Datum: 25.04.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Städtischer Veranstaltungssaal der Volkshochschule
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss
Körperschaft: Stadt Vilsbiburg
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 18:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 20:50 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Zuschussantrag Familienzentrum
2 Gebührenanpassung Musikschule Vilsbiburg
3 Gebührenanpassung städtischer Aulen
4 Informationen, Anfragen von Ausschuss-Mitgliedern

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1. Zuschussantrag Familienzentrum

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 25.04.2022 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Stadtverwaltung erreichte am 20.02.2022 ein Antrag auf Mietzuschuss des Familienzentrums Vilsbiburg. 
Das Familienzentrum muss zeitnah den aktuellen Standort verlassen, da das Gebäude für ein vorübergehendes Ausweichquartier der Grundschule benötigt wird. Aktuell ist das Familienzentrum mietfrei in dem Gebäude untergebracht. Das Familienzentrum bevorzugt für eine bessere Sichtbarkeit, sowie für die niederschwelligen Angebote für Familien eine zentralere Lage. Nach einer Suche mit Unterstützung des Büros für Innenstadtmanagement, sind sie nun im Stadtplatz 9 fündig geworden. Die Eigentümerin der Räumlichkeiten gab den Familienzentrum eine positive Rückmeldung. 
Die Miete für diese Räumlichkeiten beträgt aktuell monatlich 1.309,00 EUR. Das Familienzentrum bittet um Übernahme dieser monatlichen Kosten. Die Nebenkosten würden vom Verein selbst getragen. 
Es errechnet sich somit ein Zuschuss von jährlich 15.708 EUR.
Aktuell ist das Familienzentrum in den Räumlichkeiten der Frontenhausener Straße 19 untergebracht.
Hier wird dem Verein ein Mietkostenzuschuss von 3,00 EUR/qm gewährt. Bei einer Nutzfläche von 223qm somit 8.028,00 EUR jährlich.
In den Räumlichkeiten am Stadtplatz 9 stehen dem Familienzentrum 110qm Nutzfläche im Innenbereich zur Verfügung. 
Bei einem gleichbleibenden Zuschuss würde sich somit eine jährliche Bezuschussung von 3.960,00 EUR ergeben. 

Die grundsätzliche Möglichkeit zur Bezuschussung eines Vereins, des Familienzentrums, leitet sich aus Art. 57 Abs. 1 GO (Gemeindeordnung) ab. Zu den freiwilligen Aufgaben der Gemeinde gehört, in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit, die öffentlichen Einrichtungen zu schaffen und zu erhalten, die nach den örtlichen Verhältnissen das soziale Wohl fördern.

Sollte ein laufender Zuschuss an das Familienzentrum im Haupt- und Finanzausschuss eine Mehrheit finden, könnten folgende Varianten in Frage kommen

beantragte (künftige) Miete                1.309,00 € mtl.        =        15.708 EUR / jährlich
bisheriger Anteil Zuschuss                   330,00 € mtl.        =          3.960 EUR / jährlich

Natürlich könnten auch Rundungen vorgenommen werden. 

Diskussionsverlauf

Stadtkämmerin Nadine Eggl stelle dem Gremium den Sachverhalt kurz vor. StRin Stumpf fragte nach, ob die gewählte Örtlichkeit mit einem Beschluss des Zuschusses schon fix sei, da sie hier bzgl. des Standortes keinen Mehrwert am Stadtplatz für die Bevölkerung sehe und das Johannishaus als alternativer Standort zur Verfügung stehen würde. Die Erste Bürgermeisterin Sibylle Entwistle erklärte darauf, dass mit der Zusage der Förderung lediglich die Grundlage für das Familienzentrum geschaffen wird sich in ein anderes Gebäude einzumieten. Lt. Bebauungsplan ist eine Nutzung von Erdgeschossräumen am Stadtplatz grundsätzlich für kirchliche, soziale und kulturelle Zwecke möglich. Das Familienzentrum übernimmt in ihrer Funktion städtische Aufgaben. Hinsichtlich der Standortauswahl wurde das Innenstadtbüro Querfeld Design damit beauftragt eine Einschätzung abzugeben. Die Einschätzung lag den Gremiumsmitgliedern vorab vor. Mehrere Gremiumsmitglieder befürworten die Idee das Familienzentrum im Stadtplatz anzusiedeln, wiesen aber darauf hin, dass der Zuschuss gerecht gestaltet werden soll, um andere bezuschusste Vereine nicht zu benachteiligen. Stadtkämmerin Nadine Eggl stellte dem Gremium eine alternative Zuschussberechnung vor. Bisher wurden jährlich 8.028,00 jährlich an Zuschuss ausgezahlt. Wichtig sei deshalb, dass das Familienzentrum bei einer Zuschussgewährung hinsichtlich der anfallenden Kosten und der sich auf dem Stadtplatz ergebenden erhöhten Miete nicht schlechter gestellt wird. Es wird deshalb vorgeschlagen einen Betrag in Höhe von 9,63 EUR/ qm als Zuschuss zu gewähren. Hier würde sich dann nach der festgelegten Mietfläche ein Zuschuss in Höhe von 12.708,00 EUR pro Jahr ergeben. Damit ist der Anteil für die Stadt nicht erheblich höher und die Belastung der Kosten des Familienzentrum ausgeglichen. 
Auf Nachfrage von StRin Veronika Ritt, ob es bereits Planungen hinsichtlich der Raumgestaltung gibt, erteilte das Gremium auf Vorschlag der Ersten Bürgermeisterin, der anwesenden Vorsitzenden des Familienzentrums Frau Melanie Hollerith das Wort um die Sachlage aus Sicht der Beteiligten darzustellen. Fr. Hollerith erklärte, dass sie sich vorstellen könne auf dem Stadtplatz eine breitgefächerte Zielgruppe zu erreichen, da die Einrichtung nicht nur ein Anlaufpunkt für Mütter mit Kindern ist. Das Familienzentrum am aktuellen Standort ist unübersichtlich groß und deshalb nicht leicht zu bewirtschaften. Auch am Stadtplatz gibt es die Möglichkeit alle Angebote wie z.B. den Second-Hand-Shop aufrecht zu erhalten und mit den Schaufenstern besser zu vermarkten. Es wurden bereits von Seiten der Vorsitzenden weitere Immobilen angesehen, welche leider aufgrund der fehlenden Barrierefreiheit und schlechten Lage nicht angemietet werden können.  Fr. Hollerith würde es begrüßen, wenn das Gremium den Zuschuss gewährt und den Standortwechsel unterstützt.

Beschluss

Dem Familienzentrum Vilsbiburg wird für die Anmietung der Räume, Stadtplatz 9, ein Mietzuschuss in Höhe von jährlich 12.708 EUR gewährt. Beginnend ab den Haushaltsjahr 2023 befristet vorerst auf drei Jahre. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2. Gebührenanpassung Musikschule Vilsbiburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 25.04.2022 ö beschließend 2

Sachverhalt

Die Gebühren der städtischen Musikschule müssen auch turnusgemäß überprüft werden. Die Verwaltung schlägt nach Rücksprache mit der Musikschule vor die Gebühren um 6 % zu erhöhen. Um die finanzielle Belastung der Musikschüler bzw. der Eltern gering zu halten wird weiterhin vorgeschlagen ab den kommenden Musikschuljahr, September 2022, dreimal jährlich (November, Februar und Mai) die Gebühren einzuziehen.
Konkret stellen sich die Musikschulgebühren wie folgt dar

Unterrichtsfach
Gebühren aktuell Vilsbiburg
Gebühren aktuell Landkreis
Gebühren Neu Vilsbiburg
Gebühren Neu Landkreis
Musikalische Früherziehung
170,00 EUR
185,00 EUR
180,00 EUR
195,00 EUR
Grundgebühr
170,00 EUR
185,00 EUR
180,00 EUR
195,00 EUR
Einzelunterricht 
30 min.
420,00 EUR
460,00 EUR
445,00 EUR
485,00 EUR
Einzelunterricht 
45 min
715,00 EUR
785,00 EUR
758,00 EUR
832,00 EUR
Gruppenunterricht 2 Schüler
345,00 EUR
380,00 EUR
365,00 EUR
403,00 EUR
Gruppenunterricht 3 Schüler
210,00 EUR
235,00 EUR
222,00 EUR
250,00 EUR
Gruppenunterricht 4 Schüler
130,00 EUR
145,00 EUR
138,00 EUR
154,00 EUR
Bläserklasse
495,00 EUR
495,00 EUR
525,00 EUR
525,00 EUR
Je Ensemblefach
170,00 EUR
185,00 EUR
180,00 EUR
195,00 EUR
Akkordeonorchester
  45,00 EUR
  45,00 EUR
  48,00 EUR
  48,00 EUR
Chor
  45,00 EUR
  45,00 EUR
  48,00 EUR
  48,00 EUR

Die Gebühren für das Mietinstrument der Bläserklasse in Höhe von 110,00 EUR, das Kopiengeld in Höhe von 10,00 EUR und die Anmeldegebühr in Höhe von 25,00 EUR bleiben unberücksichtigt. 

Diskussionsverlauf

Auf Nachfrage von StRin Ritt warum die Gebühren zwischen Landkreis und Vilsbiburg abweichen, erklärten Stadtkämmerin Nadine Eggl und Erste Bürgermeisterin Sibylle Entwistle, dass die Gebühren sowohl vom Landkreis als auch von der Stadt Vilsbiburg subventioniert werden. Die Förderung der Stadt Vilsbiburg ist in diesem Fall höher gewichtet und die Gebühren von Schülern aus Vilsbiburg deshalb geringer angesetzt. Allgemein erfolgt die Gebührenerhöhung aufgrund der steigenden Ausgaben.

Beschluss

Die Gebühren der städtischen Musikschule werden dem Stadtrat wie vorgestellt empfohlen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3. Gebührenanpassung städtischer Aulen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 25.04.2022 ö 3

Sachverhalt

In Anlehnung an die Gebührenanpassungen der städtischen Einrichtungen müssen auch die Benutzungsgebühren der städtischen Aulen angepasst werden. Die Aula der Mittelschule und die Aula der Grundschule werden zum Teil für musikalische Veranstaltungen vermietet. Die Verwaltung empfiehlt sich an den Benutzungsgebühren der städtischen Sporthallen zu orientieren. Bisher wurden hier auch die Gebührensätze der Sporthallen berechnet. 


Benutzer
Bisher
Neu
Aula 
Erwachsene
5,00 EUR / Std. 
6,00 / Std. 
der Grundschule
Schüler / Jugendliche
Frei
2,00 / Std. 
und der Mittelschule




Diskussionsverlauf

Die Erste Bürgermeisterin Sibylle Entwistle erklärte zum Sachverhalt, dass es dem Gremium grundsätzlich freisteht die Gebührenerhöhung komplett auf die Gebühren der Erwachsenen umzulegen oder statt einer kostenlosen Nutzung eine Gebührenerhöhung bei den Kindern durchzuführen.  Allerdings ergebe sich bei den Erwachsenen dann eine erhebliche Steigerung der Gebührensatzes.

Beschluss

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Benutzungsgebühren der städtischen Aulen ab den 01.07.2022 wie vorgeschlagen festzusetzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4. Informationen, Anfragen von Ausschuss-Mitgliedern

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 25.04.2022 ö informativ 4
Datenstand vom 03.05.2022 10:46 Uhr