Datum: 18.01.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Städtischer Veranstaltungssaal der Volkshochschule
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Stadt Vilsbiburg
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 19:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:15 Uhr bis 19:45 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 KiTa Burger Feld II (KiGA Luzia) - Vorstellung des aktuellen Planungsstandes mit Kostenberechnung
2 Erweiterung des RRB 1 durch einen Stauraumkanal; Beauftragung der Planungsleistungen
3 Grundsatzentscheidung - Einfriedungen im Bebauungsplangebiet "Grub Süd"
4 Antrag auf Baugenehmigung - Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage - Am Wiesengrund 12, FlNr. 545/24, Gem. Frauensattling
5 Antrag auf Baugenehmigung - Neubau eines Wohnhauses mit Garage - Am Hölzl 3, FlNr. 545/28, Gem. Frauensattling
6 Informationen
6.1 Antwort auf die Anfrage von Herrn StR Hiller - Maulberger Weg
6.2 Förderantrag für Sturzflut-Risikomanagment
6.3 Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Gobener Straße und im Burger Feld

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1. KiTa Burger Feld II (KiGA Luzia) - Vorstellung des aktuellen Planungsstandes mit Kostenberechnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 18.01.2021 ö beschließend 1

Sachverhalt

Das Büro Architektur Werkstatt Vallentin wird in der Sitzung den Stand der aktuelle Planung mit der zugehörigen Kostenberechnung vorstellen

Diskussionsverlauf

Es wird erklärt, dass es sich bei der geplanten Küche um eine Aufwärmküche handelt. In den Gruppenräumen kann bei Bedarf ebenfalls eine kleine Küche eingebaut werden. Für die Kinderwagenräume ist eine Mehrfachnutzung geplant.
Aus Gründen des Infektionsschutzes in der Krippe kann auch zu einem relativ späten Planungsstand auf Änderungen im Toilettenbereich reagiert werden. Im Vergleich zur Kita „Burger Feld I“ wird ca. 25 % mehr Fläche bei gleichbleibender Gruppenanzahl benötigt. Dies begründet sich durch das geänderte Flächenprogramm und den Vorgaben der Förderstelle.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, dass die vorgestellte Planung mit der zugehörigen Kostenberechnung die Grundlage für die weiteren Planungsschritte der Kindertagesstätte Burger Feld II (KiGa Luzia), bildet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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2. Erweiterung des RRB 1 durch einen Stauraumkanal; Beauftragung der Planungsleistungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 18.01.2021 ö beschließend 2

Sachverhalt

Für das Projekt „Erweiterung des RRB 1 durch einen Stauraumkanal“ sind die Planungsleistungen für Objektplanung für Ingenieurbauwerke und die Fachplanung für Technische Ausrüstung zu vergeben. Hierzu wurden Angebote eingeholt.

Die anrechenbaren Kosten wurden vorab durch das IB Sehlhoff mit netto 764.705,88 Euro geschätzt um eine vergleichbare Grundlage für die Angebotseinholung zu schaffen.

Dem Stadtbauamt liegen 3 zu wertende Angebote vor.

Nach Prüfung der Angebote ergibt sich folgende Reihenfolge der Bieter:

1
IB Ferstl
Landshut
brutto
89.327,57
Euro
inkl. Nebenk.
2
IB Sehlhoff
Vilsbiburg




3
IB BBI
Landshut





Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, für das Projekt „Erweiterung des RRB 1 durch einen Stauraumkanal“, das Ingenieurbüro Ferstl aus Landshut, mit den Planungsleistungen für die Objektplanung für Ingenieurbauwerke und die Fachplanung für Technische Ausrüstung, stufenweise zu beauftragen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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3. Grundsatzentscheidung - Einfriedungen im Bebauungsplangebiet "Grub Süd"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 18.01.2021 ö beschließend 3

Sachverhalt

Folgende Regelung ist im Bebauungsplan enthalten:


Die Verwaltung schlägt vor, die Regelungen hinsichtlich der Höhe und des Sockels beizubehalten, allerdings sollte man eine Einfriedung auch mit zeitgenössischen Materialien zulassen (nicht nur Holzzäune). Hier vorstellbar wäre neben Holz auch die Doppelstabmatte oder ein schmiedeeiserner Zaun (Änderung zu 4.1).
Die Abweichung von der Regelung hinsichtlich der Einfriedung muss in jedem Fall weiterhin mit einer isolierten Befreiung vom Bauherren beantragt werden. Die Festsetzung des Bebauungsplanes gilt auch trotz des Beschlusses weiterhin, da der Beschluss die Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht ändert. Allerdings werden durch diesen Grundsatzbeschluss die kommenden isolierten Befreiungen nicht mehr im Bau- und Umweltausschuss behandelt.

Diskussionsverlauf

Nach kurzer Diskussion im Gremium einigte man sich darauf, die Höhen gemäß den Regelungen im Bebauungsplan zu belassen. Ausgeschlossen sollen bleiben Gabionen, Mauern und Zäune aus Kunststoff (ebenso Sichtschutz aus Kunststoff).

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, dass die festgelegte Zaunhöhe von 80 -110 cm beibehalten wird, als Material ist Holz und Metall zulässig. Ausgeschlossen werden Zäune aus Kunststoffelementen als Wind- und Sichtschutz, Gabionen und Mauern.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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4. Antrag auf Baugenehmigung - Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage - Am Wiesengrund 12, FlNr. 545/24, Gem. Frauensattling

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 18.01.2021 ö beschließend 4

Sachverhalt

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Grub Süd“.

Beantragt im Rahmen des Bauantrages ist die Befreiung von der festgesetzten Wandhöhe und der Baugrenze der Garage.

Das Baugebiet Grub Süd bedarf auf Grund der Verhältnisse einer ordentlichen Planung unter Berücksichtigung des vorhandenen Geländes mit einem Geländeaufmaß durch den Planer. Die dem Baugebiet zugrunde gelegte Wandhöhe ist gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplanes auf 6m definiert. Diese ist talseitig zu messen anhand der natürlichen Geländehöhe. Im Bebauungsplan wurde kein einzelner Höhenbezugspunkt definiert, wie es bei neueren Bebauungsplänen der Fall ist. Zwar wurde das natürliche Gelände in den Parzellen selbst nicht merklich verändert, aber teilweise wurde die Straße „ins Gelände“ gesetzt. Dadurch entsteht bei Einzelfällen eine Überschreitung der im Bebauungsplan festgesetzten Wandhöhe.

Die Einhaltung der Wandhöhe kann bei entsprechender Planung des Gebäudes in die jeweiligen Gegebenheiten zwar gewährleistet werden, aber wird das „Hinabfahren“ ins Grundstück nicht gewünscht. Das Gebäude könnte weiter „eingegraben“ werden.

Die Verwaltung hat sich hier intern abgesprochen und ist der Meinung, dass in zu prüfenden Einzelfällen unter Berücksichtigung der nachbarlichen Belange und der städtebaulichen Grundzüge auch geringe Überschreitungen der Wandhöhe zugelassen werden können.

Nach Prüfung und Berücksichtigung des Geländes kann hier einer Überschreitung der Wandhöhe von max. 0,25m zugestimmt werden. Negative Auswirkungen auf die Nachbargrundstücke sind auch  nicht zu erwarten.

Weiterhin hat der Bauherr die Überschreitung der Baugrenze der Garage und eine Befreiung der maximalen Länge von 8m für die Garage im rückwärtigen Bereich des Grundstücks um 1m beantragt.
Der Bebauungsplan Grub Süd setzt eine Profilgleichheit für zusammengebaute Garagen fest (zusammengebaute Garagen sind in Bezug auf Gestaltung, Höhe, Dachform, Dachneigung und Dachdeckung einheitlich auszubilden). Der Zweitplanende hat sich dem Erstplanenden anzuschließen. Da man den Zweitplanenden nicht verpflichten kann, außerhalb der Baugrenze zu bauen, ist es erforderlich, dass der Nachbar dann auch die Garage in derselben Länge und derselben Art errichtet.

Problematisch hierbei ist, dass der Nachbar zwar schon feststeht, aber den Kaufvertrag noch nicht unterzeichnen konnte (späterer Notartermin). Er hat allerdings folgende Erklärung unterschrieben:
„Der Nachbar mit der FlNr. 545/23 ist mit der gewünschten Bebauung der Garage einverstanden und wird diese bei seiner Bebauung berücksichtigen.“

Wenn dem Gremium diese Erklärung und der beabsichtigte Kauf des Nachbarn ausreicht, dann kann dem Bauherren die Länge von 9m und Überschreitung der Baugrenze der Garage zugestimmt werden.

Eine anthrazitfarbene Dacheindeckung ist ebenfalls geplant. Eine Befreiung ist hierfür ebenfalls erforderlich (Bebauungsplan: naturrot). Ein Grundsatzbeschluss in dem einer anthrazitfarbenen Eindeckung zugestimmt wurde ist vorhanden (19.05.2020).
 


Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zu dem geplanten Vorhaben. Das Einvernehmen zu der Befreiung hinsichtlich der Wandhöhe (6,25m statt 6,0m) und der Überschreitung der Baugrenze und der maximalen Länge von 8m für die Garage im rückwärtigen Bereich des Grundstücks um 1m wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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5. Antrag auf Baugenehmigung - Neubau eines Wohnhauses mit Garage - Am Hölzl 3, FlNr. 545/28, Gem. Frauensattling

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 18.01.2021 ö beschließend 5

Sachverhalt

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Grub Süd“.

Beantragt im Rahmen des Bauantrages ist die Befreiung von der festgesetzten Wandhöhe und der Baugrenze der Garage.

Das Baugebiet Grub Süd bedarf auf Grund der Verhältnisse einer ordentlichen Planung unter Berücksichtigung des vorhandenen Geländes mit einem Geländeaufmaß durch den Planer. Die dem Baugebiet zugrunde gelegte Wandhöhe ist gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplanes auf 6m definiert. Diese ist talseitig zu messen anhand der natürlichen Geländehöhe. Im Bebauungsplan wurde kein einzelner Höhenbezugspunkt definiert, wie es bei neueren Bebauungsplänen der Fall ist. Zwar wurde das natürliche Gelände in den Parzellen selbst nicht merklich verändert, aber teilweise wurde die Straße „ins Gelände“ gesetzt. Dadurch entsteht bei Einzelfällen eine Überschreitung der im Bebauungsplan festgesetzten Wandhöhe.

Die Einhaltung der Wandhöhe kann bei entsprechender Planung des Gebäudes in die jeweiligen Gegebenheiten zwar gewährleistet werden, aber wird das „Hinabfahren“ ins Grundstück nicht gewünscht. Das Gebäude könnte weiter „eingegraben“ werden.

Die Verwaltung hat sich hier intern abgesprochen und ist der Meinung, dass in zu prüfenden Einzelfällen unter Berücksichtigung der nachbarlichen Belange und der städtebaulichen Grundzüge auch geringe Überschreitungen der Wandhöhe zugelassen werden können.

Nach Prüfung und Berücksichtigung des Geländes kann hier einer Überschreitung der Wandhöhe von max. 0,90m zugestimmt werden. Negative Auswirkungen auf die Nachbargrundstücke sind auch  nicht zu erwarten. Das natürliche Gelände fällt im Bereich der Zufahrt bis zur Wandhöhe talseitig um 1,47m – 1,90m ab und die Straße steigt an der Grundstücksgrenze stark an (1,74m). Ursprünglich wurde eine Überschreitung um 1,74m beantragt. Nach Rücksprache mit dem Bauherrn und den Planern wurden das Gebäude und die Garage weiter ins Grundstück gesetzt, wodurch sich noch eine Überschreitung der Wandhöhe des Gebäudes von max. 0,90m ergibt.

Das Vorhaben bedarf auch einer Abweichung von den Abstandsflächen der Garage. Die mittlere Wandhöhe an der Grundstücksgrenze ist um 1,43m (4,43m statt 3,0m) überschritten. Hierüber entscheidet aber das Landratsamt Landshut unter Berücksichtigung der nachbarlichen Belange.

Eine anthrazitfarbene Dacheindeckung ist ebenfalls geplant. Eine Befreiung ist hierfür ebenfalls erforderlich (Bebauungsplan: naturrot). Ein Grundsatzbeschluss in dem einer anthrazitfarbenen Eindeckung zugestimmt wurde ist vorhanden (19.05.2020).

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zu dem geplanten Vorhaben. Das Einvernehmen zu der Befreiung hinsichtlich der Wandhöhe (6,90m statt 6,0m) wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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6. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 18.01.2021 ö informativ 6
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6.1. Antwort auf die Anfrage von Herrn StR Hiller - Maulberger Weg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 18.01.2021 ö informativ 6.1

Sachverhalt

Bezüglich der Anfrage von Herrn Stadtrat Hiller vom 16.11.2020 erklärt Herr Stadtbaumeister Binner, dass die Zufahrt über den Maulberger Weg zum Baugebiet Grub Süd bereits um einen Meter verbreitert wurde, um Begegnungsverkehr zu ermöglichen. Eine weitere Verbreiterung ist momentan auf Grund der Eigentumsverhältnisse nicht möglich.

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6.2. Förderantrag für Sturzflut-Risikomanagment

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 18.01.2021 ö informativ 6.2

Sachverhalt

Herr Stadtbaumeister Binner erklärt, das die Auftragsergänzung für Planungsleistungen zum Sturzflut-Risikomanagement im Gemeindegebiet folgenden Hauptpunkten enthält:
  • Vermessung der Gewässer und Uferstreifen
  • Ermittlung des Überschwemmungsgebietes mittels Hochwasserberechnung
  • Integrales Hochwasserschutzkonzept

Die Bruttosumme inkl. 5% Nebenkosten beträgt 49.855,05 Euro.

Die Leistungen werden vollumfänglich durch das WWA gefördert. Der Fördersatz beträgt 75 Prozent. Voraussetzung hierfür war eine Beauftragung bis zum 31.12.2020.

Der Auftrag wurde durch die Erste Bürgermeisterin am 21.12.2020 erteilt.

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6.3. Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Gobener Straße und im Burger Feld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 18.01.2021 ö informativ 6.3

Sachverhalt

Es erfolgte die temporäre Montage der „Leitschwelle mit Bake“ bei der Abbiegung Frontenhausener Straße in die Gobener Straße.
Ziel der Montage war die Verkleinerung des Abbiegeradius zur Temporeduzierung.
Die Maßnahme wurde vom Gremium sehr positiv bewertet und soll dauerhaft verbleiben.
Herr Binner weist darauf hin, dass die Leitschwellen sind nur gemietet.

Das Gremium entschied sich, dass die Verwaltung die Kosten für einen Kauf (oder die Miete für ca. 15 Monate) geprüft werden soll. Falls diese überschaubar sind sollen die „Leitschwellen gekauft werden und montiert bleiben.

Die temporäre Montage der Leitschwellen im Baugebiet Burger Feld vor einigen Garagen verfolgte folgendes Ziel: Die Autofahrer sollen durch die Leitschwellen Abstand zu den grenzständigen Garagen halten um die Sicherheit für die Anlieger zu erhöhen.

Die Maßnahme wurde vom Gremium sehr positiv bewertet.
Es sollen die Bewohner des Baugebietes dazu noch befragt werden. Frau Guggemos wird im Rahmen der Bürgerbeteiligung für die Grüne Mitte des Burger Feldes Anwohnermeinungen dazu einholen.
Falls die Maßnahme dauerhaft errichtet werden soll ist auf eine gute optische Lösung zu achten.

Datenstand vom 21.01.2021 09:12 Uhr