Datum: 20.01.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Vilsbiburg
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:00 Uhr bis 21:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Geplante Erweiterung des Heilig-Geist Wohnstifts - Vorstellung des Vorentwurfs und der Kostenschätzung
2 Ausbau der Kindertagesbetreuung - Standortauswahl und weitere Nutzungen
3 Bürgerantrag Kreisel statt Knoten
4 Anlage von Blühflächen auf städtischen Bau- und Gewerbegrundstücken - Antrag bul/Die Grünen
5 Obere Stadt 33 - Förderantrag der Eigentümerin
6 Plakatierungsverordnung - Änderung der Ortsliste
7 Interkommunale Zusammenarbeit im Bereich Standesamt mit der Verwaltungsgemeinschaft Gerzen
8 Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Stadtratssitzung vom 18.09.2019, bei denen der Geheimhaltungsgrund weggefallen ist.
9 Informationen, Anfragen von Stadtratsmitgliedern und Bürgeranfragen
9.1 Eisfläche an der Kläranlage in Seyboldsdorf - Anfrage StRin Pollner
9.2 Information von Anwohnern bei Bauarbeiten - Anfrage StRin Pollner
9.3 Planungsstand der Brücke zum Balkspitz - Anfrage StRin Floegel
9.4 Bekanntgabe eines neuen Sitzungstermins

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1. Geplante Erweiterung des Heilig-Geist Wohnstifts - Vorstellung des Vorentwurfs und der Kostenschätzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 20.01.2020 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die geplante Erweiterung des Heilig-Geist Wohnstifts wird durch die Stadtverwaltung kurz vorgestellt. Die Kostenschätzung wurde im Rahmen einer Plausibilitätsprüfung hinterfragt. Im Rahmen der Standortsuche für mögliche Kinderbetreuungseinrichtungen wurde von der Stadtverwaltung die Möglichkeit einer Kombination der Nutzungen von Kinderbetreuung und Wohnen überprüft. Die Ergebnisse werden im Tagesordnungspunkt zwei der Sitzung vorgestellt.

Bei der Prüfung durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) wurden Bedenken wegen der Verwendung des Grundstockvermögens geäußert. Als Lösung könnte die Stadt Vilsbiburg die Wohnungen bauen und sich das Grundstück dafür von der Heilig-Geist Stiftung langfristig per Erbpacht sichern.

Diskussionsverlauf

Stadtbaumeister Gerhard Binner hat die Planungen kurz vorgestellt und dann auf den nächsten Tagesordnungspunkt verwiesen.

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2. Ausbau der Kindertagesbetreuung - Standortauswahl und weitere Nutzungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 20.01.2020 ö informativ 2

Sachverhalt

Der Bedarf von zusätzlich zehn Kinderbetreuungsgruppen wurde in der Stadtratssitzung am 22.10.2019, TOP 2 ö festgestellt.

Die Stadtverwaltung hat eine Standortauswahl getroffen, die möglichen Standorte bewertet und stellt die Ergebnisse dem Stadtrat zur Entscheidung vor.

Stadtbaumeister Gerhard Binner hat die möglichen Standorte inkl. der Vor- und Nachteile (Neubau Kindergarten Burger Feld, Erweiterung Kindergarten St. Elisabeth, Neubau inkl. Wohnungen an der Eichenstraße/Heilig-Geist Wohnstift, Neubau Kindergarten Achldorf) vorgestellt. Ebenfalls wurde ein grober Zeitplan der geplanten Baumaßnahmen erörtert. Bei der Auswahl der Standorte wurde darauf geachtet, dass die Grundstücke bereits im Besitz der Stadt Vilsbiburg sind, was eine möglichst schnelle Planung und Bebauung ermöglicht.

Diskussionsverlauf

StRin Michaela Feß und StR Josef Sterr plädierten dafür, auf dem Gelände des Kindergarten Franziskus am Burger Feld die maximal mögliche Anzahl von Betreuungsgruppen zu verwirklichen. StR Sebastian Huber setzte dem großen Ausbau von Betreuungsgruppen auf dem Gelände entgegen, dass der Verkehr in der Seyboldsdorfer Straße dann laufend zunehmen wird.

StRin Doris Pollner war der Meinung, dass der Standort Achldorf wesentlich besser geeignet sei, da das Wohngebiet in Zukunft noch erweitert wird. Sie war der Meinung, bei dem hohen Zeitdruck doch nochmals eine Containeranlage aufzubauen. StR Sebastian Huber brachte in diesem Zusammenhang den Vorschlag, die Containeranlage auf dem Färberangergelände um ein Stockwerk zu erhöhen.

Auf Nachfrage von zweiten Bürgermeister Johann Sarcher erklärte Stadtbaumeister Gerhard Binner, dass es zu keiner Förderkürzung bei den geplanten Neubauten kommen sollte, da die Stadt Vilsbiburg die Kinderbetreuungsgruppen neu schafft und nicht nur verlagert.

Mehrere Gremiumsmitglieder brachten den Vorschlag den Waldkindergarten auszubauen, oder an die Vilsbiburger Firmen mit der Möglichkeit eines Betriebskindergartens heran zu treten. Der Erste Bürgermeister Helmut Haider erklärte dazu, dass ein neuer Waldkindergarten auch einen neuen Schutzraum benötigt. StR  Hermann Bauer hatte den Vorschlag, einen Schutzraum auch auf dem Gelände des Kindergarten Franziskus im Burger Feld zu planen. Der Erste Bürgermeister Helmut Haider erklärte weiter, dass auf die örtlichen Firmen nochmals bezüglich der Möglichkeit eines Betriebskindergartens heran getreten werden wird. Den Gremiumsmitgliedern muss hier aber klar sein, dass die Firmen Kinder aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aufnehmen und nicht nur welche aus Vilsbiburg. Die Entspannung der Situation dadurch wird als sehr gering erachtet. Ebenfalls wird hier der zeitliche Ablauf zu lange dauern, bis die Firmen wirklich mit einem Kindergarten in Betrieb gehen könnten.

StR Manfred Billinger sagte, dass bei der ursprünglichen Planung auf dem Stiftungsareal im ersten Bauabschnitt zehn Wohnungen und im zweiten Bauabschnitt nochmals zehn Wohnungen geplant waren. Durch die Überplanung mit einer Kinderbetreuungseinrichtung bleiben jetzt nur acht Wohnungen übrig. Das Grundstück wird als zu wertvoll angesehen, um nur acht Wohnungen darauf zu realisieren. Es muss dringend versucht werden, so viele Wohneinheiten wie möglich zu bauen. Ebenfalls hinterfragte Herr Billinger den durch die Stadtverwaltung festgestellten Bedarf von nur drei bis fünf Wohnungen für Senioren. Er war der Meinung, dass Wohnungen für Senioren immer gesucht sind. Der Erste Bürgermeister Helmut Haider brachte hier den Vorschlag, langfristig den vorhandenen Mitarbeiterparkplatz aufgeständert mit Wohneinheiten zu überbauen. StR Xaver Peisl war der Meinung, den vorhandenen Mitarbeiterparkplatz aufzulösen. Im Umfeld der Stadthalle sind genügend Parkplätze vorhanden.

StR Karl-Heinz Hiller äußerte Bedenken an der Finanzierung der geplanten Vorhaben. StRin Michaela Feß erinnerte bei der Finanzierung der geplanten Wohnungen nochmals an das kommunale Förderprogramm für sozialen Wohnungsbau. StR Georg Brams ging auf das vorhandene Kapital der Stiftung ein und gab zu Bedenken dieses dann in Zukunft sinnvoll anzulegen . Stadtkämmerer Günter Felkel sagte, dass über die Verwendung der vorhandenen Mittel in den Beratungen zum Stiftungshaushalt beraten wird. Man wird aber vermeiden, für das Kapital Verwahrentgelte zu zahlen.

Beschluss 1

Der Beschluss des Stadtrates vom 22.01.2018 – Tagesordnungspunkt zwei/öffentlich – wird aufgehoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 1

Beschluss 2

Der Stadtrat von Vilsbiburg beschließt, auf dem Areal des Kindergarten Franziskus (Burger Feld) eine weitere Kinderbetreuungseinrichtung mit der maximal verträglichen Gruppenanzahl zu realisieren. Die Möglichkeit einer zweigeschossigen Einrichtung auf dem Gelände soll überprüft werden.

Die zweite Kinderbetreuungseinrichtung mit zwei Kindergartengruppen und zwei Kinderkrippengruppen wird auf dem Areal der Heilig-Geist Stiftung verwirklicht. Im Rahmen einer flächensparenden Nutzung der vorhandenen Grundstücke werden in Zusammenhang mit der Kinderbetreuungseinrichtung auch Wohnungen durch die Stadt Vilsbiburg gebaut, wobei davon mindestens die Hälfte der Wohnungen dem sozialen Wohnungsbau zugehören. Die Stadt Vilsbiburg wird sich im Rahmen einer Erbpacht das Grundstück von der Stiftung auf Dauer sichern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 2

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3. Bürgerantrag Kreisel statt Knoten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 20.01.2020 ö beschließend 3

Sachverhalt

Beiliegender Bürgerantrag ist bei der Stadt Vilsbiburg eingegangen.

Nach aktueller Rechtslage muss sich auf Antrag der Gemeindebürger das zuständige Organ (in diesem Fall der Stadtrat) mit einem von den Bürgern gewünschten Thema auseinandersetzen. Die Antragsteller haben keinen Anspruch auf eine ganz bestimmte Entscheidung, sondern nur darauf, dass die Sache behandelt wird (Art. 18b GO). Der Anspruch der Bürger besteht dann, wenn der Antrag formell und materiell rechtmäßig ist.

In der formellen Rechtmäßigkeit ist zu prüfen
- ob der Antrag bei der Gemeinde eingereicht wurde,
- ob der Antrag eine Begründung enthält,
- ob bis zu drei Vertretungsberechtigte genannt sind,
- und ob das Unterschriftenquorum erfüllt wurde (1 % der Einwohner, unterschrieben von den Bürgern)
- ebenfalls ist zu prüfen, ob ein Wiederholungausschluss besteht (Jahresfrist).

Die Punkte der formellen Rechtmäßigkeit wurden durch die Stadtverwaltung Vilsbiburg überprüft und werden als erfüllt betrachtet.

Bei der materiellen Rechtmäßigkeit ist zu überprüfen, ob es sich um eine gemeindliche Angelegenheit des eigenen oder des übertragenen Wirkungskreises handelt, da es sich bei dem geplanten Projekt um eine Einrichtung des öffentlichen Verkehrs handelt, an welchem die Stadt Vilsbiburg beteiligt ist. (Art. 57 Abs. 1 GO)

Der Punkt der materiellen Rechtmäßigkeit wurde durch die Stadtverwaltung Vilsbiburg überprüft und wurde als erfüllt betrachtet.  

Die Rechtmäßigkeitsprüfung des Bürgerantrages wurde mit der Kommunalaufsicht am Landratsamt Landshut abgestimmt.

Diskussionsverlauf

Der Erste Bürgermeister Helmut Haider erklärte, dass der Vertrag bereits unterzeichnet wurde aber der Leiter des Staatlichen Bauamtes die Planungen nochmals vorstellt. StR Georg Brams sagte, dass die Planungen dann in einer Bürgerversammlung vorgestellt werden müssen, da es so viele interessierte Bürger gibt. Man einigte sich, die Sitzung in der  die Planungen vorgestellt werden, in einem Raum mit mehr Zuschauerkapazitäten abzuhalten.

Beschluss 1

1.        Der Stadtrat stellt fest, dass die formellen Voraussetzungen für die Zulässigkeit des Bürgerantrags „Kreisel statt Knoten“ vorliegen.
2.        Der Stadtrat stellt fest, dass die materiellen Voraussetzungen für die Zulässigkeit des Bürgerantrags „Kreisel statt Knoten“ vorliegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Beschluss 2

Dem Bürgerantrag wird stattgegeben. Der Stadtrat von Vilsbiburg tritt mit der Bitte an das Staatliche Bauamt Landshut heran, man solle in einer öffentlichen Stadtratssitzung Alternativen zur geplanten Verkehrsführung am Kreisverkehr an der B 299 vorstellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 1

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4. Anlage von Blühflächen auf städtischen Bau- und Gewerbegrundstücken - Antrag bul/Die Grünen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 20.01.2020 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die bul/Die Grünen-Fraktion hat beiliegenden Antrag über die Anlage von Blühflächen auf städtischen Bau- und Gewerbegrundstücken gestellt.

Diskussionsverlauf

StR Wolfgang Schwimmer hat den Antrag nochmals kurz vorgestellt und lobte in diesem Zusammenhang die Arbeit der Stadtgärtners. Stadtbaumeister Gerhard Binner erklärte, dass es ca. zwei Jahre dauert bis die Flächen voll ausgereift sind. Herr Schwimmer ergänzte, dass verpachtete Flächen nicht verwendet werden sollen. Der Antrag soll nach Willen der Antragsteller sinnvoll und möglichst einfach umgesetzt werden.

StR Georg BRams meinte, dass der Antrag nicht ganz vollständig ist. Man sollte erst  auflisten, welche Flächen dafür geeignet sind und was die Aussaat kostet.

Beschluss

Der Stadtrat von Vilsbiburg beauftragt die Stadtverwaltung, mögliche Blühflächen aufzulisten, die Kosten dafür auszuarbeiten und den Antrag dann dem Gremium vorzustellen.

Der Antrag wird bis zur Entscheidung zurück gestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 1

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5. Obere Stadt 33 - Förderantrag der Eigentümerin

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 20.01.2020 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die Antragstellerin hat den Antrag zurückgenommen.

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6. Plakatierungsverordnung - Änderung der Ortsliste

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 20.01.2020 ö beschließend 6

Sachverhalt

Auf Grund der notwendigen Anpassung an die örtlichen Gegebenheiten ist es notwendig, dass die Standorte in Frauensattling und Gaindorf sowie der Rombachstraße geändert werden.

Die geänderten Standorte sind in der Anlage 2 zur Plakatierungsverordnung beschrieben.

Beschluss

Der Stadtrat stimmt der Stan dortänderung zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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7. Interkommunale Zusammenarbeit im Bereich Standesamt mit der Verwaltungsgemeinschaft Gerzen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 20.01.2020 ö beschließend 7

Sachverhalt

Wie im Haupt- und Finanzausschuss bereits besprochen, ist im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit die Übernahme des Standesamtsbezirks Gerzen geplant.

Die Stadtverwaltung wird dazu die zu verabschiedende Vereinbarung vorstellen. Die Vereinbarung ist als Anlage beigefügt.


Beschluss

Der Stadtrat von Vilsbiburg stimmt der Vereinbarung über die Übertragung der Aufgaben des Standesamts gemäß Art. 2 AGPStG (Ausführungsgesetz zum Personenstandsgesetz) zwischen der Stadt Vilsbiburg und der Verwaltungsgemeinschaft Gerzen im Rahmen einer sog. „großen Übertragung“ zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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8. Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Stadtratssitzung vom 18.09.2019, bei denen der Geheimhaltungsgrund weggefallen ist.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 20.01.2020 ö 8

Sachverhalt

Der Schriftführer gab folgende Beschlüsse bekannt, bei denen der Geheimhaltungsgrund weggefallen ist:

TOP 2 – Wohnbaugebiet „Grub-Süd“ – Festlegung der Grundstückspreise
TOP 3 – Wohnbaugebiet „Seyboldsdorf Süd-Ost“ – Festlegung der Grundstückspreise

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9. Informationen, Anfragen von Stadtratsmitgliedern und Bürgeranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 20.01.2020 ö informativ 9
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9.1. Eisfläche an der Kläranlage in Seyboldsdorf - Anfrage StRin Pollner

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 20.01.2020 ö informativ 9.1

Sachverhalt

StRin Doris Pollner wollte wissen, warum die Eisfläche an der Kläranlage in Seyboldsdorf dieses Jahr nicht benutzbar ist.

Stadtbaumeister Gerhard Binner erklärte dazu, dass das Becken abgelassen wurde um den Klärschlamm zu trocknen und anschließend zu entsorgen. Das Becken ist im Moment somit nicht benutzbar .

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9.2. Information von Anwohnern bei Bauarbeiten - Anfrage StRin Pollner

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 20.01.2020 ö informativ 9.2

Sachverhalt

StRin Doris Pollner berichtet von Anwohner in der Seyboldsdorfer Straße, bei denen die Zufahrt zum Grundstück   bei Bauarbeiten einfach aufgerissen wurde. Eine Abstimmung zwischen Bauunternehmen und Anliegern erfolgte nicht.

Stadtbaumeister Gerhard Binner erklärte, dass die Verantwortung für die Abstimmung bei den ausführenden Unternehmen liegt. Man werde der Angelegenheit aber nachgehen.  

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9.3. Planungsstand der Brücke zum Balkspitz - Anfrage StRin Floegel

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 20.01.2020 ö informativ 9.3

Sachverhalt

StRin Gisela Floegel fragte nach, wie die Planungen für die Brücke zum Balkspitz aussehen. In der Bürgerversammlung in Haarbach hätte der Erste Bürgermeister Helmut Haider hier bereits Aussagen getroffen.

Der Erste Bürgermeister Helmut Haider erklärte, dass die Planungen in der nächsten Bau- und Umweltausschusssitzung vorgestellt werden.

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9.4. Bekanntgabe eines neuen Sitzungstermins

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 20.01.2020 ö informativ 9.4

Sachverhalt

Der Geschäftsleiter Sebastian Stelzer informierte darüber, dass in einer nicht-öffentlichen Sondersitzung am Mittwoch, den 12.02.2020 der Stadtrat über die Auftragsvergabe für das Verkehrsgutachten entscheidet.

Der Termin für eine Sondersitzung des Haupt- und Finanzausschusses wegen der Bewerbungsgespräche für die Leitung des Kinderhortes wird noch bekannt gegeben.

Datenstand vom 29.01.2020 11:03 Uhr