Datum: 08.05.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Stadt Vilsbiburg
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:35 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:35 Uhr bis 21:21 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Grundstück, FlNr. 1823, Gem. Haarbach
2 Sanierung Mittelschule Vilsbiburg - Betonsanierung
3 Sanierung Mittelschule - Dachdeckarbeiten
4 Kanalbau Achldorf (LOS 1); Kanal-/Straßensanierung Rettenbach-/Söllstraße (LOS 2) Auftragsvergabe
5 Tempo 30 im Bereich des Kindergartens St. Martin - Antrag der BUL
6 Bauvoranfrage - Thomas Emanuel, Ellersberg 151 1/2, FlNr. 1816/11, Gem. Haarbach - Neubau eines EFH mit Garage (Bebaubarkeit des Grundstücks)
7 Bauvoranfrage - Cornelius Weber, Hofmarkstraße 12 a, FlNr. 1816/77, Gem. Haarbach - Umbau und Anbau an das bestehende Wohngebäude
8 Bauantrag - Helmut Gaube, Steindlgasse 3, FlNr. 211/3, Gem. Vilsbiburg - Errichtung einer beweglichen Photovoltaikanlage
9 Bauantrag - Christoph Essler, Maybachstraße 19, FlNr. 25/136, Gem. Gaindorf - Neubau einer gewerblichen Leichtbauhalle
10 Bauantrag - Lidl Vertriebs-GmbH & Co KG, Frontenhausener Str. 92A, FlNr. 1885/5, Gem. Vilsbiburg - Errichtung eines Sichtschutzzauns
11 Bauantrag - Markus Thun, Arberstraße, FlNr. 305/142, Gem. Vilsbiburg - Neubau EFH mit Doppelgarage
12 Bauantrag - Ayfer Amel, Obere Stadt 14, FlNr. 101, Gem. Vilsbiburg - Fassadenänderung sowie Teilanhebung des Dachstuhls
13 Bauantrag - Erwin und Sabine Geitz, Untersbergstr. 1, FlNr. 247/5, Gem. Wolferding - Neubau eines EFH mit Doppelgarage, Tektur
14 Bauantrag - Diana und Leonard Dobos, Obere Stadt 5, FlNr. 57/0, Gem. Vilsbiburg - Umbau eines Wohn- und Geschäftshauses
15 Informationen und Anfragen

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1. Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Grundstück, FlNr. 1823, Gem. Haarbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.05.2017 ö beschließend 1

Sachverhalt

Für den Bereich existiert bereits ein Aufstellungsbeschluss für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan „An der Schlossstraße“ vom 18.06.2012.
Um diesen Aufstellungsbeschluss in seinem Geltungsbereich anzupassen (entsprechend dem Beschluss des BUA vom 05.10.2016) wurden vom Antragsteller vor Versand der Einladung zwei Varianten für eine zukünftige Bebauung eingereicht. Dabei handelte es sich nur um zwei Gestaltungsvarianten, die als Grundlage für das Bauleitplanverfahren dienen können.

Am Tag der Sitzung ging eine neue Variante ein. Die beiden ursprünglichen Planungen wurden damit verworfen.

Herr Scheungraber von der SLR Grundstücks OHG stellt die am 08.05.2017 eingegangene Gestaltungsvariante kurz vor.                

Diskussionsverlauf

Stadtrat Sarcher fragt an, ob bereits mit den Anliegern gesprochen wurde, insbesondere auch, ob ihnen die Berechnungen bezüglich des Oberflächenwassers gezeigt wurden.

Herr Scheungraber erklärt, dass bislang noch keine Gespräche mit den Anliegern durchgeführt wurden. Die Berechnungen seien etwa fünf Jahre alt. Bei Bedarf können diese allerdings nochmals überprüft werden.

Beschluss

Mit der vorgestellten Planung besteht seitens des Bau- und Umweltausschusses Einverständnis. Weiterhin wird dem Stadtrat vorberatend empfohlen, den bestehenden Beschluss vom 18.06.2012 aufzuheben und einen neuen Aufstellungsbeschluss über den neuen Geltungsbereich zu fassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2. Sanierung Mittelschule Vilsbiburg - Betonsanierung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.05.2017 ö beschließend 2

Sachverhalt

In einer öffentlichen Ausschreibung gemäß VOB/A werden Angebote für Betonsanierungsarbeiten im Rahmen der Sanierung der Mittelschule eingeholt. Die Betonsanierungsarbeiten umfassen Maßnahmen an den Außenwänden des Schwimmbad- und Turnhallentraktes. Als extrem geschädigt gelten die westlichen Außenstützen im Bereich der Schwimmbaddecke als auch der Decke über der Turnhalle. Leicht geschädigt, aber auch sanierungsbedürftig, sind die Unter- bzw. Überzüge auf der Westseite. Ebenfalls als sanierungsbedürftig in kleinerem Umfang gelten die außenliegenden Betonbauteile an der Ostfassade.

Submissionstermin für diese öffentliche Ausschreibung ist der 16.05.2017.
Die Auftragsvergabe soll in spätestens in KW 21 erfolgen.
Der Ausführungsbeginn soll in KW 22 stattfinden, um den späteren Bauablauf an der Fassade nicht zu behindern und längere Gerüststandzeiten zu vermeiden.

Die Angebotssumme des durch das Architekturbüro HOEWI bepreisten Leistungsverzeichnis endet auf ca. 120.000 € brutto.

Im Haushalt 2017 sind Mittel in Höhe von 6.000.000 € für das Projekt Sanierung Mittelschule  angemeldet und stehen somit in ausreichender Höhe zur Verfügung.

Folgende Vertragsfristen sind Grundlage der Ausschreibung:

Beginn der Arbeiten vor Ort:                30.05.2017
Fertigstellung der Gesamtleistung:                07.07.2017

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss ermächtigt die Verwaltung, den in der Rangliste ersten Bieter der Submission am 16.05.2017, nach technischer, rechnerischer und wirtschaftlicher Prüfung des Angebotes, zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3. Sanierung Mittelschule - Dachdeckarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.05.2017 ö beschließend 3

Sachverhalt

Zur Ausführung der Dachdeckungs- und abdichtungsarbeiten im Rahmen der Sanierung der Mittelschule Vilsbiburg erfolgte mit Submission am 21.06.2016 eine EU-weite Ausschreibung. Mit Zuschlag vom 08.08.2016 wurde der Auftrag an die Firma Müller + Duscher, München vergeben.
Das bepreiste Leistungsverzeichnis vor der Ausschreibung endete mit ca. 432.000 € brutto.
Das Angebot der Fa. Müller + Duscher liegt bei 383.862,88 € brutto.

Dem Stadtbauamt liegen am 25.04.2017 drei Nachträge der Fa. Müller + Duscher wie folgt vor: 

  1. Installation von Sekuranten auf den Dächern der Mittelschule
    Summe des Nachtrags 1:        9.637,43 € brutto

  2. Komplette Neueindeckung der Dächer mit Kupferblech
    Summe des Nachtrag 2:        267.705,26 € brutto

  3. Entfall der Positionen 06.20 bis 06.40 des Hauptangebotes (Kupferblechdeckung in Teilflächen)
    Summe des Nachtrags 3:        -106.680,41 € brutto

    Summe der Nachträge 1-3:        170.662,28 € brutto


Erläuterung

zu 1.        Ein Sekurantensystem (Absturzsicherung) ist im ursprünglichen Angebot nicht enthalten. Dieses ist jedoch erforderlich, um Wartungsarbeiten auf dem Dach, z.B. Räumen der Dachrinnen, ausführen zu können. Das Sekurantensystem stellt hierbei den ortsfesten Teil der Absturzsicherung dar.
Der Preis wurde auf Basis des Hauptangebotes kalkuliert.

zu 2.        Nach Beginn der Arbeiten am Dach im März 2017, stellte die Fa. Müller + Duscher massive Defizite hinsichtlich der Standsicherheit der Blechdeckung fest. Daraus resultierte eine Bedenkenanmeldung der Fa. Müller + Duscher.
Diese Bedenken wurden durch das mit der Tragwerksplanung beauftragte Ingenieurbüro Kutsch überprüft und bestätigt. Die Ausführung erfolgte im Bau nach den damals gültigen Normen, welche nach heutigen Maßstäben nicht ausreichen. Darüberhinaus haben die bestehenden Befestigungen der Blechbahnen größtenteils Ihre Wirkung verloren, so dass die bestehenden Blechbahnen bei starkem Wind ohne weiteres abgerissen werden können.
       Eine Gefährdung von Personen und Sachgütern am Boden ist somit nicht auszuschließen. Eine komplette Neueindeckung ist unumgänglich.
Hieraus resultiert eine Massenmehrung von 650 m² Kupferblechdeckung aus dem ursprünglichen Angebot auf 2175 m² aus dem Nachtrag 2.
Hierzu wurde der Einheitspreis gemäß VOB/B §2 neu vereinbart. Dieser liegt 22% unter dem Einheitspreis im Urangebot. Der Materialpreis ist seither um ca. 10% gestiegen.

zu 3.        Die Positionen 06.20 bis 06.40 des Hauptangebotes beschreiben die Neueindeckung des Daches mit Kupferblech in Teilflächen. Diese Positionen entfallen und werden gegengerechnet.


Im Haushalt 2017 sind Mittel in Höhe von 6.000.000 € für das Projekt Sanierung Mittelschule  angemeldet und stehen somit in ausreichender Höhe zur Verfügung.

Diskussionsverlauf

Stadtrat Hiller erkundigt sich nach den Erlösen aus dem Verkauf des Altkupfers.

Herr Binner erklärt, dass der Gegenwert bereits im Leistungsverzeichnis enthalten ist. Die Demontagekosten sind dadurch geringer bepreist worden.

Stadtrat Brams möchte in diesem Zusammenhang deutlich darauf hinweisen, dass sich die Stadträte bei der damaligen Beschlussfassung über eine Sanierung des Daches (und nicht Austausch des Daches) auf die Beratung der Fachleute verlassen haben und nun ist doch eine komplette Neueindeckung unumgänglich. Er wundert sich nun, weshalb dies nicht schon eher aufgefallen ist – schließlich sind die damaligen Fachleute als Ansprechpartner zur richtigen Beschlussfassung der Stadträte von hohem Wert.

Herr Binner erklärt, dass die damals beteiligten Fachleute, auf deren Empfehlung der Beschluss der Sanierung des Daches beruhte, nicht mehr am Projekt beteiligt sind. 

Stadträtin Feß möchte wissen, ob nun eine Solarthermie auf dem Dach möglich sei. Ihrem Wissen nach wurde dies verworfen, weil die Anlage auf dem bestehenden Dach nicht befestigt werden konnte.

Herr Binner erklärte, dass auf Grund des Sekurantensystems die Fläche zum Anbringen einer Solarthermie von den Stadtwerken nicht mehr als wirtschaftlich erachtet wird. Ebenfalls sei die Montage durch das Sekurantensystem problematisch.

Stadträtin Feß erfragt weiterhin die Anbringung einer Photovoltaikanlage.
Dies wurde allerdings nicht weiter thematisiert.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, die Fa. Müller + Duscher, München, auf Grundlage ihrer Nachtragsangebote 1 bis 3, mit der Ausführung des Sekurantensystems und der kompletten Neueindeckung der Dächer der Mittelschule zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4. Kanalbau Achldorf (LOS 1); Kanal-/Straßensanierung Rettenbach-/Söllstraße (LOS 2) Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.05.2017 ö beschließend 4

Sachverhalt

Im Vergabeverfahren einer öffentlichen Ausschreibung gemäß VOB/A wurden Angebote zur Ausführung der Bauleistungen zu den o.g. Baumaßnahmen (Los 1 und Los 2) eingeholt. Zur Submission am 27.04.2017 lagen der Verwaltung drei gültige Angebote vor.


LOS 1; Kanalbau Achldorf:

Vor der rechnerischen, sachlichen Prüfung und Wertung der Angebote ergibt sich für das LOS 1 nachstehende Reihung:

1. Fa. Breiteneicher GmbH, Vilsbiburg                brutto                191. 796,77 € (inkl. 2% NL)

2. Fa. HABAU GmbH, 4320 Perg (Austria)

3. Fa. Richard Sem Bau GmbH

Die ungeprüfte Angebotssumme des günstigsten Bieters unterschreitet um ca. 10 % den Ansatz des Büros Sehlhoff im vor den Versand bepreisten Leistungsverzeichnis. Das Büro Sehlhoff hat die Angemessenheit der Angebotspreise geprüft und bestätigt. Die angebotenen Preise lassen eine einwandfreie Ausführung der ausgeschriebenen Arbeiten erwarten.

Die außerplanmäßigen Kosten (für Planungs- und Bauleistungen) wurden für das Haushaltsjahr 2017 genehmigt und stehen somit zur Verfügung.

Der Baubeginn ist für den 05.06.2017 vorgesehen.


LOS 2; Kanal-/Straßensanierung Rettenbach-/Söllstraße:

Vor der rechnerischen, sachlichen Prüfung und Wertung der Angebote ergibt sich für das LOS 2 nachstehende Reihung:

1. Fa. HABAU GmbH, 4320 Perg (Austria)        brutto        157.032,58 €

2. Fa. Breiteneicher GmbH, Vilsbiburg

3. Fa. Richard Sem Bau GmbH


LOS 2; Kanal-/Straßensanierung Rettenbach-/Söllstraße:

Die ungeprüfte Angebotssumme des günstigsten Bieters unterschreitet um ca. 10 % den Ansatz des Büros Sehlhoff im vor den Versand bepreisten Leistungsverzeichnis. Das Büro Sehlhoff hat die Angemessenheit der Angebotspreise geprüft und bestätigt. Die angebotenen Preise lassen eine einwandfreie Ausführung der ausgeschriebenen Arbeiten erwarten.

Im Haushalt 2017 sind für das Projekt Mittel in Höhe von insgesamt 293.500 € eingestellt (für Planungs- und Bauleistungen) und stehen somit in ausreichender Höhe zur Verfügung.

Der Baubeginn ist für den 31.07.2017 vorgesehen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, die Fa. Breiteneicher GmbH, auf Grundlage Ihres Angebotes vom 26.04.2017 mit den Tiefbauarbeiten für das LOS 1 und die Fa. HABAU GmbH, 4320 Perg (Austria), auf Grundlage Ihres Angebotes vom 24.04.2017, mit den Tiefbauarbeiten für das LOS 2, zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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5. Tempo 30 im Bereich des Kindergartens St. Martin - Antrag der BUL

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.05.2017 ö beschließend 5

Sachverhalt

Siehe Anlage

Diskussionsverlauf

Stadträtin Koj erkundigt sich nach den Ergebnissen der Geschwindigkeitsmessung.

Nachdem die Ergebnisse in der Sitzung nicht vorlagen, soll in der nächsten Bau- und Umweltausschusssitzung darüber informiert werden.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, den Antrag der BUL dem Landratsamt Landshut weiterzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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6. Bauvoranfrage - Thomas Emanuel, Ellersberg 151 1/2, FlNr. 1816/11, Gem. Haarbach - Neubau eines EFH mit Garage (Bebaubarkeit des Grundstücks)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.05.2017 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der Bauherr möchte das o.g. Grundstück teilen lassen und den südlichen Bereich mit einem EFH mit Garage bebauen.

Stellungnahme der Verwaltung:

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Am Ellersberg“ in Haarbach. Der Bauherr hat eine Skizze der möglichen zukünftigen Lage des Hauses mit Garage angefertigt und begehrt Befreiungen vom Bebauungsplan bzgl. der Gestaltung des Vorhabens.
Hierzu ist allerdings zunächst die grundsätzliche Bebaubarkeit des südlichen Teils des Grundstückes zu klären.
Der Bebauungsplan legt für den Bereich eine Pflanzung als Ortsrandbegrünung und Puffer zum landwirtschaftlichen Betrieb im Norden fest. Ebenso legt der Bebauungsplan Baugrenzen fest, die durch das Vorhaben vollständig überschritten werden. Außerdem verläuft eine Überlandleitung der Bayernwerke über den südlichen Teil des Grundstücks.


Aus Sicht der Verwaltung kann dem Vorhaben nicht zugestimmt werden. 

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss stellt das Einvernehmen in Aussicht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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7. Bauvoranfrage - Cornelius Weber, Hofmarkstraße 12 a, FlNr. 1816/77, Gem. Haarbach - Umbau und Anbau an das bestehende Wohngebäude

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.05.2017 ö beschließend 7

Sachverhalt

Der Bauherr plant den Anbau an ein bestehendes Wohnhaus. Die erste Anfrage (Überschreitung der Baugrenze um 7,00m) wurde bereits im Ausschuss behandelt und das Einvernehmen nicht erteilt.

Stellungnahme der Verwaltung

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Am Ellersberg“ in Haarbach.
Der geplante Anbau befindet sich nun um ca. 1,50 m außerhalb der festgesetzten Baugrenzen.

Für das Gebiet wurden bereits Befreiungen von den Baugrenzen erteilt, die Überschreitung der Baugrenzen für Gebäudeteile ist allerdings durchgängig geringfügig.

Einer Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB kann seitens der Verwaltung bei dieser ebenfalls geringfügigen Überschreitung zugestimmt werden.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss stellt das Einvernehmen für die Überschreitung der Baugrenze in diesem Maß in Aussicht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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8. Bauantrag - Helmut Gaube, Steindlgasse 3, FlNr. 211/3, Gem. Vilsbiburg - Errichtung einer beweglichen Photovoltaikanlage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.05.2017 ö 8

Sachverhalt

Der Bauherr möchte auf seinem Grundstück eine bewegliche Photovoltaikanlage errichten („smartflowerTM POP“).
Die Anlage ist in zwei Achsen beweglich. Der Solarmodulfächer folgt kontinuierlich der Sonne und stellt sich immer in einem 90° Winkel zu ihr auf.

Bei Nichtbetrieb hat sie eine Größe von 2,05m x 2,05m x 2,66m. Im Betrieb bei voller Elevation erreicht sie eine Höhe von 4,82m und eine Breite von 4,74m (entspricht ebenso dem Durchmesser bei 360° Schwenk).

Stellungnahme der Verwaltung:

Das Vorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes und ist somit gemäß § 34 BauGB zu beurteilen.

Energiegewinnungsanlagen sind mit einer Höhe bis zu 3m und einer Gesamtlänge bis zu 9m grundsätzlich verfahrensfrei (Art. 57 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. aa. BayBO). Da die Anlage allerdings im Betrieb eine Höhe von bis zu 4,82m erreichen kann, bedarf sie einer Genehmigung.

Seitens der Verwaltung kann dem Vorhaben zugestimmt werden.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zu dem geplanten Vorhaben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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9. Bauantrag - Christoph Essler, Maybachstraße 19, FlNr. 25/136, Gem. Gaindorf - Neubau einer gewerblichen Leichtbauhalle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.05.2017 ö beschließend 9

Sachverhalt

Der Bauherr begehrt die Errichtung einer gewerblichen Leichtbauhalle für seinen Handwerksbetrieb.

Stellungnahme der Verwaltung:

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „An der Industriestraße“ und hält bis auf die Festsetzung bzgl. der Baugrenze alle Vorgaben ein.

Der Bauherr gibt an, dass die Flurstücke abweichend zum Bebauungsplan aufgeteilt wurden, wodurch sich eine andere Geometrie des Grundstückes ergab. Um das Grundstück optimal ausnutzen zu können, wurde das Gebäude gedreht.

Durch die neue Anordnung und Teilung der Flurstücke wurde im nördlichen Bereich des Grundstückes ein Teil der möglichen Baufläche gekappt. 

Der beantragten Befreiung kann gem. § 31 Abs. 2 BauGB zugestimmt werden, wird aber seitens der Verwaltung immer noch kritisch gesehen. Würde der Baukörper um 90° gedreht werden, könnte die Baugrenze noch eingehalten werden.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zu dem geplanten Vorhaben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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10. Bauantrag - Lidl Vertriebs-GmbH & Co KG, Frontenhausener Str. 92A, FlNr. 1885/5, Gem. Vilsbiburg - Errichtung eines Sichtschutzzauns

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.05.2017 ö beschließend 10

Sachverhalt

Die Fa. Lidl Vertriebs-GmbH & Co KG möchte im südlichen Bereich des Grundstückes einen Sichtschutzzaun errichten. Dieser erreicht mit Sockel eine Höhe von ca. 3,50m auf eine Länge von 28,00m.

Stellungnahme der Verwaltung:

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „SO Einzelhandel und GE an der Frontenhausener Straße“. Dieser setzt Baugrenzen fest. Der Sichtschutzzaun wird außerhalb der Baugrenzen errichtet.
Die Befreiung von den Baugrenzen des Bebauungsplanes ist allerdings notwendig, um die angrenzenden Nachbarn vor störenden Lichtemissionen zu bewahren.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zu dem geplanten Vorhaben.

Hinweis: Bei der Materialität des Sichtschutzzauns sollte eine Holzwand angestrebt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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11. Bauantrag - Markus Thun, Arberstraße, FlNr. 305/142, Gem. Vilsbiburg - Neubau EFH mit Doppelgarage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.05.2017 ö beschließend 11

Sachverhalt

Grundsätzlich ist zunächst auf den Beschluss vom 13.02.2017 zu verweisen.

Der Bauherr hat den Aufbau über der Garage aus den Planzeichnungen entfernt und unterschreitet nun die geforderte Traufhöhe von 2,50 m (2,40 m).

Im endgültigen Plan ist allerdings die Staubereichszone vor der Garage nicht eingehalten. Laut der Stellplatzsatzung der Stadt Vilsbiburg sind im Vorgartenbereich (Bereich zwischen Straßenkante und Gebäudewand) Garagen unzulässig, es sei denn der Bebauungsplan sieht in diesem Bereich Garagen ausdrücklich vor. Der Bebauungsplan sieht für diesen Bereich keine Garagen vor. Der Bauherr benötigt daher eine Befreiung von § 6 Abs. 3 der Stellplatzsatzung der Stadt Vilsbiburg.
Gemäß § 2 der Garagen- und Stellplatzverordnung müssen zwischen Garagen und öffentlicher Verkehrsfläche Zu- und Abfahrten von mindestens 3m vorhanden sein. Dieser gesetzlich erforderliche Mindestabstand ist bei diesem Vorhaben eingehalten, wodurch eine Befreiung von der Stellplatzsatzung erteilt werden kann.  

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zu dem geplanten Vorhaben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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12. Bauantrag - Ayfer Amel, Obere Stadt 14, FlNr. 101, Gem. Vilsbiburg - Fassadenänderung sowie Teilanhebung des Dachstuhls

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.05.2017 ö beschließend 12

Sachverhalt

Die Bauherrin möchte die Fassade des Gebäudes ändern und einen Teil des Dachstuhls im rückwärtigen Bereich des Gebäudes anheben.

Die Anhebung beläuft sich von 5,70m auf 7,20m. Um den Brandschutz zu gewährleisten, wird die Außenwand auf 7,90m erhöht. Insgesamt erreicht das Gebäude damit eine rückwärtige Firsthöhe von 8,80m.

Das Vorhaben wurde vorab mit der Fachstelle des Denkmalschutzes besprochen. Die Anhebung des Dachstuhls dürfe von der Straßenseite aus nicht einsehbar sein. Gemäß der Planunterlagen ist dies auch nicht der Fall, lediglich die erforderlichen Brandwände sind um etwa 0,40m vom Straßenraum einsehbar. Das Gebäude selbst unterliegt keinem Denkmalschutz, allerdings befindet es sich im Bereich des Ensembleschutzes der Stadt Vilsbiburg. Die der Straße zugewandte Fassade wird durch das Vorhaben verbessert. Das Schaufenster wird zurückgebaut und durch zwei Sprossenfenster und eine Türe ersetzt.
Die Nutzung des Gebäudes bleibt im Wesentlichen bestehen. Lediglich im Dachgeschoss wird ein Wohnraum (Kind) mit Flur und im Erdgeschoss ein kleiner Raum für die Mülltonnen errichtet. Durch die Sanierung wird ebenfalls die Raumaufteilung etwas geändert.

Durch die Änderungen wird ebenfalls kein weiterer Stellplatzbedarf ausgelöst, da sich keine andere Nutzung ergibt. Durch die Errichtung eines Kinderzimmers, die als einzige Nutzung neu hinzugekommen ist, wird die vorhandene Wohnung zwar um 20,09m² vergrößert, bleibt allerdings mit insgesamt 75,49m² Wohnfläche unter 100m² und löst daher keinen weiteren Stellplatz aus. Es gilt daher der Bestandsschutz.

Hinweis: Für die Brandschutzwand sollte eine Alternative gefunden werden, sodass diese nicht übersteht.

Das Einvernehmen kann seitens der Verwaltung erteilt werden.   

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zu dem Vorhaben.

Hinweis: Für die Brandschutzwand sollte eine Alternative gefunden werden, sodass diese nicht übersteht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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13. Bauantrag - Erwin und Sabine Geitz, Untersbergstr. 1, FlNr. 247/5, Gem. Wolferding - Neubau eines EFH mit Doppelgarage, Tektur

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.05.2017 ö beschließend 13

Sachverhalt

Mit Beschluss vom 05.10.2016 wurde den Bauherren bereits das Einvernehmen zu o.g. Vorhaben mitsamt den Befreiungen erteilt (Abweichende Dacheindeckung des Wohnhauses, Abweichende Garagendachgestaltung und größere Aufschüttungshöhe). Das Landratsamt hat mit Bescheid vom 25.10.2016 das Vorhaben genehmigt.

Nun haben die Bauherren noch eine Tektur eingereicht.

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Bauherren planen eine weitere Wohnung im Obergeschoss des Wohnhauses. In der ersten Planung wurden die Festsetzungen des Bebauungsplanes bezüglich der Höhe des Dachgeschosses eingehalten. Dadurch ist aber die Bewohnbarkeit des Obergeschosses auf Grund der entstehenden Dachschrägen eingeschränkt. Daraufhin entstand die nun eingereichte Tektur.
Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Achldorf“ und benötigt folgende weitere Befreiungen:

1. Befreiung von der Festsetzung Nr. 3.1.5.1 – Die Hälfte der Grundfläche des Dachgeschosses darf eine Höhe von 2,30m nicht überschreiten

2. Befreiung von der Geschossigkeit, Festsetzung Nr. 2.1.2 – Zwei Vollgeschosse als Höchstgrenze, geplant: drei Vollgeschosse

3. Befreiung von der festgesetzten Dachneigung, Festsetzung Nr. 3.1.1 – Zulässige Dachneigung 27° - 50°, geplant: 20°
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          

Gemäß der ursprünglichen Planung erreichte das Gebäude eine Wandhöhe von 4,05m und eine Firsthöhe von 6,62m. Mit der eingereichten Tekturplanung wird das Gebäude zukünftig eine Wandhöhe von 5,05m und eine Firsthöhe von 6,80m erreichen. Die Höhenentwicklung wäre durch die Erteilung der Befreiungen nur minimal beeinträchtigt.
Da im Gebiet bereits mehrfach Befreiungen erteilt wurden kann seitens der Verwaltung den Befreiungen zugestimmt werden, wird aber dennoch kritisch gesehen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zu dem geplanten Vorhaben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 2

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14. Bauantrag - Diana und Leonard Dobos, Obere Stadt 5, FlNr. 57/0, Gem. Vilsbiburg - Umbau eines Wohn- und Geschäftshauses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.05.2017 ö beschließend 14

Sachverhalt

Der Bauherr möchte das Gebäude „Obere Stadt 5“ in seiner Nutzung ändern. Dabei wird der Grundriss des Gebäudes nicht geändert.

Bestand:
EG                Laden
1.OG                Wohnung
2.OG                Wohnung (hierzu existieren Bestandspläne aus dem Jahr 1949, die eine
               Wohnung vermuten lassen)

Geplant:
EG                Laden
1.OG                Schank- und Speisewirtschaft
2.OG                Wohnung

Die Nutzungsänderung fügt sich hinsichtlich der Art und dem Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung ein.

Das Erdgeschoss und 2.OG bleiben in der genehmigten Nutzung erhalten und lösen damit keine neue Stellplatzpflicht aus.
Die Änderung der Wohnung in eine Schank- und Speisewirtschaft erfordert die Schaffung von Stellplätzen. Für die Bestandswohnung im 1.OG wurden keine Stellplätze gefordert wodurch für die neue Nutzung keine vorhandenen Stellplätze angerechnet werden können.
Gemäß der Stellplatzsatzung der Stadt Vilsbiburg ist je 10m² Nettogastraumfläche ein Stellplatz zu schaffen. Die geplante Nettogastraumfläche beträgt 35,38m². Da hier je volle 10m² ein Stellplatz zu erstellen ist, erfordert das Vorhaben drei neue Stellplätze. Diese können nicht auf dem Grundstück oder der näheren Umgebung nachgewiesen werden, wodurch sie vom Bauherren für 4.100€ je Stellplatz abzulösen sind (insgesamt 12.300€).

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zu dem geplanten Vorhaben. Die erforderlichen Stellplätze sind gemäß der Stellplatzsatzung der Stadt Vilsbiburg abzulösen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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15. Informationen und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.05.2017 ö informativ 15

Sachverhalt

Informationen

1. Parkplatzbeleuchtung Ballsporthalle
Bei der letzten Bau- und Umweltausschusssitzung am 05.04.2017 wurde zu TOP 1 eine Frage zur Parkplatzbeleuchtung an der Ballsporthalle gestellt. Stadträtin Feß wollte wissen, wieso die Beleuchtung dauerhaft angeschaltet ist. Diese Frage konnte während der Sitzung nicht abschließend beantwortet werden.

Daher die folgende Stellungnahme durch die Stadtwerke Vilsbiburg:
Die Straßenbeleuchtung in der Urbanstraße und die Beleuchtung an den Parkplätzen auf der Rückseite der Ballsporthalle wurden auf einen Stromkreis zusammengefasst. Die Beleuchtung am Parkplatz vor der Ballsporthalle und die beleuchteten Poller am Gehweg sind separat verkabelt und könnten durch Nachrüstung eines Schalters in der Ballsporthalle nach Bedarf ein- und ausgeschalten werden. Dies wurde in der Baubesprechung zu den Außenanlagen im Jahr 2010 festgelegt mit der Begründung, dass durch Absperrung des Parkplatzes mittels einer Schranke an der Einfahrt eine Beleuchtung überflüssig ist. Da die Schranke jedoch nie realisiert wurde und der Parkplatz auch jederzeit bei Großveranstaltungen in der Vilstalhalle von den Besuchern genutzt wird, empfiehlt die Verwaltung die Beleuchtung über die Steuerung der Straßenbeleuchtung zu schalten, da dies die Sicherheit und das Sicherheitsgefühl deutlich erhöht. Eine Absenkung nach 22:00 Uhr ist ohnehin vorhanden.


2. Fußgängerschutzanlage an der Aral Tankstelle
Die Grünphase der Fußgänger wurde auf 12 Sekunden erhöht.


3. Schutzstreifen für Radfahrer
In Vilsbiburg soll in einem Teilbereich der Frontenhausener Straße sowie im Pfarrbrückenweg ein Schutzstreifen für Radfahrer abmarkiert werden.
Hierzu wurde vom LRA Landshut ein Bescheid am 14.03.17 erlassen. Die Markierung wird vom Staatlichen Bauamt mit anderen Maßnahmen durchgeführt.
Im Pfarrbrückenweg (bei Kolpinggaststätte) und in der Frontenhausener Straße (bei Köstler) müssen noch bauliche Maßnahmen vorgenommen werden.
Da die baulichen Maßnahmen mit dem Staatlichen Bauamt abgestimmt werden müssen, ist ein Ortstermin nötig, der aber bis dato wegen Terminnot des Staatlichen Bauamtes nicht möglich war. Ferner konnte noch keine Firma gefunden werden, die den Auftrag –bezahlbar- ausführt. Diese Woche wird noch eine weitere Firma um ein Kostenangebot gebeten.
Hinweis: Die Baufirmen sind mit Arbeit derart ausgebucht, dass, wenn überhaupt, nur sehr hohe Angebote abgegeben werden.


4. Häckselaktion im Gemeindebereich der Stadt Vilsbiburg
Die Stadt Vilsbiburg hat mit dem Maschinenring Vilsbiburg am 07. Und 08.04.17 eine Häckselaktion durchgeführt.
Laut Auskunft vom Maschinenring haben sich 25 Teilnehmer gemeldet. Davon waren 10 in den Ortsteilen verteilt.
Die Aktion wurde am 07.04. abends, am 08.04. tagsüber und 10./11./12.04. abends durchgeführt. Durch die Verwaltung konnte festgestellt werden, dass die Teilnehmer sehr zufrieden waren. Ferner wären bis auf wenige Ausnahmen alle in der Lage gewesen, den Hecken-, Strauch- und Baumschnitt selbst zu entsorgen.
Einige Teilnehmer wollten „Grüngut“ durch diese Aktion entsorgen lassen. Hier wurde z.B. Laub in Säcken verpackt bereitgestellt. Dieses „Grüngut“ wurde nicht entsorgt, da eine Häckselaktion organisiert war und keine „Grüngutentsorungsaktion“.
Die angefallenen Kosten liegen ca. bei 2.500 Euro. Die genauen Kosten können erst nach abgeschlossener Rechnungstellung beziffert werden.


Anfragen

1. Stadtrat Hiller fragt an, wann das Wappen wieder am Stadtturm angebracht wird. Auf Grund der Verwitterung des aufgemalten Wappens erfragt er eine andere Lösung als eine Bemalung.

Ebenfalls erkundigt er sich nach der Trennwand in der Vilstalhalle. Im Beschluss vom 05.09.2017 war im Zusammenhang mit der Reparatur des Vorhangs die Rede von der „Kürzung“. Gemeint war die vertikale Kürzung, verstanden wurde allerdings die horizontale Kürzung. Er erkundigt sich nun nach einem Lösungsvorschlag, da nun die Lärmdämmung zwischen den einzelnen Hallen nicht mehr gegeben sei.

2. Stadträtin Koj erkundigt sich, wann der Durchgang beim Winterer Haus wieder frei wird.

3. Stadträtin Feß weist darauf hin, dass die Holzbrücke auf dem Fuß- und Radweg zum Schwimmbad zur Absturzsicherung immer noch durch ein provisorisches Geländer („Art Bauzaun“) ausgestattet sei und bittet dies zu überprüfen.

Datenstand vom 11.01.2018 13:23 Uhr