Datum: 16.09.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Stadt Vilsbiburg
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:22 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:22 Uhr bis 20:28 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Ortsbesichtigung und Information über die Containeranlage am Färberanger
2 Containeranlage Hort am Färberanger - Auftrag Erdarbeiten für die Containeranlage mit Parkplätzen und Terrasse
3 Bebauungsplan GE Süd-West D3 - SO Skaterplatz - Abwägung, Billigungsbeschluss und erneute Auslegung
4 Formlose Bauvoranfrage - Frank und Julia Roßkamp, Reichreit 77, FlNr. 1408/3, Gem. Wolferding - Bau eines EFH als Ersatzbau
5 Antrag auf Vorbescheid - Ludwig Schandl, nähe Baumgartenstraße, FlNr. 1330/11, Gem. Vilsbiburg - Neubau einer Lagerhalle
6 Antrag auf Vorbescheid - Jürgen Paech, Bergstraße 61, FlNr. 344/3, Gem. Vilsbiburg - Bau eines Einfamilienhauses sowie Wohnraumerweiterung des bestehenden Wohnhauses
7 Antrag auf Vorbescheid - Matthias Zinkl, Steindlgasse (Moosfeld), FlNr. 214, Gem. Frauensattling - Bau eines Einfamilienhauses mit Garage
8 Antrag auf Baugenehmigung - Thomas Spötta, Siedlungsstraße 3, FlNr. 209/1, Gem. Frauensattling - Aufstockung einer bestehenden Garage u. Ausbau eines besteh. Dachraumes zu einer Wohnung
9 Informationen und Anfragen

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1. Ortsbesichtigung und Information über die Containeranlage am Färberanger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 16.09.2019 ö informativ 1

Sachverhalt

Ortsbesichtigung und Information über die Containeranlage am Färberanger

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2. Containeranlage Hort am Färberanger - Auftrag Erdarbeiten für die Containeranlage mit Parkplätzen und Terrasse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 16.09.2019 ö beschließend 2

Sachverhalt

Für die Containeranlage Hort - mit vorgelagerten Parkplätzen und rückwärtiger Terrassen-fläche - wurden Erdarbeiten und die Erstellung eines tragfähigen Untergrundes (Frostschutzkies mit Geotextil im Bereich der Parkplätze und Terrasse, sowie Geogitter im Bereich der Containeranlage) erforderlich.

Die Anforderungen wurden nach Prüfung des Untergrundes vorab durch das Geologische Büro für Umwelt und Technologie, Dr. Amann und Partner, ermittelt und festgelegt.

Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen im Wesentlichen:
  • Baustelleneinrichtung und Baufeld freimachen
  • Oberboden abtragen und seitlich lagern
  • Erdaushub inkl. Entsorgung
  • Geotextil und Geogitter einbauen
  • Tragfähigen Untergrund mit Frostschutzkies erstellen (ca. 60 cm)

Für die kurzfristig zu erbringenden  Leistungen wurden mehrere Firmen angefragt. Nur von der Erdbaufirma Armin Hobmaier aus Geisenhausen wurde ein Angebot abgegeben. Die Preise des Angebotes sind als marktüblich, wirtschaftlich und eher günstig zu bewerten.

Die Bruttoangebotssumme beträgt 56.415,63 Euro.

Als Ausführungszeitraum wurde der 05.08.2019 bis zum 09.08.2019 vereinbart.

Der Bau- und Umweltausschuss wurde in der Sitzung am 29.07.2019 über die geplante Vergabe informiert.

Hinweis: Die geprüfte Schlussrechnungssumme beträgt brutto 46.961,48 Euro.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt für das Projekt „Containeranlage Hort am Färberanger“ die Fa. Hobmaier aus Geisenhausen, auf Grundlage ihres Angebotes vom 29.07.2019, mit der Ausführung der Erdarbeiten zu beauftragen.        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3. Bebauungsplan GE Süd-West D3 - SO Skaterplatz - Abwägung, Billigungsbeschluss und erneute Auslegung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 16.09.2019 ö beschließend 3

Sachverhalt

Die Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses haben eine Vorlage mit einer Zusammenstellung der Einwendungen und Anregungen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung aus §3 Abs. 1 und §4 Abs. 1 BauGB, sowie die Abwägungsvorschläge erhalten.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt die Abwägungen zu den Einwendungen und Anregungen aus der Bürger – und Fachstellenbeteiligung zu dem Bebauungsplan „GE Süd-West D3 – SO Skaterplatz“ wie vorgeschlagen.

Der Bau- und Umweltausschuss billigt den Bebauungsplan „GE Süd-West D3 – SO Skaterplatz“ unter Berücksichtigung der Abwägungen zu den Einwendungen und Anregungen aus der frühzeitigen Bürger- und Fachstellenbeteiligung.

Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung nach §3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach §4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4. Formlose Bauvoranfrage - Frank und Julia Roßkamp, Reichreit 77, FlNr. 1408/3, Gem. Wolferding - Bau eines EFH als Ersatzbau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 16.09.2019 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die Bauherren beantragen die Bebauung des Grundstückes FlNr. 1408/3 der Gemarkung Wolferding mit einem Ersatzwohnhaus. Das Wohnhaus Reichreit 77 ist seit mehr als 15 Jahren nicht mehr bewohnt. Ebenso stellt sich auf dem Grundstück, welches seither auch nicht mehr gepflegt wurde, ein dem entsprechender Wildwuchs dar.

Rechtliche Stellungnahme der Verwaltung:

Bei dem Vorhaben handelt es sich um ein teilprivilegiertes Vorhaben gemäß § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BauGB.
Demzufolge ist die Neuerrichtung eines gleichartigen Wohngebäudes an gleicher Stelle zulässig, wenn:

1.        Das vorhandene Gebäude zulässig errichtet wurde.
Dies ist hier der Fall.

2.        Das vorhandene Gebäude Missstände oder Mängel aufweist.
Sowohl das Wohnhaus als auch die Nebengebäude sind sehr stark baufällig und wirtschaftlich nicht mehr zu sanieren.

3.        Das vorhandene Gebäude muss seit längerer Zeit vom Eigentümer selbst genutzt werden.
Das betreffende Grundstück steht zum Verkauf. Das Wohnhaus ist bereits seit 15 Jahren nicht mehr bewohnt worden. Die Bauherren sind nicht gleichzeitig Eigentümer des Grundstücks.

4.        Das neu errichtete Gebäude muss vom bisherigen Eigentümer oder dessen Familie selbst genutzt werden.
Auch dies ist nicht gegeben, da die Bauherren nicht gleichzeitig die bisherigen Eigentümer des Grundstückes sind. Ebenso besteht hier keine Familienzugehörigkeit zum bisherigen Eigentümer.

Da alle vier Punkte kumulativ vorliegen müssen, ist das Vorhaben aus rechtlicher Sicht nicht genehmigungsfähig.


Beschluss

Das Einvernehmen zu dem geplanten Vorhaben wird nicht in Aussicht gestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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5. Antrag auf Vorbescheid - Ludwig Schandl, nähe Baumgartenstraße, FlNr. 1330/11, Gem. Vilsbiburg - Neubau einer Lagerhalle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 16.09.2019 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Bauherr möchte eine Lagerhalle im Gewerbegebiet Baumgartenstraße errichten.


Im Rahmen des Vorbescheides ist über folgende Befreiungen zu entscheiden:

  1. Befreiung von der Baugrenze
  2. Gemäß Bebauungsplan ist die Zaunlinie an den Außengrenzen des Geltungsbereichs im Osten, Süden und Westen jeweils mindestens 2m von der Grundstücksgrenze zurückgesetzt zu führen
  3. Abgrabungen und Aufschüttungen dürfen nicht näher als 2m an die Gründstücksgrenze heranreichen


Eine Befreiung gem. §31 Abs. 2 BauGB kann nicht erteilt werden, da die Grundzüge des Bebauungsplanes beeinträchtigt werden. Die Baugrenzen sind im gesamten Bebauungsplangebiet recht großzügig gestaltet. Die Flächen, die für die Bebauung nicht freigegeben wurden sind unter anderem auch erforderlich zum Nachweis der Ausgleichsflächen und grünpflegerischen Gestaltung.

Beschluss

Der Bau –und Umweltausschuss verweigert das Einvernehmen zum beantragten Vorbescheid .

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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6. Antrag auf Vorbescheid - Jürgen Paech, Bergstraße 61, FlNr. 344/3, Gem. Vilsbiburg - Bau eines Einfamilienhauses sowie Wohnraumerweiterung des bestehenden Wohnhauses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 16.09.2019 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der Bauherr möchte an das bestehende Wohnhaus anbauen und ein Einfamilienhaus errichten.

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Kreuzweg“. Dieser legt innerhalb seines Geltungsbereiches Baugrenzen und Baulinien fest.
Im Rahmen des Vorbescheids ist die grundlegende Bebaubarkeit außerhalb der Baugrenzen und Baulinien zu klären.


Der Anbau überschreitet die Baulinie, das neue Wohnhaus befindet sich vollständig außerhalb der hierfür festgesetzten überbaubaren Flächen.

Aus städtebaulicher Sicht, ist sowohl die gewählte Lage des Anbaus, als auch die gewählte Lage des Neubaus mit den Grundzügen vereinbar. Betrachtet man den nördlichen Teil ist eine gradlinige Struktur der Wohnbauten der Planungswille. Im Zuge der Nachverdichtung, kann eine solche geradlinige Struktur auch für die Bebauung in zweiter Reihe beibehalten werden.




Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zu der geplanten Lage der beiden baulichen Anlagen. Die gesicherte Erschließung ist im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens nachzuweisen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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7. Antrag auf Vorbescheid - Matthias Zinkl, Steindlgasse (Moosfeld), FlNr. 214, Gem. Frauensattling - Bau eines Einfamilienhauses mit Garage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 16.09.2019 ö beschließend 7

Sachverhalt

Die Bauherren möchten ein Einfamilienhaus mit Garage errichten.

Hierzu erfragen Sie die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit der geplanten Lage im Rahmen eines Vorbescheides.

Das Vorhaben befindet sich im bauplanungsrechtlichen Außenbereich und beurteilt sich gem. §35 Abs. 2 BauGB.



Auf dem Grundstück verläuft der Mischwasserkanal und Strom – bzw. Wasserleitungen der Bayernwerke.

Seitens der Bauverwaltung wird die Bebauung kritisch gesehen. Der Kanal auf FlNr. 214, der Gemarkung Frauensattling ist dinglich gesichert, allerdings befindet sich dieser nach der Notarurkunde an anderer Stelle.

Eine Stellungnahme der Bayernwerke ist durch den Bauherren einzuholen.

Diskussionsverlauf

Im Gremium herrschte Einigkeit darüber, dass das Grundstück grundsätzlich bebaut werden kann. Über die Größe der Gebäude war man sich allerdings uneinig. Insbesondere ist die endgültige Lage der Leitungen und des Kanals zu klären. Es soll geprüft werden, ob die Stadt Vilsbiburg die betroffenen Grundstücksflächen erwerben kann oder ob diese dinglich gesichert werden können.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss stellt die Entscheidung über den Vorbescheid bis zur nächsten Bau- und Umweltausschusssitzung zurück.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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8. Antrag auf Baugenehmigung - Thomas Spötta, Siedlungsstraße 3, FlNr. 209/1, Gem. Frauensattling - Aufstockung einer bestehenden Garage u. Ausbau eines besteh. Dachraumes zu einer Wohnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 16.09.2019 ö beschließend 8

Sachverhalt

Der Bauherr möchte den bestehenden Dachraum zu einer Wohnung ausbauen und auf der bestehenden Garage aufstocken.

Das Vorhaben beurteilt sich nach §34 BauGB. Vorhaben sind demnach zulässig, wenn sie sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen.

Das ist hier der Fall.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zu dem geplanten Vorhaben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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9. Informationen und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 16.09.2019 ö informativ 9

Sachverhalt

Informationen:

  1. Herr Binner informiert über die geplanten Außenanlagen der Containeranlage. Hierzu wird ein Plan gezeigt. Auf Nachfragen wird erklärt, dass der Terrassenbelag mit Betonpflaster und die Parkplätze mit Kiesbelag ausgeführt werden. Weiterhin soll ein Zaun errichtet werden.
  2. Weiterhin informierte Herr Binner über große Tiefbau – und Hochbaumaßnahmen, die im Jahr 2019 ausgeführt wurden.

Anfragen:

  1. Herr Stadtrat Anzeneder erfragt den Statusbericht zum Versicherungsschaden im KiGa Achldorf.
Herr Binner erklärt, dass die Versicherung die Kosten für den Umzug nicht tragen wird, aber sämtliche Kosten zu den baulichen Maßnahmen werden übernommen.
  1. Frau Stadträtin Feß fragt an, ob die Fußgängerampeln auch mit einem Ticken für sehgeschädigte Menschen ausgestattet werden können.
Herr Erster Bürgermeister Haider teilt mit, dass bereits alle Fußgängerampeln mit einem Ticken ausgestattet sind.
  1. Herr Stadtrat Bauer macht den Vorschlag, eine Photovoltaikanlage auf dem Dach der Containeranlage zu errichten. Der erzeugte Strom könne dann selbst genutzt werden.
Herr Erster Bürgermeister Haider erklärt, dass die Stadtwerke hierzu eine Rechnung aufstellen werden. Ebenfalls sei die Neigung für das Aufstellen und die Statik der Container zu prüfen.

Datenstand vom 10.10.2019 14:19 Uhr