Datum: 09.07.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Stadt Vilsbiburg
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:55 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:55 Uhr bis 20:18 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Grundschule Vilsbiburg, bauliche Maßnahmen im Rahmen des Schulinfrastrukturprogramms KIP-S - Auftragserteilung Baumeisterarbeiten
2 Grundschule Vilsbiburg, bauliche Maßnahmen im Rahmen des Schulinfrastrukturprogramms KIP-S - Auftragserteilung Metallbauarbeiten
3 Grundschule Vilsbiburg, bauliche Maßnahmen im Rahmen des Schulinfrastrukturprogramms KIP-S - Auftragserteilung Zimmerer-/Trockenbauarbeiten
4 Grundschule Vilsbiburg, bauliche Maßnahmen im Rahmen des Schulinfrastrukturprogramms KIP-S - Auftragserteilung Elektroarbeiten
5 Containeranlage Hort
6 Formlose Bauvoranfrage - Gabriele Irl, Karlstraße 3, FlNr. 1207/12, Gem. Vilsbiburg - Bauvoranfrage zum Bau eines Einfamilienhauses
7 Antrag auf Vorbescheid - Metalleinkauf AG, Herrnfeldener Str. 28, FlNr. 1282/13, Gem. Vilsbiburg - Neubau eines Wohngebäudes mit bis zu maximal 9 Wohnungen
8 Antrag auf Vorbescheid - Rudolf Thalhammer Bauunternehmen GmbH, Ohmstraße 14, FlNr. 1360/34, Gem. Vilsbiburg - Neubau eines Verwaltungsgebäudes mit einer Apotheke
9 Antrag auf Baugenehmigung - Ferdinand Zilcher, Ludwig-Thoma-Ring 7, FlNr. 684/73, Gem. Vilsbiburg - Umbau eines bestehenden MFH - Dachausbau
10 Antrag auf Baugenehmigung - Martin Wackerbauer, Stadtplatz 2, FlNr. 2, Gem. Vilsbiburg - Nutzungsänderung des EG eines bestehenden Gewerbebetriebes in ein Sportwetten-Büro
11 Informationen und Anfragen

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1. Grundschule Vilsbiburg, bauliche Maßnahmen im Rahmen des Schulinfrastrukturprogramms KIP-S - Auftragserteilung Baumeisterarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.07.2019 ö informativ 1

Sachverhalt

I n einer freihändigen Vergabe gemäß VOB/A Abschnitt 1 (national) wurden Angebote zur Ausführung der Baumeisterarbeiten eingeholt.

Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen im Wesentlichen:
  • Abbrucharbeiten
  • Maurerarbeiten
  • Betonarbeiten (Fundamente)
  • Putzarbeiten

Die Vergabeunterlagen wurden an 7 Firmen versandt.

Zur Submission am 11.06.2019 lag dem Bauamt 1 Angebot vor.

Nach Prüfung der Angebote ergibt sich folgende Reihenfolge der Bieter:

  1
Fa. Breiteneicher
Vilsbiburg
brutto
51.905,07
Euro







Die geprüfte Angebotssumme des wirtschaftlichsten Bieters unterschreitet um 1% den Ansatz des Architekturbüros HoeWi im vor dem Versand bepreisten Leistungsverzeichnis.

Das Architekturbüro HoeWi hat die Angemessenheit der Angebotspreise geprüft. Die angebotenen Preise lassen eine einwandfreie Ausführung der ausgeschriebenen Arbeiten erwarten.

Die erforderlichen Mittel sind im aktuellen Haushalt eingestellt.

Folgende Vertragsfristen sind Grundlage der Ausschreibung:

Beginn der Arbeiten vor Ort:                29.07.2019
Fertigstellung der Leistung:                        09.09.2019  

Der Bau- und Umweltausschuss wurde in der Sitzung am 03.06.2019 über die geplante Vergabe informiert.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt für das Projekt „Grundschule Vilsbiburg - bauliche Maßnahmen im Rahmen des Schulinfrastrukturprogramms KIP-S“ die Fa. Breiteneicher aus Vilsbiburg, auf Grundlage ihres Angebotes vom 11.06.2019, mit der Ausführung der Baumeisterarbeiten zu beauftragen.        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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2. Grundschule Vilsbiburg, bauliche Maßnahmen im Rahmen des Schulinfrastrukturprogramms KIP-S - Auftragserteilung Metallbauarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.07.2019 ö informativ 2

Sachverhalt

In einer beschränkten Ausschreibung gemäß VOB/A Abschnitt 1 (national) wurden Angebote zur Ausführung der Metallbauarbeiten eingeholt.

Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen im Wesentlichen:
  • Anbau einer Außenfluchttreppe (Anschließend an die Aula)

Die Vergabeunterlagen wurden an 9 Firmen versandt.

Zur Submission am 11.06.2019 lagen dem Bauamt 2 Angebote vor.

Nach Prüfung der Angebote ergibt sich folgende Reihenfolge der Bieter:

  1
Fa. Stadler
Arnstorf
brutto
50.270,72
Euro
   2
Fa. Skarda
Geisenhausen




Die geprüfte Angebotssumme des wirtschaftlichsten Bieters unterschreitet um 60% den Ansatz des vom Architekturbüro HoeWi im vor dem Versand bepreisten Leistungsverzeichnis.

Das Hauptangebot des Mindestbietenden weicht um 12% vom Hauptangebot des preislich an zweiter Stelle liegenden Bieters ab.

Das Architekturbüro HoeWi hat die Angemessenheit der Angebotspreise geprüft. Die angebotenen Preise lassen eine einwandfreie Ausführung der ausgeschriebenen Arbeiten erwarten.

Die erforderlichen Mittel sind im aktuellen Haushalt eingestellt.

Folgende Vertragsfristen sind Grundlage der Ausschreibung:

Beginn der Arbeiten vor Ort:                28.06.2019 (örtliches Aufmaß)
Fertigstellung der Leistung:                        04.10.2019  

Der Bau- und Umweltausschuss wurde in der Sitzung am 03.06.2019 über die geplante Vergabe informiert.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt für das Projekt „Grundschule Vilsbiburg - bauliche Maßnahmen im Rahmen des Schulinfrastrukturprogramms KIP-S“ die Fa. Stadler aus Arnstorf, auf Grundlage ihres Angebotes vom 23.05.2019, mit der Ausführung der Metallbauarbeiten für die Fluchttreppe zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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3. Grundschule Vilsbiburg, bauliche Maßnahmen im Rahmen des Schulinfrastrukturprogramms KIP-S - Auftragserteilung Zimmerer-/Trockenbauarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.07.2019 ö informativ 3

Sachverhalt

In einer beschränkten Ausschreibung gemäß VOB/A Abschnitt 1 (national) wurden Angebote zur Ausführung der Zimmerer-/Trockenbauarbeiten eingeholt.

Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen im Wesentlichen:
  • Gerüstbauarbeiten
  • Trockenbauarbeiten
  • Zimmererarbeiten

Die Vergabeunterlagen wurden an 11 Firmen versandt.

Zum Submissionstermin am 17.06.2019 lag dem Bauamt 1 Angebot vor.

Nach Prüfung der Angebote ergibt sich folgende Reihenfolge der Bieter:

  1
Fa. Wippenbeck
Adlkofen
brutto
59.125,15
Euro







Die geprüfte Angebotssumme des wirtschaftlichsten Bieters überschreitet um 12% den Ansatz des Architekturbüros HoeWi im vor dem Versand bepreisten Leistungsverzeichnis.

Das Architekturbüro HoeWi hat die Angemessenheit der Angebotspreise geprüft. Die angebotenen Preise lassen eine einwandfreie Ausführung der ausgeschriebenen Arbeiten erwarten.

Die erforderlichen Mittel sind im aktuellen Haushalt eingestellt.

Folgende Vertragsfristen sind Grundlage der Ausschreibung:

Beginn der Arbeiten vor Ort:                KW 31 / 2019
Fertigstellung der Leistung:                        KW 44 / 2019  

Der Bau- und Umweltausschuss wurde in der Sitzung am 03.06.2019 über die geplante Vergabe informiert.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt für das Projekt „Grundschule Vilsbiburg - bauliche Maßnahmen im Rahmen des Schulinfrastrukturprogramms KIP-S“ die Fa. Wippenbeck aus Adlkofen, auf Grundlage ihres Angebotes vom 14.06.2019, mit der Ausführung der Zimmerer- und Trockenbauarbeiten zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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4. Grundschule Vilsbiburg, bauliche Maßnahmen im Rahmen des Schulinfrastrukturprogramms KIP-S - Auftragserteilung Elektroarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.07.2019 ö informativ 4

Sachverhalt

In einer beschränkten Ausschreibung gemäß VOB/A Abschnitt 1 (national) wurden Angebote zur Ausführung der Elektroarbeiten eingeholt.

Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen im Wesentlichen:
  • Hausalarmanlage
  • Rauch-/Wärmeabzug
  • Elektroinstallation

Die Vergabeunterlagen wurden an 8 Firmen versandt.

Zur Submission am 07.06.2019 lagen dem Bauamt 2 Angebote vor.

Nach Prüfung der Angebote ergibt sich folgende Reihenfolge der Bieter:

  1
Fa. Hammer Elektrotechnik
Vilsbiburg
brutto
103.460,08
Euro
   2
Elektro Thanner
Gangkofen




Die geprüfte Angebotssumme des wirtschaftlichsten Bieters überschreitet um 17,6% den Ansatz des von Delta Immo Tec im vor dem Versand bepreisten Leistungsverzeichnis.

Das Büro der Delta Immo Tec GmbH hat die Angemessenheit der Angebotspreise geprüft. Die angebotenen Preise lassen eine einwandfreie Ausführung der ausgeschriebenen Arbeiten erwarten.

Die erforderlichen Mittel sind im aktuellen Haushalt eingestellt.

Folgende Vertragsfristen sind Grundlage der Ausschreibung:

Beginn der Arbeiten vor Ort:                KW 31 / 2019
Fertigstellung der Leistung:                        KW 44 / 2019

Der Bau- und Umweltausschuss wurde in der Sitzung am 03.06.2019 über die geplante Vergabe informiert.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt für das Projekt „Grundschule Vilsbiburg - bauliche Maßnahmen im Rahmen des Schulinfrastrukturprogramms KIP-S“ die Fa. Hammer aus Vilsbiburg, auf Grundlage ihres Angebotes vom 06.06.2019, mit der Ausführung der Elektroarbeiten zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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5. Containeranlage Hort

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.07.2019 ö informativ 5

Sachverhalt

In einer öffentlichen Ausschreibung gemäß VOB/A Abschnitt 1 (national) wurden Angebote zur Miete einer Containeranlage für einen 7-gruppigen Hort ausgeschrieben.

Mietdauer: 36 Monate

Alternativ wurde der Kauf der kompletten Containeranlage abgefragt.

Es sind vier Angebote eingegangen von denen drei den Angebotsunterlagen entsprechen.

Allerdings waren die Angebote weit außerhalb des prognostizierten Preisrahmens.

Darüber hinaus wurde eine aktualisierte Mindestnutzungsdauer der Containeranlage für den Hort und weitere Nachnutzungen zwischenzeitlich bis mind. September 2027 prognostiziert, was nur den Kauf der kompletten Containeranlage als wirtschaftliche Lösung aufzeigt.

Aus vorbenannten Gründen wurde die öffentliche Ausschreibung aufgehoben.

Anschließend wurde in einer freihändigen Ausschreibung im Verhandlungsverfahren mit dem engeren Bieterkreis (2 Bieter) der Kauf der Containeranlage abgefragt mit folgendem Ergebnis:

1
Fa. FAGSI
Bergkirchen
Hauptangebot
brutto
1.706.546,51
Euro
2
Fa. FAGSI
Bergkirchen
Nebenangebot
brutto
1.972.610,64
Euro
3
KB-Container
Schlüsselfeld
Nebenangebot
brutto
2.732.478,00
Euro
4
KB-Container
Schlüsselfeld
Hauptangebot
brutto
3.392.773,30
Euro

Das Hauptangebot der Fa. FAGSI basiert auf dem System ProBasic, das den Anforderungen im Leistungsverzeichnis entspricht.

Das Nebenangebot der Fa. FAGSI basiert auf dem System ProLife und bietet folgende wesentlich höherwertigen Komponenten an:

  1. Komplette Neufertigung der Anlage
  2. Stark verbesserte Wärmedämmung der Außenhülle
  3. Das Containerachsraster beträgt 3,0 m anstelle des im Leistungsverzeichnis vorgesehenen Achsrasters von 2,5 m
  4. Aufgrund des größeren Achsrasters entstehen 148 qm mehr Grundfläche
  5. Größere Fenster mit B x H = 276 x 185 cm
  6. Elektrische Außenjalousien anstelle der ausgeschriebenen handbetriebenen Rollläden
  7. Containerhöhe Außenmaß ca. 3,15 m anstelle ca. 2,75 m. Damit kann rauminnenseitig eine komplette abgehängte Decke mit Akustikelementen umgesetzt werden.
  8. Dekorative Glattblechfassade anstelle der ausgeschriebenen Fassade mit Profilblech

Insbesondere auf Grund der stark verbesserten Wärmedämmung der Außenhülle – was langfristig zu erheblichen Einsparungen bei den Heizkosten führen wird – der Modulbreite von 3,0 m – was zu 148 qm mehr Grundfläche und besseren Nutzungsmöglichkeiten führt – und der höheren Containermodule mit Einbau einer abgehängten Akustikdecke - wurde die Entscheidung zur Beauftragung des Nebenangebotes der Fa. FAGSI gefällt.

Die Kosten für den Kauf der höherwertigen Anlage sind wesentlich unter den angebotenen Mietkosten für 36 Monate (der Fa. FAGSI)  im ersten Vergabeverfahren.

Auf Grund der Dringlichkeit hatte der Bau- und Umweltausschuss in der Sitzung am 03.06.2019 die Verwaltung ermächtigt die Beauftragung (bis zu einer Obergrenze) durchzuführen.

Die Fa. FAGSI wurde daher am 13.06.2019 mit dem Nebenangebot in Höhe von brutto 1.972.610,64 beauftragt.

Da es sich um eine komplette Neuanlage handelt wird aktuell der Detailablauf abgestimmt.

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6. Formlose Bauvoranfrage - Gabriele Irl, Karlstraße 3, FlNr. 1207/12, Gem. Vilsbiburg - Bauvoranfrage zum Bau eines Einfamilienhauses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.07.2019 ö beschließend 6

Sachverhalt

Die Bauherrin möchte auf o.g. Grundstück ein weiteres Einfamilienhaus errichten.


Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes „Karlstraße“ aus dem Jahr 1955. Dieser setzt innerhalb seines Geltungsbereiches Baugrenzen fest. Das geplante Vorhaben befindet sich vollständig außerhalb dieser Grenzen.

Die Landshuter Straße war bei Aufstellung des Bebauungsplanes noch als Bundesstraße eingestuft, wonach auch das Sichtdreieck bemessen wurde. Mittlerweile wurde sie zu einer Ortsstraße abgestuft. Das Sichtdreieck kann demzufolge reduziert werden.



Grundsätzlich sollte die Bebauung in zweiter Reihe zugelassen werden. Allerdings wird seitens der Bauverwaltung dringend empfohlen hier nicht im Rahmen einer Befreiung zu agieren, sondern das gesamte Gebiet mittels Bebauungsplan zu überarbeiten.

Insbesondere sollten dabei die Erschließung, die Werbeanlagen und die Art der Bebauung mit einem städtebaulichen Gesamtkonzept geregelt werden.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss stellt das Einvernehmen für das geplante Vorhaben nicht in Aussicht. Es wird beschlossen für das gesamte Gebiet „Karlstraße“ einen neuen Bebauungsplan zur Nachverdichtung zu erlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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7. Antrag auf Vorbescheid - Metalleinkauf AG, Herrnfeldener Str. 28, FlNr. 1282/13, Gem. Vilsbiburg - Neubau eines Wohngebäudes mit bis zu maximal 9 Wohnungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.07.2019 ö beschließend 7

Sachverhalt

Der Bauherr plant auf dem Grundstück „Herrnfeldener Str. 28“ den Neubau eines Wohngebäudes mit bis zu maximal neun Wohnungen.

Hierzu hat er einen Vorbescheid eingereicht in dem folgende Fragen zu klären sind:

1. „Ist die Errichtung des Wohngebäudes mit bis zu 9 Wohnungen auf dem Grundstück der FlNr. 1282/13 der Gemarkung Vilsbiburg, wie in den Skizzen dargestellt, bauplanungsrechtlich zulässig?“

Das Bauvorhaben befindet sich im unbeplanten Innenbereich gem. §34 BauGB. Das Vorhaben muss sich hinsichtlich der Art und dem Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen.

Da – wie bereits in einem Beschluss zu einem anderen Vorhaben festgestellt (08.04.2019) – fehlt es an der Durchmischung von Wohnen und Gewerbe. Daher handelt es sich hier um ein faktisches allgemeines Wohngebiet, auch wenn der Flächennutzungsplan der Stadt Vilsbiburg für den Bereich des Vorhabens ein Mischgebiet beschreibt. Wohnen ist aber von der Art der baulichen Nutzung allgemein zulässig.

Die geplante Kubatur des Gebäudes (Wandhöhe von 7,30m) fügt sich auch in die Eigenart der näheren Umgebung ein.

Hinsichtlich der GRZ und GFZ des geplanten Gebäudes sind auch hier die Obergrenzen gem. §17 BauNVO einzuhalten.

Die GRZ ist mit der vorliegenden Planung (unter Berücksichtigung des bestehenden Wohngebäudes ohne weitere Bestandsversiegelungen) schon überschritten. Zulässig wäre eine bebaubare Fläche von 796,2 m² (§ 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO – Überschreitung um 50% mitberücksichtigt). Mit der neuen Planung würde eine überbaute Fläche von 836,49m² erreicht werden. Allgemein zulässig ist eine GRZ von 0,4, diese darf durch Zufahrten und Nebenanlagen um 50% überschritten werden (0,2). Damit ergibt sich vereinfacht eine GRZ von 0,6. Der Bauherr benötigt eine Befreiung von den Obergrenzen der BauNVO.

Die GFZ ist gem. §17 BauNVO mit einer Obergrenze von 1,2 reglementiert. Das entspricht in diesem Fall einer Fläche von 1592,4m². Das geplante Gebäude soll zwei Vollgeschosse erhalten, das entspricht einer Geschossfläche von 214,5m² x 2 = 429 m². Das Bestandsgebäude weist ebenfalls zwei Vollgeschosse auf (ob das Dachgeschoss ein Vollgeschoss ist, kann anhand der Baugenehmigungsunterlagen nicht genau bestimmt werden). Bei zwei Vollgeschossen entspricht das einer Fläche von 517,50m² (Drei: 776,25m²). Geschossfläche insgesamt: 946,50m² (Drei im Bestand: 1205,25m²). Das Vorhaben entspricht demnach dem Maß der baulichen Nutzung.



2. „Sind die geplanten 9 PKW-Stellplätze für maximal 9 Wohnungen mit je bis zu maximal 90m² Wohnfläche ausreichend?“

Gemäß der Stellplatzsatzung der Stadt Vilsbiburg sind für Mehrfamilienhäuser mit Wohnungen bis zu 100 m² je ein Stellplatz nachzuweisen. Bei neun Wohnungen unter 100 m² sind daher neun Stellplätze nachzuweisen.

3. „Können eventuell fehlende zusätzliche PKW-Stellplätze, die nicht mehr auf dem Grundstück errichtet werden können bei der Stadt durch eine Ausgleichszahlung abgelöst werden?“

Die Prüfung einer Stellplatzablöse ist nicht erforderlich (Verweis auf: §4 Abs. 3 Zone 2 und Abs. 1 der Stellplatzsatzung der Stadt Vilsbiburg).

4. Wird einer Abweichung von Art. 6 Abs. 3 BayBO wegen sich überdeckender Abstandsflächen zwischen den Wohngebäuden auf dem Grundstück zugestimmt (Brandschutz, Belichtung, Belüftung), wenn der Mindestabstand noch 8m beträgt?“

Diese Frage ist durch das Landratsamt Landshut zu bewerten und zu prüfen.


Im Rahmen des Bauantrags ist noch nachzuweisen, wie die Stellplätze des Bestandsgebäudes wiederhergestellt und nachgewiesen werden. Die vorhandene Garage (Bauantrag 11/1974) wird ja beispielsweise abgerissen.

Diskussionsverlauf

Im Gremium herrschte Einigkeit darüber, die Wohnbebauung derart zulassen zu können. Dies sei auch im Sinne der Nachverdichtung wünschenswert.
Die Versiegelung der Nebenflächen (z.B. Zufahrten und Stellflächen) soll aber reduziert werden. Dies wäre beispielsweise durch die Unterbringung der Stellplätze in einer Tiefgarage realisierbar.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss verweigert das Einvernehmen zu dem geplanten Vorhaben.

Die benötigte Befreiung von der Obergrenze der GRZ gem. §17 BauNVO wird nicht erteilt. Weiterhin sind die versiegelten Flächen mittels GRZ Berechnung (Neuplanung und Bestand) nachzuweisen. Weiterhin ist nachzuweisen, wie die Stellplätze des Bestandsgebäudes wiederhergestellt und nachgewiesen werden. Seitens der Stadt Vilsbiburg wird die Unterbringung der Stellplätze in einer Tiefgarage empfohlen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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8. Antrag auf Vorbescheid - Rudolf Thalhammer Bauunternehmen GmbH, Ohmstraße 14, FlNr. 1360/34, Gem. Vilsbiburg - Neubau eines Verwaltungsgebäudes mit einer Apotheke

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.07.2019 ö beschließend 8

Sachverhalt

Der Antrag auf Vorbescheid wurde bereits in der Sitzung am 08.10.2018 behandelt. Damals war der Neubau eines Verwaltungsgebäudes mit einer Apotheke und Mitarbeiterwohnungen beantragt (sh. Beschlussbuchauszug in der Anlage).

Nach Bearbeitung im Landratsamt und Anhörung des Bauherren hat dieser die Mitarbeiterwohnungen aus dem Bauantrag gestrichen. Damit ist nun der Neubau eines Verwaltungsgebäudes mit einer Apotheke der Gegenstand des Antrags auf Vorbescheid.

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes GE West (Deckblatt 1, 2, 3 und 5).

Übersicht der Bebauungspläne und der Änderungen (betreffend FlNr. 1360/34, Gem. Vilsbiburg):


Bebauungsplan
Festsetzungen
Einschränkungen
GE West
GI
GE West D1
GE
GE West D2
GE
GE West D3
Änderungen in dem Deckblatt betreffen nur das im Geltungsbereich befindliche SO; nicht GE

GE West D4
Vorhaben nicht im Geltungsbereich

GE West D5
GE
GE West D6
Vorhaben nicht im Geltungsbereich


In einem Gewerbegebiet nach §8 BauNVO sind Anlagen für gesundheitliche Zwecke nur ausnahmsweise (Abs. 3) erlaubt.
Eine Apotheke ist jedoch als freiberuflich betriebene Anlage zu qualifizieren und fällt damit unter §13 BauNVO.
 
Zur näheren Kennzeichnung des bauplanungsrechtlichen Begriffs des freien Berufs in §13 BauNVO kann auf die nicht abschließenden Berufekataloge des §18 EStG und des §1 PartGG zurückgegriffen werden, wobei aber die Eigenständigkeit der BauNVO ggü. dem Steuer- und dem Partnerschaftsgesellschaftsrecht zu beachten ist. Die dort aufgeführten Berufe fallen auch unter §13 BauNVO (vgl. BVerwGE 68, BVERWGE Jahr 68 Seite 324 = NVwZ 1984, NVWZ Jahr 1984 Seite 236 für das EStG) [Kommentar: BeckOK BauNVO/Hornmann BauNVO § 13 Rn. 20-24]

Demzufolge sind in Gewerbegebieten für die Ausübung freiberuflich Tätiger und solcher Gewerbetreibender, die ihren Beruf in ähnlicher Art ausüben, nicht nur Räume sondern sogar Gebäude zulässig.

Im letzten Beschluss vom 08.10.2018 wurde beschlossen, die Nutzung einer Apotheke im Rahmen des neu entstehenden Einzelhandelsentwicklungskonzeptes im Rahmen des ISEK überprüfen zu lassen. Da aber baurechtlich nach §13 BauNVO die Apotheke als freiberufliche Tätigkeit im Gewerbegebiet zulässig ist, kann das Vorhaben nicht rechtswirksam abgelehnt werden.

Jedoch kann die Zurückstellung gem. §15 Abs. 1 BauGB beantragt werden, um die textlichen Festsetzungen des bestehenden Bebauungsplanes zu ändern.

Gemäß §1 Abs. 5 BauNVO kann im Bebauungsplan festgesetzt werden, dass bestimmte Arten von Nutzungen, die nach de[m] […] §13 allgemein zulässig sind, nicht zulässig sind oder nur ausnahmsweise zugelassen werden können, sofern die allgemeine Zweckbestimmung des Baugebiets gewahrt bleibt. In diesem Zuge sollte sich weiterhin überlegt werden, welche innenstadtrelevanten freien Berufe ebenfalls ausgeschlossen werden sollten.


Nach §15 BauNVO sind zwar im Einzelfall die in u.a. §13 BauNVO aufgeführten baulichen und sonstigen Anlagen unzulässig, wenn sie nach Anzahl, Lage, Umfang und Zweckbestimmung der Eigenart des Baugebietes widersprechen, diese Norm kann jedoch nicht angewandt werden, vgl. Kommentar:

Die Norm des § 15 Abs. 1 BauNVO wendet sich in erster Linie an die Bauaufsichtsbehörde. Diese hat eine Baugenehmigung zu versagen oder im Falle der Genehmigungsfreiheit bauaufsichtlich einzuschreiten, wenn der Tatbestand des S.1 oder des S.2 erfüllt ist (vgl. KRS/Roeser Rn.5 zu §15 BauNVO). Ein Ermessen steht der Bauaufsichtsbehörde nicht zu; die unbestimmten Tatbestandsmerkmale eröffnen keinen gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbaren Beurteilungsspielraum (KRS/Roeser Rn.6 zu §15 BauNVO; Brügelmann/Ziegler Rn.24 zu §15 BauNVO).
Die Gemeinde als Plangeber ist unmittelbar weder an § 15 BauNVO gebunden noch steht die Norm zu ihrer Disposition (vgl. BVerwG NVwZ 1989, NVWZ Jahr 1989 Seite 960). [BeckOK BauNVO/Henkel BauNVO § 15 Rn. 8-10]

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss verweigert das Einvernehmen zu dem Vorhaben. Weiterhin wird die Zurückstellung gem. §15 BauNVO beantragt. Dem Stadtrat wird vorberatend empfohlen einen Bebauungsplan aufzustellen. Dieser umfasst lediglich die Änderung der textlichen Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung. Demzufolge sollen Apotheken (weitere?...) über §1 Abs. 5 BauNVO als unzulässig erklärt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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9. Antrag auf Baugenehmigung - Ferdinand Zilcher, Ludwig-Thoma-Ring 7, FlNr. 684/73, Gem. Vilsbiburg - Umbau eines bestehenden MFH - Dachausbau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.07.2019 ö beschließend 9

Sachverhalt

Zur Beurteilung des Bauantrages sind noch Unterlagen vom Bauherren/ Planer nachzureichen gewesen. Diese wurden bislang leider nicht nachgereicht.

Auf Grund der Frist (Bearbeitungszeit 2 Monate) muss der Antrag in dieser Sitzung behandelt werden.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss verweigert das Einvernehmen. Das Einvernehmen wird auch zu erforderlichen Befreiungen verweigert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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10. Antrag auf Baugenehmigung - Martin Wackerbauer, Stadtplatz 2, FlNr. 2, Gem. Vilsbiburg - Nutzungsänderung des EG eines bestehenden Gewerbebetriebes in ein Sportwetten-Büro

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.07.2019 ö beschließend 10

Sachverhalt

Der Bauherr möchte im Gebäude „Stadtplatz 2“ ein Sportwettenbüro errichten (siehe Betriebsbeschreibung in der Anlage).

Zum Begriff der Vergnügungsstätte:
Vergnügungsstätten sind Gewerbebetriebe besonderer Art, bei denen die kommerzielle Unterhaltung der Besucher im Vordergrund steht. Allgemein gesprochen dienen sie der Freizeitgestaltung, der Zerstreuung, dem geselligen Beisammensein oder der Bedienung der Spielleidenschaft und/ oder der erotischen/ sexuellen Interessen der Menschen. Weiterhin ist jedoch auch zu beachten, dass nicht jede bauliche Nutzung, die ihren Besuchern ein Vergnügen bereitet auch eine Vergnügungsstätte im Sinne des Städtebaurechts ist. In der Baunutzungsverordnung sind solche Nutzungen speziell geregelt (z.B. Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke, Schank- und Speisewirtschaften).

Hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung ist das geplante Vorhaben zulässig. Es handelt sich um ein Kerngebiet gemäß §7 BauNVO. Im Kerngebiet sind Vergnügungsstätten allgemein zulässig, §7 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO.

Bei dem Wettbüro handelt es sich um eine Vergnügungsstätte. Der Kunde soll nicht nur seinen Wettschein ausfüllen, abgeben und gegebenenfalls gleich seinen Gewinn kassieren. In dem beantragten Fall hat er auch die Möglichkeit, sich dort aufzuhalten oder sich mit anderen Sport- und Wettfreunden auszutauschen und die Zeit bis zum Eintritt des Wettergebnisses in einer als angenehm (vergnüglich) empfundenen Weise zu nutzen. In dem geplanten Wettbüro wird es einen Ausschank von Kaffee und alkoholfreien Getränken geben. Alkohol oder Speisen sollen nicht verabreicht werden. Weiterhin sollen Monitore im Wettbüro die Spiele (live) übertragen. Kundentoiletten sind ebenfalls vorhanden.

Stellplätze für Nutzungsänderung im Erdgeschoss:
Alt

Stellpl.
Neu

Stellpl.
Verkauf
94,15m²
je 40m²: 3
Wettbüro
94,15m²
je 10m²: 10



Küche/ Getränke
28,15m²
je 10m²: 3
Lager
87,35m²
1
Lager
59,20m²
1


4


14

Für die neue Nutzung sind 14 Stellplätze nachzuweisen. Vier können über den Altbestand nachgewiesen werden (Festsetzungen über Stellplätze lassen sich aus den Bestandsgenehmigungen nicht entnehmen). Daher sind zehn Stellplätze abzulösen.

Durch den Umbau werden Treppenhäuser verschlossen. Das Landratsamt Landshut wird darauf hingewiesen, dass der Brandschutz zu prüfen ist (Erschließung der oberen Geschosse, insb. befindet sich eine Wohnung im OG).

Diskussionsverlauf

Im Gremium herrschte Einigkeit darüber, dass die geplante Nutzung einen „trading-down“ Effekt nach sich ziehen wird. Ebenfalls wurde bewusst, welche weiteren Nutzungen (insb. Vergnügungsstätten) in einem Kerngebiet zulässig sind, die diesen Effekt bekräftigen wird.
Vom ehemaligen Eigentümer sei gesagt worden, dass er dafür Sorge tragen würde, dass hier eine der Stadt Vilsbiburg städtebaulich positive Nutzung folgen wird. Daher sei eine Regulierung der Innenstadt bislang noch nicht erforderlich gewesen. Nun aber müsse man sich Gedanken machen, die Innenstadt der Stadt Vilsbiburg mittels Bebauungsplan zu regeln. Hierzu soll aber auch gleich ein städtebauliches Gesamtkonzept entstehen.
Weiterhin soll mit dem Bauherren nochmal gesprochen werden.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt den Antrag zurückzustellen. Er soll in der Bau- und Umweltausschusssitzung am 29.07.2019 erneut behandelt und entschieden werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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11. Informationen und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.07.2019 ö informativ 11

Sachverhalt

Es gab keine Informationen.

Anfragen:
  1. Stadträtin Bergwinkl erfragt wann der Verkauf der Grundstücke im Baugebiet Seyboldsdorf Süd-Ost stattfinden wird.
Herr Haider erklärt, dass der Verkauf nach Beschlussfassung über die Vergabekriterien erfolgen wird. Die Kriterien werden derzeit noch anwaltlich geprüft. Voraussichtlich kann der Verkauf im Herbst beginnen.

  1. Stadtrat Brams fragt, ob denn in der Vils gebadet werden darf. Er sei auch auf eine Treppe zum Einstieg in die Vils im Bereich des Schwimmbades zum Einstieg angesprochen worden.
Herr Haider bejaht dies. Allerdings ist das Baden in der Vils im Bereich des Schwimmbades nicht gestattet.

Datenstand vom 12.07.2019 11:34 Uhr