Datum: 22.10.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Vilsbiburg
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:30 Uhr bis 22:05 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Antrag zur Geschäftsordnung - StRin Feß
2 Kinderbetreuung - Fortschreibung der örtlichen Bedarfsplanung
3 Präsentation Einzelhandelsentwicklungskonzept
4 Jahresabschluss Haushaltsjahr 2018 Stadt Vilsbiburg; vorläufiges Rechnungsergebnis
5 Jahresabschluss Haushaltsjahr 2018 Heilig-Geist-Stiftung Vilsbiburg; vorläufiges Rechnungsergebnis
6 Geplante Sanierungs- und Renovierungsmaßnahmen im Kanalbau
7 Informationen, Anfragen von Stadtratsmitgliedern und Bürgeranfragen
7.1 Information über den Ausschriebungsbeginn der Grundstücke für das Baugebiet Seyboldsdorf Südost
7.2 Weiterleitung von Schreiben an den Stadtrat - Anfrage StRin Feß
7.3 Aktueller Sachstand zum ABV-Gelände - Anfrage StR Billinger
7.4 Schulbussituation von Velden nach Vilsbiburg - Anfrage StR Steigenberger
7.5 Lüftungsanlage in der Mittelschule - Anfrage StR Steigenberger
7.6 Müllproblem am Multifunktionsplatz - Anfrage StR Steigenberger
7.7 Buswartehäuschen an der Ringstraße / Seyboldsdorf - Anfrage StRin Pollner
7.8 Munich Creative Business Week / Regionalpartner Landshut - Anfrage StR Schwimmer
7.9 Aktueller Sachstand zum B-Plan ABV-Gelände - Anfrage StR Anzeneder
7.10 Überarbeitung des B-Plans Baugebiet Achldorf BA II - Anfrage StR Huber

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1. Antrag zur Geschäftsordnung - StRin Feß

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 22.10.2019 ö 1

Sachverhalt

Frau StRin Feß stellte folgenden Antrag zur Geschäftsordnung:

Der Tagesordnungspunkt 2 der nicht-öffentlichen Sitzung wird in die öffentliche Sitzung verschoben.

Beschluss

Der Tagesordnungspunkt 2 der nicht-öffentlichen Sitzung wird in die öffentliche Sitzung verschoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 17

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2. Kinderbetreuung - Fortschreibung der örtlichen Bedarfsplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 22.10.2019 ö beschließend 2

Sachverhalt

Der Stadtrat hat in der Sitzung am 06.11.2006 die örtliche Bedarfsplanung nach Artikel 7 des Bayerischen Kinderbildungs- und betreuungsgesetzes beschlossen und mit Beschlüssen in den Jahren 2009, 2016, 2017 und 2018 fortgeschrieben. Der weitere ansteigende Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen macht eine Fortschreibung notwendig.

Bestandsfeststellung und Prognose:

Nach der Fertigstellung des Kindergarten Franziskus im Burger Feld stehen 165 Krippenplätze zur Verfügung. Laut aktueller Elternbefragung des Landratsamtes Landshut brauchen 53 % der Eltern in Vilsbiburg einen Krippenplatz für ihr Kind. Das Jugendamt empfiehlt vorausschauend von einem Bedarf von 60 % auszugehen. Das entspricht aktuell einem Bedarf von 215 Krippenplätzen. Somit fehlen noch weitere 50 Krippenplätze.

Momentan gibt es in Vilsbiburg 409 Kindergartenplätze. Darin sind die neuen Plätze im Burger Feld schon eingerechnet, da der Kindergarten Franziskus schon besteht und nur umzieht. Weitere zwei Kindergartengruppen (50 Plätze) sollen als Anbau im Burger Feld entstehen. Dann sind 459 Kindergartenplätze vorhanden. Durch Zuzüge wächst der Bedarf an Kindergartenplätzen weiter. Laut Einwohnermeldeamt steigt die Zahl der Kindergartenkinder weiterhin an. Inklusive Inklusionsplätze ist von einem Bedarf von 550 Kindergartenplätzen auszugehen, somit fehlen in den nächsten Jahren 141 Kindergartenplätze. (50 davon entstehen im Anbau im Kindergarten Franziskus im Burger Feld).

Aktuell stehen 130 Plätze im Hort und 60 Plätze in der Mittagsbetreuung für Schulkinder zur Verfügung. Anhand der Einwohnermeldeamtsdaten ist ersichtlich, dass die Anzahl der Kinder zwischen 6 und 14 Jahren bis 2024 um 100 Kinder ansteigen wird. Speziell bei den Grundschulkindern werden es im Gemeindegebiet Vilsbiburg in den nächsten fünf Jahren 90 Kinder mehr werden. Laut aktueller Elternbefragung des Jugendamts brauchen in den kommenden Jahren 60 % der Eltern einen Betreuungsplatz für ihr Schulkind. Somit werden voraussichtlich im Jahr 2022 297 Betreuungsplätze benötigt. In der Mittagsbetreuung stehen 60 Plätze zur Verfügung. Im Hort besteht dann inklusive Inklusionsplätze ein Bedarf von 260 Plätzen. Ab Januar 2020 steht dem Hort eine Containeranlage für 7 Gruppen zur Verfügung. Danach kann das St. Johanneshaus saniert werden. Geplant wird eine 3-jährige Sanierungszeit. Im renovierten St. Johanneshaus können voraussichtlich 8 Hortgruppen Platz finden.

Diskussionsverlauf

Aufgabenbereichsleiterin Andrea Soller hat die Zahlen vorgestellt. Auf Nachfrage von StR Huber erklärte Frau Soller, dass die Zahlen sich immer auf den Stichtag zum 30.09. beziehen.
Die Bedarfszahlen zeigen, dass eine weitere Kinderbetreuungseinrichtung in Vilsbiburg notwendig wird. Mit diesem Thema muss sich der Stadtrat zeitnah beschäftigen. StR Kerscher merkte an, dass bei einem neuen Kindergarten eine Drittverwendung mit eingeplant werden sollte. Für den Fall , dass das Gebäude nicht mehr als Kinderbetreuungseinrichtung benötigt werden wird. Als Puffer wird bis zu einem Neubau der Kinderbetreuungseinrichtung das St. Johannes Haus vorgesehen. Die Sanierung des Hauses müsste dann verschoben werden. StR Sterr erläuterte die Möglichkeiten eines Betriebskindergartens oder von weiteren Waldkindergartengruppen, um den Bedarf an Betreuungsplätzen zu entschärfen. StR Billinger bezeichnete die Entwicklung als positiv, auch wenn diese die Stadt vor Herausforderungen stellt. Als weitere Schritte müssten die Entwicklungen im Personalbereich und im Bereich der Grundschule bedacht werden.

Beschluss

Es wird ein Bedarf von 220 Krippenplätzen, 550 Kindergartenplätzen und 260 Hortplätzen festgestellt und als bedarfsnotwendig anerkannt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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3. Präsentation Einzelhandelsentwicklungskonzept

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 22.10.2019 ö informativ 3

Sachverhalt

Herr Dr. Thomas Hüttner (ip-Projektgesellschaft) wird das Einzelhandelsentwicklungskonzept, welches im Rahmen des ISEK-Prozesses erstellt wird, im Entwurf vorstellen. Das Konzept wird im Anschluss an die Sitzung an die Stadtratsmitglieder verteilt, um in den Fraktionen beraten zu können.

In der nächsten Sitzung des Stadtrates soll das Konzept dann verabschiedet werden.

Diskussionsverlauf

Herr Dr. Hüttner erklärte in seinen Ausführungen, dass es eine zentrale Herausforderung für die Zukunft ist, für die Innenstadt weitere sogenannte Frequenzbringer zu generieren. Standorte von Lebensmitteldiscountern sollten in die Innenstadt, oder in die Nähe der Innenstadt gebracht werden. Da dieser Handelsbereich viel Frequenz in eine Stadt bringt und aber gleichzeitig vom Onlinehandel nicht stark betroffen ist .

Per Beschluss muss das Einzelhandelsentwicklungskonzept und die Festlegung des zentralen Versorgungsbereiches erfolgen. Ebenfalls kann man festlegen, dass in Zukunft das Gutachten regelmäßig oder bei Bedarf fortgeschrieben wird. Da ein Gastronomiebetrieb oder ein Wettbüro kein Einzelhandel ist, werden die Bereiche in der Liste der innenstadtrelevanten Sortimente nicht mit aufgenommen. Herr Hüttner erklärte, dass das Einzelhandelsentwicklungskonzept zukünftige Entwicklungen in der Bauleitplanung steuert.

Die Statistik im Bevölkerungswachstum entspricht nicht den Aussagen, welche man zur Entwicklung der Kinderbetreuung erwartet. Die Prognose von Hr. Hüttner stammt aus dem Jahr 2014 und wurde vom Statistischen Landesamt erstellt. Die Zahlen sind aber in Zukunft nicht frei zugänglich und nicht Teil des Einzelhandelsentwicklungskonzeptes.

Die Rechtsverbindlichkeit des Konzeptes aus dem Jahr 2008 ist gleich dem neuen Konzept. Durch die methodische Herleitung der Begründung des neuen Einzelhandesentwicklungskonzepts wird dieses als belastbarer bei möglichen zukünftigen Rechtsstreitigkeiten angesehen.

Mach Meinung von StR Anzender sollte der Bereich Elektronik in die Liste der innenstadtrelevanten Sortimente mit aufgenommen werden. Herr Hüttner bestätigte das Vorhaben aus fachlicher Sicht. Unternehmen welche bereits im Außenbereich in der Branche Elektronik tätig sind, sollten eingeschränkte Erweiterungsmöglichkeiten als sog. erweiterter Bestandsschutz bekommen. Hierdurch ist zu vermeiden, dass bestehende Betriebe sich nicht erweitern können und somit Wettbewerbsnachteile hat. Neue Betriebe dürfen sich aber nicht ansiedeln. Dem Vorhaben des erweiterten Bestandschutzes für bestehende Betriebe außerhalb des zentralen Versorgungsbereichs folgte das Gremium nicht.

Beschluss

Elektrofachmärkte werden in die Liste der innenstadtrelevanten Sortimente mit aufgenommen ohne die Möglichkeit eines erweiterten Bestandschutzes.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 2

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4. Jahresabschluss Haushaltsjahr 2018 Stadt Vilsbiburg; vorläufiges Rechnungsergebnis

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 22.10.2019 ö informativ 4

Sachverhalt

Der Jahresabschluss 2018 für die Stadt Vilsbiburg ist erstellt. Das Rechnungsjahr 2018 schließt dem gemäß mit folgendem vorläufigen Ergebnis ab:


Ansatz (E/A)
Euro
Ergebnis (E/A)
Euro
Unterschied
Euro
Verwaltungshaushalt
25.644.700,00
27.808.937,81
+ 2.164.237,81
Vermögenshaushalt
16.418.400,00
14.670.997,29
- 1.747.402,71
Gesamt
42.063.100,00
42.479.935,10
+   416.835,10


Ansatz
Euro
Ergebnis
Euro
Unterschied
Euro
Zuführg. zum VermHH
1.087.100,00
3.596.255,89
+ 2.509.155,89
Zuführg. vom VermHH
0,00
0,00
0,00

Rücklagenentwicklung (allgemeine Rücklage)

Stand in €
01.01.2018
Zuführung in €
2018
Entnahme in €
2018
Stand in €
31.12.2018
lt. HH-Plan
2.700.000,00
0,00
- 1.329.800,00
1.370.200,00
Ergebnis
633.601,54
+ 2.089.274,71
0,00
2.722.876,25
Differenz

+ 2.089.274,71
-1.329.800,00



Schuldenentwicklung:

Stand in €
01.01.2018
Aufnahme in €
2018
Tilgung in €
2018
Stand in €
31.12.2018
lt. HH-Plan
6.165.750,00
+ 5.840.000,00
1.314.800,00
10.690.950,00
Ergebnis
8.665.750,00
+ 3.300.000,00
1.314.750,00
10.651.000,00
Differenz

- 2.540.000,00
- 50,00


Diskussionsverlauf

Der Erste Bürgermeister Helmut Haider informierte das Gremium, dass FBL Felkel im Krankenstand ist und voraussichtlich bis Ende des Jahres ausfallen wird. Die Aufstellung und Verabschiedung  des Haushaltes wird somit in das nächste Jahr fallen.

Beschluss

Der Stadtrat nimmt das vorläufige Ergebnis der Jahresrechnung 2018 der Stadt Vilsbiburg zur Kenntnis. Die Jahresrechnung wird an den Rechnungsprüfungsausschuss zur örtlichen Prüfung verwiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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5. Jahresabschluss Haushaltsjahr 2018 Heilig-Geist-Stiftung Vilsbiburg; vorläufiges Rechnungsergebnis

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 22.10.2019 ö informativ 5

Sachverhalt

Der vorläufige Jahresabschluss 2018 für die Heilig-Geist-Stiftung Vilsbiburg ist erstellt. Das Rechnungsjahr 2018 schließt dem gemäß mit folgendem vorläufigem Ergebnis:


Ansatz (E/A)
Euro
Ergebnis (E/A)
Euro
Unterschied
Euro
Verwaltungshaushalt
201.800,00
202.814,24
+ 1.014,24
Vermögenshaushalt
  41.400,00
  49.955,21
 + 8.555,21
Gesamt
243.200,00
252.769,45
 + 9.569,45


Ansatz
Euro
Ergebnis
Euro
Unterschied
Euro
Zuführung zum VermHH
32.200,00
40.837,21
+ 8.637,21

Rücklagenentwicklung
(allgemeine Rücklage)

Stand in €
01.01.2018
Zuführung in €
2018
Entnahme in €
2018
Stand in €
31.12.2018
lt. HH-Plan

+ 6.200,00
0,00

Ergebnis
1.209.370,28
+ 28.489,40
0,00
1.237.859,68
Differenz

+ 22.289,40
0,00

*)
davon (vorläufig)
für Erhalt des Grundstockvermögens:        1.144.860,04 €
Erweiterungs- u. Erneuerungsrücklage:             66.398,51 €
freie Rücklage:                                     26.601,13 €

Schuldenentwicklung:

Stand in €
01.01.2018
Aufnahme in €
2018
Tilgung in €
2018
Stand in €
31.12.2018
Ergebnis
654.096,82
0,00
5.197,32
648.899,50
*)
davon zinsloses Darlehen der Stadt:        306.775,13 €
Rest (öffentliches Darlehen)                        342.124,37 €

Beschluss

Der Stadtrat nimmt das vorläufige Ergebnis der Jahresrechnung 2018  der Heilig-Geist-Stiftung Vilsbiburg zur Kenntnis. Die Jahresrechnung wird an den Rechnungsprüfungsausschuss zur örtlichen Prüfung verwiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 1

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6. Geplante Sanierungs- und Renovierungsmaßnahmen im Kanalbau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 22.10.2019 ö beschließend 6

Sachverhalt

Das Stadtbauamt plant – zusammen mit den Stadtwerken - die Beantragung von Fördermittel im Rahmen des Programmes RZWas 2018 (Förderzeitraum der umzusetzenden Maßnahmen ist bis Ende 2021).

Voraussetzung hierfür ist ein Beschluss des Stadtrates für einen Maßnahmenplan der vorsieht die beantragten Projekte umsetzen zu wollen.

Nach derzeitigem Stand sieht der Prioritätenplan im Bereich der Sanierung und Renovierung von Kanälen nachfolgende Projekte vor. Die Umsetzung der Projekte ist unter Beachtung der Haushaltslage zu prüfen. Die Genehmigung der erforderlichen Haushaltsmittel obliegt dem Stadtrat innerhalb der Aufstellung des Haushaltsplanes.

Mögliche Maßnahmen für das Jahr 2020:

  • Inlinersanierung (Renovierung) des Mischwasserkanals beginnend von der unteren Stadt → Firmengelände Zollner → Schwaiblmeierweg; Baulänge ca. 300 lfm

  • Kanalerneuerung (durch z.B. hydraulische Auslastung oder baulichen Schäden) in der „Rettenbachsiedlung“ (Rettenbachstraße, Obere Rettenbachstraße, Am Rettenbach), Baulänge ca. 1.000 lfm

  • Kanalerneuerung Ringstraße Seyboldsdorf (südlicher Bereich), Baulänge ca. 150 lfm


Mögliche Maßnahmen für das Jahr 2021

  • Inlinersanierung (Renovierung) der Zuleitungen aus Feldkirchener Straße in Seyboldsdorf zur Kläranlage Nord, Baulänge ca. 900 lfm

  • Errichtung Stauraumkanal in der Frontenhausener Straße zur Entlastung RÜB 1, Baulänge ca. 500 lfm

  • Kanalerneuerung in der Landshuter Straße, Baulänge ca. 350 lfm

  • Kanalerneuerung in der Brückenstraße, Baulänge ca. 250 lfm

  • Kanalerneuerung in der Schützenstraße / Freiung, Baulänge ca. 400 lfm

Anlagen:        Lagepläne

Die zuvor genannten Projekte bilden die Grundlage für die Beantragung von Fördermittel im Rahmen des Programmes RZWas 2018.

Diskussionsverlauf

FBL Binner erläuterte die Grundzüge der Förderung von RZWas. Die Umsetzung der geplanten Maßnahmen muss bis Oktober 2021 erfolgen. Es wird eine Prioritätenlisten erstellt um die Abwicklung der Maßnahmen zu koordinieren. Bei der Vergabe von Planeraufträgen könnte es aber zu Engpässen kommen.

StR Billinger möchte wissen, ob es in der Vergangenheit bereits Fördermaßnahmen für die Kanalsanierung gab. Die Tatsache, dass die Stadt Vi lsbiburg an die Fördermöglichkeit kommt, liegt daran, dass die Schwellenwerte herabgesetzt wurden. Der Erste Bürgermeister Helmut Haider erklärte, dass man in der Vergangenheit die Schwellenwerte nicht erreicht hat und somit auch keine Förderung bekommen konnte.

Beschluss

Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung einen Maßnahmenplan zu erstellen in dem die Kosten der oben genannten Projekte ermittelt werden und eine Umsetzung in den Haushaltsjahren 2020 und 2021 - unter Beachtung der Haushaltslage – geprüft wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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7. Informationen, Anfragen von Stadtratsmitgliedern und Bürgeranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 22.10.2019 ö informativ 7
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7.1. Information über den Ausschriebungsbeginn der Grundstücke für das Baugebiet Seyboldsdorf Südost

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 22.10.2019 ö informativ 7.1

Sachverhalt

Der Erste Bürgermeister Helmut Haider berichtet davon, dass mit der Ausschreibung der Baugrundstücke für das Baugebiet Seyboldsdorf Südost begonnen werden kann.

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7.2. Weiterleitung von Schreiben an den Stadtrat - Anfrage StRin Feß

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 22.10.2019 ö informativ 7.2

Sachverhalt

StRin Feß bittet darum, dass Schreiben an den Stadtrat zeitnah weiter gegeben werden sollen und nicht erst dann, wenn der Vorgang auf der Tagesordnung steht.

Der Erste Bürgermeister Helmut Haider sagte dies zu.

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7.3. Aktueller Sachstand zum ABV-Gelände - Anfrage StR Billinger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 22.10.2019 ö informativ 7.3

Sachverhalt

Stadtrat Manfred Billinger berichtet, das Bürger immer wieder nach dem aktuellen Sachstand zum ABV-Gelände nachfragen.

Der Erste Bürgermeister Helmut Haider sagte, dass der B-Plan zeitnah in die letzte Auslegung geht und dann vom Stadtrat als Satzung beschlossen werden kann. Im Anschluss daran wird der Verkauf an den Investor erfolgen und der Abriss des ehemaligen Haslbeckgelände umgehend durchgeführt.

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7.4. Schulbussituation von Velden nach Vilsbiburg - Anfrage StR Steigenberger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 22.10.2019 ö informativ 7.4

Sachverhalt

Stadtrat  Stephan Steigenberger berichtet von der schlechten Schulbussituation zwischen Velden und Vilsbiburg. Die Busse sind teilweise stark überfüllt (die VZ berichtete).

Herr Steigenberger bittet darum zu überprüfen, ob hier Verbesserungen erfolgen können.

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7.5. Lüftungsanlage in der Mittelschule - Anfrage StR Steigenberger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 22.10.2019 ö informativ 7.5

Sachverhalt

Stadtrat Stephan Steigenberger fragte, wie die Einstellungen für die Lüftungsanlage an der Mittelschule Vilsbiburg funktionieren.

Stadtbaumeister Gerhard Binner erklärte, dass es sich um Einzelgeräte in den Klassenzimmern handelt, die vernetzt sind. Die Einstellungen können vom Hausmeister bzw. Berechtigten geändert werden. 

Es können verschiedene Programme hinterlegt werden. Wenn das Lüftungsgerät „aktiv“ und in Betrieb ist (es sind evtl. in der Nacht keine Betriebszeiten aktiviert) kann es sich auf Grund des eingestellten Wertes für den CO2-Gehalt automatisch ein- und ausschalten und es können auch feste Ein- und Ausschaltzeiten hinterlegt werden.

Wenn außerhalb der Unterrichtszeiten Nutzungen in den Klassenzimmern erfolgen sollen sind die Betriebszeiten für die Lüftungsanlagen gesondert zu aktivieren und zu hinterlegen (von einem Berechtigten, vermutlich der Hausmeister).

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7.6. Müllproblem am Multifunktionsplatz - Anfrage StR Steigenberger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 22.10.2019 ö informativ 7.6

Sachverhalt

Stadtrat Stephan Steigenberger berichtet von einem anhaltenden Müllproblem am Multifunktionsplatz an der Mittelschule.

Der Erste Bürgermeister Helmut Haider erklärte, dass das Problem bekannt ist, d er Platz aber regelmäßig durch den Stadtbauhof gereinigt wird.

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7.7. Buswartehäuschen an der Ringstraße / Seyboldsdorf - Anfrage StRin Pollner

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 22.10.2019 ö informativ 7.7

Sachverhalt

Stadträtin Doris Pollner berichtet von dem Buswartehäuschen an der Ringstraße / Seyboldsdorf, dass hier regelmäßig Farbe sich an der Kleidung abfärbt .

Der Erste Bürgermeister Helmut Haider sagte eine Erneuerung des Anstriches zu.

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7.8. Munich Creative Business Week / Regionalpartner Landshut - Anfrage StR Schwimmer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 22.10.2019 ö informativ 7.8

Sachverhalt

Stadtrat Wolfgang Schwimmer berichtet, dass die Region Landshut nächstes Jahr als Partner der Munich Creative Busnisse Week auftritt. Man sollte sich hier frühzeitig bewerben um Veranstaltungen z.B. vom Wirtschaftsministerium nach Vilsbiburg zu holen.

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7.9. Aktueller Sachstand zum B-Plan ABV-Gelände - Anfrage StR Anzeneder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 22.10.2019 ö informativ 7.9

Sachverhalt

Stadtrat Florian Anzeneder fragte, ob der B-Plan für das ABV-Gelände nicht bereits durch den Stadtrat verabschiedet wurde.

Der Erste Bürgermeister Helmut Haider erklärte, dass der B-Plan erst nochmals ausgelegt werden muss, bevor dieser dann vom Gremium verabschiedet werden kann.

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7.10. Überarbeitung des B-Plans Baugebiet Achldorf BA II - Anfrage StR Huber

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 22.10.2019 ö informativ 7.10

Sachverhalt

Stadtrat Sebastian Huber fragte nach, wann der B-Plan des Baugebiets Achldorf BA II überarbeitet.

Stadtbaumeister Gerhard Binner erklärte dazu, dass man die Überarbeitung im Jahr 2020 beginnen und auch abschließen möchte. Die Erschließungsarbeiten können nicht vor dem Jahr 2021 anfangen.

Der Erste Bürgermeister Helmut Haider ergänzte, dass nach der Erschließung die Grundstücke nicht auf einmal, sondern Abschnittsweise verkauft werden sollten.

Datenstand vom 04.11.2019 15:17 Uhr