Datum: 23.01.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Vilsbiburg
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:25 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:25 Uhr bis 20:40 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Finanzplanung 2016 - 2020
2 Vilsbiburger Kommunalunternehmen - Jahresabschluss 2015 und Wirtschaftsplan 2017
3 Stadt- und Kreisbibliothek Vilsbiburg; Verlängerung der Vereinbarung mit dem Landkreis über die Kostenaufteilung
4 Informationen, Anfragen von Stadtratsmitgliedern und Bürgeranfragen
4.1 Grundstücksvergabe Baugebiet Burger Feld - Vergleich festgelegte Vergabekriterien/Vorschlag FW-Fraktion/Vorschlag StR Peisl, Gründe für Rücknahme der Bewerbung
4.2 Beschaffungswesen - Berücksichtigung sozialer und ökologischer Kriterien
4.3 Projekte der interkommunalen Zusammenarbeit, die vom Sachgebiet Klimaschutz initiiert wurden und bearbeitet werden
4.4 Verpachtung landwirtschaftlicher Flächen
4.5 Hallenbad - Beheizung der Sitzgelegenheiten
4.6 Straßenbeleuchtung - Umstellung auf LED
4.7 Neubau Kindertagesstätte in Achldorf, Passivhausstandard - Antrag auf Überprüfung des Bau- und Umweltausschuss-Beschlusses vom 16.01.2017
5 Beschlussbekanntgabe

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1. Finanzplanung 2016 - 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 23.01.2017 ö beschließend 1

Sachverhalt

Der Finanzplan ist als Anlage zum Haushaltsplan zu erstellen und zu beschließen. Ausgehend vom Basisjahr (2016) beinhaltet der Finanzplan das eigentliche Planungsjahr (Haushaltsjahr 2017), sowie eine weitere 3-jährige Vorausplanung für die Jahre 2018 bis 2020.
Der Finanzplan ist eingeteilt (genauso wie der Haushaltsplan) jeweils in Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungs- und des Vermögenshaushalts.

Der Finanzplan soll einer Gemeinde als Anhalt für ihre weiteren Planungen dienen. Er ist nicht rechtsverbindlich, hat keine Außenwirkung und kann (bzw. soll auch) bei gegebenem Anlass aktualisiert und damit verändert werden.

Im Einzelnen:

Verwaltungshaushalt – Einnahmen (Finanzplan Seite 1)
       insbesondere:
  • Die Steuereinnahmen (Schl.Nr. 01 - 05) sind auf Grund der letzten Steuerschätzung hochgerechnet.
  • Zinseinnahmen (Schl.Nr. 17) nur noch in unbedeutender Höhe vorhanden.
  • Die übrigen Einnahmen werden nahezu unverändert fortgeschrieben.

Verwaltungshaushalt – Ausgaben (Finanzplan Seite 3)
       insbesondere:
  • Die Personalausgaben (Schl.Nr. 37) sind pauschal mit einer angenommenen Steigerung von jährlich 2% veranschlagt.
  • Die Sachausgaben (Schl.Nr. 38) sind ab dem Jahr 2018 auf Grund der letzten Ist-Zahlen aus dem Jahr 2015 „hochgerechnet“. Da in den Planzahlen 2016 und 2017 verschiedene Vorsorge- und Pauschalansätze enthalten sind, ergäbe eine Fortschreibung dieser Beträge kein realistisches Bild.
  • Für die Kreisumlage (Schl.Nr. 53) wurde ein gleichbleibender Umlagesatz von 49,5% zugrunde gelegt. Die Steuer- bzw. Umlagekraft wird aus den Steuereinnahmen des jeweiligen Vorvorjahres berechnet.


Vermögenshaushalt – Einnahmen (Finanzplan Seite 2)
       insbesondere:
  • Der Zuführungsbetrag vom Verwaltungshaushalt (Schl.Nr. 22) muss dem jeweiligen Betrag von Schl.Nr. 55 entsprechen.
  • Die Rücklagen sind bis auf einen vorgeschriebenen Mindestbestand beinahe aufgebraucht. Eine Entnahme (Schl.Nr. 23) ist daher praktisch nicht mehr möglich.
  • Einnahmen aus Veräußerung von Anlagevermögen (Schl.Nr. 24) und die dazugehörigen Beiträge (Schl.Nr. 25) werden durch den Verkauf der erschlossenen Wohnbau- und Gewerbegrundstücke erwartet.
  • Die Ausgaben im Vermögenshaushalt (nachfolgender Abschnitt) sind in den Planjahren höher als die Einnahmen. Der abschließende Ausgleich auf der Einnahmenseite kann nur durch Kreditaufnahme (Schl.Nr. 33) erfolgen.

Vermögenshaushalt – Ausgaben (Finanzplan Seite 4)
       insbesondere:
  • Grunderwerbskosten (Schl.Nr. 63) sind ab dem Jahr 2018 nur noch als Pauschalbeträge angesetzt.
  • Der Erwerb von beweglichem Anlagevermögen (Schl.Nr. 64) ist aus dem Investitionsplan übernommen.
  • Die Kosten der Baumaßnahmen (Schl.Nr. 65) sind ebenfalls aus dem Investitionsplan übernommen.
  • Die Rückzahlung der vorhandenen Kredite (Schl.Nr. 72) belastet den Vermögenshaushalt zusätzlich. Tilgungszahlungen für eventuelle neue Kredite sind noch nicht berücksichtigt.


Der zugehörige Investitionsplan beinhaltet nur die investiven Ausgaben im Vermögenshaushalt. Er fließt in den Finanzplan mit ein (siehe oben, Ausgaben VMH).
Die Investitionsplanung beinhaltet auch eine Vorschau um weitere drei Jahre (2021 – 2023). Ein eigenständiger Beschluss über den Investitionsplan ist nicht notwendig.

Diskussionsverlauf

Kämmerer Felkel erläuterte die wesentlichen Ansätze in der Finanzplanung und im Investitionsplan.

Bezüglich der Erschließung des Bauabschnitts II im Baugebiet Achldorf wurde an die Rechtsauskunft zur abschnittsweisen Erschließung erinnert. Sie soll im Stadtrat vorgestellt werden. Falls eine abschnittsweise Erschließung nicht möglich ist, sollen die Vorbereitungen rechtzeitig getroffen werden, damit im Jahr 2020 mit den Bauarbeiten begonnen werden kann.

Stadtrat Anzeneder stellte den Antrag, dass der Ansatz für eine Neugestaltung der Parkplätze nördlich der Stadthalle in Höhe von einer Million € gestrichen wird. Dem wurde mit 14 : 9 Stimmen zugestimmt.

Hingewiesen wurde auch, dass bei der nächsten Finanzplanung die anstehenden Brückensanierungen nicht vergessen werden sollen.

Die Sanierungen der Vilstalhalle und des Kindergartens St. Elisabeth sollen zeitlich aufeinander abgestimmt werden, um die Sportmöglichkeiten für die Bevölkerung nicht zu sehr einzuschränken.

Beschluss

Der Stadtrat stimmt der Finanzplanung für die Jahre 2016 bis 2020 mit der beschlossenen Änderung zu und beschließt den mittelfristigen Finanzplan als Anlage zum Haushaltsplan 2017.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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2. Vilsbiburger Kommunalunternehmen - Jahresabschluss 2015 und Wirtschaftsplan 2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 23.01.2017 ö informativ 2

Sachverhalt

a) Jahresabschluss 2015 – Informationen
Der Jahresabschluss 2015 wurde von Wirtschaftsprüfer Jürgen Gleixner geprüft. Ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk wurde von ihm erteilt.
Das Jahr 2015 schließt mit einer Bilanzsumme von EUR 8.664.790,29 und einem Jahresverlust von EUR 321.372,04.
Der Verwaltungsrat hat in seiner Sitzung am 21.11.2016 den Jahresabschluss förmlich festgestellt und beschlossen, dass der Jahresverlust von EUR 321.372,04 mit dem Verlust des Vorjahres von EUR 290.147,28 verrechnet und auf das neue Jahr vorgetragen wird. Der Vorstand wurde entlastet.
Der Abschlussbericht liegt in der Kämmerei zur allgemeinen Einsichtnahme aus.

b) Wirtschaftsplan 2017 – zur Kenntnis an den Stadtrat
Der Wirtschaftsplan 2017 wurde vom Verwaltungsrat des Vilsbiburger Kommunalunternehmens am 21.11.2016 in der vorliegenden Fassung beschlossen. Die grundlegenden Angaben sind dem Bericht zum Wirtschaftsplan zu entnehmen.
Der Erfolgsplan schließt mit einem planmäßigen Verlust von 341.967,48 €. Da dieser Betrag im Vermögensplan mit den zahlungsunwirksamen Aufwendungen (Abschreibungen) verrechnet wird, ergibt sich ein liquider Überschuss in Höhe von 3.338,52 €. Eine Einzahlung in die freie Kapitalrücklage durch die Stadt ist damit nicht notwendig.

Diskussionsverlauf

Kämmerer Felkel trug die wichtigsten Ansätze des Wirtschaftsplans vor und beantwortete die Fragen der Stadtratsmitglieder, insbesondere zu den noch strittigen Abrechnungen.

Beschluss

Der Jahresabschluss 2015 und der Wirtschaftsplan 2017 des Vilsbiburger Kommunalunternehmens (VibKo) werden zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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3. Stadt- und Kreisbibliothek Vilsbiburg; Verlängerung der Vereinbarung mit dem Landkreis über die Kostenaufteilung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 23.01.2017 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Mitbenutzungsvertrag zwischen der Stadt Vilsbiburg und dem Landkreis Landshut zum Betrieb der Kreis- und Stadtbibliothek enthält in Bezug auf die Kostentragung die Regelung, dass die Betriebs- und Beschaffungskosten im Verhältnis 50 : 50 aufgeteilt werden. Der entsprechende Ergänzungsvertrag wurde zuletzt 2011 verlängert und galt bis 31.12.2016.

Aus den vorliegenden Ausleihzahlen geht hervor, dass sich das Verhältnis der Ausleiher aus der Stadt und dem Landkreis nur unwesentlich verändert hat:
Ausleihe Bereiche
2010 ges.
davon Vib.
2015 ges.
davon Vib.
Lehrer Gymnasium
60
23
43
14
Lehrer Realschule
11
4
6
0
Schüler Gymnasium
691
192
489
169
Schüler Realschule
322
74
315
100
Schüler Mittelschule
92
78
96
72
Schüler Grundschule
264
246
248
221
Erwachsene
1.416
713
1.355
693
Gesamt
2.856
1.330
2.552
1.269

100%
48,52%
100%
49,73%

Bis ins Jahr 1999 wurden die Betriebskosten prozentgenau nach den vorliegenden Ausleihzahlen zwischen Stadt und Landkreis aufgeteilt. Diese sehr arbeitsintensive Berechnung wurde später durch die 50 : 50 Aufteilung ersetzt und hat sich in den Folgejahren auch als praktikabel und sinnvoll herausgestellt.

Sowohl aus Sicht der Kreis-, als auch der Stadtverwaltung sollte die bestehende Regelung beibehalten und der Vertrag wieder verlängert werden.

Nach vorheriger Rücksprache mit dem Kreiskämmerer wurde im Kreisausschuss am 12.12.2016 bereits der entsprechende Beschluss erwirkt. Die weitere Laufzeit der Regelung umfasst wieder fünf Jahre und soll dann von Jahr zu Jahr weiterlaufen, soweit sie nicht von einer der Vertragsparteien zum 30.09. eines Jahres gekündigt wird.

Der Schriftverkehr mit Vertragsänderungsentwurf liegt zur Kenntnisnahme bei.

Zur Kenntnis die allgemeine Kostensituation (jeweils der Anteil der Stadt an den Kosten der Bibliothek):
2010: 88.109,36 €
2011: 86.098,75 €
2012: 81.830,00 €
2013: 83.057,66 €
2014: 83.804,04 €
2015: 85.921,26 €

Beschluss

Der Stadtrat stimmt für die Jahre 2017 bis 2021 einer Aufteilung der anfallenden Kosten der Stadt- und Kreisbibliothek im Verhältnis 50 : 50 zu. Dieses Aufteilungsverhältnis soll danach unbefristet weiter gelten, soweit die Vereinbarung nicht von einer der Vertragsparteien fristgerecht bis zum 30.09. eines Jahres für das kommende Jahr gekündigt wird. Der Mitbenutzungsvertrag zwischen dem Landkreis Landshut und der Stadt Vilsbiburg ist dem entsprechend zu ändern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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4. Informationen, Anfragen von Stadtratsmitgliedern und Bürgeranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 23.01.2017 ö informativ 4
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4.1. Grundstücksvergabe Baugebiet Burger Feld - Vergleich festgelegte Vergabekriterien/Vorschlag FW-Fraktion/Vorschlag StR Peisl, Gründe für Rücknahme der Bewerbung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 23.01.2017 ö informativ 4.1

Sachverhalt

Die Stadtratsmitglieder hatten eine Aufstellung mit einem Vergleich zwischen der Vergabe nach den festgelegten Kriterien und den Vorschlägen der FW-Fraktion und von StR Peisl mit einer Übersicht über die Gründe, warum Bewerbungen zurückgezogen wurden, erhalten. Sie soll aus Diskussionsgrundlage für die Vergabe der Baugrundstücke in den künftigen Baugebieten dienen.

Diskussionsverlauf

FBL Burger zeigte als Ergebnis der Vergleichsberechnung auf, dass sich bei einer Vergabe nach den Punktesystemen im Wesentlichen nur geringe Verschiebungen in der Zuteilung ergeben hätten. Lediglich Bewerber mit Kind/Kindern, die weder in Vilsbiburg wohnen noch arbeiten, wären beim Punktesystem berücksichtigt worden. Bei der Vergabe nach den festgelegten Kriterien können diese kein Grundstück erwerben.

Hingewiesen wurde, dass für die nächsten Baugebiete die Vergabemodalitäten rechtzeitig festgelegt werden soll.

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4.2. Beschaffungswesen - Berücksichtigung sozialer und ökologischer Kriterien

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 23.01.2017 ö informativ 4.2

Sachverhalt

Vorgang: Anfrage bul-/Grüne-Fraktion

Die bul-/Grüne-Fraktion frägt an, wie der Stadtratsbeschluss vom 13.12.2013 über die Berücksichtigung sozialer und ökologischer Kriterien umgesetzt wird.

Es wurde eine Dienstanweisung für alle Einrichtungen der Stadt Vilsbiburg, die Beschaffungen durchführen oder Aufträge erteilen erlassen. Sie ist am 01.05.2015 in Kraft getreten und hat folgenden Inhalt:

Bei der Materialbeschaffung (u. a. Papier, Reinigungsmittel, Materialbeschaffung etc.) und bei der Vergabe von Aufträgen sind die Richtlinien über die Berücksichtigung von Umweltgesichtspunkten bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Umweltrichtlinien Öffentliches Auftragswesen – öAUmwR) der Bayerischen Staatsregung gem. Bekanntmachung vom 28. April 2009, z.: B II 2-5152-15 in der jeweils gültigen Fassung zu beachten (siehe Anlage).

Berücksichtigung finden nur Produkte, die ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention 182 über die schlimmsten Formen der Kinderarbeit hergestellt sind, bzw. Produkte, deren Hersteller oder Verkäufer aktive zielführende Maßnahmen zum Ausstieg aus der ausbeuterischen Kinderarbeit eingeleitet haben. Bei Produkten, die in Asien, Afrika oder Lateinamerika hergestellt oder verarbeitet worden sind, ist dies durch die Zertifizierung einer unabhängigen Organisation oder eine entsprechende Selbstverpflichtung nachzuweisen.

Für alle MitarbeiterInnen, die Beschaffungen durchführen, fand eine Schulung mit externer Begleitung statt.

Diskussionsverlauf

Die Frage nach Beispielen konnte in der Sitzung nicht beantwortet werden.

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4.3. Projekte der interkommunalen Zusammenarbeit, die vom Sachgebiet Klimaschutz initiiert wurden und bearbeitet werden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 23.01.2017 ö informativ 4.3

Sachverhalt

  1. Aktuell läuft ein Aufruf zur Teilnahme im Bundes-Förderprogramm Elektromobilität.

Die Förderung umfasst die beiden Bereiche:
- Beschaffung von Elektrofahrzeugen mit zugehöriger Ladeinfrastruktur,
- Ein kommunales Elektromobilitätskonzept, das auch Voraussetzung für die Förderung ist und nach
  Förderzusage in Auftrag gegeben werden soll.

Das Programm ist attraktiv, da Schnellladesäulen mit 29.750 € bezuschusst werden, was in etwa dem Bruttokaufpreis (ohne Installation) entspricht. Auch Autokäufe werden nur hier bezuschusst, denn bei der aktuellen Kaufprämie vom Bund sind Kommunen ausgeschlossen.
Eine Kumulation mehrerer Gemeinden ist möglich und erwünscht.
Kleine Gemeinden können aber alleine kaum teilnehmen, da mindestens drei Autos angeschafft werden müssen.
Daher hat der Klimaschutzmanager die Bürgermeister der Nachbarkommunen informiert, um diesen zu ermöglichen, mit Vilsbiburg gemeinsam einen Antrag zu stellen. Velden, Geisenhausen und Altfraunhofen haben schon zugesagt. Einreichungsfrist ist der 31.01.2017.

  1. Die Stadt Vilsbiburg beauftragt die Erstellung einer Broschüre über Direktvermarkter,  zusammen mit den Nachbargemeind en im Altlandkreis.

Der Klimaschutzmanager hat die Bürgermeister der Umlandgemeinden besucht und konnte sie alle für das gemeinsame Konzept gewinnen.
Es soll eine Zusammenstellung der regionalen Betriebe aus Land- und Forstwirtschaft sowie Gartenbau sein, die ihre Erzeugnisse ab Hof verkaufen oder auf Märkten anbieten und entsprechend in Erscheinung treten wollen.
Eine ansprechende Darstellung soll die Bürger dazu bewegen, mehr regional einzukaufen.
Dieses stärkt neben den Betrieben den Klimaschutz und die regionale Wertschöpfung.
Die geschätzten Kosten liegen bei einer Auflage von 20.000 Stück bei ca. 12.000 €, für die Stadt Vilsbiburg anteilig der Haushalte bei ca. 3.300 € brutto, einschließlich Verteilung.
Die Broschüre wird von der Agentur motivmedia in Zusammenarbeit mit dem Klimaschutzmanager in den kommenden Monaten erstellt.

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4.4. Verpachtung landwirtschaftlicher Flächen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 23.01.2017 ö informativ 4.4

Sachverhalt

Der Klimastammtisch der Stadt Vilsbiburg hat den Antrag gestellt, dass städtische Grundstücke und Ausgleichsflächen bei Auslaufen der Pacht nur noch an Biobauern verpachtet werden sollen. Die Verwaltung hat dazu eine Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Landshut eingeholt und aufgrund dessen den Antrag abgelehnt.

Die Stadtratsmitglieder haben den Antrag, die Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und die Antwort der Stadt in Ablichtung erhalten.

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4.5. Hallenbad - Beheizung der Sitzgelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 23.01.2017 ö informativ 4.5

Sachverhalt

Stadtrat Steigenberger fragte an, ob die Sitzgelegenheiten im Hallenbad nach der Sanierung auch wieder beheizt werden.

Die Frage konnte in der Sitzung nicht beantwortet werden.

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4.6. Straßenbeleuchtung - Umstellung auf LED

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 23.01.2017 ö informativ 4.6

Sachverhalt

Stadträtin Floegel fragte nach, inwieweit im Jahr 2016 die Straßenbeleuchtung auf LED umgestellt wurde.

Die Frage konnte in der Sitzung nicht beantwortet werden.

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4.7. Neubau Kindertagesstätte in Achldorf, Passivhausstandard - Antrag auf Überprüfung des Bau- und Umweltausschuss-Beschlusses vom 16.01.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 23.01.2017 ö informativ 4.7

Sachverhalt

Bei der Verwaltung wurde am heutigen Tag ein von sieben Stadtratsmitgliedern unterzeichneter Antrag auf Überprüfung des Bau- und Umweltausschuss-Beschlusses vom 16.01.2017 bezüglich der Definition des Passivhaus-Standards beim Neubau der Kindertagesstätte in Achldorf eingereicht. Er wird in der nächsten Stadtratssitzung auf die Tagesordnung gesetzt.

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5. Beschlussbekanntgabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 23.01.2017 ö informativ 5
Datenstand vom 15.03.2017 13:55 Uhr