Datum: 23.11.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Aula der Mittelschule
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Vilsbiburg
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:15 Uhr bis 22:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Beschluss Auflösung des Kommunalunternehmens VibWind AdöR
2 Stadtwerke Vilsbiburg - Geschäftsbericht 2019
3 Stadtwerke Vilsbiburg - Feststellung des Jahresabschlusses 2019
4 Jahresrechnung 2019 Stadt Vilsbiburg; Feststellung und Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO
5 Jahresrechnung 2019 Heilig-Geist-Stiftung Vilsbiburg; Feststellung und Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO
6 Haushalt 2021 - 1. Lesung
7 Anträge zum Haushalt 2021
8 Beschluss über die Aufstellung eines Deckblattes zum Bebauungsplan "Freiung" - Freiung Deckblatt 1
9 Namensgebung für die neue Kindertagesstätte im Burger Feld
10 Widmung eines neuen Raumes bzw. Ortes für die Abhaltung von Eheschließungen
11 Montage von Photovoltaikanlagen auf städtischen Liegenschaften - Antrag Die Grünen/BuL-Fraktion
12 Informationen, Anfragen von Stadtratsmitgliedern und Bürgeranfragen
12.1 Strategische Überlegungen zur Eröffnung einer weiteren Waldkindergartengruppe
12.2 Zuweisung eines Windkümmerers
12.3 Hydromorphologische Untersuchung des Wasserwirtschaftsamtes
12.4 Covid-19 - Aktuell in Quarantäne befindliche Gruppen in Kindertageseinrichtungen

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1. Beschluss Auflösung des Kommunalunternehmens VibWind AdöR

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadtwerke Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 23.11.2020 ö beschließend 1

Sachverhalt

Das Kommunalunternehmen VibWind AdöR der Stadt Vilsbiburg wurde 2014 zum Betrieb des Windrades in Moosthann gegründet. Hauptgründe für die Gründung des Unternehmens waren:

  • die Möglichkeit der Bürgerbeteiligung bei gleichzeitiger Sicherstellung, dass durch Gesellschafter kein Einfluss auf die Stadtwerke genommen werden kann.
  • ein Konstrukt zu finden, wo das Gewerbesteueraufkommen nicht zum Nachteil für die Stadt Vilsbiburg verteilt wird.

Die Vorstände Anita Ittlinger und Wolfgang Schmid empfehlen die Auflösung der Windradgesellschaft aus folgenden Gründen:

  • Der interne Verwaltungsaufwand von etwa 80 Stunden pro Jahr soll reduziert werden.
  • Die jährlichen Abschluss– und Prüfungsgebühren in Höhe von etwa 10 TEUR sollen eingespart werden.
  • Die Kosten für die Anschlussfinanzierung/Darlehen können durch den Eigenbetrieb reduziert werden.

Der Steuerberater Bernhard Popp wird in der Sitzung den Ablauf zur Unternehmensauflösung vorstellen. Außerdem erläutert er die steuerlichen Aspekte, die bei der Überführung auf die Stadtwerke zu beachten sind. Eine Sitzungsvorlage mit weiteren Details zur Auflösung wird rechtzeitig vor der Sitzung über das RIS zur Verfügung.

Diskussionsverlauf

Auf Nachfrage von StR Florian Anzeneder wurde geklärt, dass keine laufenden Fristen berücksichtigt werden müssen.

Beschluss

Die Unternehmenssatzung des Kommunalunternehmens VibWind AdöR vom 21.05.2014 wird zum 31.12.2020, 24:00 Uhr aufgehoben.
Das Betriebsvermögen und die dazugehörigen Verbindlichkeiten des Kommunalunternehmens VibWind AdöR werden an den Eigenbetrieb Stadtwerke Vilsbiburg übertragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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2. Stadtwerke Vilsbiburg - Geschäftsbericht 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadtwerke Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 23.11.2020 ö beschließend 2

Sachverhalt

Der Geschäftsbericht 2019 wurde in das RIS eingestellt und in der Werkausschusssitzung am 26.10.2020 ausführlich behandelt. Der Bericht weist einen Betriebsüberschuss beim E-Werk von 226.702,80 EUR, beim Wasserwerk einen Betriebsfehlbetrag von 25.677,64 EUR, bei der Wärmeversorgung von 107.482,87 EUR, beim Glasfasernetz von 22.064,62 EUR und beim Anrufsammeltaxi von 25.547,36 EUR aus. An die Stadt wird die Konzessionsabgabe in Höhe von 357.910,00 EUR, der Verwaltungskostenbeitrag von 52.208,74 EUR und die Gewerbesteuer von 12.243,00 EUR, insgesamt 422.361,74  EUR abgeführt.

Der Geschäftsbericht wurde vom Werkausschuss einstimmig ohne Erinnerung zur Kenntnis genommen, dem Stadtrat wird dies ebenfalls vorgeschlagen.

Beschluss

Der Stadtrat nimmt den Geschäftsbericht 2019 der Stadtwerke Vilsbiburg ohne Erinnerung zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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3. Stadtwerke Vilsbiburg - Feststellung des Jahresabschlusses 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadtwerke Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 23.11.2020 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Geschäftsbericht 2019, der allen Stadträten über das RIS zugängig ist, wurde dem Werkausschuss in der Sitzung am 26.10.2020 gemäß Eigenbetriebsverordnung vorgelegt und beraten.

Die Prüfung erfolgte im August 2020 durch den Wirtschaftsprüfer Prof. Dr. Winfried Schwarzmann.

Der Bericht über die Jahresabschlussprüfung durch den Wirtschaftsprüfer Prof. Dr. Winfried Schwarzmann wurde vorgelegt. Änderungen gegenüber dem im Jahresbericht vorgelegten Jahresabschluss haben sich nicht ergeben.

Die abschließende Feststellung ist durch den Stadtrat vorzunehmen.

Die Prüfung des Jahresabschlusses 2019 durch den Wirtschaftsprüfer Prof. Dr. Winfried Schwarzmann hat zu keinen Einwendungen geführt.

Der vom Wirtschaftsprüfer Prof. Dr. Winfried Schwarzmann uneingeschränkte erteilte Bestätigungsvermerk für den Jahresabschluss 2019 wird in der Sitzung vorgelegt.

Beschluss 1

Der vom Wirtschaftsprüfer Prof. Dr. Winfried Schwarzmann geprüfte Jahresabschluss 2019 wird festgestellt.

Er weist bei einer Bilanzsumme von 15.087.467,69 € einen Jahresgewinn von 116.243,30 Euro aus.

Der Jahresgewinn ist der allgemeinen Rücklage zuzuführen.

Die Frist zur Veröffentlichung des Jahresabschlusses 2019 und über den diesbezüglichen Bestätigungsvermerk des Prüfungsberichtes beträgt gemäß § 25 Eigenbetriebsverordnung sieben Tage an der Amtstafel im Rathaus.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Stadtrat erteilt auf Grund des Berichts über die Prüfung des Jahresabschlusses 2019 die Entlastung und stellt fest, dass der Erste Bürgermeister Helmut Haider und die Werkleitung eine ordnungsgemäße Hauswirtschaft und Wirtschaftsführung betrieben haben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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4. Jahresrechnung 2019 Stadt Vilsbiburg; Feststellung und Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 23.11.2020 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die vorläufige Jahresrechnung der Stadt Vilsbiburg wurde bereits am 21.09.2020 im Stadtrat vorgestellt. Änderungen haben sich nicht mehr ergeben.
Die Jahresrechnung schließt nun mit folgendem Ergebnis ab:

Haushaltssummen:
Verwaltungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben:        37.592.451,25 €
Vermögenshaushalt in Einnahmen und Ausgaben:        19.690.038,73 €
Gesamthaushalt:                                                57.282.489,98 €


Eckdaten:
Zuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt:        10.077.022,18 €
= im Verhältnis der Verwaltungshaushaltssumme:            26,81 %
Überschuss nach § 79 Abs. 3 KommHV:                        9.542.222,18 €
Schuldenstand am 31.12.2019:                                11.129.500,00 €
Rücklagenstand am 31.12.2019
               allgemeine Rücklage:                        11.445.170,77 €
               Sonderrücklagen *):                                  1.100.624,31 €
*) FFW-Vilsbiburg, Abwasserbeseitigung, Manfred-Paech-Fonds und –Nachlass.

Die Jahresrechnung 2019 wurde an den örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen. Die Prüfung fand am 21.10.2020 und am 22.10.2020 statt. Den Prüfungsbericht wird der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Herr Stadtrat Josef Samhuber, selbst vortragen.

Diskussionsverlauf

Kämmerer Günter Felkel stellte dem Gremium anhand vorhandener Eckdaten die Jahresrechnung 2019 der Stadt Vilsbiburg kurz vor. Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses trug anschließend den Prüfungsbericht vor, stellte fest, dass die Prüfung erfolgreich durchgeführt wurde und aufgekommene Fragen zum Jahresabschluss abschließend geklärt werden konnten. Mitglieder des Ausschusses ist neben SR Klaus Kirchner, SRin Theresa Bergwinkl, SRin Michaela Feß, SR Karl-Heinz Hiller und SR Sebastian Haider auch SR Stephan Steigenberger.

Beschluss 1

Der Stadtrat nimmt das Abschlussergebnis der Jahresrechnung 2019 für die Stadt Vilsbiburg ohne Einwand zur Kenntnis. Gleichzeitig wird die Jahresrechnung 2019 festgestellt (Art. 102 Abs. 3 GO). Der Inhalt der Niederschrift über die gem. Art. 103 Abs. 1 GO durchgeführte Rechnungsprüfung wird gebilligt. Prüfungsablauf und Prüfungsergebnis werden anerkannt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Stadtrat beschließt die Entlastung für das Rechnungsjahr 2019 (Art. 102 Abs. 3 GO).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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5. Jahresrechnung 2019 Heilig-Geist-Stiftung Vilsbiburg; Feststellung und Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 23.11.2020 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die vorläufige Jahresrechnung der Heilig-Geist-Stiftung Vilsbiburg wurde bereits am 21.09.2020 im Stadtrat vorgestellt. Änderungen haben sich nicht mehr ergeben.
Die Jahresrechnung schließt mit folgendem Ergebnis ab:

Haushaltssummen:
Verwaltungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben:        199.886,07 €
Vermögenshaushalt in Einnahmen und Ausgaben:          64.176,66 €
Gesamthaushalt:                                                264.062,73 €


Eckdaten:
Zuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt:          55.058,66 €
= im Verhältnis der Verwaltungshaushaltssumme:           27,55 %
Überschuss nach § 79 Abs. 3 KommHV:                            18.958,66 €
Schuldenstand am 31.12.2019:                                   643.693,92 €
Rücklagenstand am 31.12.2019:                                1.294.288,62 €

Die Jahresrechnung 2019 wurde an den örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen. Die örtliche Rechnungsprüfung fand am 21.10.2020 statt. Den Prüfungsbericht wird der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Herr Stadtrat Josef Samhuber, selbst vortragen.

Diskussionsverlauf

Kämmerer Günter Felkel stellte dem Gremium anhand vorhandener Eckdaten die Jahresrechnung 2019 der Heilig-Geist-Stiftung Vilsbiburg kurz vor. Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses trug anschließend den Prüfungsbericht vor, stellte fest, dass die Prüfung erfolgreich durchgeführt wurde und aufgekommene Fragen zum Jahresabschluss abschließend geklärt werden konnten.

Beschluss 1

Der Stadtrat nimmt das Abschlussergebnis der Jahresrechnung 2019 für die Heilig-Geist-Stiftung Vilsbiburg zur Kenntnis. Gleichzeitig wird die Jahresrechnung 2019 festgestellt (Art. 102 Abs. 3 GO); der Inhalt der Niederschrift über die gem. Art. 103 Abs. 1 GO durchgeführte Rechnungsprüfung wird gebilligt. Prüfungsablauf und Prüfungsergebnis werden anerkannt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Beschluss 2

Beschluss 2:
Der Stadtrat beschließt die Entlastung für das Rechnungsjahr 2019 (Art. 102 Abs. 3 GO).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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6. Haushalt 2021 - 1. Lesung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 23.11.2020 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der Haushaltsvorentwurf wurde an alle Mitglieder des Stadtrates bereits verteilt. Die Vorbesprechungen mit den Fraktionen erfolgten in der Zeit vom 10.11. bis 19.11.2020.
Änderungen im Haushaltsplan, die sich bis zur heutigen Stadtratssitzung ergeben haben, sind in der beiliegenden Änderungsliste zusammengefasst, in der auch die Folgeänderungen (Zuführungsbeträge und Rücklagenentwicklung) dargestellt sind.

Der aktuelle Stand zum Haushaltsplan 2021 ergibt folgende Daten:

1. Haushaltssummen:

2021
Plan 2020
Verwaltungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben:
30.550.100
30.574.600

Vermögenshaushalt in Einnahmen und Ausgaben:
16.264.400

15.680.400

Gesamthaushalt:
46.814.500
46.255.000



2. Eckdaten:

2021
Plan 2020
  • Zuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt
0
3.299.300
= im Verhältnis der VWH-Summe/%
0
10,79%
  • Zuführung vom Vermögens- zum Verwaltungshaushalt
1.874.000
0
  • Kreditaufnahme
2.000.000
0

  • Rücklagen


Entnahme aus der allgemeinen Rücklage
8.906.000


1.508.300
Zuführung zur allgemeinen Rücklage
0
0

  • Schulden


  • Schuldenstand am 01.01.2021 (814 €/je Einwohner)*
(gesamte Darlehenszinsen dafür 2021: 0,00 €)

  • Schuldenstand am 31.12.2021 (920 €/je Einwohner)*
(planmäßige Tilgung 2021: 702.385 €)
Ist:
9.933.000

Plan:
11.230.615

*Einwohnerstand zum 31.12.2019: 12.203






3. weitere Anmerkungen:

a)
Verwaltungshaushalt:
Wie bereits des Öfteren berichtet, wird sich das gute Rechnungsjahr 2019 mit seinen überdurchschnittlichen Steuereinnahmen nun auf das Planungsjahr 2021 stark auswirken. Die endgültigen Steuer- und Umlagekraftzahlen liegen bereits vor. Die damit verbundenen Berechnungen ergeben eine verbindliche Mehrbelastung bei der Kreisumlage in Höhe von ca. 2,23 Mio. €, sowie ein sicheres Einnahmedefizit bei den Schlüsselzuweisungen in Höhe von ca. 1,47 Mio. €, zusammen also ca. 3,7 Mio. €.
Vorausschauend wurde aus den Überschüssen des Jahres 2019 die allgemeine Rücklage dem entsprechend aufgestockt, so dass das erwartete Defizit aufgefangen werden kann. Die Zuführung vom Vermögens- an den Verwaltungshaushalt kann somit finanziell gedeckt werden. Ein kreditfinanzierter Ausgleich des Verwaltungshaushalts wäre ohnehin rechtlich nicht zulässig.

Wie sich die weiteren Steuereinnahmen im Jahr 2021 entwickeln werden, kann nur sehr schwer prognostiziert werden. Die Corona Pandemie wird dabei noch eine entscheidende Rolle spielen.
Die im Haushaltsplan veranschlagten Zahlen beruhen auf der Steuerschätzung vom November 2020 und unseren ortsbezogenen Entwicklungen. Die Beteiligungsbeträge (Einkommensteuer, Umsatzsteuer) werden in der Regel bis Anfang Dezember vom Statistischen Landesamt veröffentlicht. Bis dahin liegt noch die genannte Steuerschätzung zu Grunde.

b)
Der Vermögenshaushalt wird sich nach aktuellem Stand mit den verbleibenden Rücklagen allein nicht finanzieren lassen. Bleibt entweder ein Verschieben von Investitionsmaßnahmen übrig oder eine weitere Kreditaufnahme. Ein zinsloser Förderkredit wird zum Ausgleich des Vermögenshaushalts allerdings nicht erhältlich sein.
Eingeplant ist momentan ein Kommunalkredit in Höhe von 2 Mio. €, grundsätzlich eher als „vorsorgliche“ Finanzierungsmöglichkeit. Bei planmäßigem Verlauf des Haushaltsjahres dürfte es wahrscheinlich bei einer Vorsorgemaßnahme bleiben und bei außerplanmäßigen Vorkommnissen wäre ein finanzieller Puffer vorhanden, der gegebenenfalls dann eingesetzt werden könnte.


4. Stellenplan

Der Stellenplan wurde in der Haupt- und Finanzausschusssitzung am 09.11.2020 behandelt und dem Stadtrat zur Beschlussfassung empfohlen. Der Stellenplan liegt dieser Vorlage bei.

Diskussionsverlauf

Stadtkämmerer Günter Felkel zeigte dem Gremium die wesentlichen Positionen des Haushaltsplans 2021 auf. Der Stellenplan wurde zur Ansicht beigefügt. StR Florian Anzeneder fragte nach ob für das Projekt „Innen statt Außen“ die Bauleitplanungskosten berücksichtigt wurden. Sowohl diese Kosten, als auch die Summen für die Überprüfung der Nahverdichtung sind eingeplant. Bzgl. des BG Achldorf erklärte Günter Felkel, dass keine Erschließungskosten berücksichtigt werden müssen, da die Finanzierung und Planung mit Bayerngrund durchgeführt wird.

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7. Anträge zum Haushalt 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 23.11.2020 ö beschließend 7

Sachverhalt

Zum Haushalt 2021 hat die Fraktion bul/die Grünen am 28.10.2020 den beiliegenden Antrag gestellt:

  1. 10.000 € für den barrierefreien Umbau von Gehwegen
  2. 50.000 € für die Verbesserung der Fahrradinfrastruktur
  3. 20.000 € für Maßnahmen zur Belebung der Innenstadt
  4. 10.000 € für die Einrichtung von Mitfahrerbänken

Ein weiterer Antrag erreichte die Verwaltung noch am 23.11.2020. Dieser liegt ebenfalls bei.

Diskussionsverlauf

Die Erste Bürgermeisterin Sibylle Entwistle trug dem Gremium die einzelnen Anträge bul/ die Grünen Fraktion zur Abstimmung vor.

Die CSU-Fraktion sowie die die FW-Fraktion wiesen darauf hin, dass bei den beantragten Positionen 1 – 4 bereits teilweise Haushaltsmittel im Haushaltsplan 2021 vorhanden sind und diese nicht noch einmal angepasst werden sollten. Hinsichtlich der Maßnahmen zur Belebung der Innenstadt wurden für Kleinmaßnahmen im ISEK ebenfalls schon Mittel eingestellt.

Im weiteren Antrag der bul/ die Grünen Fraktion vom 23.11.2020 wurde beantragt, die Mittel im Vermögenshaushalt 2021 für den Ausbau der Lichtenhaager Straße in Seyboldsdorf, sowie für den Ausbau der Gemeindestraße Frauenau jeweils in einer Höhe von 120.000,00€ zu streichen um die Haushaltssituation 2021 zu entlasten.

Bzgl. des Ausbaus der Gemeindeverbindungsstraße nach Seyboldsdorf plädierte StR Josef Sterr für eine Staubfreimachung der Straße, dies bedeute nicht, die Straße teeren zu müssen. Die Mittel zum Straßenausbau sollten nicht gestrichen werden.

StR Dr. von Dewitz stellte außerdem die Verhältnismäßigkeit der angesetzten Summe zum Ausbau der beiden Straßen in Frage. Stadtbaumeister Gerhard Binner erklärte, dass hier die gleiche Summe für beide Straßen angesetzt wurde, da die Straßen nicht den gleichen kostenintensiven Unterbau besitzen. Es entstehen deshalb unabhängig von der Länge der Straße die gleichen Kosten.

Hr. Binner teilte mit, dass die Ausschreibung zum Ausbau der Straßen im Frühjahr gestartet werden müsse. Ein von der SPD-Fraktion vorgeschlagener Sperrvermerk für die Haushaltsmittel des Straßenausbaus ist lt. Stadtkämmerer Felkel nicht notwendig, da die Vergabe im Bau- und Umweltausschuss erfolgt. Um sich ein besseres Bild vom Zustand der Straßen machen zu können wird vorgeschlagen, diese im Rahmen einer Ausschusssitzung vor Ort anzusehen.

Beschluss 1

Der Stadtrat beschließt, dass in den Haushalt 2021, 10.000,00€ für den barrierefreien Umbau von Gehwegen eingestellt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 18

Beschluss 2

Der Stadtrat beschließt, dass in den Haushalt 2021, 50.000,00€ für die Verbesserung der Fahrradinfrastruktur in der Stadt Vilsbiburg eingestellt werden. Damit sind zum Beispiel Fahrradständer (z.B. in der Unteren und Oberen Stadt, in der Frontenhausener Straße) und Beschilderungen gemeint. Für die Fahrradtouristen auf dem Vilstalradweg soll wie in anderen Orten ein Informationspunkt eingerichtet werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 17

Beschluss 3

Der Stadtrat beschließt, dass in den Haushalt 2021, zusätzlich 20.000,00€ für Maßnahmen zur Belebung der Innenstadt (Spielgeräte für Kinder, Bänke, usw.) eingestellt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 20

Beschluss 4

Der Stadtrat beschließt dass in den Haushalt 2021, 10.000,00€ für die Einrichtung von Mitfahrerbänken eingestellt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 16

Beschluss 5

Die Mittel im Vermögenshaushalt 2021 (Haushaltsstelle 6300.9615) für den Ausbau der Lichtenhager Straße in Seyboldsdorf in Höhe von 120.000,00€ werden gestrichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 20

Beschluss 6

Die Mittel im Vermögenshaushalt 2021 (Haushaltsstelle 6300.9616) für den Ausbau der Gemeindestraße Frauenau in Höhe von 120.000,00€ werden gestrichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 20

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8. Beschluss über die Aufstellung eines Deckblattes zum Bebauungsplan "Freiung" - Freiung Deckblatt 1

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 23.11.2020 ö beschließend 8

Sachverhalt

Um eine gute städtebauliche Gesamtlösung für die Freiung zu erhalten ist die Überarbeitung des bestehenden Bebauungsplanes „Freiung“ mittels eines Deckblattes Nr. 1 erforderlich.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Freiung Deckblatt 1“ ist identisch zu seinem Grundbebauungsplan „Freiung“ und umfasst die FlNrn. 87, 83, 86/2, 86, 84 und 90/4 Tfl. der Gemarkung Vilsbiburg.

Diskussionsverlauf

StR Josef Sterr stellte fest, dass im vorliegenden Plan nur wenige Parkplätze eingezeichnet sind und bat darum, bestehende Parkplätze zu erhalten. Es soll Verhindert werden, dass nicht im öffentlichen Raum befindliche Parkplätze durch den Investor vermarktet werden können. StRin Geilersdorfer bittet darum den Investor dahingehend zu bewegen, leerstehende Tiefgaragenplätze von der Öffentlichkeit mitnutzen lassen zu können.

Die Erste Bürgermeisterin Sibylle Entwistle sagte dazu, dass in jedem Falle die Möglichkeit bestehen muss, zusätzliche Parkplätze bei Bedarf mieten zu können.

Stadtbaumeister Gerhard Binner erklärte, dass es sich beim vorliegenden Plan lediglich um eine Skizze handelt. Diese dient lediglich als Grundlage für den städtebaulichen Wettbewerb.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt den Bebauungsplan „Freiung Deckblatt 1“ mit der Gebietsart „MU (urbanes Gebiet gem. §6a BauNVO) aufzustellen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die FlNrn. 87, 83, 86/2, 86, 84 und 90/4 Tfl. der Gemarkung Vilsbiburg (gemäß des in der Beschlussvorlage dargestellten Geltungsbereiches) mit einer Fläche von ca. 6.140 m².

Grundlage der weiteren Planungen ist die vom Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität am 18.11.2020 ausgewählte Variante (siehe beiliegende Anlagen).

Alle im Rahmen der Bauleitplanung anfallenden Kosten für die Erstellung des Deckblattes, inkl. evtl. Grünordnungsplanung, Gutachten, etc., trägt der Antragsteller.

Die weiteren Bearbeitungsschritte erfolgen im Bau- und Umweltausschuss.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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9. Namensgebung für die neue Kindertagesstätte im Burger Feld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 23.11.2020 ö beschließend 9

Sachverhalt

Auf Anregung des Stadtrates sollen Alternativen zur Namensgebung „Kindergarten Luzia“ für die neue Tagesstätte im Burger Feld vorgeschlagen werden.
Im Kinderbetreuungsbereich gibt es folgende Bezeichnungen:
Kinderkrippe – dort werden Kinder unter 3 Jahren betreut
Kindergärten – dort werden Kinder von 3 Jahren bis zum Schuleintritt betreut
Kinderhorte -  dort werden Schulkinder betreut
Kinderhäuser – dort werden Kinder von Geburt bis 14 Jahre in familienähnlichen Gruppen betreut

Grundsätzlich entscheidet der Stadtrat über den Namen, es gibt keine Vorschrift, dass die rechtlich richtige Bezeichnung im Namen vorkommen muss.

Förderrechtlich werden die Einrichtungen immer nach der Altersgruppe, die dort hauptsächlich betreut wird (in den Einrichtungen der Diakonie in Vilsbiburg jeweils 75 Kindergartenkinder und 24 Krippenkinder) benannt. Daher werden diese Einrichtungen rechtlich als Kindergärten betrachtet.
Im Kneipp®-Kindergarten Achldorf und im Kindergarten St. Elisabeth werden auch Kindergarten und Krippenkinder betreut. Wenn weiterhin ein durchgängiges Konzept in der Namensgebung der Kinderbetreuungseinrichtungen in Vilsbiburg gegeben sein soll, dann müssten auch diese beiden Einrichtungen in Kinderhäuser umbenannt werden. Dabei entstünden Kosten für die Änderung der Logos, der Homepage, der Logotafeln, der Beschriftungen und einiger Druckwerke. Die Leitungen den Einrichtungen (Achldorf und St. Elisabeth) haben sich für die Beibehaltung des Namens ausgesprochen.
 

Diskussionsverlauf

StR Anzeneder regte an, dass durch eine entsprechende Namensgebung auch die Stellung der Stadt vermarktet werden kann. Mit den jetzigen Bezeichnungen wird die erbrachte Leistung nicht dargestellt.

StRin Ritt bat die Verwaltung die Homepage im Bereich der Kindertagesstätten anzupassen. Hier sollten die betreuten Bereiche (Altersgruppen) klar dargestellt werden um eine gewisse Durchlässigkeit erreicht zu können.

Beschluss

Die Verwaltung schlägt vor, ein durchgängiges Konzept bei der Benennung der Kinderbetreuungseinrichtung beizubehalten, unabhängig davon, wer Träger der Einrichtung ist.

Da die Kindergärten in Vilsbiburg alle den Namen „Kindergarten….“ tragen, ob mit oder ohne Krippengruppen, sollen die beiden Einrichtungen der Diakonie Landshut e.V. auch die Namen „Kindergarten Franziskus“ und „Kindergarten Luzia“ tragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 4

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10. Widmung eines neuen Raumes bzw. Ortes für die Abhaltung von Eheschließungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 23.11.2020 ö beschließend 10

Sachverhalt

Aufgrund der aktuellen Covid-19-Situation und als Alternative zum Trauzimmer des Rathauses Vilsbiburg, soll nun auch der VHS-Saal als Trauungsort verwendet werden können. Hier sind standesamtliche Trauungen dann auch in einem größeren Umfang möglich. Zudem kann hier auch der Sicherheitsabstand als Corona-Auflage besser eingehalten werden. Die Erste Bürgermeisterin hat bereits ein Gespräch mit dem VHS-Leiter Johann Sarcher geführt. Die VHS und die Stadtverwaltung stehen dem offen gegenüber. Um Trauungen durchführen zu können muss dieser Ort eine „würdige Form“ besitzen und formell gewidmet werden. Die Trauungen im VHS-Saal werden sowohl für Vilsbiburger Bürger als auch aus Gründen der Gleichberechtigung, für die Bürger der VG Gerzen zur Verfügung gestellt, soweit die Terminlage dies zulässt.

Diskussionsverlauf

StR Josef Sterr fragte bzgl. des von der FW-Fraktion am 22.10.2019 gestellten Antrags nach. Es wurde darum gebeten zu prüfen ob andere Orte als Trauungsorte gewidmet werden könnten. Dazu erklärte Geschäftsleiter Sebastian Stelzer, dass der Antrag bereits in der Haupt- und Finanzausschusssitzung am 18.11.2019 behandelt wurde, da unter anderem durch den Antrag Personalangelegenheiten behandelt wurden. Man befindet sich in der laufenden Umsetzung des Antrages.

Die Erste Bürgermeisterin Sibylle  Entwistle berichtete über das Vorhaben die Spitalkirche  widmen zu lassen. Gespräche mit Hr. Pfarrer König wurden bereits geführt. Allerdings ist die Spitalkirche noch geweiht. Rechtlich ist es nicht möglich geweihte Kirchen für eine standesamtliche Trauung  widmen zu lassen.

Beschluss

Der Stadtrat widmet den VHS-Saal (Stadtplatz 30; Dachgeschoss) als Trauungsort für das Standesamt der Stadt Vilsbiburg.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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11. Montage von Photovoltaikanlagen auf städtischen Liegenschaften - Antrag Die Grünen/BuL-Fraktion

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 23.11.2020 ö beschließend 11

Sachverhalt

Die Grünen/BuL-Fraktion hat den beigefügten Antrag gestellt, alle städtischen Dächer zur Solarenergienutzung nochmals zu überprüfen.

Aufgrund der Kostendegression insbesondere für Photovoltaiksysteme ist es sinnvoll, die vorhandenen Dachflächen auch für kleinere Anlagen nochmals zu überprüfen und unter anderem nach folgenden Kriterien zu bewerten:

  • Eignung von Dachflächen mit Potentialabschätzung über die zu installierende Leistung
  • Bewertung des baulichen Zustandes von Gebäude und Dach inkl. einer verbindlichen statischen Überprüfung bei der Anbringung von Anlagen auf Bestandsdächer
  • Vorschlag für jede Liegenschaft, ob die Anlage als Eigenverbrauchsanlage oder Volleinspeisung errichtet wird um eine Entscheidungsgrundlage für einen möglichen Investor zu haben (Stadt, Stadtwerke, Dritte)
  • Überprüfung des Einsatzes von Batteriespeichern zur Eigenverbrauchsoptimierung und der möglichen Ausschöpfung von Fördermöglichkeiten
  • Bewertung von Kosten und der Machbarkeit des Netzanschlusses
  • Bewertung von Kosten und geschätzte Vergütung um die Wirtschaftlichkeit zu bewerten
  • Ggf. Terminvorschlag, wann und ob ein Bau einer Anlage sinnvoll ist in Abhängigkeit von geplanten Sanierungsmaßnahmen
  • Wirtschaftliche Betrachtung von Solarsystemen zur Eigenversorgung bei anstehenden Neubau- und Sanierungsprojekten der Stadt, der Stiftung und der Stadtwerke.

Beschluss 1

Der Stadtrat beschließt, dass bei der Eignung der Dachflächen – bei zukünftigen Sanierungs- und Neubaumaßnahmen der Stadt, der Stiftung und der Stadtwerke – in der Regel Photovoltaikanlagen überprüft werden sollen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Beschluss 2

Darüber hinaus soll für die beiden neu errichteten Kindertagesstätten – Kneipp®-Kindergarten-Achldorf und Kindergarten Franziskus (Burger Feld I) – und die in Planung befindliche Kindertagesstätte Luzia (Burger Feld II) die Montage von Photovoltaikanlagen auf den Dachflächen überprüft werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 6

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12. Informationen, Anfragen von Stadtratsmitgliedern und Bürgeranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 23.11.2020 ö informativ 12
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12.1. Strategische Überlegungen zur Eröffnung einer weiteren Waldkindergartengruppe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 23.11.2020 ö informativ 12.1

Sachverhalt

In der letzten Bau- und Umweltausschusssitzung wurde angeregt, eine zweite Waldkindergartengruppe am Kindergarten Luzia zu eröffnen.

Grundsätzlich bestehen Voraussetzungen für den Betrieb eines Waldkindergartens.
In der Regel ist ein Waldkindergarten personell und organisatorisch an einen bestehenden Kindergarten angeschlossen, es gibt einen Unterstand im Wald und eine kleines Außengebäude am Treffpunkt. Außerdem bedarf es Absprachen mit den Waldbesitzern und Jägern.

Auch unterscheidet man zwischen versch. Arten der Betreuung.
Es gibt Waldkindergärten mit einer Betreuung bis 6 Stunden und Waldkindergärten mit einer Betreuungszeit länger als 6 Stunden. Die maximale Gruppengröße beträgt bei beiden Arten 20 Kinder.

Bei einer Gruppe, mit Betreuung bis 6 Stunden, das ist auch das Modell, das in Vilsbiburg bereits umgesetzt wird, gelten folgende Voraussetzungen:
Diese Gruppe trifft sich an einem Treffpunkt, in unserem Fall, dem Spielplatz an der Reitelbauerstraße. Dort wird eine Unterkunft benötigt und ein Unterstand im Wald, der bei widrigem Wetter Schutz bietet. Zusätzlich muss ein Schutzraum zur Verfügung stehen. Der hat mindestens 2qm je Kind, ist beheizt, hat einen direkten Zugang zu Sanitäreinrichtungen und steht immer zur Verfügung.

Waldkindergartengruppen, die länger als 6 Stunden betreut werden, brauchen zusätzlich zur Unterkunft am Treffpunkt und dem Unterstand im Wald, die gleichen Räume wie eine reguläre Kindergartengruppe, die sie am Nachmittag dann nutzen können.
Diese Gruppen müssen die Möglichkeit haben, den Nachmittag im Zimmer zu verbringen.
Wir reden also von einem Gruppenraum, einem Nebenraum, Sanitärbereich, Personalbereich, Lagerfläche und Außenspielfläche.

Wenn man diese Vorgaben jetzt auf den Kindergarten Luzia umlegt, heißt das, dass die Einrichtung einen größeren Sanitärbereich bräuchte, einen größeren Personalraum, größere Lagerflächen und die Außenspielfläche je Kind berücksichtigte werden müsste. Damit stellt sich heraus, dass die Unterbringung einer weiteren Waldkindergartengruppe mit einer Betreuungszeit über 6 Stunden beim Kindergarten Luzia wegen des Platzbedarfs nicht zu empfehlen ist.

Außerdem lässt sich erkennen, dass eine Waldkindergartengruppe mit einer längeren Betreuungszeit als 6 Stunden gegenüber einer regulären Kindergartengruppe keine baulichen oder kostenmäßigen Einsparungen bringt.

Zum jetzigen Zeitpunkt gleichen sich die Anmeldungen für den Waldkindergarten mit der Anzahl der voraussichtlichen Kinder, welche in die Schule kommen aus. Es gibt keine Warteliste.
Es gab in den vergangenen Jahren auch schon die Situation, dass die Gruppe nicht voll belegt war, weil die Betreuungszeit bis 6 Stunden für Familien heute oft nicht mehr ausreicht.
Nachfragen bzgl. einer Ganztagsbetreuung im Wald gab es bislang nur vereinzelt. Das kann aber auch daran liegen, dass wir dieses Angebot bisher nicht hatten.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Platz im Waldkindergarten eine Alternative für einen regulären Kindergartenplatz ist, aber kein Ersatz.

D.h. Eltern kann immer ein Platz im Waldkindergarten angeboten werden, es darf Ihnen aber nicht ausschließlich einen Platz im Waldkindergarten angeboten werden, da es sich um eine pädagogische Sonderform handelt, die Eltern auch mittragen müssen.

Sollten die Kindergartenplätze knapp werden, ist es keine zielführende Lösung, eine Waldkindergartengruppe zu eröffnen, und alle Zuzüge dort hin zu verweisen.

Mit dem Jugendamt wurde die Eröffnung einer zweiten Waldgruppe mit Betreuung bis 6 Stunden schon vor langer Zeit abgesprochen. Sollten die Anmeldezahlen steigen und sollten wir einen vorübergehenden Schutzraum und eine Zeitschiene, wann ein fester Schutzraum in einer Einrichtung gebaut wird, vorweisen können, könnte eine solche Gruppe relativ kurzfristig eröffnet werden.
Herr Neumeier hat im Stadtplanungsausschuss bereits einen Raum in der Mittelschule angeboten.

Die Waldkindergärten im Umkreis, speziell Bodenkirchen, Ergolding, Pfettrach, Adlkofen und Geisenhausen, sind alle organisatorisch an einen Kindergarten angegliedert. Sie bieten alle eine Betreuungszeit bis 6 Stunden, haben eine Hütte am Treffpunkt, einen Unterstand im Wald und einen Schutzraum. Je nach Möglichkeiten im Kindergarten, im TSV oder beim THW.
Die Ausnahme ist Altfraunhofen. Der Waldkindergarten ist eine eigenständige Einrichtung mit eigener Leiterin. Die Betreuungszeit ist länger als 6 Stunden möglich.
Sie haben am Treffpunkt ein eigenes Gebäude, das beheizt ist und die Räume bietet, die für einen Kindergarten gefordert werden (Gruppenraum und Nebenraum, Garderoben, Sanitärraum, usw.)

Folgende strategischen Überlegungen werden zur Eröffnung einer weiteren Waldkindergartengruppe angestellt:
Zwei Waldkindergartengruppen sollten an einer Einrichtung angegliedert sein, so kann sich das Personal im Krankheitsfall vertreten, und die Organisation der Waldgruppen liegt bei einer Leiterin und bei einem Träger
Das wäre in Vilsbiburg nicht der Fall, wenn am Kindergarten Luzia, Träger die Diakonie Landshut, eine weitere Gruppe eröffnet wird.
Wenn am Kindergarten Luzia eine Waldkindergartengruppe mit einer längeren Betreuungszeit als 6 Stunden eröffnet werden soll, besteht kein Vorteil, da damit eine reguläre Kindergartengruppe wegfallen würde. Das ist auch der Grund, warum bisher keine ganztags Waldgruppen in die Neubauten eingeplant wurden. Der Bedarf an regulären Kindergartenplätzen musste erst abgearbeitet werden.
Da keine Anmeldungen für eine weitere Waldkindergartengruppe vorliegen, besteht im Moment auch kein Grund, eine weitere Gruppe bis 6 Stunden Betreuung zu eröffnen

Zusammengefasst:
Gerade gibt es für eine zweite kurze Waldgruppe keine Anmeldungen. Sollte sich ein Bedarf abzeichnen, können wir kurzfristig tätig werden. Diese Gruppe sollte am gleichen Kindergarten, wie schon die bestehende Waldkindergartengruppe, angesiedelt werden (Personal, Organisation). Eine Waldkindergartengruppe, die länger als 6 Stunden Betreuung anbietet, wird immer wieder mal nachgefragt. Bisher bestand nie die Möglichkeit diese anzubieten, da dringend reguläre Kindergartenplätze gebraucht wurden.
Das Angebot sollte unbedingt in die Überlegungen miteinbezogen und die räumlichen Voraussetzungen geschaffen werden, wenn im nächsten Jahr die Machbarkeitsstudie für den Kindergarten St. Elisabeth durchgeführt wird. Hier wäre eine Zusammenführung möglich. Die bestehende kurze Waldkindergartengruppe, eine ganztägige Waldkindergartengruppe, an einem Haus, mit einer Leiterin, bei einem Träger
Das die beste Gelegenheit, die Vilsbiburger Kinderbetreuung zu erweitern, und zusätzlich zu unseren unterschiedlichen pädagogischen Richtungen eine Ganztagsgruppe Waldkindergarten anzubieten.



Beschlussvorschlag:

Diskussionsverlauf

Um den Stadtratsmitgliedern den gleichen Wissensstand zu vermitteln, stellte Fr. Soller kurz die im Sachverhalt genannte Einschätzung zum Vorhaben dar.

Die Überlegungen werden als Informations- und Anregungsgrundlage zur weiteren Diskussion an den Stadtentwicklungs- und Mobilitätsauschuss weitergeleitet.

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12.2. Zuweisung eines Windkümmerers

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 23.11.2020 ö informativ 12.2

Sachverhalt

Wir sind dem Aufruf des Staatsministeriums gefolgt und haben uns um einen Windkümmerer beworben, hier ein Auszug aus dem Auslobungstext:
„Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi) möchte dem Ausbau der Windenergie in Bayern neuen Schwung verleihen und die Realisie-rung von konkreten Windprojekten aktiv anstoßen.
Daher wird das StMWi in den sieben bayerischen Regierungsbezirken jeweils einen „Regio-nalen Windkümmerer“ – kurz Windkümmerer – beauftragen. Diese werden ausgewählte Kom-munen bei der Initiierung ihres realisierbaren Windprojekts beraten und unterstützen. Mit Hilfe der professionellen Beratung können vorhandene Flächenpotenziale gehoben, individuelle Wege zur Akzeptanzsteigerung erarbeitet und Konflikte moderiert werden. Den kommunalen Entscheidungsträgern wird damit ein neutraler Ansprechpartner an die Seite gestellt, der Rückhalt gibt und Möglichkeiten für die Windenergie in der Kommune aufzeigt.“

Historie: Seit 2013 haben wir die Standorte geprüft, die uns vom Regionalen Planungsverband zugewiesen wurden. Nach Verzögerungen in den Jahren 2014 durch die Unsicherheiten, die die sogenannte 10-H-Regelung (Abstand der 10-fachen Bauhöhe zu Wohnbebauungen) mit sich brachte, kam ein weiterer Anlauf, den wir zusammen mit der Gemeinde Bodenkirchen auf einem Grenzstandort unternommen hatten, im Jahr 2018 durch eine Bürgerinitiative aus dem Raum Bodenkirchen zum Stillstand.
Da es personelle Kapazitäten der Verwaltung nicht erlauben, sich weiterer möglicher Standorte intensiv zu widmen, nahm man das Angebot der Staatsregierung zur Bewerbung um einen externen Experten an und wurde als Kommune auserwählt, „da wir bereits intensive Vorarbeit geleistet haben“ – so die Aussage des Ministeriums.

Dieser Windkümmerer wird im Neuen Jahr seine Arbeit unter Begleitung des Sachgebietes Regionalmanagement aufnehmen und sich in einer der kommenden Sitzungen dem Stadtrat vorstellen.

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12.3. Hydromorphologische Untersuchung des Wasserwirtschaftsamtes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 23.11.2020 ö informativ 12.3

Sachverhalt

StR Hiller fragte an ob bereits eine hydromorpholgische Untersuchung vom Wasserwirtschaftsamt durchgeführt wurde (Oberflächenwasserkompensation). Die FW Fraktion stellte in der Vergangenheit einen Antrag hierzu.

Diskussionsverlauf

Stadtbaumeister Gerhard Binner führte hierzu aus, dass die Fa. Sehlhoff mit einem Sturzflutkonzept beauftragt ist. Auch der Förderantrag hierzu wurde schon gestellt und stattgegeben.

Der dazu gestellte Antrag der FW-Fraktion wird geprüft.

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12.4. Covid-19 - Aktuell in Quarantäne befindliche Gruppen in Kindertageseinrichtungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 23.11.2020 ö informativ 12.4

Sachverhalt

Geschäftsleiter Sebastian Stelzer berichtet über die aktuell aufgrund Covid-19 in Quarantäne befindlichen Gruppen der Kindertageseinrichtungen.

Aktuell betroffen sind:
Musikschule:                                Klavierschüler
Kneipp Kindergarten Achldorf:        Zwei Kindergartengruppen, Eine Kinderkrippengruppe
Kindergarten St. Martin:                Eine Gruppe
Kinderhort:                                Eine Gruppe

Herr Stelzer bedankte sich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadt Vilsbiburg für den Einsatz im Rahmen der Corona-Pandemie.

Datenstand vom 07.12.2020 18:13 Uhr