Datum: 20.06.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Aula der Mittelschule
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Vilsbiburg
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:20 Uhr bis 21:50 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Vorstellung der weiteren Planungen für die Kläranlage Vilsbiburg durch das Büro GFM
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Stadtrates
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20.06.2022
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Tagesordnungspunkt wurde auf die nächste Sitzung verschoben.
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2. Entscheidung über Aufstellungsbeschluss - Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Änderung des Flächennutzungsplanes für das Vorhaben "Vilstal Wellness- und Erlebnisresort" in Haubenberg, Seyboldsdorf
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Stadtrates
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20.06.2022
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Die Antragsteller begehren die Aufstellung eines Bebauungsplanes sowie eines Deckblatts zum Flächennutzungsplan für das Vorhaben „Vilstal Wellness- und Erlebnisresort“ in Haubenberg bei Seyboldsdorf.
Vom Antragsteller wurde im Vorfeld der Sitzung eine Vorstudie zum Vorhaben vorgelegt. Diese wurde vorab über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.
Dem Antrag auf Bauleitplanung sind noch zwei weitere Anträge unmittelbar angehängt:
- Beendigung der Bauleitplanverfahren (Bebauungsplan & Deckblatt Flächennutzungsplan) zum Solarpark Karwill und
- Keine Errichtung von dem Tourismus schädlichen Bauwerken ohne Zustimmung der Antragsteller auf den benachbarten Grundstücken an der Hochstraße. Es handelt sich hier um ein Areal zwischen Seyboldsdorf, Giersdorf und Geiselsdorf. Nach einer weiteren Mitteilung, soll über diesen Antrag aktuell nicht entschieden werden.
Aus bauplanungsrechtlicher Sicht gibt es keine unmittelbare Verbindung zwischen dem heute beantragten Bauleitplanverfahren „Vilstal Wellness- und Erlebnisresort“ und den Bauleitplanverfahren für den „Solarpark Karwill“. Für den „Solarpark Karwill“ erfolgte bis einschließlich 17.06.2022 die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange.
Im Zuge der Vorbereitung der Stadtratssitzung wurden von der Verwaltung mehrere Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange zu einem möglichen Bauleitplanverfahren „Vilstal Wellness- und Erlebnisresort“ eingeholt. Diese wurden vorab über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.
Aufgrund der Dimensionen des geplanten Vorhabens sollte bei Durchführung eines Bauleitplanverfahrens ein vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB (mit Vorhaben- und Erschließungsplan, Bebauungsplan und Durchführungsvertrag) und kein herkömmlicher (Angebots-)Bebauungsplan aufgestellt werden.
Der Vorhaben– und Erschließungsplan muss eine detaillierte Darstellung des Vorhabens selbst, sowie dessen Erschließung beinhalten. „Detailliert“ bedeutet in diesem Fall, dass das Vorhaben anhand folgender Kriterien dargestellt wird: Ansichten, Grundrisse und Lagepläne. Vor Aufstellung des Bebauungsplanes zum Vorhaben ist zunächst der entsprechende Vorhaben- und Erschließungsplan zu prüfen und vom Gremium zu beschließen. Dieser wird dann Bestandteil des Verfahrens. Damit ist bei dieser Art des Bebauungsplanes das Vorhaben vorher detailliert bekannt, bevor der eigentliche Bebauungsplan aufgestellt wird.
Die Besonderheiten bei den vorhabenbezogenen Bebauungsplänen im Vergleich zu herkömmlichen Bebauungsplänen bestehen zum einen darin, dass die Initiative zu betreffendem Vorhaben grundsätzlich vom Vorhabenträger ausgeht, er über die beplante Fläche verfügen muss und dass dieser sich vertraglich dazu verpflichten muss, das Vorhaben innerhalb einer bestimmten Frist durchzuführen und die Kosten hierfür selbst zu tragen. Die zuständige Gemeinde wiederum hat das Recht, detailliertere Festsetzungen als in gewöhnlichen Bebauungsplänen anzuordnen, da der normale Festsetzungskatalog aus §9 BauGB nicht zwingend und abschließend beachtet werden muss.
Vor einem endgültigen Aufstellungsbeschluss ist das exakte Plangebiet festzulegen und der Vorhaben- und Erschließungsplan mit Darstellung einer Bauzeitenschiene (im Durchführungsvertrag muss die zeitliche Komponente zwingend rechtlich angegeben werden) muss eingereicht werden.
Diskussionsverlauf
Das Planungsbüro hat zusammen mit dem Antragssteller das Vorhaben vorgestellt. Das geplante „Vilstal Wellness- und Erlebnisresort“ ist in sechs Bauabschnitte eingeteilt und soll in der finalen Ausbauphase bei Vollauslastung bis zu 275 Personen Hotelgästen einen Platz bieten. Weiter kommt ein Eventstadl für bis zum 350 Personen hinzu. Es wurde in der Präsentation darauf hingewiesen, dass der Ausbau auch in einer kleineren Variante möglich ist, hier möchte man auch auf die Belange der Seyboldsdorfer Bürgerinnen und Bürger hinweisen.
Nach der Präsentation verwies Stadtbaumeister Gerhard Binner auf die bereits im Vorfeld eingeholten Stellungnahmen einiger zu beteiligender Fachstellen, welche bei dem Projekt erhebliche Hürden sehen. Weiter sind weitreichende Maßnahmen bei der Infrastruktur notwendig, wie zum Beispiel die Straßenerschließung und die Abwasserbeseitigung. Stadtbaumeister Binner verdeutlichte, dass vor allem die örtliche Kläranlage die zu erwartenden Abwassermengen nicht aufnehmen kann und der Antragssteller somit eine eigene Abwasserbeseitigung errichten muss.
Zweiter Bürgermeister Rudolf Lehner erklärte, dass von Seiten des Landratsamtes Landshut und der Regierung von Niederbayern unterschiedliche Aussagen zu dem Projekt vorliegen. Ein gemeinsames Gespräch mit den beteiligten Behördenvertretern sowie dem Beirat wäre hier zielführend. StR Josef Sterr ergänzte, dass auch ein Vorort-Termin dringend erforderlich ist.
Im Gremium war man sich einig, bei einer Weiterführung des Projekts auch die Bürgerinnen und Bürger einzubinden, um eine Möglichkeit zu schaffen, sich zu dem Vorhaben zu äußern.
StR Josef Sterr erklärte, dass das Projekt zwar aus baurechtlicher Sicht nichts mit dem Solarfeld Karwill zu tun hat, er war aber der Meinung, dass die beiden Projekte in einer Wirkung zueinanderstehen. StRin Michaela Feß und StR Dr. Manfred v. Dewitz verwiesen auf den Beschluss zum Solarfeld Karwill, dass auch hier zeitnah mit dem Bau begonnen werden soll.
Der Antragsteller verwies auf die herausragende Bedeutung des Tourismus in Bayern und auf die Ziele im Landesentwicklungsplan. In diesem Zusammenhang stelle er die Rechtmäßigkeit des B-Plans für die PV-Freiflächenanlage in Frage. StR Werner Neumeier war der Meinung, die Rechtmäßigkeit des B-Plans dann nochmals zu überprüfen.
Von Seiten StR Florian Anzeneder und StR Johann Sarcher kam an den Antragsteller der Vorschlag, das geplante Resort mit der PV-Freiflächenanlage zu verbinden um Ressourcen einzusparen und nachhaltiger wirtschaften zu können.
Die Erste Bürgermeisterin sagte eine rechtliche Überprüfung des B-Plans für die PV-Freiflächenanlage in Karwill zu.
Beschluss
Die Stellungnahmen des Regionalen Planungsverbandes und der Regierung von Niederbayern werden bei einem gemeinsamen Gesprächstermin erörtert und die Ergebnisse dem Stadtrat von Vilsbiburg für eine Entscheidungsfindung zur Verfügung gestellt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
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3. Abwägung und Satzungsbeschluss BBP "SO Solarpark am Saliterweg" - Abwägung und Feststellungsbeschluss zum Deckblatt Nr. 23 zum FNP "Photovoltaik-Freiflächenanlage am Saliterweg"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Stadtrates
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20.06.2022
|
ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange fand in der Zeit vom 16.03.2022 bis einschließlich 19.04.2022 statt. Insgesamt wurden 25 Träger öffentlicher Belange beteiligt.
Von Seiten der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen vorgebracht.
Herr Vogg vom Büro Linke und Kerling BDLA aus Landshut stellt den Entwurf des Bebauungsplanes und den des Flächennutzungsplanes mitsamt den eingegangenen Stellungnahmen und den Abwägungsvorschlägen aus der Beteiligung nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB vor.
Diskussionsverlauf
StR Josef Sterr kritisierte in der Abwägung, dass im Hinblick auf das Landschaftsbild bei dem Projekt PV-Freiflächenanlage Karwill mit einem anderen Maßstab gemessen wurde.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt die Abwägungen zu den Hinweisen und Anregungen aus der Öffentlichkeits- und Fachstellenbeteiligung zum Bebauungsplan „SO Solarpark am Saliterweg“ und zum Flächennutzungsplan Deckblatt Nr. 23 wie vorgeschlagen.
Der Stadtrat beschließt den Bebauungsplan „SO Solarpark am Saliterweg“ unter Berücksichtigung der Hinweise und Anregungen aus der Öffentlichkeits- und Fachstellenbeteiligung gemäß § 10 BauGB als Satzung.
Das Deckblatt Nr. 23 zum Flächennutzungsplan wird unter Berücksichtigung der Abwägungen zu den Hinweisen und Anregungen aus der Öffentlichkeits- und Fachstellenbeteiligung festgestellt. Das Genehmigungsverfahren beim Landratsamt Landshut ist einzuleiten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
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4. Aufstellungsbeschluss - Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Veldener Straße Erweiterung" zur Ausweisung eines Gewerbegebietes für Lagerflächen und Änderungs des Flächennutzungsplanes mittels Deckblatt Nr. 27
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Stadtrates
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20.06.2022
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Der Antragsteller plant die Errichtung von Lagerflächen in Form von Kalthallen. Hierfür ist die Erweiterung des Gewerbegebietes erforderlich. Der Flächennutzungsplan stellt für den Bereich des Vorhabens derzeit eine Fläche für die Landwirtschaft (Ackerfläche) dar.
Der Plan des Geltungsbereiches zeigt schon eine recht detaillierte Planung des zukünftigen Vorhabens.
Die Fläche des Geltungsbereichs beträgt 14.693 m².
Aus Sicht der Verwaltung ist die Überplanung des beantragten Bereichs mit einem Gewerbegebiet als positiv zu beurteilen. Das Plangebiet schließt unmittelbar an den bestehenden Bebauungsplan „Veldener Straße“ mit seinem Deckblatt 1 an. Das Anbindegebot ist somit gegeben. Der bestehende Bebauungsplan setzt unmittelbar angrenzend ein Sondergebiet für Holzfachmarkt und Grünes Warenhaus fest. Die Erschließung kann über eine direkte Anbindung an die Veldener Straße (ST 2083) sichergestellt werden.
Der neue Bebauungsplan soll ein Gewerbegebiet festsetzen. Einzelhandelsbetriebe werden ausgeschlossen. Aufgrund der konkret geplanten Nutzung als Lager, werden die im Bebauungsplan zulässigen Nutzungen entsprechend eingegrenzt. Es soll ein vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan und Durchführungsvertrag aufgestellt werden.
Diskussionsverlauf
Stadtbaumeister Gerhard Binner erklärte, dass die Zufahrt für die hinterliegenden Grundstücke gesichert wird um hier auch in Zukunft eine öffentliche Erschließung ermöglichen zu können. Der Antragssteller kann dann an den Erschließungskosten beteiligt werden. Die Straße wird im ersten Schritt provisorisch durch den Antragssteller errichtet.
StR Hermann Bauer wollte wissen, ob es eine Möglichkeit gibt, dem Bauherren die Errichtung von PV-Flächen auf dem Dach vorzuschreiben. Stadtbaumeister Binner erklärte, dass man die Vorgabe im B-Plan machen kann, der Antragsteller dies aber auch vor hat.
StR Florian Anzeneder verwies auf die immissionsschutzrechtlichen Belange der angrenzenden Siedlung und einer zukünftigen Wohnbebauung, diese müssen laut Herrn Binner im Verfahren geprüft werden.
Beschluss
Dem Antrag des Vorhabenträgers auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird zugestimmt.
Der Stadtrat beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Veldener Straße Erweiterung“ mit der Gebietsart „GE“ aufzustellen. Zugleich beschließt der Stadtrat die Änderung des Flächennutzungsplanes mit dem „Deckblatt 27“.
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes umfasst die FlNrn. 302/0, 302/1, 305/166, 305/167 und 305/168, alle Gemarkung Vilsbiburg, mit einer Fläche von 14.963 m².
Die Kosten für die Aufstellung der Bauleitpläne sind vollständig vom Antragsteller zu tragen.
Es soll das Regelverfahren durchgeführt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
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5. Aufstellungsbeschluss - Bebauungsplan "August-Urban-Ring Deckblatt 1" zur Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes im Sinne der Nachverdichtung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Stadtrates
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20.06.2022
|
ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Der Antragsteller plant die Errichtung eines Geschosswohnungsbaus auf FlNr. 263/4 und FlNr. 263/12 der Gemarkung Vilsbiburg (Herrnfeldener Straße 29).
Der rechtskräftige Bebauungsplan „August-Urban-Ring“ aus dem Jahr 1997 hat für den Bereich planerisch die im Bestand befindliche gewerblich genutzte Lagerhalle hinweislich übernommen und enthält daher nur die Festsetzung hinsichtlich der Baugrenze.
Im Flächennutzungsplan der Stadt Vilsbiburg ist die betroffene Fläche als MI dargestellt.
Der Antragsteller hat ursprünglich geplant, erneut einen Bauantrag mit entsprechenden Befreiungen einzureichen. Im Zuge der Nachbarbeteiligung wurde allerdings eine Stellungnahme eingereicht, die es schwierig macht, Wohnbebauung in der Art zu realisieren. Daher ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes, in dem die unterschiedlichen Belange abgewogen werden empfehlenswert. Zudem wurden am 15.06.2022 von der Hausverwaltung des Objekts Herrnfeldener Straße 27a Einwände gegen die geplante Nachverdichtung erhoben. Die Stellungnahme wurde vorab über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.
Um eine bestmögliche Nachverdichtung unter Berücksichtigung der nachbarlichen und öffentlichen Belange zu erreichen, wird die Aufstellung eines Deckblattes empfohlen.
Das Grundstück eignet sich gut zur Schaffung von Wohnraum.
Diskussionsverlauf
StR Karlheinz Hiller kritisierte, dass die Vorgaben des Bau- und Umweltausschusses im vorgelegten Entwurf nicht eingehalten wurden. Das Projekt umfasst noch immer 27 Wohneinheiten, was als zu viele empfunden wurde. Es wird bei diesem Projekt von Seiten des Antragsteller wieder versucht, sämtliche ökonomischen Vorteile herauszuholen. Dadurch scheitert die gewünschte Nachverdichtung, denn auch dabei ist immer ein gewisser Freiraum notwendig. Er brachte den Vorschlag, die Bebauung der Nikolausstraße weiter zu führen. StR Klaus Kirchner schloss sich den Aussagen an und verwies auf die Bedenken der Eigentümerversammlung aus der Nachbarschaft. Auch könnten die Parkplätze zu wenig sein, was zu weiteren Einschränkungen durch parkende Autos auf der Herrnfeldener Straße führen wird. Stadtbaumeister Gerhard Binner verwies auf den Stellplatzschlüssel im B-Plan welcher dann angepasst werden muss. StR Josef Sterr schloss sich der Forderung einer Reduzierung von Wohneinheiten an. Auf die Frage, ob die geplanten Ladeboxen für Elektroautos auch betrieben werden können, erklärte Stadtwerkeleiter Wolfgang Schmid, dass dies durch ein Lademanagement möglich ist.
StRin Michaela Feß begrüßte die kleinen Wohneinheiten und verwies auf den nahegelegenen Parkplatz am Stadtbad, welcher evtl. genutzt werden kann.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „August-Urban-Ring Deckblatt 1“ zur Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes.
Der Geltungsbereich umfasst die Flurnummern 263/4 (1.931m²) und 263/12 (7m²) der Gemarkung Vilsbiburg.
Die Kosten des Bauleitplanverfahrens, einschließlich etwaiger erforderlicher Gutachten, sind vom Antragsteller zu tragen.
Der Bebauungsplan soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB aufgestellt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
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6. Bildung einer Erschließungseinheit - Baugebiet "Am alten Sportplatz" Haarbach
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Stadtrates
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20.06.2022
|
ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
Grundsätzlich ist im Erschließungsbeitragsrecht jede Erschließungsanlage für sich abzurechnen (sog. Einzelabrechnung). Nach dem Wortlaut des Gesetzes (§ 130 Abs. 2 Sätze 1 und 3 BauGB) kann der beitragsfähige Erschließungsaufwand für die einzelne Erschließungsanlage oder für bestimmte Abschnitte einer Erschließungsanlage ermittelt werden; für mehrere Anlagen, die für die Erschließung der Grundstücke eine Einheit bilden, kann der Erschließungsaufwand insgesamt ermittelt werden. Es besteht somit die Möglichkeit der Bildung einer Erschließungseinheit. Die Entscheidung liegt im Ermessen der Stadt.
Im Baugebiet „Am alten Sportplatz“ in Haarbach befinden sich zwei eigenständige Erschließungsanlagen. Zum einen die „Stephan-von-Schleich-Straße“ und zum anderen der „Joseph-von-Edlinger-Ring“.
Die Bildung einer Erschließungseinheit ist in diesem Fall gerechtfertigt, da zwischen den beiden Erschließungsanlagen „Stephan-von-Schleich-Straße“ und „Joseph-von-Edlinger-Ring“ ein Funktionszusammenhang besteht, der diese mehr als üblicherweise zueinander in Beziehung setzt und insofern voneinander abhängig macht. Der „Joseph-von-Edlinger-Ring“ hat ausschließlich über die „Stephan-von-Schleich-Straße“ eine Verbindung zum übrigen Straßennetz.
Die „Wolfgang-Hackh-Straße“ stellt ein unselbständiges Anhängsel der Stephan-von-Schleich-Straße dar, da Sie eine Länge von 100 Metern nicht erreicht und keine weiteren Abzweigungen oder Verbindungen aufweist.
Vorteil der Bildung einer Erschließungseinheit ist eine gemeinsame Abrechnung aller Baugrundstücke im Geltungsbereich des Bebauungsplanes mit einem einheitlichen Erschließungsbeitrag.
Diskussionsverlauf
Stadtbaumeister Gerhard Binner erklärte, dass durch die Bildung einer Erschließungseinheit alle Grundstücksbesitzer gleichbehandelt werden können. StR Josef Sterr brachte den Vorschlag, die Grundstücksbesitzer in einem persönlichen Gespräch über den Vorgang zu unterrichten.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt die Bildung einer Erschließungseinheit für die beiden eigenständigen Erschließungsanlagen „Stephan-von-Schleich-Straße“ und „Joseph-von-Edlinger-Ring“ im Baugebiet „Am alten Sportplatz“ in Haarbach.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
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7. LEADER, Multifunktionscourt und Skateranlage - Anpassung der Kostenobergrenze
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Stadtrates
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20.06.2022
|
ö
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beschließend
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7 |
Sachverhalt
Die Stadt Vilsbiburg hat sich im Februar 2018 zur Errichtung eines Multifunktionscourts und einer Skateranlage beim LEADER EU-Förderprogramms beworben.
In dieser Sache hat der Stadtrat in seiner Sitzung vom 06.05.2019 folgendes beschlossen:
Die "Kommune Vilsbiburg" übernimmt die Trägerschaft für das Projekt „Errichtung eines Multifunktionscourts und einer Skateranlage“. Kostenobergrenze sind die genehmigten Haushaltsmittel in Höhe von 360.000 Euro.
Sie beauftragt die Verwaltung, eine Förderung im Rahmen des EU-Programmes LEADER zu beantragen.
Sofern eine Förderung durch das EU-Förderprogramm LEADER erfolgt, stellt die Kommune die Kofinanzierungsmittel für das vorgestellte Projekt bereit.
Gleichzeitig verpflichtet sich die Kommune zur Pflege und zum Unterhalt der neu geschaffenen Einrichtung.
Die Stadt Vilsbiburg hat einen Antrag zur Aufnahme in das Förderprogramm gestellt und am 17.05.2021 einen Zuwendungsbescheid in Höhe von 135.000,- € erhalten.
Im Zuge der Ausführungsplanung haben sich bauliche Änderungen ergeben.
Ebenfalls wurde eine aktuelle Kostenberechnung durch das Büro KLAUS + SALZBERGER erstellt. Diese endet bei 365.656,11 €.
Die Kostenschätzung zum Zeitpunkt des Förderantrags endete bei 336.847,96 €.
Das Stadtbauamt möchte nun die Änderungen und auch die gestiegenen Kosten der Förderstelle anzeigen, sowie eine Fristverlängerung zur Ausführung erwirken.
Hierzu ist es notwendig die Kostenobergrenze von 360.000,- € aus dem Beschluss des Stadtrates vom 06.05.2019 anzupassen.
Die Ausschreibung der Baumaßnahmen zum Multifunktionscourt soll demnächst stattfinden.
Das Stadtbauamt schlägt vor die Kostenobergrenze mit 400.000,- € neu zu definieren.
Die Kostendifferenz von ca. 34.000,- zu berücksichtigen, ist auf Grund der aktuellen konjunkturellen Lage empfehlenswert.
Diskussionsverlauf
StR Josef Sterr und StRin Christine Koj stellten fest, dass zur Einweihung keine Einladung an die Mitglieder des Gremiums ging. Die Erste Bürgermeisterin erklärte, dass die Einweihung nur im kleinen Rahmen erfolgte und die offizielle Eröffnung dann abgehalten wird, wenn das gesamte Gelände fertig ist.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt, die Kostenobergrenze für das Projekt Multifunktionscourt und Skateranlage von 360.000,- € auf 400.000,- anzuheben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
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8. Musikschule Vilsbiburg - Gebührenanpassung
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
|
Sitzung des Stadtrates
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20.06.2022
|
ö
|
beschließend
|
8 |
Sachverhalt
Die Vorberatung zur Musikschulgebührenanpassung fand in der Haupt- und Finanzausschusssitzung am 25.04.2022 statt. Das Gremium hat dem Stadtrat empfohlen die Gebühren wie folgt festzulegen:
Unterrichtsfach
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Gebühren aktuell Vilsbiburg
|
Gebühren aktuell Landkreis
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Gebühren Neu Vilsbiburg
|
Gebühren Neu Landkreis
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Musikalische Früherziehung
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170,00 EUR
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185,00 EUR
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180,00 EUR
|
195,00 EUR
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Grundgebühr
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170,00 EUR
|
185,00 EUR
|
180,00 EUR
|
195,00 EUR
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Einzelunterricht
30 min.
|
420,00 EUR
|
460,00 EUR
|
445,00 EUR
|
485,00 EUR
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Einzelunterricht
45 min
|
715,00 EUR
|
785,00 EUR
|
758,00 EUR
|
832,00 EUR
|
Gruppenunterricht 2 Schüler
|
345,00 EUR
|
380,00 EUR
|
365,00 EUR
|
403,00 EUR
|
Gruppenunterricht 3 Schüler
|
210,00 EUR
|
235,00 EUR
|
222,00 EUR
|
250,00 EUR
|
Gruppenunterricht 4 Schüler
|
130,00 EUR
|
145,00 EUR
|
138,00 EUR
|
154,00 EUR
|
Bläserklasse
|
495,00 EUR
|
495,00 EUR
|
525,00 EUR
|
525,00 EUR
|
Je Ensemblefach
|
170,00 EUR
|
185,00 EUR
|
180,00 EUR
|
195,00 EUR
|
Akkordeonorchester
|
45,00 EUR
|
45,00 EUR
|
48,00 EUR
|
48,00 EUR
|
Chor
|
45,00 EUR
|
45,00 EUR
|
48,00 EUR
|
48,00 EUR
|
Die Gebühren für das Mietinstrument der Bläserklasse in Höhe von 110,00 EUR, das Kopiengeld in Höhe von 10,00 EUR und die Anmeldegebühr in Höhe von 25,00 EUR bleiben unberücksichtigt.
Eine erneute Überprüfung der Musikschulgebühren sollte zum Schuljahr 2025/2026 erfolgen.
Diskussionsverlauf
StR Hermann Bauer bittet um Klärung warum zwischen 30 und 45 Minuten Einzelunterricht ein überproportional großer Preissprung liegt.
Beschluss
Die Gebühren der städtischen Musikschule werden wie vorgestellt zum Musikschuljahr 2022/2023 festgesetzt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
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9. Gebührenanpassung städtischer Aulen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
|
Sitzung des Stadtrates
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20.06.2022
|
ö
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beschließend
|
9 |
Sachverhalt
Die Vorberatung zur Gebührenanpassung der städtischen Aulen fand in der Haupt- und Finanzausschusssitzung am 25.04.2022 statt. Das Gremium hat dem Stadtrat empfohlen die Gebühren wie folgt festzusetzen:
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Benutzer
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Bisher
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Neu
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Aula
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Erwachsene
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5,00 EUR / Std.
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6,00 / Std.
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der Grundschule
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Schüler / Jugendliche
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Frei
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2,00 / Std.
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und der Mittelschule
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Beschluss
Die Benutzungsgebühren der städtischen Aulen werden ab den 01.07.2022 wie vorgestellt festgesetzt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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10. Erlass einer neuen Entwässerungssatzung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
|
Sitzung des Stadtrates
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20.06.2022
|
ö
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beschließend
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10 |
Sachverhalt
Aufgrund der zum 01.01.2022 neu kalkulierten Abwassergebühren für den Zeitraum 2022 bis 2025 musste auch die Entwässerungssatzung entsprechend angepasst werden.
Im beiliegenden Satzungsentwurf sind die Änderungen in rot und kursiv dargestellt. Hauptsächlich handelte es sich um kleinere textliche Änderungen. Die rechtliche Seite wurde durch Frau Rechtsanwältin Freitag (Fachanwältin Verwaltungsrecht / Abwasserrecht) geprüft und dementsprechend ergänzt bzw. geändert.
Diskussionsverlauf
StR Klaus Kirchner bittet um rechtliche Klärung bezüglich dem rückwirkenden in Kraft treten der Satzung.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt die im Entwurf vorgelegte Entwässerungssatzung der Stadt Vilsbiburg. Sie tritt am 01.01.2022 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Entwässerungssatzung vom 13. Dezember 2017 außer Kraft.
Sollte ein rückwirkendes in Kraft treten nicht möglich sein, tritt die Satzung zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Kraft.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
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11. Erlass einer neuen Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Stadtrates
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20.06.2022
|
ö
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beschließend
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11 |
Sachverhalt
Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung musste auch überarbeitet und angepasst werden. Auch hier wurden im beiliegenden Satzungsentwurf die Änderungen rot und kursiv dargestellt.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt die im Entwurf vorgelegte Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Vilsbiburg. Sie tritt am 01. Januar 2022 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung vom 13. Dezember 2017 außer Kraft.
Sollte ein rückwirkendes in Kraft treten nicht möglich sein, tritt die Satzung zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Kraft.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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12. Vorläufiges Rechnungsergebnis für das Haushaltsjahr 2021 der Stadt Vilsbiburg
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
|
Sitzung des Stadtrates
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20.06.2022
|
ö
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beschließend
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12 |
Sachverhalt
Der Jahresabschluss 2021 für die Stadt Vilsbiburg wurde erstellt. Das Rechnungsjahr 2021 schließt mit folgendem vorläufigem Ergebnis ab:
|
Ansatz (E/A)
Euro
|
Ergebnis (E/A)
Euro
|
Unterschied
Euro
|
Verwaltungshaushalt
|
30.565.100,00
|
33.308.805,11
|
+ 2.743.705,11
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Vermögenshaushalt
|
17.941.900,00
|
16.964.865,96
|
- 977.034,04
|
Gesamt
|
48.507.000,00
|
50.273.671,07
|
+ 1.766.671,07
|
|
Ansatz Euro
|
Ergebnis Euro
|
Unterschied Euro
|
Zuführg. zum VermHH
|
290.400,00
|
3.710.258,23
|
+ 3.419.858,23
|
Zuführg. vom VermHH
|
1.746.400,00
|
0,00
|
-1.746.400,00
|
Rücklagenentwicklung (allgemeine Rücklage)
|
Stand in €
01.01.2021
|
Zuführung in € 2021
|
Entnahme in € 2021
|
Stand in €
31.12.2021
|
lt. HH-Plan
|
9.442.300,00
|
0
|
9.283.500,00
|
158.800,00
|
Ergebnis
|
18.134.976,65
|
10.559.275,31
|
7.413.498,19
|
21.281.753,77
|
Differenz
|
+ 8.692.676,65
|
+10.559.275,31
|
- 1.870.000,81
|
+ 21.122.953,77
|
Schuldenentwicklung:
|
Stand in €
01.01.2021
|
Aufnahme in € 2021
|
Tilgung in € 2021
|
Stand in €
31.12.2021
|
lt. HH-Plan
|
9.933.000,00
|
2.000.000,00
|
702.385,00
|
11.230.615,00
|
Ergebnis
|
9.315.360,00
|
0,00
|
744.460,00
|
8.570.900,00
|
Differenz
|
-617.640,00
|
- 2.000.000,00
|
+42.075,00
|
- 2.659.715,00
|
Beschluss
Der Stadtrat nimmt das vorläufige Ergebnis der Jahresrechnung 2021 der Stadt Vilsbiburg zur Kenntnis. Die Jahresrechnung wird an den Rechnungsprüfungsausschuss zur örtlichen Rechnungsprüfung verwiesen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
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13. Vorläufiges Rechnungsergebnis für das Haushaltsjahr 2021 der Heilig-Geist-Stiftung Vilsbiburg
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
|
Sitzung des Stadtrates
|
20.06.2022
|
ö
|
beschließend
|
13 |
Sachverhalt
Der vorläufige Jahresabschluss 2021 für die Heilig-Geist-Stiftung Vilsbiburg wurde erstellt. Das Rechnungsjahr 2021 schließt mit folgendem vorläufigem Ergebnis ab:
|
Ansatz (E/A)
Euro
|
Ergebnis (E/A)
Euro
|
Unterschied
Euro
|
Verwaltungshaushalt
|
199.700,00
|
206.830,77
|
+ 7.130,77
|
Vermögenshaushalt
|
39.800,00
|
49.461,33
|
+ 9.661,33
|
Gesamt
|
239.500,00
|
256.292,10
|
+ 16.792,10
|
|
Ansatz Euro
|
Ergebnis Euro
|
Unterschied Euro
|
Zuführung zum VermHH
|
30.300,00
|
39.671,21
|
+ 9.371,21
|
Rücklagenentwicklung
(allgemeine Rücklage)
|
Stand in €
01.01.2021
|
Zuführung in € 2021
|
Entnahme in € 2021
|
Stand in €
31.12.2021
|
lt. HH-Plan
|
936.583,15
|
17.900,00
|
0,00
|
954.483,15
|
Ergebnis
|
1.039.201,94
|
48.139,97
|
20.749.47
|
1.066.592,44
|
Differenz
|
+ 102.618,79
|
+ 30.239,97
|
+ 20.749,47
|
+ 112.109,29
|
*)
davon (vorläufig)
für Erhalt des Grundstockvermögens: 972.145,93 €
Erweiterungs- u. Erneuerungsrücklage: 94.446,51 €
Schuldenentwicklung:
|
Stand in €
01.01.2021
|
Aufnahme in € 2021
|
Tilgung in € 2021
|
Stand in €
31.12.2021
|
Ergebnis
|
643.693,92
|
0,00
|
311.988,96
|
331.704,96
|
Beschluss
Der Stadtrat nimmt das vorläufige Ergebnis der Jahresrechnung 2021 der Heilig-Geist-Stiftung Vilsbiburg zur Kenntnis. Die Jahresrechnung wird an den Rechnungsprüfungsausschuss zur örtlichen Rechnungsprüfung verwiesen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
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14. Informationen, Anfragen von Stadtratsmitgliedern und Bürgeranfragen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
|
Sitzung des Stadtrates
|
20.06.2022
|
ö
|
informativ
|
14 |
zum Seitenanfang
14.1. Fahrradständer am Stadtbad - Anfrage StRin Stumpf
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
|
Sitzung des Stadtrates
|
20.06.2022
|
ö
|
informativ
|
14.1 |
Sachverhalt
StRin Angelika Stumpf brachte den Vorschlag, am hinteren Eingang zum Stadtbad auch einen Fahrradständer aufzustellen.
Die Erste Bürgermeisterin Sibylle Entwistle erklärte, dass man dies bereits veranlasst habe.
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14.2. Stadtratssitzungen im Rathaus - Anfrage StR Lehner
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
|
Sitzung des Stadtrates
|
20.06.2022
|
ö
|
informativ
|
14.2 |
Sachverhalt
StR Rudolf Lehner wollte wissen, wann die Stadtratssitzungen wieder im Rathaus abgehalten werden können.
Im Gremium einigte man sich darauf bis in den September für eine Entscheidung zu warten. Die Möglichkeit einer Lautsprecheranlage in der Mittelschule sollte nochmals überprüft werden.
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14.3. Baubeginn an der Freiung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
|
Sitzung des Stadtrates
|
20.06.2022
|
ö
|
informativ
|
14.3 |
Sachverhalt
StR Florian Anzeneder wollte wissen, ob der Baubeginn in der Freiung bekannt ist.
Die Erste Bürgermeisterin Sibylle Entwistle verwies auf die aktuelle Rohstoffknappheit. Bezüglich dem Baubeginn wird man aber beim Investor anfragen.
Datenstand vom 24.06.2022 09:31 Uhr