Datum: 13.02.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Stadt Vilsbiburg
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 22:24 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 22:24 Uhr bis 22:24 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bebauungsplan "Seniorenzentrum Herrnfelden" - Vorstellung des überarbeiteten Entwurfes und Billigungsbeschluss
2 Abstandsflächenübernahme auf FlNr. 259/6, Gemarkung Vilsbiburg - Bauvorhaben der Balk Seniorenimmobilien GmbH & Co. KG
3 Verlängerung Urbanstraße - Vorstellung der fortgeschriebenen Planung durch IB Sehlhoff - Beschlussfassung der neuen Planung
4 Neubau einer Kindertagesstätte im Ortsteil Achldorf - Auftragserteilung Freianlagenplanung
5 Neubau einer Kindertagesstätte im Ortsteil Achldorf - Freianlagenplanung, Vorstellung Vorentwurf und Kostenschätzung
6 Neubau einer Kindertagesstätte im Ortsteil Achldorf - Vorstellung Entwurfsplanung und Kostenberechnung
7 B 299 - Errichtung eines Bypasses am Kreisverkehrsplatz nordöstlich von Vilsbiburg
8 Kranke Bäume in der Staufenstraße im BG Achldorf
9 Bauanfragen
9.1 Erweiterung des besteh. Wohnhauses und Anbau eines Carports - Markus Meder u. Judith Grässle - Janschützstr. 8, FlNr. 679/47, Gem. Vilsbiburg
9.2 Umbau des bestehenden Wohnhauses - Franz Englbrecht - Kirchstetten 100a, FlNr. 1044/0, Gem. Wolferding
10 Isolierte Befreiung - Terrassenüberdachung - Marc Spieß - Im Burger Feld 48, FlNr. 980/22, Gem. Vilsbiburg
11 Anträge auf Vorbescheid
11.1 Neubau einer Wohnanlage mit TG, Neubau von Reihenhäusern mit Garagen - Schaumeier Wohn- und Gewerbe GmbH - Frontenhausener Str. 61 u. 61 a, FlNr. 1892/0, Gem. Vilsbiburg
11.2 Neubau eines EFH mit Doppelgarage - Andrea u. Markus Thun - Arberstraße. FlNr. 305/142, Gem. Vilsbiburg
12 Bauanträge
12.1 Nutzungsänderung am besteh. Gebäude u. Errichtung von 6 Appartements - Daniel Ferenczi - Seyboldsdorfer Str. 2, FlNr. 138/3, Gem. Vilsbiburg
12.2 Neubau eines Wohnhauses mit Garage - Wolfgang Murr - Im Burger Feld 12, FlNr. 980/57, Gem. Vilsbiburg - Entscheidung über eine Befreiung bzgl. Abgrabung für Kellertreppe
13 Informationen
13.1 Nutzungsänderung der ehemaligen Schwesternschule - Erfordernis eines Bauantrages durch die Stadt Vilsbiburg
13.2 Parksituation der LKWs an der Ohmstraße - Festsetzungen des Bebauungsplanes

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1. Bebauungsplan "Seniorenzentrum Herrnfelden" - Vorstellung des überarbeiteten Entwurfes und Billigungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.02.2017 ö beschließend 1

Sachverhalt

Herr Bauer, Büro KomPlan, wird den Bebauungsplan vorstellen.

In der Sitzung vom 16.01.2017 wurde der Bebauungsplan nicht gebilligt. Die Anordnung der Garagen und der Carport soll nochmals überprüft und überplant werden.

Folgende Punkte sind laut Herrn Bauer, Büro KomPlan, besonders zu beachten:

  • Die Nachbesserung gemäß Bauausschussbeschluss vom Dezember hinsichtlich der Anordnung und Gestaltung der Carports entlang der Herrnfeldener Straße sind nun in der Planung vollständig berücksichtigt.
  • Die Zufahrt im Norden wurde entsprechend angepasst und ist nun auf Länge des Baugrundstückes auf eine Breite von 5,0m auszubauen, damit eine ausreichende Erschließung hierüber gewährleistet ist.
  • Die Ein- und Ausfahrtsradien wurden angepasst.
  • Im Bereich der Sichtfelder bei den Ein- und Ausfahrten wurden Auflagen bei der Errichtung und Anordnung der Carports formuliert. Eine Diskrepanz verbleibt zur südlichen Bestandsgarage.

Diskussionsverlauf

Frau Stadträtin Feß äußert weiterhin Bedenken bezüglich der Anordnung der Garagen und Carports. Wenn entlang der Herrnfeldener Straße eine lange Wand – wie Bestand Nachbargrundstück – errichtet wird, so würde das Erscheinungsbild stark beeinträchtigt werden. Sie fragt an, ob die Begrünung und die offene Bauweise im Bebauungsplan festgesetzt sind. Ebenso möchte Sie wissen, ob die Bäume, die im Plan zu TOP 2 eingezeichnet sind im Bebauungsplan festgesetzt sind.

Herr Bauer erklärt, dass die Ausführung der Carports im Bebauungsplan zweifach festgesetzt ist. Zum einen ist die Bebauung planerisch festgesetzt durch die Gliederung der einzelnen Carports, mit der eingezeichneten Grünfläche und zum anderen nochmals textlich fixiert durch die ausdrückliche Pflanzung mit Rankgittern.
Herr Bauer bejaht die angefragte Festsetzung hinsichtlich der Baumbepflanzung.

Herr Stadtrat Hiller vermisst verbindliche Festsetzungen bezüglich erneuerbarer Energien und der Klimaorientierung, z.B. Ladestationen für die Elektromobilität oder Festsetzungen über Regenwassernutzung.

Herr Bauer erklärt, dass man den Investor zum Bau solcher Anlagen nicht zwingen sollte. Er erklärt, dass in einem Bebauungsplan nur solche Festsetzungen getroffen werden können, die in § 9 BauGB genannt sind. Darüberhinausgehende Festsetzungen müsse man im Rahmen eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans im städtebaulichen Vertrag regeln.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt die Abwägungen zu den Einwendungen und Anregungen aus der internen Beteiligung zum Bebauungsplan „Seniorenzentrum Herrnfelden“ folgendermaßen:

  1. Der Einräumung eines Geh- und Fahrtrechtes auf FlNr. 259/6 der Gemarkung Vilsbiburg (mittels Grunddienstbarkeit) wird zugestimmt.
  2. Die Asphaltierung des Weges, FlNr. 259/6 der Gemarkung Vilsbiburg hat der Antragsteller auf seine Kosten vorzunehmen. Dies ist im notariellen Vertrag zu regeln.
  3. Die eingezeichnete Grünfläche auf dem Weg FlNr. 259/6 soll ersatzlos gestrichen werden.

Der Bau- und Umweltausschuss billigt den Bebauungsplan „Seniorenzentrum Herrnfelden“, unter Berücksichtigung der Abwägungen zu den Einwendungen und Anregungen aus der internen Beteiligung. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Im notariellen Vertrag ist die vollständige Kostenfreiheit für die Stadt zu regeln. Der Weg FlNr. 259/6 ist auf Kosten des Antragstellers zu asphaltieren, dem Bebauungsplan anzupassen und zu unterhalten (Bauunterhalt und Winterdienst).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2. Abstandsflächenübernahme auf FlNr. 259/6, Gemarkung Vilsbiburg - Bauvorhaben der Balk Seniorenimmobilien GmbH & Co. KG

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.02.2017 ö beschließend 2

Sachverhalt

Für das Bauvorhaben der Balk Seniorenimmobilien GmbH & Co. KG ist eine Abstandsflächenübernahme erforderlich. Der Weg befindet sich im Eigentum der Stadt Vilsbiburg. Er soll nicht gewidmet werden.

Die Abstandsflächenübernahme ist im beigefügten Lageplan mit einer Fläche von 17,24 m² rosa dargestellt.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt der auf dem Lageplan dargestellten Abstandsflächenübernahme zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3. Verlängerung Urbanstraße - Vorstellung der fortgeschriebenen Planung durch IB Sehlhoff - Beschlussfassung der neuen Planung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.02.2017 ö beschließend 3

Sachverhalt

Seit längerem bestehen Planungen für eine Verlängerung der Urbanstraße in Richtung des Gewerbegebietes „Rieder im Feld“.

Nach Abklärung verschiedener Detailpunkte und der Grundstücksangelegenheiten ist die Umsetzung der Baumaßnahme für das Jahr 2017 vorgesehen. Die erforderlichen Mittel wurden für den Haushalt 2017 angemeldet und genehmigt.

Auf Grundlage des im Bau- und Umweltausschuss am 16.01.2017 vorgestellten Entwurfes erfolgte eine Fortschreibung der Planung.

Das Ingenieurbüro Sehlhoff wird in der Sitzung die aktuelle Planung vorstellen und erläutern.

Diskussionsverlauf

Frau Ebert, Planungsbüro Selhoff, stellt die fortgeschriebene Planung vor.

Herr Stadtrat Anzeneder erkundigt sich, weshalb die Urbanstraße als eine „Außerortsstraße“ qualifiziert sei.
Frau Ebert erklärt, dass es Gespräche zwischen der Stadt Vilsbiburg und der Polizei gab. Die Ortstafel könne erst bei der Ballsporthalle aufgestellt werden.
Herr Bürgermeister Haider erklärt weiterhin, dass dies an der Art der Bebauung liegt. Die Urbanstraße ist derzeit noch nicht einmal durchgängig nur einseitig bebaut.

Weiterhin fragt Herr Stadtrat Anzeneder an, weshalb der Ausbau der Urbanstraße durchgängig auf eine Breite von 7,50 m geplant wurde.
Herr Bürgermeister Haider gibt an, dass in diesem Bereich zukünftig möglicherweise weitere Gewerbegebiete entwickelt werden könnten. Ebenso möchte die Firma Dräxlmaier überwiegend den LKW-Verkehr über die Urbanstraße abwickeln.

Frau Stadträtin Feß äußert, dass der Anschluss an die mögliche Nordumgehung nicht der derzeitigen Beschlusslage entsprechen würde.

Beschluss

Der vorgestellten Planung wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt die Ausschreibung durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 2

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4. Neubau einer Kindertagesstätte im Ortsteil Achldorf - Auftragserteilung Freianlagenplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.02.2017 ö beschließend 4

Sachverhalt

Für die neue Kindertagesstätte im Ortsteil Achldorf wurde auf Grundlage
  • der Einhaltung der Terminschiene (Vorentwurf Freianlagen bis Anfang Febr. 2017, Baubeginn Hochbau Mitte 2017, Nutzungsbeginn Gebäude 01.09.2018, Nutzungsbeginn Freianlagen 01.09.2018) und
  • des derzeitigen Planungsstandes
für die Freianlagenplanung das Büro Lynen und Dittmar aus Freising ausgewählt.

Angebotsgrundlage:                HOAI 2013
Honorarzone:                        III, Mindestsatz
Nebenkostenpauschale:        5 %

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, zur Realisierung des Neubaus der Kindertagesstätte in Achldorf, das Büro Lynen und Dittmar aus Freising mit den Leistungen für die Freianlagenplanung stufenweise zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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5. Neubau einer Kindertagesstätte im Ortsteil Achldorf - Freianlagenplanung, Vorstellung Vorentwurf und Kostenschätzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.02.2017 ö beschließend 5

Sachverhalt

Auf Grundlage der ersten Überlegungen in der Machbarkeitsstudie wurde durch Herrn Dittmar, vom Büro Lynen und Dittmar, die Vorentwurfsplanung für die Freianlagenplanung entwickelt und die zugehörige Kostenschätzung erstellt.

Herr Dittmar wird den aktuellen Planungsstand in der Sitzung dem Gremium vorstellen und erläutern. Die zugehörige Kostenermittlung wird mit der Gesamt-Kostenermittlung im nachfolgenden Tagesordnungspunkt vorgestellt.

Diskussionsverlauf

Herr Dittmar stellt die Vorentwurfsplanung vor.

Frau Stadträtin Koj wünscht die Versetzung des Kräuterbeetes  im Bereich der Freianlagen der Kinderkrippe. Zum derzeitigen Planungsstand im nördlichen Bereich des Gartens kann dieses nicht optimal genutzt werden.

Herr Stadtrat Hiller weist auf das Wasserbecken als mögliche Gefahrenquelle hin.

Herr Dittmar erklärt, dass das Wasserbecken im Normalbetrieb des Kindergartens nicht gefüllt ist, bzw. mit einem Auslass versehen ist, sodass im unteren Bereich des Sandplatzes ein Matschbecken entstehen kann. Das Wasserbecken kann dann bei Kneipp Anwendungen verschlossen werden.

Ebenso weist Herr Stadtrat Hiller auf das Spielgerätehaus mit dem angepassten Winkel an die Grundstückgrenze hin. Er möchte darauf hinweisen, dass es günstiger käme, wenn Standardmaße für das Spielgerätehaus geplant werden.

Herr Dittmar weist darauf hin, dass der Raumbedarf für das Spielgerätehaus möglicherweise auch durch die Umfunktionierung des Fahrradabstellraumes ertüchtigt werden könne. Dies ist allerdings im Rahmen der weiteren Planungen zu klären.

Herr Stadtrat Brams weist darauf hin, dass im Norden des Grundstücks – sofern möglich – keine Obstbäume gepflanzt werden sollten, sondern eine Blumenwiese entstehen soll e.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss nimmt die vorgestellte Vorentwurfsplanung für die Freianlagen zur Kenntnis.

Hinweis:
Die zugehörige Kostenermittlung wird mit der Gesamt-Kostenermittlung im nachfolgenden Tagesordnungspunkt vorgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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6. Neubau einer Kindertagesstätte im Ortsteil Achldorf - Vorstellung Entwurfsplanung und Kostenberechnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.02.2017 ö beschließend 6

Sachverhalt

In der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 12.12.2016 wurde vom Planungsbüro architektur werkstatt vallentin die Vorentwurfsplanung mit zugehöriger Kostenschätzung vorgestellt und zur weiteren Bearbeitung freigegeben.

Die freigegebenen Gesamtkosten der Kostenschätzung für das Projekt „Neubau einer Kindertagesstätte im Ortsteil Achldorf“ betrugen brutto 2.808.878 Euro.

Ende Dezember 2016 wurde der Förderantrag - auf Grundlage der Vorentwurfsplanung mit der zugehörigen Kostenschätzung - bei der Regierung von Niederbayern fristgerecht eingereicht.

Seit dem 30.12.2016 liegt der Gesetzesentwurf der Bundesregierung für ein neues Gesetz zum weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung vor, der auch ein Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2017-2020“ beinhaltet. Hierin werden Investitionsmaßnahmen für Kindertageseinrichtungen (Kinder von der Geburt bis zum Schuleintritt) verbessert gefördert.

Die Baumaßnahme „Neubau einer Kindertagesstätte im Ortsteil Achldorf“ erfüllt die Förderbedingungen für das neue Investitionsprogramm. Laut Mitteilung der Regierung von Niederbayern können die förderfähigen Kosten voraussichtlich mit einem Fördersatz in Höhe von 70% gefördert werden.

Die Vorentwurfsplanung wurde durch das Planungsteam vertiefend bearbeitet z.B. in Bezug auf
  • Geologische Bodenuntersuchung mit Erarbeitung der Entwurfsstatik
  • Differenzierte Bearbeitung der Lüftungsanlagen
  • Überprüfung der Anforderungen für die Außenhaut
  • Ermittlung der wesentlichen Anforderungen für die Frischküche
  • Erstellung der Vorentwurfsplanung für die Freianlagen

Herr Vallentin vom Planungsbüro architektur werkstatt vallentin wird den aktuellen Planungsstand und die zugehörige Kostenberechnung in der Sitzung dem Gremium vorstellen und erläutern.

Diskussionsverlauf

Herr Vallentin stellt zunächst die Entwurfsplanung vor.

Herr Stadtrat Peisl weist auf die Problematik der Verschattung bei den großen Fenstern auf der Südseite hin.

Herr Vallentin erklärt, dass ein Dachüberstand auf der Südseite geplant ist. Zudem sei eine Verschattung durch einfache Arten von Sonnenschutz, z.B. einer Markise mit Kurbel, jederzeit möglich.

Herr Stadtrat Hiller erkundigt sich nach dem Belag der Veranda.

Herr Vallentin erklärt, dass der Holzbelag mit Rillen in der Tat diverse Probleme bereitet. Es gäbe mittlerweile zwei weitere Arten des Belages. Zum einen sei ein Belag mit glatten Bohlen möglich. Durch die TU München seien diverse Arten des glatten Belages auf Ihre Rutschfestigkeit und ihre Wärmeentwicklung bei Sonneneinstrahlung getestet und freigegeben worden. Zum anderen bestehe noch die Möglichkeit Bohlen aus einer Mischung von Holzmehl und Kunstmehl zu verbauen. Diese Art von Bohlen würde sich zudem schlecht aufheizen. Hier müsse man prüfen welche Art von Ausführung geeignet sei und im Rahmen der Kosten bleibt.

Herr Vallentin stellt im Weiteren die Kostenberechnung vor.

Beschluss

Mit der vorgestellten Entwurfsplanung besteht seitens des Bau- und Umweltausschusses Einverständnis und wird zur weiteren Bearbeitung freigegeben.

Die vorgestellte Kostenberechnung wird vom Bau- und Umweltausschusses beschlossen. Sie bildet die einzuhaltende Budgetobergrenze für das Projekt unter der Voraussetzung, dass die Grundlagen der Planung zur Ermittlung der Kostenberechnung beibehalten werden.

Die optionalen Kosten in Höhe von 47.500 € werden ebenfalls seitens des Bau – und Umweltausschusses beschlossen. Es ist jedoch seitens der Verwaltung zu prüfen, welche Kostenpositionen sinnvoll eingespart werden können.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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7. B 299 - Errichtung eines Bypasses am Kreisverkehrsplatz nordöstlich von Vilsbiburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.02.2017 ö beschließend 7

Sachverhalt

In der Stadtratssitzung am 02.05.2016 wurde durch Herrn Baudirektor Dreier die Errichtung eines neuen Bypasses am Kreisel nordwestlich von Vilsbiburg, vorgestellt. Der Stadtrat hat sein grundsätzliches Einverständnis zu den Planungen und der erforderlichen anteiligen Kostenübernahme durch die Stadt Vilsbiburg (damals mit ca. 70.000 Euro geschätzt, derzeit werden ca. 55.000 erwartet), erklärt.

Für die Maßnahme ist eine schriftliche Vereinbarung erforderlich die im Intranet eingesehen werden kann.

Beschluss

Mit der vertraglichen Vereinbarung (Unterschrift seitens des Staatlichen Bauamtes von Landshut vom 21.12.2016) zur Errichtung eines neuen Bypasses am Kreisel nordwestlich von Vilsbiburg besteht Einverständnis. Der Erste Bürgermeiste Herr Haider wird ermächtigt die Vereinbarung zu unterzeichnen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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8. Kranke Bäume in der Staufenstraße im BG Achldorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.02.2017 ö beschließend 8

Sachverhalt

Die Anlieger der Staufenstraße (Baugebiet Achldorf) bitten um die Entfernung der gepflanzten Bäume im öffentlichen Gehweg, siehe Anschreiben durch die Anwohner vom August 2016. Die Rotdorn-Bäume (10 Stück) sind durch ihre Krankheit unansehnlich.
Nach Rücksprache mit dem Stadtgärtner, Herrn Bernhard Weindl, sind die Rotdorn-Bäume nicht kaputt sondern krank. Alle Bäume haben einen Pilzbefall. Um den Pilzbefall unter Kontrolle zu halten, müssten die Bäume jedes Jahr einmal gespritzt werden (Behandlung mit Pilzgiften). Dies sei eine nicht unerhebliche Maßnahme im Wohngebiet.
Ein Großteil der Bewohner der Staufenstraße wären bereit eine sogenannte Patenschaft zu übernehmen. Die Paten würden sich, unter der Voraussetzung die bestehenden Bäume würden gefällt,  um die Pflege der Grünflächen kümmern.
Für die Anwohner wäre auch eine Neupflanzung anderer Bäume oder die Versiegelung der Grünfläche denkbar.

Stellungnahme der Bauverwaltung:

Gemäß dem rechtskräftigen Bebauungsplan „Achldorf“ sind entlang der Staufenstraße elf Kleinbäume und zwei Grossbäume zu pflanzen. Diese sind standortgebunden.

Da die Bäume im rechtskräftigen Bebauungsplan festgesetzt sind, wird dringend empfohlen eine Ersatzpflanzung durchzuführen. Aus Sicht der Bauverwaltung kann einer Versiegelung der Fläche nicht zugestimmt werden.

Stellungnahme von Herrn Müller – LRA Landshut:
Siehe Anlage

Diskussionsverlauf

Herr Stadtrat Hiller erkundigt sich nach den Kosten für die Entfernung und Neubepflanzung.
Bislang lagen hier noch keine Auskünfte vor.

Frau Stadträtin Feß möchte wissen, ob es möglich wäre die Pflanzroben zu vergrößern.

Herr Bürgermeister Haider erklärt, dass dies im Nachhinein nicht ohne großen Aufwand möglich ist.
Frau Stadträtin Feß weist darauf hin, dass die Bäume ebenfalls regelmäßig eines Pflegeschnittes bedürfen. Sie möchte wissen, wie dies gehandhabt wird. Ihr sei aufgefallen, dass Pflegeschnitte im Stadtgebiet nicht regelmäßig erfolgen.

Herr Stadtrat Brams wünscht eine Neupflanzung für Bäume, deren Pflegeaufwand gering ist und die von Ihrer Wachsgröße ins Baugebiet passen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt der Entfernung der bisherigen 10 Rotdornbäume zu. Gleichzeitig wird die Neubepflanzung der im Bebauungsplan festgesetzten Standorte (gemäß der empfohlenen Pflanzliste aus der Stellungnahme von Herrn Müller und unter Bezugnahme der Aussage von Herrn Stadtrat Brams ) angeordnet. Mit den Anwohnern soll eine freiwillige Patenschaft angestrebt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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9. Bauanfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.02.2017 ö beschließend 9
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9.1. Erweiterung des besteh. Wohnhauses und Anbau eines Carports - Markus Meder u. Judith Grässle - Janschützstr. 8, FlNr. 679/47, Gem. Vilsbiburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.02.2017 ö beschließend 9.1

Sachverhalt

Der Bauherr plant die Errichtung eines erdgeschossigen Anbaus (7,49 m x 7,74 m) an das bestehende Wohnhaus. Anschließend an den Anbau soll ein Carport (6,00 m x 4,23 m) errichtet werden (siehe Lageplan).

Stellungnahme der Verwaltung:

Für das Bauvorhaben sind Befreiungen von den Bebauungsplänen „Schachten II“ und „Schachten II DB 1“ von Nöten.

1. Befreiung von der Baugrenze und der festgesetzten Fläche für Garagen
Der Anbau überschreitet die Baugrenze um etwa 1,4 m. Der Carport soll vollständig außerhalb der für Garagen und Stellflächen festgesetzten Bauräume und Baugrenzen errichtet werden.

In der näheren Umgebung (Janschützstr. 14) wurde bereits eine Garage außerhalb der Baugrenzen zugelassen. Ebenfalls wurde die damals errichtete Einzelgarage bereits schon außerhalb der hierfür festgesetzten Bauräume für Garagen und Stellplätze genehmigt.

2. Befreiung von der Dachform
Der Anbau soll nicht mit einem Satteldach versehen werden, sondern mittels Flachdach realisiert werden. Der Bebauungsplan setzt ein Satteldach mit einer Dachneigung von 23 – 28 ° fest. Ebenso sind die Garagen und Nebengebäude dem Hauptgebäude anzupassen.

Viele genehmigte Nebengebäude und Garagen im Bebauungsplangebiet sind nicht mit einem Satteldach, sondern einem Flachdach oder einem Pultdach mit geringer Dachneigung ausgeführt worden.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss stellt das Einvernehmen zu dem geplanten Vorhaben (insbesondere zu den beiden Befreiungen) in Aussicht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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9.2. Umbau des bestehenden Wohnhauses - Franz Englbrecht - Kirchstetten 100a, FlNr. 1044/0, Gem. Wolferding

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.02.2017 ö beschließend 9.2

Sachverhalt

Der Bauherr begehrt die Erweiterung und den Umbau des bestehenden Wohngebäudes in Kirchstetten.
Das Gebäude muss grundlegend energetisch saniert werden. In diesem Zuge sollen folgende weitere baulichen Veränderungen vorgenommen werden:

1. Verlängerung des Daches – Vergrößerung des Dachüberstandes im Süd-Westen (von ca. 0,5 m auf 3,5 m)
2. Erweiterung des Balkons (von ca. 0,5 m ab Außenwand bis ca. 2,5 m ab Außenwand)
3. Erhöhung des Dachstuhls (Erhöhung Kniestock um ca. 0,5 m) und Ausbau des Dachgeschosses
4. Einbau einer Dachgaube im geplanten Bad im OG
5. Einbau von Dachfenstern entsprechend der abschießenden Raumaufteilung

Stellungnahme der Verwaltung:

Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich und beurteilt sich gem. § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 BauGB. Es handelt sich dabei um ein sonstiges Vorhaben.
Die Erweiterung eines Wohngebäudes ist demnach zulässig, wenn:

a) höchstens zwei Wohnungen vorhanden sind – Dies ist hier gegeben, da die EG Wohnung von der Mutter und die 1. OG (mit DG) Wohnung von der Familie Englbrecht genutzt werden. Durch den Ausbau des DG sind auch weiterhin nur zwei Wohneinheiten im Gebäude vorhanden.

b) Das bestehende Gebäude muss zulässigerweise errichtet worden sein. – Das Gebäude wurde 1974 genehmigt und sogleich errichtet.

c) Die Erweiterung muss im Verhältnis zum vorhandenen Gebäude stehen und unter der Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse angemessen sein. – Es handelt sich hier um eine Erhöhung des Kniestocks um etwa 0,5 m, die Verbreiterung des Balkons um etwa 2,0 m, den Einbau einer Dachgaube und die Vergrößerung des Dachüberstandes um etwa 3,0 m. Dies steht im Verhältnis zum vorhandenen Gebäude und ist auch unter Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse (Familie) angemessen.

Beschluss

Der Bau – und Umweltausschuss stellt das Einvernehmen zu dem geplanten Vorhaben in Aussicht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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10. Isolierte Befreiung - Terrassenüberdachung - Marc Spieß - Im Burger Feld 48, FlNr. 980/22, Gem. Vilsbiburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.02.2017 ö beschließend 10

Sachverhalt

Gemäß der Grundsatzentscheidung vom 07.11.2016 für die Behandlung von verfahrensfreien Vorhaben, die zu Ihrer Errichtung einer isolierten Befreiung bedürfen, wurde für die Terrassenüberdachung eine Baugrenzenüberschreitung von maximal 2,00 m entlang der Straße nicht zugewandten Seite gewährt.

Der Bauherr möchte nun eine Terrassenüberdachung mit 3,00 m Tiefe errichten. Die Baugrenzen sind vollständig durch die Bebauung mit dem Hauptbaukörper ausgereizt.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen. Terrassenüberdachungen werden im Baugebiet Burger Feld mit einer Tiefe von 3 m außerhalb der Baugrenze genehmigt. Sofern diese vom Straßenraum aus sichtbar sind sollen diese mit einer leichten und offen gestalteten Bauweise mit einem Glasdach bzw. transparentem Dach ausgeführt werden. Ist die Terrassenüberdachung nicht vom Straßenraum aus einsehbar muss das Dach nicht aus Glas oder transparent ausgeführt werden – die Bauweise ist dennoch leicht und offen zu gestalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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11. Anträge auf Vorbescheid

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.02.2017 ö 11
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11.1. Neubau einer Wohnanlage mit TG, Neubau von Reihenhäusern mit Garagen - Schaumeier Wohn- und Gewerbe GmbH - Frontenhausener Str. 61 u. 61 a, FlNr. 1892/0, Gem. Vilsbiburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.02.2017 ö beschließend 11.1

Sachverhalt

Der Bauherr möchte das Grundstück mit Reihenhäusern und einer Wohnanlage bebauen. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Goben“. Hierzu hat er einen Antrag auf Vorbescheid gestellt.

Das Vorhaben weicht vollständig von der im Bebauungsplan vorgesehenen Bebauung ab. Dieser kann allerdings allein schon wegen der tatsächlichen Grundstücksaufteilung nicht mehr befolgt werden. Für das Grundstück sieht er drei Einfamilienhäuser vor. Für das Grundstück sieht er eine erdgeschossige Bebauung vor (Bungalow-Stil). Der Bebauungsplan setzt als Dachform ein Satteldach mit einer Dachneigung von 30° - 35° fest. Die maximal zulässige GRZ/GFZ darf 0,4 nicht überschreiten.

Das Bauvorhaben hält die Vorgaben bezüglich der GRZ von 0,4 (0,33) ein. Die GFZ kann nicht eingehalten werden, da hier eine viergeschossige, bzw. dreigeschossige Bauweise vorherrscht.

Sowohl von der Dachform, der Baugrenzen, der Dachneigung als auch von der Geschossigkeit wurden bereits mehrfach Befreiungen erteilt. Allerdings muss eine Befreiung auch städtebaulich vertretbar sein. 

Problematisch ist die Befreiung hinsichtlich der Höhenentwicklung des Wohnblocks. Bei der viergeschossigen Bauweise entsteht eine Firsthöhe von ca. 13,6 m. Das höchste im Umkreis vorhandene Gebäude weist eine Firsthöhe von 10,2 m (alternativ 10,13 m) auf.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt sein Einvernehmen zu dem geplanten Vorhaben, mit Ausnahme der Befreiung für die Geschossigkeit, bzw. Firsthöhe. Die Firsthöhe der Reihenhäuser mit 11,15 m wird als zulässig erachtet. Der Wohnblock soll sich diesen in der Höhe anpassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 2

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11.2. Neubau eines EFH mit Doppelgarage - Andrea u. Markus Thun - Arberstraße. FlNr. 305/142, Gem. Vilsbiburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.02.2017 ö beschließend 11.2

Sachverhalt

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Vilsbiburg – Süd“. Um das Vorhaben realisieren zu können, sind Anpassungen der Grundstücksgrenzen erforderlich (siehe Lageplan).

Um das Vorhaben realisieren zu können sind Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich:

1. Befreiung von den Baugrenzen
2. Befreiung von der Dachform (Walmdach statt Satteldach)
3. Befreiung von der Geschossigkeit (Festgesetzt: E+U; Beantragt: E+U+I)
4. Befreiung von der Festsetzung Nr. 0.5.1: Anpassung der Nebengebäude ans Hauptgebäude (Dachform Garage mit Aufbau (E+U+I): Pultdach; Dachform Carport: Flachdach)
5. Befreiung von der Festsetzung Nr. 0.5.1: Traufhöhe nicht über 2,50 m

Die Befreiungen von den Baugrenzen und der Dachform sind städtebaulich vertretbar. Mehrfach wurden in dem Gebiet bereits derartige Befreiungen zugelassen. Im Anschluss an das Baugebiet erschließt sich der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Vilsbiburg – Süd Erweiterung“. In dem Bebauungsplangebiet sind Walmdächer zugelassen.

Die Befreiung von der Geschossigkeit des Hauptbaukörpers kann ebenfalls zugelassen werden, da sie städtebaulich vertretbar ist. Gemäß der beigefügten Skizze lässt sich die Höhenentwicklung sehen. Das Gebäude ist höher als das der Arberstraße 26, und noch niedriger als das der Arberstraße 28.

Die Befreiung von der Dachform der Garage und des Carports kann ebenfalls zugelassen werden. Diese Dachformen sind bereits bei Nebenanlagen im Gebiet vorhanden.

Die Höhenentwicklung des Aufbaus über der Garage und die Anordnung des Baukörpers werden allerdings kritisch gesehen. Dies fügt sich nicht in die nähere Umgebung ein.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zu den notwendigen Befreiungen. Ausgenommen hiervon wird der Aufbau über der Garage - Für die Befreiung von der Traufhöhe (2,50 m) in diesem Umfang wird das Einvernehmen nicht erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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12. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.02.2017 ö 12
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12.1. Nutzungsänderung am besteh. Gebäude u. Errichtung von 6 Appartements - Daniel Ferenczi - Seyboldsdorfer Str. 2, FlNr. 138/3, Gem. Vilsbiburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.02.2017 ö beschließend 12.1

Sachverhalt

Der Bauherr plant die Nutzungsänderung des ehemaligen Glasereibetriebes in sechs Appartements. Hierfür werden lediglich neue Türen und Fenster eingebaut und Innenumbauten durchgeführt.

Stellungnahme der Verwaltung:
Das Vorhaben beurteilt sich nach § 34 BauGB (Innenbereich).
Nach der Art und dem Maß der baulichen Nutzung fügt sich das geplante Vorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung ein.

Der Bauherr kann allerdings die Stellplätze nicht auf seinem Grundstück oder in der Nähe nachweisen. Er müsste die geforderten Stellplätze gem. der Stellplatzsatzung der Stadt Vilsbiburg ablösen.
Für das Vorhaben sind insgesamt sechs Stellplätze nachzuweisen. Gemäß § 4 Abs. 3 der Stellplatzsatzung ist für jeden abzulösenden Stellplatz ein Betrag i.H.v. 4.100,00 € zu bezahlen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zu dem geplanten Vorhaben sofern die sechs Stellplätze gem. der Stellplatzsatzung der Stadt Vilsbiburg abgelöst werden. Hierüber ist ein Ablösungsvertrag mit dem Bauherrn abzuschließen

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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12.2. Neubau eines Wohnhauses mit Garage - Wolfgang Murr - Im Burger Feld 12, FlNr. 980/57, Gem. Vilsbiburg - Entscheidung über eine Befreiung bzgl. Abgrabung für Kellertreppe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.02.2017 ö beschließend 12.2

Sachverhalt

Der Bauherr möchte im Rahmen seines Vorhabens eine Kelleraußentreppe errichten.

Hierfür benötigt der Bauherr eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Burger Feld“. Gemäß der Festsetzung Nr. 0.2.1 sind Abgrabungen bis max. 1,00 m unter natürlichem Gelände zulässig.
Für die Errichtung der Kellertreppe ist eine Abgrabung von ca. 2,50 m erforderlich. Hierfür hat der Bauherr einen Antrag auf isolierte Befreiung gestellt.

Stellungnahme der Verwaltung:
Das Vorhaben bedarf einer Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB. Die Befreiung kann nur im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens erteilt werden. Eine isolierte Befreiung ist nur für verfahrensfreie Vorhaben möglich, die Festsetzungen des Bebauungsplanes widersprechen.
Gemäß Art. 6 Abs. 2 Nr. 1 BayAbgrG (Bayerisches Abgrabungsgesetz) sind Abgrabungen bis zu einer Tiefe von 2,00 m genehmigungsfrei.
Die Kellertreppe wird vollständig innerhalb der Baugrenzen errichtet (inkl. Mauer zur Absturzsicherung).

Die Grundzüge der Planung bilden die den Festsetzungen des Bebauungsplanes zugrunde liegende und in ihnen zum Ausdruck kommende planerische Konzeption. Durch die Befreiungen darf die Grundkonzeption des Bebauungsplanes nicht berührt werden. Grundsätzlich sind die Grundzüge der Planung bei einer Befreiung von den Festsetzungen berührt, die der Bewahrung der Geländeverhältnisse im Plangebiet dienen. Allerdings ist auch hier auf den Einzelfall und die Art der geplanten Veränderung abzustellen. Gemäß der Begründung zum Bebauungsplan „Burger Feld“ soll mit der Beschränkung der Aufschüttungen und Abgrabungen der sensible Umgang mit der Topographie und die Einbindung in den bewegten Landschaftsraum gewährleistet werden. Es sollen klar definierte Raumkanten entstehen, durch die strenge und rhythmische Anordnung der einzelnen Haustypen (ebenso die Höhenentwicklung der Gebäude) wird Ruhe und Ausgeglichenheit ins Viertel gebracht.
Da sich die Abgrabung nicht auf die Anordnung des Hauptbaukörpers bezieht (Höhenveränderung des Baukörpers), kann rechtlich eine Befreiung erteilt werden, da die Überschreitung der Abgrabung für eine Kellertreppe die Grundzüge der Planung nicht berührt.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zu der benötigten Befreiung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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13. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.02.2017 ö informativ 13
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13.1. Nutzungsänderung der ehemaligen Schwesternschule - Erfordernis eines Bauantrages durch die Stadt Vilsbiburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.02.2017 ö informativ 13.1

Sachverhalt

Am 17.11.2016 fand eine Besichtigung der Räumlichkeiten der ehemaligen „Fachschule für Krankenpflege“ mit Herrn Wimmer, technische Bauordnung des Landratsamtes, statt. Dabei wurden die räumliche Situation und die Nutzung vor Ort besichtigt und besprochen.

Derzeit ist im OG (Raum 104) eine Gruppe des Kinderhortes als Übergangslösung untergebracht, die Räume 105 und 106 werden von der Mittagsbetreuung genutzt. Einige Kellerräume werden von der vhs benutzt und das Familienzentrum verwendet die Räumlichkeiten im Erdgeschoss.

Mit der Baugenehmigung aus dem Jahre 1966 wurde die Nutzung als landwirtschaftliche Berufsschule genehmigt. Die durch die Stadt Vilsbiburg ausgeführte Nutzung wird allerdings das Erfordernis einer Nutzungsänderung ausgelöst.

1. Stellplätze
Im Rahmen der Baugenehmigung für die Krankenpflegeschule im Jahre 1966 hat man keine Stellplätze gefordert. Es lässt sich auch anhand der damaligen Baugenehmigungsunterlagen nicht herauslesen, wie viele Stellplätze für dieses Vorhaben gefordert wurden (sofern hier jemals welche gefordert waren). Gemäß der Bayerische Bauordnung 1962 und der dazugehörige Garagenverordnung 1962 sind Stellplätze in ausreichender Zahl und Größe herzustellen. Die Anzahl und Größe sind im Ermessen nachzuweisen. Einen Stellplatzschlüssel gab es damals nicht. Als Bestand kann daher kein Stellplatz nachgewiesen werden.
Durch die Nutzungsänderung ändert sich daher der Stellplatzbedarf. Tageseinrichtungen für Kinder werden mit einem Stellplatzschlüssel 1 Stellplatz / 30 Kinder (allerdings mindestens 2) beurteilt. Für die Volkshochschule besteht dagegen ein größerer Stellplatzbedarf. Der Benutzerkreis bei der Erwachsenenbildung ist insoweit mit einer allgemeinbildenden Schule nicht vergleichbar. Als bedarfsgerecht wird ein Schlüssel von 3 Stellplätzen je Seminarraum/ Zimmer gesehen.

Damit ergibt sich für die Nutzungsänderung folgender Stellplatzbedarf:
VHS                      4 Räume á 3 Stellplätze                           12
Mütterzentrum         < 30 Kinder                                          2
Kinderhort                < 30 Kinder                                           2
Mittagsbetreuung     42 Kinder                                            2

Damit werden insgesamt 18 Stellplätze erforderlich. Zwischen den Stellplätzen der vhs und der Tageseinrichtungen für Kinder ist eine Doppelnutzung auf Grund getrennter Nutzungszeiten möglich. Das Familienzentrum, der Kinderhort und die Mittagsbetreuung werden überwiegend zu Zeiten genutzt (Vormittag, früher Nachmittag), in denen keine Veranstaltungen der vhs stattfinden (Abend). Auf Grund der Doppelnutzung der Stellplätze besteht ein Stellplatzbedarf von insgesamt 12 Stellplätzen.

2. Brandschutz
Bei dem Gebäude handelt es sich um einen Sonderbau gem. Art. 2 Abs. 4 Nr. 12 bzw. Nr. 13 BayBO bei dem auch der Brandschutz bei der Nutzungsänderung geprüft werden muss. Es ist absehbar, dass für die jetzige Nutzung auch striktere Anforderungen durch den Brandschutz an das Gebäude gestellt werden.
Hierzu erscheint es erforderlich Herrn Zellner (Brandschutzbeauftragter für die Mittelschule) in die Planungen miteinzubeziehen.


Die Stadt Vilsbiburg muss also für die Nutzung der ehem. Fachschule für Krankenpflege als vhs Schulungsgebäude, Familienzentrum, Kinderhort und Mittagsbetreuung eine Nutzungsänderung beantragen.
Hierzu wird es auch erforderlich sein, das Gebäude entsprechend der bauordnungsrechtlichen Anforderungen umzubauen.

Diskussionsverlauf

Herr Stadtrat Sarcher regt an, in diesem Zuge gleich ein Satteldach mit einzuplanen. Man solle sich insgesamt über die Planungen Gedanken machen.

Herr Stadtrat Anzeneder möchte das Risiko minimieren und regt an zeitnah Treppen als Fluchtweg anbauen zu lassen.

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13.2. Parksituation der LKWs an der Ohmstraße - Festsetzungen des Bebauungsplanes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.02.2017 ö informativ 13.2

Sachverhalt

Der offene Graben entlang der Ohmstraße kann verrohrt und verfüllt werden. Im Bebauungsplan ist dieser zwar festgesetzt als offener Graben, allerdings soll dadurch die ordnungsgemäße Oberflächenentwässerung gewährleistet werden. Wenn dies mittels einer Verrohrung genauso gut zu erreichen ist, dann können hier bauplanungsrechtlich Stellflächen für die LKWs geschaffen werden.

Diskussionsverlauf

Herr Stadtrat Sarcher zeigt Bilder, auf denen die Überflutung der Ohmstraße zu sehen ist. Eine Verrohrung des offenen Grabens würde die Situation noch verschärfen. Daher wird eine Verrohrung der Ohmstraße nicht angestrebt.

Datenstand vom 11.01.2018 13:15 Uhr