Datum: 21.06.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Vilsbiburg
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:50 Uhr bis 22:20 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Tätigkeitsbericht des Klimaschutzmanagers
2 Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan "Achldorf Deckblatt 5" - Antragsteller: Schaumeier Wohn- und Gewerbebau GmbH - FlNr. 221 (Tfl.), Gem. Wolferding
3 Neuer Kindergarten - Standorte
4 Neuer Kindergarten - Suche nach einem möglichen Träger
5 Erfrischungsgeld Bundestagswahl 2017
6 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz, Bezirkswahlgesetz - Antrag der Stadtratsfraktionen Freie Wähler, bul/Grüne und SPD, den Bayerischen Gesetzgeber aufzufordern, das bisherige Sitzzuteilungsverfahren nach Hare-Niemeyer beizubehalten
7 Bestellung des Zweiten Bürgermeisters Johann S a r c h e r und des Dritten Bürgermeisters Rudolf L e h n e r zu Standesbeamten für das Standesamt Vilsbiburg (Aufgabenbereich „Vornahme von Eheschließungen“ und „Begründung von Lebenspartnerschaften)
8 Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan "An der Schlossstraße" in Haarbach - Anpassung des Geltungsbereiches und Aufstellungsbeschluss zur Änderung des FNP mit Deckblatt Nr. 14
9 Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan "Freiung" - Anpassung des Geltungsbereiches
10 Aufstellungsbeschluss - Bebauungsplan "Goben Deckblatt 5" - Gobener Str. 21, FlNr. 673/0, Gem. Vilsbiburg
11 Informationen, Anfragen von Stadtratsmitgliedern und Bürgeranfragen
11.1 Information bezüglich der laufenden Bauleitplanverfahren
11.2 Anfrage StR Huber - Floßgassensteg
11.3 Anfrage - StRin Bergwinkl
12 Beschlussbekanntgabe

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1. Tätigkeitsbericht des Klimaschutzmanagers

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 21.06.2017 ö 1

Sachverhalt

Der Klimaschutzmanager berichtet über 5 Jahre Klimaschutzarbeit und den aktuellen Stand der Position
1.  Klimaschutz und Energiewende warum?
2.  Klimaschutzziele: global bis regional
3.  Klimaschutzmanager: Bearbeitung der Maßnahmen vor Ort und Bilanz
4.  Anpassungen der Position und Aufgabenspektrum der Zukunft

Diskussionsverlauf

Die Präsentation von Hr. Straßer (Klimaschutzmanager) ist in das Ratsinformationssystem eingestellt. Die Bilanz aus dem Bereich Klimaschutz wurde im Stadtrat positiv gesehen. Herr Straßer stellte die Entwicklung des Klimaschutzmanagers hin zu einem Regionalmanager vor. Hierzu wird es in einem Jahr wieder eine Vorstellung geben.

Aus dem Germium wurde angeregt, die Arbeitsgruppe Verkehr wieder einzuberufen, dies sagte der Erste Bürgermeister zu. Ebenfalls sollte der Bereich „Bürgerauto“ auch auf E-Bikes für die Stadtverwaltung und die Bürger ausgedehnt werden.

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2. Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan "Achldorf Deckblatt 5" - Antragsteller: Schaumeier Wohn- und Gewerbebau GmbH - FlNr. 221 (Tfl.), Gem. Wolferding

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 21.06.2017 ö beschließend 2

Sachverhalt

Die Schaumeier Wohn- und Gewerbebau GmbH hat am 24.04.2017, behandelt in der Sitzung vom 29.05.2017, einen Antrag auf Vorbescheid gestellt. Dabei waren 12 Reihenhäuser, 12 Garagen und 16 Stellplätze geplant (siehe Anlage). Das Vorhaben wurde abgelehnt, da die Befreiung von den Baugrenzen die Grundzüge der Planung berührt hätte. Ebenso wurde das geplante Vorhaben als zu groß erachtet.

Nun hat der Bauherr den Antrag auf Vorbescheid zurückgenommen und gleichzeitig einen Antrag auf eine Änderung des Bebauungsplanes gestellt (siehe Anlage).

Ein Vorabentwurf wurde uns von dem Büro Längst & Voerkelius übersandt. Dieser zeigt den neuen Geltungsbereich, die geplante Gebietsart und die geplante Bebauung des Grundstücks (siehe Anlage).

Die Stadt Vilsbiburg ist Träger der Planungshoheit für ihr Hoheitsgebiet. Damit besteht das Recht, das Gemeindegebiet mit planerischer Gestaltungsfreiheit entwickeln zu dürfen – sog. Planungsermessen. Allerdings muss die Stadt Vilsbiburg bauleitplanerisch tätig werden, sobald und soweit dies für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist (§ 1 Abs. 3 BauGB).
Es ist damit zu überlegen, ob der geplanten Entwicklung zugestimmt werden soll. Es handelt sich bereits jetzt schon um ein Mischgebiet, in dem Wohnen grundsätzlich zulässig ist. Jedoch nur innerhalb der bestehenden Baugrenzen und damit in kleinerem Umfang. Mit einer Deckblattänderung können die Baugrenzen angepasst werden und eine größere Bebauung in diesem Bereich zugelassen werden. 
Die Entscheidung, ob hier eine Änderung des Bebauungsplanes aufgestellt werden soll obliegt damit dem Stadtrat.

Diskussionsverlauf

Herr Binner führte an, dass der Regenwasser- und Schmutzwasserkanal in ausreichender Größe vorhanden sind.

Herr Längst (Landschafts- und Stadtplaner) stellte die Grundzüge der Planung vor. Er verwies darauf, dass die bestehenden alten Tennishallen nicht genutzt werden und eine Wohnbebauung im Sinne einer zukünftig sinnvollen Erschließung angebracht wäre.

Herr Binner verdeutlichte nochmals, dass das bestehende Baurecht auf eine größere Fläche verteilt wird und somit eine lockere Bebauung möglich ist. GFZ und GRZ bleiben auch im neuen Bebauungsplan gleich, nur die Baugrenzen werden erhöht.  

Es wurden Bedenken geäußert, ob die geplante Bebauung in das Ortsbild von „Altachldorf“ passt. Über den Bebauungsplan soll eine ansprechende und für das Ortsbild harmonische Bebauung festgelegt werden.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, den Bebauungsplan „Achldorf Deckblatt 5“ mit der Gebietsart „MI“ aufzustellen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Teilfläche der FlNr. 221/0 der Gemarkung Wolferding.

Der Antragsteller verpflichtet sich, einen 3 m breiten Grundstückstreifen – unmittelbar angrenzend an die östliche Erschließungsstraße (zu den üblichen Preisen für Verkehrsflächen) an die Stadt Vilsbiburg zu veräußern.

Die Kosten für die Aufstellung des Bebauungsplanes sind vollständig vom Antragsteller zu tragen.

Das Verfahren soll nach § 13 a BauGB durchgeführt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 4

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3. Neuer Kindergarten - Standorte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 21.06.2017 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 10.04.2017 beschlossen, dass auf Grund des enorm gestiegenen Bedarfes bereits 2018/2019 ein weiterer 3-gruppiger Kindergarten (mit Erweiterungsmöglichkeit) neu errichtet werden soll.

Die Verwaltung sollte hierzu geeignete Grundstücksoptionen prüfen.


Standort A – Im Bereich des Caritas Altenheimes

Derzeit bestehen seitens der Caritas keine konkreten Planungen für Erweiterungsbaumaßnahmen. Ein eigenständiger Kindergarten auf dem Grundstück würde zukünftige bauliche Erweiterungen stark einschränken.

Die angrenzenden städtischen Grundstücke bei der Stadthalle (mit den FlNr. 177 und 600) sind von der Fläche her nicht geeignet (ungünstig geschnitten, flächenmäßig zu klein, schränken Parkplatzfläche der Stadthalle ein) und intensiv mit Bäumen begrünt.

Da keine geeignete zeitnahe Bebauungsmöglichkeit besteht wurde der Standort nicht weiter untersucht.


Standort B – Färberanger Flurstücknr. 255 und 255/11

Die Grundstücke sind in städtischem Besitz. Es besteht ein Bebauungsplan, der als Nutzungsart SO - Sondergebietvorsieht.

Der Beschlussvorlage liegen Lagepläne bei (Lageplan ohne Bebauung, Lageplan mit Darstellung KiTa Achldorf zur Veranschaulichung).

Vorteile
Nachteile
+ Grundstück ist in städtischem Besitz
+ zentrale, innerstädtische Lage
+ Parkplätze bereits vorhanden
+ gute Anfahr- und Erreichbarkeit

- derzeit ist die Notwendigkeit von weiteren
  Parkplätzen auf dem Areal erkennbar
- durch eine Bebauung mit ca. 3.500 qm
  entfällt dauerhaft die mögliche  Bereit-
  stellung von ca. 150 bis 170 Parkplätzen
- die Entwicklung des Areals als  Kultur-
   zentrum wird beeinträchtigt
- neue Baugebiete sind nicht in der Nähe
   des Areals
- die Umgebung ist geprägt durch die
   Parkplätze
- eine großzügige Flächenzuordnung für
  ausreichende Möglichkeiten zur
  Kindergartenerweiterung ist nicht gegeben



Standort C – Nördlich Bebauungsplans Burger Feld

Das Grundstück ist in städtischem Besitz und frei von Lasten. Das Grundstück mit der Flurstücksnr. 726/12 hat eine Gesamtfläche von 12.087 qm.
Der Beschlussvorlage liegen Lagepläne bei (Lageplan ohne Bebauung, Lageplan mit Darstellung KiTa Achldorf zur Veranschaulichung).

Vorteile
Nachteile
+ Grundstück ist in städtischem Besitz
+ angrenzend zum neuen Baugebiet Burger
   Feld
+ günstige Ausrichtung
+ günstige Topographie
+ gute Anfahrbarkeit
+ lastenfrei
+ Erschließung (Straße, Sparten) einfach
   möglich
+ sehr gute Erweiterbarkeit

- am Ortsrand
- eine Kindergarteneinrichtung besteht bereits
  in fußläufiger Entfernung
- ausreichend Parkplätze müssen geschaffen
  werden
- günstige fußläufige Erreichbarkeit nur für
  das Baugebiet Burger Feld gegeben


Fazit:

Ein optimal passendes Grundstück ist derzeit nicht in städtischem Besitz. Bei Abwägung der Vor- und Nachteile erscheint der Standort C – insbesondere durch die gute Möglichkeit der Erweiterbarkeit - die meisten Vorteile auf sich zu vereinen.


Kindergarten St. Elisabeth

Durch die intensiven und weitreichenden Veränderungen im Bereich der Kinderbetreuungs-einrichtungen sind die schon länger anstehenden Arbeiten am Bestandskindergarten St. Elisabeth etwas aus dem Fokus gerückt. Bei der Planung des genauen Ablaufs sollte sowohl zeitlich wie auch organisatorisch diese anstehende Baumaßnahme beachtet werden.


Planungsschritte

Bei der neuen Kindertagesstätte in Achldorf hat sich die vorgeschaltete Durchführung einer Machbarkeits- bzw. Konzeptstudie bewährt und sollte wieder Anwendung finden. Da es sich um einen Neubau handelt ist als Grundlage der Planungen wieder die Errichtung im Passivhausstandard umzusetzen.

Diskussionsverlauf

Die Ausführung des neuen Kindergartens sollte unabhängig vom Standort zweigeschossig erfolgen, um auf dem Gelände Platz einzusparen.

Es wurde kein Vorschlag im Gremium als perfekt gesehen. Eine Vertagung der Entscheidung wurde angeregt um noch weitere Möglichkeiten zu prüfen. In der nächsten Stadtratssitzung 17.07.2017 muss aber die Entscheidung fallen, um die Planung und Bebauung im vorgegebenen Zeitfenster umzusetzen.

Im nicht-öffentlichen Teil werden mögliche Privateigentümer durch das Gre mium vorgeschlagen. 

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4. Neuer Kindergarten - Suche nach einem möglichen Träger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 21.06.2017 ö beschließend 4

Sachverhalt

Soweit Kindertageseinrichtungen in gleichermaßen geeigneter Weise wie von einem kommunalen Träger auch von freigemeinnützigen Trägern (Art. 3 Abs. 3 BayKiBiG) betrieben werden oder rechtzeitig geschaffen werden können, sollen die Gemeinden und die Träger der öffentlichen Jugendhilfe von eigenen Maßnahmen absehen. Art. 4 Abs. 4 BayKiBiG

Die Stadtverwaltung Vilsbiburg wird somit mit freigemeinnützigen Trägern Verhandlungen über eine mögliche Trägerschaft des neuen Kindergarten aufnehmen.

Diskussionsverlauf

Die Kostensituation zwischen eigener Trägerschaft und externen Trägern soll für die Entscheidung dargestellt werden.

Beschluss

Die Stadtverwaltung Vilsbiburg wird ermächtigt, mit freigemeinnützigen Trägern Verhandlungen über eine mögliche Trägerschaft des neuen Kindergartens aufzunehmen und dem Haupt- und Finanzausschuss die Ergebnisse vorzustellen. Die Entscheidung ob der Kindergarten durch die Stadt Vilsbiburg oder einen anderen Träger geführt wird, wird im Haupt- und Finanzausschuss gefällt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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5. Erfrischungsgeld Bundestagswahl 2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 21.06.2017 ö beschließend 5

Sachverhalt

Gem. Bundeswahlordnung kann den Mitgliedern der Wahlvorstände für den Wahltag ein Erfrischungsgeld gewährt werden.

Die n eue Bundeswahlordnung (Elfte Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung) sieht eine Differenzierung zwischen den Vorsitzenden und den übrigen Mitgliedern der Wahlvorstände vor. Den Vorsitzenden sollten ein Erfrischungsgeld in Höhe von je 35,00 € und den übrigen Mitgliedern in Höhe von je 25,00 € gewährt werden.

Beschluss

Es wird vorgeschlagen, bei der Bundestagswahl am 24.09.2017 keine Differenzierung in den Wahlvorständen vorzunehmen und einheitlich 35,00 € Erfrischungsgeld auszubezahlen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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6. Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz, Bezirkswahlgesetz - Antrag der Stadtratsfraktionen Freie Wähler, bul/Grüne und SPD, den Bayerischen Gesetzgeber aufzufordern, das bisherige Sitzzuteilungsverfahren nach Hare-Niemeyer beizubehalten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 21.06.2017 ö beschließend 6

Sachverhalt

Siehe Antrag vom 15.05.2017 (Tag des Eingangs)

Beschluss

Der Stadtrat von Vilsbiburg fordert den Bayerischen Gesetzgeber auf, im Gesetz über die Wahl der Gemeinderäte, der Bürgermeister, der Kreistage und der Landräte (Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz) – bei Bezirkstagen im Bezirkswahlgesetz – das bisherige Sitzzuteilungsverfahren nach Hare-Niemeyer beizubehalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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7. Bestellung des Zweiten Bürgermeisters Johann S a r c h e r und des Dritten Bürgermeisters Rudolf L e h n e r zu Standesbeamten für das Standesamt Vilsbiburg (Aufgabenbereich „Vornahme von Eheschließungen“ und „Begründung von Lebenspartnerschaften)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 21.06.2017 ö beschließend 7

Sachverhalt

Beim Standesamt Vilsbiburg werden, beginnend im Jahr 2017, an sechs Samstagen im Jahr Eheschließungen durchgeführt.

Aus organisatorischen Gründen ist es notwendig, auch die weiteren Bürgermeister der Stadt Vilsbiburg, Herrn Sarcher und Herrn Lehner, zu Eheschließungsstandesbeamten zu bestellen (§ 2 Ab. 3 AVPStG).

Diskussionsverlauf

Die Samstagstrauungen wurden als positiv bewertet.

Beschluss

Der Zweite Bürgermeister, Johann  S a r c h e r ,  und der Dritte Bürgermeister, Rudolf 
L e h n e r , werden zu Standesbeamten für das Standesamt Vilsbiburg bestellt.
Ihr Aufgabenbereich ist auf die Vornahme von Eheschließungen und auf die Begründung von Lebenspartnerschaften beschränkt.
Die Bestellungen werden wirksam mit Aushändigung der Urkunde.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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8. Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan "An der Schlossstraße" in Haarbach - Anpassung des Geltungsbereiches und Aufstellungsbeschluss zur Änderung des FNP mit Deckblatt Nr. 14

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 21.06.2017 ö beschließend 8

Sachverhalt

Für den Bereich existiert bereits ein Aufstellungsbeschluss für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan „An der Schlossstraße“ vom 18.06.2012.
Um diesen Aufstellungsbeschluss in seinem Geltungsbereich anzupassen (entsprechend dem Beschluss des BUA vom 05.10.2016) wurde vom Antragsteller in der Bau- und Umweltausschuss sitzung am 08.05.2017 eine neue Variante zur Bebauung des Grundstücks FlNr. 1823 (Tfl.) vorgestellt.

Folgender Beschluss wurde gefasst: „Mit der vorgestellten Planung besteht seitens des Bau- und Umweltausschusses Einverständnis. Weiterhin wird dem Stadtrat vorberatend empfohlen, den bestehenden Beschluss vom 18.06.2012 aufzuheben und einen neuen Aufstellungsbeschluss über den neuen Geltungsbereich zu fassen.“        

Der neue Geltungsbereich umfasst nun die Flur-Nrn. 1823/10 und 1823/11 (geplantes Regenrückhaltebecken) der Gemarkung Haarbach.

Gleichzeitig ist der Flächennutzungsplan der Stadt Vilsbiburg zu ändern. Dieser sieht für diesen Bereich noch landwirtschaftliche Nutzfläche vor.

Diskussionsverlauf

Die Berechnung der Größe des Rückhaltebeckens wurde durch ein Ingenieurbüro vorgenommen und durch das Wasserwirtschaftsamt überprüft. Daneben müssen die einzelnen Grundstücke eine eigene Regenrückhaltung vornehmen. Es handelt sich bei dem Kanal um ein Trennsystem, damit kein Oberflächenwasser in den Kanal läuft. Es wurden Bedenken bzgl. dem Kanal geäußert, diese sollten überprüft werden.

Beschluss

Der Aufstellungsbeschluss vom 18.06.2012 wird aufgehoben.

Der Stadtrat beschließt den Bebauungsplan „An der Schlossstraße“ zur Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes aufzustellen. Der Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke 1823/10 und 1823/11 der Gemarkung Haarbach. Als Verfahren wird das Regelverfahren festgesetzt.

Gleichzeitig ist der Flächennutzungs-/ Landschaftsplan mit dem Deckblatt Nr. 14 entsprechend zu ändern.

Die Kosten für die Aufstellung des Bebauungsplanes und die Änderung des Flächennutzungsplanes sind vollständig vom Antragsteller zu tragen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1

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9. Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan "Freiung" - Anpassung des Geltungsbereiches

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 21.06.2017 ö beschließend 9

Sachverhalt

In der Bau- und Umweltausschusssitzung am 12.12.2016 wurde über einen Antrag auf Vorbescheid in der Freiung 5 – 11, FlNrn. 83, 84, 86/2 und 86, Gem. Vilsbiburg, entschieden (siehe beigefügter Beschlussbuchauszug).

Da es sich bei der Freiung um einen Bereich handelt, den die Stadt Vilsbiburg gerne mittels eines Bauleitverfahrens entwickeln möchte, hat der Bau – und Umweltausschuss das Einvernehmen verweigert und bei der unteren Bauaufsichtsbehörde die Zurückstellung des Baugesuches beantragt.

Mit Schreiben vom 12.01.2017 hat das Landratsamt dem Antrag stattgegeben und den Vorbescheid vorläufig zurückgestellt.

Eine genaue Planung liegt noch nicht vor. Bisher wurde nur der Aufstellungsbeschluss für den künftigen Bebauungsplan „Freiung“ in der Stadtratssitzung am 20.02.2017 gefasst. Mit der zukünftigen Planung wurde das Architekturbüro HoeWi – Architekten GmbH und das Planer Büro Linke + Kerling Landschaftsarchitekten BDLA beauftragt.

Im Diskussionsverlauf und Beschluss der Stadtratssitzung vom 20.02.2017 wurde beschlossen, den Geltungsbereich um die Fläche vor der Bäckerei Feß zu erweitern.

Diskussionsverlauf

Die konkreten Überlegungen zur Gestaltung des öffentlichen Platzes werden in der Bau- und Umweltausschuss im Verfahren besprochen.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt den Bebauungsplan „Freiung“ für die o.g. Flurnummern und den in der Anlage dargestellten Geltungsbereich anzupassen.

Im Übrigen ist der Beschluss vom 20.02.2017 weiterhin wirksam.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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10. Aufstellungsbeschluss - Bebauungsplan "Goben Deckblatt 5" - Gobener Str. 21, FlNr. 673/0, Gem. Vilsbiburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 21.06.2017 ö beschließend 10

Sachverhalt

Die Stadtratsmitglieder haben eine Vorlage erhalten. Der Bebauungsplanentwurf mit Begründung war ins RIS eingestellt.

Herr Kaiser – Bauträger und Projektentwicklung – aus Heldenstein beantragt die Aufstellung eines Deckblattes Nr. 5 für den Bebauungsplan „Goben“ auf FlNr. 673/0, der Gemarkung Vilsbiburg, um ein Mehrfamilienhaus mit Tiefgarage, Carports, Stellplätzen und den erforderlichen Nebengebäuden errichten zu können.

Derzeit setzt der Bebauungsplan „Goben“ für diesen Bereich Parkplätze fest.

Diskussionsverlauf

Herr Binner stellte die Planungen und Überlegungen des Investors vor. Es wurde angeregt, den Prozentsatz für sozialen Wohnungsbau von 30 % auf 40 % zu erhöhen.

Vor einen Verkauf an den Investor soll mit der Baugenossenschaft verhandelt werden.

Beschluss

Der Beschluss über den Bebauungsplan wird zurück gestellt. Vor einem Verkauf an den Investor soll mit der Baugenossenschaft verhandelt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 6

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11. Informationen, Anfragen von Stadtratsmitgliedern und Bürgeranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 21.06.2017 ö informativ 11
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11.1. Information bezüglich der laufenden Bauleitplanverfahren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 21.06.2017 ö informativ 11.1

Sachverhalt

1. Bebauungsplan „Seyboldsdorf Südost“
Aufstellungsbeschluss:        11.03.2013
Frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung:        12.04.2017 – 15.05.2017
  • Billigungsbeschluss ist für die BUA Sitzung am 24.07.2017 geplant

2. Bebauungsplan „Seniorenzentrum Herrnfelden“ mit nachträglicher Anpassung des Flächennutzungsplanes
Antragsteller: Balk Seniorenimmobilien GmbH & Co. KG
Aufstellungsbeschluss:        24.10.2016
Billigungsbeschluss:                13.02.2017
Bekanntmachung beschleunigtes Verfahren:        23.03.2017 – 06.04.2017
Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung:                11.05.2017 – 21.06.2017
  • Letztmalige Abwägung und Satzungsbeschluss ist ebenfalls für die BUA Sitzung am 24.07.2017 geplant

3. Bebauungsplan „Freiung“
Aufstellungsbeschluss: 20.02.2017
  • Der Aufstellungsbeschluss musste in der heutigen Sitzung angepasst werden. Nach Vorliegen des ersten Entwurfes wird dieser in der BUA Sitzung vorgestellt.

4. Bebauungsplan „Lagerplatz für Bankettschälgut“ mit gleichzeitiger Anpassung des Flächennutzungsplanes
Antragsteller: Landratsamt Landshut
Aufstellungsbeschluss BPlan:        12.07.2016
Aufstellungsbeschluss FNP:                10.04.2017
Frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung:        06.06.2017 – 18.07.2017
  • Billigungsbeschluss für BUA Sitzung am 04.09.2017 geplant.

5. Bebauungsplan „An der Schlossstraße“ in Haarbach mit gleichzeitiger Anpassung des Flächennutzungsplanes
Antragsteller: SLR Grundstücks oHG
Aufstellungsbeschluss BPlan:        18.06.2012 (ursprünglicher Geltungsbereich)
Neuer Aufstellungsbeschluss BPlan & FNP:        21.06.2017
  • Der Aufstellungsbeschluss musste in der heutigen Sitzung angepasst und für den FNP nachgeholt werden. Nach Vorliegen des Entwurfes wird die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchgeführt.

6. Flächennutzungsplan „Nordumgehung“
Bislang noch kein Aufstellungsbeschluss gefasst. Geplante Vorstellung der Varianten in der Stadtratssitzung am 17.07.2017.

7. Bebauungsplan „Goben Deckblatt 4“ – An der Frontenhausener Str.
Antragsteller: Schaumeier Wohn- und Gewerbebau GmbH
Bislang wurde noch kein Aufstellungsbeschluss gefasst. Dieser ist für die Stadtratssitzung am 17.07.2017 geplant.


8. Bebauungsplan „ABV-Gelände“
Aufstellungsbeschluss:        05.07.2016
  • Der Entwurf des BPlans wird derzeit erarbeitet.

9. Aufhebung des Bebauungsplanes „Vilsbiburg Süd Deckblatt 3“
Aufhebungsbeschluss: 15.05.2017

Diskussionsverlauf

StR Sterr machte die Dringlichkeit bezüglich dem Bebauungsplan „Seyboldsdorf Südost“ deutlich. Von Herrn Binner wurde der normale Verwaltungsweg für das Baugebiet dargelegt und verdeutlicht, dass mit einer Ausschreibung für die Erschließungsarbeiten im Herbst begonnen werden soll.

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11.2. Anfrage StR Huber - Floßgassensteg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 21.06.2017 ö informativ 11.2

Sachverhalt

Stadtrat Huber möchte wissen, wann die Sanierung des Floßgassensteges durchgeführt wird.

Diskussionsverlauf

Herr Binner führte dazu aus, dass derzeit geprüft wird, wie die Arbeiten wirtschaftlich und ordnungsgemäß durchgeführt werden können. Die Durchführung der Sanierung ist im Herbst geplant.

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11.3. Anfrage - StRin Bergwinkl

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 21.06.2017 ö 11.3

Sachverhalt

StRin Bergwinkl hat eine Überprüfung angeregt, ob auch das Kinderbecken im Stadtbad mit Sonnensegel ausgestattet werden kann.

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12. Beschlussbekanntgabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 21.06.2017 ö informativ 12

Sachverhalt

Der Schriftführer gab folgenden Beschluss aus der nichtöffentlichen Stadtratssitzung vom 10.04.2017 bekannt, bei dem der Geheimhaltungsgrund weggefallen ist:

TOP 3: Begründung einer Städtepartnerschaft – Anfrage der Stadt Spartanburg, USA

Datenstand vom 30.06.2017 09:38 Uhr