Datum: 28.02.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Städtischer Veranstaltungssaal der Volkshochschule
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität
Körperschaft: Stadt Vilsbiburg
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:25 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:25 Uhr bis 21:05 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Regelungen für ein Jugendgremium
2 Entscheidung über die Vorgehensweise hinsichtlich der Bebauung in der Dorfstraße 11, Seyboldsdorf
3 Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Rettenbachstraße
4 Geschwindigkeitsbegrenzung in der Rombachstraße
5 Geschwindigkeits- und Gewichtsbegrenzung in der Schützenstraße
6 Spielstraße in der Straße "Am Sonnenhang"
7 Durchfahrtsverbot von der Berliner Straße in die Rettenbachstraße
8 Änderung der Parkzeit für die Parkplätze am Pfarrhof und neben der Mittelschule
9 Informationen; Anfragen von Gremiumsmitglieder; Bürgeranfragen
9.1 Verkehrssituation in Lernbuch / Rombachstraße
9.2 Information über eine Geschwindigkeitsbegrenzung an der Kreisstraße LA 2 bei Hippenstall.
9.3 Information über die Bürgeranfrage bezüglich eines Fußgängerüberwegs in der Veldener Straße
9.4 Information über eine Geschwindigkeitsbegrenzung an der Kreisstraße LA 2 bei der Einmündung nach Geiselsdorf
9.5 Information zum Planfeststellungsverfahren der 380kV Freileitung Adlkofen - Matzenhof - Verfahren und Erdverkabelung
9.6 Sperrung des gesamten Stadtplatzes für den Wochenmarkt - Anfrage StR Schwimmer
9.7 Sitzbankinitiative - Anfrage StR Schwimmer
9.8 Querungshilfe Baugebiet Burger Feld - Anfrage StR Schwimmer

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1. Regelungen für ein Jugendgremium

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Mobilität 28.02.2022 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Jugendbeauftragten der Stadt Vilsbiburg haben zusammen mit dem Stadtjugendpfleger Regelungen für ein Jugendgremium erarbeitet.

Die Regelungen sind als Anlage beigefügt.  

Diskussionsverlauf

Der Jugendbeauftragte Pascal Padua hat die Regelungen im Jugendgremium kurz vorgestellt und bezeichnet sie als die ersten dieser Art in Niederbayern. Einzelne Nachfragen aus dem Gremium wurden durch Herrn Padua beantwortet.

Im Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität fanden die Regelungen große Anerkennung. Die Jugendbeauftragten und der Jugendpfleger wurden für die Arbeit gelobt.  

Beschluss

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität empfiehlt dem Stadtrat die vorgestellten Regelungen für ein Jugendgremium zu verabschieden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2. Entscheidung über die Vorgehensweise hinsichtlich der Bebauung in der Dorfstraße 11, Seyboldsdorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Mobilität 28.02.2022 ö beschließend 2

Sachverhalt

Mit E-Mail vom 14.02.2022 wurde die Bebauung in der Dorfstraße, Seyboldsdorf, formlos angefragt. 

Die beiden eingereichten Unterlagen befinden sich im Anhang.

Das Vorhaben befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Es werden 6 Wohneinheiten (Einfamilien- und Doppelhäuser) neu geschaffen. 


Die Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Nachverdichtung wird seitens AB32 empfohlen. Ebenso wird vorgeschlagen mit dem Bauwerber in Verhandlungen hinsichtlich des Baus eines Gehweges entlang der Dorfstraße zu gehen.

Der ASM wird um Entscheidung über folgende Punkte gebeten:

  • Wird die Aufstellung eines Bebauungsplanes empfohlen?
  • Soll über die Schaffung eines Gehweges verhandelt werden?

Diskussionsverlauf

Man war sich im Gremium einig, dass ein Fußweg an dieser Stelle dringend realisiert werden muss. StR Wolfgang Schwimmer brachte den  Vorschlag, nicht nur einen Fußweg, sondern einen kombinierten Geh- und Radweg zu errichten. StRin Claudia Geilersdorfer hat angemerkt, dass die Ein- bzw. Ausfahrten in die Grundstücke so gestaltet werden müssen, dass die nötigen Sichtdreiecke vorhanden sind. 

Beschluss

Der Ausschuss beschließt, dass dem Stadtrat vorberatend die Aufstellung eines Bebauungsplanes empfohlen wird. Kostenträger der Bauleitplanung soll der Antragsteller sein. Weiterhin beschließt der Ausschuss, dass in die Bauleitplanung ein Gehweg entlang der Dorfstraße in Seyboldsdorf eingeplant werden muss. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3. Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Rettenbachstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Mobilität 28.02.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

Herr Forster hat einen Antrag bezüglich verkehrsberuhigender Maßnahmen in der Rettenbachstraße gestellt. Eine umfangreiche Unterschriftenliste mit Befürwortern liegt dem Antrag von Herrn Forster bei.

Zum Antrag wurde eine Stellungnahme der Polizeiinspektion Vilsbiburg eingeholt, die  Stellungnahme liegt ebenfalls als Anlage bei.

Diskussionsverlauf

StR Wolfgang Schwimmer plädierte dafür, mit den Anwohner das Gespräch zu suchen, welche baulichen Veränderungen denn möglich wären. Denkbar sei zum Beispiel auch eine dauerhafte Geschwindigkeitsmessung. 

Beschluss

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität folgt den Empfehlungen der Polizeiinspektion Vilsbiburg und beauftragt die Verwaltung verstärkt Geschwindigkeitsmessungen in der Rettenbachstraße durchzuführen. Mit den Anwohnern ist das Gespräch zu suchen, um weitere Möglichkeiten zu eruieren. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4. Geschwindigkeitsbegrenzung in der Rombachstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Mobilität 28.02.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

Immer wieder erreichen die Stadtverwaltung Vilsbiburg Anfragen zu Möglichkeiten für eine Geschwindigkeitsreduzierung und Lärmreduzierung in der Rombachstraße. Zu den Anfragen wurde die Polizei Vilsbiburg um Stellungnahme gebeten. Die Stellungnahme ist als Anlage beigefügt.

Die Polizei Vilsbiburg kommt in ihrer Stellungnahme abschließend zum Ergebnis, dass eine Geschwindigkeitsbeschränkung rechtlich nicht möglich ist.

Die Geschwindigkeitsüberwachung durch die Kommunale Verkehrsüberwachung wird in unregelmäßigen Abständen durchgeführt. Auf Grund des Straßenverlaufs und der parkenden Fahrzeuge ist keine Auffälligkeit zu erkennen.

Die Geschwindigkeitsanzeigetafel wird ebenfalls in unregelmäßigen Abständen in beide Fahrtrichtungen aufgestellt.

Diskussionsverlauf

StR Wolfgang Schwimmer erklärte, dass eine Geschwindigkeitstafel nur dann funktioniert, wenn diese dauerhaft hängt. Bezüglich einer Geschwindigkeitsbegrenzung  sagte er, dass bei „besonderen Orten der Erholung“ eine Begrenzung durchaus möglich ist. Der Naturerholungspfad am Rettenbach sei ein solcher besonderer Ort der Erholung. Er plädierte dafür, eine konkrete Stellungnahme der Polizei bezüglich einer Geschwindigkeitsbegrenzung im Hinblick auf den Naturerholungspfad abzufragen. 

Die Erste Bürgermeisterin Sibylle Entwistle erklärte, dass bereits das Gespräch mit dem Landratsamt und der Polizei bei solchen Fällen gesucht wurde und die rechtlichen Möglichkeiten leider eingeschränkt sind. Die im Stadtrat vertretenen Fraktionen sollten auf die Bundes- und Landespolitik einwirken, um bessere Möglichkeiten für Tempo 30 zu bekommen.

StRin Christine Koj verwies in diesem Zusammenhang darauf, dass an der Stelle bereits einmal eine Geschwindigkeitsbegrenzung vorhanden war, diese aber aus rechtlichen Gründen wieder zurückgenommen werden musste.  

Beschluss

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

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5. Geschwindigkeits- und Gewichtsbegrenzung in der Schützenstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Mobilität 28.02.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Vorschlag auf eine Geschwindigkeits- und Gewichtsbegrenzung in der Schützenstraße wurde in der digitalen Bürgerversammlung vorgebracht. Zu dem Sachverhalt wurde die Polizei Vilsbiburg um Stellungnahme gebeten. 

Hinsichtlich der Geschwindigkeitsbeschränkung kommt die Polizei Vilsbiburg in ihrer Stellungnahme abschließend zum Ergebnis, dass eine Beschränkung rechtlich nicht möglich ist.

Hinsichtlich des Schwerverkehrs wurde in der Zeit vom 29.04.2021 bis zum 06.05.2021 mittels Statistikgerät die Verkehrsbelastung ermittelt. In dieser Zeit fuhren täglich ca. 50 LKW (Geräte kann zwischen Busse, LKW nicht unterscheiden) in beide Richtungen im Bereich „Hab & Gut“ durch die Schützenstraße. Auf Grund von Beobachtungen fahren ca. 90 % davon Busse. Ein Teil des restlichen Schwerverkehrs findet als Ziel- und Quellverkehr (Lieferverkehr) statt. Der kleinste Verkehrsanteil dürfte im Durchgangsverkehr liegen.
Da die Verkehrsbelastung durch den Schwerverkehr (LKW) sehr gering ist und der Ausbauzustand der Schützenstraße augenscheinlich ausreichend ist, ist die Verwaltung der Ansicht, dass keine weiteren Schritte hinsichtlich einer Gewichtsbeschränkung (VZ 262-7,5 = 7,5 t) angestrebt werden sollen. Hier ist zu beachten, dass bei einer Sperrung lediglich der Busverkehr und der kleine Anteil des Durchgangsverkehrs ausgeschlossen werden kann. Der Ziel- und Quellverkehr (Lieferverkehr) muss weiterhin zugelassen werden.

Diskussionsverlauf

Im Gremium war man sich einig, dass es sich hauptsächlich um Schulbusse handelt, welche sich regelmäßig auf der Straße befinden. StR Wolfgang Schwimmer verwies auf seine Ausführungen zu Tagesordnungspunkt 4 der Sitzung und sagte, auch bei einem stark frequentierten Schulweg wäre eine Geschwindigkeitsbegrenzung möglich. 

Herr Schwimmer plädierte dafür, nach der Sanierung der Landshuter Straße ein Verkehrsleitsystem für LKWs einzurichten. Dem Vorschlag stimmte die Erste Bürgermeisterin zu. 

Beschluss

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

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6. Spielstraße in der Straße "Am Sonnenhang"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Mobilität 28.02.2022 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der Vorschlag für die Einrichtung einer Spielstraße für die Straße „Am Sonnenhang“ wurde in der digitalen Bürgerversammlung vorgebracht.

Dieses Thema wurde 2012 ausführlich im Bau- und Umweltausschuss behandelt. Bei einer Ausweisung der Straße „Am Sonnenhang“ in eine Spielstraße bedeutet das für alle Verkehrsteilnehmer -auch für Anwohner-, dass die Straße nicht mehr befahren werden darf.
Da die Straße „Am Sonnenhang“ mit einer Länge von ca. 900 m als Haupterschließungsstraße dient ist die Ausweisung als Verkehrsberuhigter Bereich aus rechtlichen Gründen nicht möglich, da z. B. kein Durchgangsverkehr stattfinden darf. Verkehrsberuhigte Bereiche werden in der Regel in Sackgassen oder in Straßen eingerichtet, in denen der Verkehr untergeordnet ist. Ferner müssten Umbaumaßnahmen durchgeführt werden, da hier keine Trennung der Verkehrsarten erlaubt ist. So dürfen keine Gehwege, Parkstreifen usw. angelegt sein. 
Aus diesem Grund wurde eine Tempo-30-Zone angeordnet und eingerichtet. Der Straßenausbauzustand (Fahrbahnbreite, Gehwege, Parkflächen, Aufpflasterungen) wurde im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens und mit den damaligen Baubewerbern so festgelegt.
Im Verlauf der Straße „Am Sonnenhang“ wurden drei Messstellen eingerichtet, die regelmäßig bedient werden.

Diskussionsverlauf

Auf Nachfrage von StRin Claudia Geilersdorfer erklärte Frau Erste Bürgermeisterin Entwistle, dass bei einer Fahrradstraße der Autoverkehr eine untergeordnete Rolle spielt. Nach der Überprüfung wird das Thema nochmals im Ausschuss vorgelegt. 

Beschluss

Die Einrichtung einer Spielstraße für die Straße „Am Sonnenhang“ wird nicht weiterverfolgt, die Möglichkeit der Einrichtung einer Fahrradstraße soll überprüft werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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7. Durchfahrtsverbot von der Berliner Straße in die Rettenbachstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Mobilität 28.02.2022 ö beschließend 7

Sachverhalt

Zufahrt Berliner Straßen in die Rettenbachstraße;
Antrag auf Aufhebung des Durchfahrtsverbotes

Ein Anwohner hat mit E-Mail vom 02.11.2021 den Antrag gestellt, dass die Durchfahrtssperre (VZ 250 und 267) von der Berliner Straße in die Rettenbachstraße aufgehoben wird.

Zitat aus der Antragstellung: „Seit zwei Jahren ist die Straße offen. (Anmerkung der Verwaltung: Die Verkehrszeichen wurden auf Grund der Baumaßnahme entfernt). Es kam zu keinem Unfall. Es ist eine 30er Zone. Als dieses Schild aufgestellt wurde, war noch 50. Jeder kann sich an dieser Engstelle arrangieren. Sogar die Baustellen LKW´s hatten keinerlei Probleme.“

Die Polizei Vilsbiburg wurde zu diesem Antrag um Stellungnahme gebeten. Die Stellungnahme ist als Anlage beigefügt. Wie aus der Stellungnahme zu entnehmen ist, spricht sich die Polizei Vilsbiburg für die Aufhebung der Durchfahrtssperre aus.

Die Fahrbahnbreite für dieses Teilstück beträgt ca. 4,50 m. Die Vorfahrt im Kreuzungsbereich Obere Rettenbachstraße und Rettenbachstraße ist auf Grund der Tempo-30-Zone mit rechts-vor-links geregelt. Die Verwaltung ist ebenfalls der Auffassung, dass das Durchfahrtsverbot aufgehoben werden soll.

Beschluss

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobiltät hebt  das Durchfahrtsverbot von der Berliner Straße in die Rettenbachstraße auf. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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8. Änderung der Parkzeit für die Parkplätze am Pfarrhof und neben der Mittelschule

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Mobilität 28.02.2022 ö beschließend 8

Sachverhalt

Seitens der Verwaltung ist durch eine Anfrage im Stadtrat zu prüfen, ob die Parkzeit für die Parkplätze beim Pfarrhof und neben der Mittelschule verlängert werden kann.

Grund: Es haben sich Bürger an verschiedene Stadträte gewandt, die mit der Parkzeit bzw. Parkraumüberwachung nicht einverstanden sind. Gerade bei Beerdigungen kommt es vor, dass die Höchstparkdauer von zwei Stunden überschritten wird und im Fall einer Kontrolle kostenpflichtige Verwarnungen ausgesprochen werden.

Die Parkzeit auf dem Parkplatz beim Pfarrhof bzw. auf dem Parkplatz neben der Mittelschule wurden mit dem damaligen Stadtpfarrer Heilmer abgesprochen, da die Parkplätze der Kirche gehören. Die Parkzeiten wurden denen der üblichen Regelungen angepasst. In diesem Fall darf mit Parkscheibe zwei Stunden geparkt werden.

Anscheinend ist es in der Praxis so, dass bei z. B. Beerdigungen die Höchstparkzeit von zwei Stunden nicht ausreicht und deshalb verschiedene Trauergäste kostenpflichtige Verwarnungen bekommen. Da es in der Praxis nicht möglich ist, alle Beerdigungen mit der Überwachungszeit der Politessen abzustimmen, könnte eventuell eine andere Lösung in Betracht kommen.
Die Höchstparkzeit wird von zwei auf drei Stunden angehoben. Das heißt dann auch, dass außerhalb von z. B. Beerdigungen für drei Stunden geparkt werden darf.

Über den vorgenannten Sachverhalt wurde der Stadtpfarrer König um Stellungnahme gebeten. In seiner Stellungnahme stellt Herr König klar, dass für Requiem und Beerdigung zwei Stunden ausreichend sind. Wer aber noch nach der Beerdigung ins Gasthaus zum Leichenschmaus geht, wird die Parkzeit sicherlich überschreiten. Herr Pfarrer König sieht das Problem eher bei Firmungen. Hier kann die Parkdauer von zwei Stunden knapp sein.  Aus diesem Grund stimmt Herr Stadtpfarrer König einer Parkzeitverlängerung auf drei Stunden Höchstparkdauer zu.

Beschluss

Die Parkzeit für die Parkplätze am Pfarrhof und neben der Mittelschule wird auf drei Stunden angehoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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9. Informationen; Anfragen von Gremiumsmitglieder; Bürgeranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Mobilität 28.02.2022 ö informativ 9
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9.1. Verkehrssituation in Lernbuch / Rombachstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Mobilität 28.02.2022 ö beschließend 9.1

Sachverhalt

In der Stadtratssitzung am 20.09.2021 hat eine Anwohnerin aus Lernbuch vorgesprochen. Sie hat die unbefriedigende Verkehrssituation im Verlauf der Rombachstraße, vor allem im Bereich Lernbuch angesprochen. Den genauen Vortrag können Sie dem beiliegenden Beschlussbuchauszug entnehmen.

Die Beschilderung bzgl. dem LKW-Durchfahrtsverbot wird aktuell in Zusammenarbeit mit der Nachbargemeinde überarbeitet.

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9.2. Information über eine Geschwindigkeitsbegrenzung an der Kreisstraße LA 2 bei Hippenstall.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Mobilität 28.02.2022 ö informativ 9.2

Sachverhalt

Der Landkreis Landshut hat nach dem Hinweis aus der digitalen Bürgerversammlung im Rahmen einer Verkehrsschau festgestellt, dass bei der Ausfahrt Hippenstall 78 ½ in Richtung Seyboldsdorf die notwendige Sicht von 200 m für eine Geschwindigkeit von 100 km/h nicht vorhanden ist. 
In Richtung Vilsbiburg ist die Sicht von 200 m vorhanden. 

Daher wird die Fahrtrichtung Seyboldsdorf-Vilsbiburg auf 70 km/h im Bereich Hippenstall vor der Bushaltestelle bis zum 2. Leitpfosten nach der o. g. Ausfahrt beschränkt. 

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9.3. Information über die Bürgeranfrage bezüglich eines Fußgängerüberwegs in der Veldener Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Mobilität 28.02.2022 ö beschließend 9.3

Sachverhalt

Fußgängerüberweg in der Veldener Straße im Bereich Mühlenweg/Schwaiblmeierweg;

Für einen Fußgängerüberweg in der Veldener Straße sind in den vergangenen Jahren schon mehrmals Anträge eingegangen. Da es sich hier um eine Staatsstraße handelt, wurden die Anträge zuständigkeitshalber an das Landratsamt als Verkehrsbehörde weitergeleitet. Bis dato ist ein Fußgängerüberweg aus rechtlichen Gründen nicht möglich, da z. B. die nötige Anzahl von Fußgängern in einer Stunde von 50 Stück nicht erreicht wird.

Da ein erneuter Antrag aus Sicht der Verwaltung keine Erfolgsaussichten hat, da sich an der Wegesituation und am Fußgängeraufkommen nichts geändert hat, wird vorgeschlagen, nach Fertigstellung der Fußgängerbrücke zum Balkspitz die Situation neu zu prüfen und bewerten zu lassen.

Diskussionsverlauf

StR Wolfgang Schwimmer war der Meinung, dass auch hier ein Überweg möglich ist, da viele Kinder den Weg nutzen. Die Erste Bürgermeisterin Sibylle Entwistle verwies in diesem Zusammenhang auf den kurzen Umweg über die Untere Stadt. 

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9.4. Information über eine Geschwindigkeitsbegrenzung an der Kreisstraße LA 2 bei der Einmündung nach Geiselsdorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Mobilität 28.02.2022 ö informativ 9.4

Sachverhalt

Bei der Einmündung aus Geiselsdorf ist in Richtung Vilsbiburg die notwendige Sicht von 200 m für eine Geschwindigkeit von 100 km/h nicht vorhanden. In Richtung Seyboldsdorf ist die Sicht von 200 m vorhanden. Daher wird die Fahrtrichtung Seyboldsdorf-Vilsbiburg auf 70 km/h ab 200 m vor der Einmündung bis zum 2. Leitpfosten nach der o.g. Ausfahrt beschränkt. 

Zur Verbesserung der Sicht in Richtung Seyboldsdorf bei Ausfahrt aus der GVS Lohe wird die Bepflanzung zurückgeschnitten. 

Gründe für ein Überholverbot sind nicht ersichtlich. Insbesondere liegen keine Unfälle vor, die dies begründen könnten. 

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9.5. Information zum Planfeststellungsverfahren der 380kV Freileitung Adlkofen - Matzenhof - Verfahren und Erdverkabelung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Mobilität 28.02.2022 ö informativ 9.5

Sachverhalt

In der letzten Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Mobilität wurde die Stadtverwaltung beauftragt, nochmals mit Tennet zu klären, ob eine Möglichkeit besteht, um in Seyboldsdorf und Frauensattling die Verlegung der Leitung unter der Erde vorzunehmen.

Folgende Anfrage wurde an Tennet gestellt:

„mit Schreiben vom 05.11.2019 haben Sie uns auf Nachfrage den damaligen aktuellen Stand mitgeteilt. Im Mai 2021 wurden dann Kartierungsarbeiten durchgeführt.

Wie ist im o.g. Planfeststellungsverfahren denn der aktuelle Stand? Wann beginnt die erneute Auslegung?

In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Mobilität am 31.01.2022 wurde das Thema der Erdverkabelung nochmals diskutiert. Es wird um eine Stellungnahme und erneute Prüfung gebeten, ob eine Möglichkeit besteht, um Seyboldsdorf und Frauensattling (Stadtgebiet Vilsbiburg) die Verlegung der 380kV Leitung unter der Erde vorzunehmen.“

Folgende Stellungnahme haben wir erhalten:

„als Bürgerreferent für das Ersatzneubauprojekt Altheim – St. Peter beantworte ich Ihnen sehr gerne die untenstehenden Fragen, die Sie an meine Vorgängerin Frau Haffke gestellt haben.

Die aus dem Erörterungstermin Anfang 2019 hervorgegangen Planänderungen und Variantenprüfungen im Abschnitt zwischen Adlkofen und Matzenhof werden derzeit in die sogenannten Deckblattunterlagen oder auch Planänderungsunterlagen eingearbeitet. Nachdem TenneT diese bei der verfahrensführenden Behörde eingereicht hat, werden diese voraussichtlich Mitte 2022 veröffentlicht und zusätzlich in den betroffenen Gemeinden ausgelegt. Hier wird es voraussichtlich eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit durch die zuständige Behörde (Regierung von Niederbayern) geben. Sollten sich hieraus keine weiteren Planänderungen ergeben, steht einer Genehmigung durch die Regierung von Niederbayern aus unserer Sicht nichts mehr entgegen. Wir gehen daher voraussichtlich für den Sommer 2023 von einem Planfeststellungsbeschluss aus. Selbstverständlich werden wir sie fortlaufend über unsere nächsten Schritte informieren.

Das Ersatzneubauprojekt zwischen Altheim und St. Peter ist dringend notwendig. Die Übertragungskapazitäten der 220-Kilovolt-Leitung zwischen Altheim in Deutschland und St. Peter in Österreich sind in zunehmendem Maße ausgeschöpft. In Zukunft wird zudem von einem weiteren Anstieg der zu transportierenden Energie ausgegangen. Außerdem entlastet die Maßnahme die Verteilnetze in der Region, sodass im Sinne des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) nach Realisierung des Projekts vermehrt Energie aus niederbayerischen Photovoltaikanlagen in das Netz eingespeist werden kann. Zusätzlich zu den gestiegenen Anforderungen stammt die bestehende Leitung aus den 1930er Jahren und erreicht zunehmend ihre betriebliche Altersgrenze. Um den Anforderungen der Energiewende gerecht zu werden, wird die länderübergreifende Verbindung deshalb als 380-Kilovolt-Leitung ausgebaut.

Als Vorhabenträgerin mit einem gesetzlichen Projektauftrag wollen wir zunächst betonen, dass die Planungen für das Projekt zwischen Altheim und St. Peter bereits weit fortgeschritten sind. Derzeit befinden sich alle Abschnitte der geplanten Leitung im Planfeststellungsverfahren. Im betreffenden Abschnitt zwischen Adlkofen und Matzenhof befinden wir uns in der finalen Phase der Planung und Genehmigung. Dort stehen wir derzeit kurz vor dem nächsten formellen Verfahrensschritt Mitte diesen Jahres.

Den rechtlichen Rahmen für unsere Planungen bildet das Bundesbedarfsplangesetz. Auch in seiner aktualisierten Form aus dem Jahr 2021 wurde das Projekt Altheim – St. Peter erneut als Freileitungsprojekt bestätigt. Somit besteht für TenneT grundsätzlich rein rechtlich keine Möglichkeit für eine Teilerdverkabelung in diesem Bereich, da eine solche für dieses Projekt gesetzlich nicht vorgesehen ist (fehlende „F“-Kennzeichnung).

Sollten Sie Rückfragen hierzu haben, können Sie sich sehr gerne direkt an mich wenden.“


Markus Kretzler
Referent für Bürgerbeteiligung
Public Affairs & Communications | Community Relations

T +49 (0)921 50740-2231  
M +49 (0)171 9469769
E  markus.kretzler@tennet.eu 
www.tennet.eu


 
TenneT TSO GmbH
Bernecker Straße 70
95448 Bayreuth
 

Diskussionsverlauf

Auf Nachfrage von StRin Clauida Geilersdorfer sollte nochmals bei Tennet nachgefragt werden, was die „fehlende F-Kennzeichnung“ bedeutet. 

Der ebenfalls in der Sitzung anwesende StR Josef Sterr brachte den Vorschlag, die Maststandorte nochmals zu diskutieren. Diese sollten nicht von Siedlungsgebieten direkt einsehbar sein. Weiter sollte mit der Fa. Föckersperger aus Pauluszell der Kontakt gesucht werden, um diese dazu zu animieren, das Pflugverfahren vor Ort auszuprobieren.  Er verwies darauf, dass laut Landesentwicklungsprogramm die Leitung 400 m von einer Wohnbebauung entfernt sein soll, in Seyboldsdorf aber es nur 101 m sind. 

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9.6. Sperrung des gesamten Stadtplatzes für den Wochenmarkt - Anfrage StR Schwimmer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Mobilität 28.02.2022 ö informativ 9.6

Sachverhalt

StR Wolfgang Schwimmer wollte wissen, wann die Sperrung des gesamten Stadtplatzes für den Wochenmarkt umgesetzt wird.

Geschäftsleiter Sebastian Stelzer erklärte, dass man unter den Wochenmarktfieranten auch eine Umfrage bzgl. der Öffnung bis 13 Uhr gemacht hat. 

Sobald die Umfrage ausgewertet ist, wird die Sperrung auch umgesetzt. 

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9.7. Sitzbankinitiative - Anfrage StR Schwimmer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Mobilität 28.02.2022 ö informativ 9.7

Sachverhalt

StR Wolfgang Schwimmer fragte nach, wann die Sitzbankinitiative umgesetzt wird.

Geschäftsleiter Sebastian Stelzer erklärte, dass in der letzten Sitzung das Büro für Innenstadtmanagement mit dem Projekt beauftragt wurde. Man wird dazu mit dem Ausschuss auch eine Begehung vor Ort durchführen. 

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9.8. Querungshilfe Baugebiet Burger Feld - Anfrage StR Schwimmer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Mobilität 28.02.2022 ö informativ 9.8

Sachverhalt

StR Wolfgang Schwimmer hat von Seiten der Verwaltung die Unterlagen des Landratsamtes bzgl. einer Querungshilfe der Kreisstraße LA 2 am Baugebiet Burger Feld erhalten. Er zeigte Unverständnis darüber, dass man die Querungshilfe ablehnt, weil nicht genügend Fußgänger die Straße queren. Erst eine Querungshilfe würde das nötige Fußgängeraufkommen generieren.
Nach Ansicht von Herrn Schwimmer sollte das Gespräch mit Landrat Peter Dreier gesucht werden, um hier eine grundsätzlich andere Haltung von Seiten des Landratsamtes zu erreichen. 

StR Josef Sterr erklärte in diesem Zusammenhang, dass der Vorschlag bereits einmal abgelehnt wurde, weil die beiden Fußgängerwege einen Versatz hatten. Die Straße hätte somit schräg gequert werden müssen. Dieses Problem wurde aber mittlerweile behoben. Warum die Möglichkeit einer Querungshilfe jetzt wieder nicht realisiert wird, ist unverständlich. 

Die Erste Bürgermeisterin Sibylle Entwistle verwies auf das Verkehrskonzept, welches in einer der nächsten Sitzungen vorgestellt wird. Dann kann man gesammelt mit einem Paket an Maßnahmen an den Landrat persönlich herantreten. Mit Einzelmaßnahmen immer das Gespräch mit Hr. Dreier zu suchen ist nicht zielführend. 

Datenstand vom 07.03.2022 14:06 Uhr