Datum: 20.04.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Städtischer Veranstaltungssaal der Volkshochschule
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Vilsbiburg
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:10 Uhr bis 20:45 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Verabschiedung des Feuerwehrbedarfsplanes der Stadt Vilsbiburg
2 Einholen einer Stellungnahme des BKPV wegen des Baus von Wohnungen auf dem Gelände der Heilig-Geist-Stiftung - Antrag StR Huber
3 Antrag auf Städtebauförderung für "Generationenpark am Balkspitz"
4 Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet "VIB-Center" an der Frontenhausener Straße
5 Erlass einer Veränderungssperre für das Gebiet "VIB-Center" an der Frontenhausener Straße
6 Informationen, Anfragen von Stadtratsmitgliedern und Bürgeranfragen
6.1 Verabschiedung der ausscheidenden Stadtratsmitglieder
6.2 Einsparungen im Haushalt 2020 wegen der Corona-Pandemie
6.3 Notdienst in der Kinderbetreuung im Rahmen der Corona-Pandemie - Anfrage StRin Koj
6.4 Sachstand zum Wasserschaden im Kindergarten Franziskus im Burger-Feld - Anfrage StR Hiller
6.5 Zuschussantrag des TSV Vilsbiburg bezüglich dem Mandfred-Paech-Fonds - Bürgeranfrage
6.6 Sachstand zum Deckblatt für den Bebauungsplan Karlstraße - Bürgeranfrage

zum Seitenanfang

1. Verabschiedung des Feuerwehrbedarfsplanes der Stadt Vilsbiburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 20.04.2020 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Stadt Vilsbiburg hat in einem aufwendigen Verfahren in Zusammenarbeit mit den acht Feuerwehren der Stadt Vilsbiburg einen Feuerwehrbedarfsplan für die nächsten fünf Jahre durch das Ingenieurbüro für Brandschutztechnik und Gefahrenabwehrplanung (IBG) GmbH erstellen lassen.

In der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern
vom 28. Mai 2013, Az. ID1-2211.50-162 (AllMBl. S. 217, ber. S. 311) zum Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (VollzBekBayFwG) heißt es zu Art. 1 Aufgaben der Gemeinden (Feuerwehrbedarfsplanung):
Die Gemeinden haben für die Wahrnehmung des abwehrenden Brandschutzes und des technischen Hilfsdienstes Feuerwehren aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten; um dabei das örtliche Gefahrenpotential ausreichend zu berücksichtigen und eine optimale Aufgabenwahrnehmung durch die gemeindlichen Feuerwehren zu gewährleisten, sollen die Gemeinden grundsätzlich einen Feuerwehrbedarfsplan aufstellen. Das Staatsministerium des Innern gibt den Gemeinden Hinweise zur Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplanes in Form eines Merkblattes.

Es wird empfohlen, den zuständigen Kreisbrandrat bzw. die zuständige Kreisbrandrätin bei der Erstellung der Feuerwehrbedarfspläne zu beteiligen. In der letzten Beteiligungsrunde wurde die Kreisfeuerwehrleitung nochmals über den Feuerwehrbedarfsplan informiert, Einwände wurden nicht erhoben. Ebenfalls wurden alle Kommandanten (erster und stellvertretender) laufend in die Pläne eingebunden. Die Kommandanten der Feuerwehren Vilsbiburg und Tattendorf haben dazu Stellungnahmen abgegeben, die als Anlage beigefügt sind. Alle weiteren Kommandanten haben in der letzten Beteiligungsrunde entweder eine positive oder keine Stellungnahme mehr abgegeben.  

Feuerwehrbedarfspläne sind fortzuschreiben und der Entwicklung in den Gemeinden anzupassen. Die weiteren Entwicklungen im Bereich Feuerwehrwesen werden somit auch in Zukunft eingearbeitet und der Feuerwehrbedarfsplan im Jahr 2024 überarbeitet.

Diskussionsverlauf

Geschäftsleiter Sebastian Stelzer hat den Feuerwehrbedarfsplan in den Grundzügen vorgestellt. Ziel war es neben den staatlichen Vorgaben auch eine externe Einschätzung zum Bereich Feuerwehrwesen zu bekommen.

StR Josef Sterr fragte nach, ob die Kommandanten mit dem Feuerwehrbedarfsplan einverstanden sind. Herr Stelzer erklärte dazu, dass vor allem die Einschätzungen der Feuerwehrgerätehäuser für Diskussionen sorgten. Den Bereich wird die Stadt Vilsbiburg in der nächsten Zeit nicht aus den Augen verlieren dürfen. (Siehe Anmerkungen der Kommandanten aus Tattendorf und Vilsbiburg) Mit der Feuerwehr Haarbach wurden bezüglich der Ausstattung mit Atemschutz Gesp räche geführt. Die Feuerwehr begrüßte die Beschaffung eines wasserführenden Fahrzeugs inkl. Atemschutz und hat bereits mit den Atemschutzuntersuchungen der Feuerwehrmitglieder begonnen.

Bei den Mitgliederzahlen machte Herr Stelzer darauf aufmerksam, dass alle Feuerwehren im Gemeindebereich um Mitglieder werben. Vor allem die Stadt Vilsbiburg muss hier als Arbeitgeber in Zukunft in bestimmten städtischen Einrichtungen eine Mitgliedschaft bei der Feuerwehr stärker fordern um die Feuerwehren besser unterstützen zu können.

Beschluss

Der Stadtrat von Vilsbiburg verabschiedet den Feuerwehrbedarfsplan der Stadt Vilsbiburg in der dem Gremium vorgelegten Fassung für die Jahre 2020 bis 2024. Die Stellungnahmen der Kommandanten der Feuerwehr Vilsbiburg und Tattendorf werden zur Kenntnis genommen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Einholen einer Stellungnahme des BKPV wegen des Baus von Wohnungen auf dem Gelände der Heilig-Geist-Stiftung - Antrag StR Huber

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 20.04.2020 ö beschließend 2

Sachverhalt

Stadtrat Sebastian Huber hat mit beiliegender E-Mail vom 10.03.2020 beantragt, den Stadtratsbeschluss vom 20.01.2020 wegen aus seiner Sicht neuen Erkenntnissen ggf. aufzuheben und dies vorher mit dem Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband zu besprechen.
Mit Beschluss vom 20.01.2020 möchte der Stadtrat auf dem Grundstück der Heilig-Geist-Stiftung an der Eichenstraße eine neue Kindertageseinrichtung und Mietwohnungen im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus errichten. Das Grundstück soll von der Stiftung im Wege einer Erbpacht zur Verfügung gestellt werden.
Nach telefonischer Rücksprache mit dem Prüfungsbeamten, der letztes Jahr hier die überörtliche Rechnungsprüfung durchgeführt hat, sieht er die aktuell bestehende Beschlusslage als rechtlich einwandfrei an. Mit der Verpachtung des Grundstücks an die Stadt handelt die Stiftung im Rahmen der Vermögensverwaltung und insbesondere in Einklang mit der bestehenden Stiftungssatzung.
Die vorgebrachten Argumente sieht der Prüfer nicht als stichhaltig. Insbesondere bleibt die Stiftung auch mit einem Erbpachtvertrag Eigentümerin des Grundstücks. Die Einnahmen aus der Erbpacht erhöhen den Handlungsspielraum der Stiftung. Der Bau einer Kindertagesstätte ist nicht Aufgabe der Stiftung, auch nicht wenn die KiTa weitervermietet wird.
Im Übrigen wäre eine Rückwandlung der Räumlichkeiten in Wohnungen sowieso erst in 25 Jahren möglich, da hier Fördergelder gewährt werden und dies könnte dann die Stadt ebenso umsetzen, wie die Stiftung.
Alles in allem sieht der Prüfer die angedachte Vorgehensweise als nicht für zielführend an. Der aktuelle Beschluss wäre in Ordnung.
Eine schriftliche Stellungnahme des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes müsste förmlich bei der Geschäftsstelle beantragt werden und wäre unter Umständen kostenpflichtig.


Der Antrag wurde von StR Sebastian Huber zurückgezogen und nicht behandelt.

zum Seitenanfang

3. Antrag auf Städtebauförderung für "Generationenpark am Balkspitz"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 20.04.2020 ö beschließend 3

Sachverhalt

Am Balkspitz ist die Umsetzung eines Generationenparks geplant. Die Baukosten für das Vorhaben betragen ca. brutto 120.000,00 Euro. Eine Abstimmung mit der Förderstelle ist bereits erfolgt. Der Fördersatz wird voraussichtlich 80% betragen, ebenfalls können Planungskosten in Höhe von bis zu 18% der Brutto-Kosten gefördert werden.

Jedoch ist die formale Antragstellung rechtzeitig vor der Ausschreibung durchzuführen. Als Grundlage der Antragstellung ist ein separater Stadtratsbeschluss erforderlich, der bisher noch nicht vorliegt.

Diskussionsverlauf

StR Xaver Peisl hat das Projekt begrüßt. StRin Michaela Feß fragte nach, ob eine Umsetzung im Jahr 2020 noch möglich ist.  Der Erste Bürgermeister Helmut Haider antwortete darauf, dass eine Umsetzung der Stadtrat im Hinblick auf die Entwicklung der städtischen Haushaltslage wg. der Corona-Pandemie entscheiden muss.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt für die im Rahmen der Städtebaulichen Einzelmaßnahme „Generationenpark am Balkspitz“ städtebauliche Fördermittel zu beantragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet "VIB-Center" an der Frontenhausener Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 20.04.2020 ö beschließend 4

Sachverhalt

Im Zuge des ISEK wurde auch ein neues Einzelhandelsentwicklungskonzept erstellt. Dieses hat nun Gültigkeit und bindet die Stadt Vilsbiburg nun auch hinsichtlich der entsprechenden Entscheidungen. Da dieses Konzept noch durch eine entsprechende Bauleitplanung gesichert werden muss, ist es notwendig die bestehenden Bebauungspläne hinsichtlich ihrer Art der baulichen Nutzung auf dieses Konzept anzupassen, sodass eine vernünftige Einzelhandelsentwicklungsplanung entwickelt werden kann.

Hierzu ist es auch erforderlich unter anderem die bestehenden Bebauungspläne „An der Frontenhausener Str.“ mit Deckblättern 1 bis 4 (wobei DB 4 nie in Kraft getreten ist) entsprechend mit einem weiteren Deckblatt zu überplanen.

Diskussionsverlauf

StR Karlheinz Hiller hat nachgefragt, ob der Geltungsbereich verändert werden kann, um Entwicklungen bei den angrenzenden Grundstücken zu ermöglichen. Stadtbaumeister Gerhard Binner hat vorgeschlagen, hier dann einen neuen B-Plan zu erstellen .
StR Sebastian Huber möchte wissen, warum die Staatsstraße und die Vils im B-Plan mit eingebunden sind. Herr Binner erklärte dazu, dass der Umgriff des alten B-Plans für das Deckblatt nicht verändert wurde, um den gleichen Geltungsbereich zu haben.
StR Florian Anzeneder wollte wissen, ob es Nachteile z.B. naturschutzrechtlicher Art gibt, wenn die Vils im Deckblatt mit dabei ist. Herr Binner sagte, dass es nur Änderungen bezüglich dem Einzelhandelsentwicklungskonzept bei den textlichen Festsetzungen gibt. Nachteile wären nicht zu erkennen. StR Hiller erklärte, dass bei dem alten B-Plan ein Geh- und Radweg entlang der Vils vorgesehen waren. Darum war dieses Flurstück mit im B-Plan dabei.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt den Bebauungsplan „An der Frontenhausener Straße Deckblatt 5“ aufzustellen. Gegenstand der Änderung sind Festsetzungen hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung. Das Einzelhandelsentwicklungskonzept ist einzuarbeiten und vollumfänglich zu berücksichtigen.

Der Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplanes umfasst die Flurnummern 160/11 Tfl., 160/4 Tfl., 620/5 Tfl., 613/28, 722, 612/2 Tfl., 618/3 Tfl., 613/7, 610 Tfl., 609 Tfl., 607 Tfl., 605 Tfl., 604 Tfl., 604/17 Tfl., 616, 613/29, 613/2, 613/31, 613/32, 613/4, 613/16, 613/17, 613/13, 613/9, 613/14, 613/15, 613/8, 613, 613/30, 613/25, 613/27 und 613/26  der Gemarkung Vilsbiburg (deckungsgleich mit dem Bebauungsplan „An der Frontenhausener Straße“). Der Geltungsbereich ist in der Anlage auch beigefügt.

Als Verfahren wird das Regelverfahren festgesetzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Erlass einer Veränderungssperre für das Gebiet "VIB-Center" an der Frontenhausener Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 20.04.2020 ö beschließend 5

Sachverhalt

Um die Planungen aus dem eben gefassten Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „An der Frontenhausener Straße Deckblatt 5“ abzusichern ist es notwendig eine Veränderungssperre zu erlassen.

Mit der Veränderungssperre kann ein in Aufstellung befindlicher Bebauungsplan gegen Veränderungen gesichert werden, die der Planung widersprechen. Dies ist erforderlich.

Die Bauaufsichtsbehörde kann unter bestimmten Umständen im Einvernehmen der Stadt Ausnahmen von der Veränderungssperre zulassen. In der Regel können dies Vorhaben sein, die bei Durchführung der Planung nicht widersprechen.

Bestandteil dieses Beschlusses ist der Satzungstext über die Veränderungssperre, der geplante Geltungsbereich der Veränderungssperre, der identisch mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes „An der Frontenhausener Straße Deckblatt 5“ ist und eine kurze Begründung zur Erforderlichkeit der Veränderungssperre.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die vorgelegte Satzung über die Veränderungssperre Nr. 2 der Stadt Vilsbiburg. Sie tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. Informationen, Anfragen von Stadtratsmitgliedern und Bürgeranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 20.04.2020 ö informativ 6
zum Seitenanfang

6.1. Verabschiedung der ausscheidenden Stadtratsmitglieder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 20.04.2020 ö informativ 6.1

Sachverhalt

Zu Beginn der Sitzung informierte der Erste Bürgermeister Helmut Haider darüber, dass es sich wegen der Corona-Pandemie um die letzte Stadtratssitzung handelt. Die ausscheidenden Mitglieder werden verabschiedet, sobald es wieder möglich ist gemeinsam im Anschluss zum Essen zu gehen.

zum Seitenanfang

6.2. Einsparungen im Haushalt 2020 wegen der Corona-Pandemie

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 20.04.2020 ö informativ 6.2

Sachverhalt

Kämmerer Günter Felkel informierte über die aktuelle Situation bei der Gewerbesteuer. Die Coronakrise wirkt sich auch auf die Stadt Vilsbiburg finanziell aus. Die ersten Messbescheide mit einer Herabsetzung der Vorauszahlungen auf "Null" liegen bereits vor. Für eine genauere Voraussage wäre es zum momentanen Zeitpunkt allerdings noch zu früh. Man müsse die Steuerentwicklung in den nächsten Quartalen beobachten.
Die Stadtverwaltung ist bereits dabei Einsparmöglichkeiten im Haushaltsplan zusammenzustellen. Zum Teil sind aber schon Aufträge vergeben, die nicht mehr zurückgenommen werden können und insbesondere bei geförderten Maßnahmen ist zu beachten, dass die Verwendungsnachweise spätestens Ende 2021 vorgelegt sein müssen. Hier könnte bei einem Verschieben der entsprechenden Baumaßnahmen die Förderung auf dem Spiel stehen und dies darf keinesfalls riskiert werden.
Herr Felkel stellte auch klar, dass auch vorgesehene Planungen nicht verschoben werden können. Insbesondere die Planungen für die beiden Kindertagesstätten müssen erfolgen.
Die Verwaltung wird nun bis zu einer der nächsten Stadtratssitzungen konkrete Vorschläge ausarbeiten welche Einsparmöglichkeiten es gibt. 

zum Seitenanfang

6.3. Notdienst in der Kinderbetreuung im Rahmen der Corona-Pandemie - Anfrage StRin Koj

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 20.04.2020 ö informativ 6.3

Sachverhalt

StR Christine Koj wollte wissen, ob es auch in Vilsbiburg einen Notdienst in der Kinderbetreuung im Rahmen der Corona-Pandemie gibt.

Geschäftsleiter Sebastian Stelzer erklärte dazu, dass die Stadt Vilsbiburg in drei städtischen Einrichtungen einen Notdienst nach den gesetzlichen Vorgaben zur Verfügung gestellt. Der Notdienst wird am Montag, den 27.04. weiter ausgebaut.

zum Seitenanfang

6.4. Sachstand zum Wasserschaden im Kindergarten Franziskus im Burger-Feld - Anfrage StR Hiller

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 20.04.2020 ö informativ 6.4

Sachverhalt

StR Karlheinz Hiller wollte den Sachstand bezüglich dem Wasserschaden im Kindergarten Franziskus im Baugebiet Burger Feld wissen.

Stadtbaumeister Gerhard Binner erklärte, dass am 20.04.2020 ein Ortstermin mit Herrn Schoierer, Sachverständiger der städtischen Bauleistungsversicherung (Bayerische Versicherungskammer), stattfand. Die Messwerte zeigten bereits am 14.04.2020 sehr gute Trocknungswerte an. Zur Sicherheit laufen die Trocknungsarbeiten bis zum 24.04.2020 weiter.
Nach Bewertung der Messergebnisse und intensiver örtlicher Begutachtung wurde von Herrn Schoierer festgestellt, dass durch die sehr frühzeitig begonnen Trocknungsmaßnahmen keine baulichen Schäden an Wänden oder Bodenaufbauten entstanden sind.

Durch die Vielzahl an Bohrungen für die Tocknungsmaßnahmen im Linoleumbodenbelag wurde von Herrn Schoierer zugestimmt, dass dieser komplett ersetzt werden kann. Die Versicherungsleistung innerhalb der Bauleistungsversicherung betragen für die Rückbaumaßnahmen 100 %. Für die „wiederholende“ Neubauleistung werden 90 % der Nettokosten geleistet. Die Stadtverwaltung wird mit der Bodenbelagsfirma das genaue Vorgehen abklären und ein Angebot einholen.

Der durch Bauleistungsversicherung nicht getragene Differenzbetrag (10 % der „wiederholenden“ Neubauleistung des Bodenbelages plus die Umsatzsteuer) wird bei der gegnerischen Versicherung angemeldet und eingefordert. Die Stadträte haben darauf hingewiesen, dass die den Schaden verursachende Firma umfänglich für den Schaden haftbar zu machen ist.

Herr Stadtrat Sterr hat darauf hingewiesen, dass seiner Meinung bei dem Wasserschaden bei der KiTa Achldorf das nur punktuelle Ausbessern des Bodenbelags (auf Grund der Bohrungen für die Trocknungsgeräte) eine Wertminderung darstellt, die vom Schadensverursacher zu tragen ist. Die Stadtverwaltung sollte dies bei der gegnerischen Versicherung einfordern.

StR Florian Anzeneder kritisierte, dass es b ei zwei Kindergartenneubauten zu Wasserschäden gekommen ist und forderte, dass Vorsorgemaßnahmen ergriffen werden um einen weiteren Wasserschaden bei einem Bauvorhaben zu verhindern. Stadtbaumeister Gerhard Binner sagte, dass man bereits mögliche Vorsorgemaßnahmen mit dem Gutachter besprochen habe. Nach Auskunft des Gutachters sind solche Schäden aber nicht planbar bzw. zu verhindern.

zum Seitenanfang

6.5. Zuschussantrag des TSV Vilsbiburg bezüglich dem Mandfred-Paech-Fonds - Bürgeranfrage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 20.04.2020 ö informativ 6.5

Sachverhalt

Ein Bürger wollte den Sachstand des Zuschussantrags des TSV Vilsbiburg für den Bau einer Tribüne aus dem Manfred-Paech-Fonds wissen.

Der Erste Bürgermeister Helmut Haider erklärte, dass der Antrag noch nicht vollständig bei der Stadt Vilsbiburg vorliegt und vom neuen Gremium behandelt wird.

zum Seitenanfang

6.6. Sachstand zum Deckblatt für den Bebauungsplan Karlstraße - Bürgeranfrage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 20.04.2020 ö informativ 6.6

Sachverhalt

Ein Bürger hat sich über den Sachstand zum Deckblatt für den Bebauungsplan Karlstraße erkundigt.

Stadtbaumeister Gerhard Binner erklärte, dass im nächsten Schritt ein externes Büro für das Deckblatt beauftragt werden muss.

Datenstand vom 29.04.2020 10:58 Uhr