Datum: 25.05.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Aula der Mittelschule
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Vilsbiburg
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:00 Uhr bis 21:32 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Haushalt 2020 - Einsparungen wegen kritischer Finanzlage
Gremium
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Sitzung
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Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Stadtrates
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25.05.2020
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Sachverhalt
Auf Grund der aktuell angespannten Haushaltslage mit den erwarteten erheblichen Einnahmedefiziten, wurde seitens der Verwaltung eine Liste zusammengestellt, die Bau- und Investitionsmaßnahmen beinhaltet, welche zum Verschieben in das Jahr 2021 vorgeschlagen werden.
Nicht darin enthalten sind Maßnahmen, die bereits begonnen sind oder wegen einer staatlichen Förderung nicht mehr verschoben werden können.
Außerdem wurde das Ergebnis der jüngsten Steuerschätzung vorgestellt.
Diskussionsverlauf
Stadtkämmerer Günter Felkel stellte zunächst das Ergebnis der jüngsten Steuerschätzung vom Mai 2020 vor. Insbesondere im Bereich der Gewerbesteuer und des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer werden im Jahr 2020 erhebliche Einbrüche erwartet. Die Gewerbesteuer (brutto) soll um 24,8 % sinken, der Einkommensteueranteil um 7,9 %. In Zahlen bedeutet dies, dass bei der Gewerbesteuer mit einem Minus von ca. 1,9 Mio. Euro und bei der Einkommensteuer mit ca. 600.000 Euro weniger zu rechnen ist, zusammen also ca. 2,5 Mio. Euro – vorläufig.
In dieser Größenordnung sollten im Haushaltsplan 2020 Ausgabereduzierungen vorgenommen werden. Seitens der Verwaltung wurde bereits eine Liste mit Einsparmöglichkeiten zusammengestellt, die der Stadtrat mit der Vorlage erhalten hatte. Darin enthalten sind einzelne Maßnahmen des Haushalts 2020, die ins Jahr 2021 verschoben werden könnten.
Im gesamten Gremium war man sich einig, dass die Vorschläge sinnvoll sind, aber der Haushalt laufend überprüft werden muss.
StR Florian Anzeneder forderte, die Projekte welche an örtliche Unternehmen gehen nicht zu stoppen. Im Bereich des Breitbandausbaus handelt es sich nicht um eine Verschiebung von Ausbautätigkeiten, sondern der Betrag in Höhe von 1,65 Mio. € wird erst im nächsten Jahr kassenwirksam. Auch von StR Klaus Kerscher kam die Forderung, dass die heimische Wirtschaft weiterhin durch die Kommunen unterstützt werden muss. Aus dem Gremium kam der Vorschlag, dass versucht werden sollte, die Maßnahme „JUZ Vergrößerung Empore“ mit 4.500 € doch noch im Jahr 2020 durchzuführen. Anstelle dessen könnte der Kauf von Vorhängen in der Aula der Grundschule (HHSt. 2110.9350 mit 7.200 €) ins Jahr 2021 verschoben werden. Von Seiten der Verwaltung konnte noch nicht gesagt werden, wann das JUZ wieder öffnen darf. Stadtbaumeister Gerhard Binner ergänzte hierzu, dass es nicht sicher ist, dass alle Maßnahmen dieses Jahr auch umgesetzt werden können.
StR Josef Sterr verwies auf die hohen Kosten für die Kinderbetreuung in den nächsten Jahren. Die FW-Fraktion wird hier einen Antrag stellen, ein Gesamtkonzept bezüglich Betreuung von Kindern in den Einrichtungen und der Schule zu überarbeiten. Die Erste Bürgermeisterin Sibylle Entwistle erklärte, dass die Verwaltung gerade daran arbeitet.
Im Bereich der Straßensanierungen merkte Herr Sterr an, dass die Reihenfolge der Sanierungen nicht verändert werden sollte, auch wenn jetzt einzelne Projekte in das Jahr 2021 verschoben werden. Herr StR Karl-Heinz Hiller verwies auf die Teilung von Maßnahmen in den Baugebieten Burger Feld und Haarbach und fragte, ob diese Teilung sinnvoll ist. Stadtbaumeister Gerhard Binner erklärte, dass keine Mehrkosten erkennbar sind.
Beschluss 1
Die Vergrößerung der Empore im Jugendzentrum wird aus der Liste gestrichen und bleibt im Haushalt 2020.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 11
Beschluss 2
Der Stadtrat ist mit den vorgeschlagenen Verschiebungen von Investitionsmaßnahmen einverstanden, die Vergrößerung der Empore im Jugendzentrum wird nicht in das Jahr 2021 zurückgestellt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0
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2. Städtische Kinderbetreuungseinrichtungen - Gebührenanpassung
Gremium
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Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Stadtrates
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Die Gebühren
wurden zuletzt im Jahr 2017 erhöht. Die Verwaltung stellt pflichtgemäß zur Diskussion, ob ab dem Abrechnungsjahr 2020/2021 eine Anpassung der Gebühren erfolgen soll.
Nach Art. 19 Nr 5 BayKiBiG ist bei den Elternbeiträgen eine entsprechende Staffelung erforderlich.
Das StMAS hat für die Steigerung eine Empfehlung herausgegeben. Danach sollte der Elternbeitrag von Buchungszeitkategorie zu Buchungszeitkategorie um mindestens 10 Prozent steigen.
Es wird vorgeschlagen, die Gebühren wie folgt anzupassen:
Kindergärten bisher künftig
4 bis 5 Stunden 70,00 € 75,00 €
5 bis 6 Stunden 75,00 € 82,00 €
6 bis 7 Stunden 80,00 € 89,00 €
7 bis 8 Stunden 85,00 € 96,00 €
8 bis 9 Stunden 95,00 € 103,00 €
9 bis 10 Stunden 100,00 € 110,00 €
Kinder unter 3 Jahren zahlen das Doppelte. Ab dem 3. Geburtstag wird der Kindergartenbeitrag erhoben.
Essengeld je Mahlzeit 2,50 € 3,00 €
Brotzeitgeld je Monat 10,00 € 12,00 € Einmal Brotzeit
15,00 € 18,00 € Zweimal Brotzeit
Kinderkrippen bisher künftig
2 bis 3 Stunden 120,00 € 125,00 €
3 bis 4 Stunden 130,00 € 138,00 €
4 bis 5 Stunden 140,00 € 150,00 € doppelte Kiga-Gebühr
5 bis 6 Stunden 150,00 € 164,00 € doppelte Kiga-Gebühr
6 bis 7 Stunden 160,00 € 178,00 € doppelte Kiga-Gebühr
7 bis 8 Stunden 170,00 € 192,00 € doppelte Kiga-Gebühr
8 bis 9 Stunden 190,00 € 206,00 € doppelte Kiga-Gebühr
9 bis 10 Stunden 200,00 € 220,00 € doppelte Kiga-Gebühr
Die Gebühren bleiben bis zum Ende des Krippenjahres bestehen, auch wenn das Kind 3 Jahre alt wird. Das gilt für Kinderkrippen und Krippengruppen in Kindergärten gleichermaßen.
Essensgeld je Mahlzeit
Inkl. Brotzeit 2,50 € 3,00 €
Kinderhort bisher künftig zzgl. Getränkegeld
2 bis 3 Stunden 70,00 € 75,00 € 78,00 €
3 bis 4 Stunden 75,00 € 82,00 € 85,00 €
4 bis 5 Stunden 85,00 € 92,00 € 95,00 €
5 bis 6 Stunden 90,00 € 99,00 € 102,00 €
Für die Ferienbetreuung
6 bis 7 Stunden 100,00 € 106,00 € 109,00 €
7 bis 8 Stunden 105,00 € 113,00 € 116,00 €
8 bis 9 Stunden 115,00 € 123,00 € 126,00 €
Essensgeld je Mahlzeit
Inkl. Brotzeit 3,50 € 4,00 €
Geschwisterermäßigung
Für das zweite Kind 50 %
Für das dritte und jedes weitere Kind 75 %
Das gilt einrichtungs- und trägerübergreifend für alle Kitas, auch wenn beim ersten Kind der Beitragszuschuss durch den Bayerischen Staat erfolgt.
Mittagsbetreuung bisher künftig
2 Stunden 33,00 € 36,00 €
3 Stunden 38,00 € 41,00 €
Mittelschule
Essensgeld je Mahlzeit 4,20 € 4,50 €
Diskussionsverlauf
Die Erste Bürgermeisterin Sibylle Entwistle berichtete von einem Schreiben an die Eltern in welchem die Stadt Vilsbiburg die Aufhebung der Schließtage in den Pfingst- und Sommerferien erklärte. Man möchte mit einer durchgehenden Betreuung bis zu den Weihnachtsferien den Eltern entgegenkommen, da möglicherweise der Jahresurlaub in den Familien schon aufgebraucht ist.
StR Josef Sterr fand die Erhöhungen sehr moderat und brachte einen Vergleich mit dem Zweckverband-Kinderbetreuung Aham/Gerzen/Schalkham, welcher höhere Gebühren hat.
Beschluss
Der Stadtrat erhöht die Gebühren für die städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen ab September 2020 wie vorgeschlagen. Das Brotzeitgeld je Monat wird von 10,00 € auf 12,00 € bzw. von 15,00 € auf 18,00 € erhöht. Im Jahr 2023 sollen die Gebühren wieder auf eine Erhöhung hin überprüft werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0
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3. Fortschreibung des Einzelhandelsentwicklungskonzeptes (EHK)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Stadtrates
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25.05.2020
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Herr Dr. Hüttner, Department für Geographie - iq-Projektgesellschaft, führt bezüglich der 1. Fortschreibung zum Einzelhandelsentwicklungskonzeptes der Stadt Vilsbiburg folgendes aus:
„Anbei erhalten sie das Einzelhandelskonzept der Stadt Vilsbiburg in der Fassung der 1. Fortschreibung und im Folgenden eine kurze Begründung zu den vorgenommenen Aktualisierungen.
Inhalte der 1. Fortschreibung sind eine grundstücksgenaue Abgrenzung des Zentralen Versorgungsbereiches (1) und eine Ergänzung des Erweiterungsbereiches um die Gebäude südlich der Schützenstraße zwischen Freiung und der Einmündung Kastlgaßl (2).
Zu (1):
In der 1. Fassung des Einzelhandelsentwicklungskonzeptes verlief die Abgrenzung (Schraffur) des Zentralen Versorgungsbereiches der Stadt Vilsbiburg teilweise durch einzelne Grundstücke bzw. innerhalb einzelner Grundstücke. Um grundstücksgenaue Aussagen zu ermöglichen, wurde im Rahmen der 1. Fortschreibung des Einzelhandelsentwicklungskonzeptes eine grundstücksgenaue Abgrenzung des Zentralen Versorgungsbereiches vorgenommen (vgl. Karte 17, S. 113).
Zu (2):
Der Erweiterungsbereich des Zentralen Versorgungsbereiches wurde aufgrund aktueller Entwicklungen, die bei der Erarbeitung des Einzelhandelsentwicklungskonzeptes noch nicht absehbar waren, um die Grundstücke südlich der Schützenstraße zwischen Freiung und Einmündung Kastlgaßl erweitert.
Im Bereich Freiung ist zukünftig zur Stärkung der Innenstadt nach der Sanierung des Areals die Ansiedlung von kleinteiligem Einzelhandel sowie von Dienstleistungsanbietern vorgesehen. Mit der Ausdehnung des Erweiterungsbereiches auf die Grundstücke südlich der Schützenstraße zwischen Freiung und Einmündung Kastlgaßl wird die Möglichkeit gesichert, auch in diesem Abschnitt zukünftig kleinteiligen Einzelhandel sowie Dienstleistungsanbieter ansiedeln zu können und damit eine nutzungsbezogene Verbindung zwischen dem Areal um die Freiung und der siedlungsräumlich integrierten Handelslage Schützenstraße mit einem Lebensmittelmarkt und weiteren kleineren Ladengeschäften zu entwickeln. Dies könnte mittel- bis langfristig auch zur Revitalisierung des Standortbereichs Schützenstraße als Nahversorgungsstandort beitragen, die insbesondere unter den Aspekten Innenentwicklung und wohnstandortnahe Grundversorgung sinnvoll ist.
Im Dokument wurden folgende Änderungen vorgenommen:
S. 6: Ergänzt: Absatz zum Inhalt der 1. Fortschreibung (s.o.)
S.113: Aktualisierung Karte 17
S. 114: Ergänzungen im Text bei der Beschreibung des Erweiterungsbereiches: „.. und die Grundstücke südlich der Schützenstraße zwischen Freiung und Einmündung Kastlgaßl.“
Ich hoffe, diese bewusst schlank gehaltene Form der 1. Fortschreibung des Einzelhandelsentwicklungskonzeptes entspricht Ihren Vorstellungen.“
Diskussionsverlauf
Frau StRin Doris Pollner hat nachgefragt, warum die Häuserreihe nach der Aral-Tankstelle nicht mit einbezogen ist. Stadtbaumeister Gerhard Binner hat dazu erklärt, dass die Abgrenzung des Versorgungsbereichs
zusammen mit der iq-Projektgesellschaft erfolgte.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt die erste Fortschreibung des Einzelhandelsentwicklungskonzeptes wie dargelegt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0
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4. Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Innenstadt der Stadt Vilsbiburg
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Stadtrates
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25.05.2020
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Im Zuge des ISEK wurde auch ein neues Einzelhandelsentwicklungskonzept erstellt. Dieses hat nun Gültigkeit und bindet die Stadt Vilsbiburg nun auch hinsichtlich der entsprechenden Entscheidungen. Da dieses Konzept noch durch eine entsprechende Bauleitplanung gesichert werden muss, ist es notwendig die bestehenden Bebauungspläne hinsichtlich ihrer Art der baulichen Nutzung auf dieses Konzept anzupassen, sodass eine vernünftige Einzelhandelsentwicklungsplanung entwickelt werden kann.
Hierzu ist es auch erforderlich für den zentralen Versorgungsbereich der Stadt Vilsbiburg (Innenstadt) einen Bebauungsplan aufzustellen.
Folgende Änderung zur Beschlussvorlage vom 19.05.2020 wurde vorgenommen:
Der Geltungsbereich des geplanten Bebauungsplanes wurde angepasst (Insbesondere im Bereich der Landshuter Straße (Lipp-Kurve).
Beschluss
Der Stadtrat beschließt den Bebauungsplan „Innenstadt“ mit der Gebietsart „MI“ (Mischgebiet)
aufzustellen. Gegenstand der Änderung sind hauptsächlich Festsetzungen hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung. Das Einzelhandelsentwicklungskonzept ist einzuarbeiten und vollumfänglich zu berücksichtigen.
Der Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplanes umfasst die in der Anlage beigefügten Flurnummern. Der planerische Geltungsbereich ist in der Anlage auch beigefügt.
Als Verfahren wird das Regelverfahren festgesetzt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0
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5. Erlass einer Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplanes für die Innenstadt der Stadt Vilsbiburg
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Stadtrates
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25.05.2020
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Um die Planungen aus dem eben gefassten Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Innenstadt“ abzusichern ist es notwendig eine Veränderungssperre zu erlassen.
Mit der Veränderungssperre kann ein in Aufstellung befindlicher Bebauungsplan gegen Veränderungen gesichert werden, die der Planung widersprechen. Dies ist erforderlich.
Die Bauaufsichtsbehörde kann unter bestimmten Umständen im Einvernehmen der Stadt Ausnahmen von der Veränderungssperre zulassen. In der Regel können dies Vorhaben sein, die bei Durchführung der Planung nicht widersprechen.
Bestandteil dieses Beschlusses ist der Satzungstext über die Veränderungssperre, der geplante Geltungsbereich der Veränderungssperre, der identisch mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Innenstadt“ ist und eine kurze Begründung zur Erforderlichkeit der Veränderungssperre.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt die vorgelegte Satzung über die Veränderungssperre Nr. 3 der Stadt Vilsbiburg. Sie tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0
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6. Antrag TSV Vilsbiburg - Zuschuss aus dem Manfred-Paech-Nachlass für den Neubau einer Zuschauertribüne
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Stadtrates
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25.05.2020
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ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
Neben dem Antrag auf einen Investitionszuschuss, der im Haupt- und Finanzausschuss bereits am 20.05.2019 behandelt, mit 29.025 € genehmigt und auf Grund gestiegener Kostenprognosen nochmals erhöht werden soll (dieser Erhöhungsantrag wird bei der nächsten HFA-Sitzung behandelt), stellte der TSV Vilsbiburg bereits am 27.01.2020 einen Antrag auf einen zusätzlichen Zuschuss aus dem Erbe von Manfred Paech.
Da im ursprünglichen Antrag die Kostensituation zu ungenau dargestellt war, wurde der TSV Vilsbiburg zu einer ausführlicheren Darstellung aufgefordert. Diese wurde mit Schreiben vom 19.02.2020 (liegt als Anlage bei) nachgereicht.
Die Stadtratsmitglieder wurden über den Antrag informiert, zu einer förmlichen Vorlage an den Stadtrat kam es bisher aus verschiedenen Gründen nicht. Insbesondere aber sollte sich der „neue“ Stadtrat mit diesem wichtigen, aber auch sensiblen Thema befassen und darüber entscheiden.
Manfred Paech hatte die Stadt Vilsbiburg als Alleinerbin eingesetzt. Durch eine Entscheidung des damaligen Stadtrats wurde das Erbe unterteilt in einen „Manfred-Paech-Fonds“ und einen „Manfred-Paech-Nachlass“.
Aus dem „Manfred-Paech-Fonds“ wird der jährliche „Manfred-Paech-Jugendsportpreis“ finanziert, der „Manfred-Paech-Nachlass“ sollte für eine Erweiterung des Sportparkrestaurants verwendet werden.
Der Zuschussantrag des TSV Vilsbiburg bezieht sich nun auf die vorhandenen Geldmittel aus dem „Manfred-Paech-Nachlass“, aktueller Bestand ca. 140.000 €.
Der TSV Vilsbiburg beantragt aus diesem Bestand einen Zuschuss von 50.000 €. Als Gegenleistung würde die Tribüne dann den Namen „Manfred Paech Tribüne“ erhalten.
Zu entscheiden ist nun, ob aus diesem Nachlass der Zuschussbetrag entnommen werden soll und insbesondere auch, ob dies im Sinne des Erblassers gewesen wäre.
Bei dieser sicherlich nicht einfachen Entscheidung sollte bedacht werden, dass der Bau dieser Zuschauertribüne insbesondere in der unmittelbaren Nachbarschaft nicht unumstritten ist.
Möglicherweise wäre es hilfreich, wenn man die Entscheidung bis zur Fertigstellung der Tribüne verschieben und somit auch den Verlauf der Bauarbeiten noch abwarten würde. Wenn das Ganze dann im Einklang mit der Nachbarschaft abläuft und die Tribüne später auch ansprechend gebaut wurde, könnte man vielleicht eine fundierte Entscheidung treffen.
Diskussionsverlauf
Die Sachlage wurde im Gremium als sehr sensibel beurteilt. StR Karlheinz Hiller plädierte dafür, die Entscheidung nicht von Nachbarschaftsstreitigkeiten abhängig zu machen. StR Johann Sarcher brachte den Vorschlag, man sollte Zeitzeugen befragen um hier eine Entscheidung treffen zu können. StR Dr. Manfred von Dewitz wollte wissen, ob dem TSV Vilsbiburg e.V. von den 50.000,00 € in der Finanzierung dann ein Restbetrag übrig bleibt. Es ist nicht zielführend, aus dem Nachlass etwas zu entnehmen und dem Verein würde dann nach dem Bau der Tribüne etwas von den Finanzmitteln übrig bleiben.
Beschluss
Die Entscheidung über einen Zuschuss und dessen Höhe an den TSV Vilsbiburg aus dem Manfred-Paech-Nachlass für den Bau der Zuschauertribüne wird bis zur Klärung der Sachlage
zurückgestellt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0
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7. Weitere Planungsschritte für den Neubau der Kindertagesstätte beim Baugebiet Burger Feld
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Stadtrates
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25.05.2020
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ö
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beschließend
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7 |
Sachverhalt
Auf dem Grundstück beim Baugebiet Burger Feld wird derzeit eine Kindertagesstätte mit
- 3 Kindergartengruppen plus
- 2 Krippengruppen
errichtet. Die Fertigstellung ist bis August 2020 eingeplant.
Die in der Stadtratssitzung am 20.01.2020 vorgestellte Standortanalyse schlägt eine Bebauung mit einer weiteren Kindertagesstätte vor mit
- 2 Kindergartengruppen plus
- 2 Krippengruppen
Der Beschluss des Stadtrates sieht vor, das Grundstück auf die maximal verträgliche Gruppenzahl zu überprüfen.
Beauftragung Planungsbüro
Bei der Beauftragung der Planungsbüros gilt es Wertgrenzen zu beachten. Mit der Regierung von Niederbayern, Herrn Pehl, wurde abgeklärt was aktuell bei der Auswahl der Planer für den Erweiterungsbau der Kindertagesstätte zu beachten ist. Herr Pehl hat sich hierzu an das StMB gewendet und deren Meinung eingeholt.
Bei der Beauftragung der Planungsbüros ist die Wertgrenze von netto 214.000 maßgeblich. Überschreitet das (geschätzte) Planungshonorar diese Wertgrenze ist ein sog. VgV-Verfahren nach genauen Formvorschriften durchzuführen. Hierzu wird ein externer Betreuer benötigt. Die Zeitschiene ist mit mindestens 6 Monaten einzukalkulieren.
Eine Kindertagesstätte mit 3 Kindergartengruppen plus 2 Krippengruppen unterschreitet noch die Wertgrenze bei den Architektenleistungen. Eine größere Baumaßnahme erfordert ein VgV-Verfahren.
Grundstückstopographie und Kanalanschlüsse
Das städtische Grundstück beim Burger Feld war vor der Bebauung unerschlossen. Für den derzeit im Bau befindlichen neuen Kindergarten wurden gesonderte Kanalleitungen als Anschluss zum Kanalsystem am Burger Feld erforderlich.
Im Nordosten des Grundstücks (stadtauswärts bei der Seyboldsdorfer Straße) liegt der topographische Tiefpunkt des Grundstückes der im Freilauf nicht entwässert werden kann. Bei einer Bebauung dieses Bereichs wären Hebeanlagen erforderlich. Aus wirtschaftlichen Gründen ist zu empfehlen dort aktuell möglichst keine Bebauung vorzusehen.
Zu beachten gilt auch der ruhende Verkehr für Personal und Eltern. Eine Erweiterung der Parkplätze von 34 auf mögliche 44 ist aktuell eingeplant.
Bei Betrachtung der Grundstückstopographie, des Kanalsystems und der oben benannten Wertgrenze ist ein Erweiterungsbau mit max. 3 Kindergartengruppen plus 2 Krippengruppen als baulich verträglich anzusehen.
Dies ergäbe an einem Standort in Summe 6 Kindergartengruppen plus 4 Krippengruppen, somit 10 Gruppen. Ob dies eingeschossig oder zweigeschossig baulich gelöst werden kann sollte planerisch ermittelt werden.
Es wird vorgeschlagen bei drei Architekturbüros ein Honorarangebot mit Planungsvorschlägen einzuholen.
Diskussionsverlauf
Stadtbaumeister Gerhard Binner hat den Sachverhalt vorgestellt. Im Gremium wurde eine Einrichtung mit fünf Gruppen als sinnvoll erachtet.
Auf Nachfrage von StRin Veronika Ritt erklärte Herr Binner, dass ein neuer Auftrag wegen den Vorgaben des Vergaberechts nötig ist. Die Regierung von Niederbayern hat dies sogar mit dem Staatsministerium abgeklärt. Man wird aber von Seiten der Stadtverwaltung die Vorgabe machen, dass der Neubau mit dem bestehenden Kindergarten ein städtebauliches Gesamtbild ergibt. StR Josef Sterr erinnerte daran, eine mögliche Zweigeschossigkeit des Gebäudes zu überprüfen und das Montieren einer PV-Anlage mit zu planen. StR Michaela Feß verwies auf den Grundsatzbeschluss die Gebäude in Passivhausstandard zu errichten.
StR Hermann Bauer verwies auf einen Ausbau des Waldkindergartens, wodurch man sich als Stadt evtl. weitere Baumaßnahmen sparen könnte.
StRin Claudia Geilersdorfer wollte wissen, ob die gewerbliche Küche für beide Einrichtungen genutzt werden kann. Das ist laut Herrn Binner möglich.
Zur Frage von Karlheinz Hiller, welche
drei Büros an der der Ausschreibung beteiligt werden, konnte von Seiten der Verwaltung noch keine belastbare Aussage getroffen werden. Man wird den Ausschreibungstext für die Büros dem Gremium aber vorlegen.
Beschluss
Auf dem städtische Grundstück beim Burger Feld wird zu dem aktuell im Bau befindlichen Kindergarten ein Erweiterungsbaukörper, bestehend aus 3 Kindergartengruppen plus 2 Krippengruppen, errichtet. Es werden hierzu bei drei Architekturbüros Honorarangebote mit Planungsvorschlägen, eingeholt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0
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8. Informationen, Anfragen von Stadtratsmitgliedern und Bürgeranfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Stadtrates
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25.05.2020
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ö
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informativ
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8 |
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8.1. Informationen zum Baugebiet "Grub-Süd"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Stadtrates
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25.05.2020
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ö
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informativ
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8.1 |
Sachverhalt
Die Erschließung des Baugebiets „Grub-Süd“ ist zwischenzeitlich abgeschlossen. Auch die Schlussrechnungen der beteiligten Firmen liegen nun vor. Die Erschließungskosten wurden berechnet. Sie liegen mit 78,39 € / m² zwar relativ hoch, dies ist aber der schwierigen Topographie des Baugebietes geschuldet. Außerdem sind die Kosten für die Regenwasserzisterne und den Schmutzwasserschacht in den Privatparzellen ebenfalls darin enthalten.
Zur Erinnerung:
Die Grundstückspreise wurden vom Stadtrat bereits festgelegt. Diese betragen für die Parzellen „Am Wiesengrund“: 160 € / m² und für die Parzellen „Am Hölzl“: 140 € / m².
Dazu kommen die Kanalherstellungs- und Wasserrohrnetzbeiträge, jeweils nach der geltenden städtischen Satzung, sowie der Glasfaser- (1.428 €) und der Gasanschluss (2.975 €).
Das Vergabeverfahren hat inzwischen begonnen. Alle Interessenten, von denen uns Bewerbungen vorliegen, werden noch in dieser Woche angeschrieben. Nach Ablauf der Frist (22.06.2020) können dann die rückgesendeten Bewerbungsbögen ausgewertet werden.
Diskussionsverlauf
Herr StR Karlheinz Hiller wollte wissen, ob die Grundstücksvergabe nochmals im Gremium behandelt wird.
Geschäftsleiter Sebastian Stelzer erklärte, dass die Rangfolge anhand der Vergabekriterien durch die Stadtverwaltung erstellt wird. Man wird das Vorgehen der Grundstückvergaben dem Stadtrat nochmals darlegen.
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8.2. Bürgerantrag "Zebra-Streifen" - Schreiben des Landratsamtes vom 06.05.2020
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Stadtrates
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25.05.2020
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ö
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informativ
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8.2 |
Sachverhalt
Die Erste Bürgermeisterin Sibylle Entwistle hat den Inhalt des Schreibens des Landratsamtes Landshut vom 06.05.2020 vorgetragen.
Diskussionsverlauf
StRin Michaela Feß findet die Entscheidung nicht nachvollziehbar. Die Stadtverwaltung sollte sich hier nochmals an das Landratsamt wenden. StR Manfred Billinger brachte den Vorschlag einer Geschwindigkeitsreduzierung an der Stelle.
Die Erste Bürgermeisterin Sibylle Entwistle sagte zu, sich nochmals mit dem Thema auseinander zu setzen.
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8.3. Erweiterung der Gastro-Flächen am Stadtplatz
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Stadtrates
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25.05.2020
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ö
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informativ
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8.3 |
Sachverhalt
Wie von Stadtrat Karl-Heinz Hiller vorgeschlagen, hat die Stadtverwaltung den Gastronomiebetrieben das Angebot gemacht, die Freiflächen am Stadtplatz zu erweitern um die aktuell nötigen Abstände einhalten zu können. Es können somit die nötigen Maßnahmen zum Schutz vor dem Corona-Virus durch die Gastronomie getroffen werden, die Anzahl der Sitzplätze im Freibereich würde sich aber nicht verringern.
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8.4. Förderung von Lastenfahrrädern - Anfrage StRin Feß
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Stadtrates
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25.05.2020
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ö
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informativ
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8.4 |
Sachverhalt
StRin Michaela Feß verwies auf ein Förderprogramm für Lastenfahrräder und das dazugehörige Verleihsystem bei welchem sich die Kommunen bewerben können. Die Stadt Vilsbiburg sollte hier mitmachen.
Die Erste Bürgermeisterin Sibylle Entwistle erklärte, dass man das Förderprogramm bereits durch die Stadtverwaltung prüft.
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8.5. Antrag Tempo 30 an der Lichtenburger Straße - Anfrage StR Schwimmer
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Stadtrates
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25.05.2020
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informativ
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8.5 |
Sachverhalt
StR Wolfgang Schwimmer wollte den Sachstand zum Antrag auf Tempo 30 an der Lichtenburger Straße wissen.
Geschäftsleiter Sebastian Stelzer erklärte, dass der Antrag noch in der Stadtverwaltung geprüft wird.
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8.6. Außenfenster am Stadtbadkiosk - Anfrage StR Schwimmer
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Stadtrates
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25.05.2020
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informativ
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8.6 |
Sachverhalt
StR Wolfgang Schwimmer wollte wissen, wie der Sachstand bezüglich einem Außenfenster am Stadtbadkiosk ist.
Stadtkämmerer Günter Felkel erklärte, dass der neue Pächter das Fenster im Moment nicht wünscht.
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8.7. Investor für das ABV-Gelände - Anfrage StR Anzeneder
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Stadtrates
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25.05.2020
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ö
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informativ
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8.7 |
Sachverhalt
StR Florian Anzender hat sich über die Gespräche mit dem Investor auf dem ABV-Gelände erkundigt.
Die Erste Bürgermeisterin Sibylle Entwistle sagte, dass man erst im Laufe der Woche einen Gesprächstermin mit dem Investor hat und dann das Gremium informiert.
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8.8. Mäharbeiten an der Kläranlage Seyboldsdorf - Anfrage StR Lehner
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Stadtrates
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25.05.2020
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ö
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informativ
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8.8 |
Sachverhalt
StR Rudolf Lehner berichtet von Mäharbeiten an der Kläranlage Seyboldsdorf welche brütende Vögel gestört hätten.
Der Sachverhalt
wird aufgeklärt.
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8.9. Manfred Paech Nachlass - Bürgeranfrage
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Stadtrates
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25.05.2020
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ö
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informativ
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8.9 |
Sachverhalt
Ein Bürger verwies auf die Vergabekriterien des Manfred-Paech-Jugendsportpreises und war der Meinung, dass der Bau einer Tribüne nicht der Jugendförderung diene. Ebenfalls hatte er einen Auszug aus einer Vereinsausschusssitzung des TSV Vilsbiburg e.V. aus welcher hervorgeht, dass der Erste Vorsitzende Friedhelm Eggemann fest mit einer Förderung rechnet. Der Bürger äußerte die Befürchtung, dass es dazu bereits intern Absprache zwischen dem Ersten Bürgermeister Haider (a.D.) und dem Vereinsvorsitzenden gegeben hat.
Der Erste Vorsitzende Friedhelm Eggemann sagte, dass das Protokoll ausgehändigt wurde und es richtig ist, dass er mit einer Förderung rechnet. Absprachen wurden im Vorfeld nicht getroffen, da es eine Entscheidung des Stadtrates ist.
Datenstand vom 02.06.2020 10:18 Uhr