Datum: 03.02.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss
Körperschaft: Stadt Vilsbiburg
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:50 Uhr bis 21:20 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Anschaffung von digitalen Tafeln für die Mittelschule Vilsbiburg
2 Feuerwehrstiefel für die Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Vilsbiburg
3 Schaffung von sog. Optiprax Ausbildungsstellen im Erzieherbereich
4 Zuschussanfrage Joachim und Angela Klitscher (Galerie lifeXpression)
5 Spendeneingänge ab 1.000 €
6 Informationen, Anfragen von Ausschuss-Mitgliedern
6.1 Information - Beschaffung von iPads und Notebooks für die Grundschule
6.2 Information i.S. Anreiz zur Installation von solarthermischen Anlagen in den Neubaugebieten

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1. Anschaffung von digitalen Tafeln für die Mittelschule Vilsbiburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 03.02.2020 ö beschließend 1

Sachverhalt

Im Rahmen des Förderprogramms „DigitalPakt Schule 2019 – 2024“ sollen die verbleibenden acht Klassenzimmer der Mittelschule Vilsbiburg mit digitalen Tafeln ausgestattet werden. Die Tafeln kosten geschätzt 80.000 €.
Die Anschaffungen sind grundsätzlich förderfähig, der Fördersatz beträgt 90 v. H.

Diskussionsverlauf

Nach Auskunft von StR Sebastian Huber müssen die Mittel  noch in den Haushaltsentwurf für das Jahr 2020 eingestellt werden.

Beschluss

Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt der Beschaffung von acht digitalen Tafeln für die Mittelschule Vilsbiburg im Rahmen des Förderprogramms „DigitalPakt Schule 2019 - 2024“ grundsätzlich zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2. Feuerwehrstiefel für die Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Vilsbiburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 03.02.2020 ö beschließend 2

Sachverhalt

Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren in den Ortsteilen der Stadt Vilsbiburg haben bis jetzt als Teil der persönlichen Schutzausrüstung einfache Gummistiefel mit Stahlkappe. Die Ausrüstung entspricht nicht mehr dem Stand der Zeit, in der Vergangenheit kamen vermehrt Wünsche der Kommandanten hier den Standard anzuheben.

Ein dem heutigen Stand der Technik angepasster Feuerwehrstiefel kostet ca. 100,00 bis 120,00 €. Bei über 300 Feuerwehrmitgliedern in den Ortsteilen liegt die Investitionssumme somit zwischen 35.000,00 € und 40.000,00 €. Die Stadtverwaltung macht den Vorschlag, die persönliche Schutzausrüstung auf drei Jahre umzustellen, um die Belastung für den Haushalt auf einen längeren Zeitraum aufzuteilen.

Beschluss

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, die persönliche Schutzausrüstung der Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren in den Ortsteilen der Stadt Vilsbiburg anzupassen. Es werden in den nächsten drei Jahren Haushaltsmittel in Höhe von jeweils 12.500,00 € für die Beschaffung von Feuerwehrstiefeln eingestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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3. Schaffung von sog. Optiprax Ausbildungsstellen im Erzieherbereich

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 03.02.2020 ö beschließend 3

Sachverhalt

Die Fachakademie Seligenthal bietet ab September 2020 eine neue Erzieherausbildung mit optimierten Praxisphasen (Optiprax) an.

Bewerber mit Fach-/Abitur und dem Nachweis über eine sechswöchige Tätigkeit in einer sozialpädagogischen Einrichtung können in 3 Jahren die Ausbildung zum Erzieher absolvieren.
Noch stärker als bisher kooperiert die Fachakademie dabei mit sozialpädagogischen Einrichtungen. Die Teilnehmer des Modellversuchs sind zugleich Studierende der Fachakademie für Sozialpädagogik und Auszubildende einer mit der Fachakademie kooperierenden sozialpädagogischen Einrichtung.

Momentan sucht die Fachakademie Seligenthal nach Trägern, die diesen Ausbildungsweg gemeinsam mit Ihnen anbieten möchten. Die Stadt Vilsbiburg könnte 3 Optiprax-Praktikanten ausbilden, da während der Ausbildung Krippen, Kindergärten und Hort als Ausbildungsplatz zur Verfügung stehen.

Diskussionsverlauf

Die neue Ausbildungsrichtung wurde im Gremium einhellig begrüßt.

Beschluss

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, dass sich die Stadt Vilsbiburg mit drei Ausbildungsplätzen an der Optipraxausbidung von Erziehern (m/w/d) beteiligt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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4. Zuschussanfrage Joachim und Angela Klitscher (Galerie lifeXpression)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 03.02.2020 ö beschließend 4

Sachverhalt

Das Ehepaar Joachim und Angela Klitscher, Betreiber der „Galerie lifeXpression“ in Vilsbiburg, Frauensattlinger Str. 4, bittet mit Schreiben vom 10.01.2020 (liegt bei) um eine finanzielle Unterstützung der Stadt Vilsbiburg für ihre Galerie.
Zum einen sind dort weitere Ausbaumaßnahmen nötig (Getränke- und Kaffeebar, Sanitäranlagen, Treppenhaus, Fassadengestaltung), aber auch finanzielle Unterstützungen bei den laufenden Kosten wären hilfreich.
Der Haupt- und Finanzausschuss sollte grundsätzlich festlegen, ob Zuschüsse gewährt werden könnten. Es handelt sich zwar um die Förderung von Kunst und Kultur, was im Rahmen der Vorgaben dem Grunde nach förderfähig wäre. Allerdings handeln die Betreiber auf privater Grundlage, also nicht als Verein oder anderweitig gemeinnützig.
Im Falle einer positiven Entscheidung käme der übliche Investitionszuschuss in Höhe von 22,5 % zum Tragen. Zuwendungen für den laufenden Betrieb wären nicht möglich.

Diskussionsverlauf

Der Erste Bürgermeister Helmut Haider erklärte den Sachverhalt und ergänzte, dass es sich bei der Entscheidung um einen Einzelfall handelt, da es im Moment keine weitere Galerie in Vilsbiburg gibt.  Man kann somit auf zukünftige Anträge von privater Seite keine Rückschlüsse ziehen. Weiter brachte Herr Haider den Vorschlag, die Familie sollte als Gegenleistung zu einer Förderung die Galerie für vier Wochen der Stadt zur Verfügung stellen. Die Stadt könnte dann hier eigene Veranstaltungen abhalten, bzw. die Räume den örtlichen Künstlern zur Verfügung stellen.

StR Georg Brambs fragte nach der Zulässigkeit eines finanziellen Zuschusses an einen privaten Unternehmer. Er war der Meinung, dass vielmehr versucht werden sollte, ob die Vilstalmaler mit der Galerie zusammenarbeiten und diese dann einen Zuschuss für die Galerie erhalten. Ebenfalls ist seiner Meinung nach die Höhe von 22,5 % zu überdenken, für Kirchensanierungen werden beispielsweise nur 7,5 % Förderung gewährt. Das Betreiben der Galerie in privater Hand und die damit verbundene Förderung wurden allgemein als kritisch angesehen.

StR Gisela Floegel brachte den Vorschlag, die Familie sollte einen Verein gründen um die Galerie zu betreiben, dann wäre ein Zuschuss problemlos möglich. In jedem Fall muss bei einer städtischen Förderung ein zukunftsfähiges Konzept vorgelegt werden.

Man war sich einig, dass vorab die genaue Fördersumme festzulegen ist. Weiter sollen mit der Familie Klitscher Verhandlungen über ein langfristiges und zukunftsfähiges Konzept für die Galerie geführt werden. Der Beschluss wird zurückgestellt.

 

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5. Spendeneingänge ab 1.000 €

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 03.02.2020 ö beschließend 5

Sachverhalt

Am 02.12.2019 ist bei der Stadt Vilsbiburg folgende Spende eingegangen, die ohne Genehmigung des Haupt- und Finanzausschusses nicht angenommen und verwendet werden darf:
  • 1.000,00 € von Herrn Peter Bruckmayer, Vilsbiburg, für die Freiwillige Feuerwehr Vilsbiburg.

Eine Einflussnahme auf Entscheidungen der Stadt auf Grund der Spende steht nicht zu erwarten. Die Verwaltung empfiehlt daher, die Spende anzunehmen und für die genannte Einrichtung zweckgebunden zu verwenden.

Beschluss

Die Spende von Herrn Peter Bruckmayer vom 02.12.2019 an die Freiwillige Feuerwehr Vilsbiburg in Höhe von 1.000 € wird angenommen.
Die entsprechende Zuwendungsbescheinigung ist auszustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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6. Informationen, Anfragen von Ausschuss-Mitgliedern

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 03.02.2020 ö informativ 6
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6.1. Information - Beschaffung von iPads und Notebooks für die Grundschule

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 03.02.2020 ö informativ 6.1

Sachverhalt

Im Rahmen des Förderprogramms „DigitalPakt Schule 2019 - 2024“ wurden für die Grundschule Vilsbiburg drei halbe Klassensätze iPads zu je 16 Stück mit drei Koffern, 14 Lehrer-Notebooks und 48 ZuluDesk-Lizenzen angeschafft. Die Kosten dafür betrugen 32.240,67 €.
In der Mittelschule musste ein Computerraum neu ausgestattet werden. Außerdem wurden zwei Dokumentenkameras angeschafft. Die Kosten dafür betrugen 30.594,19 €.
Die Anschaffungen sind grundsätzlich förderfähig, der Fördersatz beträgt 90 v. H.
Der Höchstbetrag der staatlichen Zuwendungen im Förderprogramm „Digitalpakt Schule 2019 - 2024“ beträgt insgesamt 282.622 €. Die Anschaffung von mobilen Endgeräten ist auf 25.000 € pro Schule oder 20 v. H. der Gesamtfördersumme (56.524,40 €) beschränkt und bisher mit 31.098,27 € ausgeschöpft (iPads und Notebooks Grundschule).
Erst seit K urzem ist die Beantragung der Fördermittel mittels einer Online-Antragsmappe möglich und erfolgt so schnell wie möglich.

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6.2. Information i.S. Anreiz zur Installation von solarthermischen Anlagen in den Neubaugebieten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 03.02.2020 ö informativ 6.2

Sachverhalt

Mit Stadtratsbeschluss vom 06.05.2019 wurde ein finanzieller Anreiz für den Bau von solarthermischen Anlagen in den städtischen Neubaugebieten eingeführt. Der Beschluss lautete wie folgt:

„Um den Bau von solarthermischen Anlagen in den städtischen Neubaugebieten besser voranzutreiben und im Wärmesektor die Senkung der CO2-Emissionen stärker zu intensivieren, beschließt der Stadtrat einen finanziellen Anreiz für die Käufer (m/w/d) von stadteigenen Wohnbaugrundstücken.
Falls auf dem Wohnhaus eine solarthermische Anlage installiert wird, erstattet die Stadt Vilsbiburg EUR 2.000,00 aus dem Kaufpreis zurück. Die weiteren Anspruchsvoraussetzungen werden von der Verwaltung ausgearbeitet.“

Nun liegen bereits einige Anfragen zu diesem Beschluss vor. Insbesondere wollten die Fragesteller wissen, ob der Betrag auch beim Kauf eines städtischen Grundstücks im Burger Feld oder in Haarbach bezahlt wird, da im Beschluss-Sachverhalt nur von den Baugebieten Seyboldsdorf Süd-Ost, Grub Süd und Achldorf II die Rede war.

Von der Verwaltung wurde in Absprache mit Bürgermeister Haider festgelegt, dass die genannte Kaufpreiserstattung für die Installation einer solarthermischen Anlage für folgende städtische Wohnbaugebiete gilt:
WA Burger Feld
WA Haarbach „Am alten Sportplatz“ BA II
WA Seyboldsdorf Süd-Ost
WA Grub-Süd und
WA Achldorf II,
vorausgesetzt die Bauparzelle wurde von der Stadt Vilsbiburg verkauft.

Diskussionsverlauf

StR Manfred Billinger wollte wissen, ob es durch die Förderung zu Nachteilen bei den Stadtwerken kommt, da dadurch evtl. die Nahwärmeversorgung in den Baugebieten nicht mehr so stark ausgelastet ist. Er sprach sich grundsätzlich gegen eine Förderung aus, da sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Wärmeerzeugung in Privathäusern geändert haben.  

StR Gisela Floegel plädierte für die solarthermischen Anlagen. Es werde dadurch Energie bei der Nachwärmeversorgung eingespart, welche durch Erdgas erzeugt wird.

Datenstand vom 06.02.2020 11:23 Uhr