Datum: 18.09.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Vilsbiburg
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:00 Uhr bis 22:10 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Teilnahme an der Bewerbung für das Bundesförderprojekt HyLand
2 Richtlinien für die Vergabe von Wohnbaugrundstücken der Stadt Vilsbiburg
3 Anpassung der Plakatierungsverordnung für Wahlwerbung
4 Aufstellung eines Bebauungsplanes - Goben Deckblatt 7 (Neubau Doppelturnhalle Gymnasium)
5 Beteiligung an Telekom-Aktion "Wir jagen Funklöcher"
6 Notariatsurkunden für Grundstücksverkäufe in den Baugebieten "Grub-Süd" und "Seyboldsdorf Süd-Ost"
7 Informationen, Anfragen von Stadtratsmitgliedern und Bürgeranfragen
7.1 Information: Tilgungszuschuss für Kredit Sanierung Mittelschule
7.2 Ausschreibungsunterlagen für ein Verkehrsgutachten im Rahmen des ISEK
7.3 Einladung zu Beiratssitzungen - Anfrage StR Sterr
7.4 Bautätigkeit am Stammler-Durchgang - Anfrage StR Hiller
7.5 Gespräche mit dem Staatlichen Bauamt und der Fraktion bul/Die Grünen - Anfrage StRin Feß
7.6 Proben des Musikvereins in der Aula der Mittelschule - Anfrage StR Peisl
7.7 Fußweg durch die Bahnunterführung Bahnhofstraße / Industriestraße - Anfrage StRin Floegel

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1. Teilnahme an der Bewerbung für das Bundesförderprojekt HyLand

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 18.09.2019 ö beschließend 1

Sachverhalt

Im Rahmen des vom Bundesministerium für Verkehr und Digitale Infrastruktur (BMVI) initiierten Förderprogramms „HyLand“ möchten sich die Landkreise München, Ebersberg und Landshut gemeinsam in der Kategorie „HyPerformer“ als „Wasserstoff-Mobilitäts-Region“ bewerben.  Die Bewerbung zielt auf einen vollständig geschlossenen, mit grünem in der Wasserstoff-Mobilitäts-Region erzeugten Strom betriebenen Wasserstoffkreislauf von der H2 Erzeugung bis zum Verbrauch in der gesamten Fläche der aus den Landkreisen gebildeten Region ab. Die Förderquote beträgt 50 Prozent.
Der Verein Wasserstoff-Region–Landshut tritt als Koordinator im Landkreis Landshut auf und bündelt verschiedene Projekte von Unternehmen und Gemeinden aus dem Landkreis Landshut. Zusagen gibt es bereits von einigen Firmen und Gemeinden.
Werkleiter Wolfgang Schmid stellt den Umfang der Innitiative und eine mögliche Beteiligung der Stadt bzw. Stadtwerke Vilsbiburg vor.
 

Diskussionsverlauf

Das Gremium stand dem Projekt positiv gegenüber.
Die Speicherung des Wasserstoffs wurde in der Vergangenheit als schwierig erachtet. Durch eine Speicherung im gasförmigen oder einem flüssigem Zustand ist die Speicherung möglich.
Auch deutsche Hersteller entwickeln Wasserstofffahrzeuge.
Die Stadtwerke Vilsbiburg bzw. die Stadt Vilsbiburg müsste in den nächsten Jahren aber erst bei einem ausländischen Hersteller einkaufen. Herr Schober verdeutlichte aber, dass die Zusammenarbeit im Automobilsektor für die Weiterentwicklung der Wasserstofftechnologie wichtiger ist, als eine Konkurrenzsituation. Die Stadtwerke brauchen ca. ein Jahr Vorlaufzeit, um eine Wasserstofftankstelle aufzubauen.  
Die Bewerbung ist kostenlos für das Förderprogramm. Bei der Umsetzung von konkreten Maßnahmen beträgt die Förderung ca. 50 Prozent der Kosten.

Beschluss

Die Stadt Vilsbiburg bzw. die Statdwerke Vilsbiburg sollen sich zur Teilnahme am Förderprojekt HyLand über die Innitiative H2-Region Landshut bewerben. Geeignete Projektvorschläge sollen im Nachgang erarbeitet und weiter verfolgt werden und zur weiteren Abstimmung dem Stadtrat vorgelegt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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2. Richtlinien für die Vergabe von Wohnbaugrundstücken der Stadt Vilsbiburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 18.09.2019 ö beschließend 2

Sachverhalt

Die Stadt Vilsbiburg muss die Richtlinien für die Vergabe von Wohnbaugrundstücke nach geltendem EU-Recht immer wieder anpassen. Die Richtlinien wurden zusammen mit einer im EU-Vergaberecht renommierten Anwaltskanzlei nach den politischen Vorgaben ausgearbeitet und werden im Gremium vorgestellt.

Diskussionsverlauf

Geschäftsleiter Sebastian Stelzer hat die Richtlinien dem Gremium vorgestellt. Die Unterlagen wurden zusammen mit einer Rechtsanwaltskanzlei nach dem geltenden EU-Recht entwickelt und bereits zweimal im Beirat besprochen.

Folgende redaktionelle Änderungen sind noch vorzunehmen:
  • Eine genaue Definition was unter Punkt 1.3 gemeint ist „frühere Grundstückskäufe von der Stadt Vilsbiburg“.
  • Ausarbeitung in der Präambel, was darunter zu verstehen ist, wenn das Eigenheim nicht mehr den Lebensumständen entspricht.
  • Die genaue  Definition des Bewertungspunktes „Ausübung eines Ehrenamtes“. Nach Vorschlag von StRin Pollner sollten hier die Kriterien für die Ausstellung einer Ehrenamtskarte herangezogen werden.
  • Aufteilung und Staffelung des Bewertungspunktes für Pflegebedürftigkeit und dem Kriterium „Personen im Haushalt mit Behinderung“
  • Nach dem Leitlinienkompromiss darf die für die Ortsansässigkeitskriterien erreichbare Maximalpunktezahl nicht höher sein als die für die Sozialkriterien erreichbare Maximalpunktezahl. Die Aufteilung der Gesamtpunktezahl ist somit anzupassen.
  • Die Berücksichtigung des Ehepartners/Lebenspartners bei der Bepunktung von Ehrenamt und Mitglied in einer Feuerwehr, ohne die vorgegebene Gesamtpunktezahl zu übersteigen.
  • Die genaue Definition was mit einem vollen Jahr gemeint ist.
  • StR Samhuber hat weitere Anmerkungen zu den genauen Definitionen und wird diese noch der Verwaltung vorlegen.
  • Die Aufnahme der Definition, dass auch Zeiten aus der Vergangenheit in welchen der Bewerber oder Ehepartner/Lebenspartner in Vilsbiburg gelebt hat, berücksichtigt werden, ohne die vorgegebene Gesamtpunktezahl zu übersteigen.
  • Die Herabsetzung der wöchentlichen Arbeitszeit im Hauptberuf von 30 auf 20 Stunden.

Beschluss 1

Der Bewertungspunkt „wenn ein Bewerber kein Wohneigentum oder Wohnbaugrundstück im Gemeindebereich Vilsbiburg besitzt“ wird gestrichen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 19

Beschluss 2

In der Formulierung des Bewertungspunktes „für Eltern, wenn diese im Gemeindebereich Vilsbiburg wohnhaft sind“ wird auch aufgenommen „für Kinder, wenn diese im Gemeindebereich wohnhaft sind.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 15

Beschluss 3

Der Stadtrat von Vilsbiburg beschließt die vorgestellten Richtlinien für die Vergabe von Wohnbaugrundstücken der Stadt Vilsbiburg.

Die noch nötigen Anpassungen in den Formulierungen können noch vorgenommen werden.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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3. Anpassung der Plakatierungsverordnung für Wahlwerbung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 18.09.2019 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Stadtrat von Vilsbiburg hat in seiner Sitzung am 15.10.2018 beschlossen, für Wahlen allgemein gültige Regelungen zur Ordnung von Wahlwerbung zu erlassen und den Parteien hierfür vorher definierte Flächen zur Verfügung zu stellen.

Die Stadtverwaltung hat hierfür Informationen eingeholt und in der nicht-öffentlichen Stadtratssitzung am 22.07.2019 die Fraktionen über das weitere Vorgehen rechtlich beraten.

Die neue Plakatierungsverordnung wird als Anlage beigefügt.

Diskussionsverlauf

Folgende redaktionelle Änderungen wurden von den Mitgliedern des Stadtrates vorgetragen
(Anlage 1):
  • Die Bezeichnung des Standortes am Burger Feld.
  • Die Bezeichnung des Standortes in der Oberen Stadt.
  • Die Bezeichnung des Standortes am Stadtplatz. Hier sind die Bushaltestellen nicht mehr vorhanden. Ein Standort  am VHS Durchgang soll hierfür aufgenommen werden.
  • Die Bezeichnung des Standortes in der Schützenstraße.

Die Anlage ist pauschal auf mögliche falschen Bezeichnungen oder Standorte zu überarbeiten. Ebenfalls soll geprüft werden, ob eine übersichtlichere Darstellung oder eine Markierung vor Ort möglich ist.

Folgende Standorte sollen für Wahlwerbung noch mit aufgenommen werden (Anlage 2):
  • In der Blühfläche am Parkplatz Färberanger
  • Am Durchgang des Parkplatzes an der Stadthalle zur Floßgasse
  • Am Parkplatz an der Stadthalle an der Bushaltestelle (unter Vorbehalt)

Beschluss

Der Stadtrat von Vilsbiburg beschließt die vorgestellte Plakatierungsverordnung in der Fassung vom 18.09.2019 inkl. der Anlagen. Die Verordnung vom 19.05.2015 tritt außer Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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4. Aufstellung eines Bebauungsplanes - Goben Deckblatt 7 (Neubau Doppelturnhalle Gymnasium)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 18.09.2019 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Landkreis Landshut möchte eine Doppelturnhalle für das Gymnasium in Vilsbiburg errichten. Derzeit besteht für den geplanten Bereich kein Baurecht für das geplante Vorhaben. Darüber hinaus soll auch die rechtliche Grundlage für zukünftige Erweiterungen geschaffen werden.

Der Geltungsbereich soll die FlNrn. 1893/21, 1893/22 und 1893/10 der Gemarkung Vilsbiburg umfassen.

Hierzu ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes mittels Deckblatt erforderlich.

Der rechtskräftige Flächennutzungsplan der Stadt Vilsbiburg sieht hierfür bereits eine Erweiterungsfläche für das Gymnasium vor. Laut Stellungnahme von Herrn Högl, LRA Landshut, muss aber dennoch das Regelverfahren angewandt werden (vgl. VGH Urteile) .

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, den Bebauungsplan „Goben Deckblatt 7“ mit der Gebietsart „SO“ aufzustellen.

Der Geltungsbereich umfasst die FlNrn. 1893/21, 1893/22 und 1893/10 der Gemarkung Vilsbiburg.

Der Antragsteller verpflichtet sich vollumfänglich die Kosten für die Aufstellung der Bauleitplanung zu tragen. Dies gilt auch, wenn die Bauleitpläne aus städtebaulichen oder rechtlichen Gründen nicht bis zur Rechtskraft fortgeführt werden können.

Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren aufgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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5. Beteiligung an Telekom-Aktion "Wir jagen Funklöcher"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 18.09.2019 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die Telekom hat eine Aktion „Wir jagen Funklöcher“ gestartet.
Zitat aus https://www.telekom.com/de/konzern/themenspecials/netze/wir-jagen-funkloecher:
Mit der Aktion „Wir jagen Funklöcher“ will die Telekom beim Netz-Ausbau neue Wege gehen. „Wir jagen Funklöcher“ richtet sich an Kommunen, die bisher beim Mobilfunk-Ausbau zu kurz gekommen sind. Wir wollen gemeinsam mit 50 Kommunen auf die Jagd nach Funklöchern gehen.
Voraussetzung für die Teilnahme ist unter anderem ein entsprechender Stadtratsbeschluss.

Beschluss

Die Stadt Vilsbiburg beteiligt sich an der Telekom-Aktion „Wir jagen Funklöcher“.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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6. Notariatsurkunden für Grundstücksverkäufe in den Baugebieten "Grub-Süd" und "Seyboldsdorf Süd-Ost"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 18.09.2019 ö beschließend 6

Sachverhalt

Grundsätzlich ist für die Genehmigung von notariellen Kaufverträgen (zwischen 30.000 € und 250.000 €) der Haupt- und Finanzausschuss zuständig.
Da zwischen der Beurkundung beim Notar und der möglichen Genehmigung im Haupt- und Finanzausschuss durchaus mehrere Wochen oder sogar bis zu über zwei Monaten liegen können, wurde bereits beim Verkauf der Grundstücke im Baugebiet „Burger Feld“ eine flexible und bürgerfreundliche Lösung umgesetzt.
Der Stadtrat hat von seiner Delegationsmöglichkeit Gebrauch gemacht und den Ersten Bürgermeister, bzw. seinen Vertreter im Amt zur Genehmigung der Urkunden ermächtigt. Die Kaufverträge sind dem Grunde nach alle gleich, so dass diese Vorgehensweise durchgeführt werden konnte. Die einzelnen Genehmigungen wurden dann in der jeweils nächsten Haupt- und Finanzausschusssitzung bekanntgegeben (Stadtratsbeschlüsse vom 10.10.2016 und 11.06.2018).

Für die beiden neuen Wohnbaugebiete „Grub-Süd“ und „Seyboldsdorf Süd-Ost“ empfiehlt sich die gleiche Methode. Sie kommt sowohl der Verwaltung, als auch den Grundstückskäufern sehr entgegen.

Beschluss

Der Stadtrat ermächtigt den ersten Bürgermeister oder seinen Vertreter im Amt zur Genehmigung der notariellen Kaufvertragsurkunden für Grundstücksverkäufe von Bauparzellen in den Baugebieten „Grub-Süd“ und „Seyboldsdorf Süd-Ost“ an Stelle des Haupt- und Finanzausschusses.
Zum Vollzug der Kaufverträge wird der erste Bürgermeister oder sein Vertreter im Amt auch ermächtigt, Mitwirkungshandlungen der Stadt Vilsbiburg zur Finanzierung der nach dem jeweiligen Kaufvertrag geschuldeten Beträge im Rahmen des § 3 Nr. 4 der Verordnung über die Genehmigungsfreiheit von Rechtsgeschäften des kommunalen Kreditwesens und aller notwendigen Rangbeschaffungserklärungen für etwaige Finanzierungsgrundpfandrechte eines Käufers abzugeben sowie die jeweilige Bauparzelle der sofortigen Zwangsvollstreckung gegen den jeweiligen Eigentümer zu unterwerfen (§ 800 ZPO). Allen vorbezeichneten Rechtsgeschäften wird bereits heute zugestimmt.

Diese Ermächtigung ist bis zum 31. Dezember 2022 befristet. Der Haupt- und Finanzausschuss ist über die erfolgten Genehmigungen in der jeweils nächsten Sitzung zu informieren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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7. Informationen, Anfragen von Stadtratsmitgliedern und Bürgeranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 18.09.2019 ö informativ 7
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7.1. Information: Tilgungszuschuss für Kredit Sanierung Mittelschule

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 18.09.2019 ö informativ 7.1

Sachverhalt

Bei der BayernLabo wurde aus dem Kreditprogramm „Energiekredit Kommunal Bayern“ ein Darlehen in Höhe von 5.800.000 € für die energetische Sanierung der Mittelschule aufgenommen (Stadtratsbeschluss vom 22.01.2018).
Nach Prüfung des Verwendungsnachweises und der Bestätigung des Sachverständigen wurde nun der vorgesehene Tilgungszuschuss in Höhe von 580.000 € bewilligt, dies sind 10% des Darlehensbetrags.
Das Ende der  Laufzeit des Kredits verkürzt sich damit dem entsprechend und zwar von Februar 2038 auf August 2036 (letzte Tilgungsrate).

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7.2. Ausschreibungsunterlagen für ein Verkehrsgutachten im Rahmen des ISEK

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 18.09.2019 ö informativ 7.2

Sachverhalt

Die Ausschreibungsunterlagen für ein Verkehrsgutachten im Rahmen des ISEK werden dem Gremium vorab zur Verfügung gestellt. Anträ ge der Fraktionen für Änderungen können in der nächsten Sitzung dann noch behandelt werden.

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7.3. Einladung zu Beiratssitzungen - Anfrage StR Sterr

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 18.09.2019 ö informativ 7.3

Sachverhalt

StR Sterr merkte an, dass über die Termine der Beiratssitzungen auch die Vertreter informiert werden sollten.

Der Erste Bürgermeister Helmut Haider sagte dies zu.

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7.4. Bautätigkeit am Stammler-Durchgang - Anfrage StR Hiller

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 18.09.2019 ö informativ 7.4

Sachverhalt

StR Hiller fragte nac h, ob die Stellplatzablöse für das begonnen Bauprojekt am Stammler-Durchgang geklärt ist.

Der Erste Bürgermeister Helmut Haider erklärte, dass der Bauherr Unterlagen vorgelegt hat, die zur Klärung der Stellplatzablöse beigetragen haben.

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7.5. Gespräche mit dem Staatlichen Bauamt und der Fraktion bul/Die Grünen - Anfrage StRin Feß

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 18.09.2019 ö informativ 7.5

Sachverhalt

StRin Feß berichtet von Gesprächen der Fraktion bul/Die Grünen mit dem Staatlichen Bauamt Landshut bezüglich des beschlossenen Ausbaus des Verkehrsknotenpunktes an der B 299 und möchte folgende Punkte klarstellen.

  1. Die Planungen wurden nicht wegen höheren Unfallzahlen aufgenommen.
  2. Der Ausbau erfolgt, da man durch den Bau der B 15n von höheren Verkehrsteilnehmern am Kreisverkehr ausgeht.

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7.6. Proben des Musikvereins in der Aula der Mittelschule - Anfrage StR Peisl

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 18.09.2019 ö informativ 7.6

Sachverhalt

StR Peisl berichtet, dass der Musikverein in den Sommerferien in der Aula der Mittelschule nicht Proben abhalten durfte. Die Zeit ist für den Verein für die Vorbereitung auf das Herbstkonzert sehr wichtig. Es ist nicht verständlich, warum die Proben nicht abgehalten werden konnten.

Der Erste Bürgermeister Helmut Haider sagte eine Überprüfung zu.

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7.7. Fußweg durch die Bahnunterführung Bahnhofstraße / Industriestraße - Anfrage StRin Floegel

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 18.09.2019 ö informativ 7.7

Sachverhalt

StRin Floegel wollte wissen, warum der Fußweg durch die Bahnunterführung Bahnhofstraße / Industriestraße nur eine Breite von ca. 1,00 Meter hat und nicht die geforderte Breite von 2,00 Metern welche für Neubauten von Fußwegen vorgeschrieben ist. Ebenfalls wollte Frau Floegel wissen, wer die Breite angeordnet hat.

Der Erste Bürgermeister Helmut Haider erklärte, dass es sich um eine Baumaßnahme im Bestand gehandelt hat. Der Weg konnte nicht breiter errichtet werden, da sonst ein reibungsloser Verkehrsfluss nicht möglich ist. Der vorhandene Straßenraum war nicht zu verbreitern.

Die Angelegenheit wurde in den unterschiedlichen Gremien besprochen und der Bau dann durch Herrn Haider angeordnet.

Datenstand vom 08.10.2019 14:57 Uhr