Datum: 02.12.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Stadt Vilsbiburg
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:02 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:02 Uhr bis 21:33 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Geh- und Radweg im Ortsteil Pirken - Vorstellung der Varianten
2 Geplante Anschaffungen des Stadtbauhofs für 2020 - Mittelanmeldung und Zustimmung
3 Anschaffung eines Eintritts- und Kassensystems im Freibad
4 Antrag auf Fördermittel aus dem Fassadenprogramm für Stadtplatz 4 +5
5 Bebauung SLR-Grundstück OHG an der Schloßstraße in Haarbach; Widmung des Geh- und Radweges
6 Antrag auf isolierte Befreiung - Karin und Andreas Schwimmbeck, Georgenstraße 12, FlNr. 323/19, Gem. Seyboldsdorf - Errichtung eines Carports mit Einfahrtsüberdachung
7 Antrag auf Baugenehmigung - Christian Thalmeier, Reichreit 75, FlNr. 1418/2, Gem. Wolferding - Neubau einer Unterstellmöglichkeit mit Werkstatt für LOF Geräte und Holzlagerung
8 Antrag auf Baugenehmigung - Lutz Schmittat, Im Burger Feld 59, FlNr. 980/10, Gem. Vilsbiburg - Anbau einer Pergola
9 Antrag auf Baugenehmigung - Johann und Andrea Kronwinkler, Frauenau 59, FlNr. 666/5, Gem. Bergham - Einfamilienhaus mit Doppelgarage
10 Antrag auf Baugenehmigung - Wolfgang und Tabea Schwimmer, Bürgermeister-Brandl-Str. 28, FlNr. 1254/23, Gem. Vilsbiburg - Ausbau des vorh. Dachgeschosses und Aufbau einer Schleppgaube
11 Informationen
11.1 Informationen: Mittelschule Vilsbiburg - Kostenmehrungen der Freianlagenfirma auf Grund Zuarbeit für die Elektroleistungen in den Außenanlagen
11.2 Informationen: Mittelschule Vilsbiburg - Unzureichende Ausleuchtung des Bühnenbereichs in der Aula
11.3 Informationen: Vorstellung der Förderung Kindertagesstätte Achldorf
12 Anfrage Stadtrat Peisl - Weg bei der Mittelschule Vilsbiburg

zum Seitenanfang

1. Geh- und Radweg im Ortsteil Pirken - Vorstellung der Varianten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 02.12.2019 ö 1

Sachverhalt

In der Sitzung wird Herr Gaube vom Landratsamt Landshut, Abteilung Tiefbau, die verschiedenen Planungsvarianten für den Geh- und Radweg im Ortsteil Pirken, vorstellen und erläutern.

Diskussionsverlauf

Herr Gaube und Herr Nagl stellen fünf Varianten vor.

Stadtrat Brams erkundigt sich, ob denn eine Fahrbahnerweiterung in Richtung Süden (im Bereich gegenüber dem nicht zustande gekommenen Grunderwerb für den Geh- und Radweg) geprüft wurde, um einen Weg im Norden realisieren zu können.

Herr Gaube und Herr Nagl erklären, dass dies bereits geprüft wurde. Eine Fahrbahnerweiterung im Süden ist unter derzeitigen Umständen nicht möglich, da die Fahrbahnverziehung einen Eigentümer in seiner Ausfahrt beeinträchtigen würde. Dieses Problem wäre nur lösbar, wenn man die Zufahrt verschieben bzw. verändern würde. Hierzu sei allerdings noch weiterer Grunderwerb und die Zustimmung der Eigentümer erforderlich.

Das Gremium bittet um Prüfung der Versetzung der Einfahrt und Verbreiterung der Straße nach Süden.

Stadträtin Feß würde grundlegend die Variante 5 bevorzugen, wenn die Bremswirkung gegeben sei. Herr Nagl erklärte zuvor, dass auf Grund der Länge der Fahrbahnaufweitung der Platz zwischen der Querungshilfe und dem Fahrbahnrand so groß sei, dass die Autofahrer ungehindert daran vorbei fahren können. Eine natürliche Bremswirkung sei an der engsten Stelle (5m) der Ortsdurchfahrt Pirken gegeben.
Stadträtin Feß bittet um die Errichtung eines Mehrzweckstreifens in dem Bereich, wo kein Geh- und Radweg realisiert werden kann und die Straße verengt ist.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt im Grundsatz die Variante 3 mit der Errichtung eines Mehrzweckstreifens. Wenn die erforderlichen Grundstückverhandlungen für eine Fahrbahnverziehung im Süden positiv verlaufen, wird die abgeänderte Variante 1 bevorzugt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 2

zum Seitenanfang

2. Geplante Anschaffungen des Stadtbauhofs für 2020 - Mittelanmeldung und Zustimmung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 02.12.2019 ö beschließend 2

Sachverhalt

In der Sitzung werden die vom Stadtbauhof für 2020 empfohlenen größeren Anschaffungen durch Herrn Hopf vorgestellt.

Dies betrifft insbesondere:


1. Austausch Schlepper Deutz Agro Plus F 42

Im Rahmen des Investitionsplanes Fahrzeuge Stadtbauhof wird der Austausch obigen
DSchleppers empfohlen und beantragt.
Die benötigten Mittel für eine Neuanschaffung  von ca. 90.000 Euro  wurden im Haushalt 2020    angemeldet.
       
Baujahr :  2009
Betriebsstd. :  4200 h
Leistung : 70 kw



2. Winterdienststreusilo für obigen Schlepper

Ca. 15.000 Euro    
Die benötigten Mittel wurden im Haushalt 2020 angemeldet.



3. Neuanschaffung  eines Bankettschüttverteiler

Die Instandhaltung der Straßenbankette mit einem Bankettverteiler als Anbaugerät an einen Schlepper ist eine wesentlich effizientere Einbauweise als ein Handeinbau.

Die Anschaffungskosten von ca. 20.000 Euro wurden im Haushalt 2020 angemeldet.

Diskussionsverlauf

Herr Hopf stellt die Notwendigkeit der Anschaffung eines neuen Schleppers vor.

Stadträtin Koj erkundigt sich nach den bisherigen Reparaturkosten. Nach Rücksprache mit einem Händler würden diese Schlepper weit mehr als 4.200 Betriebsstunden laufen können.

Herr Hopf erklärt, dass bisher noch geringe Reparaturen nötig waren. Eine Neuanschaffung sollte jedoch erfolgen, bevor teure Reparaturen kommen können. Man müsse bedenken, dass das Fahrzeug bereits zehn Jahre alt ist.

Stadträtin Feß erkundigt sich, ob das Zubehör (Streusilo) auch immer ausgetauscht werden muss, oder ob das Zubehör auch weiterverwendet werden kann.

Herr Hopf erklärt, dass das vorhandene Streusilo grundsätzlich schon auf dem neuen Schlepper verwendet werden kann. Es sei jedoch ratsam, auch das Zubehör zu erneuern, da die Komponenten dann wesentlich besser aufeinander abgestimmt sind und der Arbeitsablauf reibungsloser abgewickelt werden kann.

Stadtrat Sarcher stellt fest, dass das Fahrzeug für einen reibungslosen Ablauf des Winterdienstes ausgetauscht werden soll. Ein Ausfall des alten Fahrzeugs für den Winterdienst  wäre nicht gut.

Stadtrat Anzeneder erkundigt sich, ob der Schlepper auch noch anderweitig im Einsatz ist und möchte, dass der Rückkaufswert neu verhandelt wird.

Herr Hopf erklärt, dass der Schlepper neben dem Winterdienst auch im Straßenunterhalt und in der Grünpflege eingesetzt wird.

Beschluss 1

Entsprechend den oben vorgestellten Punkten beschließt der Bau- und Umweltausschuss, dass der Austausch des Schlepper Deutz Agro Plus F 42 und der Austausch des Winterdienststreusilos im Haushalt 2020 zu berücksichtigen sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

Beschluss 2

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, dass der Bankettschüttverteiler als Neuanschaffung im Haushalt 2020 zu berücksichtigen ist.

Hinweis: Es soll geprüft werden, ob das Gerät im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit auch angeboten und damit ggf. refinanziert werden kann.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Anschaffung eines Eintritts- und Kassensystems im Freibad

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 02.12.2019 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Verkauf der Eintrittskarten für das Stadtbad Vilsbiburg soll ab 2020 modernisiert werden.
Dafür ist ein elektronisches Kartensystem vorgesehen, mit dem Jahreskarten, 10-er Karten und Tagestickets vor Ort im Stadtbad gedruckt und verarbeitet werden können. Auch der Zugang wird dann elektronisch geregelt. Außerdem ist ein Zugang für Jahreskartenbesitzer über den hinteren Eingang integriert. Dies würde die unbefriedigende Parksituation im Bereich des Haupteinganges (Parkbucht gegenüber, Feuerwehrzufahrten, Parken in zweiter Reihe) beheben.

Nach Rücksprache mit dem Waldbad Taufkirchen wurden bei zwei Anbietern Angebote eingeholt: Bei der Firma Skidata aus Salzburg, und der Firma Ticos aus Hilzingen in der Schweiz.

Preislich ist auf den ersten Blick kein gravierender Unterschied. Im Waldbad Taufkirchen wurde vor 4 Jahre das System der Firma Ticos verbaut. Der Betriebsleiter würde uns aber nach seiner Erfahrung Skidata empfehlen.
Auffallend ist, dass die Firma Skidata die Begebenheiten vor Ort angesehen hat. Dieses Treffen war für die Stadt Vilsbiburg kostenlos, es gab eine ausführliche Beratung sowie ein übersichtliches Angebot.
Die Firma Ticos wollte die Informationen zum Stadtbad lediglich telefonisch und hat daraufhin das Angebot abgegeben. Darin enthalten ist eine Projektbesprechung und Vorortaufnahme für über 2.000,00 €. Für jede weitere Anfahrt wird wieder eine Anfahrtspauschale und ein Stundensatz fällig, der doppelt so hoch ist, wie der der Firma Skidata. Auch die Kosten für den Wartungsvertrag der Firma Ticos sind doppelt so hoch, wie die der Firma Skidata.

Ebenso ist Skidata bei den Kosten für die Blanko-Karten günstiger. Ticos geht von einer Mindestabnahme von 3.000 Karten aus, dabei ist jede Karte 33 Cent teurer als bei Skidata.

Angebot TISCO = ca. 68.403 € brutto

Angebot Skidata = ca. 64.259 € brutto

Diskussionsverlauf

Herr Stadlöder stellt die beiden Systeme vor.

Stadtrat Sarcher erklärt, dass ein Betreten des Schwimmbades vom hinteren Parkplatz her schon immer gewünscht war. Er selbst sei von den Angeboten der Fa. Skidata überzeugt.
Herr Stadlöder erklärt, dass die Fa. Skidata zur Erstellung des Angebotes vor Ort war. Dadurch sei es auf die Bedürfnisse und Gegebenheiten der Stadt besser zugeschnitten.

Stadträtin Feß gibt zu bedenken, dass im Stadtbad auch einige andere Dinge (insb. Duschen und Sanitärbereiche) zu renovieren seien und fragt, ob nur die Anschaffung eines Teilsystems für den hinteren Ausgang zur Nutzung als Eingang möglich sei.

Herr Stadlöder erklärt, dass dies keinen Sinn machen würde, da dann mit zwei Systemen gearbeitet werden müsste. Weiterhin erspare dies auch nicht die „Bastlerei“ der Verwaltung für die Saison- und Zehnerkarten.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, dass für das Stadtbad Vilsbiburg ein neues Kassensystem angeschafft werden soll und im Haushalt 2020 berücksichtigt wird. Die Verwaltung wird beauftragt für die Eröffnung des Stadtbades im Mai 2020 (Jubiläum: 30 Jahre Stadtbad) die finanziellen Mittel  sowie die Vergabe u. Ausführung (Angebot der Fa. Skidata) zu ermöglichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Antrag auf Fördermittel aus dem Fassadenprogramm für Stadtplatz 4 +5

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 02.12.2019 ö beschließend 4

Sachverhalt

Es wurde für den Stadtplatz Nr. 4 und Nr. 5 ein Antrag zur Durchführung einer privaten Baumaßnahme im Rahmen der Städtebauförderung gestellt. Die Liegenschaft beherbergt funktional zwei getrennte Nutzungseinheiten und zeigt sich optisch als zwei eigenständige Gebäude, weswegen eine zweifache Förderung möglich wäre. Gefördert wird der über die übliche Instandhaltung hinausgehende Aufwand, bis zu 30% der zuwendungsfähigen Kosten, jedoch höchstens 15.000,00 €.

Die Maßnahmen und die Förderung als zwei eigenständige Gebäude mit max. 2 x 15.000,00 Euro wurde mit der Städtebauförderung abgestimmt.

Fördergeber ist die Stadt Vilsbiburg. Der Städtebauförderanteil wäre max. 60 % je Gebäude und würde an die Stadt Vilsbiburg ausbezahlt werden.
 

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt für die Maßnahmen an den Gebäuden Stadtplatz  Nr. 4 und Nr. 5 eine Förderung als zwei eigenständige Gebäude mit max. 2 x 15.000,00 Euro. Grundlage hierfür ist das Kommunale Förderprogramm zur Durchführung privater Baumaßnahmen im Rahmen der Städtebauförderung.


Die Verwaltung wird beauftragt das weitere Vorgehen umzusetzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Bebauung SLR-Grundstück OHG an der Schloßstraße in Haarbach; Widmung des Geh- und Radweges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 02.12.2019 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die Flurnummer 1823/13, 1823/22 und 1823/23, Gemarkung Haarbach, entlang der Schloßstraße wird als beschränkt öffentlicher Weg (Art. 53 BayStrWG) öffentlich gewidmet (Art. 6 BayStrWG). Der Weg dient als Geh- und Radweg und beginnt an der FlNr. 1821, Gemarkung Haarbach, und endet an der FlNr. 1824, Gemarkung Haarbach. Er hat eine Länge von ca. 130 m. Der Eigentümer der Wegfläche, die SLR-Grundstücks OHG, stimmt der Widmung zu.

Beschluss

Die Verwaltung wird mit der Durchführung des Verfahrens zur Widmung eines Geh- und Radweges als beschränkt öffentlicher Weg an der Schlossstraße in Haarbach beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. Antrag auf isolierte Befreiung - Karin und Andreas Schwimmbeck, Georgenstraße 12, FlNr. 323/19, Gem. Seyboldsdorf - Errichtung eines Carports mit Einfahrtsüberdachung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 02.12.2019 ö beschließend 6

Sachverhalt

Geplant ist die Errichtung eines Carports mit Einfahrtsüberdachung in der Georgenstraße 12 in Seyboldsdorf.

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Seyboldsdorf Süd“.

Dieser legt innerhalb seines Geltungsbereiches Baugrenzen fest, die durch das Vorhaben vollständig überschritten werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass vor Ausführung noch eine Abstandsflächenübernahme des Nachbarn der FlNr. 323/18, der Gemarkung Seyboldsdorf oder eine Abweichung von den Abstandsflächen vorzulegen ist (Zuständigkeit LRA) – Art. 6 Abs. 9 BayBO ist nicht eingehalten (insgesamt nicht mehr als 9m – hier 12,21m + 4,45m).

Diskussionsverlauf

Im Gremium wurde berichtet, dass das Vorhaben bereits errichtet wurde.

Beschluss

Der Bau – und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zu dem geplanten Vorhaben (isolierte Befreiung).

Eine Abweichung von den Abstandsflächen oder eine Abstandsflächenübernahme ist vor Bauausführung der Verwaltung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 2

zum Seitenanfang

7. Antrag auf Baugenehmigung - Christian Thalmeier, Reichreit 75, FlNr. 1418/2, Gem. Wolferding - Neubau einer Unterstellmöglichkeit mit Werkstatt für LOF Geräte und Holzlagerung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 02.12.2019 ö beschließend 7

Sachverhalt

Das geplante Vorhaben befindet sich im bauplanungsrechtlichen Außenbereich.

Eine Privilegierung wurde vom Bauherren nicht angegeben. Eine Betriebsbeschreibung liegt nicht vor. Diese wurde mit Erinnerung vom Planer und Bauherren angefordert, aber nicht abgegeben. Die Unterstellung für LOF Geräte und Holzlagerung beschreibt noch keine Privilegierung. Das Vorhaben wäre privilegiert, wenn es einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb (Gewinnerzielung, Verdienen des Lebensunterhaltes, usw.) dient.

Damit beurteilt sich das Vorhaben nach §35 Abs. 2 BauGB als sonstiges Vorhaben. Die Anwendung der Vorschrift für begünstige Vorhaben (§35 Abs. 4 BauGB) ist nicht anwendbar, da § 35 Abs. 4 BauGB als Ausnahmetatbestand eng auszulegen ist und nicht analogiefähig ist.  Die Vorschrift spricht von einem Ersatzbau für Wohngebäude, nicht aber für sonstige Bauten. Weiterhin gibt es außerhalb der abschließenden gesetzlichen Tatbestände keinen auf Art.14 GG gestützten Anspruch auf Zulassung eines Vorhabens aus Gründen des Bestandsschutzes.

Sonstige Vorhaben sind im Einzelfall zulässig, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist.

Die Erschließung ist gesichert, jedoch werden öffentliche Belange gem. §35 Abs. 3 BauGB beeinträchtigt.

Die Beurteilung ob dort bereits ein Gebäude vorhanden ist und es sich um einen Ersatzbau handelt, ist nicht direkt ein Tatbestandsmerkmal.


Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen nicht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

8. Antrag auf Baugenehmigung - Lutz Schmittat, Im Burger Feld 59, FlNr. 980/10, Gem. Vilsbiburg - Anbau einer Pergola

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 02.12.2019 ö beschließend 8

Sachverhalt

Der Bauherr beantragt die Errichtung einer Terrassenüberdachung. Dabei handelt es sich nicht um ein grundsätzlich verfahrensfreies Vorhaben (Tiefe 3m und Fläche 30m²).

Die geplante Überdachung soll eine Größe von 43,2m² und eine Tiefe von 5,6m aufweisen.

Dabei liegt sie außerhalb der Baugrenzen (26,52m²; 3,4m).

Gemäß dem Grundsatzbeschluss vom 07.11.2016 sollen nur Terrassenüberdachungen mit einer Tiefe von max. 3m und max. 30m² im Rahmen einer isolierten Befreiung außerhalb der Baugrenzen errichtet werden können. Terrassenüberdachungen, die größer sind, müssen entsprechend den Regelungen des Bebauungsplanes errichtet werden.

Diskussionsverlauf

Im Gremium herrschte kurze Diskussion über die Behandlung von Vorhaben, die einer Befreiung bedürfen. Mit Grundsatzbeschluss vom November 2016 wurden ausdrücklich nur solche Vorhaben von der Möglichkeit der isolierten Befreiung genannt, die grundlegend verfahrensfrei i.S.d. Art. 57 BayBO (ausgewählte Vorhaben, vgl. Beschluss) sind. Die hier geplante Pergola überschreitet die maximale Tiefe von 3m und maximale Größe von 30m² und müsste daher innerhalb der hierfür vorgesehenen Baugrenze errichtet werden.

Weiterhin wurde ebenfalls kurz über eine mögliche Lockerung für Wind- und Wetterschutz gesprochen. Die Verwaltung erklärt, dass hierzu bereits Herr Leidl mit einer Prüfung beauftragt sei und Ergebnisse dem Gremium vorgestellt werden.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss verweigert das Einvernehmen zu dem geplanten Vorhaben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

zum Seitenanfang

9. Antrag auf Baugenehmigung - Johann und Andrea Kronwinkler, Frauenau 59, FlNr. 666/5, Gem. Bergham - Einfamilienhaus mit Doppelgarage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 02.12.2019 ö beschließend 9

Sachverhalt

Mit Vorbescheid aus dem Jahr 2013 wurde der Ersatzbau des Wohnhauses beantragt und genehmigt. Der Vorbescheid hat nach wie vor Gültigkeit, da er immer wieder verlängert wurde.

Im Vorbescheid ist allerdings der Ersatz für das bestehende Wohnhaus beantragt worden. Nun stellt der Bauherr einen Antrag auf Baugenehmigung für ein zweites Wohnhaus – das bestehende soll dabei erhalten bleiben.

Das Vorhaben beurteilt sich damit gem. §35 Abs. 2 BauGB. Die Anwendung der Vorschrift für begünstige Vorhaben (§35 Abs. 4 BauGB) ist nicht anwendbar, da § 35 Abs. 4 BauGB den Ersatz des Wohnhauses als Tatbestandsmerkmal fordert. In diesem Fall soll aber ein weiteres Wohnhaus entstehen.

Sonstige Vorhaben sind im Einzelfall zulässig, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist.

Die Erschließung ist gesichert, jedoch werden öffentliche Belange gem. §35 Abs. 3 BauGB beeinträchtigt (Widerspruch zu den Darstellungen des Flächennutzungsplanes, Entstehen einer Splittersiedlung,…).

Es fand bereits ein Ortstermin mit dem Landratsamt und dem Landrat statt.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zu dem geplanten Vorhaben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

10. Antrag auf Baugenehmigung - Wolfgang und Tabea Schwimmer, Bürgermeister-Brandl-Str. 28, FlNr. 1254/23, Gem. Vilsbiburg - Ausbau des vorh. Dachgeschosses und Aufbau einer Schleppgaube

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 02.12.2019 ö beschließend 10

Sachverhalt

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Bürgermeister-Brandl-Str.“.

Der Bebauungsplan enthält folgende Festsetzung: „2 Vollgeschosse ohne ausgebautem Dachgeschoss ohne Kniestock“. Für den geplanten Ausbau des Dachgeschosses benötigt der Bauherr eine Befreiung von dieser Festsetzung.

Zur besseren Belichtung und Nutzung des Dachgeschosses wird weiterhin eine Schleppgaube geplant. Hierzu enthält der Bebauungsplan keine Festsetzungen.

Die Firsthöhe des Gebäudes wird nicht geändert, ebenso bleibt die Anzahl der Wohneinheiten gleich, wodurch eine Befreiung nicht die Grundzüge berührt.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zu dem geplanten Vorhaben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

11. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 02.12.2019 ö informativ 11
zum Seitenanfang

11.1. Informationen: Mittelschule Vilsbiburg - Kostenmehrungen der Freianlagenfirma auf Grund Zuarbeit für die Elektroleistungen in den Außenanlagen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 02.12.2019 ö informativ 11.1

Sachverhalt

Bau- und Umweltausschusssitzung 11.11.2019, TOP 2

Mittelschule Vilsbiburg 
Laut Herrn Dittmar haben sich Leistungen des Freianlagenbauers erhöht auf Grund umfangreicherer Massen in der Zuarbeit für die Elektroarbeiten im Außenbereich (Leerrohrverlegung für Außenbeleuchtung, etc.).

Das Stadtbauamt wurde gebeten Informationen einzuholen wodurch diese Mehrkosten - ausgelöst in der Elektrofachplanung - entstanden sind?


Stellungnahme Stadtbauamt Herr Sarcher:

Auf Grund der Bestandssituation musste ein Fluchtweg gegenüber der Urplanung geändert werden. Der neue Fluchtweg führt nun über eine Treppenanlage aus dem Verwaltungstrakt. Zur Ausleuchtung des außenliegenden Fluchtweges wurden hierzu 6 zusätzliche Mastleuchten notwendig. Im Gewerk Freianlagen löste dies nun eine Massenmehrung für Fundamente der Mastleuchten, Kabelgräben (Aushub und Verfüllung), Verrohrung und Einbau von Kabelzugschä chten aus.

Dies war zum Zeitpunkt der Ausschreibung noch nicht bekannt.

zum Seitenanfang

11.2. Informationen: Mittelschule Vilsbiburg - Unzureichende Ausleuchtung des Bühnenbereichs in der Aula

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 02.12.2019 ö informativ 11.2

Sachverhalt

Bau- und Umweltausschusssitzung 11.11.2019, Anfrage von Stadtrat Peisl

Mittelschule Vilsbiburg 
Die Ausleuchtung des Bühnenbereichs ist mit den vorhandenen Strahlern an der Traverse nicht ausreichend. Die Traverse müsste verlängert werden um den Bereich unter den Umgängen ausreichend auszuleuchten.

Das Stadtbauamt wurde gebeten eine geeignete Abhilfe (Verlängerung der Traversen) zeitnah zu prüfen.


Stellungnahme Stadtbauamt Herr Sarcher:

Die Problematik ist dem Stadtbauamt bekannt. Grundsätzlich ist eine Verlängerung der Fachwerkträger möglich. Die Befestigung muss jedoch an der Stahlbetondecke erfolgen, da im Bereich der Trockenbaudecke keine entsprechenden Verstärkungen vorhanden sind. Im Haushaltsentwurf 2020 sind Mittel dafür einzustellen.

Die Ursache für die ungeeignete Platzierung der Scheinwerfer ist noch zu erkunden.

Hinweis:
Für schulische Veranstaltungen wird eine geänderte Anordnung der Scheinwerfer nicht benötigt.

zum Seitenanfang

11.3. Informationen: Vorstellung der Förderung Kindertagesstätte Achldorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 02.12.2019 ö informativ 11.3

Sachverhalt

Herr Binner stellt die Förderung der Kindertagesstätte Achldorf vor.

zum Seitenanfang

12. Anfrage Stadtrat Peisl - Weg bei der Mittelschule Vilsbiburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 02.12.2019 ö informativ 12

Sachverhalt

Stadtrat Peisl macht darauf aufmerksam, dass der Weg vom Parkplatz in Richtung Haupteingang erst mal zum Müllhaus und Radparkplatz führt. Dies wird von den Leuten nicht angenommen, da hauptsächlich die Abkürzung genommen wird und nicht der offizielle Weg. Es sei bereits ein Trampelpfad entstanden. Kann hier dieser Teilbereich noch nachgepflastert werden?

Datenstand vom 10.12.2019 13:59 Uhr