Unterhalt durch den Bauhof mit aufgenommen werden.

Die Stückzahl der Position 1b), „Schmetterlinge…“ – Vilsauenlehrpfad, ist auf einen auszubessern. Ebenfalls ist die Stückzahl der Position 1b), „Sicht-Klapptafel“ – Naturerlebnis Rettenbach, auf eine zu reduzieren.

Beschluss

Die im Haushalt eingestellten Mittel in Höhe von 18.000 € werden genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 4

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2. Verlängerung Urbanstraße - Vorstellung der aktuellen Planung durch IB Sehlhoff

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 16.01.2017 ö informativ 2

Sachverhalt

Seit längerem bestehen Planungen für eine Verlängerung der Urbanstraße in Richtung des Gewerbegebietes „Rieder im Feld“.

Nach Abklärung verschiedener Detailpunkte und der Grundstücksangelegenheiten ist die Umsetzung der Baumaßnahme für das Jahr 2017 vorgesehen. Die erforderlichen Mittel wurden für den Haushalt 2017 angemeldet und genehmigt.

Abstimmungsgespräche mit den Grundstücksanrainern, bezüglich Zufahrten und die Planung, wurden bereits durchgeführt.

Das Ingenieurbüro Sehlhoff wird in der Sitzung die aktuelle Planung mit den Gesamtkosten und der Terminschiene vorstellen und erläutern.

Diskussionsverlauf

Die bereits eingestellten Kosten für die Verlängerung der Urbanstraße betragen 2 Mio. (brutto) für den Bau der Straße und des Regenwasserkanals. Für das RRB läuft die wasserrechtliche Erlaubnis ab und muss zum 31.12.2017 erneuert werden. Die neue Situation wird dann miteinberechnet.
Die Bauzeit für die Straße und den Kanal beträgt etwa 5 Monate. Hinzu kommen noch Gespräche mit den Stadtwerken hinsichtlich der E-Versorgung und die Bauzeit für die E-Versorgung.

Herr Stadtrat Hiller gibt zu bedenken, dass die Kosten für die Erweiterung des RRB nicht in den Kosten enthalten sind.

Herr Stadtrat Sarcher vermutet, dass das Wasserwirtschaftsamt bezüglich der Einleitung enorme Auflagen machen wird.
Herr Stadtrat Sarcher erkundigt sich nach WC-Anlagen. Herr Bürgermeister Haider erklärt, dass Dixi-Toiletten aufgestellt werden.

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3. Bebauungsplan Allgemeines Wohngebiet Seyboldsdorf Südost - Vorstellung des aktuellen Planungsstandes und der textlichen Festsetzungen, Zustimmung zum Vorentwurf, Einleitung des Verfahrens

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 16.01.2017 ö beschließend 3

Sachverhalt

Das Büro Linke + Kerling stellt die Entwurfsplanung vor. Folgende Anregungen aus der Bau- und Umweltausschusssitzung vom 22.02.2016 sind eingearbeitet worden:

Garagen: Zulässig sind Flachdächer und dem Hauptgebäude angepasste Dächer.

Diskussionsverlauf

Frau Linke regte an , einen Baum in der Straßenfläche (in der Verkehrsfläche auf Höhe Kinderspielplatz – Anbindung zur BA Erweiterung) festzusetzen.

Herr Stadtrat Hiller erkundigt sich, ob der Fußweg zur LA2 nötig sei. Frau Linke erklärt, dass dieser eine Anbindung im Ort ermöglicht.

Im Gremium wurde festgestellt, dass derzeit keine Festsetzungen bezüglich des Lärmschutzes getroffen wurden. Nach der Aussage von Frau Linke wurden derzeit keine Lärmschutzgutachten eingeholt. Dies kann eventuell in Seyboldsdorf auch nicht erforderlich sein. Lärmschutzanforderungen werden vom Gutachter dann allgemein verständlich formuliert.

Beschluss 1

Ein Baum in der Straßenfläche (in der Verkehrsfläche auf Höhe Kinderspielplatz – Anbindung zur BA Erweiterung) soll festgesetzt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 4

Beschluss 2

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt der vorgestellten Planung zu. Die Verwaltung wird beauftragt, das Aufstellungsverfahren einzuleiten.

- Herr Stadtrat Brams war bei der Abstimmung nicht im Raum -

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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4. Bebauungsplan "Seniorenzentrum Herrnfelden" - Vorstellung des Entwurfes und Billigungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 16.01.2017 ö beschließend 4

Sachverhalt

Anlass für die Erstellung des Bebauungsplanes ist die Errichtung eines Seniorenzentrums in Benachbarung zu einer bestehenden Einrichtung für altersgerechtes Wohnen. Die geplante wohnliche Nutzung mit Zweckbestimmung altersgerechtes, barrierefreies Wohnen mit ambulanter Pflege soll der Deckung des dringenden Bedarfs an derartigen Wohnformen in der Stadt Vilsbiburg dienen.

Der Planungsbereich unterliegt dem § 13 a BauGB und wird im beschleunigten (vereinfachten) Verfahren abgewickelt. Hierbei kann auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen werden. Die Öffentlichkeits – und Behördenbeteiligung erfolgt dann nach Fassung des Billigungsbeschlusses.

Intern wurden allerdings folgende Stellungnahmen abgegeben, die der Abwägung bedürfen:
AB 32.2 – Straßen- und Wegerecht, Gewässer, Verkehr:

1. „Die Zufahrt im Norden ist nicht gewidmet. Es handelt sich dabei um ein Privatgrundstück der Stadt. Der Zufahrtsbereich in die Herrnfeldener Straße soll als Aufstellfläche für anfahrende Fahrzeuge asphaltiert werden.  “

Der Weg soll durch die Stadt Vilsbiburg nicht weiter ausgebaut und auch nicht gewidmet werden. Ein Geh- und Fahrtrecht soll eingeräumt werden. Mittels des Vertrages über die Grunddienstbarkeit (Geh- und Fahrtrecht) soll die Asphaltierung auf Kosten des Antragstellers geregelt werden.

2. „Die Zubehöranlagen gem. Nr. 2.3 im Zufahrtsbereich (Bereich des Sichtdreieckes) in die Herrnfeldener Straße sollen nicht höher als 0,80 m sein.“

Im Bereich des Sichtdreieckes wird die Höhe der Nebenanlagen/ Zubehöranlagen auf 0,80 m begrenzt.

Diskussionsverlauf

Auf Grund der Erkrankung von Herrn Bauer, von der Firma KOMPLAN – Ingenieurbüro für kommunale Planungen, stellte Herr Binner den Entwurf des Bebauungsplanes vor.

Frau Stadträtin Feß äußert Bedenken bezüglich der Anordnung der Garagen und Carports. Wenn entlang der Herrnfeldener Straße eine lange Wand – wie Bestand Nachbargrundstück – errichtet wird, so würde das Erscheinungsbild stark beeinträchtigt werden. Sie stellt den Antrag auf Zurückstellung der Beschlussfassung und Änderung der Gestaltung.
Herr Stadtrat Brams schließt sich den Ausführungen von Frau Stadträtin Feß an.

Herr Stadtrat Saxstetter möchte, dass die tatsächliche Befahrbarkeit der Feuerwehrzufahrt und die Aufstellflächen der Drehleiter überprüft werden.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss billigt den Bebauungsplan „Seniorenzentrum Herrnfelden“ nicht. Die Anordnung der Garagen und der Carports soll nochmals überplant werden (ggf. durch Aufteilung und Begrünung).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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5. Passivhaus - Konkretisierung der Werte und der Berechnungsgrundlage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 16.01.2017 ö beschließend 5

Sachverhalt

Bezüglich des Passivhausstandards erfolgte am 09.05.2011 ein Stadtratsbeschluss der wie folgt lautet:

„Der Stadtrat beschließt, künftige kommunale Neubauten und möglichst auch Umbauten nur noch im Passivhausstandard zu erstellen.“

Eine vom Gesetzgeber festgelegte Definition des Begriffs „Passivhausstandard“ ist der Verwaltung nicht bekannt.

Der Gesetzgeber fordert eine Berechnung und Ausweisung des Energiebedarfes auf Basis der (aktuellen) Energieeinsparverordnung (EnEV) durchzuführen und nach Fertigstellung der Baumaßnahme einen Energieausweis auf Basis der EnEV zu erstellen und am Gebäude auszuhängen.
Die Kosten für eine Nachweisführung mittels EnEV Berechnung für den Neubau der Kindertagesstätte in Achldorf wird – nach Abfrage bei einem Energieberater - mit ca. 1.500,00 Euro netto, geschätzt und ist verbindlich durchzuführen.

Es gibt ein privates Passivhaus Institut in Darmstadt, gegründet von Dr. Wolfgang Feist, dass ein eigenständiges Berechnungsmodell und damit einzuhaltende Werte erstellt hat. Dieses Berechnungsmodell ist jedoch nicht kompatibel mit der EnEV und legt die einzuhaltenden Werte eigenständig (unabhängig vom Gesetzgeber) fest.

Auf freiwilliger Basis kann zusätzlich zur EnEV die Anwendung dieses privaten Berechnungsmodells vom Passivhaus Institut in Darmstadt Anwendung finden. Für den Neubau der Kindertagesstätte in Achldorf liegt uns hierzu ein Angebot über netto 5.400,00 Euro, zuzüglich MwSt. und 3% Nebenkosten, vor. Falls eine Zertifizierung vom Passivhaus Institut in Darmstadt erfolgen soll fallen weitere – nicht unerhebliche – Kosten an.

Um den Stadtratsbeschluss ordnungsgemäß umzusetzen zu können ist es erforderlich, die einzuhaltenden Werte für ein Passivhaus zu definieren. Es sollte eine Bezugnahme auf ein allgemein anerkanntes und vom Gesetzgeber freigegebenes, Berechnungsverfahren vorgenommen werden. Dies kann aktuell nur durch die Berechnungen mittels EnEV erfolgen.

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau als eine Anstalt des öffentlichen Rechts definiert, dass ein Passivhaus (Wohngebäude) dem KfW Effizienzhaus 55 (Wohngebäude) gleichgestellt wird. Beim KfW Effizienzhaus 55 wird festgelegt, dass die berechneten Werte max. 55% des definierten Referenzgebäudes erreichen dürfen, somit 45% unter den gesetzlich festgelegten Werten sein müssen.

Es ist geplant für den Neubau der Kindertagesstätte in Achldorf ein Darlehen für ein KfW Effizienzhaus 55 zu beantragen.

Das Bauamt in Abstimmung mit dem Fachbereich Klimaschutz empfiehlt, für den Neubau der Kindertagesstätte in Achldorf die einzuhaltenden Anforderungen eines Passivhauses auf Basis der aktuellen Werte des KfW Effizienzhauses 55 und den gesetzlichen Vorgaben der EnEV, umzusetzen.

Diskussionsverlauf

Nach kurzer Diskussion im Gremium wurde der Beschluss gefasst.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, den Stadtratsbeschluss vom 09.05.2011 bezüglich einem energieeffizienten Bauen dahingehend zu konkretisieren, dass für die Neubauten die einzuhaltenden Anforderungen eines Passivhauses auf Basis der aktuellen Werte des KfW Effizienzhauses 55 und den gesetzlichen Vorgaben der EnEV umzusetzen sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 2

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6. Einziehung (Art. 8 BayStrWG) des öffentlichen Feld- und Waldweges - nicht ausgebaut - "Obere Fahrt in Goben"; Antrag von Frau Waltraud Süßl

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 16.01.2017 ö beschließend 6

Sachverhalt

Frau Waltraud Süßl hat die Einziehung des öffentlichen Feld- und Waldweges –nicht ausgebaut- „Obere Fahrt in Goben“ beantragt, weil die Straße jede Verkehrsbedeutung verloren hat.
Der Feld- und Waldweg beginnt an der Frontenhausener Straße und endet an der Gemeindegrenze nach Seyboldsdorf. Er beinhaltet Teilflächen der FlNrn. 1892 und 1893, Gemarkung Vilsbiburg. Er hatte eine Länge von 345 m und ein Breite von 3,00 m. Die Länge der bestehenden Straße beträgt nur noch ca. 150 m.
Der öffentliche Feld- und Waldweg –nicht ausgebaut- wurde am 20.11.1962 rechtswirksam gewidmet. Die Verwaltung ist der Ansicht, dass durch die Erschließung des Baugebietes „Goben“, der öffentliche Feld- und Waldweg bereits jede Verkehrsbedeutung verloren h at.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, dass der öffentlich gewidmete Feld- und Waldweg –nicht ausgebaut- „Obere Fahrt in Goben“ eingezogen wird, weil er jede Verkehrsbedeutung verloren hat. Die Verwaltung wird mit der Durchführung beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 4

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7. Taxistandplätze am Stadtplatz; Antrag von Dr. Robert Peters auf Reduzierung von 4 auf 2 Stellplätze

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 16.01.2017 ö beschließend 7

Sachverhalt

Vorgang: Antrag von Herrn Dr. Robert Peters vom November 2016.
Aufgrund einer Befragung der anliegenden Geschäfte durch Anwesenheitsliste wurde festgestellt, dass im Zeitraum von 14 Tagen die Taxistände fast nie belegt sind, wenn überhaupt, dann nur kurzfristig durch zwei Taxis.
Durch die Verwaltung wurde die Rechtlage abgeklärt. Rechtlichen Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von Stellplätzen hat ein Taxiunternehmen grundsätzlich nicht. Einem Taxiunternehmer muss durch behördliche Ausweisungen (Beschilderung) die Möglichkeit gegeben werden, Taxis an geeigneter Stelle bereitzuhalten.
In der Stellungnahme des Taxiunternehmers wird erläutert, dass auf Grund der vielen Fahrten nicht ständig Taxis am Stadtplatz vorgehalten werden können. Wenn keine Fahrten anstehen, stehen die Taxis am Stadtplatz.
Der Förder- und Werbeverein Vilsbiburg wurde ebenfalls um Stellungnahme gebeten. Da die Stellungnahme zum Versandtermin der Einladung noch nicht vorgelegen hat, wird sie als Tischvorlage bereitgestellt.
Anmerkung der Verwaltung: Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die Taxistandplätze in der Anzahl und auch an diesem Ort bei der Stadtplatzsanierung so festgelegt wurden. Auf Grund der Tatsache, dass die Taxistände nicht ständig belegt sind, kann die Fläche vom Anlieferungsverkehr zum Wenden usw. genutzt werden. Bis dato sind keinerlei Beschwerden vom Förder- und Werbeverein Vilsbiburg sowie von Geschäften am Stadtplatz an die Verwaltung herangetragen worden. Sollte das Gremium eine Reduzierung der Taxistellplätze in Erwägung ziehen, schlägt die Verwaltung eine Reduzierung um max. 1 Stellplatz vor. Dazu müsste das Verkehrszeichen versetzt werden. Die Kosten für die Umsetzung des Verkehrszeichens betragen ca. 150-200 Euro.

Beschluss

Die Taxistellplätze werden von 4 auf 3 reduziert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

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8. Antrag von Frau Ilknur Kasikci auf Rückbau der Fahrbahn im Bereich der Freiung beim Anwesen Landshuter Straße 14 (Durchfahrt ab Bäckerei Feß zur Landshuter Straße)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 16.01.2017 ö beschließend 8

Sachverhalt

Vorgang: Bau- und Umweltausschusssitzung vom 12.12.16.

In der Bau- und Umweltausschusssitzung vom 12.12.16 wurde beschlossen, dass die Verwaltung die Rechtslage nochmals prüft und mit den Antragstellern versucht eine Lösung zu finden.

Zur Rechtslage:
  • Die Freiung wurde am 20.11.1962 als Ortsstraße gewidmet. In der Widmung enthalten sind die Flurnummern 82/2 und 90/4 der Gemarkung Vilsbiburg.
  • Die Fahrbahn wurde im Jahr 1965 asphaltiert.
  • Als gewidmet zählen nur die Flächen, die in der Eintragungsverfügung z.B. mit Flurnummern beschriebenen Flächen. Die ständige Rechtsprechung stellt dies klar. Hierzu wurde auch die Rechtsauffassung des Gemeindetages eingeholt, die diese Auffassung teilt. Eine Möglichkeit wäre noch die schriftliche Erklärung eines Grundstückseigentümers –hier der ehem. Eigentümer der FlNr. 80- dessen FlNr. gewidmet werden darf. Eine Zustimmungserklärung liegt nach Aktenlage nicht vor.
  • Der Rechtsanspruch zur Beseitigung der Straßenfläche vom Privatgrundstück der FlNr. 80, der so genannte Folgebeseitigungsanspruch, verjährt nach 30 Jahren (1965 -1995). Seit der Änderung des BGB, § 195, beträgt die Verjährungsfrist 3 Jahre. Das heißt, dass die Antragstellerin keine Anspruch gegen die Stadt Vilsbiburg hat, den Rückbau der Straße auf Stadtkosten vornehmen zu lassen. Den Rückbau müsste die Antragstellerin auf eigene Kosten durchführen.
  • Nach Rücksprache mit dem Voreigentümer des Grundstückes der FlNr. 80 erklärte dieser der Verwaltung, dass er nicht wusste, dass sein Grundstück überbaut war.


Ergebnis der rechtlichen Beurteilung:

Die Freiung wurde als öffentliche Ortsstraße rechtswirksam mit der Eintragungsverfügung vom 20.11.1962 gewidmet. Die Widmung beinhaltet die FlNrn. 82 /2 und 90/4. Damit ist die FlNr. 80 nicht gewidmet. Die Straße wurde 1965 asphaltiert. Der Folgebeseitigungsanspruch gegen die Stadt Vilsbiburg ist verjährt, das heißt, die Antragstellerin kann den Rückbau nicht von der Stadt Vilsbiburg einfordern, sondern muss den Rückbau auf eigene Kosten vornehmen. Gegen den Rückbau gibt es nur das Klageverfahren.

Ergebnis der Verhandlungen mit der Grundstückseigentümerin:

Frau Kasikci Antragstellerin zum Rückbau: Frau Kasikci stellt der Stadt in Aussicht, einen Teil der überbauten Fläche der FlNr. 80 an die Stadt Vilsbiburg abzutreten (Kauf, Tausch oder sonstig), damit eine Fahrbahnbreite von 4,50 m beibehalten werden kann, um eine Einbahnstraße Richtung Landshuter Straße einzurichten. Die künftige Fahrbahnbreite wird im Bauplan berücksichtigt. Die Einbahnregelung wird nach Abschluss des geplanten Bauvorhabens angeordnet.

Herr und Frau Seisenberger (Eigentümer FlNr. 81/2): Herr und Frau Seisenberger sind mit der Einrichtung der Einbahnstraße einverstanden.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, dass mit Frau Ilknur Kasikci Grundstücksverhandlungen geführt werden, damit eine Fahrbahnbreite von 4,50 m ab Beginn des Gebäudes Landshuter Straße 14 (ab Feß Bäckerei bis Beginn der FlNr. 81/2) errichtet werden kann. Nach Fertigstellung des geplanten Bauvorhabens durch Frau Kasnikci wird eine Einbahnstraße Richtung Landshuter Straße angeordnet und beschildert. Für Radfahrer ist die Einbahnstraße gegen die Fahrtrichtung frei.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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9. Bauantrag - DPW Deutsche Plakat-Werbung GmbH & Co. KG, Sicht Landshuter Str. auf GrSt. Karlstraße 17, FlNr. 1207/3, Gem. Vilsbiburg - Errichtung von einem beleuchteten und doppelseitigen City-Star-Board auf Monofuß

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 16.01.2017 ö beschließend 9

Sachverhalt

Die DPW GmbH & Co. KG beantragt die Errichtung eines beleuchteten doppelseitigen City-Star-Boards auf Monofuß auf FlNr. 1207/3, der Gemarkung Vilsbiburg, Karlstr. 17 (siehe Fotomontage).

Das City-Star-Board mit einer Höhe von 5,4 m (Ansichtsfläche und Fuß) und einer Breite von 3,9m soll doppelseitig und beleuchtet ausgeführt werden.

Stellungnahme der Verwaltung:

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes „Karlstraße“. Der Bebauungsplan enthält nur Regelungen bezüglich der überbaubaren Grundstücksflächen (§30 Abs. 3 BauGB). Die Zulässigkeit des Vorhabens richtet sich daher im Übrigen nach § 34 BauGB (Innenbereich).

Baugrenzen des Bebauungsplanes „Karlstraße“:
Der Bauherr benötigt für sein Vorhaben eine Befreiung von der rückwärtigen Bebauungsgrenze.
Mit Beschluss vom 15.04.2013 wurde bereits ein Carport außerhalb der Baugrenzen zugelassen.
(Karlstr. 7)
Durch die Abstufung der Bundesstraße auf eine Ortsstraße ist auch die Anbauverbotszone von 25 m weggefallen, die die Festlegung der Baugrenze ausgelöst hat (Begründung des damaligen Beschlusses).

Beurteilung gem. § 34 BauGB:
Der Flächennutzungsplan der Stadt Vilsbiburg weist für den Bereich ein allgemeines Wohngebiet aus. Ebenfalls ist die nähere Umgebung überwiegend durch Wohnbebauung gekennzeichnet. Erst in Weiterführung der Landshuter Straße Richtung Westen erstrecken sich Gewerbebetriebe (Autohäuser). Für den Bereich des Vorhabensgrundstücks überwiegt die Wohnnutzung eindeutig, eine Häufung oder Ansammlung von gewerblichen Nutzungen liegt nicht vor.
Die Beurteilung richtet sich daher nach § 34 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4 BauNVO. Die Eigenart der näheren Umgebung entspricht einem allgemeinen Wohngebiet. Eine Ausnahme gem. § 31 Abs. 1 BauGB (für § 4 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO) kann auch nach ordnungsgemäßer Abwägung nicht zugelassen werden.
Die von dem Bauherren begehrte Werbeanlage stellt als Anlage der Fremdwerbung eine selbständige zu beurteilende gewerbliche Hauptnutzung dar. Sie kann daher in einem allgemeinen Wohngebiet als nicht störender Gewerbebetrieb zulässig sein. Eine solche Ausnahme kann allerdings nur zugelassen werden, wenn sie unter Berücksichtigung des Zwecks der jeweiligen Anforderung und unter Würdigung der öffentlich-rechtlich  geschützten nachbarlichen Belange mit den öffentlichen Belangen insbesondere den Anforderungen des Art. 3 BayBO vereinbar ist. Eine ausnahmsweise Zulassung der beantragten Werbeanlage würde der Zweckbestimmung des Gebietstypus „allgemeines Wohngebiet“ – Gewährleistung eines ungestörten Wohnens – erheblich zuwider laufen. Dieses Ziel wäre ernstlich beeinträchtigt, wenn man die hier in Rede stehende beleuchtete, freistehende und doppelseitige Werbeanlage mit einer Höhe von 5,4 m und ca. 11,2 m² Ansichtsfläche zulassen würde. Es handelt sich dabei auch nicht mehr um einen „nicht störenden“ Gewerbebetrieb. Wegen der Attraktivität der stark befahrenen Landshuter Straße als Werbestandort käme der Zulassung zudem eine negative Vorbildwirkung für weitere Fremdwerbeanlagen zu. Die Qualität des gesamten Wohngebietes wäre damit ernsthaft gefährdet, eine Gebietsunruhe würde entstehen. Das Interesse an einer ordnungsgemäßen Entwicklung der verfolgten städtebaulichen Ziele überwiegt bei weitem das Interesse der DPW an der Errichtung der Anlage auf o.g. Grundstück.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zu dem geplanten Vorhaben gemäß § 34 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauNVO und § 31 Abs. 1 BauGB  n i c h t.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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10. Bauantrag - Trautmannsberger Helmut, FlNr. 194/7, Gem. Seyboldsdorf, Pfaffenöder Str. 51 - Neubau eines EFH mit Garage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 16.01.2017 ö beschließend 10

Sachverhalt

Der Bauherr begehrt die Baugenehmigung zum Neubau eines EFH mit Garage. Das Wohnhaus ist im Bungalow-Stil (eingeschossig) mit einer Größe von 22,49 m² x 10,99 m² geplant. Die Garage wird in das Wohnhaus angebaut und in die Dachfläche integriert.

Stellungnahme der Verwaltung:

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Pfaffenöd – Nördlicher Teil“.

Es bedarf einiger Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes:

a) Firstrichtung: Der Bebauungsplan legt die Firstrichtung nach Nord-Süden fest.
b) Baugrenzenüberschreitung für das Wohnhaus und die Garage
c) Dachform: Der Bauherr plant ein Walmdach, statt des festgesetzten Satteldaches.
d) Dachneigung: Geplant ist eine Dachneigung von 18°. Der Bebauungsplan legt eine Dachneigung von 34° bis 42° fest.
e) Befreiung von der Festsetzung Nr. 2.1.1: Zwingende Geschossigkeit ist I+D (D=VG). Der Bauherr möchte sein Wohngebäude altersgerecht im Bungalow-Stil (nur ein Vollgeschoss) errichten.

In der Bau- und Umweltausschusssitzung vom 18.07.2016 wurde dem Bauherren bereits in einer Bauvoranfrage das Einvernehmen zu dem Vorhaben und zu den nötigen Befreiungen das Einvernehmen in Aussicht gestellt.

Diskussionsverlauf

Frau Stadträtin Feß stellt den Antrag, über die Befreiung zur Dachform gesondert abzustimmen.

Beschluss 1

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zur Befreiung von der Festsetzung der Dachform – Walmdach statt Satteldach.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 4

Beschluss 2

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zu o.g. Vorhaben. Er erteilt ebenso das Einvernehmen zu den unter a), b), d) und e) genannten nötigen Befreiungen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 2

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11. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 16.01.2017 ö informativ 11
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11.1. Gehölz beim Parkplatz Färberanger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 16.01.2017 ö informativ 11.1

Sachverhalt

Von: Mooser Klaus [mailto:Klaus.Mooser@landkreis-landshut.de]
Gesendet: Donnerstag, 15. Dezember 2016 10:36
An: Brandmeier Johann
Betreff: AW: Gehölz beim Parkplatz Färberanger in Vilsbiburg


Sehr geehrter Herr Brandmeier,

bei der Rodung des von Ihnen angesprochenen Gehölzes sind rechtlich nur mehr die zeitlichen Beschränkungen für den Rückschnitt von Gehölzen (§ 39 Abs. 5 Nr. 2 BNatSchG) und die Bestimmungen zum besonderen Artenschutz (§ 44ff BNatSchG) zu beachten. Eine Kollision mit diesen Rechtsvorschriften kann durch Rodung im Winterhalbjahr (bis spätestens 28.02.) vermieden werden.

Die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung (Vermeidung, Ausgleich und Ersatz) kommt innerhalb des Plangebiets nicht mehr zum Tragen.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Mooser
Landratsamt Landshut
SG 24 Naturschutz
Veldener Str. 15
84036 Landshut

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11.2. Bebauungs Grundstück FlNr. 1411/1, Gem. Vilsbiburg, Frontenhausener Str. 88, Wimmer Georg und Matthias

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 16.01.2017 ö informativ 11.2

Sachverhalt

Der Bauherr beantragt die Baugenehmigung in der in der Anlage dargestellten Art.

Dieses Vorhaben wurde bereits als Bauvoranfrage behandelt und das Einvernehmen in Aussicht gestellt.

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11.3. Generalsanierung des Gymnasiums, Erricht. Aufzugs, Behinderten-WC, Fluchttreppe, Erneuerung Turnhallendach, 2 Lagerräume, Vordach, Trafostation, Containeranlage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 16.01.2017 ö informativ 11.3
Datenstand vom 23.01.2018 15:59 Uhr