Datum: 04.04.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Aula der Mittelschule
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Vilsbiburg
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 20:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Fortführung des Klimaschutzkonzeptes über ein Vorreiterkonzept
2 Resolution zur lokalen Energie-Gewinnung; Runder Tisch der Klimakommune Vilsbiburg
3 Abwägung, Billigungs- und Auslegungsbeschluss - Bebauungs- mit Grünordnungsplan Solarpark Karwill und Flächennutzungsplan Deckblatt 20
4 Vilsbiburger Kommunalunternehmen (VibKo) - Jahresabschluss 2020 und Wirtschaftsplan 2022
5 Besetzung des Auswahlgremiums für das VgV Verfahren der Planungsleistungen für Heizung, Lüftung und Sanitär für die umfassende Sanierung der Vilstalhalle
6 Vollzug des Ladenschlussgesetzes - Aufhebung und Neuerlass einer Verordnung über die Freigabe von verkaufsoffenen Sonntagen aus besonderem Anlass für das Jahr 2022
7 Informationen, Anfragen von Stadtratsmitgliedern und Bürgeranfragen
7.1 Bürgeranfrage - Antrag des TSV Vilsbiburg auf Auszahlung aus dem Manfred-Peach Erbe

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1. Fortführung des Klimaschutzkonzeptes über ein Vorreiterkonzept

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 04.04.2022 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Stadt Vilsbiburg hat im Jahr 2010 ein Klimaschutzkonzept erstellen lassen und dessen Umsetzung in seiner Sitzung am 18.10.2010 beschlossen.  Im Dezember 2011 wurde ein Klimaschutzmanager eingestellt, zur Unterstützung der Umsetzung der Ziele des Konzeptes.
Im Lauf der Zeit wurden einige Maßnahmen auf den Weg gebracht bzw. umgesetzt, wie beispielsweise das Bürgersolarfeld, Einspar- und Energieeffizienzmaßnahmen mittels Beratung und Förderung im Bau- und Wohnbereich, klimafreundliche Mobilität oder Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit zu allen Energie- und Klimaschutzfragen. 
Im Sommer 2021 wurde die Verwaltung beauftragt, das Konzept hinsichtlich einer Bestandsaufnahme der Umsetzung sowie einer Weiterentwicklung zu bewerten sowie dieses vorzustellen. Im Herbst 2021 wurde die Verwaltung von Seiten der Bundesregierung informiert, dass ab Anfang 2022 eine Förderung zu einem Folgekonzept kommen würde, einem sogenannten Vorreiterkonzept, gedacht für bereits erfahrene Kommunen im Klimaschutz. Daher hat man festgelegt, diese Aufgabe der Recherche und Erörterung an ein Fachbüro zu übertragen, um sie im Rahmen der Konzeption zu erfüllen. Dieses wurde im Stadtrat im Dezember bekannt gegeben. 
Nach eingehender Recherche, auch in Abstimmung mit dem Klimaschutzreferat der Stadt Landshut, die zeitgleich denselben Weg geht, wurde nun ein Fachbüro gefunden, das dieses Vorreiterkonzept erstellen könnte und es hier vorstellen wird: die Fa. B.A.U.M. Consult aus München. 
Für die Kosten des „Integrierten Vorreiterkonzeptes zum Klimaschutz“ werden mit zumindest 50.000 € veranschlagt, sofern sich die Öffentlichkeitsbeteiligung in einem überschaubaren Rahmen hält. Die Förderung dieses Konzeptes von Seiten des Bundes beträgt 50% (nähere Infos: siehe https://www.klimaschutz.de/de/foerderung/
foerderprogramme/kommunalrichtlinie/erstellung-eines-integrierten-vorreiterkonzepts). Voraussetzungen dafür sind - neben dem Anspruch, dessen Aktionsplan schrittweise umzusetzen - dass der Stadtrat folgendes beschließt:
  1. Treibhausgasneutralität (THG-Neutralität) der Stadt Vilsbiburg bis zum Jahr 2040
  2. Treibhausgasneutralität (THG-Neutralität) der städtischen Verwaltung mit ihren Einrichtungen bis zum Jahr 2035

Diskussionsverlauf

Herr Martin Sailer des Fachbüros B.A.U.M.Konsult hat das Vorreiterkonzept detailliert vorgestellt und es als ambitioniertes Klimaschutzkonzept bezeichnet. Grundsätzlich wurde im Gremium das Vorreiterkonzept positiv bewertet. StR Florian Anzeneder wollte wissen, ob bei der Betrachtung auch örtliche Firmen berücksichtigt werden. Darauf erklärte Herr Martin Sailer, dass dies der Fall ist, aber nur der Fußabdruck welcher in Vilsbiburg entsteht mit eingerechnet wird.  Auf Nachfrage wurde erklärt, dass sollten z.B. im Jahre 2040 noch Öl- oder Gasheizungen in Vilsbiburg laufen, diese Immissionen anderweitig kompensiert werden müssen. StR Josef Sterr stellte fest, dass die Handlungsspielräume des Stadtrates im privaten Bereich teilweise sehr gering sind. Klimaschutzmager Georg Straßer erklärte dazu, dass man mit einem ausgeweiteten Beratungskonzept viel erreichen kann. StR Florian Anzeneder meinte man habe keine Möglichkeit die festgesetzten Ziele im privaten Sektor einzufordern. Auf Nachfrage von StRin Claudia Geilersdorfer erklärte Herr Martin Sailer, dass der Stadtrat die Fortschritte im Konzept jährlich überprüfen wird.

Beschluss

  1. Die Stadt Vilsbiburg schreibt die Erstellung eines Integrierten Vorreiterkonzeptes zum Klimaschutz an ein Fachbüro aus und wird ein geeignetes damit beauftragen.
  2. Die Kosten des Konzeptes von bis zu 50.000 € werden als außerplanmäßige Ausgabe genehmigt. 
  3. Die Stadt Vilsbiburg beantragt die Bundesförderung für dieses Konzept.
  4. Die Stadt Vilsbiburg als Kommune wird bis zum Jahr 2040 Treibhausgas-neutral.
  5. Die Verwaltung der Stadt Vilsbiburg mit seinen Einrichtungen wird bis zum Jahr 2035 Treibhaugas-neutral.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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2. Resolution zur lokalen Energie-Gewinnung; Runder Tisch der Klimakommune Vilsbiburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 04.04.2022 ö beschließend 2

Sachverhalt

Der „Runde Tisch Klimaschutz“ hat am 09.03.2022 eine „Resolution zur lokalen Energiegewinnung“ an die Stadt Vilsbiburg gesandt, ebenso an den Stadtrat und an die Vilsbiburger Zeitung, siehe Anlage.

Diskussionsverlauf

Der städtische Klimaschutzbeauftragte Hr. Löffl hat die Resolution nochmals vorgestellt.
StR Wolfgang Schwimmer machte den Vorschlag die Resolution und die dazugehörige Präsentation auf der Homepage der Stadt Vilsbiburg zu veröffentlichen. 

Beschluss

Der Stadtrat und die Verwaltung der Stadt Vilsbiburg nehmen die Resolution vom 09.03.2022 zur Kenntnis. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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3. Abwägung, Billigungs- und Auslegungsbeschluss - Bebauungs- mit Grünordnungsplan Solarpark Karwill und Flächennutzungsplan Deckblatt 20

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 04.04.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange fand in der Zeit vom 08.10.2020 bis einschließlich 09.11.2020 statt. Insgesamt wurden 22 externe Träger öffentlicher Belange und 10 rathausinterne Fachstellen beteiligt.

Von Seiten der Öffentlichkeit wurden insgesamt 229 Stellungnahmen abgegeben.

Frau Huber vom Ingenieurbüro KomPlan aus Landshut stellt den Entwurf des Bebauungsplanes und den des Flächennutzungsplanes mitsamt den eingegangenen Stellungnahmen und den Abwägungsvorschlägen aus der Beteiligung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB vor. 

Diskussionsverlauf

Fr. Huber vom Ingenieurbüro KomPlan hat die Unterlagen vorgestellt. StR Hermann Bauer verwies darauf, dass auf der Fläche teilweise eine Ackerzahl von 51 vorhanden ist und plädierte dafür die Belange der Landwirtschaft zu beachten. Weiter verwiese er auf die Stellungnahme der Regierung von Niederbayern, wonach die Standortauswahl nur bedingt nachvollziehbar ist, sowie auf die negative Bewertung des städtischen Bauamtes. StR Josef Sterr ergänzte zu den vorangegangenen Argumenten, dass der Standort auf einem Höhenrücken liegt und somit nicht geeignet ist. 

StR Wolfgang Schwimmer verwies auf die positiven Stellungnahmen zu dem Projekt und erklärte, dass sich die negativen Stellungnahmen teilweise noch auf einen alten Planungsstand beziehen. 

StRin Michaela Feß stellte einen Antrag zur Geschäftsordnung wonach nach §30 Abs.5 der GeschO eine namentliche Abstimmung zu erfolgen hat.

StR Florian Anzeneder verwies auf die Vielzahl von Einwendungen der Bürgerschaft des Ortsteils Seyboldsdorf, welche in die Entscheidung mit einfließen müssen.

StRin Sabine Furtmayr-Sendöl erklärte, dass sie viele Gespräche mit den Seyboldsdorfer Bürgerinnen und Bürgern geführt hat. Viele fühlten sich mit der Unterschriftenliste überrumpelt oder hatten nicht die nötigen Hintergrundinformationen.

StR Dr. Manfred v. Dewitz verwies auf einen nötigen schnellen Ausbau der erneuerbaren Energien und sagte, man müsse jetzt entscheiden, ob man diesen Ausbau unterstützt.

StR Karlheinz Hiller sagte, es handelt sich dabei um eine Fläche zur Energiegewinnung wie z.B. auch ein Maisfeld zur Energiegewinnung für eine Biogasanlage dient. Mit dem Unterschied, dass die Stadt Vilsbiburg keine Möglichkeit hat ein Maisfeld für eine Biogasanlage zu verhindern. Weiter ist die Energieerzeugung über eine PV-Freiflächenanlage wesentlich höher als über ein Maisfeld für eine Biogasanlage.

Zweiter Bürgermeister Rudolf Lehner verwies auf die Beeinträchtigungen der Nachbarschaft und auf die Vorbehalte im Ortsteil Seyboldsdorf. Er wies in diesem Zusammenhang auf mögliche alternative Grundstücke hin

Beschluss 1

Antrag zur Geschäftsordnung - nach §30 Abs.5 der GeschO auf eine namentliche Abstimmung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 9

Beschluss 2

Der Stadtrat beschließt die Abwägungen zu den Einwendungen und Anregungen aus der Bürger- und Fachstellenbeteiligung zum Bebauungsplan „Solarpark Karwill“ und zur Änderung des Flächennutzungsplanes mittels Deckblatt 20 wie vorgeschlagen.

Der Stadtrat billigt den Bebauungsplan „Solarpark Karwill“, inklusive der Anpassung der Baugrenze zum Wohngebäude Karwill 40 ½ mit einem Abstand von 50 Metern, und die Änderung zum Flächennutzungsplan mittels Deckblatt 20 unter Berücksichtigung der Abwägungen zu den Einwendungen und Anregungen aus der Bürger- und Fachstellenbeteiligung.

Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Fachstellenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB für beide Bauleitpläne durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 10

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4. Vilsbiburger Kommunalunternehmen (VibKo) - Jahresabschluss 2020 und Wirtschaftsplan 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 04.04.2022 ö 4

Sachverhalt

a) Jahresabschluss 2020 – Informationen
Der Jahresabschluss 2020 wurde von Wirtschaftsprüfer Jürgen Gleixner geprüft. Ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk wurde von ihm erteilt.
Das Jahr 2020 schließt mit einer Bilanzsumme von EUR 7.032.569,24 und einem Jahresverlust von EUR 295.523,82.
Der Verwaltungsrat hat in seiner Sitzung am 21.03.2022 den Jahresabschluss förmlich festgestellt und beschlossen, dass der Jahresverlust 2019 in Höhe 300.496,85 € mit den allgemeinen Rücklagen verrechnet wird. Der Jahresverlust 2020 in Höhe von 295.523,82 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Der Vorstand wurde entlastet.
Der Abschlussbericht liegt in der Kämmerei zur allgemeinen Einsichtnahme aus.

b) Wirtschaftsplan 2022 – zur Kenntnis an den Stadtrat
Der Wirtschaftsplan 2022 wurde vom Verwaltungsrat des Vilsbiburger Kommunalunternehmens am 21.03.2022 in der vorliegenden Fassung beschlossen. Die grundlegenden Angaben sind dem Bericht zum Wirtschaftsplan zu entnehmen.
Der Erfolgsplan schließt mit einem planmäßigen Verlust von 308.376,88 €. Da dieser Betrag im Vermögensplan mit den zahlungsunwirksamen Aufwendungen (Abschreibungen) verrechnet wird, ergibt sich tatsächlich ein liquider Fehlbetrag in Höhe von 64.703,88 €.
Hier sind vor allem die immer noch durch die Corona-Pandemie verringerten Mieteinnahmen zu spüren. Ebenso spielt hier die geplante Sanierung der undichten Stelle im Terrassenbereich eine wesentliche Rolle. Die Liquidität des Unternehmens ist dadurch allerdings nicht gefährdet.

Beschluss

Der Jahresabschluss 2020, der Wirtschaftsplan 2022 des Vilsbiburger Kommunalunternehmens (VibKo) werden zur Kenntnis genommen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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5. Besetzung des Auswahlgremiums für das VgV Verfahren der Planungsleistungen für Heizung, Lüftung und Sanitär für die umfassende Sanierung der Vilstalhalle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 04.04.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

In der Sitzung des BUA am 22.02.2022 wurde über das VgV-Verfahren zur Beauftragung der Planungsleistungen für Heizung, Lüftung und Sanitär für die umfassende Sanierung der Vilstalhalle informiert.

Die Zusammensetzung des Auswahlgremiums ist im Stadtrat zu beschließen.

Die Betreuung des Verfahrens erfolgt durch die Kanzlei Prof. Dr. Rauch & Partner mbB aus Regensburg. Folgende Zusammensetzung wurde vorgeschlagen:

  • Erste Bürgermeisterin
  • Ein Vertreter je Fraktion
  • Vertreter der Verwaltung (Herr Binner und Herr Sarcher)

Durch die Fraktionen wurden folgende Vertreter benannt:

CSU:                        Herr Christian Frankowski  
Freie Wähler:                Frau Doris Pollner
SPD:                        Herr Johann Sarcher
bul/die Grünen:        Frau Michaela Feß

Als Termin für Vorstellung und Auswahl des Planungsbüros für die Planungsleistungen für Heizung, Lüftung und Sanitär bitten wir sich den 20.04.2022 vorzumerken.
Der Termin ist ganztägig.

Beschluss

Seitens des Stadtrates besteht Einverständnis mit der vorgeschlagenen Zusammensetzung des Gremiums für die Auswahl des Planungsbüros HLS zum Projekt „Umfassende Sanierung der Vilstalhalle“.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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6. Vollzug des Ladenschlussgesetzes - Aufhebung und Neuerlass einer Verordnung über die Freigabe von verkaufsoffenen Sonntagen aus besonderem Anlass für das Jahr 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 04.04.2022 ö beschließend 6

Sachverhalt

Dem Stadtrat wird vorgeschlagen aufgrund des „verschobenen“ Mittefastenmarktes die derzeit bestehende Verordnung aufzuheben und eine neue Verordnung zu erlassen, dass an folgenden Sonntagen: Sonntag, den 22. Mai 2022 anlässlich eines Frühlingsmarktes,
Sonntag, den 04. September 2022 anlässlich eines Foodtruckmarktes,
Sonntag, den 09. Oktober 2022 anlässlich des Dionysimarktes,

im Jahr 2022 die Verkaufsstellen im Stadtgebiet geöffnet sein dürfen.

Die Termine sowie die Bezeichnung des Ersatzmarktes (Frühlingsmarkt) wurden mit dem Förder- und Werbeverein abgesprochen. Verkaufsoffene Sonntage müssen in Verbindung mit einer Veranstaltung stehen. Die Corona-Pandemie kann sich auch dieses Jahr noch auf die Veranstaltungsplanungen auswirken.


Der Landesverband für den Bayerischen Einzelhandel und die Gewerkschaft ver.di haben sich zu den vorgeschlagenen Terminen nicht mehr geäußert.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die im Entwurf vorgelegte Verordnung über die Freigabe von verkaufsoffenen Sonntagen im Kalenderjahr 2022.
Die Verordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig wird die Verordnung der Stadt Vilsbiburg über die Freigabe von verkaufsoffenen Sonntagen aus besonderem Anlass für das Jahr 2022 vom 24.01.2022 außer Kraft gesetzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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7. Informationen, Anfragen von Stadtratsmitgliedern und Bürgeranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 04.04.2022 ö informativ 7
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7.1. Bürgeranfrage - Antrag des TSV Vilsbiburg auf Auszahlung aus dem Manfred-Peach Erbe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 04.04.2022 ö informativ 7.1

Sachverhalt

Helmut Schindler hielt einen längeren Monolog über die Entscheidung des Stadtrates zur Zustimmung des Antrags des TSV Vilsbiburg auf Auszahlung aus dem Manfred-Peach Erbe.
Auf die wiederholten Aufforderungen aus dem Gremium eine konkrete Frage zu stellen ging Hr. Schindler nicht ein.  

Datenstand vom 06.05.2022 07:00 Uhr