Datum: 03.04.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss
Körperschaft: Stadt Vilsbiburg
Nichtöffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:10 Uhr
Öffentliche Sitzung, 21:10 Uhr bis 21:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Anpassungen der Beiträge für die Kinderbetreuung im Rahmen der Ausweitung des Beitragszuschusses für Ü3 Kinder

zum Seitenanfang

1. Anpassungen der Beiträge für die Kinderbetreuung im Rahmen der Ausweitung des Beitragszuschusses für Ü3 Kinder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 03.04.2019 ö beschließend 1

Sachverhalt

Ab 1. April 2019 werden die Elternbeiträge für die gesamte Kindergartenzeit mit 100,00 € pro Kind und Monat vom Bayerischen Staat bezuschusst. Der Beitragszuschuss ist an eine Stichtagregelung gekoppelt. Das heißt, alle Kindergartenkinder, die bis zum 31.12.2018
drei Jahre alt wurden erhalten den Beitragszuschuss. Kinder, die erst 2019 das 3. Lebensjahr vollenden, bekommen den Beitragszuschuss ab September 2019.
Somit fallen für die Eltern der Kindergartenkinder nur noch die Gebühren für Brotzeit und Mittagessen an.
Bisher wurde in der Stadt Vilsbiburg eine Geschwisterermäßigung gewährt. Familien, die mehrere Kinder in Vilsbiburger Einrichtungen betreut hatten, bekamen für das 2. Kind 50% Ermäßigung auf den Beitrag, für das 3. Kind 75%. Die Geschwisterermäßigung wurde nicht gewährt, wenn das erste Kind beitragsfrei wurde, da der Bayerische Staat die Beiträge für das letzte Kindergartenjahr schon seit einigen Jahren übernommen hat.

Die Verwaltung schlägt vor, dass die Geschwisterermäßigung ab 1. April 2019 immer gewährt, sobald mehrere Kinder einer Familie in Vilsbiburger Einrichtungen betreut werden. Auch, wenn der Beitrag des ersten Kindes durch den Beitragszuschuss vom Bayerischen Staat übernommen wird.

Diskussionsverlauf

Aufgabenbereichsleiterin Andrea Soller hat den Sachverhalt vorgestellt. Die finanzielle Belastung der Eltern sollte für den Zeitraum reduziert werden, in welchem zwei oder mehr Kinder gleichzeitig eine Kinderbetreuungseinrichtung besuchen . Der Vorschlag von Herrn Billinger auf eine pauschale Ausweitung der Gebührenreduzierung, auch wenn die Kinder nicht im gleichen Zeitraum die Einrichtung besuchen, wurde nicht weiter verfolgt.

Beschluss

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die im Sachverhalt dargestellten Anpassungen der Beiträge für die Kinderbetreuung im Rahmen der Ausweitung des Beitragszuschusses für Ü3 Kinder.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.02.2020 09:02 Uhr