Datum: 10.02.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Städtischer Veranstaltungssaal der Volkshochschule
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Vilsbiburg
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:15 Uhr bis 21:15 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Zulassung von Bürgerfragen zu TOP 1 - Antrag zur Geschäftsordnung der bul/Die Grünen Fraktion
2 Vorstellung von Alternativen zur geplanten Verkehrsführung am Kreisverkehr an der B 299 - Bürgerantrag "Kreisel statt Knoten"
3 Feststellung des Wirtschaftsplans 2020 - Stadtwerke Vilsbiburg
4 Haushalt 2020 - Vorstellung der Entwurfsfassung
5 Jahresrechnung 2018 Stadt Vilsbiburg; Feststellung und Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO
6 Jahresrechnung 2018 Heilig-Geist-Stiftung Vilsbiburg; Feststellung und Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO
7 Austausch der Weihnachtsbeleuchtung in der Landshuter Strasse, Obere Stadt, Frontenhausener Strasse - Antrag der FW-Fraktion
8 Auftrag für das Kulturfest 2020 - Kulturforum Vilsbiburg e.V.
9 Aufstellung eines Bebauungsplanes - Solarpark Karwill - Photovoltaikfreiflächenanlage
10 Aufstellung eines Bebauungsplanes - Solarpark Gaindorf - Photovoltaikfreiflächenanlage
11 Anpassung des Verfahrens - Bebauungsplan "Braunsberger Weg Erweiterung" - Regelverfahren
12 Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Stadtratssitzung vom 04.11.2019, bei denen der Geheimhaltungsgrund weggefallen ist.
13 Informationen, Anfragen von Stadtratsmitgliedern und Bürgeranfragen
13.1 Zuschuss aus dem Manfred-Paech-Nachlass für eine Zuschauertribüne - Antrag TSV Vilsbiburg
13.2 Anordnung der Bestuhlung im VHS Saal - Anfrage von StR Billinger
13.3 PKW auf dem Balk-Spitz - Anfrage von StRin Floegel

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1. Zulassung von Bürgerfragen zu TOP 1 - Antrag zur Geschäftsordnung der bul/Die Grünen Fraktion

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 10.02.2020 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die bul/Die Grünen Fraktion hat beiliegenden Antrag zur Geschäftsordnung gestellt. Demnach sollen interessierte Bürgerinnen und Bürger auch schon nach dem Tagesordnungspunkt 1 (Vorstellung der Alternativen zur geplanten Verkehrsführung am Kreisverkehr an der B 299) Fragen stellen können.

Diskussionsverlauf

StRin Michaela Feß erklärte den Antrag nochmals und ergänzte, dass Nachfragen zeitlich und inhaltlich begrenzt werden sollen. Im Gremium war man der Meinung, dass man sich auf Fragen beschränken soll. Die Möglichkeit zur Diskussion, oder die Darstellung von persönlichen Meinungen wird nicht eingeräumt.

StR Manfred Billinger brachte den Vorschlag einer Bürgerversammlung zu dem Thema. StR Xaver Peisl meinte dazu, dass eine Bürgerversammlung nur nötig wäre, wenn es durch die Vorstellung zu neuen Erkenntnissen kommt.

Der Erste Bürgermeister Helmut Haider erklärte, dass bezüglich des Ausbaus des Kno tenpunktes bereits ein Beschluss gefasst wurde und man einen Vertrag mit dem Staatlichen Bauamt unterzeichnet hat. Ebenfalls verwies Herr Haider auf die rechtliche Stellungnahme der Stadtverwaltung zum Punkt Bürgerfragen.

Beschluss

Dem Antrag zur Geschäftsordnung wird mit der Einschränkung stattgegeben, dass nur Fragen erlaubt sind. Die Möglichkeit zur Diskussion, oder die Darstellung von persönlichen Meinungen wird nicht eingeräumt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 3

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2. Vorstellung von Alternativen zur geplanten Verkehrsführung am Kreisverkehr an der B 299 - Bürgerantrag "Kreisel statt Knoten"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 10.02.2020 ö informativ 2

Sachverhalt

Der Stadtrat von Vilsbiburg hat in seiner Sitzung am 20.01.20202 dem Bürgerantrag „Kreisel statt Knoten“ stattgegeben.

Man ist mit der Bitte an das Staatliche Bauamt Landshut heran getreten, man soll in einer öffentlichen Stadtratssitzung Alternativen zur geplanten Verkehrsführung am Kreisverkehr an der B 299 vorstellen.

Das Staatliche Bauamt Landshut wird die untersuchten Varianten vorstellen.

Diskussionsverlauf

Herr Robert Bayersdorfer ist Bereichsleiter Straßenbau am Staatlichen Bauamt Landshut und stellte die untersuchten Varianten vor.

Herr Bayersdorfer ging am Anfang seiner Ausführungen auf die aktuelle Verkehrsbelastung am Kreisverkehr ein und verwies auf die Rückstauungen in den Morgen- und Abendstunden. Er verdeutlichte, dass der aktuelle Kreisverkehr an seine Leistungsfähigkeit gekommen ist.

Die Planungsziele des Staatlichen Bauamtes Landshut sind folgende:
  1. Erhöhung der Verkehrssicherheit- und Qualität
  2. Erhöhung der Leistungsfähigkeit
  3. Anschluss des Gewerbegebiets Baumgartenstraße
  4. Entlastung der innerstädtischen Straßen „Landshuter Straße“ und „Ohmstraße“
  5. Erhöhung der Sicherheit bei Geh- und Radwegeverbindungen

Dann wurden die weiteren Planungsvarianten dem Stadtrat vorgestellt. Vor allem bei der Realisierung eines Kreisverkehrs erklärte Herr Bayersdorfer, dass der vorhandene Bypass nicht mehr möglich ist, da in diesem Teilstück des Kreisverkehrs die Anbindung des Gewerbegebiets Baumgartenstraße erfolgen würde. Eine direkte Verkehrsführung der B 299 nach Landshut sollte aber mit bedacht werden. Alternativ dazu wäre das Gewerbegebiet weiterhin über die Ohmstraße erschlossen. Die geplanten Kosten belaufen sich im Moment auf 8,6 Mio. €. Die Stadt Vilsbiburg hat dabei einen Anteil von 45 Prozent zu tragen. Der Anteil ist aber förderfähig.

StRin Michaela Feß hat sich für die Vorstellung bedankt und wollte wissen, mit wieviel Prozent Zuwachs des Verkehrs rechnet das Staatliche Bauamt bis zum Jahr 2035. Ebenfalls empfand Sie die Verkehrsführung in das Stadtgebiet als sehr kompliziert und hatte den Eindruck, dass man durch die Planung zwar Wartezeiten verkürzt, aber es dann zu längeren Fahrzeiten kommt. Mit den Planungen bei Achldorf habe man schlechte Erfahrungen.
Herr Bayersdorfer erklärte, dass man bis zum Jahr 2035 täglich mit 23.000 Fahrzeugen mit der B 15n bei Geisenhausen und ohne die B 15n mit 21.000 Fahrzeugen rechnet. Aktuell sind es 18.600 Fahrzeuge. Er verdeutlichte, dass es vernünftig ist das Szenario mit einer B 15n zu beherrschen.  In Achldorf sind Auffälligkeiten bei den Unfällen vorhanden, dies muss weiter untersucht werden. Verbesserungen sind aber auch hier möglich.

StR Josef Sterr sieht eine Unfallgefahr bei der Anbindung des Gewerbegebiets Baumgarten-straße. Die Anbindung sollte weiter Orts auswärts erfolgen.
Das Staatliche Bauamt sieht hierbei  einen erheblichen Aufwand, da zusätzliche Rampenführungen erforderlich wären. Ebenfalls möchte man eine Anbindung des Gewerbegebiets an einer anderen Stelle vermeiden, da es bereits kritische Punkte gibt, welche nicht verschärft werden sollen.

StR Manfred Billinger bedanke sich für die schlüssigen Ausführungen. Die Planungen machen einen funktionsfähigen Eindruck.

StR Wolfgang Schwimmer ging nochmals auf die Möglichkeit eines Kreisverkehrs ein. Es gibt neben der Größe auch andere Formen, wie einen Turbokreisverkehr oder eine zweispurige Variante.
Herr Bayersdorfer erklärte, dass ein sog. Turbokreisel nur in einer vierarmigen Variante möglich ist. Eine Anbindung des Gewerbegebiets ist somit nicht mehr möglich. Bei einer zweispurigen Lösung würden sich die Dimensionen erheblich erweitern.

StR Rudolf Lehner bedankte sich ebenfalls für die Vorstellung. Das Projekt ist für die Zukunft von Vilsbiburg sehr wichtig und der Stadtrat hat dem Vorhaben bereits zugestimmt.

StR Gisela Floegel wollte wissen, warum das Projekt bereits jetzt geplant wird.
Herr Bayersdorfer erklärte den normalen Planungsablauf und verdeutlichte, dass das Staatliche Bauamt an den Planungen dran bleiben möchte.

Im Anschluss an die Diskussion im Gremium konnten die anwesenden Bürgerinnen und Bürger Fragen stellen, welche durch Herrn Bayersdorfer beantwortet wurden.

Zum Schluss seiner Ausführungen verdeutlichte Herr Bayersdorfer nochmals, dass das Staatliche Bauamt Landshut einen Kreisverkehr hier nicht realisieren wird, da die Leistungsfähigkeit nicht gegeben ist.

Die Präsentation des Staatlichen Bauamtes Landshut wird dem Gremium zur Verfügung gestellt.

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3. Feststellung des Wirtschaftsplans 2020 - Stadtwerke Vilsbiburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 10.02.2020 ö beschließend 3

Sachverhalt

Den Entwurf des Wirtschaftsplanes 2020 haben die Stadtratsmitglieder vor der Werkausschusssitzung erhalten. In der Werkausschusssitzung vom 04.02.2020 wurde der Entwurf eingehend beraten.

Es wurde folgender Beschluss gefasst:
Der Werkausschuss stellt fest, dass der Erfolgsplan 2020 mit einem Gewinn von 53.210,00 € abschließt. Der Vermögensplan sieht Investitionen in einer Gesamthöhe von 2.102.817,00 € vor. Dem Stadtrat wird die Feststellung und Verabschiedung des Wirtschaftsplanes 2020 gemäß Betriebssatzung vom 08. Juni 2016 § 6 Abs. 1 Ziff. 5 vorgeschlagen.

Beschluss

Der Vorschlag des Werkausschusses wird zum Beschluss erhoben. Der Stadtrat beschließt die Feststellung und Verabschiedung des Wirtschaftsplanes 2020 der Stadtwerke gemäß Betriebssatzung vom 08. Juni 2016 § 6 Abs. 1 Ziff. 5.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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4. Haushalt 2020 - Vorstellung der Entwurfsfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 10.02.2020 ö informativ 4

Sachverhalt

Auf Grund des krankheitsbedingten Ausfalls von Kämmerer Felkel konnte der Haushalt 2020 nicht rechtzeitig im Dezember 2019 beschlossen werden. Als Zeitplan für die Verabschiedung wäre aktuell geplant, dass der Satzungsbeschluss am 09.03.2020 gefasst werden könnte. Diskussion und erste Lesung des Haushalts wäre am 02.03.2020. Sollte diese Zeitvorgabe zu knapp sein, könnte die Verabschiedung erst im April nach Ostern erfolgen.
Für die heutige Sitzung war eine formelle Lesung noch nicht möglich, da noch nicht alle Fraktionen die internen Haushaltsvorstellungen erhalten haben.

Hier die momentanen Eckdaten des Haushaltsplans 2020:
Verwaltungshaushalt:        30.574.600 €                2019: 26.327.700 €
Vermögenshaushalt:        15.375.400 €                2019: 12.256.400 €
Gesamthaushalt:                45.950.000 €                2019: 38.584.100 €

Zuführungsbetrag:                  3.144.300 €                2019:     534.800 €

Schuldenstand am 31.12.:          9.933.000 €                2019: 11.129.500 €

Die statistischen Zahlen, insbesondere die Steuer- und Umlagekraftzahl und die Beteiligungsbeträge liegen bereits in der endgültigen Fassung vor. Lediglich beim Umlagesatz der Kreisumlage besteht noch eine gewisse Unsicherheit. Aktuell könnte aber ein mindestens gleichbleibender Prozentsatz realistisch sein. Mit diesem wurde auch im Haushaltplan gerechnet.

Das Rechnungsjahr 2019 wird mit einem annehmbaren Überschuss abschließen, so dass wieder ein gewisses Polster an Rücklagen aufgebaut werden kann. Dieses kann großteils direkt für Investitionsmaßnahmen im Jahr 2020 verwendet werden. Eine weitere Kreditaufnahme wird vermieden. Dies sollte auch das vorrangigste Ziel der Haushaltswirtschaft 2020 sein, denn eine Vorschau auf das Jahr 2021 wird nach derzeitigem Kenntnisstand kreditfinanzierte Investitionen für zwei neue Kindertagesstätten, einschließlich Sozialwohnungsbau nicht vermeiden lassen.

Der Verwaltungshaushalt 2020 kann gerne als „stabil“ bezeichnet werden. Gute Steuereinnahmen, einschließlich Beteiligungsbeträge aus der Einkommens- und Umsatzsteuer, sowie Schlüsselzuweisungen in Höhe von beinahe 1,5 Mio. Euro werden für einen stattlichen Überschuss im Verwaltungshaushalt sorgen. Der Zuführungsbetrag zum Vermögenshaushalt ist vorläufig mit gut 3 Mio. Euro berechnet. In dieser Höhe aber noch nicht ausreichend für den Ausgleich im Vermögenshaushalt.

Auf der Ausgabenseite des Verwaltungshaushalts, im Bereich der Sachausgaben wird jetzt der technische Fortschritt in den neuen, bzw. neu sanierten Gebäuden sichtbar. Die vorgeschriebenen Wartungen, mit Wartungsverträgen hinterlegt, u. a. für Aufzüge, Brandmeldeanlagen und Lüftungstechnik gibt es nicht kostenlos.
Positiv auf der Ausgabenseite: Bei der Gewerbesteuerumlage wurde im Rahmen des Finanzausgleichs der Landesvervielfältiger von 64 auf 35 Prozentpunkte gesenkt. Minderausgaben von über einer halben Million Euro sind die Folge.

Auch wenn im Vermögenshaushalt 2020 keine „ganz großen“ Baumaßnahmen anstehen, summieren sich die geplanten Bauausgaben doch auf stattliche 9 Mio. Euro, bewegliches Anlagevermögen mit 1,4 Mio. und Grunderwerbskosten mit 2,1 Mio. Euro sind die Hauptausgabeansätze bei den Investitionen.

Finanziert durch die erwarteten Grundstücksverkäufe in Seyboldsdorf und Grub-Süd, den Überschuss aus dem Verwaltungshaushalt und einer Entnahme aus den Rücklagen kann der Vermögenshaushalt auf eine Kreditaufnahme verzichten.

Trotz der oben beschriebenen und eingangs erwähnten entspannten Haushaltslage ist weiterhin Sparsamkeit angesagt!
Insbesondere wegen der Prognose für das Jahr 2021. Bekanntermaßen errechnet sich die Steuer- und Umlagekraft aus den Einnahmen des Vorvorjahres, also für 2021 aus dem Jahr 2019. Wir werden im Jahr 2021 einen überdurchschnittlich hohen Betrag für die Kreisumlage aufbringen müssen und mit Schlüsselzuweisungen ist 2021 nicht zu rechnen. Wir sind also gut beraten eine millionenschwere Rücklage für den Haushaltsausgleich 2021 zur Seite zu legen.

Hier noch ein Überblick über einige der veranschlagten Bau- und Sachinvestitionen:

  • Rathaus: zentrale Telefonanlage mit Anbindung aller städtischen Einrichtungen (100.000 €), Bürger-Elektroauto (30.000 €), Software, Hardware (76.500 €), Umbaumaßnahmen im EWO und aus Brandschutzgründen (92.000 €), u.a.
  • Grundschule: Umbaumaßnahmen, die bereits 2019 veranschlagt waren
  • Mittelschule: letzte Schlusszahlungen (260.000 €), allerdings auch auf der Einnahmenseite die noch ausstehenden Fördermittel
  • Baugebiet Burger Feld: Spielplatz (150.000 €) und letzte Erschließungsarbeiten (385.000 €)
  • Planungskosten für zwei neue Kindertagesstätten (450.000 €)
  • Abschlussarbeiten und Einrichtung für den Kindergarten „Franziskus“ (535.000 €), dazu aber auch auf der Einnahmenseite die noch ausstehende Förderung
  • Stadtbad: Umbaumaßnahmen für das elektronische Einlasssystem und weitere Umbauten (213.000 €)
  • Generationenpark am Balkspitz, einschließlich Brücke (446.000 €) – dazu jeweils auf der Einnahmenseite die noch ausstehenden Fördermittel
  • Scaterplatz und Streetsoccer-Court (360.000 €) – dazu ebenfalls auf der Einnahmenseite die noch ausstehenden Fördermittel
  • außerdem Kanal- und Straßenbaumaßnahmen, Weiterführung des Breitbandausbaus, Planungs- und Erhaltungskosten für städtische Gebäude (St. Johannes Haus, Vilstalhalle, ehem. „Papiertiger“, usw.), alles zusammen im siebenstelligen Eurobereich,
usw., usw., ohne hier alle einzelnen Maßnahmen aufzählen zu können.

Diskussionsverlauf

Stadtkämmerer Günter Felkel sagte, dass in der Sitzung am 02.03.2020 die Erste Lesung des Haushaltes geplant ist. In der Sitzung am 09.03.2020 soll der Haushalt dann verabschiedet werden.

Auf Nachfrage von StRin Michaela Feß wurde erklärt, dass Anträge zum Haushalt bis zum 21.02.2020 eingereicht werden sollen.

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5. Jahresrechnung 2018 Stadt Vilsbiburg; Feststellung und Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 10.02.2020 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die vorläufige Jahresrechnung der Stadt Vilsbiburg wurde bereits am 22.10.2019 im Stadtrat vorgestellt. Änderungen haben sich nicht mehr ergeben.
Die Jahresrechnung schließt nun mit folgendem Ergebnis ab:

Haushaltssummen:
Verwaltungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben:        27.808.937,81 €
Vermögenshaushalt in Einnahmen und Ausgaben:        14.670.997,29 €
Gesamthaushalt:                                                42.479.935,10 €


Eckdaten:
Zuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt:        3.596.255,89 €
= im Verhältnis der Verwaltungshaushaltssumme:            12,93 %
Überschuss nach § 79 Abs. 3 KommHV:                        2.509.155,89 €
Schuldenstand am 31.12.2018:                                10.651.000,00 €
Rücklagenstand am 31.12.2018
               allgemeine Rücklage:                        2.722.876,25 €
               Sonderrücklagen *):                                   993.949,84 €
*) FFW-Vilsbiburg, Abwasserbeseitigung, Manfred-Paech-Fonds und –Nachlass.

Die Jahresrechnung 2018 wurde an den örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen. Die Prüfung fand am 28.01.2020 und am 29.01.2020 statt. Den Prüfungsbericht wird der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Herr Stadtrat Klaus Kirchner, selbst vortragen.

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses Herr Klaus Kirchner erklärte, dass die Prüfung reibungslos erfolgte. Das Rechnungswesen ist einwandfrei und es gab keine Beanstandungen. Die genauen Ausführungen wird Herr Kirchner noch nachreichen.

Beschluss 1

Der Stadtrat nimmt das Abschlussergebnis der Jahresrechnung 2018 für die Stadt Vilsbiburg ohne Einwand zur Kenntnis. Gleichzeitig wird die Jahresrechnung 2018 festgestellt (Art. 102 Abs. 3 GO). Der Inhalt der Niederschrift über die gem. Art. 103 Abs. 1 GO durchgeführte Rechnungsprüfung wird gebilligt. Prüfungsablauf und Prüfungsergebnis werden anerkannt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Stadtrat beschließt die Entlastung des E rsten Bürgermeisters für das Rechnungsjahr 2018 (Art. 102 Abs. 3 GO).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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6. Jahresrechnung 2018 Heilig-Geist-Stiftung Vilsbiburg; Feststellung und Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 10.02.2020 ö beschließend 6

Sachverhalt

Die vorläufige Jahresrechnung der Heilig-Geist-Stiftung Vilsbiburg wurde bereits am 22.10.2019 im Stadtrat vorgestellt. Änderungen haben sich nicht mehr ergeben.
Die Jahresrechnung schließt mit folgendem Ergebnis ab:

Haushaltssummen:
Verwaltungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben:        202.814,24 €
Vermögenshaushalt in Einnahmen und Ausgaben:          49.955,21 €
Gesamthaushalt:                                                252.769,45 €


Eckdaten:
Zuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt:        40.837,21 €
= im Verhältnis der Verwaltungshaushaltssumme:           20,14 %
Überschuss nach § 79 Abs. 3 KommHV:                           8.637,21 €
Schuldenstand am 31.12.2018:                                648.899,50 €
Rücklagenstand am 31.12.2018:                                1.237.859,68€

Die Jahresrechnung 2018 wurde an den örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen. Die örtliche Rechnungsprüfung fand am 28.01.2020 statt. Den Prüfungsbericht wird der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Herr Stadtrat Klaus Kirchner, selbst vortragen.

Beschluss 1

Der Stadtrat nimmt das Abschlussergebnis der Jahresrechnung 2018 für die Heilig-Geist-Stiftung Vilsbiburg zur Kenntnis. Gleichzeitig wird die Jahresrechnung 2018 festgestellt (Art. 102 Abs. 3 GO); der Inhalt der Niederschrift über die gem. Art. 103 Abs. 1 GO durchgeführte Rechnungsprüfung wird gebilligt. Prüfungsablauf und Prüfungsergebnis werden anerkannt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Stadtrat beschließt die Entlastung des E rsten Bürgermeisters und der Stiftungsverwaltung für das Rechnungsjahr 2018 (Art. 102 Abs. 3 GO).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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7. Austausch der Weihnachtsbeleuchtung in der Landshuter Strasse, Obere Stadt, Frontenhausener Strasse - Antrag der FW-Fraktion

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 10.02.2020 ö beschließend 7

Sachverhalt

Die FW-Fraktion hat beiliegenden Antrag gestellt.

Von Seiten der Stadtverwaltung wird vorgeschlagen, in den Haushalt 2020 Mittel in Höhe von 20.000,00 € für die Ausarbeitung eines Lichtkonzepts (Landshuter Straße, Oberen Stadt, Frontenhausener Straße) einzustellen.

Diskussionsverlauf

StR Xaver Peisl brachte den Vorschlag die Weihnachtsbeleuchtung nicht in einem Zug auszutauschen, man könnte dann die Leuchtmittel von den ausgesonderten Beständen weiter verwenden.

StRin Christine Koj plädierte für einen kompletten Austausch, um ein einheitliches Bild in den zusammenhängenden Straßenzügen bei zu behalten.

Beschluss

Dem Antrag der Freien Wähler wird zugestimmt. Im Haushalt 2020 werden Mittel in Höhe von 20.000,00 € für die Ausarbeitung eines Lichtkonzepts für den Bereich der Landshuter Straße, der Oberen Stadt und der Frontenhausener Straße eingestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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8. Auftrag für das Kulturfest 2020 - Kulturforum Vilsbiburg e.V.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 10.02.2020 ö beschließend 8

Sachverhalt

Das Kulturforum Vilsbiburg e.V. gibt ein Angebot für die Durchführung des Kulturfestes Mitanand für die Jahre 2020 und 2021 ab (das Angebot des Kulturforums ist als Anlage beigefügt).

Diskussionsverlauf

Auf Nachfrage von StR Karl-Heinz Hiller erklärte der Vorsitzende des Kulturforums Vilsbiburg e.V. bei dem Projekt „Vilsbiburger Lichtkunst“ handelt es sich um eine temporäre Lichtinstallation durch den Künstler Hubert Huber.

Beschluss 1

Das Kulturforum Vilsbiburg e.V. wird als Veranstalter mit der Durchführung des Kulturfestes Mitanand im Jahr 2020 und 2021 beauftragt. Dafür werden die im Antrag aufgeführten Finanzmittel (33.000,00 €) und Bauhofleistungen (6.000,00 €) jeweils pro Jahr zur Verfügung gestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 2

Das Kulturforum e.V. wird mit der Durchführung des Projektes „Vilsbiburger Lichtkunst“ im Jahr 2020 beauftragt, dafür werden 6.200,00 € zur Verfügung gestellt.

Die Gesamtkosten für das Projekt belaufen sich auf 12.000,00 €, die Stadt gewährt die Förderung unter der Voraussetzung, dass die Restsumme über die staatliche Förderung oder anderweitig durch das Kulturforum gesichert ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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9. Aufstellung eines Bebauungsplanes - Solarpark Karwill - Photovoltaikfreiflächenanlage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 10.02.2020 ö 9

Sachverhalt

Die Elektro Ecker GmbH & Co. KG aus Landshut beantragt mit Schreiben vom 20.01.2020 die Aufstellung eines Bebauungsplanes, um eine Photovoltaikfreifläche errichten zu können.

Der zukünftige Geltungsbereich umfasst die FlNr. 239/1, der Gemarkung Seyboldsdorf.

Diskussionsverlauf

StR Manfred Billinger wollte wissen, ob man nicht vorab eine Stellungnahme durch das Landratsamt Landshut auf die Erfolgsaussichten für das Projekt einholen könnte. Der anfallende Arbeitsaufwand in der Stadtverwaltung würde sich dann geringer halten.
Stadtbaumeister Gerhard Binner erklärte, dass man ohne Planungsgrundlage keine Aussage durch das Landratsamt bekommen wird.

Im Stadtrat war man über das Projekt sehr geteilter Meinung. Einerseits möchte man den Ausbau der regenerativen Energien vorantreiben, auf der anderen Seite wurde aber der Verbrauch von guten landwirtschaftlichen Flächen sehr stark kritisiert. Als negativ wurde ebenfalls angemerkt, dass sich die Anlage zu nahe an einer Wohnbebauung befindet.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt den Bebauungsplan „Solarpark Karwill“ mit der Gebietsart „SO“ aufzustellen. Zugleich beschließt der Stadtrat die Änderung des Flächennutzungsplanes mit dem „Deckblatt 20“.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die FlNr. 239/1 der Gemarkung Seyboldsdorf mit einer Fläche von ca. 3,70ha.

Die Kosten für die Aufstellung des Bebauungsplanes und der Änderung des Flächennutzungsplanes sind vollständig vom Antragsteller zu tragen – ein entsprechender städtebaulicher Vertrag ist abzuschließen.

Es soll das Regelverfahren durchgeführt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 10

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10. Aufstellung eines Bebauungsplanes - Solarpark Gaindorf - Photovoltaikfreiflächenanlage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 10.02.2020 ö beschließend 10

Sachverhalt

Die PV Strom Gaindorf GmbH & Co. KG i.G. aus Geisenhausen beantragt mit Schreiben vom 13.12.2019 die Aufstellung eines Bebauungsplanes, um eine Photovoltaikfreifläche errichten zu können.

Der zukünftige Geltungsbereich umfasst die FlNrn. 138, 138/1 und 138/3, der Gemarkung Gaindorf.

Diskussionsverlauf

Es wurde auf die Diskussion zu TOP 9 verwiesen.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt den Bebauungsplan „Solarpark Gaindorf“ mit der Gebietsart „SO“ aufzustellen. Zugleich beschließt der Stadtrat die Änderung des Flächennutzungsplanes mit dem „Deckblatt 21“.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die FlNrn. 138, 138/1 und 138/3, der Gemarkung Gaindorf mit einer Fläche von ca. 6,96ha.

Die Kosten für die Aufstellung des Bebauungsplanes und der Änderung des Flächennutzungsplanes sind vollständig vom Antragsteller zu tragen – ein entsprechender städtebaulicher Vertrag ist abzuschließen.

Es soll das Regelverfahren durchgeführt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 10

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11. Anpassung des Verfahrens - Bebauungsplan "Braunsberger Weg Erweiterung" - Regelverfahren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 10.02.2020 ö beschließend 11

Sachverhalt

Im Zuge der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zum Bebauungsplan „Braunsberger Weg Erweiterung“ wurde das Verfahren nach §13b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen) rechtlich nicht anerkannt.

Nun muss das Verfahren angepasst werden. Es soll das Regelverfahren mit Änderung des Flächennutzungsplanes und Erstellung eines Umweltberichtes angewandt werden.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt in Ergänzung zum Aufstellungsbeschluss vom 06.05.2019 für den Bebauungsplan „Braunsberger Weg Erweiterung“ das Regelverfahren anzuwenden.

Zugleich beschließt der Stadtrat die Änderung des Flächennutzungsplanes mit dem „Deckblatt 22“.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 3

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12. Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Stadtratssitzung vom 04.11.2019, bei denen der Geheimhaltungsgrund weggefallen ist.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 10.02.2020 ö 12

Sachverhalt

Der Schriftführer gab folgende Beschlüsse bekannt, bei denen der Geheimhaltungsgrund weggefallen ist:

TOP 5: Vergabe Starkbierfest 2020 (im Grundsatz)
TOP 6.4: Begrünung im Gewerbegebiet Rieder im Feld – Anfrage StRin Koj

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13. Informationen, Anfragen von Stadtratsmitgliedern und Bürgeranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 10.02.2020 ö informativ 13
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13.1. Zuschuss aus dem Manfred-Paech-Nachlass für eine Zuschauertribüne - Antrag TSV Vilsbiburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 10.02.2020 ö beschließend 13.1

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 27.01.2020 beantragt der TSV Vilsbiburg einen Zuschuss für den Bau der Zuschauertribüne in Höhe von 50.000 € aus dem Manfred-Paech-Nachlass.
Da zu diesem Antrag noch verschiedene Details abzuklären sind, wird er zurückgestellt und bei der nächsten Stadtratssitzung behandelt.

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13.2. Anordnung der Bestuhlung im VHS Saal - Anfrage von StR Billinger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 10.02.2020 ö informativ 13.2

Sachverhalt

StR Manfred Billinger merkte an, dass bei einer Wiederholung der Sitzung im städtischen Veranstaltungssaal im VHS Gebäude die Bestuhlung anders gewählt werden sollte. Man konnte von Seiten der SPD-Fraktion das Publikum nicht sehen.

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13.3. PKW auf dem Balk-Spitz - Anfrage von StRin Floegel

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 10.02.2020 ö informativ 13.3

Sachverhalt

StRin Gisela Floegel berichtet von PKWs auf dem Balk-Spitz welche ungehindert dort Kreise ziehen.

Der Erste Bürgermeister Helmut Haider sagte, dass man davon von Seiten der Stadtverwaltung noch nichts gehört hat. Man werde der Sache aber nachgehen.

Datenstand vom 12.02.2020 11:38 Uhr