Datum: 18.11.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss
Körperschaft: Stadt Vilsbiburg
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:35 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:35 Uhr bis 20:43 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Zuschussantrag Diakonie Landshut für Räumlichkeiten der "Vilsbiburger Tafel"
2 Zuschussantrag Golfclub Vilsbiburg e.V. für die Erneuerung/Sanierung der sanitären Anlagen
3 Zuschussantrag Motorsport-Club Vilsbiburg für den Kauf von zwei Slalom Karts
4 Sportbetriebsförderung (früher Übungsleiterzuschuss) für TSV Vilsbiburg e.V., TSV Haarbach e.V., Rote Raben Vilsbiburg e.V., Skiclub Vilsbiburg e.V. und Golfclub Vilsbiburg e.V.
5 Ausstattung einer zusätzlichen Gruppe für den Kinderhort; Genehmigung der außerplanmäßigen Ausgaben
6 Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe
7 Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Haupt- und Finanzausschuss-Sitzung vom 20.05.2019, bei denen der Geheimhaltungsgrund weg gefallen ist

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1. Zuschussantrag Diakonie Landshut für Räumlichkeiten der "Vilsbiburger Tafel"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 18.11.2019 ö beschließend 1

Sachverhalt

Mit Beschluss vom 18.10.2016 wurde vom Haupt- und Finanzausschuss für die Anmietung der Räumlichkeiten für die „Vilsbiburger Tafel“ ein jährlicher Mietzuschuss in Höhe von 5.000 € genehmigt. Befristet war dieser Zuschuss bis einschließlich 2019.
Nun stellt die Diakonie Landshut als Träger der „Vilsbiburger Tafel“ einen Antrag auf Verlängerung dieses Zuschusses um weitere drei Jahre, nämlich für 2020 bis 2023 – wobei es sich bei diesem Zeitraum rechnerisch um vier Jahre handelt.
Das Antragsschreiben liegt bei, zusammen mit der Aufstellung der Wohnorte der Tafel-Kunden.
Der Haupt- und Finanzausschuss wird um eine Entscheidung gebeten.

Beschluss

Die Diakonie Landshut erhält für die Anmietung der Räumlichkeiten für die „Vilsbiburger Tafel“ weiterhin einen jährlichen Mietzuschuss in Höhe von 5.000 €. Er wird ab dem Haushaltsjahr 2020 weitergewährt und ist wieder auf drei Jahre befristet, also bis zum Jahr 2022.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2. Zuschussantrag Golfclub Vilsbiburg e.V. für die Erneuerung/Sanierung der sanitären Anlagen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 18.11.2019 ö beschließend 2

Sachverhalt

Der Golfclub Vilsbiburg e.V. beantragt mit Schreiben vom 13.10.2019 einen Investitionszuschuss für die Erneuerung, bzw. Sanierung der sanitären Anlagen. Das Antragsschreiben und die Zusammenstellung der Kosten liegen bei.
Die Besonderheit bei dieser Baumaßnahme und der Festlegung des Zuschusses ist die gemeinsame Nutzung der WC-Anlagen durch die Sportler anlässlich des Spielbetriebs einerseits und die Gaststättenbesucher andererseits. Der Investitionsanteil für den Gaststättenbetrieb ist nicht förderfähig. Die Duschanlagen werden ausschließlich von den Sportlern genutzt.
Nach Rücksprache mit Vereinspräsident Richard Erhardsberger kann rechnerisch folgende Aufteilung erfolgen:
Gesamtkosten ca. 64.000 €, davon 33.000 € für die Duschen und 31.000 € für die WC-Anlagen.
Nutzung der WC-Anlagen ca. 75% durch die Sportler und ca. 25% durch die Gaststättenbesucher.

Somit ergeben sich folgende förderfähigen Kosten:
Sanierung der Duschanlagen (100%): 33.000,00 €
Sanierung der WC-Anlagen (75% von 31.000 €): 23.250,00 €
Gesamt: 56.250,00 €.

Beim üblichen Investitionszuschuss von 22,5% entspräche dies einem Betrag von 12.656,25 €.

Bei der späteren Abrechnung der Baumaßnahme sollten die Firmen eine Abgrenzung der Kosten für die Duschen und die WCs vornehmen, um die endgültigen förderfähigen Kosten feststellen zu können.

Diskussionsverlauf

StR Sebastian Huber hat angemahnt, dass es sich bei den vorgelegten Kosten nur um Schätzungen handelt und keine Angebote eingereicht wurden.

Dem Vorsitzenden des Golf-Club Vilsbiburg e.V., Herrn Richard Erhardsberger, wurde das Wort erteilt, er hat vorgebracht, dass der Antrag auch beim BLSV eingereicht wurde. Hier darf jedoch noch keine Planung erfolgt sein, d arum gibt es nur Kostenschätzungen, welche mit den einzelnen Handwerkern abgesprochen wurden.

StR Billinger merkte an, dass es ja eine Kostendeckelung im Beschluss gibt.

Beschluss

Der Golfclub Vilsbiburg e.V. erhält für die Erneuerung, bzw. Sanierung der sanitären Anlagen einen Investitionszuschuss in Höhe von 22,5 % der im Sachvortrag dargestellten förderfähigen Kosten. Die Zuschussobergrenze wird auf 12.656,25 € festgesetzt. Die Mittel sind im Haushaltsplan 2020 zu veranschlagen. Bei der Zuschussabrechnung hat der Golfclub die anteiligen Kosten für die Duschen und die WC-Anlagen differenziert nachzuweisen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3. Zuschussantrag Motorsport-Club Vilsbiburg für den Kauf von zwei Slalom Karts

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 18.11.2019 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Motorsport-Club Vilsbiburg (MSC) beantragt mit Schreiben vom 15.10.2019 einen Investitionszuschuss für die Anschaffung von zwei Slalom Karts PCR Edition 2019. Das  Kostenangebot beläuft sich auf 9.819,20 €.
Antragsschreiben mit Angebot liegen bei.
Der übliche städtische Investitionszuschuss von 22,5% würde damit 2.209,32 € betragen.
Nach Vorprüfung durch die Verwaltung sind die Voraussetzungen für die Gewährung des Zuschusses erfüllt.

Beschluss

Der Motorsport-Club Vilsbiburg erhält für die Anschaffung von zwei Slalom Karts einen Investitionszuschuss in Höhe von 22,5 % der Kosten. Die Zuschussobergrenze wird auf 2.209,32 € festgesetzt. Die Mittel sind in den Haushalt 2020 einzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4. Sportbetriebsförderung (früher Übungsleiterzuschuss) für TSV Vilsbiburg e.V., TSV Haarbach e.V., Rote Raben Vilsbiburg e.V., Skiclub Vilsbiburg e.V. und Golfclub Vilsbiburg e.V.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 18.11.2019 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die Behandlung der Sportbetriebsförderung richtet sich nach der Grundsatzentscheidung des Haupt- und Finanzausschusses vom 05.10.2009.

Es liegen von folgenden Vereinen Anträge vor; die entsprechenden Entscheidungsgrundlagen sind jeweils beschrieben; auch Art und Höhe der Förderungen des Vorjahres sind angegeben:

1.)
Antrag vom 26.09.2019 von
TSV Vilsbiburg 1883 e.V.:
Grundlage:
Bescheid des Landratsamtes Landshut vom 04.09.2019, bewilligt 21.133,17 €.
Beantragt wird ein Zuschuss in gleicher Höhe von der Stadt.
Vorjahr: 20.768,35 €, gleich der staatlichen Förderung.


2.)
Antrag vom 03.10.2019 von
TSV Haarbach e.V.:
Grundlage:
Bescheid des Landratsamtes Landshut vom 04.09.2019, bewilligt 5.705,46 €.
Beantragt wird ein Zuschuss in gleicher Höhe von der Stadt.
Vorjahr: 5.580,76 €; gleich der staatlichen Förderung.


3.)
Antrag vom 12.09.2019 von
Rote Raben Vilsbiburg e.V.:
Grundlage:
Bescheid des Landratsamtes Landshut vom 04.09.2019 bewilligt 2.755,00 €.
Beantragt wird ein Zuschuss „in ähnlicher Höhe wie im vergangenen Jahr“, mit der Bitte um Anpassung an eine Erhöhung bei der staatlichen Förderung.
Vorjahr: 7.112,35 €; auf Grund der besonderen Situation des Vereins (u.a. Mitgliederstruktur, Wegfall des Ausgleichsbetrages bei der staatlichen Förderung) wurde 2009 ein Durchschnittsbetrag berechnet, um die Schlechterstellung bei den Neuregelungen der staatlichen Förderung auszugleichen.
Die staatliche Förderung wurde 2019 in Bezug auf den Zuwendungsbetrag je Mitgliedereinheit (= 0,290 €) nicht verändert. Es wird daher empfohlen auch den städtischen Zuschuss nicht zu verändern.


4.)
Antrag vom 11.09.2019 von
Skiclub Vilsbiburg e.V.:
Grundlage:
Bescheid des Landratsamtes Landshut vom 04.09.2019, bewilligt 3.996,20 €.
Vorjahr 4.600,85 €; auf Grund fiktiver Berechnung der staatlichen Förderung.


5.)
Antrag vom 18.09.2019 von
Golfclub Vilsbiburg e.V.
Grundlage:
Bescheid des Landratsamtes Landshut vom 04.09.2019, bewilligt 477,34 €.
Beantragt wird ein Zuschuss in gleicher Höhe von der Stadt.
Bis zum Vorjahr wurde zwar die staatliche Sportbetriebsförderung an den Golfclub Vilsbiburg gewährt. Ein Antrag für den städtischen Zuschuss ist bisher aus Unkenntnis unterblieben.

Beschluss 1

Die Stadt Vilsbiburg gewährt für das Jahr 2019 folgende Zuschüsse als pauschale Sportbetriebsförderung, bzw. Übungsleiterentschädigung:
TSV Vilsbiburg e.V.: 21.133,17 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die Stadt Vilsbiburg gewährt für das Jahr 2019 folgende Zuschüsse als pauschale Sportbetriebsförderung, bzw. Übungsleiterentschädigung:
TSV Haarbach e.V.: 5.705,46 €

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Beschluss 3

Die Stadt Vilsbiburg gewährt für das Jahr 2019 folgende Zuschüsse als pauschale Sportbetriebsförderung, bzw. Übungsleiterentschädigung:
Rote Raben Vilsbiburg e.V.: 7.112,35 €

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Beschluss 4

Die Stadt Vilsbiburg gewährt für das Jahr 2019 folgende Zuschüsse als pauschale Sportbetriebsförderung, bzw. Übungsleiterentschädigung:
Skiclub Vilsbiburg e.V.: 3.996,20 €

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Beschluss 5

Die Stadt Vilsbiburg gewährt für das Jahr 2019 folgende Zuschüsse als pauschale Sportbetriebsförderung, bzw. Übungsleiterentschädigung:
Golfclub Vilsbiburg e.V.: 477,34 €

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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5. Ausstattung einer zusätzlichen Gruppe für den Kinderhort; Genehmigung der außerplanmäßigen Ausgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 18.11.2019 ö beschließend 5

Sachverhalt

In der Stadtratssitzung vom 25.02.2019 wurde der Kauf einer Containeranlage für die vorübergehende Auslagerung des Kinderhorts beschlossen, einschließlich Genehmigung der Ausgaben.
Die genannten Kosten (ca. 1,9 Mio. €) betrafen nur die Containeranlage, einschließlich Installation. Von der notwendigen Einrichtung war bisher noch nicht die Rede.
Selbstverständlich werden sämtliches Mobiliar und alle sonstigen Gegenstände aus den bisherigen Räumlichkeiten mitgenommen. Da jedoch eine neue Hortgruppe geschaffen wird, muss noch zusätzliches Inventar gekauft werden. Zudem sind noch verschiedene Transportboxen für das Catering notwendig.
Von der Beschaffungsstelle im Haus (AB 15) geht man von ca. 25.600,00 € aus. Da auch diese Mittel im Haushalt 2019 nicht veranschlagt sind, ist die Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe notwendig. Dass diese Ausgaben unabweisbar sind, darf im Sinne eines geregelten Hortbetriebs unterstellt werden.

Beschluss

Der Haupt- und Finanzausschuss bewilligt die notwendigen Mittel für die Einrichtung der zusätzlichen Hortgruppe in der Containeranlage. Die entsprechenden außerplanmäßigen Ausgaben dazu in Höhe von ca. 25.600,00  € werden genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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6. Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 18.11.2019 ö beschließend 6

Sachverhalt

Bei der Überwachung des Haushaltsplanes 2019 wurde festgestellt, dass bei Haushaltsstelle 0200.6530 (Öffentliche Bekanntmachungen, Zeitungsinserate, Stellenausschreibungen) eine erhebliche Überschreitung des Haushaltsansatzes erfolgt ist.
Da für diese Haushaltsstelle kein interner Deckungskreis besteht, können überplanmäßige Ausgaben genehmigungsfrei nur über die eingerichtete Deckungsreserve gedeckt werden.
Da nun zu befürchten ist, dass auch die Deckungsreserve nicht mehr ausreicht, ist die Genehmigung des zuständigen Gremiums einzuholen.
Überplanmäßige Ausgaben in der vorliegenden Größenordnung genehmigt der Haupt- und Finanzausschuss.
Der Haushaltsansatz beträgt 15.000 €. Dieser ist mit Stand 07.10.2019 um 70.811,97 € überschritten. Die Deckungsreserve beträgt 80.000 €.
Eine Zusammenstellung der bisherigen Ausgaben auf dieser Haushaltsstelle liegt bei.
Es ist davon auszugehen, dass bis zum Jahresende noch weitere Kosten dafür anfallen werden.

Der Haupt- und Finanzausschuss wird gebeten die haushaltsrechtlich notwendige Genehmigung für diese überplanmäßigen Ausgaben zu erteilen.
Gewährleistet ist die Deckung über den Gesamthaushalt nach dem Gesamtdeckungsprinzip.

Diskussionsverlauf

Der Geschäftsleiter S ebastian Stelzer erklärte in Grundzügen das Ausschreibungsverfahren und die Stellenbesetzung bei der Stadt Vilsbiburg.

Beschluss

Der Haupt- und Finanzausschuss genehmigt die überplanmäßigen Ausgaben bei Haushaltsstelle 0200.6530 (Öffentliche Bekanntmachungen) im Rechnungsjahr 2019.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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7. Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Haupt- und Finanzausschuss-Sitzung vom 20.05.2019, bei denen der Geheimhaltungsgrund weg gefallen ist

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 18.11.2019 ö informativ 7

Sachverhalt

Der Schriftführer gab folgende Beschlüsse bekannt, bei denen der Geheimhaltungsgrund weggefallen ist:
TOP 6 – Bestätigung des ersten und stellvertretenden Kommandanten der FF Tattendorf (im Grundsatz)
TOP 7 – Baugebiet Burger Feld – Informationen über die verkauften Bauparzellen (im Grundsatz)

Datenstand vom 27.11.2019 14:57 Uhr