Datum: 14.09.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Städtischer Veranstaltungssaal der Volkshochschule
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Stadt Vilsbiburg
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:52 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:52 Uhr bis 21:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Baugebiet Burger Feld - Endausbau Straßen und Wege, detaillierte Situierung der öffentlichen Bäume
2 Bau Stauraumkanal Frontenhausener Strasse - Empfehlungsbeschluss für den Stadtrat
3 Sachstandsbericht zum Generationenpark Balkspitz
4 KiTa Burger Feld II - Beauftragung der Fachplanungsleistungen für Elektroinstallation und Beleuchtung
5 KiTa Burger Feld II - Beauftragung der Fachplanungsleistungen für Heizung, Lüftung und Sanitär
6 KiTa Burger Feld II - Beauftragung der Fachplanungsleistungen für Tragwerksplanung
7 Schnedenhaarbach – Beschildern der Ortsdurchfahrt mit Ortsschildern
8 Flugplatz Achldorf – Zuteilung eines Ortsnamens
9 Antrag auf Vorbescheid - Gruber Str. 20 + 71, FlNr. 1145/3 + 1145/9, Gem. Frauensattling - Neubau eines Zweifamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung
10 Antrag auf Vorbescheid - Motting 33, FlNr. 506, Gem. Haarbach - Neubau eines Austragshauses mit Garage
11 Antrag auf Baugenehmigung - Georgenstraße 1, FlNr. 323/29, Gem. Seyboldsdorf - Neubau einer Carportanlage
12 Antrag auf Baugenehmigung - Tattendorf 49, FlNr. 575, Gem. Vilsbiburg - Ausbau des Dachgeschosses zu Wohnzwecken und Sanierung von EG + OG
13 Antrag auf Baugenehmigung - Herrnfeldener Str. 38, FlNr. 1290/4, Gem. Vilsbiburg - Umbau eines Bestandswohnhauses zu zwei Wohnungen mit zwei Anbauten
14 Informationen
14.1 Kanal- und Straßensanierung "Rettenbachsiedlung"; Nachtrag Nr. 1 vom 22.6.2020; Auftragsvergabe
15 Anfrage StR Hiller - Asphaltierungsarbeiten Haarbach "Am alten Sportplatz"
16 Anfrage StR Hiller - Volksfestplatz - Abstellen von Baustellenfahrzeugen

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1. Baugebiet Burger Feld - Endausbau Straßen und Wege, detaillierte Situierung der öffentlichen Bäume

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 14.09.2020 ö beschließend 1

Sachverhalt

Das Wohnbaugebiet Burger Feld wurde 2015 bis Frühjahr 2016 erschlossen und ist zwischen-zeitlich überwiegend bebaut.

Um die Reinigung der Straßen und die Durchführung des Winterdienstes zu erleichtern sollte zeitnah nach Ende der wesentlichen Bautätigkeiten der Straßenendausbau - mit aufbringen der Asphaltfeinschicht – ausgeführt werden. Auch ist die Asphaltierung des 2 m breiten Gehweges und der Zufahrt zu den privaten Grundstücken (von der 4,75 m breiten Fahrbahn über den 2,50 m breiten Park- und Grünstreifen zum privaten Grundstück) noch ausstehend.

Der Bau- und Umweltausschuss beschloss in der Sitzung am 20.07.2020 die Fa. STRABIT aus Wörth/Isar mit den Leistungen für die Straßenbaumaßnahmen 2020 zu beauftragen. Die zuvor genannten Leistungen für das Baugebiet Burger Feld sind in dem Auftragsumfang der Fa. STRABIT enthalten.

In der Ausführungsplanung für das Baugebiet Burger Feld wurden bereits vorbereitende Maßnahmen – wie z.B. der Einbau der Leistensteine als Abgrenzung zu den Baumstandorten – ausgeführt und damit die Gliederung des Multifunktionsstreifens (Grünflächen/Parkflächen/ Zufahrtsflächen) - zwischen Fahrbahn und Gehweg - im Wesentlichen definiert.

Für 2021 ist es geplant die Bäume im öffentlichen Straßenraum zu pflanzen. Im Rahmen der genauen Standortfestlegung für die straßenbegleitenden Bäume wurde die Leitungsführung der Infrastrukturerschließung und die Lage der Straßenleuchten geprüft und mit den Stadtwerken abgestimmt. Anpassungen und Optimierungen bezüglich der genauen Lagefestlegung der straßenbegleitenden Bäume sind in der aktuellen Ausführungsplanung berücksichtigt. Die Gesamtanzahl der öffentlichen Bäume ist unverändert.  

Der als Anlage beigelegte Plan zeigt die umzusetzenden Maßnahmen für den Endausbau der Straßen und Wege, sowie die genauen Baumstandorte, auf.

Diskussionsverlauf

Stadtrat Hiller möchte wissen, ob die Bäume am Kreisel auch schon zur Ausführung geplant wurden.
Herr Binner erklärt, dass das System der Baumpflanzungen entlang der Seyboldsdorfer Straße und dem Kreisel beibehalten wird, die einzelnen Standorte wurden jedoch noch nicht geprüft.

Stadträtin Geilersdorfer fragt an, ob die Verlegung von Pflaster nicht besser wäre, wenn Schäden an Versorgungsleitungen zu beheben wären.

Herr Schmid erläutert, dass zwar Wärme, Glasfaser und Strom unterhalb des Gehwegs gelegt sind, aber ein Öffnen der Decke zum Hausanschluss nicht erforderlich ist. Außerdem müsste die Decke nur bei Reparaturen geöffnet werden, diese sind aber in der Regel nicht vor einem Ablauf von 20 bis 30 Jahren zu erwarten.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt für das Baugebiet Burger Feld - den Endausbau der Straßen und Wege - wie im beiliegenden Plan dargestellt - umzusetzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2. Bau Stauraumkanal Frontenhausener Strasse - Empfehlungsbeschluss für den Stadtrat

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 14.09.2020 ö vorberatend 2

Sachverhalt

  1. Beschreibung der örtlichen Situation

Der parallel zur Frontenhausener Straße verlaufende städtische Hauptsammelkanal, im Kanalabschnitt vor den Stadtwerken bis nach dem Landkreisbauhof, ist laut den Planungen des IBs Sehlhoff zu ertüchtigen um eine Verbesserung des Stauraumvolumens, der Ertüchtigung der angrenzenden Regenüberläufe und eine nachhaltige Auslegung des städtischen Kanalsystems zu schaffen.

Vom Büro Sehlhoff wurden 3 Varianten erarbeitet und bewertet. Das Ergebnis wurde in der Bau- und Umweltausschusssitzung am 05.04.2017 vorgestellt.

Der Bau- und Umweltausschuss hatte am 05.04.2017 beschlossen, dass die Variante 3 die Grundlage der Beantragung der neuen Gehobenen Wasserrechtlichen Erlaubnis, für die hydraulische Einheit der Kläranlage Vilsbiburg, bildet.

Der Bescheid des Landratsamtes vom 21.11.2018 für die neue Gehobene Wasserrechtliche Erlaubnis sieht eine Umsetzung der Maßnahmen zum Stauraumkanal vor. Aus haushälterischen Gründen wurde die Ausführung der Maßnahmen bisher zurück gestellt.

  1. Zwischenbericht von Herrn Plank vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband

Das städtische Kanalsystem wurde von Herrn Plank vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband geprüft und ein Zwischenbericht erstellt. Ein abgestimmter Abschlussbericht liegt nicht vor.

Herr Plank ist im Herbst 2019 und Frühjahr 2020 länger krankheitsbedingt ausgefallen und hat nach Beginn der Corona-Krise alle angesetzten Besprechungstermine abgesagt. In der Amtszeit von Herrn Haider konnte der Sachverhalt daher nicht abschließend geklärt werden. Seit Mai 2020 ist Herr Plank in Rente.

Der Bericht von Herrn Plank (TZ PP Vilsbiburg.pdf) liegt als Anlage bei. Die technischen Berechnungsanlagen sind im Bauamt vorliegend und können bei Bedarf eingesehen werden.

Herr Plank bezieht seine Aussagen nur auf den Sachverhalt zur Berechnung der Niederschlagswasserabgabe. Eine Bewertung des gesamten Kanalsystems in Bezug auf eine Auslegung für eine langfristige und nachhaltige Entwicklung erfolgte nicht. Auch werden die Grundstücksverhältnisse und Fördermöglichkeiten in seiner Betrachtung nicht mit abgewogen.

  1. Fachliche Aussagen WWA und Kläranlage

Die Kläranlage hatte bereits 2017 empfohlen den Stauraumkanal in der Frontenhausener Straße zu errichten.  

Das Wasserwirtschaftsamt Landshut, Herr Vilser und das Landratsamt Landshut, Frau Bayerl, sind mit dem Sachverhalt vertraut.

Unter Betrachtung des Gesamtkanalsystems der Stadt Vilsbiburg sieht das WWA die Errichtung des Stauraumkanals in der Frontenhausener Straße als sinnvolle und förderfähige Maßnahme an. Der zu erwartende Anstieg der Starkregenfälle und auch eine Berücksichtigung ökologischer Aspekte (es wird im Starkregenfall eine geringere Menge an verschmutztes Mischwasser direkt in die Vils abgeleitet) sind weitere Entscheidungskriterien, die für die Errichtung des Stauraumkanals in der Frontenhausener Straße sprechen.

Die Stadt Vilsbiburg hat zusammen mit den Stadtwerken Ende 2019 einen „Antrag auf Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben – RZWas 2018“, gestellt.

weise zu beauftragen.  

Diskussionsverlauf

Herr Haider erläutert kurz den Sachverhalt und spricht eine Empfehlung zum Bau der entsprechenden Variante aus.

Herr Vilser erklärt, dass der Bau eines zusätzlichen Stauraumvolumens bereits in den Niederschlagswasserbescheiden seit 1996 erwähnt und seit einigen Jahren auch gefordert wird. Es ist ein glücklicher Umstand, dass es nun auch die Förderung gäbe (die Ende 2021 ausläuft) und die Stadt die Voraussetzungen erfüllt.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt den Stadtrat zu beschließen, dass 2021 der Stauraumkanal in der Frontenhausener Straße - in Form der bereits vom Bau- und Umweltausschuss in der Sitzung am 05.04.2017 beschlossenen Variante 3 - erstellt wird und die Mittel in Höhe von geschätzt brutto 1,2 Mio. Euro (Planung und Ausführung, Grobkostenschätzung vom 05.04.2017) in den Haushalt für 2021 eingestellt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3. Sachstandsbericht zum Generationenpark Balkspitz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 14.09.2020 ö 3

Sachverhalt

Frau Klaus vom Landschaftsarchitekturbüro BÜTTNER + KLAUS berichtet in der Sitzung über den aktuellen Sachstand und das weitere Vorgehen.

Diskussionsverlauf

Frau Klaus erläutert den Sachstand. Vor allem muss noch eine abschließende naturschutzfachliche Kartierung der dort möglicherweise lebenden Arten durchgeführt werden. Für manche Arten gelten spezielle Kartierungszeiträume, z.B. für Vögel März bis Mai.

Ein Gesamtkonzept soll aber schon zeitnah vorgestellt werden, sodass nach der entsprechenden Kartierung auch mit der Ausführung begonnen werden kann.

Stadträtin Feß möchte wissen, ob die Ideen der drei Gruppen weiterhin Bestand haben, welche Vogelarten beispielsweise betroffen sind, da ja in den Baumbestand nicht eingegriffen wird und Wiesenbrüter durch die kontinuierlich bereits jetzt schon gemähte Wiese nicht vorhanden sein können und wo und wann man bereits in den angesprochenen unproblematischen Bereichen beginnen könnte.

Frau Klaus antwortet, dass die Ideen alle beachtet und aufgegriffen werden. Allerdings werden die Vorschläge in ein Gesamtkonzept eingebunden, sodass es durch die einheitlich nun geplanten Materialien eher alles wie aus einem Guss aussieht und sich in den Bestand integriert.

Weiterhin gibt es eine Abschichtungsliste, die durch einen Landschaftsökologen im Rahmen einer Relevanzabschätzung (welche Arten können vor Ort sein und welche werden per se schon ausgeschlossen) aufgestellt wird. Diese Liste wird im Rahmen der entsprechenden Kartierung abgearbeitet.

Frau  Klaus erklärt noch, dass die Vergaberichtlinien bis zu einer Summe von 10.000 € recht unproblematisch seien und dass man z.B. mit den geplanten Sitzgelegenheiten bei Vorliegen der wasser- und naturschutzrechtlichen Voraussetzungen unabhängig von den weiteren Planungen beginnen könnte.

Auf Nachfrage von Stadtrat Anzeneder wurde von Herrn Binner geschildert, dass das Projekt nun nicht mehr über LEADER, sondern im Rahmen der Städtebauförderung unter besseren Konditionen gefördert wird.

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4. KiTa Burger Feld II - Beauftragung der Fachplanungsleistungen für Elektroinstallation und Beleuchtung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 14.09.2020 ö beschließend 4

Sachverhalt

Für das Projekt „Neubau der Kindertagesstätte Burger Feld II (KiTa Lucia)“ sind die Fach-planungsleistungen für die Elektroinstallation mit Beleuchtung zu vergeben. Hierzu wurden Angebote eingeholt.

Die anrechenbaren Kosten wurden vorab durch das Stadtbauamt mit netto 170.000 Euro geschätzt um eine vergleichbare Grundlage für die Angebotseinholung zu schaffen.

Dem Stadtbauamt liegen 2 zu wertende Angebote vor.

Nach Prüfung der Angebote ergibt sich folgende Reihenfolge der Bieter:

1
IB Apfelböck
Dingolfing
brutto
44.460,70
Euro
inkl. Nebenk.
2
IB Ossner
Velden





Hinweis:
Das Büro Apfelböck hat die Fachplanungsleistungen für die Elektroinstallation mit Beleuchtung für den bereits fertig gestellten Neubau der Kindertagesstätte Burger Feld I getätigt.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, für das Projekt „Neubau der Kindertagesstätte Burger Feld II (KiTa Lucia)“, das Ingenieurbüro Apfelböck aus Dingolfing, mit den Fachplanungsleistungen für die Elektroinstallation mit Beleuchtung, stufenweise zu beauftragen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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5. KiTa Burger Feld II - Beauftragung der Fachplanungsleistungen für Heizung, Lüftung und Sanitär

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 14.09.2020 ö beschließend 5

Sachverhalt

Für das Projekt „Neubau der Kindertagesstätte Burger Feld II (KiTa Lucia)“ sind die Fach-planungsleistungen für Heizung, Lüftung und Sanitär zu vergeben. Hierzu wurden Angebote eingeholt.

Die anrechenbaren Kosten wurden vorab durch das Stadtbauamt mit netto 265.000 Euro geschätzt um eine vergleichbare Grundlage für die Angebotseinholung zu schaffen.

Dem Stadtbauamt liegen 3 zu wertende Angebote vor.

Nach Prüfung der Angebote ergibt sich folgende Reihenfolge der Bieter:

1
IB Ellinger
Roßbach
brutto
44.092,00
Euro
inkl. Nebenk.
2
IB ECOPLAN
Freyung




3
IB Apfelböck
Dingolfing





Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, für das Projekt „Neubau der Kindertagesstätte Burger Feld II (KiTa Lucia)“, das Ingenieurbüro Ellinger aus Roßbach, mit den Fach-planungsleistungen für Heizung, Lüftung und Sanitär, stufenweise zu beauftragen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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6. KiTa Burger Feld II - Beauftragung der Fachplanungsleistungen für Tragwerksplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 14.09.2020 ö beschließend 6

Sachverhalt

Für das Projekt „Neubau der Kindertagesstätte Burger Feld II (KiTa Lucia)“ sind die Fach-planungsleistungen für das Tragwerk zu vergeben. Hierzu wurden Angebote eingeholt.

Die anrechenbaren Kosten wurden vorab durch das Stadtbauamt mit netto 900.000 Euro geschätzt um eine vergleichbare Grundlage für die Angebotseinholung zu schaffen.

Dem Stadtbauamt liegen 3 zu wertende Angebote vor.

Nach Prüfung der Angebote ergibt sich folgende Reihenfolge der Bieter:

1
IB Maidl
Osterhofen
brutto
47.744,74
Euro
inkl. 3% Nebenk.
2
IB Apfelböck
Dingolfing




3
BBI
Landshut





Hinweis: Das Büro Maidl hat die Tragwerksplanung für den bereits fertig gestellten Neubau der Kindertagesstätte Burger Feld I getätigt.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, für das Projekt „Neubau der Kindertagesstätte Burger Feld II (KiTa Lucia)“, das Ingenieurbüro Maidl aus Osterhofen, mit den Fachplanungs-leistungen für das Tragwerk, stufenweise zu beauftragen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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7. Schnedenhaarbach – Beschildern der Ortsdurchfahrt mit Ortsschildern

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 14.09.2020 ö beschließend 7

Sachverhalt

Der Weiler Schnedenhaarbach liegt im Verlauf der Gemeindeverbindungsstraße (GVS) Haarbach – Holzhausen. Die Straße ist beidseitig bebaut. In der Ortsmitte befindet sich ein Kindergarten. Die Ortsdurchfahrt hat eine Länge von ca. 400 m. Die Geschwindigkeit ist mit Z 274-55 auf 50 km/h reduziert. Eine Überwachung kann durch diese Art der Beschilderung von der Kommunalen Verkehrsüberwachung nicht durchgeführt werden. Die Gemeindeverbindungsstraße wird im Bereich des Kindergartens von den Kindergartenkindern überquert um in den nahegelegenen Wald zu gelangen. Eine Beschränkung der Geschwindigkeit im Bereich des Kindergartens auf 30 km/h darf nur auf Straßen erfolgen, die sich innerhalb einer geschlossenen Ortslage befinden . Durch die Bebauung kann eine gewisse Ortsgröße abgeleitet werden, sodass eine Beschilderung mit Ortsschildern (VZ 310/311) möglich ist. Baurechtlich stehen keine Belange entgegen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt für den Ortsteil Schnedenhaarbach die Beschilderung mit Ortsschildern (VZ 310/311).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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8. Flugplatz Achldorf – Zuteilung eines Ortsnamens

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 14.09.2020 ö beschließend 8

Sachverhalt

Der Flugplatz des Luftsportvereins Vilsbiburg (LSV) e.V. liegt an der B 388 zwischen Achldorf und Wolferding. Das Flugplatzgelände bzw. das Gebäude hat keine Anschriftsadresse. Bis dato wurde die Post zum jeweiligen Vorstand geliefert. Damit der LSV z.B. einen Telefonanschluss bekommt, ist eine Anschrift nötig.
Auf Grund von Umbau- und Modernisierungsarbeiten ist ein Vertreter des Vereins an die Verwaltung herangetreten, um eine Anschrift  bzw. Ortsnamen für das Gelände zu beantragen.
Da aus Sicht der Verwaltung die Angliederung des Flugplatzgeländes nicht an einen bestehenden Ort sinnvoll und möglich ist, wurde ein geeigneter Name gesucht. Nach Absprache mit dem Vertreter des LSV, Herrn Waxenberger, ist die Anschrift „Am Flugplatz 1“ sinnvoll und für jeden nachvollziehbar.

Beschluss

Der Bau- und Umweltaussschuss beschließt, für das Flugplatzgelände die Bezeichnung „Am Flugplatz 1“.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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9. Antrag auf Vorbescheid - Gruber Str. 20 + 71, FlNr. 1145/3 + 1145/9, Gem. Frauensattling - Neubau eines Zweifamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 14.09.2020 ö beschließend 9

Sachverhalt

Das geplante Vorhaben befindet sich im Außenbereich gem. §35 BauGB.


Hintergrund:
Auf den Flurnummern soll bereits vor Jahrzehnten ein Haus gestanden haben. Dies wurde dann auf Grund der starken Baufälligkeit abgerissen ohne hier vorher einen Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Neubaus zu beantragen. Die Bauherren haben dann später einen Antrag auf Vorbescheid (2013) eingereicht.
Das Vorhaben konnte aber nicht mehr im Rahmen einer Teilprivilegierung gem. §35 Abs. 4 BauGB genehmigt werden, da ja das Bestandsgebäude bereits abgerissen wurde.

Rechtlich:
Als sonstiges Vorhaben gem. §35 Abs. 2 BauGB beeinträchtigt ein Neubau immer die Darstellungen des Flächennutzungsplanes und kann auch die Entstehung oder Verfestigung einer Splittersiedlung bedeuten.

Aber:
Die mögliche bauplanungsrechtliche Zulassung über §35 Abs. 2 BauGB ergibt sich schon aus der Lage des geplanten Vorhabens. Die Erschließung des Baugebietes Grub Süd wurde fertiggestellt. Damit liegt zwischen der Bebauung entlang der Gruber Straße und dem neuen Baugebiet nur ein Grundstück, welches sich durchaus auch langfristig zur baulichen Entwicklung eignen würde. Dieses befindet sich aber in Privatbesitz. Dadurch entstünde eine städtebaulich schön abgerundete Struktur, der auch das geplante Vorhaben nicht entgegen stehen würde. Der Belang der befürchteten Splittersiedlung ist damit nicht haltbar, weil sich eine Entwicklung städtebaulich rechtfertigen lässt.
Gegebenenfalls kann man im östlichen Bereich des Grundstücks eine Ortsrandeingrünung fordern. Dies entscheidet das Landratsamt.

Die Erschließung ist gesichert.

Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Antrages auf Vorbescheid kann daher bejaht werden.





Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zu dem geplanten Vorhaben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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10. Antrag auf Vorbescheid - Motting 33, FlNr. 506, Gem. Haarbach - Neubau eines Austragshauses mit Garage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 14.09.2020 ö beschließend 10

Sachverhalt

Das Vorhaben beurteilt sich bei Vorliegen einer Privilegierung nach §35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB.

Der Bauherr gibt folgendes an:

„Mein Sohn wird mit seiner jungen Familie den elterliche Hof übernehmen, dafür sich zusätzliche Wohnflächen erforderlich. Um den Weiterbestand des landwirtschaftlichen Betriebes zu gewährleisten, möchten wir ein Austragshaus errichten“.

Die Privilegierung wird daher angenommen. Eine Überprüfung erfolgt im Landratsamt unter Beteiligung des Amtes für Landwirtschaft und Forsten.

Das Vorhaben als Austragshaus (auch Altenteilerhaus) wird als zulässig erachtet. Es steht dem Generationenwechsel dauerhaft zur Verfügung. Laut Angaben reicht der vorhandene Wohnraum auch nicht aus, um die Wohnbedürfnisse entsprechend den Erfordernissen der Landwirtschaft zu erfüllen. Weiterhin besteht die funktionale Beziehung zwischen Austragshaus und landwirtschaftlicher Betrieb.

Die Erschließung der baulichen Anlage auf Grundstück FlNr. 506 führt über die FlNr. 503/9. Die FlNr. 503/9 befindet sich nach Angaben aus unserem GIS nicht im Eigentum des Bauherren. Hier ist noch eine entsprechende Sicherung nachzureichen.




Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zu dem geplanten Vorhaben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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11. Antrag auf Baugenehmigung - Georgenstraße 1, FlNr. 323/29, Gem. Seyboldsdorf - Neubau einer Carportanlage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 14.09.2020 ö beschließend 11

Sachverhalt

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauugsplanes „Seyboldsdorf Süd“. Dieser setzt Baugrenzen fest. Diese sind durch das Vorhaben vollständig überschritten.



Das Vorhaben bedarf daher einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes gem. §31 Abs. 2 BauGB.





Bei der Befreiung müssen die Grundzüge der Planung (= Planungsleitbild, wesentliche planerische Konzeption) unberührt bleiben. Die Erteilung der Befreiung wäre mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung vereinbar und damit auch städtebaulich vertretbar.

Bereits letztes Jahr wurde von den Bauherren ein Antrag auf Neubau einer Doppelgarage beantragt. Diese befand sich an derselben Stelle. Das Vorhaben wurde abgelehnt, da es die Grundzüge der Planung, insb. Baugrenze, berührt hat. Nach Ablehnung dieses Vorhabens wurde dann ein bereits errichteter Carport  - der ursprünglich als Schwarzbau realisiert wurde - nachträglich im selben Bebauungsplangebiet genehmigt, da es das mildeste Mittel dargestellt hat. Im Gebiet befinden sich bereits mehrere bauliche Anlagen außerhalb der Baugrenzen. Es wurde nicht geprüft ob hier bei allen eine Genehmigung vorliegt.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zu dem Vorhaben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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12. Antrag auf Baugenehmigung - Tattendorf 49, FlNr. 575, Gem. Vilsbiburg - Ausbau des Dachgeschosses zu Wohnzwecken und Sanierung von EG + OG

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 14.09.2020 ö beschließend 12

Sachverhalt

Nach Rücksprache mit dem Landratsamt Landshut im April 2019 (Herr Staudenhöchtl und Herr Valenta) hat sich folgendes ergeben:

Tattendorf wird als im Zusammenhang bebauter Ortsteil eingestuft, wodurch sich eine Bebauung nach §34 BauGB richtet. Der Umgrenzungsbereich des Innenbereichs ergibt sich aus folgendem Plan. Die Stadt Vilsbiburg schließt sich dieser Auffassung an.


Die Grenzen orientieren sich an den Bodenrichtwerten des Gutachterausschusses und sind klar definiert. Vorhaben innerhalb der Grenze sind nach §34 BauGB zu werten, Vorhaben außerhalb nach §35 BauGB (siehe auch: formlose Bauanfrage im April 2020).

Das geplante Vorhaben „Ausbau des Dachgeschosses zu Wohnzwecken und Sanierung des EG und OG“ befindet sich innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils.

Die Erschließung ist gesichert.


Das Gebäude wird in seiner Kubatur nicht verändert. Hinsichtlich der äußeren Erscheinung werden Außentreppen angebracht und neue Türen eingebaut.  

Es fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein.



Nach der Sanierung und dem Ausbau des Dachgeschosses sind im Gebäude neun Wohnungen vorhanden.  

Wohnung 1:        96,018 m²        1 Stellplatz
Wohnung 2:        113,408 m²        2 Stellplätze
Wohnung 3:        64,213 m²        1 Stellplatz
Wohnung 4:        59,975 m²        1 Stellplatz
Wohnung 5:        14,607 m²        1 Stellplatz
Wohnung 6:        15,66 m²        1 Stellplatz
Wohnung 7:        19,692 m²        1 Stellplatz
Wohnung 8:        14,607 m²        1 Stellplatz                

Es sind neun Stellplätze nachzuweisen. Neun Stellplätze werden auf dem Grundstück errichtet.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zu dem geplanten Vorhaben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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13. Antrag auf Baugenehmigung - Herrnfeldener Str. 38, FlNr. 1290/4, Gem. Vilsbiburg - Umbau eines Bestandswohnhauses zu zwei Wohnungen mit zwei Anbauten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 14.09.2020 ö beschließend 13

Sachverhalt

Das Vorhaben beurteilt sich nach §34 BauGB.

Es fügt sich hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Auch die erforderliche Anzahl der Stellplätze (drei Stück) sind nachgewiesen.

Folgende Wohnungen sind dann vorhanden:
Wohnung 1                106,5 m²                2 Stellplätze
Wohnung 2                77,1 m²                1 Stellplatz




Hinsichtlich der Erschließung konnte aber bislang noch keine Änderung nachgereicht werden. Ein Geh- und Fahrtrecht bzw. Wegerecht ist vorhanden. Allerdings wird das Grundstück nur über das Eck im Süd-Osten des Grundstücks erschlossen.

Der Bau- und Umweltausschuss möge entscheiden, ob die Erschließung über Eck als ausreichend und gesichert angesehen wird.

Diskussionsverlauf

Nach Diskussion im Gremium war man sich einig, dass sich das Vorhaben hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Die geplante Erschließung über das Eck wirft jedoch Fragen auf. Man war sich nicht sicher, ob hier eine Erreichbarkeit für sämtliche Einsatzfahrzeuge gewährleistet sein wird.
 

Beschluss 1

Der Bau- und Umweltausschuss verweigert das Einvernehmen für das geplante Vorhaben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen, für den Fall, dass eine bessere Erschließung nachgereicht wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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14. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 14.09.2020 ö informativ 14
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14.1. Kanal- und Straßensanierung "Rettenbachsiedlung"; Nachtrag Nr. 1 vom 22.6.2020; Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 14.09.2020 ö informativ 14.1

Sachverhalt

Das Stadtbauamt Vilsbiburg beauftragt die Firma Breiteneicher GmbH mit dem Nachtrag Nr. 1 (Nachtragsposition 8.1.10; Nachtragsangebot vom 22.6.2020), nach Prüfung durch das Ingenieurbüro Sehlhoff GmbH, in Höhe von 22.942,96 € brutto. Somit ergibt sich eine neue Gesamtvergütung (Auftragssumme) in Höhe von 2.203.991,00 € brutto. Die Mittel stehen im Rahmen der Gesamtprojektsumme zur Verfügung.

Die Leistungen der Nachtragsposition 8.1.10 wurde notwendig, da im Bereich des neu zu erstellenden Schachtes Nr. 305314 (DN 1500 im Kreuzungsbereich Am Rettenbach / Obere Rettenbachstraße vor dem Trafo) aufgrund der vielen vorhanden Kanal- und Versorgungsleitungen ein Baugrubenverbau mit den üblichen Verbaumethoden gemäß Leistungsverzeichnis nicht mehr möglich war. Eine fachgerechte Baugrubensicherung konnte lediglich durch den Einbau von ca. 180 m2 Spunddielen gewährleistet werden. Die Kabelfreilegung in diesem Bereich durfte nur per Handschachtung erfolgen und führte somit zu erheblichen Mehraufwand.  

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15. Anfrage StR Hiller - Asphaltierungsarbeiten Haarbach "Am alten Sportplatz"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 14.09.2020 ö informativ 15

Sachverhalt

Stadtrat Hiller teilt mit, dass die Bauherren im Baugebiet „Am alten Sportplatz“ in Haarbach nicht über die geplanten Asphaltierungsarbeiten am 16.09.2020 informiert wurden und teilweise noch Material und Baustelleneinrichtungen auf der Straße und dem Gehweg stehen.

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16. Anfrage StR Hiller - Volksfestplatz - Abstellen von Baustellenfahrzeugen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 14.09.2020 ö informativ 16

Sachverhalt

Stadtrat Hiller meldet, dass auf dem Volksfestplatz sehr viele Baustellenfahrzeuge abgestellt wurden. Der Platz ist kein Abstellplatz und er bittet um Beseitigung dieses Zustandes. Er regt an, den Platz gegebenenfalls anders zu bewirtschaften.

Datenstand vom 21.09.2020 14:11 Uhr