Datum: 15.05.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Vilsbiburg
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:33 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:33 Uhr bis 21:35 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Seniorenarbeit - Jahresbericht des Seniorenbeauftragten Joachim Dybdahl-Müller
2 Jugendarbeit - Jahresbericht von Stadtjugendpfleger Herbert Dressler
3 B 15 neu, Ost-Süd-Umfahrung Landshut - Stellungnahme im Raumordnungsverfahren
4 Antrag auf Städtebauförderung für BA 3 der Neugestaltung des Kirchenvorplatzes (angrenzend am Pausenhof der Mittelschule)
5 Bebauungsplan "Vilsbiburg Süd Deckblatt 3" - Aufhebungsbeschluss
6 Verlängerung der Urbanstraße - Schalltechnisches Gutachten
7 Jahresrechnung 2015 Stadt Vilsbiburg; Feststellung und Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO
8 Jahresrechnung 2015 Heilig-Geist-Stiftung Vilsbiburg; Feststellung und Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO
9 Jahresabschluss Haushaltsjahr 2016 Stadt Vilsbiburg; vorläufiges Rechnungsergebnis
10 Jahresabschluss Haushaltsjahr 2016 Heilig-Geist-Stiftung Vilsbiburg; vorläufiges Rechnungsergebnis
11 Informationen, Anfragen von Stadtratsmitgliedern und Bürgeranfragen
11.1 Baugebiet Grub Süd
11.2 Bläserklasse Grundschule - aktuelles Schuljahr
11.3 Anfrage StR Brams - Planung für die Nord-Ost Umfahrung
11.4 Anfrage StR Huber - Floßgassensteg
11.5 Anfrage StRin Pollner - Hallenbelegung Gymnasium
11.6 Anfrage StRin Floegel - Querungshilfe an der Veldener Straße

zum Seitenanfang

1. Seniorenarbeit - Jahresbericht des Seniorenbeauftragten Joachim Dybdahl-Müller

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 15.05.2017 ö informativ 1

Sachverhalt

Der Seniorenbeauftragte der Stadt Vilsbiburg stellt einen Bericht über seine bisherige Tätigkeit vor .

Diskussionsverlauf

Der Bericht ist als Anlage beigefügt.

zum Seitenanfang

2. Jugendarbeit - Jahresbericht von Stadtjugendpfleger Herbert Dressler

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 15.05.2017 ö informativ 2

Sachverhalt

Jugendpfleger Herbert Dressler stellte in der Sitzung seinen Jahresbericht über die Jugendarbeit allgemein und konkret in Vilsbiburg vor.

Diskussionsverlauf

Der Bericht ist als Anlage beigefügt.

Grundsätzliche Aufgabe für die Zukunft ist die Konzepterstellung für die Jugendpflege in der Stadt und den Betrieb des Jugendzentrums. Die Ausarbeitung des Konzepts für den Betrieb des Jugendzentrums richtet sich nach den Besuchern des JUZ und dem Gebäude an sich, woraus dann die pädagogischen Schwerpunkte erstellt werden. Auf diese speziellen Vorgaben (Besucher und Gebäude) ist in dem Konzept einzugehen. Der jetzige Standort wird durch Herrn Dressler befürwortet. Über die nötige Sanierung oder einen möglichen Neubau sollte zeitnah entschieden werden, dies würde die Arbeit des Stadtjugendpflegers erleichtern und der Tätigkeit eine Perspektive geben. 

Herr Dressler stellte klar, dass die Kapazitäten des Jugendzentrums jetzt erreicht sind. Es ist eine zusätzliche Kraft erforderlich, um vor allem die vielen Jugendlichen mit Migrations-
hintergrund in einem angemessenen Maß zu betreuen.

Die Ergebnisse der Jugendbürgerversammlung und aus den dann gebildeten Arbeitsgruppen werden noch extra vorgestellt. Als Wunsch der Jugendlichen ist vor allem ein attraktiver Aufenthaltsort in der Stadt mit Sportmöglichkeiten zu sehen. Es wurde nachgefragt warum die Jugendbürgerversammlung nicht jährlich, sondern alle zwei Jahre erfolgen soll. Herr Dressler stellte hier klar, dass es sich um eine Empfehlung des Kreisjugendpflegers handelt. Ebenfalls ist nicht davon auszugehen, dass sich die Jugendlichen noch mehr engagieren möchten.

zum Seitenanfang

3. B 15 neu, Ost-Süd-Umfahrung Landshut - Stellungnahme im Raumordnungsverfahren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 15.05.2017 ö beschließend 3

Sachverhalt

Die Stadtratsmitglieder haben die Stellungnahme des Landkreises Landshut im Raumordnungsverfahren erhalten (Beschlüsse des Kreisausschusses vom 08.05.2017).

Zur B 15 neu hat der Stadtrat mit Beschluss vom 25.11.2013 Stellung genommen. Die Notwendigkeit der Ertüchtigung der B 299 wurde der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr, gemäß dem Auftrag des Stadtrates vom 09.03.2015 mitgeteilt. Die Oberste Baubehörde hat im Schreiben vom 09.09.2015 dazu mitgeteilt, dass ein Gesamtkonzept zum Ausbau der B 299 zwischen Landshut und Vilsbiburg erarbeitet wird, wenn die Ergebnisse des Dialogforums zur Ost-Süd-Umfahrung Landshut vorliegen. Das seinerzeitige gemeinsame Schreiben der Stadt Vilsbiburg und des Marktes Geisenhausen und die Antwort der Obersten Baubehörde liegen bei.

Der Beirat ist in der Sitzung am 10.05.2017 deshalb zu dem Ergebnis gekommen dem Stadtrat zu empfehlen, dass seitens der Stadt eine Stellungnahme im zurzeit laufenden Raumordnungsverfahren nicht erforderlich ist.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Haider stellte klar, dass das laufende Raumordungsverfahren die Stadt Vilsbiburg im Moment nicht betrifft.

Beschluss

Die Stadt Vilsbiburg gibt im laufenden Raumordnungsverfahren zur B 15 neu, Ost-Süd-Umfahrung Landshut, keine Stellungnahme ab.
Auf den notwendigen Ausbau der B 299 zwischen Landshut und Vilsbiburg wird in einem Schreiben an die Regierung von Niederbayern nochmals hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Antrag auf Städtebauförderung für BA 3 der Neugestaltung des Kirchenvorplatzes (angrenzend am Pausenhof der Mittelschule)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 15.05.2017 ö beschließend 4

Sachverhalt

In der Stadtratssitzung am 29.07.2015 wurde die Sanierung der Mittelschule - entsprechend der vorgestellten Planung – als Maßnahme beschlossen. Der Gesamtkostenumfang wurde mit 16,1 Mio. Euro festgeschrieben und enthält auch die Außenanlagenplanung.

Eine Teilfläche der Außenanlagengesamtplanung wird im Rahmen der Städtebaulichen Einzelmaßnahme „Neugestaltung Kirchenvorplatz“ von der Städtebauförderung gefördert und als Bauabschnitt 3   bezeichnet.

Die Baukosten für den Bauabschnitt 3 betragen brutto 337.000 Euro. Die Leistungen werden im Herbst 2017 ausgeschrieben und kommen 2018 zur Ausführung.

Eine Abstimmung mit der Förderstelle ist bereits erfolgt. Jedoch ist die formale Antragstellung rechtzeitig vor der Ausschreibung durchzuführen. Als Grundlage der Antragstellung ist ein separater Stadtratsbeschluss erforderlich, der bisher noch nicht vorliegt.

Die aktuelle Außenanlagenplanung kann detailliert im Ratsinformationssystem eingesehen werden.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, für die im Rahmen der Städtebaulichen Einzelmaßnahme „Neugestaltung Kirchenvorplatz“ als Bauabschnitt 3 bezeichnete Teilfläche (Parkplatz Kirchenweg und öffentliche Freizeitbereiche) städtebauliche Fördermittel zu beantragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Bebauungsplan "Vilsbiburg Süd Deckblatt 3" - Aufhebungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 15.05.2017 ö beschließend 5

Sachverhalt

Vorgang: Antrag LAKUMED Kliniken vom 20.03.2017

Für das Krankenhaus Vilsbiburg wird derzeit die Vorplanung für die Erweiterung und Strukturverbesserung des Krankenhauses bearbeitet. Nach der Bedarfsfeststellung durch das Gesundheitsministerium wurde für das Krankenhaus Vilsbiburg eine Zielplanung erarbeitet. Hierzu wurden weitere Flächen gefordert, die im Bestand nicht realisiert werden können. Der Antrag der LAKUMED ist beigefügt.

Der Bebauungsplan „Vilsbiburg Süd Deckblatt 3“ umfasst die FlNrn. 305/22, 360/29, 305/131 und 360 Tfl. und wurde im Rahmen der vereinfachten Änderung im Jahr 1975 als Satzung beschlossen. Der ursprüngliche Bebauungsplan „Vilsbiburg Süd“ setzt für die betroffenen Flurnummern eine Fläche für die Erweiterung des Kreiskrankenhauses mit Nebenbauten fest. Das Deckblatt schränkt diese Bebaubarkeit ein. Eine Erweiterung ist gemäß dem Deckblatt 3 nur innerhalb der festgesetzten Baulinie auf FlNr. 305/22 zulässig. Die restlichen Flurnummern sind mit „privater Grünfläche“ überplant worden.

Mit der Aufhebung des Deckblattes 3 tritt der ursprüngliche Bebauungsplan „Vilsbiburg Süd“ wieder in Kraft. Die Aufhebung eines Bebauungsplans ist immer im Regelverfahren durchzuführen, da immer die Grundzüge der Planung betroffen sind. Dies bedeutet, dass auch bei der Aufhebung die Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange beteiligt werden müssen. Insbesondere auch die betroffenen Grundstückseigentümer.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, den Bebauungsplan „Vilsbiburg Süd Deckblatt 3“ aufzuheben. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Verfahrensschritte einzuleiten.

Die Kosten für die Aufhebung des Bebauungsplanes sind vollumfänglich vom Antragsteller zu tragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. Verlängerung der Urbanstraße - Schalltechnisches Gutachten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 15.05.2017 ö beschließend 6

Sachverhalt

Nach Vorstellung der aktuellen Planung für die Verlängerung der Urbanstraße wurde von Anwohnern der Seyboldsdorfer Straße und Rombachstraße (19 Unterzeichner, 11 Adressen) ein Schreiben der Stadt Vilsbiburg zugesandt.

Die Überschrift der beigelegten Unterschriftenliste lautet wie folgt: „hiermit legen wir Widerspruch gegen den Beschluss ein, die Urbanstraße in Vilsbiburg in Verlängerung der Ballsporthalle zu verlängern und dort entlang LKW-Stellplätze anzulegen.“

Um eine sachgemäße Aussage tätigen zu können, wurde das Büro hoock farny ingenieure aus Landshut mit der Erstellung eines Gutachtens zur Prognose und Beurteilung der Straßenverkehrslärmimmissionen beauftragt.

Das zusammengefasste Ergebnis aus Seite 14 lautet wie folgt:

„Die prognostizierten Beurteilungspegel liegen in einer Größenordnung, die mit Blick auf die bereits bestehenden Verkehrslärmimmissionen – insbesondere hervorgerufen durch den Verkehr der Bundessstraße B 299 bzw. der Bahnlinie Neumarkt–St. Veit – weder rechnerisch, noch tatsächlich wahrnehmbar zu einer relevanten Erhöhung der Gesamtverkehrslärmbe-lastung an den Immissionsarten in der schutzbedürftigen Nachbarschaft führen werden. Aktive Schallschutzmaßnahmen sind nicht erforderlich.“

Das Gutachten kann im Ratsinformationssystem eingesehen werden.

Für die Aufstellung eines späteren Bebauungsplanes im Bereich der Urbanstraße wurde von Frau Aigner, hoock farny ingenieure, folgendes empfohlen:

E-Mail vom Mi 26.04.2017 18:29 Uhr

Südlich der Verlängerung der Urbanstraße befinden sich verschiedene, bereits ausgewiesene und von der Dräxlmaier GmbH & Co. KG genutzte Gewerbe- und Industriegebietsflächen. Mit Blick auf den Umgriff dieser Betriebsflächen ist davon auszugehen, dass die schutzbedürftige Nachbarschaft im Umfeld der emittierenden Flächen bereits in der Bestandssituation relevante anlagenbezogene Lärmvorbelastungspegel erfährt. Damit die insgesamt unter Berücksichtigung der Summenwirkung der Geräusche sämtlicher gewerblicher Emittenten jeweils geltenden Immissionsrichtwerte auch im Fall einer Erweiterung des Gewerbegebiets nördlich der Verlängerung der Urbanstraße eingehalten werden, muss das Maß der zulässigen Geräuschentwicklung innerhalb der neuen Gewerbeflächen entsprechend begrenzt werden. Das geeignete Planungsinstrument hierfür wäre im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens die Durchführung einer Geräuschkontingentierung nach den Vorgaben der DIN 45691, deren Inhalte den aktuellen Stand der Technik zur Festsetzung des gewerblichen Lärmimmissionsschutzes auf der Ebene der Bauleitplanung widerspiegeln. Unter den vorliegenden Randbedingungen kann nicht ausgeschlossen werden, dass für neue, zusätzliche Gewerbeflächen lediglich Emissionskontingente in einer Größenordnung verfügbar wären, die für ein Gewerbegebiet mit Einschränkung typisch sind. Möglicherweise kann auch nur ein Teilbereich einer Nutzung als Gewerbegebiet zugeführt werden.

Beschluss

Die Verwaltung informiert die Vertreterin der Anwohner der Seyboldsdorfer Straße und der Rombachstraße über das zusammengefasste Ergebnis des schalltechnischen Gutachtens zur Verlängerung der Urbanstraße und beachtet bei Aufstellung eines Bebauungsplanes im Bereich der Urbanstraße oben genannte Empfehlungen von Frau Aigner (gemäß E-Mail vom
Mi 26.04.2017 18:29 Uhr).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7. Jahresrechnung 2015 Stadt Vilsbiburg; Feststellung und Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 15.05.2017 ö beschließend 7

Sachverhalt

Die vorläufige Jahresrechnung der Stadt Vilsbiburg wurde bereits am 19.09.2016 im Stadtrat vorgestellt. Änderungen haben sich nicht mehr ergeben.
Die Jahresrechnung schließt mit folgendem Ergebnis ab:

Haushaltssummen:
Verwaltungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben:        27.557.290,71 €
Vermögenshaushalt in Einnahmen und Ausgaben:        16.127.787,22 €
Gesamthaushalt:                                                43.685.077,93 €


Eckdaten:
Zuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt:        4.716.186,76 €
= im Verhältnis der Verwaltungshaushaltssumme:        17,11 %
Überschuss nach § 79 Abs. 3 KommHV:                        4.716.186,76 €
Schuldenstand am 31.12.2015:                                6.500.000,00 €
Rücklagenstand am 31.12.2015
               allgemeine Rücklage:                        909.465,16 €
               Sonderrücklagen *):                                1.691.556,93 €
*) FFW-Vilsbiburg, Abwasserbeseitigung, Fäkalschlammentsorgung, Manfred-Paech-Fonds und –Nachlass, Stadthalle

Die Jahresrechnung 2015 wurde an den örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen. Die Prüfung fand am 26.04. und am 27.04.2017 statt.

Diskussionsverlauf

Stadtkämmerer Günter Felkel erläuterte die Zahlen. Der Bericht des Rechnungsprüfungs-ausschusses wird als Anlage beigefügt. Die TOP 7 und 8 wurden im Vortrag des Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses Herrn StR Klaus Kirchner, zusammengefasst. Das Rechnungswesen und der Rechenschaftsbericht im Haushaltsjahr 2015 weisen keine Ungereimtheiten auf.

Neben der allgemeinen Überprüfung war die Volkshochschule Vilsbiburg ein Prüfungsschwerpunkt. Hier verdeutlichte Herr Kirchner, dass das System der eigenen Abrechnung durch die VHS und nicht über die Stadtkasse durch den Rechnungsprüfungsausschuss als sinnvoll erachtet wird. Das System ist in Zukunft so fortzuführen.

Beschluss

Der Stadtrat nimmt das Abschlussergebnis der Jahresrechnung 2015 für die Stadt Vilsbiburg ohne Einwand zur Kenntnis. Gleichzeitig wird die Jahresrechnung 2015 festgestellt und die Entlastung beschlossen (Art. 102 Abs. 3 GO); der Inhalt der Niederschrift über die gem. Art. 103 Abs. 1 GO durchgeführte Rechnungsprüfung wird gebilligt. Prüfungsablauf und Prüfungsergebnis werden anerkannt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

8. Jahresrechnung 2015 Heilig-Geist-Stiftung Vilsbiburg; Feststellung und Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 15.05.2017 ö beschließend 8

Sachverhalt

Die vorläufige Jahresrechnung der Heilig-Geist-Stiftung Vilsbiburg wurde bereits am 19.09.2016 im Stadtrat vorgestellt. Änderungen haben sich nicht mehr ergeben.
Die Jahresrechnung schließt mit folgendem Ergebnis ab:

Haushaltssummen:
Verwaltungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben:        203.650,40 €
Vermögenshaushalt in Einnahmen und Ausgaben:        71.394,02 €
Gesamthaushalt:                                                275.044,42 €


Eckdaten:
Zuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt:        62.480,02 €
= im Verhältnis der Verwaltungshaushaltssumme:        30,68 %
Überschuss nach § 79 Abs. 3 KommHV:                        22.580,02 €
Schuldenstand am 31.12.2015:                                664.466,79 €
Rücklagenstand am 31.12.2015:                                1.152.367,82 €

Die Jahresrechnung 2015 wurde an den örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen. Die örtliche Rechnungsprüfung fand am 26.04.2017 statt.

Diskussionsverlauf

Stadtkämmerer Günter Felkel erläuterte die Zahlen. Der Bericht des Rechnungsprüfungs-ausschusses wird als Anlage beigefügt. Die TOP 7 und 8 wurden im Vortrag des Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschuss Herr StR Klaus Kirchner zusammengefasst. Das Rechnungswesen und der Rechenschaftsbericht im Haushaltsjahr 2015 weisen keine Ungereimtheiten auf.

Beschluss

Der Stadtrat nimmt das Abschlussergebnis der Jahresrechnung 2015 für die Heilig-Geist-Stiftung zur Kenntnis. Gleichzeitig wird die Jahresrechnung 2015 festgestellt und die Entlastung beschlossen (Art. 102 Abs. 3 GO); der Inhalt der Niederschrift über die gem. Art. 103 Abs. 1 GO durchgeführte Rechnungsprüfung wird gebilligt. Prüfungsablauf und Prüfungsergebnis werden anerkannt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

9. Jahresabschluss Haushaltsjahr 2016 Stadt Vilsbiburg; vorläufiges Rechnungsergebnis

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 15.05.2017 ö beschließend 9

Sachverhalt

Der Jahresabschluss 2016 für die Stadt Vilsbiburg ist erstellt. Das Rechnungsjahr 2016 schließt dem gemäß mit folgendem vorläufigen Ergebnis ab:


Ansatz (E/A)
Euro
Ergebnis (E/A)
Euro
Unterschied
Euro
Verwaltungshaushalt
26.535.500,00
26.257.456,79
   - 278.043,21
Vermögenshaushalt
14.539.500,00
14.657.649,86
   + 118.149,86
Gesamt
41.075.000,00
40.915.106,65
    - 159.893,35


Ansatz
Euro
Ergebnis
Euro
Unterschied
Euro
Zuführg. zum VermHH
2.587.300,00
3.655.909,45
+ 1.068.609,45
Zuführg. vom VermHH
0,00
0,00
0,00

Rücklagenentwicklung (allgemeine Rücklage)

Stand in €
01.01.2016
Zuführung in €
2016
Entnahme in €
2016
Stand in €
31.12.2016
lt. HH-Plan
ca.400.000,00
0,00
- 97.800,00
  302.200,00
Ergebnis
908.673,44
+ 2.755.975,84
- 965.195,45
2.699.453,83
Differenz

+ 2.755.975,84
- 867.395,45


Info zum laufenden Haushalt 2017: Als „Anfangsbestand“ zum 01.01.2017 wurde eine Rücklagensumme in Höhe von 3.500.000 € veranschlagt. Der tatsächlich erreichte Rücklagenstand liegt somit um ca.800 T € niedriger.

Schuldenentwicklung:

Stand in €
01.01.2016
Aufnahme in €
2016
Tilgung in €
2016
Stand in €
31.12.2016
lt. HH-Plan
6.500.000,00
+ 1.600.000,00
250.000,00
7.850.000,00
Ergebnis
6.500.000,00
   + 72.000,00
250.000,00
6.322.000,00
Differenz

-1.528.000,00
0,00


Diskussionsverlauf

Stadtkämmerer Günter Felkel erläuterte die Zahlen. Der Rechenschaftsbericht ist fertig; dieser wird zusammen mit den Jahresbelegen dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Verfügung gestellt und ein Prüfungstermin vereinbart. Fragen aus dem Gremium konnten durch Herrn Felkel sofort beantwortet werden.

Beschluss

Der Stadtrat nimmt das vorläufige Ergebnis der Jahresrechnung 2016 der Stadt Vilsbiburg zur Kenntnis. Die Jahresrechnung wird an den Rechnungsprüfungsausschuss zur örtlichen Prüfung verwiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

10. Jahresabschluss Haushaltsjahr 2016 Heilig-Geist-Stiftung Vilsbiburg; vorläufiges Rechnungsergebnis

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 15.05.2017 ö beschließend 10

Sachverhalt

Der vorläufige Jahresabschluss 2016 für die Heilig-Geist-Stiftung Vilsbiburg ist erstellt. Das Rechnungsjahr 2016 schließt dem gemäß mit folgendem vorläufigem Ergebnis:


Ansatz (E/A)
Euro
Ergebnis (E/A)
Euro
Unterschied
Euro
Verwaltungshaushalt
202.200,00
201.513,76
   - 686,24
Vermögenshaushalt
  55.900,00
   60.064,47
+ 4.164,47
Gesamt
258.100,00
261.578,23
+ 3.478,23


Ansatz
Euro
Ergebnis
Euro
Unterschied
Euro
Zuführung zum VermHH
46.900,00
51.150,47
+ 4.250,47

Rücklagenentwicklung
(allgemeine Rücklage)

Stand in €
01.01.2016
Zuführung in €
2016
Entnahme in €
2016
Stand in €
31.12.2016
lt. HH-Plan

+ 22.600,00
0,00

Ergebnis
1.152.367,82
+ 40.490,33
0,00
1.192.858,15
Differenz

+ 17.890,33
0,00

*)
davon (vorläufig)
für Erhalt des Grundstockvermögens:        1.074.854,12 €
Erweiterungs- u. Erneuerungsrücklage:             48.162,51 €
freie Rücklage:                                     69.841,52 €

Schuldenentwicklung:

Stand in €
01.01.2016
Aufnahme in €
2016
Tilgung in €
2016
Stand in €
31.12.2016
Ergebnis
664.466,79
0,00
5.180,87
659.285,92
*)
davon zinsloses Darlehen der Stadt:        306.775,13 €
Rest (öffentliches Darlehen)                        357.691,66 €

Diskussionsverlauf

Stadtkämmerer Günter Felkel stellte die Zahlen vor.

Beschluss

Der Stadtrat nimmt das vorläufige Ergebnis der Jahresrechnung 2016 der Heilig-Geist-Stiftung Vilsbiburg zur Kenntnis. Die Jahresrechnung wird an den Rechnungsprüfungsausschuss zur örtlichen Prüfung verwiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

11. Informationen, Anfragen von Stadtratsmitgliedern und Bürgeranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 15.05.2017 ö informativ 11
zum Seitenanfang

11.1. Baugebiet Grub Süd

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 15.05.2017 ö informativ 11.1

Sachverhalt

Bürgermeister Helmut Haider informierte über den Zeitablauf der Planung für das Baugebiet Grub Süd.

Planung        Sommer 2017
LV                Herbst/Winter 2017
Vergabe        bis Weihnachten 2017
Baubeginn        Frühjahr 2018        

zum Seitenanfang

11.2. Bläserklasse Grundschule - aktuelles Schuljahr

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 15.05.2017 ö informativ 11.2

Sachverhalt

Rektorin Priller informierte in einer E-Mail darüber, dass entgegen einer Aussage im Haupt- und Finanzausschuss es auch dieses Schuljahr eine Bläserklasse gibt.

zum Seitenanfang

11.3. Anfrage StR Brams - Planung für die Nord-Ost Umfahrung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 15.05.2017 ö informativ 11.3

Sachverhalt

Stadtrat Brams fragt an, wann die Planung für die Nord-Ost Umfahrung weiter geführt wird. Dazu erläuterte Bürgermeister Haider, dass es mit Anliegern Gespräche geben wird und eine weitere mögliche Trassenführung ausgearbeitet wird. Es wird vor der Vorstellung im Stadtrat eine Anliegerversammlung durchgeführt.

zum Seitenanfang

11.4. Anfrage StR Huber - Floßgassensteg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 15.05.2017 ö informativ 11.4

Sachverhalt

Stadtrat Huber möchte wissen, wann die Sanierung des Floßgassensteges durchgeführt wird.

zum Seitenanfang

11.5. Anfrage StRin Pollner - Hallenbelegung Gymnasium

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 15.05.2017 ö informativ 11.5

Sachverhalt

Stadträtin Pollner informierte, dass der Landkreis dem Skiclub die Benutzung der Turnhalle im Gymnasium durch die Sanierung kurzfristig untersagt hat. Bei einer früheren Information hätte hier evtl. ein Aushelfen bei den Hallenzeiten unter den Sportvereinen erfolgen können. Bürgermeister Haider sagte zu, im Landratsamt nachzufragen, warum die Information so kurzfristig erfolgte.

zum Seitenanfang

11.6. Anfrage StRin Floegel - Querungshilfe an der Veldener Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 15.05.2017 ö informativ 11.6

Sachverhalt

Stadträtin Floegel möchte wissen, ob an der Veldener Straße eine Querungshilfe bei dem neuen Gebäudekomplex „Alte Brauerei“ angedacht ist. Bürgermeister Haider wird hier im Staatl. Bauamt nachfragen, machte aber auf mögliche Probleme (Eng stelle) aufmerksam.

Datenstand vom 22.05.2017 15:01 Uhr