Datum: 02.05.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Aula der Mittelschule
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Vilsbiburg
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:30 Uhr bis 22:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Vorstellung der Planungen zum Ausbau des Knotenpunktes westlich Vilsiburg an der B299 - Staatliches Bauamt
2 Zweckvereinbarung für den Breitbandausbau im Wege der interkommunalen Kooperation
3 Gebührenanpassung der städtischen Einrichtungen - Kindertageseinrichtungen - Berichtigung
4 Anpassung der Benutzungsordnung der Städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen
5 Bebauungsplan SO Solarpark Gaindorf und Änderung des Flächennutzungsplanes mittels DB 21 - Einstellungs- bzw. Aufhebungsbeschluss
6 Verlängerung Beschluss Notariatsurkunden für Grundstücksverkäufe im Baugebiet "Burger Feld"
7 Sanierung Vilstalhalle - Auftragsvergabe Planungsleistungen HLS
8 Sanierung Vilstalhalle - Auftragsvergabe Planungsleistungen ELT
9 Grundschule Vilsbiburg - Bewertungsmatrix
10 Informationen, Anfragen von Stadtratsmitgliedern und Bürgeranfragen
10.1 Informationen zur digitalen Bürgerversammlung 2022
10.2 Information - Pop-Up Store
10.3 Protokolle der Beauftragten - Anfrage StRin Ritt
10.4 Änderungen der Beschlussvorlagen im RIS - Anfrage StR Sterr
10.5 Bürgeranfrage - Geschosswohnungsbau in Baugebieten

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1. Vorstellung der Planungen zum Ausbau des Knotenpunktes westlich Vilsiburg an der B299 - Staatliches Bauamt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 02.05.2022 ö beschließend 1

Sachverhalt

Herr Bayerstorfer und Herr Haslbeck vom Staatlichen Bauamt Landshut werden den aktuellen Stand der Planungen zum Ausbau des Knotenpunktes westlich Vilsbiburg an der B299 vorstellen. 

Die Präsentation wird in das Ratsinformationssystem eingestellt. 

Diskussionsverlauf

Hr. Bayerstorfer vom Staatlichen Bauamt Landshut stellte dem Gremium die Unterlagen zum aktuellen Planungsstand vor. Die Vorteile der neuen Planung gegenüber der ersten Vorplanung wurden aufgezeigt.
StR Josef Sterr stellte fest, dass die Tieferlegung der Straße gegenüber der ersten Vorstellung   Vorteile bringt, allerdings müsse hier Klarheit hinsichtlich der Finanzplanung und der Fördermöglichkeiten vorausgesetzt werden. Da der Kostenanteil für die Stadt Vilsbiburg von der Fahrbahnbreite abhängig ist, wurde die Frage gestellt, ob es notwendig ist, die Fahrbahn (mit Nebenstreifen und Radweg) 8m breit bauen zu müssen und es eine naturnähere Variante möglich wäre. Hr. Bayerstorfer erklärte darauf, dass es hinsichtlich der Kostenverteilung keinen Ermessensspielraum gibt und nur nach Breite abgerechnet werden kann. Bzgl. der Fördermöglichkeiten soll sich die Stadt Vilsbiburg in Absprache mit dem Staatlichen Bauamt, mit der Regierung vorab abstimmen, da diese federführend für Zuwendungen zuständig ist. Bei Geh- und Radwegen ist zwischen Freizeit- und Alltagsradverkehr zu unterscheiden und zu beachten, dass beim Alltagsradverkehr von den Nutzern eine kurze Strecke und eine ordentlich befestigte Strecke gefordert ist. Es ist nicht sinnvoll den Radweg als eigenes Bauwerk umzusetzen. Hinsichtlich der Breite wird das Staatliche Baumt nochmal prüfen, ob es möglich ist, diese zu reduzieren und stimmt sich im Anschluss mit der Stadt Vilsbiburg ab. Hr. Bayerstorfer wies bereits darauf hin, dass man sich aufgrund des Verkehrsaufkommens bewusst für 8m entschieden hat. Auf Nachfrage der Ersten Bürgermeisterin Sibylle Entwistle, ob der Gesamtbetrag sofort bei Baubeginn fällig wäre, erklärte Hr. Bayerstorfer, dass hier nach Baufortschritt abgerechnet wird und das Staatliche Bauamt in Vorleistung geht. Es wird von einer Bauzeit von 2 Jahren ausgegangen. 
StRin Michaela Feß lehnte das Vorhaben auch nach den Änderungen ab und verlangte die schriftliche Beantwortung des eingereichten Fragenkatalogs. Es wurde eine genauere Information dazu verlangt, da der Kostenaspekt für die Stadt eine Belastung darstellt. Weiter führte sie auf, dass der Bau der Straße das Acker- und Landschaftsbild zerstört und der Zugang nach Vilsbiburg für die Bürger umständlicher wird. Die Erste Bürgermeisterin wies darauf hin, dass bei anderen Projekten entsprechend flexibel reagiert wird. Hr. Bayerstorfer erklärte dazu, dass eine problemlose Zufahrt nach Vilsbiburg möglich ist und eine bessere Verteilung des Verkehrs das Ziel ist. Bzgl. der Kosten kann kein Festpreis vereinbart werden, da dieser gemeinschaftlich zu tragen ist und keine sichere Prognose über die Kosten- und Preissteigerung abgegeben werden kann. Es können durch Planungsoptimierungen Risiken minimiert werden. Während der Bauphase gibt es keine Möglichkeiten mehr die Ausführung zu ändern. Im Jahr 2020 wurden bereits Gespräche über die Ausführung geführt und festgestellt, dass es verkehrlich keine andere Möglichkeit gibt das Projekt umzusetzen, wenn das Gewerbegebiet angeschlossen werden soll.
StR Johann Sarcher bestätigte die Ausführungen dahingehend, dass die Stadt hier eine Verantwortung bzgl. der Entwicklung des Gewerbegebiets hat und daran gedacht werden soll, dass die B299 auch irgendwann ausgebaut werden wird.
StR Dr. Manfred v. Dewitz fragte nach, warum in Dingolfing und Ingolstadt eine andere Lösung bereits funktioniert. Hr. Bayerstorfer erklärte dazu, dass dies von der örtlichen Situation und von der Verkehrsbelastung abhängig ist.
StR Wolfgang Schwimmer bestätigte, dass die Anbindung zum Gewerbegebiet notwendig ist und hier der Aspekt im Vordergrund stand einen durchfließenden Verkehr zu gewährleisten. Allerdings ist die Belastung der Zu- und Abfahrten an dieser Stelle nicht sehr hoch. Anders wäre dies bei der Zufahrt von Vilsbiburg aus auf die B388. Es bringe also nichts, wenn der Verkehr am Kreisel entlastet wird und wg. der Engstelle (Zufahrt B388) der Verkehr nicht fließen kann.
Hr. Bayerstorfer erklärte, dass sich bei der Verkehrsuntersuchung lediglich am Kreisel der Rückstau ergeben hat, ein Vergleich nicht möglich ist und die Lösung den Zweck der Verkehrsentlastung erfüllen soll. 
StR Florian Anzeneder merkte an, dass die Grundsatzdiskussion bereits in früheren Sitzungen geführt wurde und man damalige Entscheidungen nicht anzweifeln sollte. Zur Optimierung der Planungen ist die Zustimmung notwendig.
Auf Nachfrage von StRin Claudia Geilersdorfer wie sich die Höhenverhältnisse ergeben und ob andere Ausbauplanungen in die vorgestellten Planungen mit eingeflossen sind, zeigte Hr. Bayersdorfer anhand des Lageplans die Höhenberechnungen nochmals auf und erklärte dazu, dass die GVS angehoben werden muss, um geländeeben bauen zu können. Hr. Bayerstorfer bestätigte, dass ein dreistreifiger Ausbau der Strecke Geisenhausen-Vilsbiburg im Vorentwurf geplant wurde. 

Beschluss

Die Stadt Vilsbiburg stimmt den optimierten Planungen des staatlichen Bauamts zum
Knotenpunkt westlich Vilsbiburg an der B299 zu. Die Unterlagen für das Rechtsverfahren soll auf Basis der optimierten Planung (GVS wird über B299 geführt) erstellt und das Planfeststellungsverfahren dementsprechend beantragt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 4

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2. Zweckvereinbarung für den Breitbandausbau im Wege der interkommunalen Kooperation

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 02.05.2022 ö 2

Sachverhalt

Die Stadt Vilsbiburg plant den Abschluss einer Zweckvereinbarung für den Breitbandausbau im Wege der interkommunalen Kooperation mit der Gemeinde Bodenkirchen für den Ortsteil Oberbach 32. Eine FttB-Miterschließung (FttB: Fiber to the Building, Glasfaser bis ins Gebäude) durch die Gemeinde Bodenkirchen über Prölling ist wesentlich günstiger als eine Erschließung durch die Stadt Vilsbiburg über Frauensattling.
Kosten: Der Ausbau wird staatlich gefördert (Fördersatz 90 v. H.).
Ein Entwurf der Zweckvereinbarung mit eingearbeiteten Änderungs-/Ergänzungsvorschlägen der Rechtsaufsichtsbehörde beim Landratsamt Landshut liegt bei (Aktenzeichen 0474.03).

Diskussionsverlauf

StR Josef Sterr fragte in diesem Zusammenhang nach, ob bereits darüber nachgedacht wurde, dass bzgl. des Ausbaugebiets Richtung Geisenhausen Gespräche in diese Richtung geführt werden. Vielleicht können auch hier über Fremdanbieter bessere Leistungen erzielt werden. Die Anregung wird an die Verwaltung zu Klärung herangetragen.

Beschluss

Der Stadtrat stimmt dem Abschluss einer Zweckvereinbarung für den Breitbandausbau im Wege der interkommunalen Kooperation mit der Gemeinde Bodenkirchen für den Ortsteil Oberbach 32 gemäß vorgelegtem Entwurf (Aktenzeichen 0474.03) zu. Die Zustimmung erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde beim Landratsamt Landshut.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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3. Gebührenanpassung der städtischen Einrichtungen - Kindertageseinrichtungen - Berichtigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 02.05.2022 ö 3

Sachverhalt

Bei den am 14.03.2022 vom Stadtrat beschlossenen Benutzungsgebühren der Kindertageseinrichtungen muss eine Berichtigung erfolgen. Der Wortlaut des untenstehenden Satzes (Kinder unter drei Jahren...) muss ersetzt werden.


Kindergarten ab 01.09.2022


Buchungszeit
Gebühren

 

 
 

seit 9/2011
seit 9/2014
seit 9/2017
ab 9/2020
ab 9/2022
4 - 5 Stunden
60,00 €
65,00 €
70,00 €
75,00 €
88,00  
5 - 6 Stunden
65,00 €
70,00 €
75,00 €
82,00 €
97,00  
6 - 7 Stunden
70,00 €
75,00 €
80,00 €
89,00 €
106,00  
7 - 8 Stunden
75,00 €
80,00 €
85,00 €
96,00 €
115,00  
8 - 9 Stunden
81,00 €
87,00 €
95,00 €
103,00 €
124,00  
9 - 10 Stunden
87,00 €
93,00 €
100,00 €
110,00 €
133,00  








Kinder unter 3 Jahren zahlen das Doppelte. Ab dem 3. Geburtstag den Kindergartenbeitrag. Falscher Wortlaut

wird ersetzt durch: 

Kinder unter 3 Jahren zahlen den Kinderkrippenbeitrag. Ab dem 3. Geburtstag den Kindergartenbeitrag.









 
seit 9/2013
 
ab 9/2020
ab 9/2022
Essensgeld pro Essen
2,25 €
2,50 €
 
3,00 €
3,50 €






 



 
seit 9/2016
ab 9/2020
ab 9/2022
Brotzeitgeld je Monat
 
 
10,00 €
 
 
Abholzeit bis 14 Uhr

 
 
12,00 €
12,00 €
Abholzeit nach 14 Uhr
 
 
 
18,00 €
18,00 €



















Kinderkrippe ab 01.09.2022








Buchungszeit
Gebühren
 

 
 
 
 
seit 11/2011
seit 9/2014
seit 9/2017
ab 9/2020
ab 9/2022
2 – 3 Stunden
100,00 €
110,00 €
120,00 €
125,00 €
 entfällt
3 – 4 Stunden
110,00 €
120,00 €
130,00 €
138,00 €
143,00  
4 – 5 Stunden
120,00 €
130,00 €
140,00 €
150,00 €
157,00  
5 – 6 Stunden
130,00 €
140,00 €
150,00 €
164,00 €
183,00  
6 – 7 Stunden
140,00 €
150,00 €
160,00 €
178,00 €
210,00  
7 – 8 Stunden
150,00 €
160,00 €
170,00 €
192,00 €
236,00  
8 – 9 Stunden
162,00 €
174,00 €
190,00 €
206,00 €
262,00  
9 – 10 Stunden
174,00 €
186,00 €
200,00 €
220,00 €
287,00  







Essensgeld pro Essen
 
seit 9/2013
 
ab 9/2020
ab 9/2022
inkl.Brotzeit
2,00 €
2,50 €
 
3,00 €
3,50 €
















Kinderhort ab 01.09.2022













Buchungszeit
Gebühren





 
seit 9/2011
seit 9/2014
seit 9/2017
ab 9/2020
ab 9/2022
2 - 3 Stunden
59,00 €
64,00 €
70,00 €
78,00 €
83,00  
3 - 4 Stunden
66,00 €
71,00 €
75,00 €
85,00 €
92,00  
4 - 5 Stunden
73,00 €
78,00 €
85,00 €
95,00 €
101,00  
5 - 6 Stunden
80,00 €
85,00 €
90,00 €
102,00 €
110,00  
für die Ferienbetreuung
 
 
 
 
 
6 - 7 Stunden
87,00 €
92,00 €
100,00 €
109,00 €
135,00  
7 - 8 Stunden
94,00 €
99,00 €
105,00 €
116,00 €
146,00  
8 - 9 Stunden
101,00 €
107,00 €
115,00 €
126,00 €
157,00  








 
 
seit 9/2013

ab 9/2020
ab 9/2022
Essensgeld pro Essen inkl. Brotzeit
2,80 €
3,50 €
 
4,00 €
4,50 €













Geschwisterermäßigung





für das zweite Kind 50 % 





für das dritte und jedes weitere Kind 75 %



ab 9/2011 nur innerhalb einer Einrichtung



ab 9/2013 einrichtungsübergreifend für alle Kitas und trägerübergreifend

ab 4/2019 auch, wenn beim ersten Kind der Beitragszuschuss durch den Bay. Staat erfolgt.







Gebühren für Mittagsbetreuung ab 01.09.2022











Buchungszeit
 




Gebühren
 
 
seit 9/2009
seit 9/2014
ab 9/2017
ab 9/2020
ab 9/2022
 
 
 
 
 
 
 
2 Stunden
 
27,50 €
30,00 €
          33,00 € 
          36,00 € 
          46,00 € 
3 Stunden
 
33,00 €
35,00 €
          38,00 € 
          41,00 € 
          51,00 € 







Mittelschule












 
 
seit 9/2009
seit 9/2014
ab 9/2017
ab 9/2020
ab 9/2022
Essensgeld pro Essen
 
            3,80 € 
            4,20 € 
            4,20 € 
            4,50 € 
            5,00 € 

Beschluss

Die Gebühren für die Kindertageseinrichtungen, sowie das Essengeld werden ab dem 01.09.2022 wie vorgestellt festgesetzt. Auf die Berichtigung der Gebühren von Kindern unter drei Jahren wird verwiesen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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4. Anpassung der Benutzungsordnung der Städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 02.05.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

Durch die Erhöhung der Benutzungsgebühren müssen diese auch in der Benutzungsordnung angepasst werden.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Benutzungsordnung für alle städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen wie vorgeschlagen. Sie tritt zum 1. September 2022 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Dokumente
Download Benutzerordnung 09-2022_20220328.pdf

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5. Bebauungsplan SO Solarpark Gaindorf und Änderung des Flächennutzungsplanes mittels DB 21 - Einstellungs- bzw. Aufhebungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 02.05.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

In der Sitzung des Stadtrates am 22.11.2021 wurden die Stellungnahmen und Einwendungen zu den Bauleitplanverfahren vorgestellt und behandelt. 

Im Gremium folgte eine kontroverse Diskussion für und gegen die Errichtung einer PV-Freiflächenanlage an dieser Stelle. 

Mit 15:8 Stimmen wurde der Bebauungsplan und der Flächennutzungsplan nicht gebilligt, da sich einige Belange nicht abwägen ließen. 

Der entsprechende Beschluss vom 22.11.2021 ist der Anlage beigefügt.

Das Verfahren ist daher einzustellen. 

Diskussionsverlauf

StR Josef Sterr stellte fest, dass der Aufstellungsbeschluss damals bewusst aufgestellt wurde. Dem Solarpark Karwill wurde in einer der letzten Sitzungen zugestimmt und ein Park in Gaindorf abgelehnt. Stellt man diese zwei Projekte gegenüber hätte der Solarpark in Gaindorf gebaut werden müssen, um dem Schutzgut Mensch hinsichtlich der guten Nachbarschaft gerecht zu werden.
Stadtbaumeister Gerhard Binner erklärte, dass es sich hier um zwei unabhängige Bauleitverfahren handelt und keine Vergleiche gezogen werden können.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt das Verfahren zum Bebauungsplan „SO Solarpark Gaindorf“ und zur Änderung des Flächennutzungsplanes mit dem „Deckblatt 21“ einzustellen.

Der Aufstellungsbeschluss zu oben genannten Bauleitplänen vom 10.02.2020 wird aufgehoben.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 6

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6. Verlängerung Beschluss Notariatsurkunden für Grundstücksverkäufe im Baugebiet "Burger Feld"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 02.05.2022 ö beschließend 6

Sachverhalt

Grundsätzlich ist für die Genehmigung von notariellen Kaufverträgen (zwischen 50.000 EUR und 250.000 EUR) der Haupt- und Finanzausschuss zuständig. 
Da zwischen der Beurkundung beim Notar und der möglichen Genehmigung im Haupt- und Finanzausschuss mehrere Wochen oder sogar bis zu zwei Monate liegen können, wurde bereits beim Verkauf der Grundstücke in den Baugebieten „Burger Feld“ oder auch „Grub-Süd“ und „Seyboldsdorf Süd-Ost“ flexible und bürgerfreundliche Lösungen getroffen. 
Der Stadtrat hat von seiner Delegationsmöglichkeit Gebrauch gemacht und der Ersten Bürgermeisterin bzw. ihres Vertreters im Amt zur Genehmigung der Urkunden ermächtigt. Die einzelnen Genehmigungen werden jeweils in der nächsten Haupt- und Finanzausschusssitzung bekanntgegeben. 

Um die letzten Grundstücksverkäufe in diesem Sinne weiter behandeln zu können, ist eine Verlängerung des Beschlusses vom 11.06.2018 bis zum 31.12.2022 nötig. 

Diskussionsverlauf

Auf Nachfrage von StR Florian Anzeneder wie viele Grundstücke im Baugebiet Burger Feld noch zu verkaufen seien, erklärte Stadtkämmerin Nadine Eggl, dass noch ein Grundstück zum Verkauf steht.

Beschluss

Der Stadtrat verlängert die im Beschluss vom 11.06.2018 beinhaltete Ermächtigung, welche der Ersten Bürgermeisterin oder ihres Vertreters im Amt ermächtigt, notarielle Kaufvertragsurkunden für Grundstücksverkäufe von Bauparzellen im Baugebiet „Burger Feld“ an Stelle des Haupt- und Finanzausschuss zu genehmigen. 
Zum Vollzug der Kaufverträge wird die Erste Bürgermeisterin oder ihres Vertreters im Amt auch ermächtigt, Mitwirkungshandlungen der Stadt Vilsbiburg zur Finanzierung der nach dem jeweiligen Kaufvertrag geschuldeten Beträge im Rahmen des § 3 Nr. 4 der Verordnung über die Genehmigungsfreiheit von Rechtsgeschäften des kommunalen Kreditwesens und aller notwendigen Rangbeschaffungserklärungen für etwaige Finanzierungsgrundpfandrechte eines Käufers abzugeben, soweit die jeweilige Bauparzelle der sofortigen Zwangsvollstreckung gegen den jeweiligen Eigentümer zu unterwerfen (§ 800 ZPO). Allen vorbezeichneten Rechtsgeschäften wird bereits heute zugestimmt. 
Diese Ermächtigung ist bis zum 31. Dezember 2022 befristet. Der Haupt- und Finanzausschuss ist weiterhin über die erfolgten Genehmigungen in der jeweils nächsten Sitzung zu informieren. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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7. Sanierung Vilstalhalle - Auftragsvergabe Planungsleistungen HLS

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 02.05.2022 ö beschließend 7

Sachverhalt

Im Zuge der Sanierung der Vilstalhalle werden Planungsleistungen für Heizung, Sanitär und Lüftungsanlagen erforderlich.

Die Auswahl und Beauftragung von Planungsbüros, deren geschätzter Auftragswert über dem EU-Schwellenwert liegt, hat in einem definierten rechtlich festgelegten Verfahren entsprechend der Vergabeverordnung zu erfolgen.

Es handelt sich um ein zweistufiges Verfahren. Die Stadt Vilsbiburg hat die Kanzlei Prof. Dr. Rauch & Partner mbB aus Regensburg zur Betreuung des Verfahrens beauftragt.

In der zweiten Stufe des Verfahrens wird das Ingenieurbüro durch ein Auswahlgremium ausgewählt und dem Stadtrat zur Beauftragung vorgeschlagen.

Das Auswahlverfahren hat am 20.04.2022 stattgefunden.

Drei Ingenieurbüros haben sich für die finalen Verhandlungen beworben.

  1. ZREU Zentrum für rationelle Energieanwendung und Umwelt, Regensburg
  2. ALP Ingenieur GmbH & Co. KG, Landshut
  3. DELTA Immotec GmbH, Geisenhausen

Mit der Auslobung wurde bereits zu Beginn des Verfahrens die Bewertungsmatrix - auf Basis des Vorschlages der Kanzlei Prof. Dr. Rauch & Partner mbB aus Regensburg – festgelegt, mit der alle Bieter objektiv bewertet wurden.

Aufgrund der vorgegebenen Matrix, der Einzelbewertung durch das Auswahlgremium und den final eingereichten Honorarangeboten der Büros ergibt sich für das Ingenieurbüro ZREU aus Regensburg die höchste Punktzahl. Das Büro ist im Rahmen des Vergabeverfahrens mit den Planungsleistungen für Heizung, Sanitär und Lüftungsanlagen zu beauftragen.

Die detaillierte Bewertung der Bieter und ein ausführlicher Vergabevorschlag liegt als Anlage zu diesem Tagesordnungspunkt bei. 

Beschluss

Für die umfassende Generalsanierung der städtischen Mehrzweckhalle (Vilstalhalle) wird mit den Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 für das Leistungsbild Fachplanung Technische Ausrüstung für die Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8 gem. § 55 Abs. 1 HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 2, sowie die Besonderen Leistungen für die Mitwirkung bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln (inkl. Verwendungsnachweis) und der Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist das Planungsbüro

ZREU Zentrum für rationelle Energieanwendung und Umwelt GmbH 
Blumenstraße 24, 93055 Regensburg,

auf Basis des stufenweisen Vertrags, beauftragt. Mit der Auftragserteilung wird zunächst die Stufe 1 beauftragt.  

Zugrunde liegt das vorgelegte Angebot mit Schreiben vom 25.04.2022 mit einer vorläufigen 
Honorarsumme in Höhe von 299.608,14 € (brutto) und die textliche Darstellung zur Matrix Stufe 2.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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8. Sanierung Vilstalhalle - Auftragsvergabe Planungsleistungen ELT

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 02.05.2022 ö 8

Sachverhalt

Im Zuge der Sanierung der Vilstalhalle werden Planungsleistungen für Elektroinstallation, Beleuchtung, Telekommunikationstechnik, Blitzschutz, Brandmeldetechnik und auch Aufzüge notwendig.

Die geschätzte Honorarsumme, welche sich aus den anrechenbaren Kosten ermittelt, liegt unterhalb des Schwellenwertes für eine EU-weite Vergabe von (derzeit) netto 215.000 Euro.

Als Vergabeart ist daher eine nationale Vergabe im vereinfachten Vergabeverfahren für freiberufliche Leistungen möglich und gewählt worden.

Es wurden vier Ingenieurbüros zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.

Alle vier Ingenieurbüros sind dem Stadtbauamt als leistungsfähig und geeignet bekannt.

Die vier Büros wurden aufgefordert in ihrem Angebot die Honorarzone als auch den Honorarsatz zu wählen, die Höhe Ihres Umbauzuschlages zu benennen und auch eventuelle individuelle Nachlässe anzubieten.

Es gingen von allen vier Büros Angebote ein.

Zur Wertung der Angebote wurden durch das Stadtbauamt fiktive anrechenbare Kosten wie folgt festgelegt.

KG 440 Stromanlagen:                560.000 Euro
KG 450 Fernmeldeanlagen:                240.000 Euro
KG 460 Aufzüge:                          75.000 Euro

Nach Ermittlung der jeweiligen Honorarsummen der vier Büros, unter Berücksichtigung der jeweils individuellen Angebotskonditionen, ergibt sich folgende Reihung:

1:        Ingenieurbüro Apfelböck, Dingolfing                                193.596,23 € (netto)
2:        Ingenieurbüro Sterr, Landshut
3:        DELTA Gruppe, Geisenhausen
4:        COPLAN AG, Eggenfelden

Diskussionsverlauf

Stadtbaumeister Gerhard Binner wies ergänzend darauf hin, dass das Ingenieurbüro Apfelböck aus Dingolfing bereits von anderen Aufträgen bekannt ist und der Preisunterschied zwischen den Firmen nicht sehr hoch ist.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Vilsbiburg beschließt, das Ingenieurbüro Apfelböck mit der Planung der Leistungen für Elektroinstallation, Beleuchtung, Telekommunikationstechnik, Blitzschutz, Brandmeldetechnik und Aufzüge im Zuge der Sanierung der Vilstalhalle zu beauftragen.

Grundlage für den zu schließenden Ingenieurvertrag ist das Angebot vom 07.04.2022.
Die Beauftragung hat stufenweise zu erfolgen und erstreckt sich in Stufe 1 über die 
Leistungsphasen 1 und 2. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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9. Grundschule Vilsbiburg - Bewertungsmatrix

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 02.05.2022 ö 9

Sachverhalt

Die zu untersuchenden Schulstandorte sollen mit nachfolgender Bewertungsmatrix bepunktet werden. Die Bewertungsmatrix orientiert sich an der Systematik die sich bei Auftragsvergaben im Rahmen von VGV-Verfahren bewährt haben.

Die angegebenen Wichtungszahlen (WZ) stellen einen ersten Vorschlag dar. 

Die genaue Festlegung der Wichtungszahlen kann auch durch die Stadträte (innerhalb einer angemessenen Frist) nachgereicht werden. Die gemittelten Wichtungszahlen werden dann als Grundlage für die Bewertungsmatrix angewendet.

Bewertungsmatrix Untersuchungsfaktoren
Standortanalyse Grundschule Vilsbiburg


 
WZ
1.
Städtebauliche Lage und Einbindung ins Stadtgefüge
10,5
1.1
Zentralität im Stadtraum
3
1.2
Umgebende Nutzungen/Gebiete 
7,5
2.
Infrastrukturelle Anbindung von PKW + Schulbusse 
18
2.1
Erreichbarkeit des Standorts
9
2.2
Zukünftige Verkehrssituation
9
3.
Infrastrukturelle Anbindung von Fußgänger + Fahrrad 
18
3.1
Einzugsbereich von Wohngebieten
11
3.2
Sicherheit bei Verkehrswegen 
7
4.
Synergieeffekte im Umfeld
16
4.1
Synergieeffekte in Verbindung mit dem verbindlichen Raumprogramm
8
4.2
Synergieeffekte in Verbindung mit funktionalen Nutzungszusammenhängen
8
5.
Grundstück
37,5
5.1
Zuschnitt des Grundstücks
5
5.2
Topographie des Grundstücks
2,5
5.3
Erschließung (Kanal/Wasser/Strom)
2,5
5.4
Größe der benötigten Flächen
15
5.5
Zukünftige Entwicklungsmöglichkeiten (Grundschule, andere öffentliche Einrichtungen)
7,5
5.6
Immission/Emission
5
6.
Besonderheiten
-


100
Bewertungsmatrix 
Die maximal erreichbare Punktzahl beträgt 500 Punkte. Bei den Gliederungspunkten können 0 – 5 Punkte vergeben werden. Die Punkte werden durch die Wichtungszahl (WZ) multipliziert und ergeben die entsprechende Punktzahl des Gliederungspunktes.

Bewertung der Punkte 1.1 – 5.6
Die genannten (Unter-)Kriterien können wie bereits oben genannt von 0 – 5 bewertet werden. Bei der Bewertung sind nur volle Punkte zu vergeben. Die Einzelbewertungen je Unterkriterium werden aufaddiert, arithmetisch gemittelt und kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet.
Insgesamt können (mit Gewichtung) maximal 500 Punkte erreicht werden. Die Wertung erfolgt dabei nach folgender Systematik:

Bewertung Ziffer 1.1/ 2.1/3.2/5.4
5 Punkte
Der Standort kann den zu untersuchenden Faktor/ die Anforderung in vollem Umfang erfüllen.
4 Punkte
Der Standort kann den zu untersuchenden Faktor/ die Anforderung in nahezu vollem Umfang erfüllen.
3 Punkte
Der Standort kann den zu untersuchenden Faktor/ die Anforderung in überwiegendem Umfang erfüllen.
2 Punkte
Der Standort kann den zu untersuchenden Faktor/ die Anforderung in geringem Umfang erfüllen. 
1 Punkt
Der Standort kann den zu untersuchenden Faktor/ die Anforderung in nur sehr geringem Umfang erfüllen. 
0 Punkte
Der Standort kann den zu untersuchenden Faktor/ die Anforderung nicht erfüllen. 

Bewertung Ziffer 1.2
5 Punkte
Die umliegenden Nutzungen bzw. der Gebietscharakter erfüllt überdurchschnittlich die Anforderungen an einen Grundschulstandort.
4 Punkte
Die umliegenden Nutzungen bzw. der Gebietscharakter erfüllt die Anforderungen an einen Grundschulstandort.
3 Punkte
Die umliegenden Nutzungen bzw. der Gebietscharakter erfüllt die Anforderungen an einen Grundschulstandort annähernd.
2 Punkte
Die umliegenden Nutzungen bzw. der Gebietscharakter erfüllt die Anforderungen an einen Grundschulstandort nicht in vollem Umfang.
1 Punkt
Die umliegenden Nutzungen bzw. der Gebietscharakter erfüllt die Anforderungen an einen Grundschulstandort kaum.
0 Punkte
Die umliegenden Nutzungen bzw. der Gebietscharakter erfüllt die Anforderungen an einen Grundschulstandort in keiner Hinsicht. 










Bewertung Ziffer 5.1/5.2/5.3/5.5
5 Punkte
Eine Eignung des Standorts für den genannten Bewertungsfaktor trifft völlig zu.
4 Punkte
Eine Eignung des Standorts für den genannten Bewertungsfaktor trifft zu.
3 Punkte
Eine Eignung des Standorts für den genannten Bewertungsfaktor trifft nur wenig zu.
2 Punkte
Eine Eignung des Standorts für den genannten Bewertungsfaktor trifft kaum zu.
1 Punkt
Eine Eignung des Standorts für den genannten Bewertungsfaktor trifft nicht zu.
0 Punkte
Eine Eignung des Standorts für den genannten Bewertungsfaktor trifft überhaupt nicht zu.


Bewertung Ziffer 2.2
5 Punkte
Die zukünftige Verkehrssituation kann in vollem Umfang bewältigt werden. Eine saubere infrastrukturelle Erschließung ist somit sehr sicher erreichbar.
4 Punkte
Die zukünftige Verkehrssituation kann in nahezu vollem Umfang bewältigt werden. Eine saubere infrastrukturelle Erschließung ist somit sicher erreichbar.
3 Punkte
Die zukünftige Verkehrssituation kann in überwiegenden Umfang bewältigt werden. Eine saubere infrastrukturelle Erschließung ist somit erreichbar.
2 Punkte
Die zukünftige Verkehrssituation kann in geringem Umfang bewältigt werden. Eine saubere infrastrukturelle Erschließung ist nur unwahrscheinlich erreichbar.
1 Punkt
Die zukünftige Verkehrssituation kann in nur sehr geringem Umfang bewältigt werden. Eine saubere infrastrukturelle Erschließung ist nur sehr unwahrscheinlich erreichbar.
0 Punkte
Die zukünftige Verkehrssituation kann nicht bewältigt werden. Eine saubere infrastrukturelle Erschließung ist nicht erreichbar.

Bewertung Ziffer 3.1
5 Punkte
Durch den Standort kann ein sehr großes Gebiet in der direkten Umgebung mit einbezogen werden.
4 Punkte
Durch den Standort kann ein großes Gebiet in der direkten Umgebung mit einbezogen werden.
3 Punkte
Durch den Standort kann ein mittelgroßes Gebiet in der direkten Umgebung mit einbezogen werden.
2 Punkte
Durch den Standort kann nur ein kleines in der direkten Umgebung mit einbezogen werden.
1 Punkt
Durch den Standort kann nur ein sehr kleines Gebiet in der direkten Umgebung mit einbezogen werden.
0 Punkte
Durch den Standort kann kein Gebiet in der direkten Umgebung mit einbezogen werden.

Bewertung Ziffer 4.1/4.2
5 Punkte
Der Standort weist in überdurchschnittlichen Maßen Synergieeffekte auf.
4 Punkte
Der Standort weist Synergieeffekte auf.
3 Punkte
Der Standort weist annähernd Synergieeffekte auf.
2 Punkte
Der Standort weist teilweise Synergieeffekte auf.
1 Punkt
Der Standort weist kaum Synergieeffekte auf.
0 Punkte
Der Standort weist keinerlei Synergieeffekte auf.

Bewertung Ziffer 5.6
5 Punkte
Der Standort weist keinerlei Immissionen /Emissionen auf. 
4 Punkte
Der Standort weist fast keine Immissionen /Emissionen auf. 
3 Punkte
Der Standort weist kaum Immissionen /Emissionen auf. 
2 Punkte
Der Standort weist teilweise Immissionen /Emissionen auf. 
1 Punkt
Der Standort weist viele Immissionen /Emissionen auf. 
0 Punkte
Der Standort weist sehr viele Immissionen /Emissionen auf. 

Diskussionsverlauf

Stadtbaumeister Gerhard Binner und Erste Bürgermeisterin Sibylle Entwistle stellten dem Gremium die vorliegende Bewertungsmatrix kurz vor und erklärten dazu, dass dem Stadtrat aufgrund der verschiedenen Standorte die eingetragenen Wichtungszahlen als Vorschlag zur Verfügung gestellt wurden. Hier wurde aus Sicht der Schule gewertet. Die Wichtungszahlen hat final der Stadtrat festzulegen. Erste Bürgermeisterin Sibylle Entwistle schlug vor, dass sich die Fraktionen in ihren nächsten Sitzungen Gedanken über die Gewichtungen machen sollen.
StR Florian Anzeneder wies darauf hin, dass die Matrix zu komplex und aufwendig ist und ein sachlicher Ansatz sinnvoll wäre. Die Vorschläge sollten zusammengefasst und jeweils Vor- und Nachteile der bekannten Standorte aufgezeigt werden. Hr. Anzeneder schlug eine stufenweise Abstimmung mit einer anschließend festgelegten Vorgehensweise vor. Die vorhandenen Bewertungskriterien wären nicht abschließend und könnten nicht alles abdecken. Die Erste Bürgermeisterin Sibylle Entwistle erklärte, dass die Matrix auf den ersten Blick komplexer erscheint als sie ist, eine Standortdiskussion sehr ausschweifend wäre und dass, das Ziel der Matrix wäre mit überschaubaren Punkten sachlich bewerten zu können. Durch die Matrix soll eine Versachlichung erreicht werden, welche bei einer offenen Diskussion nicht zu Stande kommt. Um die Kriterien nicht erst festlegen zu müssen wurden diese als Vorschlag bereits eingepflegt.
StRin Veronika Ritt fragte bzgl. fehlender Kriterien hinsichtlich des Kostenfaktors und einer Auflistung, was hinter den einzelnen Kriterien steht, nach. Stadtbaumeister Gerhard Binner erklärte, dass es Ziel ist den Bestand zu erhalten und wirtschaftliche Standorte durch die Matrix hervorgehoben werden sollen. Eine Ausweitung der Kriterien würde dies beeinflussen. Hinsichtlich der Kosten ist dies abhängig von den Grundstückspreisen und den Umsetzungsmöglichkeiten auf den vorhandenen Grundstücken. 
Auf Nachfrage von StR Werner Neumeier, ob die Verfügbarkeit der Grundstücke erst im Nachgang geprüft wird, erklärte die Erste Bürgermeisterin Sibylle Entwistle, dass sich die meisten vorgeschlagenen Standortgrundstücke im Privatbesitz befinden, aber als Standort und Kaufoption möglich und sicher verfügbar sind. Der Kostenfaktor soll neutral und rechnerisch-sachlich gesehen werden.  
StR Karlheinz Hiller äußerte seine Bedenken bzgl. des Büros, welches die Matrix auswerten wird, da für diese nur ein Standort in Frage kommt. Stadtbaumeister Gerhard Binner erklärte, dass es sich um die Fa. Wagner handelt, welche auch allgemein mit der Planung der Grundschule beauftragt wurde. Diese besitzen bereits die notwendigen Daten und kennen die Grundlagen der Schulplanung. Erste Bürgermeisterin Sibylle Entwistle bot dem Gremium bei Zweifeln an, dass die Grundstücke nochmals von anderen Planungsbüros angesehen werden können, gab allerdings zu bedenken, dass hier zusätzlich Kosten auf die Stadt zukämen. StR Dr. Manfred von Dewitz merkte dazu an, dass das Planungsbüro lediglich die Auswertung macht und keinen Einfluss auf die Wertung hat. StRin Doris Pollner erklärte, dass die Matrix zwar helfe eine Entscheidung zu finden, diese aber zu genormt ist und eine textliche Überarbeitung durch die Fraktion sinnvoll wäre. Sie merkte zudem an, dass sie mit der Arbeit des Planungsbüros nicht zufrieden ist.
StR Johann Sarcher und StRin Michaela Feß teilten dem Gremium mit, dass die Aufstellung einer Matrix auch bereits im Kreistag praktiziert wurde und in diesem Fall auch zum Erfolg führen kann. Auch StRin Sabine Furtmayr-Sendöl stimmte zu, dass eine Matrix die Entscheidung erleichtert und sie sachlich nachvollziehbar ist, wenn die Gewichtung entsprechend festgelegt wird. 
Auf Nachfrage von StR Hermann Bauer, wie das entsprechende Grundstück ermittelt wird, erklärte Stadtbaumeister Gerhard Binner, dass dies durch eine Mitteilung der Werte erfolgt. 
StR Werner Neumeier wies darauf hin, dass die Bushaltestelle an der Grundschule auch für die Mittelschule genutzt wird und die Rolle der Mittelschule bei der Standortauswahl berücksichtigt wird.
StR Florian Anzeneder bittet darum, dass die Folgekosten/Abbruchkosten beachtet werden.
StR Josef Sterr möchte, dass nochmals alle Standorte und Grundstücke betrachtet werden und versucht werden soll, die umliegenden Gebäude um den jetzigen Standort zum Erwerb anzufragen. 
Die Erste Bürgermeisterin Sibylle Entwistle fasste abschließend zusammen, dass sich das Gremium die Bewertungsmatrix ansehen soll, Änderungen mitteilt und danach erst eine Abstimmung stattfindet. Zudem wird man sich von einem zweiten Planungsbüro ein Angebot für eine erneute Standortüberprüfung machen lassen.
 

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10. Informationen, Anfragen von Stadtratsmitgliedern und Bürgeranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 02.05.2022 ö informativ 10
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10.1. Informationen zur digitalen Bürgerversammlung 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 02.05.2022 ö informativ 10.1

Sachverhalt

Die digitale Bürgerversammlung hat in diesem Jahr über Facebook wieder über 1.236 Zuschauer erreicht. 
Davon haben 1.091 Zuschauer das Video direkt aufgerufen - die einen haben das Video länger geschaut, manche nur sehr kurz. 
Zur Erklärung: Der Zuschauerunterschied hängt auch damit zusammen, welche Einstellung der Nutzer vorgenommen hat. Wird das Video grundsätzlich automatisch abgespielt, kurz reingesehen und dann wieder wegklickt zählt das ebenso als Aufruf.
Zählt man die Zeiten aller Nutzer zusammen kommen wir insgesamt auf 26,53 Stunden reine Zuschauerzeit. Viele sehen sich hier also die für sie relevanten Teile an und schalten das Video dann wieder weg.
61 Facebooknutzer verbreiteten das Video oder reagierten mit Kommentaren darauf.
Zusätzlich sahen sich 639 Zuschauer das Video auf Youtube an, davon 377 die das Video direkt aufgerufen haben. In Youtube ergab sich eine insgesamte Zuschauerzeit von 54,5 Stunden. Man sieht, dass die Dauer im Wesentlichen länger ist als bei Facebook. 
Insgesamt haben also 1.468 Zuschauer das Video bewusst angesehen. Man kann also von einem höheren Interesse ausgehen oder eben von der grundsätzlichen Absicht, digital an der Bürgerversammlung teilzunehmen. Ein Grund ist wahrscheinlich auch die Möglichkeit, die Inhalte ansehen zu können, wann man möchte.
Durch die digitale Ausstrahlung der Bürgerversammlung erreichte man einen Zuwachs an interessierten Bürgern an der Stadt Vilsbiburg über Facebook und Youtube. Das bedeutet, dass wieder mehr Menschen über die Kanäle erreicht werden können und wichtige Informationen schnell zum Bürger kommen.
(Facebook inzwischen bei 1.463 Follower, YouTube bei 60 Abonnenten = Dauerhaft erreichbar und informierbar).

Diskussionsverlauf

Erste Bürgermeisterin Sibylle Entwistle erklärte ergänzend, dass im Sommer wieder ein direkter Austausch in den Ortsteilen geplant ist.

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10.2. Information - Pop-Up Store

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 02.05.2022 ö 10.2

Sachverhalt

Erste Bürgermeisterin Sibylle Entwistle teilte dem Gremium mit, dass am 05.05.2022 die Eröffnung des Pop-Up Store, im von der Stadt Vilsbiburg angemieteten, ehemaligen Textilhaus Brandl stattfindet.
Hier werden über Nutzungsvereinbarungen im Mai 12 Aussteller, im Juni 7 Aussteller und im Juli 13 Austeller ihre Waren anbieten. 
Es wird entsprechend Werbung in der Presse und Social-Media gemacht und darum gebeten, in eigenen Kreisen dafür Werbung zu machen.

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10.3. Protokolle der Beauftragten - Anfrage StRin Ritt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 02.05.2022 ö 10.3

Sachverhalt

StRin Veronika Ritt fragte an, ob es möglich ist, dass die Beauftragten ein Protokoll über ihre Sitzungen führen und diese dann dem Stadtrat zur Verfügung gestellt werden können. Der Stadtrat soll einen Überblick über die besprochenen Themen behalten. Die Erste Bürgermeisterin wird die Bitte an die Beauftragten weitergeben.

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10.4. Änderungen der Beschlussvorlagen im RIS - Anfrage StR Sterr

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 02.05.2022 ö informativ 10.4

Sachverhalt

StR Josef Sterr fragte an, ob es möglich ist Änderungen der Beschlussvorlagen nach der Ladung farblich hervorzuheben, damit die Änderungen für die Stadträte gleich ersichtlich sind. Die Erste Bürgermeisterin Sibylle Entwistle erklärte, dass bereits ein entsprechender Antrag aus dem Bau- und Umweltausschuss kam und die Änderungen ab sofort in roter Farbe ersichtlich gemacht werden.  

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10.5. Bürgeranfrage - Geschosswohnungsbau in Baugebieten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 02.05.2022 ö informativ 10.5

Sachverhalt

Ein Zuschauer fragte an, ob es bei neuen Baugebieten einen Bedarf an Geschosswohnungsbau gibt, da dieser bereits als alternativlos dargestellt wurde. Zudem würde bei einem Investorenverkauf ein stetiger Wechsel von Eigentümern und Mietern stattfinden und eine dauerhafte beständige Nachbarschaft könnte hier nicht entstehen.

Die Erste Bürgermeisterin erklärte, dass der bestehende Bebauungsplan Achldorf bereits über 30 Jahre alt ist, sich die Haushaltsgrößen in dieser Zeit massiv geändert haben und im Gegensatz zu früher nur noch 25% Familien mit Kindern entsprechendes Angebot benötigen. Es ist hier ein Wandel in der Struktur zu sehen. Die Stadt hat hier eine hohe soziale Verantwortung und darf nicht nur eine Personengruppe betrachten. Weiter wird es immer wichtiger, barrierefreie Bauweisen anzustreben, da auch hier der Bedarf steigen wird.  Auch könne man die Ängste von Blockbauten in der Nachbarschaft nachvollziehen, allerdings muss man hier zwischen Wohnkomplex und Mehrfamilienhäusern unterscheiden. In einer Stadtratsexkursion wurden bereits alternative Baugebiete angesehen, um sich ein Bild über neue Baugebiete mit Mehrfamilienhäusern zu machen. Die Entwicklung war in der damaligen Bauplanung noch nicht absehbar und eingeplant. StR Josef Sterr ergänzte dazu anhand eins Beispiels, dass auch zukünftig ein alternativer Wohnungsbau immer wichtiger wird.

Datenstand vom 10.05.2022 11:08 Uhr