Datum: 29.07.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Stadt Vilsbiburg
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:05 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Sanierung Mittelschule Vilsbiburg - Baukostenüberschreitung Fliesen- und Natursteinarbeiten
2 Kindertagesstätte Burger Feld - Auftragserteilung Stahlbauarbeiten
3 Kindertagesstätte Burger Feld - Auftragserteilung Malerarbeiten
4 Kindertagesstätte Burger Feld - Auftragserteilung Brandmeldeanlage
5 Erneuerung der Lüftungsanlage in der Küche der Stadthalle Vilsbiburg - Auftragserteilung
6 Containeranlage Hort - Vorbereitende bauseitige Maßnahmen
7 Antrag auf Vorbescheid - Edeltraud und Paul Zehetmeier, Streunweinmühle 6, FlNr. 35, Gem. Gaindorf - Neubau einer Heutrocknungshalle
8 Antrag auf Vorbescheid - Wurm Wohnbau GmbH & co. KG, Fliederstraße 7, FlNr. 645/39, Gem. Vilsbiburg - Neubau eines Wohnhauses mit 6 WE, Garagen und Stellplätze
9 Antrag auf Baugenehmigung - Kebap 44, Hediye Avan, Ohmstraße 8, FlNR. 1360/29, Gem. Vilsbiburg - Errichtung eines Döner-Imbisses
10 Antrag auf Baugenehmigung - Orhan Kasikci, Mariahilfkirchenweg 11, FlNr. 323/2, Gem. Vilsbiburg - Nutzungsänderung: Gewerberäume in Wohnraum
11 Antrag auf Baugenehmigung - Martin Wackerbauer, Stadtplatz 2, FlNr. 2, Gem. Vilsbiburg - Nutzungsänderung des EG eines bestehenden Gewerbebetriebes in ein Sportwetten-Büro
12 Informationen und Anfragen

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1. Sanierung Mittelschule Vilsbiburg - Baukostenüberschreitung Fliesen- und Natursteinarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 29.07.2019 ö beschließend 1

Sachverhalt

Im Zuge der Sanierung der Mittelschule Vilsbiburg wurden u.a. Fliesen- und Natursteinarbeiten nach VOB/A Teil 2 (europaweit) ausgeschriebn.

Den Zuschlag erhielt die Firma Fliesen Röhlich GmbH aus Wendelstein.
Die Arbeiten hierzu sind abgeschlossen und die Firma Röhlich hat Ihre Schlussrechnung eingereicht.

Die geprüfte Schlussrechnung endet bei 499.117,61 brutto.

Der aktuelle Auftragsstand beträgt 429.328,49 € brutto, so dass sich beim Gewerk Fliesen- und Natursteinarbeiten eine Baukostenüberschreitung von 69.789,12 € brutto ermittelt.

Diese Baukostenüberschreitung resultiert aus Massenmehrungen und notwendigen, zusätzlichen Leistungen, welche zur Zeit der Ausschreibung noch nicht bekannt waren und deshalb nicht berücksichtigt werden konnten. Diese anerkannten Leistungen sind unstrittig.

Die o.g. Überschreitung der bisherigen Auftragssumme bei den Fliesen- und Natursteinarbeiten um brutto 69.789,12 € ist in der aktuellen Kostenfortschreibung vom 01.03.2019 – vorgestellt durch Herrn Heinz Wimmer in der Sitzung des BUA am 11.03.2019 – nur teilweise enthalten.
Die Kostenprognose zur Schlussrechnung endete damals bei 461.731,25 € brutto.
Gegenüber der Kostenprognose vom 01.03.2019 ergibt sich eine rechnerische Mehrung von 37.386,36 € brutto.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, bei dem Projekt Sanierung der Mittelschule Vilsbiburg in Vilsbiburg die unstrittigen Mehrkosten in der geprüften Schlussrechnung der Firma Röhlich in Höhen von 69.789,12 € brutto zu genehmigen und zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2. Kindertagesstätte Burger Feld - Auftragserteilung Stahlbauarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 29.07.2019 ö beschließend 2

Sachverhalt

In einer beschränkten Ausschreibung gemäß VOB/A Abschnitt 1 (national) wurden Angebote zur Ausführung der Stahlbauarbeiten eingeholt. Diese beinhalten den südlichen Vorbau über der Terrasse und die zugehörige Verschattung.

Die Vergabeunterlagen wurden an 10 Firmen übergeben.

Zur Submission am 25.07.2019 lagen dem Stadtbauamt drei Angebote vor.

Nach Prüfung der Angebote ergibt sich folgende Reihenfolge der Bieter:


  1. Scheidhammer Josef, Bodenkirchen                                103.153,45 € brutto
  2. Kraft Metall, Buch am Erlbach
  3. Stadler – Form in Metall, Arnsdorf




Die ungeprüfte Angebotssumme des günstigsten Bieters unterschreitet um 5,93% den Ansatz des vom Architekturbüro Archikum vor dem Versand bepreisten Leistungsverzeichnis.

Das Architekturbüro Archikum prüft die Angemessenheit der Angebotspreise.


Folgende Vertragsfristen sind Grundlage der Ausschreibung:

Beginn der Arbeiten vor Ort:                16.09.2019
Fertigstellung der Leistung:                        31.10.2019

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, die Fa. Scheidhammer, Bodenkirchen, auf Grundlage ihres Angebotes vom 11.07.2019, mit der Durchführung der Stahlbauarbeiten, im Zuge der Neuerrichtung der Kindertagesstätte Burger Feld, zu beauftragen, falls die Prüfung des Angebotes keine Mängel oder Preisverschiebungen aufweist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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3. Kindertagesstätte Burger Feld - Auftragserteilung Malerarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 29.07.2019 ö beschließend 3

Sachverhalt

Nicht erforderlich, da unter 30.000 €

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4. Kindertagesstätte Burger Feld - Auftragserteilung Brandmeldeanlage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 29.07.2019 ö beschließend 4

Sachverhalt

Nicht erforderlich, da unter 30.000 €

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5. Erneuerung der Lüftungsanlage in der Küche der Stadthalle Vilsbiburg - Auftragserteilung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 29.07.2019 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die Lüftungsanlage für die Küche der Stadthalle weist immer wieder Störungen auf. Um eine fachgerechte Ertüchtigung bzw. Erneuerung durchführen zu können wurden nach
Ortsbesichtigung von zwei unabhängigen Firmen Vorschläge eingeholt.

Es wurde dabei festgestellt, dass die bestehende Anlage nicht den aktuellen
Anforderungen entspricht und ein ordnungsgemäßes Betreiben nicht mehr gegeben ist.

Hinweis: Bei Störungen wurde durch behelfsmäßige Überbrückungsarbeiten der Betrieb aufrechterhalten, was dauerhaft nicht zielführend ist und die Fachfirma dieses Vorgehen zukünftig nicht mehr durchführen wird. Die Lüftungsanlage kann daher nicht weiter betrieben werden und ist zeitnah vollständig durch eine Lüftungsdecke zu ersetzen.

Die auszuführenden Leistungen umfassen im Wesentlichen:
  • Zurückbauen sämtlicher Versorgungsleitungen
  • Demontage der bestehenden  Küchenabluftanlage
  • Entsorgen der bestehenden Altteile
  • Ertüchtigen der Rohdecken (Brandschutz)
  • Umbauen der Oberlichter von Glas- zu Holzfüllung
  • Ausbau der 2 bestehenden Rolltore  evt. Erneuerung nach Bedarf
  • Einbau einer neuen Lüftungsdecke: Fabrikat: Bavarian Air Solution GmbH
Gesamtgröße 52 m², Ab- u. Zuluftmenge ca.13000 m³/h (bisher 8000m³/h)

Für die Leistungen der Lüftungsdecke wurden verschiedene Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Für alle erforderlichen Leistungen der Lüftungsdecke (Lüftungsgeräte, Elektroarbeiten, Lüftungsdecke, Demontagearbeiten) liegt jedoch nur ein Angebot vor.

Dieses Angebot ist von der Fa. Röhrl und Keil, die bereits nach Vergabeverfahren den Auftrag für die gewerblichen Küchen für die Kindertagesstätten in Achldorf (Kneipp-Kindergarten) und Burger Feld (Kindergarten Franziskus) erhalten haben.

Angebot der Fa. Röhrl und Keil: brutto 92.659,43 Euro

Das Angebot beinhaltet die Arbeiten der Demontage mit brutto 5.914,30 Euro und die neue Lüftungsdecke mit brutto 86.745,13 Euro.

Auf Basis von Preisen anderer Ausschreibungen ist das Angebot der Fa. Röhrl und Keil als wirtschaftlich – eher sogar günstig - zu bezeichnen.

Weiter anfallende Leistungen werden in Summe mit ca. brutto 23.800 Euro (Elektroarbeiten, Schreinerarbeiten, Sanitärinstallationsarbeiten, etc.) geschätzt. Hierzu liegen noch keine konkreten Angebote vor.

Somit betragen die geschätzten Gesamtkosten brutto ca. 116.500 Euro.

Im Haushalt 2019 sind für die Maßnahmen jedoch derzeit nur 83.300 Euro eingestellt.
Der Differenzbetrag von brutto ca. 33.200 Euro kann aus Rücklagen gedeckt werden.
Das Bauamt empfiehlt die Maßnahmen umgehend durchzuführen um zeitnah wieder betriebsbereit zu sein.

Die überplanmäßigen Haushaltsmittel würden – in Abstimmung mit dem Kämmerer Herrn Felkel - aus den Rücklagen der Stadthalle verwendet.

Diskussionsverlauf

Auf Rück frage wurde mitgeteilt, dass sich die Rücklagen für die Stadthalle auf zwischen 200.000 und 300.000 € belaufen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt für das Projekt „Erneuerung der Lüftungsdecke in der Stadthalle“ die Fa. Röhrl und Keil aus Plattling, auf Grundlage ihres Angebotes vom 19.07.2019, mit der Demontage der bestehenden Anlage und Montage einer neuen Lüftungsdecke zu beauftragen.

Die überplanmäßigen Haushaltsmittel in Höhe von brutto 33.200 Euro werden genehmigt und aus den Rücklagen der Stadthalle gedeckt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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6. Containeranlage Hort - Vorbereitende bauseitige Maßnahmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 29.07.2019 ö beschließend 6

Sachverhalt

Baufeld herrichten
Erdarbeiten
Unterbau herrichten
Gründungspolster errichten
Entwässerungsarbeiten
Pflasterarbeiten

Diskussionsverlauf

Stadtrat Sarcher äußert Bedenken hinsichtlich der Einhaltung des Zeitplanes bis September 2019.

Herr Binner erklärt, dass das Jahr 2020 als Ziel gesetzt wurde. Übergangsweise wäre eine Unterbringung in anderen Häusern (z.B. Mittelschule) möglich. Die bestehenden Hortplätze sind alle belegt. Der Umzug ist im Dezember 2019 geplant.

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7. Antrag auf Vorbescheid - Edeltraud und Paul Zehetmeier, Streunweinmühle 6, FlNr. 35, Gem. Gaindorf - Neubau einer Heutrocknungshalle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 29.07.2019 ö beschließend 7

Sachverhalt

Die Bauherren möchten auf dem Grundstück FlNr. 35 der Gemarkung Gaindorf eine neue He utrocknungshalle bauen.

Im Rahmen des Vorbescheids ist folgende Frage zu klären:

Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Neubaus mit einer WH von 6,50m, einem Grundriss von 15m x 60m und einer Dachneigung von 30°.

Gemäß §35 Abs. 1 BauGB ist das Vorhaben privilegiert, wenn es einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt. Die Stadt Vilsbiburg nimmt die Privilegierung an. Die gesamte Größe der Fläche des Betriebes ist nicht bekannt. Dies muss im Rahmen der Beteiligung des Amtes für Landwirtschaft und Forsten (Betriebsnummer) geklärt werden.

Die Lage des neuen Gebäudes kann auch befürwortet werden. Es fügt sich in den Betrieb ein und wirkt nicht negativ auf die freie Landschaft.


Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zu dem geplanten Vorhaben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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8. Antrag auf Vorbescheid - Wurm Wohnbau GmbH & co. KG, Fliederstraße 7, FlNr. 645/39, Gem. Vilsbiburg - Neubau eines Wohnhauses mit 6 WE, Garagen und Stellplätze

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 29.07.2019 ö beschließend 8

Sachverhalt

Der Bauherr plant die Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses mit 6 WE.

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Fliederstraße“.



Das Vorhaben bedarf folgender Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes:

  • E+1 statt E
  • DN 30° statt 23-28°
  • 2 Dachgauben (unzulässig)
  • Ausbau Dachgeschoss, kein VG (Ausbau generell unzulässig)
  • Überschreitung der Baugrenze bei Stellplätzen und Garagen
  • Befreiung von der Stellplatzsatzung der Stadt Vilsbiburg – eine gemeinsame Zu- und Abfahrt für mehr als vier zusammenhängende Stellplätze (betrifft Stellplatz links neben Garage)
  • Befreiung von der GFZ (0,4)
  • Befreiung von der Traufhöhe (3,60m ab gewachsenem Boden)
  • Befreiung von der Festsetzung, dass Vorgärten gärtnerisch anzulegen sind (Stellplatz und zwei Garagen geplant)

Bei der Stadt Vilsbiburg gingen mit Schreiben vom 23.07.2019 und 25.07.2019 Nachbareinwendungen zum Vorhaben ein. Insbesondere werden dabei folgende Punkte angesprochen:

  • Besorgnis über die beengten Parkverhältnisse. Es wird ausgeführt, dass erfahrungsgemäß mehr Autos vorhanden sind, wie baurechtlich gefordert werden.
  • Verengung der Straße durch mehr parkende Autos für Müllabfuhr, Feuerwehr und Winterdienst
  • Verweis auf Zeitungsartikel der Bauausschusssitzung im März 1966 (siehe Anhang)


Die Fliederstraße hat eine Breite von ca. 6m.

Bei sechs Wohneinheiten je unter 100m² Wohnfläche wird ein Stellplatz gemäß der Stellplatzsatzung der Stadt Vilsbiburg gefordert. Bekannt sind bislang nur die Wohnflächen der beiden erdgeschossigen Wohnungen (< 100m²). Auf dem Grundstück sollen insgesamt zehn Stellflächen errichtet werden (5 Garagen und 5 Stellplätze).

Regulierbar wäre dies über die Einhaltung der Festsetzung über die Geschossigkeit (E) im Bebauungsplan.

Bei Betrachtung der Höhenlinien in dem Bereich lässt sich feststellen, dass sich das Grundstück in einer Senke befindet.


Gemäß Bebauungsplan ist eine GRZ von 0,4 festgesetzt.
Grundstücksgröße: 920m²

Überbaubare Fläche: 920m² x 0,4 = 368m²

Wohnhaus:        12,49m x 15,99m = 199,7151m²
Garagen:        5 x 3m x 6m = 90m²
Stellplätze:        4 x 2,5m x 5m = 50m²
               1 x 3m x 5m = 15m²

SUMME:        354,7151m² (ohne Zufahrten, Terrassen u.ä.)
(Delta von 13,2849m²)

Gemäß BPlan ist eine Überschreitung um die Hälfte der festgesetzten GRZ durch Nebenanlagen nicht ausgeschlossen. Damit kann der Bauherr weitere 184m² (920m² x 0,2) bebauen (für Zufahrten & weitere Nebenanlagen). Im Bauantrag ist ein Nachweis der GRZ beizufügen.

Durch die abweichende Geschossigkeit kann die GFZ nicht eingehalten werden.
920m² x 0,4 = 368m²
Wohnhaus Grundfläche: 199,7151m², zwei Vollgeschosse: 399,4302m²
Überschreitung um ca. 31,4302m² (GFZ: 0,434)

Im Zuge der Nachverdichtung wäre eine Bauweise abseits des Bungalowstils (unter Einhaltung nachbarschützender Vorschriften wie z.B. Abstandsflächen) wünschenswert. Allerdings ist fraglich, ob hier gleich sechs Wohneinheiten entstehen müssen. Eine Beschränkung auf ein Vollgeschoss mit ausgebautem Dachgeschoss ermöglicht dem Bauherren dennoch vier Wohneinheiten und reduziert die nachteiligen Auswirkungen für die Bestandsbebauung.

Der Bau- und Umweltausschuss wird um Entscheidung gebeten.

Diskussionsverlauf

Nach kurzer Diskussion im Gremium war man sich einig, einer Nachverdichtung zuzustimmen. Jedoch ist das geplante Ausmaß mit sechs Wohneinheiten und zwei Vollgeschossen für den nachbarlichen Bestand eine zu große Beeinträchtigung. Dem Bauherren wird empfohlen eine neue Planung mit einem Vollgeschoss (E) und einem ausgebautem Dachgeschoss einzureichen. Diese Planung ermögliche ebenfalls vier Wohneinheiten.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss verweigert das Einvernehmen zu dem geplanten Vorhaben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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9. Antrag auf Baugenehmigung - Kebap 44, Hediye Avan, Ohmstraße 8, FlNR. 1360/29, Gem. Vilsbiburg - Errichtung eines Döner-Imbisses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 29.07.2019 ö beschließend 9

Sachverhalt

Bei einer Ortsbesichtigung am 02.08.2018 hat das Landratsamt Landshut festgestellt, dass auf dem Grundstück der FlNr. 1360/29 der Gemarkung Vilsbiburg ein Dönerstand mit einer Grundfläche von 30m² und einer Höhe von 3m (Kubatur 90m³) an der Grenze aufgestellt wurde. Mit Schreiben vom 06.09.2018 wurde der Eigentümer angehört. Daraufhin wurde am 14.06.2019 der Bauantrag eingereicht, um die nachträgliche Legalisierung prüfen zu lassen.

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Gewerbegebiet West Deckblatt 3. Gemäß den textlichen Festsetzungen sind in dem Gebiet Schank- und Speisewirtschaften, wozu auch der Imbiss „Kepap 44“ zählt, nur ausnahmsweise zulässig.

Das Vorhaben bedarf einer Ausnahme gemäß §31 Abs. 1 BauGB. Ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal für die Zulassung einer Ausnahme ist die Wahrung der jeweiligen Gebietsverträglichkeit. Die Zulassung von Ausnahmen durch die Stadt ist nicht unbegrenzt möglich. Das Regel- Ausnahmeverhältnis muss gewahrt bleiben, um die Ordnungsfunktion des Bebauungsplanes aufrechterhalten zu können.

Im festgesetzten Sondergebiet sind derzeit folgende Nutzungen zugelassen:

Verbrauchermarkt, Bäckerei, Fitnesszentrum, Schuhmarkt, Textilmarkt, Versicherungsbüro und Tanzstudio

Für den Imbiss sind zwei weitere Stellplätze nachzuweisen. Diese müssen auch tatsächlich auf dem bestehenden Parkplatz zugeordnet werden. Insgesamt sind 218 Stellplätze vorhanden. Für die einzelnen Nutzungen sind die in der Tabelle dargestellten Stellplätze erforderlich (lt. Baugenehmigungen):

Verbrauchermarkt
89
Bäckerei
1
Fitnesszentrum
17
Schuhmarkt
10
Textilmarkt
3
Versicherungsbüro
3
Tanzstudio
19
Döner-Imbiss
2
SUMME
144
NACHGEWIESENE STELLPLÄTZE
218
./. Stellplätze, die durch die Nutzung wegfallen (Gebäude steht auf diesen Plätzen)
3
Übrige Stellplätze
71

Diskussionsverlauf

Nach Diskussion im Gremium wurde die Ausnahme erteilt. Allerdings war man sich einig, dass die Vorgehensweise mit der Errichtung eines Schwarzbaus und nachträglicher Genehmigung nicht angemessen und gerecht sei. Festzuhalten ist, dass dies eine Ausnahme darstellt.
Weiterhin seien die sanitären Einrichtungen und die Abwasserbeseitigung zu prüfen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zu dem geplanten Vorhaben. Das Einvernehmen zu der Ausnahme wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 3

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10. Antrag auf Baugenehmigung - Orhan Kasikci, Mariahilfkirchenweg 11, FlNr. 323/2, Gem. Vilsbiburg - Nutzungsänderung: Gewerberäume in Wohnraum

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 29.07.2019 ö beschließend 10

Sachverhalt

Der Bauherr möchte die ehemaligen Gewerberäume (Gastwirtschaft) in seiner Nutzung ändern. Es sollen nun zwei weitere Wohnungen entstehen. Eine Bestandswohnung befindet sich bereits im Dachgeschoss.

Das Vorhaben beurteilt sich nach §34 BauGB. Es fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein.



Es wird empfohlen die Müllentsorgung über die Bergstraß e zu planen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zu dem geplanten Vorhaben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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11. Antrag auf Baugenehmigung - Martin Wackerbauer, Stadtplatz 2, FlNr. 2, Gem. Vilsbiburg - Nutzungsänderung des EG eines bestehenden Gewerbebetriebes in ein Sportwetten-Büro

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 29.07.2019 ö beschließend 11

Sachverhalt

Der Bauherr möchte im Gebäude „Stadtplatz 2“ ein Sportwettenbüro errichten (siehe Betriebsbeschreibung in der Anlage).

Zum Begriff der Vergnügungsstätte:
Vergnügungsstätten sind Gewerbebetriebe besonderer Art, bei denen die kommerzielle Unterhaltung der Besucher im Vordergrund steht. Allgemein gesprochen dienen sie der Freizeitgestaltung, der Zerstreuung, dem geselligen Beisammensein oder der Bedienung der Spielleidenschaft und/ oder der erotischen/ sexuellen Interessen der Menschen. Weiterhin ist jedoch auch zu beachten, dass nicht jede bauliche Nutzung, die ihren Besuchern ein Vergnügen bereitet auch eine Vergnügungsstätte im Sinne des Städtebaurechts ist. In der Baunutzungsverordnung sind solche Nutzungen speziell geregelt (z.B. Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke, Schank- und Speisewirtschaften).

Hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung ist das geplante Vorhaben zulässig. Es handelt sich um ein Kerngebiet gemäß §7 BauNVO. Im Kerngebiet sind Vergnügungsstätten allgemein zulässig, §7 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO.

Bei dem Wettbüro handelt es sich um eine Vergnügungsstätte. Der Kunde soll nicht nur seinen Wettschein ausfüllen, abgeben und gegebenenfalls gleich seinen Gewinn kassieren. In dem beantragten Fall hat er auch die Möglichkeit, sich dort aufzuhalten oder sich mit anderen Sport- und Wettfreunden auszutauschen und die Zeit bis zum Eintritt des Wettergebnisses in einer als angenehm (vergnüglich) empfundenen Weise zu nutzen. In dem geplanten Wettbüro wird es einen Ausschank von Kaffee und alkoholfreien Getränken geben. Alkohol oder Speisen sollen nicht verabreicht werden. Weiterhin sollen Monitore im Wettbüro die Spiele (live) übertragen. Kundentoiletten sind ebenfalls vorhanden.

Stellplätze für Nutzungsänderung im Erdgeschoss:
Alt

Stellpl.
Neu

Stellpl.
Verkauf
94,15m²
je 40m²: 3
Wettbüro
94,15m²
je 10m²: 10



Küche/ Getränke
28,15m²
je 10m²: 3
Lager
87,35m²
1
Lager
59,20m²
1


4


14

Für die neue Nutzung sind 14 Stellplätze nachzuweisen. Vier können über den Altbestand nachgewiesen werden (Festsetzungen über Stellplätze lassen sich aus den Bestandsgenehmigungen nicht entnehmen). Daher sind zehn Stellplätze abzulösen.

Durch den Umbau werden Treppenhäuser verschlossen. Das Landratsamt Landshut wird darauf hingewiesen, dass der Brandschutz zu prüfen ist (Erschließung der oberen Geschosse, insb. befindet sich eine Wohnung im OG).

Diskussionsverlauf

Im Gremium herrschte Einigkeit darüber, dass die geplante Nutzung einen „trading-down“ Effekt nach sich ziehen wird. Ebenfalls wurde bewusst, welche weiteren Nutzungen (insb. Vergnügungsstätten) in einem Kerngebiet zulässig sind, die diesen Effekt bekräftigen werden  
Nun müsse man sich Gedanken machen, die Innenstadt der Stadt Vilsbiburg mittels Bebauungsplan zu regeln.

Stadtrat Hiller verweist auf einen Zeitungsartikel „Spielsucht in Bayern“.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss verweigert das Einvernehmen zu dem geplanten Vorhaben.

Vorberatend wird dem Stadtrat empfohlen einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan für das Stadtgebiet Vilsbiburg zu fassen. Städtebauliche Ziele sollen hier insbesondere die Regulierung der Nutzungsarten sein.

Beim Landratsamt Landshut ist die Zurückstellung des Baugesuches zu beantragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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12. Informationen und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 29.07.2019 ö informativ 12

Sachverhalt

Informationen:

Erster Bürgermeister Haider teilt mit, dass das Provisorium unter der Bahnunterführung Bahnhofstraße – Industriestraße bereits abgebaut wurde und die Bauarbeiten gerade durchgeführt werden.

Stadtrat Hiller schlägt vor, zusätzlich noch das Verkehrszeichen Nr. 308 (Vorrang vor dem Gegenverkehr) anzubringen. Dies fand jedoch keine Zustimmung.

Stadtrat Sarcher weist auf die schlechten Lichtverhältnisse hin und wünscht die Anbringung einer Straßenbeleuchtung in der Unterführung. Herr Binner erklärt, dass die Unterführung Eigentum der Bahn ist. Es wurde bereits mit Herrn Lechner, Stadtwerke, vereinbart jeweils eine Straßenlaterne vor und hinter der Unterführung anzubringen.



Anfragen:

  1. Stadträtin Koj teilt mit, dass das Krankenhaus angefragt hat, ob es möglich wäre, die Fahrradständer von der Mittelschule vorübergehend ans Krankenhaus zu verleihen.
Das Krankenhaus soll sich hierzu an Herrn Binner wenden.

  1. Stadträtin Bergwinkl  möchte wissen, wie lange die Kirchstraße gesperrt ist.
Herr Binner erklärt, dass die Straße die gesamte Ferienzeit gesperrt sein wird.

Datenstand vom 01.08.2019 15:41 Uhr