Datum: 22.07.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Vilsbiburg
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 21:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Breitband - Vorstellung der Vodafone-Ausbauplanungen für das Stadtgebiet
2 Langfristige Sicherung der hausärztlichen Versorgung der Stadt Vilsbiburg
3 Kreuzungsvereinbarung zum Knotenpunkt westlich von Vilsbiburg
4 Städtebauförderprogramm Innen statt Außen - Grundsatzbeschluss
5 Vereinbarung über die Errichtung eines Kreisverkehrs an der Kreisstraße LA 2 im Bereich des Baugebietes "Burger Feld"
6 Abwägung und Satzungbeschluss zum Bebauungsplan "SO für Photovoltaikfreifläche" und Feststellungsbeschluss zur Änderung des FNP mittels Deckblatt Nr. 19
7 Aufstellungsbeschluss - Bebauungsplan "GE West Deckblatt 7" - im vereinfachten Verfahren nach §13 BauGB
8 Aufstellungsbeschluss - Bebauungsplan "Karlstraße Deckblatt 1"
9 Änderung der Satzung für die städtischen Kindertageseinrichtungen als gemeinnütziger Betrieb gewerblicher Art
10 Anpassung der Benutzungsordnung der städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen
11 Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Stadtratssitzung vom 25.03.2019, bei denen der Geheimhaltungsgrund weggefallen ist.
12 Informationen, Anfragen von Stadtratsmitgliedern und Bürgeranfragen
12.1 Nutzung des Parkplatzes an der Ballsporthalle - Anfrage StR Steigenberger
12.2 Pflege des Kreisverkehrs am Baugebiet Burger Feld - Anfrage StR Sterr
12.3 Vergabekriterien für das Baugebiet Seyboldsdorf - Anfrage StR Sterr
12.4 Firmenbesuch bei der Dräxlmaier Group - Anfrage StR Huber
12.5 Musikproben in der Mittelschule Vilsbiburg - Anfrage StR Peisl

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1. Breitband - Vorstellung der Vodafone-Ausbauplanungen für das Stadtgebiet

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 22.07.2019 ö informativ 1

Sachverhalt

Der Stadtrat hatte in seiner Sitzung am 28.01.2019 angeregt, dass Vodafone die Ausbauplanungen für das Stadtgebiet vorstellt.
Samuel Müller von Vodafone hat die Ausbauplanungen vorgestellt.
Breitbandberater Thomas Lang war bei dem Termin auch anwesend.

Diskussionsverlauf

Momentan versorgt Vodafone 2000 Objekte in Vilsbiburg, ein weiterer eigenwirtschaftlicher Ausbau ist aktuell nicht geplant.

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2. Langfristige Sicherung der hausärztlichen Versorgung der Stadt Vilsbiburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 22.07.2019 ö informativ 2

Sachverhalt

Die hausärztliche Versorgung in der Stadt Vilsbiburg und den umliegenden Gemeinden ist mit einem aktuellen Versorgungsgrad von 97,4 Prozent niedriger als der von der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern (KVB) ermittelte Bedarf. Zwei von drei Hausärzten in Vilsbiburg sind zudem über 60 Jahre alt, damit liegt die Anzahl der Hausärzte über 60 Jahren fast doppelt so hoch wie der Durchschnitt in Bayern. Mit weiteren Schließungen von Einzelpraxen (fallen für Nachwuchsärzte als Berufsalternative fast immer aus) ist in den nächsten Jahren also zu rechnen. 
 
Von den insgesamt 22 Ärzten im Planungsbereich arbeiten elf in der Stadt Vilsbiburg. Vier der elf angegebenen Hausärzte sind deutlich kinderärztlich ausgerichtet und stehen daher nur teilweise oder gar nicht für die hausärztliche Nachfrage zur Verfügung. Das neue privatwirtschaftliche MVZ im Vilsbiburger Nordwesten kann auf Dauer die wegbrechende hausärztliche Versorgung nicht alleine ausgleichen. 
 
Handlungsbedarf durch die Stadt ist also gegeben, um die hausärztliche Versorgung auf Dauer sicherzustellen. Damit dies gelingt, müssen auch die Anforderungen der jüngeren Nachfolgeärzte berücksichtigt werden. Stichworte hierzu sind u.a. „größere Praxiseinheiten (Mehrbehandlerpraxen)“, „Angestelltenmöglichkeiten für Ärzte“ und „Teilzeitarbeitsplätze (für hauptsächlich Ärztinnen)“.
 
Welche konkreten Lösungsmöglichkeiten es hier für die Stadt Vilsbiburg gibt, stellt Frau Gabriele Dostal von dostal & partner, Vilsbiburg/Köln vor. Die Kommunalberater arbeiten bundesweit für Gemeinden, Städte und Landkreise an diesem Thema.

Diskussionsverlauf

Genaue Informationen wurden von den Vilsbiburger Hausärzten noch nicht eingeholt. Die Kontaktaufnahme mit den örtlichen Ärzten wäre der nächste Projektschritt.

Als Kommune darf man nur ein hausärztliches MVZ betreiben, nicht ein fachärztliches MVZ. Es ist nicht bekannt, dass LAKUMED ein hausärztliches MVZ aufbauen möchte.

Das Angebot von dostal & partner management-beratung GmbH wird der Stadtverwaltung nachgereicht und in einer der nächsten nicht-öffentlichen Sitzungen beraten.

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3. Kreuzungsvereinbarung zum Knotenpunkt westlich von Vilsbiburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 22.07.2019 ö beschließend 3

Sachverhalt

Frau Henkel und Frau Kuffer vom Staatlichen Bauamt Landshut haben die Planungen im Stadtrat vorgestellt und standen dem Gremium für Fragen persönlich zur Verfügung.

Diskussionsverlauf

Die Kostenteilung erfolgt Aufgrund des Fernstraßenkreuzungsgesetzes. Die Verwaltungskosten in Höhe von 5% werden zum kommunalen Anteil addiert. Die Zahlungen können auf mehrere Jahre gestreckt werden. Die Vereinbarung wurde bereits mit der Regierung von Niederbayern abgeklärt. Der Anteil der Stadt Vilsbiburg ist förderfähig, hier muss rechtzeitig ein Antrag bei der Regierung gestellt werden. Die Abrechnungs kosten richten sich dann nach den tatsächlichen Kosten.

Ein Rückbau der nicht mehr benötigten Straßenteile ist Teil der Planung. Der Ausbau des Knotenpunktes ergibt sich aus der Häufigkeit der Unfälle und der Zunahme des Verkehrs und somit erreichten Leistungsfähigkeit des Kreisverkehrs, welche durch Verkehrsuntersuchungen untermauert wurde. Alle erstellten Verkehrsgutachten dazu basieren auf einem bayernweiten einheitlichen Standard.  

Das Staatliche Bauamt Landshut hat sieben Varianten überprüft und hat die für den Verkehr am besten verträgliche Variante gewählt. Die anderen Alternativen sind nicht leistungsfähig. Der Flächenverbrauch bei der vorgestellten Lösung beträgt 1,2 Hektar. Nach dem Abschluss des Planfeststellungsverfahrens und der Ausführungsplanung kann erst der Bau erfolgen.     

Der Erste Bürgermeister verdeutliche nochmals die Notwendigkeit einer Anbindung des Gewerbegebiets Baumgartenstraße an die Bundesstraße, was durch die angedachte Lösung möglich ist.

Beschluss 1

Antrag zur Geschäftsordnung von Frau StRin Feß

Das Staatliche Bauamt Landshut soll Alternativen zu der präsentierten Planung vorstellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 13

Beschluss 2

Der Stadtrat von Vilsbiburg stimmt der Kreuzungsvereinbarung über den höhenfreien Ausbau des Knotenpunktes westlich von Vilsbiburg (Abschnitt 2500, Station 4,110 – Abschnitt 2530, Station 0,410) zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 6

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4. Städtebauförderprogramm Innen statt Außen - Grundsatzbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 22.07.2019 ö beschließend 4

Sachverhalt

Nach der letzten Stadtratssitzung wurden die aus dem Gremium angeregten Punkte nochmals mit der Regierung von Niederbayern abgestimmt. Daraus ergibt sich folgender Grundsatzbeschluss über die Städtebauförderung zur Innenentwicklung als Fördervoraussetzung 

  1. Die Stadt Vilsbiburg beschließt, ein Leerstandskataster zu erstellen mit Erfassung aller leerstehenden Gebäude, aller unbebauten Grundstücke (mit Baurecht) und aller teilbebauten Grundstücke sowie aller im Flächennutzungsplan ausgewiesenen, bisher aber noch nicht mit Bebauungsplan überplanten oder gar bebauten Flächen.

  1. Soweit die Stadt Vilsbiburg bereits über entsprechende Unterlagen verfügt, kann dieser Teil entfallen. Die Stadt Vilsbiburg kann hier die bereits bewährten Instrumente des Flächenressourcenmanagements nutzen, die auf den Homepages des StMUV und STMB kostenlos heruntergeladen werden können. Nach Aussage des StMB wird es für die Erfassung der Innenentwicklungspotentiale noch ein zusätzliches Förderprogramm geben. 

  1. Die Stadt Vilsbiburg stellt die für die Planung des Flächenbedarfs relevanten statistischen Zahlen zusammen (tatsächliche und prognostizierte Einwohnerentwicklung, Altersstruktur, Anzahl der WE, Belegungsdichte der Wohnungen etc.) und ermittelt einen nachvollziehbaren Flächenbedarf.

4.        Die Stadt Vilsbiburg beschließt, eine plausible Strategie zum Flächensparen und zum Vorrang der Innenentwicklung zu erstellen.

Folgende Komponenten sind die Grundlage der Strategieentwicklung:

  1. Die Stadt Vilsbiburg führt regelmäßig eine Eigentümeransprache mit den Besitzern von Leerständen und unbebauten Grundstücken durch.

  1. Beratungsangebote für Leerstandsbesitzer und potentielle Interessenten werden durch die Stadt Vilsbiburg angeboten.

  1. Die Stadt Vilsbiburg bietet Förderangebote, wie Fassadenprogramm oder Geschäftsflächenprogramm, an.

  1. Öffentlichkeitsarbeit und Information zur Bewusstseinsbildung der Bürger wird durch die Stadt Vilsbiburg durchgeführt.

  1. Die Stadt Vilsbiburg ermittelt, prüft und bewertet die möglichen Potentiale für die Stadtentwicklung in den bereits ausgewiesenen Bebauungsplänen für Wohn- und Gewerbegebiete und bei noch unbebauten Flächen im Innenbereich, als Grundlage für zukünftige Entscheidungen der Stadtplanung.

  1. Nach Überprüfung und Bewertung sind gegebenenfalls nicht weiter zu entwickelnde Flächen im Flächennutzungsplan und in den Bebauungsplänen zurück zu nehmen.

  1. Ziel der Stadt Vilsbiburg ist es Maßnahmen zu ergreifen, wie z. B. die Erstellung eines Einzelhandelskonzepts, um neuen innenstadtrelevanten Einzelhandel am Ortsrand und in den bestehenden Gewerbegebieten nicht zuzulassen.

  1. Die Vorrangigkeit der Nachverdichtung in bestehenden Baugebieten und im bestehenden Innenbereich wird als ausgewiesenes Ziel der Stadt Vilsbiburg fest- geschrieben und ist vor der Ausweisung neuer Wohn- und Gewerbegebiete zu prüfen, zu bewerten und vorrangig zu berücksichtigen.

  1. Die Gemeinde behält sich vor, nach Erkundung und Prüfung der Potentiale in den ausgewiesenen Bebauungsplänen und im Innenstadtbereich, maßvoll neue Wohn- und Gewerbegebiete auszuweisen.

Beschluss

Die Stadt Vilsbiburg verfolgt die im Sachverhalt dargestellten Punkte für die Städtebauförderungsinitiative „Innen statt Außen“.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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5. Vereinbarung über die Errichtung eines Kreisverkehrs an der Kreisstraße LA 2 im Bereich des Baugebietes "Burger Feld"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 22.07.2019 ö 5

Sachverhalt

Der Tagesordnungspunkt wird zurückgestellt .

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6. Abwägung und Satzungbeschluss zum Bebauungsplan "SO für Photovoltaikfreifläche" und Feststellungsbeschluss zur Änderung des FNP mittels Deckblatt Nr. 19

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 22.07.2019 ö beschließend 6

Sachverhalt

Die Mitglieder des Stadtrates haben eine Vorlage mit einer Zusammenstellung der Einwendungen und Anregungen sowie Abwägungsvorschlägen  aus der Bürger- und Fachstellenbeteiligung gem. §3 Abs. 2 und §4 Abs. 2 BauGB erhalten. Ebenfalls sind die eingegangenen Stellungnahmen beigefügt.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Abwägungen zu den Einwendungen und Anregungen aus der Bürger- und Fachstellenbeteiligung zum Bebauungsplan „SO für Photovoltaikfreifläche“ und zum Flächennutzungsplan Deckblatt Nr. 19 wie vorgeschlagen.

Der Stadtrat beschließt den Bebauungsplan „SO für Photovoltaikfreifläche“ unter Berücksichtigung  der Abwägungen zu den Einwendungen und Anregungen aus der Bürger- und Fachstellenbeteiligung gemäß §10 BauGB und Art. 81 BayBO als Satzung.

Das Deckblatt Nr. 19 des Flächennutzungsplanes wird unter Berücksichtigung der Abwägungen zu den Einwendungen und Anregungen aus der Bürger- und Fachstellenbeteiligung festgestellt. Das Genehmigungsverfahren ist beim Landratsamt Landshut einzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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7. Aufstellungsbeschluss - Bebauungsplan "GE West Deckblatt 7" - im vereinfachten Verfahren nach §13 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 22.07.2019 ö beschließend 7

Sachverhalt

In der Bau- und Umweltausschusssitzung am 09.07.2019 wurde ein Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Verwaltungsgebäudes mit Apotheke in der Ohmstraße 14 behandelt.
Es wurde die Zurückstellung nach §15 BauGB beantragt. Die Zurückstellung von Baugesuchen ist eine Entscheidung der Baugenehmigungsbehörde.

Rechtswirkung der Zurückstellung: Der Antrag auf Vorbescheid wird nicht abgelehnt, sondern wird vorerst nur nicht entschieden. Weiterhin kann die Zurückstellung nur zwölf Monate genehmigt werden. Nach Ablauf der Frist ist die Genehmigungsbehörde verpflichtet, das ausgesetzte Verfahren nach der dann planungsrechtlich geltenden Lage fortzuführen.

Bereits das bestehende Einzelhandelsentwicklungskonzept aus dem Jahre 2008 beschreibt innenstadtrelevante Nutzungen (Einzelhandel). Dabei werden dem Einzelhandel drei Hauptfunktionen zugeordnet (Versorgungsfunktion, Zentralitätsfunktion und innenstadttragende Funktion). Dem branchenbezogenen Leitbild aus dem Konzept von 2008 lassen sich diverse Betriebe entnehmen, die außerhalb der Innenstadt als unzulässig erklärt werden. Darunter fallen auch Betriebe der Pharmazie. Das Einzelhandelsentwicklungskonzept entfaltet per se noch keine Bindung mit Außenwirkung. Das Konzept ist als Leitfaden zu verstehen, der immer noch einer entsprechenden Festsetzung in dem jeweiligen Bebauungsplan bedarf.

„In einem Gewerbegebiet nach §8 BauNVO sind Anlagen für gesundheitliche Zwecke nur ausnahmsweise (Abs. 3) erlaubt.
Eine Apotheke ist jedoch als freiberuflich betriebene Anlage zu qualifizieren und fällt damit unter §13 BauNVO.
 
Zur näheren Kennzeichnung des bauplanungsrechtlichen Begriffs des freien Berufs in §13 BauNVO kann auf die nicht abschließenden Berufekataloge des §18 EStG und des §1 PartGG zurückgegriffen werden, wobei aber die Eigenständigkeit der BauNVO ggü. dem Steuer- und dem Partnerschaftsgesellschaftsrecht zu beachten ist. Die dort aufgeführten Berufe fallen auch unter §13 BauNVO (vgl. BVerwGE 68, BVERWGE Jahr 68 Seite 324 = NVwZ 1984, NVWZ Jahr 1984 Seite 236 für das EStG) [Kommentar: BeckOK BauNVO/Hornmann BauNVO § 13 Rn. 20-24]

Demzufolge sind in Gewerbegebieten für die Ausübung freiberuflich Tätiger und solcher Gewerbetreibender, die ihren Beruf in ähnlicher Art ausüben, nicht nur Räume sondern sogar Gebäude zulässig.“ [Auszug aus dem Beschlussbuch der Bau- und Umweltausschusssitzung vom 09.07.2019, TOP 8]

Gemäß §1 Abs. 5 BauNVO können bestimmte Arten von Nutzungen ausgeschlossen werden. Der Gebietscharakter muss allerdings gewahrt bleiben – beim Ausschluss einer Apotheke wird es hier aber kein Problem geben.

Im Zuge des Erlasses dieses Bebauungsplanes (GE West Deckblatt 7) ist es empfehlenswert, gleich weitere innenstadtrelevante freie Berufe auszuschließen.

Der Geltungsbereich des Deckblattes soll den gesamten bestehenden Geltungsbereich des Grundbebauungsplans GE West umfassen.

Die betroffenen Flurnummern sind in der Anlage aufgeführt.

Diskussionsverlauf

Der Erste Bürgermeister Helmut Haider erklärte, dass im Rahmen des ISEK Prozesses noch weitere Berufsgruppen bzw. Arten von Nutzungen festgelegt werden, welche ausgeschlossen werden sollen. Die Erkenntnisse aus dem Prozess wird man noch einfließen lassen.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, den Bebauungsplan „GE West Deckblatt 7“ aufzustellen. Gegenstand der Änderung sind die textlichen Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung. Es sollen einzelne innenstadtrelevante Nutzungen, die gem. §13 BauNVO allgemein zulässig wären, ausgeschlossen werden.

Der Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplanes umfasst die in der Anlage dargestellten Flurnummern, der Gemarkung Vilsbiburg (d eckungsgleich mit dem Bebauungsplan GE West). Als Verfahren wird das vereinfachte Verfahren gem. §13 BauGB festgesetzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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8. Aufstellungsbeschluss - Bebauungsplan "Karlstraße Deckblatt 1"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 22.07.2019 ö beschließend 8

Sachverhalt

In der Bau- und Umweltausschusssitzung am 09.07.2019 wurde eine formlose Bauvoranfrage für das Grundstück Karlstraße 3, FlNr. 1207/12, der Gemarkung Vilsbiburg zur Errichtung eines Einfamilienhauses gestellt.

Der Bau- und Umweltausschuss zeigte grundsätzlich die Bereitschaft, eine Bebauung in „zweiter“ Reihe zuzulassen.

„Allerdings wird seitens der Bauverwaltung dringend empfohlen, hier nicht im Rahmen einer Befreiung zu agieren, sondern das gesamte Gebiet mittels Bebauungsplan zu überarbeiten.

Insbesondere sollten dabei die Erschließung, die Werbeanlagen und die Art der Bebauung mit einem städtebaulichen Gesamtkonzept geregelt werden.“ [Auszug aus dem Beschlussbuch der Bau- und Umweltausschusssitzung vom 09.07.2019, TOP 6]

Der Bebauungsplan Karlstraße wurde im Jahr 1955 als Satzung beschlossen und sieht eine einreihige Wohnbebauung mit großem Gartengrundstück vor.

Diskussionsverlauf

StR Brams merkte an, dass im neuen B-Plan die Belange des angrenzenden Sportgeländes mit berücksichtigt werden sollen. Der Erste Bürgermeister Helmut Haider hat eine Überprüfung zugesagt.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, den Bebauungsplan „Karlstraße Deckblatt 1“ mit der Gebietskategorisierung WA aufzustellen. Gegenstand der Änderung ist im Wesentlichen die Erweiterung der Baugrenzen, die Sicherstellung der Erschließung für die Bebauung in zweiter Reihe und eine klare Regelung zu Werbeanlagen.

Der Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplanes umfasst die in der Anlage beigefügten Flurnummern  der Gemarkung Vilsbiburg. Als Verfahren wird das beschleunigte Verfahren für Bebauungspläne der Innenentwicklung gem. §13a BauGB festgesetzt. Damit kann auf eine Umweltprüfung und die Bereitstellung von Ausgleichsflächen verzichtet werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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9. Änderung der Satzung für die städtischen Kindertageseinrichtungen als gemeinnütziger Betrieb gewerblicher Art

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 22.07.2019 ö beschließend 9

Sachverhalt

Die Satzung vom 11. November 2002 muss überarbeitet werden, da weitere Kindertageseinrichtungen eröffnet oder umbenannt wurden. Änderungen ergaben sich nur unter § 1: Aufzählung der Einrichtungen.

Beschluss

Der Stadtrat stimmt der Änderung der Satzung für die städtischen Kindertageseinrichtungen als gemeinnütziger Betrieb gewerblicher Art zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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10. Anpassung der Benutzungsordnung der städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 22.07.2019 ö beschließend 10

Sachverhalt

Durch den Elternbeitragszuschuss durch den Bayerischen Staat müssen die Benutzungsordnungen  der Kindergärten überarbeitet werden. Dabei wurden die Benutzungsordnungen aller Betreuungseinrichtungen zu einer gemeinsamen zusammengeführt.
Geändert oder erweitert wurden folgende Punkte:
Punkt 1 Grundsätzliches: Betreuungseinrichtungen werden definiert und Inklusion wird aufgenommen.
Punkt 2 Anmeldung: Datenschutz-Grundverordnung und die Möglichkeiten und Grenzen der Inklusion werden aufgenommen.
Punkt 8 Mitarbeit der Personensorgeberechtigten, Sprechstunden: wurde eingefügt.
Punkt 9 Fotografieren und Filmen in den Kindertageseinrichtungen: wurde eingefügt.
Punkt 10 Ausschluss vom Besuch, Kündigung durch den Träger: Kündigungsgründe wurden genauer formuliert und aufgelistet
Punkt 13 Besuchsgeld, Essensgeld: Die Gebühren aller Einrichtungen werden gemeinsam aufgelistet. Der Beitragszuschuss des Bayerischen Staates wird eingefügt.
Punkt 14 Ermäßigungen: die Geschwisterermäßigung wird gemäß dem letzten Stadtratsbeschluss aufgenommen.

Diskussionsverlauf

StR Anzender hatte in diesem Zusammenhang die Frage, wie viele Schließtage die Kinderbetreuungseinrichtungen genau haben. Aufgabenbereichsleiterin Andrea Soller erklärte, dass es gesetzlich maximal 30 Schließtage gibt. Die Schließzeiten werden unter den Einrichtungen koordiniert und der Ferienplan wird verteilt.

Eine extra Betreuung in den Ferien wurde in der Vergangenheit angeboten, von den Eltern aber nicht in Anspruch genommen.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Benutzungsordnung für alle städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen wie vorgeschlagen. Sie tritt zum 01. September 2019 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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11. Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Stadtratssitzung vom 25.03.2019, bei denen der Geheimhaltungsgrund weggefallen ist.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 22.07.2019 ö informativ 11

Sachverhalt

Der Schriftführer gab folgende Beschlüsse bekannt, bei denen der Geheimhaltungsgrund weggefallen ist:

TOP 3.3 – Besichtigung Stadtplatz 29 – weiteres Vorgehen
TOP 3.6 – Familienzentrum im städtischen Gebäude – Anfrage StR Schwimmer

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12. Informationen, Anfragen von Stadtratsmitgliedern und Bürgeranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 22.07.2019 ö informativ 12
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12.1. Nutzung des Parkplatzes an der Ballsporthalle - Anfrage StR Steigenberger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 22.07.2019 ö informativ 12.1

Sachverhalt

StR Steigenberger berichtet, dass bei einer großen Veranstaltung in der Vilstalhalle der Parkplatz der Ballsporthalle gesperrt war.

Der Erste Bürgermeister Helmut Haider erklärte, dass es sich dem Anschein nach um ein Versehen handelt. Man wird den Sachverhalt mit dem Hallenwart aber klären.

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12.2. Pflege des Kreisverkehrs am Baugebiet Burger Feld - Anfrage StR Sterr

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 22.07.2019 ö informativ 12.2

Sachverhalt

StR Sterr kritisierte den Zustand des Kreisverkehrs am Baugebiet Burger Feld.

Der Erste Bürgermeister Helmut Haider erklärte, dass es sich um eine Blumenwiese auf einem sehr steinigen Boden handelt. Die Wiese wird absichtlich selten gemäht, um die gewünschte Artenvielfallt zu erreichen. Der Zustand des Kreisverkehrs bleibt weiterhin so erhalten.

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12.3. Vergabekriterien für das Baugebiet Seyboldsdorf - Anfrage StR Sterr

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 22.07.2019 ö informativ 12.3

Sachverhalt

StR Sterr fragte nach, wann die Vergabekriterien für das Baugebiet Seyboldsdorf im Stadtrat verabschiedet werden und die Vergabe der Grundstücke beginnt.

Der Erste Bürgermeister Helmut Haider erklärte, dass die Kriterien gerade durch die Rechtsanwälte der Stadt Vilsbiburg EU-konform überprüft werden. Geplant ist, die Kriterien und Preise in der Stadtratssitzung im September festzulegen und dann mit der Vergabe zu beginnen.

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12.4. Firmenbesuch bei der Dräxlmaier Group - Anfrage StR Huber

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 22.07.2019 ö informativ 12.4

Sachverhalt

StR Huber verwies  auf einen möglichen Widerspruch in dem Bericht der Vilsbiburger Zeitung über den Firmenbesuch der Stadtverwaltung bei der Dräxlmaier Group.

Der Erste Bürgermeister Helmut Haider erklärte, dass es sich um eine Pressemitteilung der Dräxlmaier Group handelt.

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12.5. Musikproben in der Mittelschule Vilsbiburg - Anfrage StR Peisl

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 22.07.2019 ö informativ 12.5

Sachverhalt

StR Peisl berichtet von einer sehr schlechten Luft bei den Proben des Musikvereins in der Aula der Mittelschule Vilsbiburg und ob nicht die eingebauten Oberlichter bei den Proben geöffnet werden können.

Stadtbaumeister Gerhard Binner erklärte, dass die Aula nicht an der zentralen Lüftungsanlage angeschlossen ist. Der Anschluss besteht nur bei den Klassenzimmern. Man wird versuchen, die Oberlichter,  welche im Brandfall als Rauchabzugsklappen dienen, für die Proben zu öffnen.

Datenstand vom 04.09.2019 08:38 Uhr