Datum: 20.10.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Aula der Mittelschule
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Vilsbiburg
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:40 Uhr bis 21:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Jugendhilfeplanungsbericht für die Stadt Vilsbiburg 2019
2 Beschluss zum Neubau eines Schalthauses an der Frontenhausener Straße
3 Grundsatzbeschluss zur Vilstalhalle - Teil des Antrages auf Fördermittel aus der Städtebauförderung
4 Anpassung des Sanierungsgebietes im Gebiet der Vilstalhalle
5 Gründung einer Integrierten Ländlichen Entwicklung (ILE) sowie Erarbeitung eines Konzeptes dazu (ILEK)
6 Antrag auf Beschaffung eines Tanklöschfahrzeugs 3000 ST - Freiwillige Feuerwehr Stadt Vilsbiburg
7 Antrag auf Beschaffung eines Mittleren Löschfahrzeugs - Freiwillige Feuerwehr Haarbach
8 Anpassung der Richtlinien der Stadt Vilsbiburg für die Vergabe von Wohnbaugrundstücken
9 Bestellung der weiteren Mitglieder des Verwaltungsrats für das Vilsbiburger Kommunalunternehmen
10 Informationen, Anfragen von Stadtratsmitgliedern und Bürgeranfragen
10.1 Umsetzung des B-Plan Gaindorf - Anfrage StR Hiller
10.2 Neubau bei der Dräxlmaier Group - Anfrage StR Hiller

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1. Jugendhilfeplanungsbericht für die Stadt Vilsbiburg 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 20.10.2020 ö informativ 1

Sachverhalt

Der Jugendhilfeplanungsbericht ist das Ergebnis eines Jahres intensiver Jugendhilfeplanung in Vilsbiburg. Dies wurde vom Landkreis Landshut unterstützt.
2019 traf sich die Arbeitsgruppe „Jugendhilfeplanung“  regelmäßig. In einem Erhebungsbogen wurden Jugendliche der Vilsbiburger Schulen befragt, die Antworten anschließend von der Arbeitsgruppe bewertet und Empfehlungen ausgesprochen.


Die Jugendhilfeplanung wird von Herrn Karl-Jörg Schröter, Jugendpfleger des Landkreises Landshut, vorgestellt.

Diskussionsverlauf

Der Jugendhilfeplanungsbericht wurde an das Gremium verteilt und durch Herrn Karl-Jörg Schröter – Jugendpfleger des Landkreises Landshut vorgestellt.

Die  Empfehlung der Jugendhilfeplanung an die Stadt Vilsbiburg lautet (Seite 150 des Berichts):

Im Rahmen der letzten 30 Jahre wurde in der Stadt Vilsbiburg und den umliegenden Ortsteilen viel für junge Menschen getan. Dies spiegeln auch die aktuellen Ergebnisse der Jugendhilfeplanung wider. Hier wurde viel in Infrastruktur, Schulen, Freizeitmöglichkeiten, Vereine und Jugendarbeit investiert und ehrenamtlich und professionell begleitet. In der städtischen Jugendarbeit wurden, neben den oben genannten Bereichen, ein Multifunktionsplatz und ein Jugendzentrum errichtet und seit Jahrzehnten jungen Menschen zur Verfügung gestellt. Die Umwandlung der einrichtungsbezogenen Jugendarbeit in Vereinen, im Jugendzentrum oder anlassbezogen, wurde mit der Änderung der Einrichtung einer Stadtjugendpflegestelle optimiert. Dies zeigt jetzt Wirkung, da es nun im Bereich der freiwilligen Teilnahme junger Menschen im Stadtgebiet einen professionellen Ansprechpartner und Verantwortlichen gibt.

Aktuell wird immer wieder bei jungen Menschen nachgefragt, oder von Erwachsenen werden in der Zusammenarbeit mit jungen Menschen Ideen umgesetzt und Neues gewagt. Die Beteiligung junger Menschen in Vilsbiburg ist vorbildhaft und zeigt, dass sich frühzeitige „Investitionen“ in die Jugendarbeit mittelfristig und langfristig auszahlen. Das Jugendzentrum zum Beispiel wurde Mitte der 90er Jahre eröffnet.

Jetzt gilt es, den eingeschlagenen Weg, so die Empfehlung, unbedingt fortzusetzen. Ergänzend dazu gilt es, professionelle und wirkungsvollere Beteiligungsformen für junge Menschen zu entwickeln. Junge Menschen wollen gefordert werden und zeigen, dass sie Aufgaben, auch mit Begleitung, bewältigen können. Dies ist ein Appell an die Stadt Vilsbiburg als Ganzes, das vorhandene Potenzial junger Menschen stärker in den Blick zu nehmen, und dann alle mit in die Verantwortung für die Zukunft zu nehmen.

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2. Beschluss zum Neubau eines Schalthauses an der Frontenhausener Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadtwerke Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 20.10.2020 ö beschließend 2

Sachverhalt

In der Sitzung des Werkausschusses vom 04.02.2020 wurde die Entwurfsplanung mit Kostenkalkulation für das geplante Schalthaus vorgestellt. Der Werkausschuss sprach sich grundsätzlich für die weiteren Planungen und den Neubau des Schalthaues aus. Aufgrund der Investition in Höhe von 1 Mio. Euro wurde die endgültige Entscheidung über die Notwendigkeit für den Neubau auf den Stadtrat verwiesen.
 
Werkleiter Wolfgang Schmid wird einen Netzentwicklungsplan für die Stadt Vilsbiburg vorstellen, wie sich das Netz in den nächsten zehn Jahren in Abhängigkeit der Bebauung aber auch durch den Zubau von Erzeugungsanlagen entwickeln wird. In der langfristigen Investitionsplanung werden die geschätzten Kosten für den Netzausbau dargestellt.

Diskussionsverlauf

Werkleiter Wolfgang Schmid verweist zu Beginn des Vortrags auf die Werkausschusssitzung vom 4. Februar 2020, in der die Gründe für ein neues Schalthaus am Standort Kindlmühlestraße 1 vorgestellt und ausführlich diskutiert wurden. Wesentlich für den Bau eines zweiten Schalthauses ist die Schaffung einer redundanten Schalt- und Leittechnik außerhalb des bestehenden Gebäudes auf dem Werksgelände, das aufgrund des Alters und der Ausführung unzureichend gegen Brand gesichert ist. Eine Nachrüstung des Brandschutzes ist unverhältnismäßig und teilweise im Bestand schwierig umzusetzen. Weitere Risiken, wie zum Beispiel Hochwasser, bestehen zwar und können zu Schäden an der Technik führen, sind aber laut Schmid mit der vorhandenen Technik soweit beherrschbar, um einem Komplettausfall in der Versorgung über einen längeren Zeitraum auszuschließen.

Die künftige Entwicklung der Stadt, insbesondere des Gewerbe- und Industriegebietes, verschiebt die Netzlast zunehmend in den westlichen Teil der Stadt. Das Umspannwerk der Bayernwerke AG liegt jedoch im Stadtosten. Zudem wird aufgrund von Einspeisung, hauptsächlich durch geplante Photovoltaik-Großprojekte, ein Ausbau des Netzes in den nächsten Jahren notwendig sein. Werkleiter Schmid stellt anhand einer Folie dar, dass all diese Faktoren ein weiteres, aber kleineres Schalthaus im Westen der Stadt in den nächsten fünf bis zehn Jahren notwendig machen. Dieses soll dann das bestehende Schalthaus auf dem Werksgelände komplett ablösen, die redundante Versorgung sicherstellen und auf die künftigen Anforderungen und Netzlasten ausgelegt werden. Eine grobe Trassenplanung besteht bereits. Nach heutiger Kostenschätzung (keine jährliche Kostensteigerung berücksichtigt) ist der Investitionsbedarf für die nächsten zehn Jahre bei ca. 3,2 Mio Euro. Eine Refinanzierung erfolgt über den Abschreibungszeitraum durch die Netzentgelte, die solidarisch durch alle Netzkunden (auch fremdversorgte Kunden) mit getragen werden. Förderungen gibt es für das Projekt nicht. Auf die Jahre 2021 und 2022 verteilt sind ca. eine Mio. Euro im Wirtschaftsplan der Stadtwerke für den Bau des neuen Schalthaus es am Standort einzuplanen.

Beschluss

Der Stadtrat stimmt dem Bau des neuen Schalthauses zu. Es sind Kosten im Wirtschaftsplan 2021 und 2022 einzustellen. Notwendige Beschlüsse und Vergaben sind weiter durch den Werkausschuss zu beschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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3. Grundsatzbeschluss zur Vilstalhalle - Teil des Antrages auf Fördermittel aus der Städtebauförderung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 20.10.2020 ö 3

Sachverhalt

Die Stadt Vilsbiburg erhielt die Kenntnis über das im Rahmen des „Corona-Konjunkturpakets“ vom Bund beschlossene Förderprogramm „Investitionspakt zur Förderung der Sportstätten“.  Nach Prüfung der Unterlagen erfüllt die Stadt Vilsbiburg die Voraussetzungen für eine Bewerbung.

Die Stadtverwaltung hat sich kurzfristig mit der Maßnahme „Sanierung Vilstalhalle“ um eine Förderung im Rahmen des Programms „Investitionspakt zur Förderung der Sportstätten“ beworben. Frist zur Einreichung der Interessenbekundung war bereits der 02.10.2020. Am 30.09.2020 wurden die Unterlagen durch die Stadtverwaltung eingereicht.

Die Abwicklung des Förderprogramms erfolgt über die örtlich zuständige Regierung, Abteilung Städtebauförderung.

Zeitnah ist ein Stadtratsbeschluss nachzureichen, aus welchem hervorgeht, dass die Maßnahme bei Aufnahme in das Programm bis Mitte 2025 (Einreichung Verwendungsnachweis bis zum 30. Juni 2025) umgesetzt wird.

Diskussionsverlauf

Der Zeitraum bis zur Fertigstellung im Jahre 2025 wurde im Gremium als sehr kurz angesehen. Bei einer Gegenüberstellung einer Sanierung zu einem Neubau, würde auch ein Neubau ausnahmsweise gefördert werden, wenn sich dieser im Rahmen einer  Wirtschaftlichkeitsberechnung als zielführender erweisen würde.

Beschluss

Bei Aufnahme in das Förderprogramm „Investitionspakt zur Förderung der Sportstätten“ wird die Stadt Vilsbiburg die Sanierung der Vilstalhalle (3-fach Mehrzweckhalle) bis Mitte 2025 durchführen.

Die Verwaltung wird beauftragt die weiteren Maßnahmen vorzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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4. Anpassung des Sanierungsgebietes im Gebiet der Vilstalhalle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 20.10.2020 ö 4

Sachverhalt

Die Stadt Vilsbiburg hat sich mit der Sanierung der Vilstalhalle um eine Förderung im Rahmen des Programms „Investitionspakt zur Förderung der Sportstätten“ beworben. Frist zur Einreichung der Interessenbekundung war bereits der 02.10.2020. Am 30.09.2020 wurden die Unterlagen durch die Stadtverwaltung eingereicht.

Maßnahmen,  die für die Förderung beantragt werden, sollen vorrangig im Geltungsbereich eines städtebaulichen Sanierungsgebietes liegen. Da derzeit das Areal der Vilstalhalle nicht im Sanierungsgebiet liegt, ist das bestehende Sanierungsgebiet anzupassen. (Bei der Interessenbekundung wurde bereits darauf hingewiesen, dass eine Erweiterung des Sanierungsgebietes um das Areal der Vilstalhalle geplant ist.)

Darüber hinaus schlägt die Verwaltung vor, auch das Grundstück des „Balkspitzes“ in den Geltungsbereich mit aufzunehmen, da auf diesem Grundstück auch Maßnahmen (Generationenpark) innerhalb der Städtebauförderung geplant sind.

Hinweis der Städtebauförderung:
Das Sanierungsgebiet der Stadt Vilsbiburg soll zusammenhängend sein. Es genügt eine Anbindung der einzelnen Bereiche durch eine Straße, einen Grünzug oder ähnliches.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, dass das Sanierungsgebiet um das Areal bei der Vilstalhalle und das Grundstück des sogenannten „Balkspitzes“, entsprechend dem beiliegenden Plan mit Stand 15.10.2020, erweitert wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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5. Gründung einer Integrierten Ländlichen Entwicklung (ILE) sowie Erarbeitung eines Konzeptes dazu (ILEK)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 20.10.2020 ö beschließend 5

Sachverhalt

Vorgang und Zielsetzung: 
Zwölf Gemeinden im südlichen Landkreis Landshut streben eine interkommunale Zusammenarbeit auf Basis einer Integrierten Ländlichen Entwicklung an, nach einem bewährten Muster des Amtes für Ländliche Entwicklung (ALE), nach der bereits 21 ILEs in Niederbayern agieren.
Die inhaltlichen Grundlagen dazu haben die Bürgermeister*innen und Geschäftsleiter der Gemeinden Aham, Altfraunhofen, Baierbach, Bodenkirchen, Geisenhausen, Gerzen, Kröning, Neufraunhofen, Schalkham, Velden, Wurmsham und Vilsbiburg in einem Findungsseminar im Kloster Weltenburg am 10. und 11. September 2020 erarbeitet.

Dort wurden als Schwerpunkte und Ziele der Zusammenarbeit erstmals festgelegt:
  • die Prüfung der Zusammenlegung gemeinsamer Verwaltungsaufgaben und der gemeinsamen Beschaffung (Bsp. Spezialmaschinen Bauhof),
  • die Gestaltung, Vernetzung und Bekanntmachen der Naherholungsmöglichkeiten in den 12 Kommunen, u.a. mit dem Projektziel eines abgestimmten Radwegenetzes,
  • Ausbau der Energieberatung und Aufbau eines Energieeffizienznetzwerks
  • Stärkung der regionalen Wirtschaft und Wertschöpfung vor Ort durch den Ausbau der regionalen Versorgung (Lebensmittel und Energie: Strombörse und Wasserstoffregion),
  • die Imagepflege der Region, u.a.

Zur Gründung der ILE haben sich die Bürgermeister*innen das Ziel gesetzt, bis zum Jahresende eine geeignete Rechtsform zu finden und dann die Gründung einzuleiten. Als nächster Schritt ist die Beauftragung eines Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzeptes (ILEK) erforderlich. Außerdem haben sich die Bürgermeister*innen beim Findungsseminar dafür ausgesprochen, eine Umsetzungsbegleitung einzustellen. Diese Personalstelle wird vom Amt für Ländliche Entwicklung mit bis zu 75% bis zu 7 Jahre gefördert. Auch das Erstellen des ILEK und weitere Maßnahmen werden seitens des ALE Niederbayern gefördert. Die ILE bietet viele Vorteile für eine gezielte, abgestimmte Regionalentwicklung und das Nutzen von Fördermitteln, die einen solchen Zusammenschluss erfordern. Zudem steht für die Unterstützung einer engagierten und aktiven eigenverantwortlichen ländlichen Entwicklung ein „Regionalbudget“ in Höhe von 100.000 € zur Verfügung, sowohl für 2021 als auch 2022.

Diskussionsverlauf

Regionalmanager Georg Strasser hat das Projekt ausführlich vorgestellt.

Beschluss

  1. Der Stadtrat stimmt der Gründung einer Integrierten Ländlichen Entwicklung (ILE) und dem Erarbeiten der erforderlichen Strategie (ILEK) im interkommunalen Verbund der hier benannten Gemeinden mit geeigneter Rechtsform zu.
  2. Der Stadtrat stimmt der Bestellung einer ILE-Umsetzungsbegleitung zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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6. Antrag auf Beschaffung eines Tanklöschfahrzeugs 3000 ST - Freiwillige Feuerwehr Stadt Vilsbiburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 20.10.2020 ö beschließend 6

Sachverhalt

Die Freiwillige Feuerwehr Stadt Vilsbiburg hat einen Antrag auf Beschaffung eines Tanklöschfahrzeugs 3000 ST gestellt. Das bestehende Tanklöschfahrzeug ist Baujahr 1995 und wird auf dem Verwaltungsweg veräußert.

Die Ersatzbeschaffung ist im Feuerwehrbedarfsplan der Stadt Vilsbiburg vorgesehen.

Die Stadtverwaltung Vilsbiburg empfiehlt mit der Antragstellung auf Förderung bei der Regierung von Niederbayern zu beginnen und im Anschluss das Ausschreibungsverfahren einzuleiten. Die Kostenschätzung des Fahrzeuges beläuft sich auf 450.000,00 €. Von Seiten des Freistaates Bayern rechnet man mit einer Förderung in Höhe von 70.000,00 €, von Seiten des Landkreises Landshut mit einer Förderung in Höhe von 50.800,00 €.

Diskussionsverlauf

Die Auftragsvergabe erfolgt nach einer EU- Ausschreibung im Haupt- und Finanzausschuss. Das alte Tanklöschfahrzeug wird man veräußern, ein Verkaufspreis wurde noch nicht festgelegt.

Beschluss

Die Stadtverwaltung wird dazu ermächtigt, mit der Ausschreibung für das Tanklöschfahrzeug 3000 ST der Freiwilligen Feuerwehr Stadt Vilsbiburg zu beginnen. Die dafür nötigen Mittel werden in die Jahre 2021 und 2022 in den Haushalt eingestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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7. Antrag auf Beschaffung eines Mittleren Löschfahrzeugs - Freiwillige Feuerwehr Haarbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 20.10.2020 ö beschließend 7

Sachverhalt

Die Freiwillige Feuerwehr Haarbach hat einen Antrag auf Beschaffung Mittleren Löschfahrzeugs gestellt. Das bestehende Tragkraftspritzenfahrzeug ist Baujahr 2000 und wird im Bestand der Feuerwehr bleiben. Das noch vorhandene Mehrzweckfahrzeug ist Baujahr 1972 und wird auf dem Verwaltungsweg veräußert.

Die Beschaffung des Mittleren Löschfahrzeugs ist im Feuerwehrbedarfsplan der Stadt Vilsbiburg vorgesehen. Erstmals wird in einem Ortsteil mit dem Aufbau von Atemschutzgeräteträgern begonnen. Die Freiwillige Feuerwehr Haarbach zeigt hier bereits großen Einsatz und hat schon mit Ausbildungsmaßnahmen umgesetzt.

Die Stadtverwaltung Vilsbiburg empfiehlt mit der Antragstellung auf Förderung bei der Regierung von Niederbayern zu beginnen und im Anschluss das Ausschreibungsverfahren einzuleiten. Die Kostenschätzung des Fahrzeuges beläuft sich auf 300.000,00 €. Von Seiten des Freistaates Bayern rechnet man mit einer Förderung in Höhe von 49.000,00 €, von Seiten des Landkreises Landshut mit einer Förderung in Höhe von 26.600,00 €.

Diskussionsverlauf

Die Auftragsvergabe erfolgt nach einer EU-Ausschreibung im Haupt- und Finanzausschuss. Bei einem Gesamtgewicht von über 7,5 t, muss das Fahrzeug mit einem LKW-Führerschein bewegt werden. Die Stadt Vilsbiburg hat für die neu zu machenden Führerscheine  einen Zuschuss laut Feuerwehrbedarfsplan vorgesehen. Auch möchte man mit dem höheren Gesamtgewicht ein zukunftsfähiges Fahrzeug erwerben und sich nicht schon vorab mit dem Gewicht begrenzen.

Beschluss

Die Stadtverwaltung wird dazu ermächtigt, mit der Ausschreibung für das Mittlere Löschfahrzeug der Freiwilligen Feuerwehr Haarbach zu beginnen. Die dafür nötigen Mittel werden in die Jahre 2021 und 2022 in den Haushalt eingestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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8. Anpassung der Richtlinien der Stadt Vilsbiburg für die Vergabe von Wohnbaugrundstücken

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 20.10.2020 ö beschließend 8

Sachverhalt

In der Diskussion zur Vergabe der Grundstücke für das Baugebiet Grub Süd in der Stadtratssitzung am 27.07.2020 hat man sich darauf geeinigt, dass die Vergabe in Zukunft durch den Haupt- und Finanzausschuss durchzuführen ist. In den Richtlinien war bis jetzt festgehalten, dass die Entscheidung der Stadtrat trifft.

Die Richtlinien zur Vergabe von Baugrundstücken der Stadt Vilsbiburg werden dahingehend unter Punkt fünf geändert, dass der Haupt- und Finanzausschuss über die Grundstücksvergabe berät und entscheidet.

Beschluss

Der Stadtrat von Vilsbiburg verabschiedet die Richtlinien zur Vergabe von Baugrundstücken mit der Änderung, dass für die Vergabe der Grundstücke der Haupt- und Finanzausschuss zuständig ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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9. Bestellung der weiteren Mitglieder des Verwaltungsrats für das Vilsbiburger Kommunalunternehmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 20.10.2020 ö beschließend 9

Sachverhalt

Der Verwaltungsrat besteht aus dem Vorsitzenden und übrigen 6 Mitgliedern. Mindestens jeweils 1 Mitglied wird auf Vorschlag des TSV Vilsbiburg e.V. und der Roten Raben Vilsbiburg e.V. bestellt. Vorsitzende des Verwaltungsrats ist die erste Bürgermeisterin der Stadt Vilsbiburg.

Folgende Mitglieder des Verwaltungsrats (sowie deren Vertreter) wurden vom Stadtrat für sechs Jahre in der Sitzung am 11.05.2020 bestellt:

Für die CSU-Fraktion:                Stephan Steigenberger        Vertreter Josef Samhuber
Für die FW-Fraktion:                        Werner Neumeier                Vertreter Doris Pollner
Für die SPD-Fraktion:                Johann Sarcher                Vertreter Franz Saxstetter
Für die Grünen/BuL-Fraktion:        Michaela Feß                        Vertreter Dr. Manfred v. Dewitz

Der TSV Vilsbiburg e.V. hat jetzt Herrn Michael Mayr und als Vertreter Herrn Hans Brandmeier vorgeschlagen.
Die Roten Raben Vilsbiburg e.V. haben Herrn André Wehnert und als Vertreter Herrn Helmut Haider vorgeschlagen.
 

Beschluss

Der Stadtrat bestellt für die Dauer der laufenden Wahlperiode für das Vilsbiburger Kommunalunternehmen gemäß § 5 Abs. 5 der Unternehmenssatzung,  für die Dauer der laufenden Wahlperiode als Vertreter des TSV Vilsbiburg e.V. Herrn Michael Mayr (Vertreter Herr Hans Brandmeier) und als Vertreter der Roten Raben Vilsbiburg e.V. Herrn André Wehnert (Vertreter Herr Helmut Haider) in den Verwaltungsrat.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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10. Informationen, Anfragen von Stadtratsmitgliedern und Bürgeranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 20.10.2020 ö informativ 10
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10.1. Umsetzung des B-Plan Gaindorf - Anfrage StR Hiller

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 20.10.2020 ö informativ 10.1

Sachverhalt

StR Karl-Heinz Hiller wollte wissen, wann der B-Plan in Gaindorf bzgl. des Radwegs umgesetzt wird.

Stadtkämmerer Günter Felkel erklärte, dass man sich hier bereits in Gespräche mit dem Grundstückseigentümer befindet.

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10.2. Neubau bei der Dräxlmaier Group - Anfrage StR Hiller

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 20.10.2020 ö informativ 10.2

Sachverhalt

StR Karl-Heinz Hiller hat auf einen Bericht in der Vilsbiburger Zeitung verwiesen, wonach die Dräxlmaier Group ein neues Gebäude errichtet und er möchte wissen, wann der Neubau durch die Stadt Vilsbiburg genehmigt wurde.

Geschäftsleiter Sebastian Stelzer wird den betreffenden Beschluss dem Gremium zur  Verfügung stellen.

Datenstand vom 26.10.2020 13:26 Uhr