Datum: 06.03.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Stadt Vilsbiburg
Öffentliche Sitzung, 19:02 Uhr bis 20:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:10 Uhr bis 20:10 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Reparatur Wärmepumpe Freibad
2 Straßen- und Kanalerneuerung im Bereich Rettenbachstraße/Söllstraße mit Gehwegneubau - Auftragserteilung Planungsleistungen
3 Erschließung Baugebiet "Am alten Sportplatz" in Haarbach, BA II - Auftragserteilung Planungsleistungen
4 Sanierung Mittelschule Vilsbiburg - Raumlufttechnik
5 Sanierung Mittelschule Vilsbiburg - Stahlbauarbeiten
6 Bauvoranfrage - Rupert Neuberger, FlNr. 1395 (Tfl.), GE Rieder im Feld, Neubau eines Fitnessstudios
7 Bauvoranfrage - Schaumeier Wohn- und Gewerbebau GmbH, Frontenhausener Str. 61 + 61a, FlNr. 1892/0, Gem. Vilsbiburg - Neubau einer Wohnanlage mit Tiefgaragen
8 Bauantrag - Zehentbauer Anna und Thomas, Schaidham 102, FlNr. 523/0, Gem. Gaindorf - Anbau und Aufstockung der Garage
9 Bauantrag - Franz Steurer und Tina Esterle, Wolfgang-Hackh-Str. 3, FlNr. 1865/45, Gem. Haarbach - Neubau eines EFH mit Doppelgarage
10 Information - Straßensanierung 2017; Vorstellung der geplanten Maßnahmen
11 Informationen und Anfragen

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1. Reparatur Wärmepumpe Freibad

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 06.03.2017 ö beschließend 1

Sachverhalt

Eine von beiden Wärmepumpen ist im Sommer 2016 defekt gewesen und seither außer Betrieb. Da das Kältemittel keine Zulassung mehr hat, ist der Betrieb der Wärmepumpen so lange möglich, so lange am Kältekreislauf keine Reparaturen vorgenommen werden. Eine Reparatur an der Wärmepumpe ist grundsätzlich möglich, jedoch mit dem Austausch des Kältemittels verbunden.
Die Stadt Mainburg betreibt im Freibad zwei gleiche Wärmepumpen, die vor wenigen Jahren bereits umgebaut und seither mit einem neuen, zugelassenen Kältemittel betrieben werden. Laut Auskunft des Bademeisters laufen die Wärmepumpen zuverlässig. Der Bauverwaltung liegt ein Angebot der Firma Friotherm vor, die eine Umstellung auf ein neues Kältemittel und die Reparatur einer Wärmepumpe vorsieht. Aktuell reicht die Heizleistung einer Wärmepumpe aus, sollte aber wegen der Betriebssicherheit repariert werden. Mittel sind im Haushaltsansatz 2017 vorgesehen.

Die Stadtwerke wurden gebeten, das Angebot sachlich und wirtschaftlich zu prüfen. Werkleiter Schmid stellt den aktuellen Heizbedarf nach Umstellung auf Solarwärme dar und erläutert das Angebot.

Beschluss

Die Verwaltung wird ermächtigt, alle notwendigen Maßnahmen zur Reparatur der defekten Wärmepumpe und zur Umstellung auf ein zugelassenes Kältemittel vorzunehmen. Die zweite Wärmepumpe soll vorerst nicht umgestellt werden, erst wenn dies eine Reparatur am Kältekreislauf notwendig macht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2. Straßen- und Kanalerneuerung im Bereich Rettenbachstraße/Söllstraße mit Gehwegneubau - Auftragserteilung Planungsleistungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 06.03.2017 ö beschließend 2

Sachverhalt

Für das Jahr 2017 ist geplant im Bereich der Rettenbachstraße/Söllstraße den Kanal und die Straße mit dem Gehweg zu erneuern.

Im Haushalt 2017 wurden für die Maßnahmen inkl. der Planungsleistungen folgende Beträge eingestellt und genehmigt:
7000.9663        Rettenbachstraße/Söllstraße Kanal brutto:                60.200 Euro
6300.9582        Rettenbachstraße/Söllstraße Straße mit Gehweg brutto:        233.200 Euro


Mit den erforderlichen Planungsleistungen soll stufenweise das Ingenieurbüro Sehlhoff GmbH aus Vilsbiburg beauftragt werden.

Ingenieurbauwerke (Abwasserleitungen) gemäß §§ 41 bis 44
Geschätzte Honorarkosten inkl. Nebenkosten brutto: ca. 7.900 Euro
Angebotsgrundlage:                HOAI 2013
Honorarzone:                        II, Mittelsatz
Nebenkostenpauschale:        3%

Verkehrsanlagen (Straße mit Gehweg ) gemäß §§ 45 bis 48
Geschätzte Honorarkosten inkl. Nebenkosten brutto: ca. 26.300 Euro
Angebotsgrundlage:                HOAI 2013
Honorarzone:                        II, Mittelsatz
Nebenkostenpauschale:        3%

Planungsbegeleitende Vermessung und Bauvermessung: Die Kosten sind noch zu ermitteln.

Diskussionsverlauf

Stadtrat Hiller regt an, die Parksituation bei den Neuplanungen neu zu überdenken. Im Bereich der Söllstraße sei es oftmals sehr eng. Dies könnte vor allem für Rettungskräfte problematisch werden.

Der erste Bürgermeister gibt an, dass hier nur Erneuerungen und keine Umplanung der Straße vorgenommen werden sollen. Der Rettungsweg solle aber mit der Polizei und der Verwaltung geprüft werden.

Stadtrat Brams möchte wissen, ob es nicht sinnvoller wäre den gesamten Kanal in dem Bereich zu erneuern.

Stadtbaumeister Binner erklärt, dass der Kanal befahren wurde und dabei sei festgestellt worden, dass der Kanal nur an gewissen Stellen eingebrochen ist. Der Rest des Kanals sei noch in gutem Zustand.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, für die Planungsleistungen zur Realisierung der Kanal- und Straßenbauarbeiten im Bereich der Rettenbachstraße/Söllstraße, das Ingenieurbüro Sehlhoff GmbH aus Vilsbiburg stufenweise zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3. Erschließung Baugebiet "Am alten Sportplatz" in Haarbach, BA II - Auftragserteilung Planungsleistungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 06.03.2017 ö beschließend 3

Sachverhalt

Für das Jahr 2017 ist geplant die Erschließung des Baugebietes „Am alten Sportplatz“ im Ortsteil Haarbach - BA II durchzuführen.

Für die Bebauung liegt ein gültiger Bebauungsplan vor, der unverändert umgesetzt werden soll. Der Bauabschnitt I wurde bereits vor einigen Jahren erstellt. Der noch umzu setzende Bauabschnitt II umfasst 18 Grundstücke.

Im Haushalt 2017 wurden für die Maßnahmen inkl. der Planungsleistungen folgende Beträge eingestellt und genehmigt:
HH-Stelle 7000.9575 brutto:        414.000 Euro
HH-Stelle 6300.9575 brutto:        414.000 Euro

Die Planungsleistungen für den bereits erstellten Ersten Bauabschnitt 1 wurden durch das Ingenieur-büro Preiss & Schuster erstellt. Im Zuge dieser Arbeiten erfolgten bereits einige Vorleistungen für den 2. Bauabschnitt.

Mit den erforderlichen Planungsleistungen soll stufenweise das Ingenieurbüro Preiss & Schuster aus Vilsbiburg beauftragt werden.

Ingenieurbauwerke (Abwasserleitungen) gemäß §§ 41 bis 44
Angebotsgrundlage:                HOAI 2013
Honorarzone:                        III, Mindestsatz
Nebenkostenpauschale:        3%

Verkehrsanlagen (Straße mit Gehweg ) gemäß §§ 45 bis 48
Angebotsgrundlage:                HOAI 2013
Honorarzone:                        III, HOAI, Mindestsatz
Nebenkostenpauschale:        3%

Diskussionsverlauf

Stadtrat Brams erkundigt sich, wann die Erschließung des BA II abgeschlossen sein wird.

Stadtbaumeister Binner erklärt, dass die Erschließung bis spätestens Anfang 2018 erfolgt sein soll. Die Zielsetzung sei, dass die Grundstücke Anfang 2018 verkauft werden können.

Stadträtin Feß möchte wissen, ob es notwendig sei, den Bebauungsplan zu überarbeiten. Gerade in Bezug auf ökologisches Bauen könne gegebenenfalls eine Änderung sinnvoll sein.

SGL Eder erklärt, dass bereits im BA I viele Befreiungen erteilt wurden. Diese Handhabung könne auch für den BA II weitergeführt werden.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, für die Planungsleistungen zur Realisierung der Erschließung des Baugebietes „Am alten Sportplatz“ im Ortsteil Haarbach - BA II, das Ingenieurbüro Preiss & Schuster aus Vilsbiburg stufenweise zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4. Sanierung Mittelschule Vilsbiburg - Raumlufttechnik

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 06.03.2017 ö beschließend 4

Sachverhalt

In einer öffentlichen Ausschreibung gemäß VOB/A wurden Angebote für die raumlufttechnischen Anlagen eingeholt. Das Gewerk Raumlufttechnik umfasst die Gebäudelüftung sämtlicher Räume, die Klimatisierung des Serverraumes und die dazugehörigen regelungstechnischen Einrichtungen.

Die Vergabeunterlagen wurden von 18 Firmen abgerufen.

Zur Submission am 21.02.2017 lagen dem Stadtbauamt 10 Angebote vor.

Nach Prüfung der Angebote ergibt sich folgende Reihenfolge der Bieter:



Die geprüfte Angebotssumme des günstigsten Bieters überschreitet um 3,00 % den Ansatz der Kostenberechnung des Planungsbüros ECOPLAN .
Das Planungsbüro ECOPLAN hat die Angemessenheit der Angebotspreise geprüft und bestätigt. Die angebotenen Preise lassen eine einwandfreie Ausführung der ausgeschriebenen Arbeiten erwarten.

Im Haushalt 2017 sind Mittel in Höhe von 6.000.000 € für das Projekt Sanierung Mittelschule  angemeldet und stehen somit in ausreichender Höhe zur Verfügung.

Folgende Vertragsfristen sind Grundlage der Ausschreibung:

Beginn der Arbeiten vor Ort:                        24.03.2017
Fertigstellung der Gesamtleistung:                01.07.2018

Erläuterung zum Ausschluss der Fa. Schenk & Plomer GmbH:

Das Angebot des Mindestbieter Schenk & Plomer GmbH kann aus folgenden Gründen nicht gewertet werden.

In der Position 01.030.025 ist ein Schulklassenzimmer Zu-/Abluftgerät in Kompaktbauweise für Innenaufstellung und Standmontage mit Platten-Wärmerückgewinner und integriertem Quellluftauslass ausgeschrieben (insgesamt 27 Stück).

Im Gerät eingebaut sind alle erforderlichen Bauteile, insbesondere Quellluftauslass mit Nachweis der Funktion über Tests im Realbetrieb, integrierter Zu- und Abluftschalldämpfer, Elektronachheizregister und Umluftklappe. Die Geräte sind „Plug and Play-fähig“.

Vom Bieter Schenk & Plomer GmbH wurde kein Schulklassen Zu-/Abluftgerät sondern ein Standard-Lüftungsgerät mit extern anzubauenden Zubehörteilen angeboten.

Das angeboten Standard-Lüftungsgerät (27 Stück) ist aus folgenden Gründen nicht gleichwertig zur Ausschreibung:

  • Die Ausführungsart des angebotenen Geräts ist nicht identisch mit der Ausschreibung. Es wurden keine Schulklassen Zu-/Abluftgeräte sondern ein Standardlüftungsgerät mit extern anzubauenden Zubehörteilen angeboten.
    Hierbei ist zu beachten, dass für die ausgeschriebenen Geräte Fördermittel beantragt und genehmigt wurden.
    Im Ausschreibungstext wurde diesbezüglich explizit hingewiesen.

  • Laut den vom Bieter übergebenen technischen Unterlagen müssen der Zu- und Abluftschalldämpfer sowie der Quellluftauslass extern vom Gerät angeordnet werden. Dies erhöht den Platzbedarf. Des Weiteren müssen die Einbauteile mit zusätzlichen Luftleitungen verbunden werden, was Zusatzkosten verursachen würde.

  • Die Forderung, dass die Funktion des Geräts über Tests im Realbetrieb nachgewiesen werden muss, wird nicht erfüllt.

  • Der Schallabstrahl in den Raum darf laut Ausschreibung max. 35dB(A) betragen. Die Schallabstrahlung des angebotenen Geräts beträgt 39 dB(A) und ist über dem in Klassenzimmern zulässigen Schalldruckpegel.

  • Die Gerätetiefe darf laut Ausschreibung max. 570mm betragen. Die Gerätetiefe des angebotenen Geräts beträgt 750mm. Der geplante Einbau in die vorhandenen Schrankwände wäre nicht möglich.

  • Die Dämmstärke des ausgeschriebenen Geräts beträgt 60mm. Die Dämmstärke des angebotenen Geräts beträgt 50mm.

  • Eine Umluftklappe zur Enteisung ist im angebotenen Gerät nicht enthalten.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, die Fa. Hofbauer HLS, Bad Birnbach, auf Grundalge ihres Angebotes vom 20.02.2017, mit der Ausführung der raumlufttechnischen Anlagen für die Sanierung der Mittelschule zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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5. Sanierung Mittelschule Vilsbiburg - Stahlbauarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 06.03.2017 ö beschließend 5

Sachverhalt

In einer öffentlichen Ausschreibung gemäß VOB/A wurden Angebote für Stahlbauarbeiten für die Sanierung der Mittelschule eingeholt. Die Stahlbauarbeiten umfassen die Errichtung des Foyers vor der bestehenden Aula, ein Nottreppenhaus über 2 Geschosse auf der Nordwest-Seite des Sporttraktes,  eine Fluchttreppe über 1 Geschoss im Südwesten des Hauptbaus sowie die Errichtung eines Nebengebäudes für Müll und Fahrräder im Nordosten des Geländes.

Die Vergabeunterlagen wurden von 20 Firmen abgerufen.

Zur Submission am 21.02.2017 lagen dem Stadtbauamt 3 Angebote vor.

Vor Prüfung der Angebote ergibt sich folgende Reihenfolge der Bieter:


  1. Fa. Manufaktur Soller, Ergoldsbach                brutto:          184.580,90 €         gepr. 184.616,60 €
  2. Fa. Herholz Bauschlosserei, Saalburg-Ebersdorf
  3. Fa. Betz & Betz, Ergolding


Die ungeprüfte Angebotssumme des günstigsten Bieters unterschreitet um 3,66% den Ansatz des Architekturbüros HOEWI im vor dem Versand bepreisten Leistungsverzeichnis.

Das Architekturbüro HOEWI hat die Angemessenheit der Angebotspreise geprüft und bestätigt. Die angebotenen Preise lassen eine einwandfreie Ausführung der ausgeschriebenen Arbeiten erwarten.

Im Haushalt 2017 sind Mittel in Höhe von 6.000.000 € für das Projekt Sanierung Mittelschule  angemeldet und stehen somit in ausreichender Höhe zur Verfügung.

Folgende Vertragsfristen sind Grundlage der Ausschreibung:

Beginn der Arbeiten vor Ort:                        31.07.2017
Fertigstellung der Gesamtleistung:                03.11.2017

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, die Fa. Manufaktur Soller, Ergoldsbach, auf Grundalge ihres Angebotes vom 16.02.2017, mit der Ausführung der Stahlbauarbeiten für die Sanierung der Mittelschule zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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6. Bauvoranfrage - Rupert Neuberger, FlNr. 1395 (Tfl.), GE Rieder im Feld, Neubau eines Fitnessstudios

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 06.03.2017 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der Bauherr möchte im Gewerbegebiet „Rieder im Feld“ einen Fitnessclub errichten. Die geplante Wandhöhe von 9,30 m  überschreitet die festgesetzte Wandhöhe von 8,0 m um 1,30 m.

Stellungnahme der Verwaltung:
Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „GE Rieder im Feld“.
Auf Basis der von der E.ON am 03.07.2014 zugesandten gesonderten Berechnung der Seilhöhen der 110kV-Freileitung über der angegebenen Geländehöhe wurden Bereiche mit unterschiedlicher Bauhöhe für das GE 2 festgesetzt. Für den Bereich, den der Bauherr bebauen möchte sind eine maximale Wandhöhe von 8,0 m und eine maximale Firsthöhe von 10,0 m festgesetzt. Die Höhenentwicklung darf also 10,0 m nicht überschreiten. Das geplante Gebäude wird ein Flach – bzw. Pultdach mit geringer Neigung haben.
Dies ist zwingend noch vom Bauherrn mit der Bayernwerk AG abzustimmen. Die schriftliche Stellungnahme ist der Stadt Vilsbiburg vorzulegen.

Durch die Festsetzung einer maximalen Wand- und Firsthöhe wird auch die Gebäudeentwicklung in einem hier mit dem Orts- und Landschaftsbild noch vereinbaren Rahmen gehalten. Die festgesetzte Höhenentwicklung ist ebenso ein fester Bestandteil des städtebaulichen Konzepts. Durch die Wandhöhe von 9,30 m mit der Ausbildung eines Flachdachs wäre die maximale Firsthöhe von 10,0 m nicht überschritten. Die maximale Wandhöhe von 8,0 m wäre allerdings um 1,30 m übertroffen. Das städtebauliche Konzept der Höhenentwicklung wäre dadurch nicht in einer Art berührt, die städtebaulich nicht mehr vertretbar wäre.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss stellt das Einvernehmen zu der erforderlichen Befreiung von der Wandhöhe (9,30 m statt 8,0 m) in Aussicht, sofern die Bayernwerk AG auf Grund der dort vorbeilaufenden 110 kV-Freileitung zustimmt. Die maximale Firsthöhe von 10,0 m ist allerdings zwingend einzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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7. Bauvoranfrage - Schaumeier Wohn- und Gewerbebau GmbH, Frontenhausener Str. 61 + 61a, FlNr. 1892/0, Gem. Vilsbiburg - Neubau einer Wohnanlage mit Tiefgaragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 06.03.2017 ö beschließend 7

Sachverhalt

Mit Beschluss vom 13.02.2017 hat der Bau- und Umweltausschuss mehrheitlich das Einvernehmen für die Bebauung des Grundstückes FlNr. 1892/0, Gem. Vilsbiburg ausgesprochen (Der Beschlussbuchauszug vom 13.02.2017 ist als Anlage beigefügt). Das Einvernehmen wurde jedoch nicht für die Befreiung von der Firsthöhe erteilt.

Mit dem Antrag auf Vorbescheid begehrte der Bauherr die Genehmigung zur Errichtung von Reihenhäusern mit Garagen und den Neubau einer Wohnanlage mit Tiefgarage. Dabei sollten die Reihenhäuser eine Firsthöhe von 11,15 m und die Wohnanlage eine Firsthöhe von 13,6 m aufweisen.

Nun stellt der Bauherr die Voranfrage zur Errichtung von Wohnanlagen. Die ursprünglich geplanten Reihenhäuser werden nicht mehr verfolgt. Stattdessen werden in dem Bereich zwei Wohnanlagen geplant.

Die gesamten baulichen Anlagen werden gleichartig errichtet und weisen nun noch eine Firsthöhe von etwa 10,8 m auf, mit EG, OG und DG.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss stellt das Einvernehmen zu dem geplanten Vorhaben in Aussicht, insbesondere wird die Befreiung für die Firsthöhe von etwa 10,8 m für die Wohnblocks in Aussicht gestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 2

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8. Bauantrag - Zehentbauer Anna und Thomas, Schaidham 102, FlNr. 523/0, Gem. Gaindorf - Anbau und Aufstockung der Garage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 06.03.2017 ö beschließend 8

Sachverhalt

Die Bauherrin begehrt den Anbau und die Aufstockung der Garage.

Die Bauherrin gibt an, dass der landwirtschaftliche Betrieb an den Sohn übergeben werden soll. Dieser benötigt eine angemessene Betriebsleiterwohnung. Die Wohnung im Erdgeschoss soll dann von den Eltern weiter genutzt werden.
Damit liegt eine Privilegierung gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB vor.

Sollte dies nicht der Fall sein (Prüfung erfolgt erst im Rahmen der Fachstellenbeteiligung im Landratsamt Landshut) so ist das Vorhaben auch gem. § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 BauGB zulässig.Es handelt sich dabei um ein teilprivilegiertes Vorhaben.

Die Erweiterung eines Wohngebäudes ist demnach zulässig, wenn:

a) höchstens zwei Wohnungen vorhanden sind – Dies ist hier gegeben, da die EG Wohnung von den Eltern und die 1. OG Wohnung von der Familie Zehentbauer genutzt werden. Durch den Überbau und Anbau der Garage sind auch weiterhin nur zwei Wohneinheiten im Gebäude vorhanden.

b) Das bestehende Gebäude muss zulässigerweise errichtet worden sein. Dies ist hier der Fall.

c) Die Erweiterung muss im Verhältnis zum vorhandenen Gebäude stehen und unter der Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse angemessen sein. – Es handelt sich hier um die Vergrößerung der Garage im EG (Erweiterung um Garderobe und Schmutzraum) und um die Aufstockung der Garage (und damit Vergrößerung der Wohnung im 1. OG). Dies steht im Verhältnis zum vorhandenen Gebäude und ist auch unter Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse (Familie) angemessen.

Beschluss

Der Bau – und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zu dem geplanten Vorhaben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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9. Bauantrag - Franz Steurer und Tina Esterle, Wolfgang-Hackh-Str. 3, FlNr. 1865/45, Gem. Haarbach - Neubau eines EFH mit Doppelgarage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 06.03.2017 ö beschließend 9

Sachverhalt

Die Bauherren beantragen die Baugenehmigung für den Neubau eines EFH mit Doppelgarage.

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Am alten Sportplatz“ in Haarbach.

Der Bauherr benötigt hierfür drei Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes:

1. Befreiung von der Festsetzung Nr. 2.1.1 – zulässige Wandhöhe
Die zulässige Wandhöhe von 4,50 m wird überschritten. Geplant sind 4,87 m. Befreiungen von der Wandhöhe wurden in dem Gebiet schon zugelassen.

2. Befreiung von der Festsetzung Nr. 2.1.1 – Dachneigung
Die zulässige Dachneigung beträgt 35°-45°. Geplant ist eine Dachneigung von 25°. Im Bebauungsplangebiet wurden bereits Befreiungen von der Dachneigung zugelassen.

3. Befreiung von der Festsetzung Nr. 3.0 – Abgrabungen und Aufschüttungen sind bis max. 50 cm zulässig – geplant ca. 1,1 m
Derartige Befreiungen wurden ebenfalls schon erteilt.

Beschluss

Der Bau – und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zu dem Vorhaben (insbesondere zu den drei geforderten Befreiungen).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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10. Information - Straßensanierung 2017; Vorstellung der geplanten Maßnahmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 06.03.2017 ö informativ 10

Sachverhalt

Straßensanierungsmaßnahmen 2017:

Als Straßensanierungsmaßnahmen sind vom Stadtbauamt für 2017 - nach Absprache mit dem Straßenmeister - folgende Straßen vorgesehen:

Vilsbiburg:
- Gehsteig Pfründestraße (HsNr. 20 bis Gobener Str.)

Reichreit 80:
- Kreuzungsbereich an Zufahrt Glasl; Erneuerung ATS + ADS

Tattendorf:
- Richtung Motting und Frauenhaarbach; Deckensanierung
- Richtung Maierbach; Deckensanierung
- Zuwegung zur Kirche; Befestigung durch Granitpflaster

Wolferding:
- Erneuerung der Zuwegung Grub 115; Vollausbau



Straßensanierungsarbeiten Spatzenweg
Es war geplant in den Sommerferien 2017 den Spatzenweg (inkl. Gehsteig) vollumfänglich zu sanieren
(Erneuerung ATS + ADS).

Im Zuge der Generalsanierung des Gymnasiums Vilsbiburg sieht das Planungsbüro die Baustellen-anlieferung mit Schwerlastverkehr für die ersten drei Bauabschnitte (Baubeginn Mitte Mai 2017) über den Spatzenweg vor. Um einen geeigneten Bauablauf für die Sanierung des Gymnasiums zu ermöglichen werden die Straßensanierungsarbeiten für den Spatzenweg daher auf 2019 verschoben.



Deckensanierung Pfründestraße / Teilbereich Kirchstraße (BauUm vom 21.03.2016):
Vorstellung der geschätzten Kosten

In der Bau- und Umweltausschusssitzung am 21.03.2016 wurden die Gesamtbaukosten für die Straßensanierung des Teilbereichs Kirchstraße und der Pfründestraße auf ca. 80.000 € brutto (inkl. Fahrbahnmarkierung;) geschätzt. Die Kostenschätzung beruhte auf der Annahme, dass die Asphalttragschicht und die Frostschutzschicht in ausreichender Stärke dimensioniert sind.

Die Überprüfung der bestehenden Asphalttragschicht- und der Frostschutzschichtstärke erfolgte während der Fernwärmeleitungsarbeiten.

Der Gesamtoberbau stellt sich folgend dar: 10 cm Asphalt – Tragdeckschicht; 5 cm Granitschotter, 30 cm Frostschutz (zwischenlagig Lehm / bindiger Boden / Bauschutt).

Der vorgefundene Straßenaufbau entspricht keinem gültigen Regelwerk. Die Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaues von Verkehrsflächen (RStO 12) empfiehlt für die Belastungsklasse 1,0 Zeile 1 folgenden Oberbau vor: 4 cm Asphaltdeckschicht; 14 cm Asphalttragschicht; 52 cm Frostschutzschicht.

Auf Grundlage dieser Kenntnisse ist, entgegen der ursprünglichen Planung, eine vollständige Sanierung des Straßenbaukörpers – inkl. des Unterbaus – erforderlich.

Die Baukosten für die Sanierung der Pfründestraße / Teilbereich Kirchstr. wurde neu überprüft geschätzt und belaufen sich auf ca. 190.000 EUR (brutto). Durch die Kostenmehrung wurde die Baumaßnahme zurückgestellt.

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11. Informationen und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 06.03.2017 ö informativ 11

Sachverhalt

Information:
Am 27.02.2017 um 08:20 Uhr wurde AB 32.2 vom IB Sehlhoff, Herrn Schindler, darüber informiert, dass die Strauchhecke im Bereich Rieder im Feld, Richtung Baufeld zur Maßnahme „Verlängerung Urbanstraße“ entfernt werden muss. Die Maßnahme ist mit der Stadt Vilsbiburg abgesprochen. Im LV ist lediglich der Ausbau der Wurzelstöcke zu berücksichtigen.

Nachdem der 1. Bürgermeister Haider und der Bauamtsleiter Herr Binner wegen Urlaub nicht im Haus waren, wurde mit dem stellvertretenden 2. Bürgermeister Sarcher Kontakt aufgenommen. Anhand eines Ortstermins mit Herrn Sarcher, Herrn Hopf und AB 32.2 wurde festgelegt, dass die Strauchhecke umgehend entfernt wird. Die Maßnahme war bis zum 01.03.2017 abzuschließen.

Herr Wirthmüller vom Bauhof ließ die Grundstücksgrenzen feststellen, damit keine Sträucher auf fremden Grundstück um geschnitten wurden. Die Strauchhecke befand sich komplett auf städtischen Grund.

Herr Pieper vom IB Sehlhoff wurde von AB 32.2 beauftragt, nachzuforschen, ob es hier eine Festlegung zu Beseitigung der Hecke gibt.


Anfragen:

1. Stadtrat Anzeneder erfragt, ob zukünftig W-LAN im großen Sitzungssaal für die Stadträte, um auf das RIS online zugreifen zu können, eingerichtet werden könne.

2. Stadträtin Poller weist darauf hin, dass sich die ZIP Datei beim RIS nur nach einem Download auf dem eigenen Rechner öffnen lässt. Dies würde nicht mit der Arbeitsanweisung an die Stadträte (keine Daten auf dem heimischen Rechner speichern) übereinstimmen.

3. Stadtrat Hiller weist darauf hin, dass bei der Kindergrippe St. Marien (Zuwegung auf Gehweg zum Kirchenvorplatz) ein Gullideckel verschwunden sei.
Zudem weist er darauf hin, dass am Beachvolleyballfeld nach der Rodung am Bahndamm der Zaun defekt sei.

Datenstand vom 11.01.2018 13:19 Uhr