Datum: 06.02.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss
Körperschaft: Stadt Vilsbiburg
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:16 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:15 Uhr bis 21:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Heilig-Geist-Stiftung Vilsbiburg; Haushalt 2017 - Vorberatung
2 Spendeneingänge ab 1.000 €
3 Informationen, Anfragen von Ausschuss-Mitgliedern
4 Bekanntgabe der Beschlüsse aus den nichtöffentlichen Haupt- und Finanzausschuss-Sitzung vom 18.10.2016, bei denen der Geheimhaltungsgrund weg gefallen ist

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1. Heilig-Geist-Stiftung Vilsbiburg; Haushalt 2017 - Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 06.02.2017 ö vorberatend 1

Sachverhalt

Der Haushalt 2017 wird dem Haupt- und Finanzausschuss zur Vorberatung vorgelegt. Die Verabschiedung der Haushaltssatzung ist in der Stadtratssitzung am 20.02.2017 vorgesehen.

  1. Eckdaten:
Der Haushalt 2017 weist folgende Summen aus:        
Haushalts-Summen
2017

Vorjahr


EUR
EUR
Verwaltungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben
200.900
202.200
Vermögenshaushalt in Einnahmen und Ausgaben
48.800
55.900
Gesamthaushalt
249.700
258.100

Als weitere Eckdaten ergeben sich:

2017

Vorjahr


EUR
EUR
Zuführungsbetrag zum Vermögenshaushalt
39.600
46.900
                - im Verhältnis zur VWH-Summe / %
19,71
23,19
Zuführungsbetrag zur Rücklage
20.600
22.600

  1. Hinweis:
Im Verwaltungshaushalt sind sowohl die (Miet-)Einnahmen, als auch die Ausgaben relativ konstant.
Beim Ansatz für den Gebäudeunterhalt wird insbesondere darauf geachtet, dass das Stiftungsgebäude in einem wohnlichen und ansehnlichen Zustande erhalten bleibt. Dabei ist neben einer angemessenen Unterhaltspauschale bei Haushaltsstelle 8800.5000 künftig zusätzlich ein vorsorglicher Betrag von 5.000 € für Bodenbelagserneuerungen in frei werdenden Wohnungen angesetzt.

Zum Vermögenshaushalt (Baumaßnahmen):
Der Umbau eines Badezimmers ist 2016 erfolgt (Dusche anstatt Badewanne). Die Kosten dafür betrugen ca. 14.000 €. Da noch weitere Wünsche von einigen Mietern für so einen Umbau vorliegen, soll nun Jahr um Jahr jeweils ein weiteres Bad dem entsprechend saniert werden.
Weitere konkrete Umbaumaßnahmen sind aktuell nicht geplant. Es ist allerdings ein pauschaler Vorsorgeansatz von 5.000 € im Vermögenshaushalt angesetzt, um möglicherweise kurzfristig notwendige Maßnahmen durchführen zu können.

  1. Finanzplan 2016 – 2020
Die Finanzplanung bis ins Jahr 2020 lässt keine nennenswerten Veränderungen erkennen.
Über den Finanzplan, der als Anlage zur Haushaltssatzung erstellt werden muss, ist bei der Verabschiedung im Stadtrat ein eigener Beschluss zu fassen.


Im Übrigen darf auf den Vorbericht verwiesen werden.

  1. zum Stadtratsbeschluss vom 04.04.2016 (Neubau von Seniorenwohnungen durch die Heilig-Geist-Stiftung Vilsbiburg)

Die Absicht des Stadtrats zum Bau von Seniorenwohnungen wurde mit Beschluss vom 04.04.2016 dargelegt.
? Es sollten die Förderungsmöglichkeiten geprüft werden.
Hierzu wird auf die Stadtratssitzung von 10.10.2016 verwiesen, in der Herrn Georg Huber vom Sachgebiet Wohnungswesen bei der Regierung von Niederbayern den Wohnungspakt Bayern vorstellte. Die Präsentation ist im Intranet eingestellt.
? Es sollte der Bedarf an Seniorenwohnungen geprüft werden, insbesondere auch im Hinblick auf die laufenden Planungen von privaten Investoren.
Hierzu stellt sich eine aussagekräftige Bedarfsermittlung als äußerst schwierig dar. Zum einen lehren die Erfahrungen beim Baugebiet Burger Feld, dass ein angenommener Bedarf und die spätere Realität nicht übereinstimmen und zum anderen stellte sich die Frage, wie dann eine tatsächliche Bedarfsermittlung durchgeführt werden könnte.
Als einigermaßen belastbar wurden nun die Bewerberzahlen bei den bestehenden und neu zu vermietenden Stiftungswohnungen herangezogen. Die aktualisierte Zusammenstellung liegt als Anlage bei. Demnach kann ein Bedarf von fünf zusätzlichen Stiftungswohnungen als realistisch festgestellt werden.
? Es sollte die Höhe der künftigen Miete vorweg berechnet werden.
Hierzu muss festgestellt werden, dass dies ohne nähere Planungsvorgaben nicht möglich ist.

Grundsätzlich sollte der Stadtrat nun entscheiden, wie in dieser Sache weitergemacht werden soll, möglicherweise auch Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss, auch wenn dieses Thema den Tagesordnungspunkt „Haushalt 2017“ nicht unmittelbar betrifft.

Diskussionsverlauf

Stiftungsverwalter Felkel stellte den Haushaltsplan in seinen Grundzügen vor und beantwortete die Fragen der Ausschuss-Mitglieder.

Bezüglich eines Neubaus von Stiftungswohnungen herrschten im Ausschuss unterschiedliche Meinungen. Einerseits wurde ein Bedarf von 10 weiteren Wohnungen aufgrund des Demografiefaktors als realistisch angesehen, andererseits müssten Investitionen hinsichtlich des Stiftungszwecks und Erhaltung des Stiftungsvermögens sowie der noch bestehenden Verbindlichkeiten sorgfältig überlegt werden. Der Bedarf sei wohl nicht exakt feststellbar.

Man einigte sich darauf, dass vorab mit der Stiftungsaufsicht abgeklärt werden soll, inwieweit aufgrund der finanziellen Situation Investitionen getätigt werden können. Dabei soll auch eruiert werden, ob das noch unbebaute Grundstück für die Errichtung von nicht dem Stiftungszweck entsprechenden Wohnungen zur Verfügung gestellt werden könnte, z. B. im Wege der Erbpacht. Die Bauverwaltung soll dann Vergleichsberechnungen für die Errichtung von 10 und 20 Wohnungen anstellen. Dann soll die Angelegenheit im Stadtrat behandelt werden.

Beschluss

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den für die Heilig-Geist-Stiftung Vilsbiburg für das Rechnungsjahr 2017 vorgelegten Haushaltsvorentwurf ohne Einwand zur Kenntnis und verweist ihn an den Stadtrat zur Verabschiedung.
Gleiches gilt für den Finanzplan.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2. Spendeneingänge ab 1.000 €

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 06.02.2017 ö beschließend 2

Sachverhalt

Im Dezember 2016 sind bei der Stadt Vilsbiburg folgende Spenden eingegangen, die ohne Genehmigung des Haupt- und Finanzausschusses nicht angenommen und verwendet werden dürfen:
  1. am 05.12.2016: 1.000 € vom Wirtschaftsforum Vilsbiburg e.V. für den Kindergarten St. Elisabeth
  2. am 16.12.2016: 2.500 € von der Fritz Dräxlmaier GmbH & Co. KG für die FFW Vilsbiburg und
  3. am 21.12.2016: 1.000 € von der Flottweg SE für die FFW Vilsbiburg

Eine Einflussnahme auf Entscheidungen der Stadt auf Grund der Spenden steht nicht zu erwarten. Die Verwaltung empfiehlt daher die Spenden anzunehmen und für die genannten Einrichtungen zweckgebunden zu verwenden.

Diskussionsverlauf

Fragen dazu wurden nicht gestellt.

Beschluss

  1. Die Spende des Wirtschaftsforums Vilsbiburg e.V. vom 05.12.2016 an den Kindergarten St. Elisabeth in Höhe von 1.000 € wird angenommen.
  2. Die Spende der Fritz Dräxlmaier GmbH & Co. KG vom 16.12.2016 an die Freiwillige Feuerwehr Vilsbiburg in Höhe von 2.500 € wird angenommen.
  3. Die Spende der Flottweg SE vom 21.12.2016 an die Freiwillige Feuerwehr Vilsbiburg in Höhe von 1.000 € wird angenommen.
Die entsprechenden Zuwendungsbescheinigungen sind auszustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3. Informationen, Anfragen von Ausschuss-Mitgliedern

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 06.02.2017 ö informativ 3

Sachverhalt

entfällt

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4. Bekanntgabe der Beschlüsse aus den nichtöffentlichen Haupt- und Finanzausschuss-Sitzung vom 18.10.2016, bei denen der Geheimhaltungsgrund weg gefallen ist

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 06.02.2017 ö informativ 4

Sachverhalt

Der Schriftführer gab folgende Beschlüsse bekannt, bei denen der Geheimhaltungsgrund weggefallen ist:
TOP 2, 3, 4:        Zustimmung zu Notariatsurkunden (im Grundsatz)
TOP 5:                Baugebiet Burger Feld, Reihenhausparzelle 1, weiteres Vorgehen
TOP 6:                Kindergarten St. Elisabeth – Regelung der Leitung
TOP 8:                Nachtrag Mietvertrag Penny (im Grundsatz)
TOP 9:                Kinderhort St. Johannes – Bestellung einer stellvertretenden Leitung (im Grundsatz)

Datenstand vom 15.03.2017 13:59 Uhr