Datum: 27.07.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Aula der Mittelschule
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Vilsbiburg
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:00 Uhr bis 22:35 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Machbarkeitsstudie für Erweiterungsbaukörper Burger Feld - Beauftragung Architekturbüro
2 Herstellung eine redundanten Stromversorgung - Antrag FW-Fraktion
3 Erstellung eines Photovoltaik Freiflächen-Katasters - Antrag FW-Fraktion
4 Grundsatzdiskussion zur weiteren Vorgehensweise im Bereich der Kinderbetreuung von der Kinderkrippe bis zur Ganztagesgrundschule - Antrag FW-Fraktion
5 Änderung der Aufstellergebühr - Antrag Förder- und Werberverein Vilsbiburg
6 Aussetzung der Parkplatzablöse - Antrag Förder- und Werbeverein
7 Heilig-Geist-Stiftung Vilsbiburg; Haushalt 2020 - Verabschiedung
8 Bericht zur aktuellen Finanzlage der Stadt Vilsbiburg
9 Informationen, Anfragen von Stadtratsmitgliedern und Bürgeranfragen
9.1 Informationen über die Errichtung eines Funkmasten im Ortsteil Haarbach
9.2 Informationen zu den Mäharbeiten an der Kläranlage Seyboldsdorf - Anfrage StR Lehner
9.3 Information zur erfolgten überörtlichen Rechnungsprüfung
9.4 Information über die Bewerbung als Modellkommune im Modellprojekt "Lastenrad mieten - Kommune entlasten"
9.5 Informationen über die Namensgebung des Erweiterungsbau des Kindergartens Burger Feld
9.6 Sachstand über die Ortsabrundungssatzung Tattendorf - Anfrage StR Kerscher
9.7 Abstellen von Werbeanhängern an der Stadthalle - Anfrage StR Anzeneder
9.8 Glascontainer am Lagerhaus Bauer - Anfrage StR Anzeneder
9.9 Sitzungseinladungen im PDF Format - Anfrage StR Anzeneder
9.10 Gestaltung der Gastonomieflächen im Stadtplatz - Anfrage StR Sarcher
9.11 Parkausweise für städtische Einrichtungen - Anfrage StR Steigenberger

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1. Machbarkeitsstudie für Erweiterungsbaukörper Burger Feld - Beauftragung Architekturbüro

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 27.07.2020 ö beschließend 1

Sachverhalt

Auf den 1. Platz wurde vom Preisgericht das Büro architektur werkstatt vallentin aus Dorfen und München gewählt und wird dem Stadtrat zur Beauftragung mit den Planungsleistungen für den Erweiterungsbaukörper der Kindertagesstätte Burger Feld empfohlen.










Der Siegerentwurf zeigt ein klares, gut strukturiertes und leicht umsetzbares Konzept für eine Kindertagesstätte auf und besticht durch sein städtebauliches Konzept. Gut durchdacht und geschickt angeordnet wurden die neuen und bestehenden Baukörper um einen gemeinsamen Dorfplatz. Dieser kann für vielfältige Nutzungen bespielt werden (Bobbycar fahren, Kindergartenfeste, gemeinsamer Elterntreff, etc.) und hat damit einen großen Mehrwert für die Einrichtungen. Kompakter auszuführen sind die zwei neuen Hauptbaukörper. Dies erscheint aber leicht umsetzbar. Ebenso ist die Höhenanordnung der neuen Baukörper zu überprüfen.

Es werden zwei eigenständige Kindertagesstätten geschaffen, die zusammen ein harmonisches Ensemble bilden und von außen gut ablesbar sind. So entsteht ein neues Zentrum für die Kinderbetreuung das nachhaltig diesen Ortsbereich prägen wird.

Nach einer Beauftragung können in der vertiefenden Planung zielgerichtet und einfach die Anforderungen an die Kindertagesstätte umgesetzt werden. Auch die Belange des Passivhauses fanden intensiven Eingang in die Planung.

Die Fachstellen für Kindertagesstätten am Landratsamt Landshut (Frau Vogel) und die Fachstelle für Kindertagesstätten bei der Stadt Vilsbiburg (Frau Soller) haben gemeinsam alle drei Entwürfe intensiv besprochen und geprüft. Sie votieren einstimmig für die Umsetzung des ausgewählten Siegerentwurfes da dieser in seinem Konzept sehr gut die pädagogischen Anforderungen einer modernen Kindertagesstätte aufnimmt und für die geringen Anpassungsanforderungen (z.B. kompakterer Baukörper, mögliche Teilbarkeit des Krippenruheraumes) einfach umsetzbare Lösungsmöglichkeiten erkennbar sind.

Die drei Entwürfe und der Abschlussbericht mit der detaillierten Bewertung aller Entwürfe werden in das RIS zur Einsicht eingestellt. In der Sitzung wird Herr Binner den Siegerentwurf näher vorstellen und für Fragen zur Verfügung stehen.

Diskussionsverlauf

Herr Stadtbaumeister Binner stellte den genauen Ablauf der Machbarkeitsstudie - und insbesondere die Vorgehensweise in der Sitzung des Preisgerichts am 16.07.2020 - vor. Er wies auch darauf hin, dass es sich um ein Vergabeverfahren handelt. Dabei ist in einem transparenten Verfahren mit Gleichbehandlung aller Bewerber und in nicht diskriminierender Weise das geeignetste Büro auszuwählen. Dies wird durch die Machbarkeitsstudie erfüllt.
Es wurden drei Büros eingeladen. Am 16.07.2020 erfolgte zuerst eine intensive Betrachtung und Prüfung aller drei Entwürfe, ohne Kenntnis der Büros. Danach stellten die drei Büros ihre Entwürfe persönlich vor. Anschließend wurde über die Reihenfolge 3 bis 1 abgestimmt.

Herr Binner wies darauf hin, dass alle Planungen ein Konzept darstellen, welche es in den weiteren Schritten detailliert abzustimmen und anzupassen gilt. Dies betrifft z.B. die genaue Abklärung der Nutzerbedürfnisse, die Anforderungen der Fachberatungsstelle für Kindertagesstätten, den Abgleich mit den Förderbedingungen, den Bedürfnissen des Stadtrates, bzw. des Bau-und Umweltausschusses und der Bauverwaltung.

Der nachfolgend vorgestellte Entwurf wurde mit 8:1 auf Platz eins gewählt und vom Preisgericht dem Stadtrat zur Beauftragung vorgeschlagen.

Herr StR Manfred Billinger wies darauf hin, dass durch das großzügige und auch überdimensionierte Raumkonzept des auf Platz 1 gewählten Büros, hier mit weitaus höheren Kosten, als bei der Umsetzung des auf Platz 2 gewählten Büros zu rechnen sei. Herr Binner erläuterte, dass eine intensive Überarbeitung der Planung - mit Reduzierung des Raumprogramms beim Büro mit Platz 1 und eine Erhöhung des Raumprogramms beim Büro auf Platz 2 – bereits vom Preisgericht festgestellt wurde und im nächsten Schritt durchzuführen ist. Die überarbeitete Planung wird wie bisher im Bau- und Umweltausschuss vorgestellt und besprochen. Auch können dann erst zu diesem Zeitpunkt sachgerechte, prüffähige und tragfähige Kosten ermittelt werden.
Herr StR Billinger meinte - unabhängig davon, dass das Entwurfskonzept des Büros auf Platz 1 reduziert werden muss – hier eine deutlich kostenintensivere Planung vorliegt und bat um Mitteilung der qm Preise der beiden Entwürfe. Herr Binner teilte mit, dass beim Entwurfskonzept des 1. Platzes der Verfasser ein Preis von 2.380 Euro je qm angegeben hat und der Verfasser des 2. Platzes 2.653 Euro je qm.
Deutliche Kostenunterschiede der beiden Planungen können aktuell aus der Art der Baukörper nicht belegt werden. Beide Entwürfe zeigen einfache Grundrissformen auf. Beim 1. Patz sind es zwei Baukörper. Beim 2. Platz ist es ein Baukörper der durch einen großen Steg (ca. 30x6 m = 180 qm) ergänzt wird.
Aktuell hätte eine Kostenermittlung eine große Unschärfe. Die Kostengenauigkeit kann mit maximal plus minus 20 % aktuell ermittelt werden.
Herr StR Florian Anzeneder stellte fest, dass nach den erforderlichen Anpassungen der beiden Entwurfskonzepte der Flächenunterschied sehr viel geringer sein wird und es sinnvoll ist nach der Überarbeitung im nächsten Schritt die Kosten genauer zu betrachten,  da auch erst dann die planerischen Grundlagen vorliegen.
Herr von Dewitz – Mitglied im Preisgericht – wies darauf hin, dass die Gesamtbetrachtung der Entwurfskonzepte nicht aus den Augen zu verlieren ist. Hier insbesondere die städtebaulichen Planungsansätze. Und im Preisgericht die Meinung vertreten wurde, dass dies besonders positiv bei dem Entwurfskonzept des 1. Platzes gelöst wurde.
Im Gremium war man sich einig, dass die Kostenüberprüfung intensiv zu beachten ist, aber dies in der weiterführenden Planung erfolgen soll.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt das Büro architektur werkstatt vallentin aus Dorfen und München mit den Planungsleistungen für den Erweiterungsbaukörper der Kindertagesstätte Burger Feld stufenweise zu beauftragen.

Die Empfehlungen des Preisgerichts zur Anpassung der Machbarkeitsstudie sind zeitnah mit der Verwaltung zu erarbeiten und dem Bau- und Umweltausschuss vorzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 5

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2. Herstellung eine redundanten Stromversorgung - Antrag FW-Fraktion

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 27.07.2020 ö beschließend 2

Sachverhalt

Die FW-Fraktion hat den beigefügten Antrag gestellt.

Stadtwerkeleiter Wolfgang Schmid wird in der Sitzung dazu Stellung nehmen.

Diskussionsverlauf

Werkleiter Wolfgang Schmid erläutert den Antrag der Fraktion der Freien Wähler, der sich im Wesentlichen in zwei Themen gliedert. Der erste Punkt des Antrags beschreibt die Notwendigkeit, dass eine Investition in Höhe von 1 Mio. Euro für den Bau eines zweiten Schalthauses zur Erhöhung der Versorgungssicherheit der Stadt Vilsbiburg notwendig sei. Der zweite Punkt beinhaltet die Frage, ob die bestehenden Schaltanlagen zur Kosteneinsparung in das neue Schalthaus umgezogen werden sollen.

Für die Herbstsitzung ist von Seiten der Werkleitung geplant, dass ein Netzentwicklungsplan für die nächsten zehn bis fünfzehn Jahre dem Stadtrat vorgestellt wird. Das neue Schalthaus stellt einen Teil dieses Plans und den ersten Schritt zur Anpassung der veränderten Versorgungsstruktur dar. Dies soll zur Entscheidungsgrundlage für die geplante Investition dienen, die im Jahr 2021 umgesetzt werden soll.

Den Umzug der vorhandenen Schaltanlage in das neue Schalthaus sei technisch grundsätzlich möglich. Die Werkleitung empfiehlt jedoch, das neue Schalthaus mit neuer Schalttechnik auszustatten, da der Einspareffekt wesentlich niedriger ist, als die reinen Beschaffungskosten der neuen Schaltanlagen und die Phase des Umbaus ein erhebliches Versorgungsrisiko mit Komplettausfällen in der Stromversorgung darstellt. Der Umbau wird auf mindestens 2 Monate veranschlagt.

Beschluss

Der Antrag wird zurückgestellt. Es erfolgt eine Vorstellung des Netzentwicklungsplanes in einer Herbstsitzung des Stad trates.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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3. Erstellung eines Photovoltaik Freiflächen-Katasters - Antrag FW-Fraktion

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 27.07.2020 ö beschließend 3

Sachverhalt

Die FW-Fraktion hat den beigefügten Antrag gestellt.

Die Stadtverwaltung hat dazu bei Planern und Institutionen für Informationen nachgefragt. Sobald die Stellungnahmen vorliegen, werden diese dem Gremium noch zur Verfügung gestellt.

Diskussionsverlauf

StR Wolfgang Schwimmer machte darauf aufmerksam, dass sich das EEG und weitere gesetzliche Grundlagen laufend ändern. Dies könnte zur Folge haben, dass ein Kataster sehr schnell überarbeitet werden muss.

Geschäftsleiter Sebastian Stelzer erklärte, dass neben der Möglichkeit eines Katasters auch die Erarbeitung eines Kriterienkataloges überprüft wird.

Beschluss

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität soll sich mit dem Thema weiter befassen und dem Stadtrat für zukünftige Entscheidungen eine Handreichung zum Thema erarbeiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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4. Grundsatzdiskussion zur weiteren Vorgehensweise im Bereich der Kinderbetreuung von der Kinderkrippe bis zur Ganztagesgrundschule - Antrag FW-Fraktion

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 27.07.2020 ö 4

Sachverhalt

Die FW-Fraktion hat den beigefügten Antrag gestellt.

Die Stadtverwaltung befasst sich laufend mit dem Thema und ist gerade dabei, weitere Zahlen im Bereich der schulpflichtigen Kinder erarbeiten zu lassen. Das Büro Sags-Consult wurde von der Stadtverwaltung dafür beauftragt. Im Bereich der Datenerhebung für die Kinderbetreuung und Schülerzahlen arbeitet der Landkreis Landshut auch mit dem Büro zusammen und hat damit gute Erfahrungen gemacht. Weiter steht die Verwaltung in intensiven Gesprächen mit allen beteiligten Akteuren.

Sobald alle Zahlen für eine ausführliche Diskussion vorliegen, werden diese im Stadtrat zur Verfügung gestellt.

Diskussionsverlauf

Die Erste Bürgermeisterin Sibylle Entwistle erklärte, dass die Grundschule jetzt fünfzügig ist und somit eine Erweiterung nötig ist.
StR Josef Sterr erläuterte nochmals die Komplexität des Themas und machte darauf aufmerksam, dass man sich bei einer detaillierten Betrachtung einen Neubau einer Kinderbetreuungseinrichtung möglicherweise sparen kann.
Im Gremium wurde in diesem Zusammenhang nochmals der kostengünstige Ausbau des Waldkindergartens gefordert. Hier können Beispiele aus anderen Gemeinden herangezogen werden. Eine Möglichkeit wäre einen Schutzraum im Kindergarten Burger Feld zu integrieren.
Weiter war man sich aber einig, dass das Thema umgehend diskutiert und umgesetzt werden muss.

Beschluss

Dem Antrag der FW-Fraktion auf eine Grundsatzdiskussion zur weiteren Vorgehensweise im Bereich der Kinderbetreuung von der Kinderkrippe bis zur Ganztagesgrundschule wird zugestimmt. Die Stadtverwaltung wird beauftragt , weitere Grundlagen für eine Diskussion zu erarbeiten und dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität zur Verfügung zu stellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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5. Änderung der Aufstellergebühr - Antrag Förder- und Werberverein Vilsbiburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 27.07.2020 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Förder- und Werbevereins Vilsbiburg hat den beigefügten Antrag gestellt.

Die Stadtverwaltung verweist auf den als Anlage beigefügten Beschluss des Bau- und Umweltausschusses vom 09.03.2009. Damals hat der Ausschuss beschlossen, dass nur noch Warenständer in einer bestimmten Fläche entlang der Geschäfte aufgestellt werden dürfen. Weiter wurde die Aufstellfläche begrenzt und die Gebühr auf 30,00 € pro Jahr festgelegt.

Diskussionsverlauf

StRin Christine Koj machte auf die veränderte Einkaufssituation aufmerksam. Man würde hier ein wichtiges Zeichen setzen und den örtlichen Händlern entgegenkommen.
Im Gremium wurde der Antrag positiv aufgenommen. Sollte es dadurch zu einem unregelmäßigen aufbauen von Aufstellern kommen, müssen die Geschäftsinhaber direkt angesprochen werden.
Der Beschluss sollte aber nicht für immer gelten und in Zukunft einmal überprüft werden.

Beschluss

Dem Antrag des Förder- und Werbevereins Vilsbiburg die Aufstellergebühr bis auf weiteres auszusetzen und die Gebühr erst ab dem 2. Aufsteller pro Geschäft einzuziehen, um Wildwuchs zu vermeiden, wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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6. Aussetzung der Parkplatzablöse - Antrag Förder- und Werbeverein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 27.07.2020 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der Förder- und Werbeverein hat den beigefügten Antrag auf Aussetzung der Parkplatzablöse gestellt.

Gemäß Art. 47 Abs. 1 BayBO sind bei der Errichtung von Anlagen […], bei Änderungen und Nutzungsänderungen […] Stellplätze herzustellen. Die Stellplatzanzahl bemisst sich nach der Anlage zur Garagen und Stellplatzverordnung (GaStellV) oder nach einer städtebaulichen Satzung (Stellplatzsatzung), die dann als lex specialis vorrangig als Bewertungsgrundlage zu verwenden ist.

Die Pflicht zur Schaffung bzw. Herstellung der Stellplätze kann erfüllt werden durch:
-        Herstellung auf dem Baugrundstück
-        Herstellung auf einem geeigneten Grundstück in der Nähe (mit entsprechender rechtlicher Sicherung)
-        Ablösungsvertrag = Übernahme der Kosten für die Herstellung der notwendigen Stellplätze durch den Bauherren gegenüber der Gemeinde

Abs. 4 schreibt der Stadt vor, wie sie die Stellplatzablösebeträge zu verwenden hat.

Ein genereller Verzicht auf eine Ablöse kann nicht ausgesprochen werden – den Leuten in der Innenstadt würde damit die Möglichkeit genommen werden Ihre Bauvorhaben zu verwirklichen. Die meisten betroffenen Grundstücke in der Innenstadt können nicht genügend Fläche zur Herstellung der erforderlichen Stellplätze nachweisen. Auch ist nicht immer ein geeignetes Grundstück in der Nähe zum dinglichen Nachweis der Stellplätze verfügbar.

Im Rahmen einer Abweichung (Art. 63 BayBO) kann möglicherweise im Einzelfall von der Stellplatzpflicht befreit werden,  wodurch dann auch keine Ablöse erforderlich wird. Dies wird aber durch die Genehmigungsbehörde (LRA) im Rahmen eines Bauantrages entschieden. Triftige Gründe (Rechtliche Voraussetzungen zum Erlass der Abweichung) müssen ebenfalls vorliegen.  

Die Satzung der Stadt regelt die Grundlagen der Ablöse, insbesondere auch den Betrag. Auf diese Grundlage stützt sich dann jeder Ablösevertrag. Eine einheitliche Regelung ist erforderlich und erscheint zur Gleichbehandlung auch effektiv.

Beschluss

Dem Antrag des Förder- und Werbevereins auf Aussetzung der Parkplatzablöse kann nicht zugestimmt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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7. Heilig-Geist-Stiftung Vilsbiburg; Haushalt 2020 - Verabschiedung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 27.07.2020 ö beschließend 7

Sachverhalt

Der Haushaltsvorentwurf 2020 wurde in der Haupt- und Finanzausschusssitzung am 06.07.2020 vorberaten und in der vorliegenden Fassung dem Stadtrat zur Verabschiedung empfohlen.
Die Planunterlagen (Vorbericht, Einzelplanzusammenstellung, Schuldenübersicht, Rücklagenübersicht, Stellenübersicht und Finanzplan) wurden bereits für  alle Stadtratsmitglieder mit der Einladung zur Haupt- und Finanzausschusssitzung am 06.07.2020 im RIS eingestellt.


  1. Eckdaten:
Der Haushalt 2020 weist folgende Summen aus:        
Haushalts-Summen
2020

Vorjahr


EUR
EUR
Verwaltungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben
197.900
202.100
Vermögenshaushalt in Einnahmen und Ausgaben
345.800
85.300
Gesamthaushalt
543.700
287.400

Als weitere Eckdaten ergeben sich:

2020

Vorjahr


EUR
EUR
Zuführungsbetrag zum Vermögenshaushalt
29.500
36.100
                - im Verhältnis zur VWH-Summe / %
14,91
17,86
Zuführungsbetrag zur allgemeinen Rücklage
23.700
40.000
Entnahme aus der Sonderrücklage
306.800
40.000


  1. allgemeine Hinweise:
Mit dem Haushaltsplan für das Jahr 2020 kann die Heilig-Geist-Stiftung Vilsbiburg weiterhin ihren satzungsmäßigen Stiftungszweck erfüllen. Mit den bestehenden 30 Wohnungen und einer Hausmeisterwohnung bietet die Stiftung bezahlbaren Wohnraum für ältere Mitbürger.
Die gravierende Abweichung der Summe im Vermögenshaushalt gegenüber dem Vorjahr begründet sich mit der geplanten Sondertilgung des städtischen Darlehens. Die endgültige Entscheidung darüber muss aber erst noch erfolgen.


  1. mittelfristige Finanzplanung
Der Finanzplan umfasst die Jahre 2019 bis 2023. Ein eigenständiger Beschluss dazu ist notwendig.

Beschluss 1

Der Stadtrat beschließt die im Entwurf vorgelegte, im Wortlaut bekannt gegebene und dieser Niederschrift als Anlage beigefügte Haushaltssatzung der Heilig-Geist-Stiftung Vilsbiburg für das Rechnungsjahr 2020.
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2020 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Stadtrat stimmt der Finanzplanung der Heilig-Geist-Stiftung Vilsbiburg für die Jahre 2019 bis 2023 zu und beschließt den mittelfristigen Finanzplan als Anlage zum Haushaltsplan 2020.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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8. Bericht zur aktuellen Finanzlage der Stadt Vilsbiburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 27.07.2020 ö informativ 8

Sachverhalt

Die Finanzlage der Stadt hat sich im Vergleich zum letzten Bericht im Stadtrat nicht wesentlich verschlechtert, allerdings auch nicht verbessert.
Im Bereich der Steuereinnahmen richtet sich der Blick natürlich im Besonderen auf die Entwicklung der Gewerbesteuer. Hierbei ist nun das erste Halbjahr 2020 abgerechnet. Das aktuelle Jahres-Soll liegt bei 4.466.287 €. Der Haushaltsansatz beträgt 7.595.800 €.
Somit ein momentanes Minus von 3.129.513 €.

Diese negative Entwicklung spiegeln auch die Ist-Zahlen der zurückliegenden ersten Halbjahre wider (siehe Anlage). Das durchschnittliche Istaufkommen des jeweils ersten Halbjahres in den letzten vier Jahren lag bei ca. 3 Mio. Euro. Im ersten Halbjahr 2020 betrugen die Gewerbesteuer Ist-Einnahmen 2.064.947 €.

Zu dem von der Politik versprochenen Ersatz von Gewerbesteuerausfällen gibt es zwischenzeitlich auch schon erste  Informationen. Der Ausgleich soll im Vergleich des durchschnittlichen Gewerbesteueraufkommens der letzten drei Jahre mit dem erwarteten Ist-Aufkommen 2020 erfolgen. Dieser Vergleich kann natürlich erst zum Jahresende gemacht werden, vermutlich im Laufe des Novembers. Auch wenn dieser finanzielle Ausgleich in die Steuer- und Umlagekraftberechnung mit einfließen wird, könnte dies einen weitgehenden Ausgleich der aktuellen Gewerbesteuerausfälle bedeuten. Eine Unbekannte liegt nur noch in der vorgegebenen Ausgleichsobergrenze. Für ganz Bayern stehen 2,398 Mrd. Euro zur Verfügung.

Im Bereich der Steuerbeteiligungsbeträge (Einkommensteuer, Einkommensteuerersatz und Umsatzsteuer) lassen sich nur sehr schlecht Jahresprognosen aufstellen. Das Gesamtergebnis steht erst zum Schluss fest, also am Jahresende. Die bisherigen Vierteljahresbeträge geben für Vilsbiburg noch keinen tieferen Anlass zur Beunruhigung. Bayernweit gibt es im Vergleich zum Vorjahreshalbjahr ein Minus von 4,2 %. Grundsätzlich kann hier aber tatsächlich nur von Vierteljahr zu Vierteljahr beurteilt werden.

Zu der im Stadtrat am 25.05.2020 beschlossenen „Verschiebeliste“ gibt es aktuell keine zusätzlichen Zurückstellungsmaßnahmen. Eher im Gegenteil. Bei kritischer Durchsicht wurde festgestellt, dass die Baumaßnahme „Schutzzaun vor der Kinderkrippe St. Martin“ nicht verschoben werden sollte. Die Verwaltung möchte hier ihren ursprünglichen Vorschlag zurücknehmen. Wenn die Tempo 30 Geschwindigkeitsbegrenzung schon nicht zeitnah umgesetzt werden kann, sollte zumindest die Stadt von ihren Möglichkeiten zum Schutz der Kinder Gebrauch machen.
Das Einverständnis des Stadtrats vorausgesetzt, wird die genannte Maßnahme doch noch zeitnah im Jahr 2020 ausgeführt.

Beschluss

Der Stadtrat nimmt die Ausführungen zur aktuellen Finanzlage der Stadt Vilsbiburg zur Kenntnis. Mit der Umsetzung der Maßnahme zum Schutz der Kinder vor der Kinderkrippe St. Martin besteht Einverständnis. Die entsprechenden Haushaltsmittel werden wieder frei gegeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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9. Informationen, Anfragen von Stadtratsmitgliedern und Bürgeranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 27.07.2020 ö informativ 9
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9.1. Informationen über die Errichtung eines Funkmasten im Ortsteil Haarbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 27.07.2020 ö informativ 9.1

Sachverhalt

In der Stadtratssitzung vom 18. September 2019 wurde beschlossen sich bei der Aktion „Wir jagen Funklöcher“ der Telekom zu bewerben. Mit der Aktion wollte die Telekom im Netz-Ausbau neue Wege gehen. Aufgrund der Bewerbung und der Erweiterung der Gewinnerliste wurde Vilsbiburg in den Regelausbau 2021/ 2022 mit aufgenommen. Der nächste Schritt ist eine Begehung mit der Deutschen Funkturm. Hier wird ein geeigneter Standort ermittelt. Unter anderem ist hier auch der Standort Feuerwehrhaus Haarbach im Gespräch. Der Begehungstermin steht noch nicht fest.

Diskussionsverlauf

StR Josef Sterr begrüßte in diesem Zusammenhang den Funkmasten im Haarbach, wies aber auch nochmals auf die fehlende Mobilfunkversorgung in Seyboldsdorf hin.
StR Hermann Bauer erklärte, dass neben dem Feuerwehrhaus noch höhergelegene Standorte möglich wären. Am Feuerwehrhaus würden sonst nämlich drei dringend benötigte  Parkplätze weg fallen.

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9.2. Informationen zu den Mäharbeiten an der Kläranlage Seyboldsdorf - Anfrage StR Lehner

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 27.07.2020 ö beschließend 9.2

Sachverhalt

Im Bereich der Kläranlage Seyboldsdorf Nord pflegt seit langer Zeit der Maschinenring die Wiesenflächen für die Kläranlage. Es gab bisher keine Hinweise bezüglich Probleme auf Grund brütender Vögel.

Der Maschinenring wird vom Leiter der Kläranlage darauf hingewiesen, dass bei den Mäharbeiten auf brütende Vögel zu achten und Rücksicht zu nehmen ist.

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9.3. Information zur erfolgten überörtlichen Rechnungsprüfung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 27.07.2020 ö informativ 9.3

Sachverhalt

In der Zeit vom 27.04.2019 bis zum 17.12.2019 wurde (mit Unterbrechungen) vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) eine überörtliche Prüfung der Jahresrechnungen 2013 bis 2017 und der Kasse der Stadt Vilsbiburg, sowie der Heilig-Geist-Stiftung Vilsbiburg durchgeführt.
Der Stadtrat wird darüber informiert, dass die Prüfungsberichte vorliegen und dass die Mitglieder des Stadtrats von ihrem Recht zur Einsichtnahme nach Art. 102 Abs. 4 GO im Büro des Kämmerers Gebrauch machen können.
Seitens der Verwaltung wird nun zu den einzelnen Feststellungen und Anmerkungen Stellung genommen und die Erledigungen anschließend der Kommunalaufsicht beim Landratsamt Landshut zur Beurteilung vorgelegt. Über das Ergebnis wird der Stadtrat dann wieder informiert.

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9.4. Information über die Bewerbung als Modellkommune im Modellprojekt "Lastenrad mieten - Kommune entlasten"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 27.07.2020 ö informativ 9.4

Sachverhalt

Die Erste Bürgermeisterin Sibylle Entwistle informierte darüber, dass sich die Stadt Vilsbiburg als Modellkommune im Modellprojekt „Lastenrad mieten – Kommune entlasten“ beworben hat.

Von 99 Bewerbungen wurden acht andere Kommunen ausgewählt.

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9.5. Informationen über die Namensgebung des Erweiterungsbau des Kindergartens Burger Feld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 27.07.2020 ö informativ 9.5

Sachverhalt

In Abstimmung mit der Diakonie Landshut, dem örtlichen Pfarrer, Herrn Lenk und der Leiterin des Kindergartens Franziskus wird für den Erweiterungsbau des Kindergartens im Baugebiet Burger Feld der Name „Kindergarten Luzia“ vorgeschlagen.

Das Gremium wird im September über den Namen noch einen offiziellen Beschluss fassen.

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9.6. Sachstand über die Ortsabrundungssatzung Tattendorf - Anfrage StR Kerscher

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 27.07.2020 ö informativ 9.6

Sachverhalt

StR Klaus Kerscher hat um eine Stellungnahme zum Sachstand über die Ortsabrundungssatzung Tattendorf gebeten.

Die Stellungnahme wird zeitnah per E-Mail an das Gremium versendet.

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9.7. Abstellen von Werbeanhängern an der Stadthalle - Anfrage StR Anzeneder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 27.07.2020 ö informativ 9.7

Sachverhalt

StR Florian Anzender machte auf die abgestellten Werbeanhänger an der Stadthalle aufmerksam. Der Kurvenbereich an der Kreuzung Frauensattlinger Straße / Pfarrbrückenweg ist somit schlecht einsehbar.

Die Erste Bürgermeisterin Sibylle Entwistle berichtet, dass die Stadtverwaltung hier bereits an einer Lösung arbeitet.

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9.8. Glascontainer am Lagerhaus Bauer - Anfrage StR Anzeneder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 27.07.2020 ö informativ 9.8

Sachverhalt

Die Glascontainer am Lagerhaus Bauer werden immer wieder stark vermüllt.

Die Stadtverwaltung sollte hier eine Lösung suchen, um die Vermüllung einzudämmen.

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9.9. Sitzungseinladungen im PDF Format - Anfrage StR Anzeneder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 27.07.2020 ö informativ 9.9

Sachverhalt

StR Florian Anzeneder hat darum gebeten, die Sitzungseinladungen auch im RIS als PDF-Dokument zum Download zur Verfügung zu stellen.

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9.10. Gestaltung der Gastonomieflächen im Stadtplatz - Anfrage StR Sarcher

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 27.07.2020 ö 9.10

Sachverhalt

StR Johann Sarcher begrüßte die Erweiterung der Gastro-Flächen am Stadtplatz. Die Betreiber sollten aber auf eine ansprechende Absperrung zur Fahrbahn hingewiesen werden.

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9.11. Parkausweise für städtische Einrichtungen - Anfrage StR Steigenberger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 27.07.2020 ö informativ 9.11

Sachverhalt

StR Stephan Steigenberger wollte wissen, wie viele Parkausweise pro Einrichtung im Bereich der Kirche und des St. Johannes Hauses ausgegeben werden.

Geschäftsleiter Sebastian Stelzer erklärte, dass jeder Einrichtung zwei Ausweise zur Verfügung gestellt werden. Ein höhere Anzahl von Ausweisen ist pro Einrichtung nicht möglich, da es nur eine begrenzte Anzahl von Parkplätzen gibt.

Datenstand vom 31.07.2020 09:54 Uhr