Datum: 22.06.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Städtischer Veranstaltungssaal der Volkshochschule
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Stadt Vilsbiburg
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:57 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:58 Uhr bis 20:50 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Grundschule Vilsbiburg - Beauftragung Infrastruktur für EDV
2 Formlose Bauvoranfrage - Stephan-von-Schleich-Str. 20, FlNr. 1866/13, Gem. Haarbach - Bau einer Doppelgarage mit Überschreitung der Baugrenzen
3 Antrag auf Baugenehmigung - Stadtplatz 3/Frontenhausener Str., FlNr. 3, Gem. Vilsbiburg - Errichtung einer Werbeanlage
4 Antrag auf Baugenehmigung - Bergstraße 47, FlNr. 343/22, Gem. Vilsbiburg - Neubau MFH mit 9 WE
5 Informationen
5.1 KiTa Achldorf Verbesserungsmaßnahmen an der Lüftungsanlage

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1. Grundschule Vilsbiburg - Beauftragung Infrastruktur für EDV

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 22.06.2020 ö 1

Sachverhalt

Die Firma Hammer Elektrotechnik wurde 2019 im Rahmen der brandschutztechnischen Maßnahmen an der Grundschule Vilsbiburg mit den Arbeiten für die Elektrotechnik, der Hausalarmanlage sowie der Leerrohrinstallation als Vorbereitung für die späteren EDV Maßnahmen, beauftragt.

Es war geplant auch die EDV-Verkabelungsmaßnahmen im Sommer 2019 mit auszuführen, jedoch gab es bis Juli 2019 keine Klarheit über eine mögliche Förderung der EDV-Infrastruktur.

Um nicht förderschädlich zu sein wurden die Arbeiten zur EDV-Infrastruktur zurück gestellt.

Zwischenzeitlich liegt der Förderbescheid vor. Die EDV-Infrastruktur ist im Förderumfang enthalten.

Nach Abstimmung mit der Regierung von Niederbayern kann die Firma Hammer für die Arbeiten der EDV-Infrastruktur förderunschädlich in Form eines Nachtrages beauftragt werden.

Für die Nachtragsleistungen wurde bei der Fa. Hammer das Nachtragsangebot Nr. 5 eingeholt.

Die Nettoangebotssumme des Nachtrages Nr. 5 endet auf 42.087,00 Euro.

Bei der bis zum 31.12.2020 gültigen Mehrwertsteuer in Höhe von 16% ergibt sich eine Bruttoauftragssumme in Höhe von 48.820,92 Euro.

Das Nachtragsangebot wurde durch das Fachplanungsbüro DELTA Immo Tec geprüft und zur Beauftragung empfohlen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt für die Grundschule Vilsbiburg die Fa. Hammer Elektrotechnik aus Vilsbiburg, auf Grundlage ihres Nachtragsangebotes Nr. 5 vom 25.05.2020, mit den Arbeiten der EDV Verkabelung und EDV Ausstattung, zu beauftragen.        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2. Formlose Bauvoranfrage - Stephan-von-Schleich-Str. 20, FlNr. 1866/13, Gem. Haarbach - Bau einer Doppelgarage mit Überschreitung der Baugrenzen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 22.06.2020 ö beschließend 2

Sachverhalt

Im Zuge der Planungen benötigt der Bauherr eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am alten Sportplatz“ hinsichtlich der Baugrenzen des Wohngebäudes und der Garage (geplant: hellgraues Gebäude).



Städtebaulich fügt sich das Vorhaben in den Straßenzug ein. Das Wohngebäude und die Garage stehen frei im Grundstück. Die benötigte Befreiung kann in Aussicht gestellt werden.

Im Bebauungsplangebiet wurden bereits im BAI/ BAII ähnliche Befreiungen erteilt.

Diskussionsverlauf

Stadtrat Hiller merkt an, dass bei der Verschiebung der Zufahrt der im Bebauungsplan gekennzeichnete Baum nicht am vorgesehenen Platz gepflanzt werden kann.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss stellt das Einvernehmen zu der beantragten benötigten Befreiung hinsichtlich der Baugrenzen in Aussicht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3. Antrag auf Baugenehmigung - Stadtplatz 3/Frontenhausener Str., FlNr. 3, Gem. Vilsbiburg - Errichtung einer Werbeanlage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 22.06.2020 ö beschließend 3

Sachverhalt

Stellungnahme AB 32.1 Guggemos

Die zur Genehmigung ausstehenden Werbeanlagen werden als eine Gesamtansicht  mit den Maßen von 13,7 m und einer Höhe von 2,5 m gewertet. Dies entspricht einer Fläche von insgesamt  34,4 m².

Die Außenwerbung ist als wichtiger Bestandteil der Fassadengestaltung zu sehen und muss sich in jedem Fall der Architektur und dem Ortsbild unterordnen. Es soll verhindert werden, dass durch ein Übermaß an Außenwerbung die gewachsenen historischen Eigenheiten des Ensembles Vilsbiburg gestört werden, dass Werbeanlagen durch Größe, Gestalt, Farbwirkung und Häufigkeit im Widerspruch stehen zu den architektonischen, kunsthistorischen und städtebaulichen Besonderheiten des Stadtbildes.

Die geplante Werbeanlage wirkt sich negativ durch Lage und Größe auf Gebäude im Ensemblebereich, insbesondere auf den Stadtturm aus (Satzung über die Errichtung, Anbringung, Änderung und den Betrieb der Außenwerbung in der Stadt Vilsbiburg).


Stellungnahme AB 32 Eder
Gemäß der Satzung sind Werbeanlagen im geschützten Gebiet in Form von großflächigen Werbetafeln nicht zulässig (§4 Nr. 4).





Diskussionsverlauf

Dem aktuellen Antrag kann aus Sicht der Stadträte nicht zugestimmt werden, da es sich hierbei um einen zentralen Punkt mit Blick auf den Stadtturm handelt. Der aktuelle Zustand ist optisch unbefriedigend. Frau Stadträtin Koj und Herr Stadtrat Sarcher empfehlen zusammen mit Herrn Leidl eine Verbesserung mit dem Antragsteller abzustimmen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zu dem geplanten Vorhaben nicht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4. Antrag auf Baugenehmigung - Bergstraße 47, FlNr. 343/22, Gem. Vilsbiburg - Neubau MFH mit 9 WE

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 22.06.2020 ö beschließend 4

Sachverhalt

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Kreuzweg“ und „Kreuzweg D4 und D5“.

Das Vorhaben bedarf folgender Befreiungen:

Weiterhin bedarf es einer Befreiung hinsichtlich der Wandhöhe bergseitig (max. 5m). Der Bauherr plant eine Wandhöhe von 5,85m bergseitig.


Berechnung der GRZ/ GFZ:


GRZ gem. Bebauungsplan: 0,4 (+ 50% Überschreitung = 0,6)

GFZ gem. Bebauungsplan: 0,7

Vollgeschosse:

Das Vorhaben weist zwei Vollgeschosse auf. Die beiden weiteren Obergeschosse sind keine Vollgeschosse. Maximal zugelassen sind zwei Vollgeschosse.

Wandhöhe talseitig:

Ebenso ist die Wandhöhe talseitig (max. 7,50m) eingehalten (6,18m).

Dachform und Dachneigung:

Satteldach mit 42° (gem. BPlan 35° - 48°)



Diskussionsverlauf

Stadtrat Anzeneder fragt, ob in diesem Gebiet bereits Befreiungen von dem Bebauungsplan erteilt wurden. Seitens der Stadtverwaltung wurde dieser Punkt vorab nicht geprüft und konnte nicht beantwortet werden. Fragen bezüglich Erschließung und Nachbarschaftsbeteiligung wurden vom Antragsteller beantwortet: Die Zufahrt erfolgt über die Bergstraße und ist über eine Grunddienstbarkeit für ein Geh- und gesichert. Außerdem wird eine der bestehenden Garagen abgerissen. Alle angrenzenden Nachbarn haben ihr Einverständnis durch Unterschrift  erteilt.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zu dem geplanten Vorhaben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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5. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 22.06.2020 ö informativ 5
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5.1. KiTa Achldorf Verbesserungsmaßnahmen an der Lüftungsanlage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 22.06.2020 ö informativ 5.1

Sachverhalt

Informationen

Die Kindertagesstätte Achldorf ist für alle Räumlichkeiten mit einer Lüftungsanlage versorgt. Hierzu wurden drei Lüftungsgeräte in den Deckenabkofferungen montiert. Durch den eingebauten Wärmetauscher im Lüftungsgerät erfolgt eine Wärmeübertragung von der „verbrauchten“ Innenluft auf die angesaugte „frische“ Außenluft.

Nach der ersten Winterperiode wurde festgestellt, dass bei sehr kalten Außentemperaturen die eingeblasene Frischluft (ca. 18 Grad) durch die Fußbodenheizung nicht ausreichend schnell erwärmt wird und es zu unangenehmen Zugerscheinungen kommen kann.

Die Bauverwaltung hat mit dem Fachplanungsbüro Optimierungsmöglichkeiten überprüft. Durch den Einbau von 3 Nachheizregistern in den Lüftungskanälen (nach jedem Lüftungsgerät) kann die Frischluft bei Bedarf um die notwendigen 3 bis 4 Grad zusätzlich aufgeheizt werden um die eingeblasene Luft auf 21 Grad zu erwärmen.

Darüber hinaus erfolgen kleinere Anpassungsarbeiten bei der Heizung um eine optimalere Auslastung des Pelletkessels zu erreichen.

Die Gesamtkosten für alle Maßnahmen wurden von dem Fachplanungsbüro mit netto ca. 27.597,00 Euro prognostiziert.

Der Anteil der Stadt Vilsbiburg ist dabei auf das Material und die Montage der drei Nachheizregister mit den Regelungen begrenzt (sogenannte Sowieso-Kosten). Alle weiteren Umbaukosten mit den Trockenbau- und Malerarbeiten – sowie die Planungsleistungen - trägt das Fachplanungsbüro.

Die Kostenanteil der Stadt Vilsbiburg beläuft sich dabei auf netto 12.237,00 Euro von den 27.597,00 Euro Gesamtkosten.

Im Haushalt 2020 sind ausreichend Mittel eingestellt. Die Arbeiten wurden zur Ausführung freigegeben.

Die Umsetzung ist für August 2020 eingeplant und wurde bereits mit der Kindertagesstätte vorabgestimmt.

Diskussionsverlauf

Stadträtin Feß möchte wissen, ob ähnliche Probleme mit kalter Luft aus der Lüftung bereits öfter in städtischen Gebäuden vorgekommen sind. Stadtbaumeister Binner erwidert, dass in der Kindertagesstätte Burger Feld ein Nachheizsystem installiert wurde. Stadtrat Anzeneder will wissen, ob mit der elektrischen Heizung noch die Passivhausstandards eingehalten werden. Er gibt den Denkanstoß, bei künftigen Projekten diese Problematik zu berücksichtigen.

Datenstand vom 03.08.2020 14:40 Uhr