Datum: 20.07.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Städtischer Veranstaltungssaal der Volkshochschule
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Stadt Vilsbiburg
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:21 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:21 Uhr bis 20:31 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Tempo-30 in der Lichtenburger Straße - Antrag der Anwohner
2 Geschlossene Kanalsanierung (Inlinerverfahren) Teilbereiche 1-4; Schwaiblmeierweg-Firma Zollner-Untere Stadt-Veldener Str.; Auftragsvergabe
3 Straßensanierung 2020 und Fertigstellung Baugebiete Haarbach und Burger Feld; Auftragsvergabe
4 Straßensanierung Pfründestraße - Auftragsvergabe der Nachträge zur Entsorgung und Zusatzleistungen
5 Kosten der Bauleitplanung "Karlstraße Deckblatt 1"
6 Antrag auf Vorbescheid - Geratspoint 93, FlNr. 1173/3, Gem. Seyboldsdorf - Nutzungsänderung von einem Gaststättenbetrieb in ein Einfamilienwohnhaus
7 Antrag auf Vorbescheid - Nähe Rombachstraße, FlNr. 1030, Gem. Vilsbiburg - Neubau von zwei Einfamilienhäusern mit jeweiligen Garagenbaukörpern
8 Informationen und Anfragen
8.1 Kanal- und Straßensanierung Angerstraße; Nachtragsangebot Nr. 8.1.10 vom 14.11.2019; Auftragsvergabe
8.2 Anfrage StRin Koj - Weihnachtsbeleuchtung
8.3 Anfrage StRin Koj - Parkscheinautomaten
8.4 Anfrage StR Frankowski - Straßenanierung Frontenhausener Straße

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1. Tempo-30 in der Lichtenburger Straße - Antrag der Anwohner

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 20.07.2020 ö beschließend 1

Sachverhalt

Am 02.03.2020 wurde ein Antrag von Anwohnern der Lichtenburger Straße auf Beschränkung der Geschwindigkeit auf 30 km/h eingereicht.
Am 24.06.2020 waren Herr und Frau Maier, Frau König sowie StR Schwimmer im Rathaus und haben den Antrag nochmals mündlich formuliert.
Zusammenfassend wird festgehalten, dass
  • hier der Vilstalradweg entlang führt
  • viele Kinder zur Schule fahren und gehen
  • ausgelöst durch die Kiesgrube teilweise erheblicher LKW-Verkehr stattfindet und dadurch die Straße verschmutzt wird
  • hauptsächlich LKW „zu schnell“ fahren und deshalb gefährlich ist
  • durch parkende Autos eine Gefährdung der Radfahrer aber auch der Anwohner (ohne Gehweg) entsteht
Auf Grund dieser Vorsprache wurde ein erneuter Ortstermin mit der Polizei am 30.06.2020 um 7:30 Uhr bis 8:30 Uhr abgehalten.
Im Zeitraum des Ortstermins wurden ca. 10 Radfahrer, ca. 10 Fußgänger, ca. 8 LKW und ca. 6 PKW festgestellt.
Schilderung der Straße: Die Lichtenburger Straße hat eine Straßenlänge von der Einmündung aus der Frauensattlinger Straße bis zur Einmündung zum Geh- und Radweg Richtung Frontenhausener Straße von ca. 325 m lang. Ab der Frauensattlinger Straße bis zur HsNr. 12 und ab der HsNr. 12 weist die Straße einen nahezu geraden Verlauf auf. Im Bereich der HsNr. 12 befindet sich eine Kurve. Stadtauswärts befindet sich einseitig links ein Gehweg. Der Straßenzug ist beleuchtet.
Im Bereich ab der HsNr. 12, stadteinwärts, parken Fahrzeuge. Für den restlichen Straßenverlauf besteht ein eingeschränktes Halteverbot. Die Ein-/Ausfahrt des Geh- und Radweges in die Lichtenburger Straße ist übersichtlich.
Sachverhalt: Im Jahr 2015 wurde der gleiche Antrag wie oben von Herrn Wolfgang Schwimmer schon einmal beantragt. Bei der damaligen Prüfung der Sach- und Rechtslage wurde festgestellt, dass eine Geschwindigkeitsbeschränkung aus rechtlichen Gründen nicht angeordnet wird. Hinsichtlich der Fußgänger, die aus dem angrenzenden Wald auf die Fahrbahn treten können, wurde das Verkehrszeichen 133 (Fußgänger) für den ortsauswärtsfahrenden Verkehr aufgestellt. Das Verkehrszeichen wurde im Juni 2015 aufgestellt und warnt den Fahrverkehr vor Personen, die unverhofft auf die Fahrbahn gehen könnten.
Erneute Beurteilung der Sach-/Rechtslage: Auf Grund des erneuten Antrags wurde die Verkehrssituation nochmals geprüft. Das Verkehrsaufkommen, sowie die gefahrene Geschwindigkeit wurde mittels Statistikgerät in beide Fahrtrichtungen im Bereich Bus-Maier ermittelt. Da es den Anwohnern in erster Linie um den Schwerverkehr geht, wurde die Auswertung dahingehend  geprüft. Für die Erhebung von z.B. verkehrsrechtlichen Anordnungen, Straßenplanungen usw. wird der „V85-Wert“ als Grundlage herangezogen. Hierbei wird festgestellt, wie schnell 85 % der gemessenen Fahrzeuge fahren. Der V85-Wert für der LKW´s liegt stadteinwärts bei 55 km/h und stadtauswärts bei 56 km/h. Der V85-Wert ist zwar grundsätzlich nicht auffällig, da es sich aber um Schwerverkehr handelt, kann hier die Geschwindigkeit als „nicht angepasst“ eingestuft werden.
Da die Lichtenburger Straße im Bereich der HsNr. 12 eine Kurve macht, in der Fahrzeuge parken, ist hier durch den LKW-Verkehr in beide Richtungen eine Gefährdung nicht ausgeschlossen, weil das Sichtverhältnis zueinander nicht oder erst sehr spät gegeben ist. Aus diesem Grund soll das bestehende Parkverbot (Z 286) im Bereich HsNr. 19 weiter Richtung Frauensattlinger Straße versetzt werden. Dadurch wird erreicht, dass das Sichtverhältnis zueinander früher gegeben ist. Außerdem soll eine Geschwindigkeitsbeschränkung für Fahrzeuge über 3,5t auf 30 km/h ab der Frauensattlinger Str. bis zum Ortsende in beide Richtungen aufgestellt werden.
Damit soll erreicht werden, dass im Kurvenbereich und anschließend im  einseitig bebauten Teilbereich der Lichtenburger Straße mehr Sicherheit besteht. In den letzten 10 Jahren waren zwei Unfälle, die aber nicht auf Grund der gefahrenen Geschwindigkeit geschehen sind.
Die getroffene Maßnahme ist mit der Polizei Vilsbiburg und dem LRA Landshut (Aufsichtsbehörde) besprochen und rechtlich abgestimmt.

Diskussionsverlauf

Nach reger Diskussion im Gremium und im Publikum lässt sich folgendes festhalten:
  • Eine Reduzierung der Gefahrenquelle durch Herabsenkung der Geschwindigkeit auf 30km/h auch für PKW wird einheitlich begrüßt.
  • Die Mehrheit der Gremiumsmitglieder sprach sich dafür aus, dass dies jedoch nur Sinn macht, wenn Tempo 30 auch rechtssicher angeordnet werden kann.
  • Man begrüßt erstmal den rechtlichen Teilerfolg der Reduzierung der Geschwindigkeit auf Tempo 30 für Fahrzeuge ab 3,5t und wünscht eine erneute Überprüfung der Sach- und Rechtslage, wenn wieder normaler Verkehrsbetrieb herrscht.

Beschluss 1

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt Wortmeldungen aus der Öffentlichkeit zuzulassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt Tempo 30 für Fahrzeuge über 3,5t für den  Bereich ab der Frauensattlinger Str. bis zum Ortsende in beide Richtungen. Eine erneute Messung, insbesondere des PKW Verkehrs soll bei einem normalen Schulverkehr erfolgen. Dies wäre aktuell im Herbst 2020 geplant.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2. Geschlossene Kanalsanierung (Inlinerverfahren) Teilbereiche 1-4; Schwaiblmeierweg-Firma Zollner-Untere Stadt-Veldener Str.; Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 20.07.2020 ö beschließend 2

Sachverhalt

In einer beschränkten Ausschreibung gemäß VOB/A Abschnitt 1 wurden Angebote zur Ausführung der Kanalsanierungsarbeiten eingeholt.

Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen im Wesentlichen:

  • ca. 500 lfm geschlossene Kanalsanierung der Teilbereiche Schwaiblmeier Weg (TB 1), Untere Stadt über Werksgelände Zollner (TB 2), Veldener Straße (TB 3) und Seyboldsdorfer Straße (2 Hausanschlussleitungen, TB 4)

Die Vergabeunterlagen wurden an 11 Firmen versandt.

Zur Submission am 07.07.2020 lagen dem Bauamt 7 Angebote vor.

Nach Prüfung der Angebote ergibt sich folgende Reihenfolge der Bieter:

1
Firma Aarsleff GmbH
Pregnitz
brutto
365.945,75
Euro
2
Firma Swietelsky
Freilassing




Die geprüfte Angebotssumme des wirtschaftlichsten Bieters unterschreitet um 10% den Ansatz des vom Ingenieurbüro Sehlhoff vor dem Versand bepreisten Leistungsverzeichnisses.

Das Ingenieurbüro Sehlhoff hat die Angemessenheit der Angebotspreise geprüft. Die angebotenen Preise lassen eine einwandfreie Ausführung der ausgeschriebenen Arbeiten erwarten.

Die erforderlichen Mittel sind im aktuellen Haushalt eingestellt.

Folgende Vertragsfristen sind Grundlage der Ausschreibung:

Beginn der Arbeiten:                                KW 35 / 2020
Fertigstellung der Leistung:                        KW 51 / 2020

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt für das Projekt „geschlossene Kanalsanierung (Inlinerverfahren) Teilbereiche 1 - 4“ die Fa. Aarsleff GmbH aus Pregnitz, auf Grundlage ihres Angebotes vom 01.07.2020, mit der Ausführung der Kanalsanierungsarbeiten zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3. Straßensanierung 2020 und Fertigstellung Baugebiete Haarbach und Burger Feld; Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 20.07.2020 ö beschließend 3

Sachverhalt

In einer beschränkten Ausschreibung gemäß VOB/A Abschnitt 1 wurden Angebote zur Ausführung der Straßenbauarbeiten eingeholt.

Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen im Wesentlichen:
  • Deckensanierung Bahnunterführung zwischen Bahnhofstr. / Industriestr; Umfahrung Kläranlage VIB; Reichreit 77 – 80; Brückenwiderlager Gemeindeverbindungsstraße  Gaindorf – B299
  • Baugebiet „Alter Sportplatz“ Haarbach; Baugebiet Burger Feld

Die Vergabeunterlagen wurden an 14 Firmen versandt.

Zur Submission am 07.07.2020 lagen dem Bauamt 8 Angebote vor.

Nach Prüfung der Angebote ergibt sich folgende Reihenfolge der Bieter:

1
Firma STRABIT
Wörth / Isar
brutto
267.101,75
Euro
2
Firma Wadle
Essenbach / Altheim




Die geprüfte Angebotssumme des wirtschaftlichsten Bieters unterschreitet um 43% den Ansatz des vom Ingenieurbüro Sehlhoff vor dem Versand bepreisten Leistungsverzeichnisses.

Das Ingenieurbüro Sehlhoff hat die Angemessenheit der Angebotspreise geprüft. Die angebotenen Preise lassen eine einwandfreie Ausführung der ausgeschriebenen Arbeiten erwarten.

Die erforderlichen Mittel sind im aktuellen Haushalt eingestellt.

Folgende Vertragsfristen sind Grundlage der Ausschreibung:

Beginn der Arbeiten:                                KW 35 / 2020
Fertigstellung der Leistung:                        KW 47 / 2020

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt für das Projekt „Straßensanierung 2020 und Fertigstellung der Baugebiete Haarbach und Burger Feld“ die Firma STRABIT aus Wörth an der Isar, auf Grundlage ihres Angebotes vom 02.07.2020, mit der Ausführung der Straßenbauarbeiten zu beauftragen.        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4. Straßensanierung Pfründestraße - Auftragsvergabe der Nachträge zur Entsorgung und Zusatzleistungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 20.07.2020 ö beschließend 4

Sachverhalt

Im Rahmen der Straßensanierung Pfründestraße im Vollausbau wurde schadstoffbelasteter Boden der Belastungsklassen Z1.1 (Ziegel- und Bauschuttgemisch) und Z1.2 (teerhaltige Bindemittel) vorgefunden.
Im Leistungsverzeichnis wurde vertraglich vereinbart, dass die Verwertung von schadstoffbelastetem Material (der benannten Belastungsklassen) im Bedarfsfall nach gesonderter Vereinbarung vergütet wird. Nach der Untersuchung des angefallenen Bodenmaterials aller Art zur Abfalldeklaration schadstoffbelasteter Böden zur Entsorgung, legte der Auftragnehmer (AN) Breiteneicher GmbH folgende Nachtragsangebote vor:

  • NA 8.1.10: Entsorgung Z1.1-Material (ca. 400 qbm)                17.607,24 € brutto

  • NA 8.1.20: Entsorgung Z1.2-Material (ca. 700 to)                22.266,09 € brutto

Im laufenden Baufortschritt der Straßenbauarbeiten in der Pfründestraße stellte sich heraus, dass mehrere Einzelleistungen ausgeführt werden mussten, die im ursprünglichen Leistungs-verzeichnis nicht aufgeführt wurden. Der AN Breiteneicher GmbH legte folgende Nachtrags-angebote vor:

  • NA 8.1.40 – 8.1.110                                                        5.902,32 € brutto

Die Gesamtkosten der aufgeführten Nachträge:                                45.775,65 € brutto

Die technische und wirtschaftliche Prüfung der Nachträge erfolgte durch das Ingenieurbüro Sehlhoff GmbH.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, die Fa. Breiteneicher GmbH mit vor genannten Nachträgen zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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5. Kosten der Bauleitplanung "Karlstraße Deckblatt 1"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 20.07.2020 ö beschließend 5

Sachverhalt

Vergütung für Bebauungsplan mit Grünordnungsplan:
12.500 € netto zzgl. Nebenkosten i.H.v. 375 € zzgl. MwSt

Vergütung für Immissionsschutzgutachten:
Mind. 5.900 € netto zzgl. Nebenkosten (5%)

Im Rahmen der Bauleitplanung können weitere Kosten anfallen.


Bisherige Historie:

09.07.2019:
Entscheidung über eine formlose Bauvoranfrage in der Karlstraße 3  Das Einvernehmen für das geplante Vorhaben wurde nicht in Aussicht gestellt. Es wird beschlossen für das gesamte Gebiet „Karlstraße“ einen neuen Bebauungsplan zur Nachverdichtung zu erlassen. Quasi vorberatend als Empfehlung für den Stadtrat.

22.07.2019:
Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes „Karlstraße Deckblatt 1“

11.12.2019:
Beauftragung der Fa. KomPlan mit der Erstellung der Bauleitplanung

Die Kosten der Bauleitplanung können nicht auf die Eigentümer im Planungsgebiet umgelegt werden. Es handelt sich hier um eine Aufgabe der Stadt Vilsbiburg – maßvolle Nachverdichtung.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, dass die Bauleitplanung weiter verfolgt wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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6. Antrag auf Vorbescheid - Geratspoint 93, FlNr. 1173/3, Gem. Seyboldsdorf - Nutzungsänderung von einem Gaststättenbetrieb in ein Einfamilienwohnhaus

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 20.07.2020 ö beschließend 6

Sachverhalt

Bisherige genehmigte Nutzungen und Anfragen zum Gebäude „Geratspoint 93“:

1980: Einreichung von Bauplänen zur Erlangung der Konzession für den Barbetrieb
Mit der Nutzungsänderung entstand aus dem Rasthaus Geratspoint ein Nachtlokal mit Barbetrieb.

1990: Antrag auf Nutzungsänderung: Einbau von Sozial-, Personal- und Lagerräumen in ehem. Tanzsaal
Dieser Antrag wurde abgelehnt (Bauvorhaben ist im Außenbereich nicht zulässig).

2013: Nutzungsänderung der Flächen im Obergeschoss zu Räumen zur gewerblichen Vermietung
Auch dieser Antrag wurde abgelehnt.

2016: Nutzungsänderung und Umbauten zum Betrieb einer Gaststätte – Vorbescheid
Der Vorbescheid wurde am 03.11.2016 genehmigt. Er wurde nicht verlängert wodurch er mittlerweile abgelaufen ist.

2017: Antrag auf Nutzungsänderung des Gebäudes als Vergnügungsstätte mit Gastronomie, Übernachtungsmöglichkeit, Wellness- und Außenbereich (Swingerclub)
Das Verfahren wurde eingestellt.

2018: Formlose Bauvoranfrage: Antrag auf Nutzungsänderung, Einbau von 2-4 Wohnungen. Hierzu hat der Bau- und Umweltausschuss das Einvernehmen in Aussicht gestellt, sofern sich durch den Einbau der Wohnungen keine Einschränkungen für die Landwirtschaft ergeben.


Rechtliche Beurteilung:

Im Rahmen des Vorbescheides ist über die Art der baulichen Nutzung zu entscheiden. Der letzte genehmigte Stand ist der Betrieb eines Nachtlokales mit Barbetrieb. Damit ist über eine Nutzungsänderung von Nachtlokal auf ein Einfamilienwohnhaus zu entscheiden.

Die Erschließung ist gesichert. Die zwei geforderten Stellplätze für ein Einfamilienhaus können im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens nachgewiesen werden.

Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich. Es beurteilt sich nach §35 Abs. 2 BauGB als sonstiges Vorhaben. Eine Privilegierung ist nicht gegeben.

Öffentliche Belange dürfen nicht beeinträchtigt werden und die Erschließung muss gesichert sein.
Da das Gebäude bereits gebaut wurde, es als Einfamilienwohnhaus genutzt werden soll, es schon immer eine außenbereichsuntypische Nutzung aufweist und in seiner Kubatur nicht verändert wird, kann dem Vorhaben seitens der Stadt Vilsbiburg zugestimmt werden.  


Rechtlich ist jedoch darauf hinzuweisen, dass einige Belange (z.B. Gefahr der Verfestigung einer Splittersiedlung, Darstellungen des Flächennutzungsplanes, Planungserfordernis,…) entgegensprechen und so eine Genehmigung erschweren.


Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zu dem geplanten Vorhaben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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7. Antrag auf Vorbescheid - Nähe Rombachstraße, FlNr. 1030, Gem. Vilsbiburg - Neubau von zwei Einfamilienhäusern mit jeweiligen Garagenbaukörpern

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 20.07.2020 ö beschließend 7

Sachverhalt

Mit Antrag auf Vorbescheid aus 2016 wurde für das Grundstück bereits folgende Bebauung genehmigt:

Der Antrag auf Vorbescheid wurde jedoch nicht verlängert, wodurch er nach Ablauf von drei Jahren seine Gültigkeit verliert (dies geschah in 2019).

Nun wurde ein neuer Antrag eingereicht mit folgender geplanten Bebauung:

Es handelt sich nunmehr noch um zwei Einfamilienhäuser in E+1 Bauweise mit einem Satteldach und die Garagengebäude mit einem Flachdach. Es wird eine private Erschließungsstraße mit 4,5m Breite geschaffen (parallel zur Entwässerungssenke (FlNr.1030/3) im Südosten). Weiterhin kann hier auch der bestehende Baumbestand im Westen des Grundstückes erhalten bleiben und beeinträchtigt die Ausrichtung der EFH kaum.

Auf FlNr. 1040/3 wurde ebenfalls kürzlich folgendes Vorhaben genehmigt:


Bei FlNr. 1030 handelt es sich damit um eine Baulücke. Das Vorhaben beurteilt sich demnach nach §34 BauGB. Die Umgebungsbebauung ist als ein allgemeines Wohngebiet bestimmbar (§34 Abs. 2 BauGB). Die Wohnnutzung ist damit zulässig.

Hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung können folgende Aussagen getroffen werden:

Vollgeschosse: 
Mit der geplanten Bebauung E+1 (und damit 2 Vollgeschosse) fügt sich das Vorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung ein. In der Umgebung sind bis  auf ein dreigeschossiges Gebäude solche mit zwei Vollgeschossen bereits vorhanden.

Grundflächenzahl:
Es gelten die Obergrenzen in der Baunutzungsverordnung (§17). Für ein allgemeines Wohngebiet muss eine Grundflächenzahl (GRZ)  von 0,4 eingehalten werden. Eine per legem verankerte Ausnahme bietet hier die Überschreitung um 0,5 v. 100 (0,4 x 0,5 = 0,2; in diesem Fall also bis zu einer GRZ von 0,6) für untergeordnete bauliche Anlagen, wie z.B. Garagen und Zufahrten.

Grundstück 1:
Haus 1: 108m²
Garage: 44,625m²
Zufahrt: 114m²
Grundstücksgröße: 1127,28m²

GRZ für Grundstück 1: 0,24 (<0,6  eingehalten)

Grundstück 2:
Haus 2: 108m²
Garage 1: 18m²
Garage 2: 33m²
Zufahrt: 193m²
Grundstücksgröße: 728,26m²

GRZ für Grundstück 2: 0,48 (<0,6  eingehalten)

Die Maße für die Flächenberechnung stammen aus Nachmessungen aus dem beigefügten Lageplan M 1:500. Maße wurden nicht abschließend angegeben. Zum endgültigen Bauplan in der Baugenehmigung können sich daher die Flächenangaben leicht verändern. Es ist jedoch zu gewährleisten, dass die GRZ von 0,4 bzw. 0,6 eingehalten wird.

Weiterhin fügt sich das Vorhaben auch hinsichtlich der Bauweise in die nähere Umgebung ein. Die Umgebung weist durchgängig eine offene Bauweise auf. Die Häuser werden auch als Einfamilienwohnhaus in offener Bauweise errichtet.

Darüber hinaus ist die Erschließung gesichert. Das Grundstück mit Haus 1 wird über einen neu zu schaffenden Privatweg erschlossen.

Das Ortsbild wird durch die Errichtung der beiden Vorhaben auch nicht beeinträchtigt.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zu dem beantragten Vorhaben. Das Vorhaben fügt sich bauplanungsrechtlich hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung und des Maßes der baulichen Nutzung (hier definiert über die Anzahl der Vollgeschosse und die Grundflächenzahl) in die Eigenart der näheren Umgebung ein.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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8. Informationen und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 20.07.2020 ö informativ 8
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8.1. Kanal- und Straßensanierung Angerstraße; Nachtragsangebot Nr. 8.1.10 vom 14.11.2019; Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 20.07.2020 ö informativ 8.1

Sachverhalt

Das Stadtbauamt Vilsbiburg beauftragte die Firma Breiteneicher GmbH am 06.07.2020 mit dem Nachtrag Nr. 8.1.10 (vom 14.11.2019) in Höhe von 22.009,05 € brutto. Somit ergibt sich eine neue Gesamtvergütung (Auftragssumme) in Höhe von 536.408,68 € brutto. Die Mittel stehen im Rahmen der Gesamtprojektsumme zur Verfügung.

Die Leistungen der Nachtragspositionen wurden notwendig, da bei den Untersuchungen des angefallenen Bodenmaterials aller Art zur Abfalldeklaration schadstoffbelasteter Boden der Belastungsklasse Z1.1 festgestellt wurde.

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8.2. Anfrage StRin Koj - Weihnachtsbeleuchtung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 20.07.2020 ö informativ 8.2

Sachverhalt

Frau Stadträtin Koj fragt an, ob das Lichtkonzept für die Weihnachtsbeleuchtung in der Oberen Stadt schon bekannt ist.

Frau Bürgermeisterin Entwistle erklärt, dass bereits ein Termin mit ihr und Herrn Billes stattgefunden hat und die Angebote in der nächsten Sitzung vorgestellt werden.

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8.3. Anfrage StRin Koj - Parkscheinautomaten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 20.07.2020 ö informativ 8.3

Sachverhalt

Frau Stadträtin Koj bittet darum, dass die Parkscheinautomaten wieder in Betrieb genommen werden. Diese waren auf Grund Corona vorübergehend außer Betrieb genommen worden (Bargeld).

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8.4. Anfrage StR Frankowski - Straßenanierung Frontenhausener Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 20.07.2020 ö informativ 8.4

Sachverhalt

Herr Stadtrat Frankowski fragt an, ob eine Sanierung der Frontenhausener Straße geplant sei.

Herr Binner erklärt, dass eine Kanalsanierung seitens der Stadt geplant ist und das staatliche Bauamt (da Staatsstraße) in diesem Zuge auch die Straße neu machen wird. Zeitlich kann hier noch keine genaue Angabe gemacht werden.

Datenstand vom 28.07.2020 14:45 Uhr