Datum: 12.10.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Städtischer Veranstaltungssaal der Volkshochschule
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Stadt Vilsbiburg
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:30 Uhr bis 22:05 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Ortsbesichtigung Baumstandorte Burger Feld
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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12.10.2020
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Die Baumstandorte (hellgrün im Lageplan markiert, siehe Anhang) sollen vor Ort überprüft werden.
Die Verwaltung schlägt folgende Sorten zur Bepflanzung der problematischen Standorte vor:
- Chinesisches Birne ‚Chanticleer‘ (Pyrus calleryana ‚Chanticleer‘): kegelförmiger, aufrechter Kleinbaum, Höhe 8 – 15 m, ca. 4 – 5 m Breite; entspricht der Artenliste des Bebauungsplans
Feldahorn‚ „Wiliam Caldwell“ (Acer campestre ‚William Caldwell‘): säulenförmig und schlank wachsender Kleinbaum, Höhe 6-7 m, ca. 1,5 – 2 m Breite, entspricht in der Sorte nicht dem Bebauungsplan
Weitere mögliche Straßenbäume laut Bebauungsplan:
- Kegel-Feldahorn ‚Elsrijk‘ (Acer campestre ‚Elsrijk‘): Korne in der Jugend schlank, später meist breit eiförmig, Höhe 8 -12 m, ca. 4 – 6 m Breite
- Bergahorn (Acer pseudoplatanus): eiförmig wachsender Großbaum, Höhe 25- 30 m, ca. 15 – 20 m Breite
Diskussionsverlauf
Die Verwaltung soll noch prüfen, ob die Baumart „Chinesische Birne“ den Bauhof bekannt ist und zur Anpflanzung empfohlen wird. Dies betrifft insbesondere den Pflegeaufwand bzgl. der Früchte des Baumes und ob der Baum zwischenzeitlich als heimisch bezeichnet werden kann.
Hinweis:
Auf Nachfrage von Hr. Binner beim Stadtgärtner Hr. Weindl wurde die Baumart „Chinesische Birne“ bereits bei der Stadthalle in den letzten Jahren gepflanzt und wurde auch seitens des Landratsamtes (Abteilung Grünpflege) zur Anpflanzung empfohlen. Eine Verschmutzung durch Früchte tritt nicht auf, da es sich nur um kleine Zierfrüchte handelt. Der Baum gilt als pflegeleicht und ist auch für Insekten geeignet.
Seitens der Anwohner wurden Fragen und Bedenken zur Garagenzufahrtssituation vorgebracht, die nicht mit der Anpflanzung der Bäume zusammen hängen. Die Bauverwaltung wird die Anfragen prüfen.
Beschluss
Das Baugebiet Burger Feld wird dem Bebauungsplan entsprechend im Wechsel mit Chinesisches Birne ‚Chanticleer‘ und Kegel-Feldahorn ‚ Elsrijk‘ bepflanzt. Die jeweiligen Baumstandorte werden wie im Lageplan dargestellt umgesetzt. Die Verwaltung soll vorab die Eignung der Baumart „Chinesische Birne“ in Abstimmung mit dem Bauhof
prüfen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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2. Generationenpark am Balkspitz
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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12.10.2020
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ö
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informativ
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2 |
Sachverhalt
Landschaftsarchitektin Frau Klaus berichtet über den aktuellen Sachstand.
Diskussionsverlauf
Der Tagesordnungspunkt wurde in Abstimmung mit den Antragsstellern (Fr. Pollner, Fr. Floegel) vertagt.
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3. Steg zum Balkspitz - Vorstellung der aktuellen Planungen des Büros Sehlhoff
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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12.10.2020
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ö
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informativ
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3 |
Sachverhalt
Das Büro Sehlhoff stellt die aktuellen Planungen vor.
Diskussionsverlauf
Die einzelnen Varianten wurden detailliert besprochen. Die städtebauliche Einbindung und genaue Verortung wird in der weiteren Planung noch vorgestellt (Anfrage Fr. Geilersdorfer).
Hr. Saxstetter erkundigte sich, ob der Steg auch für Rettungsfahrzeuge benutzbar ist (Erforderliche befahrbare Breite 2,50m, maximales Gewicht des Fahrzeuges 5 Tonnen). Hr Weber vom Büro Igl, Putz und Partner bestätigte, dass der Steg dafür geeignet ist.
Hr. Hiller erkundigte sich über den Fördersatz. Hr. Binner teilte mit, dass der Fördersatz von 80% der Stadt seitens der Städtebauförderung mitgeteilt wurde. Zu klären sind die genauen förderfähigen Kosten. Diese wird nach Antragstellung der Stadt Vilsbiburg von der Städtebauförderung ermittelt.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, dass die Variante 2 die Grundlage der weiteren Planungen bildet.
Die ermittelten Gesamtkosten, inkl. der Freianlagen (Stand Kostenschätzung vom 07.10.2020), der gewählten Variante sind in den Haushalt 2021 einzustellen und ist die verbindlich einzuhaltende Kostenobergrenze für das Projekt.
Die gewählte Variante mit zugehöriger Kostenschätzung bildet die Grundlage für den Antrag auf Städtebauförderung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1
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4. Ersatzbeschaffung eines Traktors für den Bauhof
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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12.10.2020
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Der Bauhof benötigt einen neuen Traktor mit Streusilo, da mit erhöhten Reparaturkosten auf Grund des hohen Verschleißes zu rechnen ist (z.B. Lenkung, Hydraulikanlage). Für das Jahr 2020 wurden im Haushalt für den Traktor 90.000,00 € und für das Streusilo 15.000,00€ veranschlagt.
Alter Traktor:
Baujahr: 2009
Betriebsstunden: 4.500
Einsatzbereich: Grünanlage, Straßen- und Wegebau, Winterdienst
Angebote für den neuen Traktor:
- Angebot LN Leitl Land-und Kommunaltechnik GmbH, Eggenfelden:
Traktor mit Streusilo: 98.505,01€ brutto
- Angebot Vogt Landtechnik, Bodenkirchen, Bonbruck
Traktor mit Streusilo: 79.250,42€ brutto
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt das Angebot der Firma Vogt Landtechnik zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1
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5. Umbau der alten Kläranlage Seyboldsdorf Süd zum Regenrückhaltebecken
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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12.10.2020
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Für die Entsorgung des Klärschlammes war vorgesehen, dass diese von der Kläranlage Vilsbiburg übernommen und ausgeführt wird. Die Entsorgung des Klärschlammes zeichnete sich im Laufe der Zeit jedoch für schwierig und vor allem mit sehr hohen Kosten ab, da die vorher durchgeführten Laboruntersuchungen erhöhte Werte festgestellt haben.
Durch das Ingenieurbüro Sehlhoff wurde nach Absprache mit dem Sachgebiet Tiefbau, Verkehr, Gewässer eine Alternative erarbeitet, die auf eine teure Entsorgung des Klärschlammes verzichtet und diesen auf der Anlage in einem Teil des Regenrückhaltebecken (RRB), wie im beiliegenden Dokument dargestellt, belässt.
Das Ingenieurbüro Sehlhoff wird die zusätzlichen Leistungen und Massen für den geänderten Umbau ermitteln und diese an das Stadtbauamt weiterleiten. Der Auftragnehmer (Firma Breiteneicher GmbH) wird für diese zusätzlichen Leistungen einen Nachtrag zur Genehmigung vorlegen.
Für alle anderen notwendigen Leistungen aus dem 2018 beauftragten Leistungsverzeichnis wird der Auftragnehmer wegen der gestiegenen Lohn-, Geräte- und Materialkosten Zuschläge ermitteln und diese ebenfalls zur Genehmigung vorlegen.
Die Nutzung der dauerhaft aufgestauten Fläche im RRB ist aus wasserrechtlichen Gründen nur durch hohen Aufwand und somit hohem Kostenaufwand realisierbar. Das Wasserwirtschaftsamt Landshut und das Stadtbauamt Vilsbiburg weisen daher ausdrücklich darauf hin, dass aufgrund der angeschlossenen Mischwasserentlastung in das RRB das Betreten der betriebstechnischen Anlage nicht erlaubt ist.
Diskussionsverlauf
Hr. Vilser vom Wasserwirtschaftsamt Landshut nahm an der Sitzung teil. Er wies nochmal ausdrücklich darauf hin, dass es sich um eine betriebstechnische Anlage handelt, welche nur durch Befugte zu betreten ist. Die Einzäunung eines Teilbereichs des ehemaligen Klärbeckens würde deshalb grundsätzlich empfohlen.
Hr. Franke, Leiter der Kläranlage informierte, dass durch die vorgestellte Lösung die externen Entsorgungskosten in Höhe von ca. 75.000,00€ nicht anfallen.
Hr. Hiller erkundigte sich über die zusätzlich örtlich anfallenden Umbaukosten. Hr. Franke
teilte mit, dass diese noch zu ermitteln sind, aber wesentlich geringer als die Entsorgungskosten in Höhe von 75.000,00€ ausfallen werden.
Beschluss
Der Bau und Umweltausschuss stimmt den vorgestellten Planungen zu. Das Rückhaltebecken wird ohne Dauerstauebene ausgeführt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1
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6. Antrag auf Baugenehmigung - Im Burger Feld 51, FlNr. 980/12, Gem. Vilsbiburg - Neubau einer Stützmauer
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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12.10.2020
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ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
Die Bauherren haben eine Stützmauer auf dem Grundstück FlNr. 980/12 errichtet. Diese Stützmauer wurde entgegen der Regelungen und Festsetzungen des Bebauungsplanes errichtet. Bei einer Baukontrolle durch das Landratsamt Landshut wurde der Verstoß festgestellt.
Um nun im Rahmen der Verhältnismäßigkeit zu prüfen, ob eine nachträgliche Genehmigung möglich ist, wurde der Bauantrag eingereicht.
Das Vorhaben bedarf folgender Befreiung:
Talseitig gemessen ab natürlichem Gelände hat die Stützmauer an der tiefsten Stelle eine Höhe von 2,80m.
Der Bauherr führt zur Begründung folgendes aus:
Die betroffene Nachbarin hat die Bauvorlage (noch) NICHT unterschrieben.
Nachtrag 12.10.2020:
Der Nachbar der FlNr. 992/1 hat die Bauvorlage unter der Voraussetzung, dass der Bebauungsplan und die Bayerische Bauordnung eigehalten werden unterschrieben. Insofern liegt hier keine Zustimmung des Nachbarn vor.
Ein Rückbau auf bebauungsplankonforme Zustände (u.a. Entfernen einer Steinreihe und Abtragung des Geländes) würde im Idealfall laut Kostenschätzung einer Baufirma 23.562,50€ kosten. Dies ist im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung zu beachten.
Der Bau- und Umweltausschuss möge entscheiden, ob durch die Erteilung der Befreiung die Grundzüge der Planung berührt und die nachbarlichen Belange in unzumutbarer Weise beeinträchtigt werden.
Diskussionsverlauf
Der Antragssteller wird darauf hingewiesen, den 3 Meter Grundstückstreifen zur Nachbarin ansprechend zu pflegen, zu gestalten und zu bepflanzen. Falls hierfür geringe Anböschungen erforderlich sind, stimmt der Bau- und Umweltausschuss diesen hiermit zu.
Die Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses machen darauf aufmerksam, dass die Anforderungen der Bebauungspläne grundsätzlich verpflichtend sind. Beim vorliegenden Antrag handelt es sich um einen Sonderfall, dem nur
ausnahmsweise zugestimmt wird.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zu dem geplanten Vorhaben und den beantragten Ausnahmen zum Bebauungsplan.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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7. Antrag auf Baugenehmigung - Maulberger Weg, FlNr. 570/4, Gem. Frauensattling - Neubau eines EFH mit Garage
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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12.10.2020
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beschließend
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7 |
Sachverhalt
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Maulberger Weg Erweiterung“.
Das Vorhaben bedarf folgender Befreiungen:
Die Grundzüge der Planung sind berührt.
Diskussionsverlauf
Fr. Feß weist darauf hin, dass der Bebauungsplan auf Grundlage der Anforderungen des Antragstellers erstellt wurde und es daher überraschend ist, dass eine Vielzahl von Ausnahmen beantragt wird. Hr. Binner informierte, dass das Grundstück zuvor bewaldet war und eine schwierige Topographie aufweist. Der Antragsteller hatte
mitgeteilt, dass er daher seine Planungen im Vorfeld nicht ausreichend genau erstellen konnte.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zu dem geplanten Vorhaben und den beantragten Ausnahmen zum Bebauungsplan.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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8. Informationen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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12.10.2020
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informativ
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Datenstand vom 16.10.2020 11:56 Uhr