Datum: 14.10.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Stadt Vilsbiburg
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:15 Uhr bis 20:28 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Naturerlebniswege Rettenbach und Vilsauen
2 Neubau Wohnanlage Heilig-Geist-Stiftung Vilsbiburg - Beauftragung Fachplanung Elektro
3 Neubau Wohnanlage Heilig-Geist-Stiftung Vilsbiburg - Beauftragung Fachplanung Tragwerk
4 Containeranlage Hort am Färberanger - Auftragsvergabe Außenanlagen
5 Bebauungsplan Maulberger Weg Erweiterung - Abwägung und Satzungsbeschluss
6 Formlose Bauvoranfrage - Wurm Wohnbau GmbH & Co. KG, Fliederstraße 7, FlNr. 643/39, Gem. Vilsbiburg - Neubau eines Wohnhauses mit 4 WE und 2 Vollgeschossen
7 Antrag auf Vorbescheid - Karin und Andreas Schwimmbeck, Georgenstr. 12, FlNr. 323/19, Gem. Seyboldsdorf - Erhöhung des Dachgeschosses und Errichtung von 2 Dachgauben
8 Antrag auf Vorbescheid - Hedwig Fischer, Dumseck 42, FlNr. 747, Gem. Frauensattling - Bau einer landwirtschaftlichen Lager- und Maschinenhalle
9 Antrag auf Baugenehmigung - Jürgen Manhart, Schaidham 101, FlNr. 522, Gem. Gaindorf - Ersatzbau eines Wohnhauses mit Doppelgarage und Unterstelle
10 Antrag auf Baugenehmigung - Lisa Dräxlmaier Immobilienverwaltungs GmbH, Landshuter Str. 100, FlNr. 1186/3, 1186/5, Gem. Vilsbiburg - Neubau Werkszufahrt Ost mit Pförtnergebäude
11 Antrag auf Baugenehmigung - Martin Wackerbauer, Herrnfeldener Str. 34 1/7, FlNr. 1284/10, Gem. Vilsbiburg - Nutzungsänderung eines best. Gewerbebetriebes in ein Lager/ Logistik Skiclub Vilsbiburg/ Wettbüro
12 Antrag auf Baugenehmigung - Markus und Anja Wahle Immo GbR, Pater-Olaf-Weg 2, FlNr. 210, Gem. Vilsbiburg - Umbau und Umnutzung des best. Gebäudes in sechs Wohnungen
13 Antrag auf Baugenehmigung - Gertraud Dorrer, Schwalbenfeldstr. 27, FlNr. 1306/13, Gem. Vilsbiburg - Antrag auf Nutzungsänderung [...] zu einer [...] Gemeinschaftswohnung mit 5 Zimmern [...] für kurzzeitig betrieblich Beschäftigte
14 Antrag auf Baugenehmigung - Walter Aigner, Marxbauer 54, FlNr. 989, Gem. Frauensattling - Abriss und Neubau einer Garage mit Hackschnitzelheizung
15 Antrag auf Baugenehmigung - Evelyn und Michael Niedermaier, Schlossstraße, FlNr. 1823/15, Gem. Haarbach - Neubau Bungalow mit Garage
16 Informationen und Anfragen

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1. Naturerlebniswege Rettenbach und Vilsauen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 14.10.2019 ö informativ 1

Sachverhalt

Robert Beringer erläutert den Mittelbedarf für 2020 und darüber hinaus.

Diskussionsverlauf

Herr Beringer erläutert mittels einer Präsentation die verschiedenen erforderlichen Kosten. Für Wartung und Instandsetzung wird ein Betrag in Höhe von 2.500€ netto, für die Betreuung ein Betrag in Höhe von 5.500€ netto und für den Nachdruck ein Betrag von 600 € netto aufgelistet. Brutto wäre dies ein Betrag in Höhe von 10.234 €.
Die Behebung der aufgezeigten Vandalismusschäden beläuft sich auf  3.274,21€ brutto.

Nach Beratung im Gremium war man sich einig, dass die Kosten für das Haushaltsjahr 2020 angesetzt werden sollen. Darüber hinaus, sollen auch die Kosten für die Schulung des Hortpersonals der Containeranlage am Färberanger beziffert und mit aufgenommen werden.

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2. Neubau Wohnanlage Heilig-Geist-Stiftung Vilsbiburg - Beauftragung Fachplanung Elektro

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 14.10.2019 ö beschließend 2

Sachverhalt

Für das Projekt „Neubau einer Wohnanlage für die Heilig-Geist-Stiftung Vilsbiburg“ wurde beim Ingenieurbüro Apfelböck GmbH, ein Angebot für die Planungsleistungen eingeholt. Als Basis sind die Mindestsätze der HOAI 2013 vorgesehen.

Grundlage des Angebotes vom 11.09.2019

  1. Objekt Starkstromanlagen
Teil 4 Fachplanung, Abschnitt 2 Technische Ausrüstung, HOAI 2013

Honorarzone:                II, Mindestsatz
Umbauzuschlag:                0% (entfällt)
Nebenkostenpauschale:        3 %

  1. Objekt Fernmelde- und informationstechnische Anlagen
Teil 4 Fachplanung, Abschnitt 2 Technische Ausrüstung, HOAI 2013

Honorarzone:                II, Mindestsatz
Umbauzuschlag:                0% (entfällt)
Nebenkostenpauschale:        3 %

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, für das Projekt „Neubau einer Wohnanlage für die Heilig-Geist-Stiftung Vilsbiburg“, das Ingenieurbüro Apfelböck GmbH aus Dingolfing, mit den Fachplanungsleistungen für Starkstromanlagen und Fernmelde- und informations-technische Anlagen (Teil 4 Fachplanung, Abschnitt 2 Technische Ausrüstung, HOAI 2013) gemäß Ihrem Angebot vom 11.09.2019, stufenweise zu beauftragen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3. Neubau Wohnanlage Heilig-Geist-Stiftung Vilsbiburg - Beauftragung Fachplanung Tragwerk

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 14.10.2019 ö 3

Sachverhalt

Für das Projekt „Neubau einer Wohnanlage für die Heilig-Geist-Stiftung Vilsbiburg“ wurde beim Tragwerksplanungsbüro Gandorfer-Krämer-Ingenieure PartGmbH, ein Angebot für Planungsleistungen eingeholt.

Grundlage des Angebotes vom 09.09.2019

Tragwerksplanung
Teil 4 Fachplanung, Abschnitt 1, HOAI 2013

Es wird angeboten

1.
Auf Basis der HOAI
Honorarzone:
Umbauzuschlag:        
Nebenkostenpauschale:

III, Mindestsatz
0 % (entfällt)
3 %



netto
brutto

Ermitteltes Honorar        
34.786,00 Euro
41.395,34 Euro

zuzüglich 3% Nebenkostenpauschale
1.043,58 Euro
1.241,86 Euro





Summe
35.829,58 Euro
42.637 ,20 Euro

       
       



netto
brutto
2.
Alternativ werden alle oben genannten Leistungen, inkl. der Nebenkosten, mit einer Pauschale angeboten in Höhe von        
31.500,00 Euro

37.485,00 Euro


Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, für das Projekt „Neubau einer Wohnanlage für die Heilig-Geist-Stiftung Vilsbiburg“, das Tragwerksplanungsbüro Gandorfer-Krämer-Ingenieure PartGmbH aus Kumhausen, mit den Fachplanungsleistungen für das Tragwerk (Teil 4 Fachplanung, Abschnitt 1 Tragwerksplanung, HOAI 2013) gemäß Ihrem Angebot vom 09.09.2019, mit dem Pauschalangebot in Höhe von brutto 37.485,00 Euro, stufenweise zu beauftragen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4. Containeranlage Hort am Färberanger - Auftragsvergabe Außenanlagen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 14.10.2019 ö beschließend 4

Sachverhalt

Im Zuge der Errichtung der Containeranlage Hort am Färberanger werden Garten- und Landschaftsbauarbeiten notwendig.
Die Arbeiten umfassen den Bau von Parkplätzen vor der Containeranlage für den Hol- und Bringverkehr, die Einfassung der Containeranlage mit einem Traufstreifen, die Errichtung einer Spielterrasse vor der Anlage im Gartenbereich und die Gestaltung der Garten- und Rasenflächen incl. der Errichtung von Pflanzgruben für Bäume.

Die Bepflanzung an sich soll durch die Gärtner des Stadtbauhofes durchgeführt werden.

Nicht enthalten ist die Einfriedung des Geländes mit einem Zaun und den entsprechenden Zufahrtstoren für die Freianlagenpflege. Diese soll durch das Stadtbauamt separat beauftragt werden.

In der Kürze der Zeit konnte von der Fa. Weindl, Bodenkirchen, ein Infoangebot eingeholt werden.
Das Angebot der Fa. Weindl orientiert sich an den Preisen des Angebots zu den Garten- und Landschaftsbauarbeiten an der Kindertagesstätte Burger Feld und endet geprüft bei
87.096,10 € brutto.
Die Fa. Weindl kann mit den Arbeiten kurzfristig beginnen.
Die Fa. Weindl ist dem Stadtbauamt als leistungsfähig bekannt.

Diskussionsverlauf

Frau Stadträtin Koj erkundigt sich, ob die Kosten für die Pflanzen bereits berücksichtigt wurden.

Herr Binner erklärt, dass es sich hier um die Erdarbeiten, Pflasterarbeiten und die Vorbereitung für Pflanzungen handelt. Die Kosten für den Bauhof (Pflanzungen), die Kosten für die Zaunanlage und die Spielgeräte kommen noch separat dazu.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, die Fa. Weindl, Bodenkirchen, mit der Ausführung der Garten- und Landschaftsbauarbeiten zu beauftragen.
Grundlage des Auftrags sind die Einheitspreise des Angebots der Fa. Weindl vom 25.09.2019.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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5. Bebauungsplan Maulberger Weg Erweiterung - Abwägung und Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 14.10.2019 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses haben eine Vorlage mit einer Zusammenstellung der Einwendungen und Anregungen, sowie Abwägungsvorschlägen aus der Öffentlichkeits – und Trägerbeteiligung gem. §3 Abs. 2 und §4 Abs. 2 BauGB erhalten.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt die Abwägungen zu den Einwendungen und Anregungen aus der Bürger- und Fachstellenbeteiligung zum Bebauungsplan „Maulberger Weg Erweiterung“ wie vorgeschlagen.

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt den Bebauungsplan „Maulberger Weg Erweiterung“ unter Berücksichtigung der Abwägungen zu den Einwendungen und Anregungen aus der Bürger- und Fachstellenbeteiligung gemäß § 10 BauGB und Art. 81 BayBO als Satzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

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6. Formlose Bauvoranfrage - Wurm Wohnbau GmbH & Co. KG, Fliederstraße 7, FlNr. 643/39, Gem. Vilsbiburg - Neubau eines Wohnhauses mit 4 WE und 2 Vollgeschossen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 14.10.2019 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der Bauherr hat bereits einen Antrag auf Vorbescheid (6 WE mit E+1) eingereicht, der in der Sitzung am 29.07.2019 behandelt wurde.

Auszug aus dem Beschlussbuchauszug vom 29.07.2019 (kompletter Auszug befindet sich als Anlage anbei):
„Nach kurzer Diskussion im Gremium war man sich einig, einer Nachverdichtung zuzustimmen. Jedoch ist das geplante Ausmaß mit sechs Wohneinheiten und zwei Vollgeschossen für den nachbarlichen Bestand eine zu große Beeinträchtigung. Dem Bauherren wird empfohlen eine neue Planung mit einem Vollgeschoss (E) und einem ausgebautem Dachgeschoss einzureichen. Diese Planung ermögliche ebenfalls vier Wohneinheiten.“

Das Einvernehmen wurde verweigert.

Nun hat der Bauherr im Rahmen einer formlosen Bauvoranfrage eine Umplanung vorgenommen. Es handelt sich nunmehr um 4 WE. Eine Errichtung in E+1 Bauweise ist allerdings noch geplant.

Der Bauherr führt folgendes aus:
„Das Gremium schlägt im Zuge der Nachverdichtung ein Wohnhaus mit 4 WE, E + D vor. Unter Berücksichtigung folgender Faktoren brauche ich jedoch das Wohnhaus mit 4WE, (E + 1, bzw. 2 Vollgeschosse )
- Es sind keine Gauben zulässig, daher Probleme mit der Belichtung
- Zu wenig Wohnfläche, da kein Kniestock
 
Ich denke ein Wohnhaus mit 4 WE u. 2 Vollgeschosse sollte im Zuge der Nachverdichtung, Siedlungs-Lage u. unten aufgeführte Punkte kein Problem sein.
- 8 Stellplätze laut Stellplatzverordnung
- Die geplante Dachneigung von 30 auf 23 Grad laut Bebauungsplan ändern
  um die Gebäudehöhe zu reduzieren  
- Die Nachbarbebauung ist überwiegend mit 2 Vollgeschossen u. z.T. E+1+DG
- 2 Vollgeschoße ist heute schon fast Standard“

In der Anlage ist die Umgebungsbebauung beigefügt.

Der Bau- und Umweltausschuss möge entscheiden, ob einer Errichtung in E+1 Bauweise zugestimmt werden soll.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Haider verliest zwei eingegangene Stellungnahmen der Nachbarn.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss stellt die Entscheidung über die Anfrage zurück. In der nächsten Sitzung soll eine Ortseinsicht erfolgen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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7. Antrag auf Vorbescheid - Karin und Andreas Schwimmbeck, Georgenstr. 12, FlNr. 323/19, Gem. Seyboldsdorf - Erhöhung des Dachgeschosses und Errichtung von 2 Dachgauben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 14.10.2019 ö beschließend 7

Sachverhalt

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Seyboldsdorf Süd“. Durch die Erhöhung des Dachgeschosses und die Errichtung von zwei Dachgauben werden folgende Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht eingehalten:
  • Maximale Kniestockhöhe: 0,50m
Geplante Höhe: 0,72m
  • Dachgauben generell unzulässig
Geplant sind zwei Dachgauben (Süden: Breite 3,75m; Norden: Breite 2,88m)

Die im Bebauungsplan festgesetzte Wandhöhe von 6,50m, die festgesetzte Dachneigung von 22 – 28 Grad und die Anzahl der maximalen Vollgeschosse (2) werden durch das Vorhaben eingehalten.

Im Rahmen des Vorbescheides wurden die Stellplätze noch nicht nachgewiesen. Diese sind dann bei Einreichung des Bauantrages nachzuweisen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zu dem beantragten Vorbescheid. Der Stellplatznachweis ist mit Einreichung des Bauantrages nachzuweisen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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8. Antrag auf Vorbescheid - Hedwig Fischer, Dumseck 42, FlNr. 747, Gem. Frauensattling - Bau einer landwirtschaftlichen Lager- und Maschinenhalle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 14.10.2019 ö beschließend 8

Sachverhalt

Im Antrag zum Vorbescheid wurde der Bau einer landwirtschaftlichen Lager und Maschinenhalle beantragt. Im dazu eingereichten Anschreiben werden aber zwei Vorhaben angesprochen.

  1. Bau einer landwirtschaftlichen Lager und Maschinenhalle
  2. Bau eines Betriebsleiterwohnhauses mit Garage

Das Vorhaben beurteilt sich nach §35 BauGB. Im Anschreiben ist angegeben, dass der Betrieb derzeit (mit Nummer im Landwirtschaftsamt registriert) im Nebenerwerb ausgeübt wird. Der Sohn soll mittelfristig den Betrieb im Nebenerwerb weiterführen.

Grundsätzlich können auch Vorhaben, die land- oder forstwirtschaftlichen Nebenerwerbsbetrieben dienen privilegiert sein. Die Dauer und Nachhaltigkeit des Betriebs setzt bei Nebenerwerbsbetrieben als wichtiges Indiz die Gewinnerzielung in Abgrenzung zur bloßen Liebhaberei voraus, d.h. ein Nebenerwerbsbetrieb muss dem Betriebsinhaber einen Beitrag zum Lebensunterhalt geben.

Davon wird ausgegangen.

Bauplanungsrechtlich müssen auch die Größe der Halle und das Erfordernis eines weiteren Betriebsleiterwohnhauses zur Größe des Betriebes angepasst sein. Die Halle soll eine Größe von 25m x 12m (Vordach 25m x 4m) aufweisen. Das Betriebsleiterwohnhaus wurde nur schemenhaft skizziert (ungefähre Größe lt. Messung: 10m x 11m).

Die Verwaltung sieht die Größe der Gebäude angemessen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zu dem geplanten Vorhaben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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9. Antrag auf Baugenehmigung - Jürgen Manhart, Schaidham 101, FlNr. 522, Gem. Gaindorf - Ersatzbau eines Wohnhauses mit Doppelgarage und Unterstelle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 14.10.2019 ö beschließend 9

Sachverhalt

Das Vorhaben befindet sich im Ortsteil Schaidham und beurteilt sich nach §34 BauGB.


Gemäß Aussage des Landratsamtes Landshut soll es sich u.a. bei Schaidham um einen bauplanungsrechtlichen Innenbereich (anerkannte Ortsteileigenschaft) handeln. Als Abgrenzung zwischen Innen- und Außenbereich können die Grenzen der Bodenrichtwerte verwendet werden (siehe beigefügte Anlage – E-Mail Herr Valenta).


Das Vorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein und ist somit genehmigungsfähig.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zu dem geplanten Vorhaben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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10. Antrag auf Baugenehmigung - Lisa Dräxlmaier Immobilienverwaltungs GmbH, Landshuter Str. 100, FlNr. 1186/3, 1186/5, Gem. Vilsbiburg - Neubau Werkszufahrt Ost mit Pförtnergebäude

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 14.10.2019 ö beschließend 10

Sachverhalt

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Betriebsgelände Dräxlmaier Deckblatt 1“.


Für die Errichtung der Zufahrt von der Urbanstraße und die Errichtung des Pförtnergebäudes benötigt der Bauherr eine Befreiung von den festgesetzten Baugrenzen des Bebauungsplanes.

Die Grundzüge des Bebauungsplanes sind nicht berührt. Ebenfalls kann auf Grund der Größe und des Zweckbezugs des Bebauungsplanes die Befreiung erteilt werden.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zu dem geplanten Vorhaben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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11. Antrag auf Baugenehmigung - Martin Wackerbauer, Herrnfeldener Str. 34 1/7, FlNr. 1284/10, Gem. Vilsbiburg - Nutzungsänderung eines best. Gewerbebetriebes in ein Lager/ Logistik Skiclub Vilsbiburg/ Wettbüro

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 14.10.2019 ö beschließend 11

Sachverhalt

Rechtliche Beurteilung seitens AB32:

Bauplanerische Betrachtung:

Das Grundstück der FlNr. 1284/10, Gem. Vilsbiburg, befindet sich im bauleitplanerischen Innenbereich. Vorhaben beurteilen sich demzufolge gem. §34 BauGB – d.h. Das Vorhaben muss sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Bei der Nutzungsänderung muss die geplante Nutzungsart gem. den Vorschriften der BauNVO hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung zulässig sein. Da hier kein Bebauungsplan existiert, ist demzufolge auf die Umgebungsbebauung abzustimmen, um so die Gebietsart feststellen zu können (der Flächennutzungsplan trifft eine Aussage, faktisch kann aber auch „was anderes“ gewachsen sein). Gemäß Flächennutzungsplan handelt es sich hier um ein Mischgebiet gem. §6 BauNVO. Auf Grund der vorliegenden fehlenden Durchmischung von Wohnen und Gewerbe (Kommentarmeinung: in gleichen Teilen) könnte es sich hier aber auch um ein faktisches allgemeines Wohngebiet gem. §4 BauNVO handeln. Eine klassische Durchmischung der Nutzungsarten Gewerbe und Wohnen ist in Herrnfelden allerdings nicht gegeben.

Einschätzung durch AB32:

Vorliegen eines Mischgebietes:

Lager/ Logistik für Skiclub Vilsbiburg: zulässig gem. §6 BauNVO

Wettbüro: Vergnügungsstätten sind in Mischgebieten nur dann zulässig, wenn in dem Teil, in dem die Vergnügungsstätte ausgeführt werden soll, eine überwiegend durch gewerbliche Nutzung geprägte Umgebung vorherrscht. Dies ist hier nicht der Fall. Gegenüber dem Baugrundstück befindet sich eine Lagernutzung, entlang der Bahnhofstraße Gaststätten, eine Autowerkstatt und ein Stahl- und Metallbaubetrieb und entlang der Herrnfeldener Straße zwei Schreinereibetriebe. Hauptsächlich ist die Umgebung aber durch Wohnen geprägt. Ebenfalls befindet sich in dem Teil, in dem die Vergnügungsstätte ausgeführt werden soll keine überwiegend gewerblich geprägte Nutzung.

(Bei Vorliegen eines allgemeinen Wohngebietes:

Lager/ Logistik für Skiclub Vilsbiburg: zulässig gem. §4 BauNVO

Wettbüro: generell unzulässig gem. §4 BauNVO)

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Haider legt eine Unterschriftenliste der Anwohner in Herrnfelden vor, die sich gegen das Vorhaben äußern .

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 8

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12. Antrag auf Baugenehmigung - Markus und Anja Wahle Immo GbR, Pater-Olaf-Weg 2, FlNr. 210, Gem. Vilsbiburg - Umbau und Umnutzung des best. Gebäudes in sechs Wohnungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 14.10.2019 ö beschließend 12

Sachverhalt

Das Vorhaben beurteilt sich nach §34 BauGB.

Die Kubatur und Außengestaltung des Gebäudes wird nicht verändert. Damit fügt es sich hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung ein.

Für das Vorhaben sind sechs Stellplätze erforderlich. Vier davon können auf dem Grundstück selbst nachgewiesen werden. Zwei Stellplätze müssten abgelöst werden. Ein wie im Lageplan angegebener Ablösevertrag über einen Stellplatz gibt es nicht. Allerdings war das Gebäude in seiner Bestandsnutzung ein Einfamilienhaus. Für den Bestand können die beiden Stellplätze angerechnet werden.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zu dem geplanten Vorhaben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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13. Antrag auf Baugenehmigung - Gertraud Dorrer, Schwalbenfeldstr. 27, FlNr. 1306/13, Gem. Vilsbiburg - Antrag auf Nutzungsänderung [...] zu einer [...] Gemeinschaftswohnung mit 5 Zimmern [...] für kurzzeitig betrieblich Beschäftigte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 14.10.2019 ö beschließend 13

Sachverhalt

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Schwalbenfeld“.

Gemäß Bebauungsplan sind je Grundstück höchstens zwei Wohneinheiten für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter zulässig. Eine Abtrennung vom Betriebsgrundstück (Teilung) ist nicht zulässig.

Auf dem Betriebsgrundstück befindet sich bereits ein Wohnhaus, welches unzulässigerweise vom Betriebsgrundstück getrennt wurde. Daher zählt dieses Wohnhaus bereits als eine Wohneinheit, welches für den Betriebsinhaber bzw. Betriebsleiter errichtet wurde.

Nun soll eine Gemeinschaftswohnung mit fünf Zimmern, Küche, Essplatz und einem Gemeinschaftsbad für betrieblich kurzzeitig Beschäftigte entstehen.

Tatbestand „Wohneinheit“:
Um eine selbständige Wohneinheit annehmen zu können, ist mindestens ein Aufenthaltsraum (zum Schlafen und Wohnen) erforderlich sowie Küche (Kochecke), Toilette und eine besondere Waschgelegenheit. Daher handelt es sich bei der Gemeinschaftswohnung um eine Wohneinheit mit fünf Zimmern. Die Anzahl der Mieter der Gemeinschaftswohnung spielt im Baurecht keine Rolle.

Tatbestand „…für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie Betriebsinhaber und Betriebsleiter…“:
„[…] Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter können im Gewerbegebiet unter engen Voraussetzungen als Ausnahmen zugelassen werden (Absatz 3 Nr. 1). Demgegenüber ist das „sonstige“ Wohnen selbst dann unvereinbar mit der allgemeinen Zweckbestimmung des Gewerbegebiets, wenn es einen direkten Bezug zu einem Gewerbebetrieb aufweist, wie etwa ein Werkswohnheim für Arbeiter oder Auszubildende.
Keine betriebsbezogenen Gründe sind z.B. die mit dem Arbeiten und Wohnen „unter einem Dach“ verbundenen Vorteile oder die günstigen Wohnkosten in Gewerbegebieten. Strengeren Anforderungen unterliegen Betriebswohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen. Für sie kommen Wohnungen nur in Betracht, wenn sie wegen der Art des Betriebs, zur Wartung von Betriebseinrichtungen oder aus Sicherheitsgründen ständig erreichbar sein müssen. Die Wohnung muss nicht unabdingbar nötig sein; maßgeblich ist, ob die ständige Erreichbarkeit des Mitarbeiters aus betrieblichen Gründen objektiv sinnvoll ist, wobei die Verantwortung für die Festlegung betrieblicher Abläufe beim Betriebsinhaber oder -leiter bleibt […]“. (König/Roeser/Stock, Kommentar zur Baunutzungsverordnung, 3. Auflage 2014)

Die Betriebswohnung (Gemeinschaftswohnung) für Aufsichts- und Bereitschaftspersonal wird für die Art des Gewerbebetriebes (Beschichtungsbetrieb) nicht als erforderlich erachtet. Weiterhin handelt es sich bei den Bewohnern um kurzzeitig betrieblich Beschäftigte.

Darüber hinaus befinden sich im unmittelbaren Umkreis der geplanten Gemeinschaftswohnung mehrere störende Gewerbebetriebe, die für ungesunde Wohnverhältnisse am gewählten Standort sorgen würden. Grundsätzlich genießen Betriebswohnungen im Gewerbegebiet nur geminderte Schutzwürdigkeit; sie müssen die gebietstypischen Störungen hinnehmen und haben grundsätzlich keine Abwehransprüche gegen emittierende Gewerbebetriebe, die sich an den zulässigen Störgrad halten. Diese Wohnungen müssen aber auch i.S.d. Vorschrift erforderlich sein. Das ist hier nicht der Fall.

Die geplante Gemeinschaftswohnung ist demzufolge hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung nicht zulässig.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss verweigert das Einvernehmen zu dem geplanten Vorhaben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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14. Antrag auf Baugenehmigung - Walter Aigner, Marxbauer 54, FlNr. 989, Gem. Frauensattling - Abriss und Neubau einer Garage mit Hackschnitzelheizung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 14.10.2019 ö beschließend 14

Sachverhalt

Das Vorhaben beurteilt sich nach §35 BauGB. Eine Privilegierung nach Abs. 1 wurde in den Bauantragsunterlagen nicht geltend gemacht.

Das bisherige Nebengebäude hat eine Grundfläche von 79m². Die neu zu errichtende Nebenanlage wird sich wieder an derselben Stelle befinden. Allerdings wird das Gebäude mit einer geplanten Grundfläche von 160,61m² wesentlich größer.

Beschluss

Der Bau-und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zu dem geplanten Vorhaben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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15. Antrag auf Baugenehmigung - Evelyn und Michael Niedermaier, Schlossstraße, FlNr. 1823/15, Gem. Haarbach - Neubau Bungalow mit Garage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 14.10.2019 ö beschließend 15

Sachverhalt

Das Vorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplanes „An der Schlossstraße“ in Haarbach.

Für die Errichtung des Bungalows mit Garage sind folgende Befreiungen vom Bebauungsplan erforderlich:
  • Befreiung von den Baugrenzen
Das Vorhaben überschreitet die Baugrenzen nicht mehr nur geringfügig. Städtebaulich fügt es sich durch die Drehung aber besser ein – entlang des Straßenzuges.

  • Befreiung von der zulässigen GRZ:
Grundfläche Gebäude, Garage, Zufahrt und Vorplatz:        708,74m²
Zulässige Grundfläche (0,35 + Überschreitung 50%):        699,30m²
Damit liegt eine Überschreitung um 9,44m² vor.
Diese kann genehmigt werden. Der Bauherr kann dann allerdings keine weiteren Grundstücksflächen mehr versiegeln (z.B. durch ein Gartenhaus). Auch nicht mehr im Rahmen einer Befreiung. Das berechnete Volumen des Rückhaltebeckens basiert auf der durch Bebauungsplan zugelassenen höchstzulässigen Grundfläche. Hier wird in dieser Beschlussvorlage explizit darauf hingewiesen.

  • Befreiung von der maximalen Länge des Hauptbaukörpers (16m):
Das Wohnhaus soll mit einer Länge von 22,97m errichtet werden.

  • Befreiung von der festgesetzten Fläche für Nebenanlagen (Garage):
Garagen sind nur innerhalb der im Bebauungsplan festgesetzten Flächen zulässig.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zu dem geplanten Vorhaben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

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16. Informationen und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 14.10.2019 ö informativ 16

Sachverhalt

Information:

Herr Binner informiert, dass der Betrieb und die Montage einer Photovoltaikanlage auf dem Dach der Containeranlage am Färberanger nicht wirtschaftlich sind. Auf Grund des Trapezdaches (Blech) ist eine Montage wegen der Statik und der Gefahr des Abhebens nicht möglich. Weiterhin ist die Eigennutzung nicht wirtschaftlich. Die Stromheizung wird im Winter benötigt.

Anfrage:

Herr Stadtrat Hiller erkundigt sich wieso auf manchen Grundstücken im Baugebiet „Grub Süd“ keine Garage festgesetzt wurde.
Herr Bürgermeister Haider erklärt, dass sich diese im Haus befindet.

Datenstand vom 16.10.2019 08:56 Uhr