Datum: 25.01.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Aula der Mittelschule
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Vilsbiburg
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 20:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:45 Uhr bis 21:40 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Aufstellungsbeschluss - Bebauungsplan "Achldorf Deckblatt 6" (BAII)
2 Aufstellungsbeschluss - Bebauungsplan "KITA Burger Feld Erweiterung" und Änderung des Flächennutzungsplanes mittels Deckblatt Nr. 22
3 Vorstellung der Arbeit des Regionalmanagements
4 Finanzplanung 2020 bis 2024
5 Anpassung der Benutzungsordnung der Städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen
6 Gebühren in den Kinderbetreuungseinrichtungen während der Notbetreuung
7 Informationen, Anfragen von Stadtratsmitgliedern und Bürgeranfragen
7.1 Bürgerversammlung Seyboldsdorf 2019 - Anfrage StR Schwimmer
7.2 Digitale Bürgerversammlung 2021 - Anfrage StR Schwimmer
7.3 Verwendung von Microsoft Teams - Anfrage StR Anzeneder
7.4 Brücke zum Balkspitz - Anfrage StRin Geilersdorfer
7.5 Ladung des Werkausschusses

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1. Aufstellungsbeschluss - Bebauungsplan "Achldorf Deckblatt 6" (BAII)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 25.01.2021 ö beschließend 1

Sachverhalt

In früheren Sitzungen wurde bereits über den bestehenden, älteren Bebauungsplan Achldorf diskutiert und der Wunsch geäußert eine Überarbeitung für den Teilbereich des Bauabschnittes II (noch umzusetzen ist nur der Bauabschnitt II) von der weiteren Ausführungsplanung zu prüfen.

In der Sitzung des Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität am 15.12.2020 wurden die verschiedenen Möglichkeiten einer Überarbeitung des Bebauungsplanes intensiv besprochen und dem Stadtrat empfohlen nur eine Anpassung der textlichen Festsetzungen vorzunehmen.
Eine Überarbeitung der planerischen Festsetzung wurde nicht empfohlen.

Für die  Anpassung der textlichen Festsetzungen ist jedoch auch die Aufstellung eines Deckblattes erforderlich.

Der Geltungsbereich umfasst folgende FlNrn. 249,251 Tfl., 249/1, 249/3 und 267 der Gemarkung Wolferding wie im Plan dargestellt. Er orientiert sich an den bisherigen Grenzen des Geltungsbereiches bzw. BA II des Bebauungsplanes „Achldorf“.

Diskussionsverlauf

Stadtbaumeister Gerhard Binner hat den Sachverhalt nochmals kurz vorgestellt. Zur Änderung der textlichen Festsetzungen liegen bereits Anträge der Die Grünen/bul-Fraktion sowie von Herrn Sebastian Huber vor. Über die Anträge wird im Detail in der Bau- und Umweltausschusssitzung abgestimmt. Weitere Anträge der Fraktionen können noch eingereicht werden.

Auf Nachfrage aus dem Gremium erklärte Herr Binner, dass durch Änderungen der textlichen Festsetzungen wesentliche planerische Elemente, wie z. B. die Baukörpergrößen, Art der Bebauung, Dichte der Bebauung, Bauweisen, Baugrenzen, etc., nicht angefasst werden und somit die Grundstücksgrößen und die Straßenführung unverändert bleiben kann.

Herr StR Josef Sterr verwies darauf, dass in der aktuellen Planung ca. 40 Prozent der Grundstücke eine Größe von über 800 m² aufweisen. Der Anteil an großen Grundstücken ist zu hoch. Hier sollte überprüft werden, ob bei einer Beibehaltung der Straßenzüge die Grundstücke nicht kleiner gemacht werden können. Ziel sollte sein, dass durch die kleineren Grundstücke die Kosten für die zukünftigen Bauherren nicht so groß sind. StR Wolfgang Schwimmer ergänzte dazu, dass die großen Grundstücke einer flächensparenden Erschließung und somit einer verdichteten Bauweise entgegen stehen. StR Florian Anzeneder brachte hier den Vorschlag, mit der Baugenossenschaft Gespräche zu führen, ob hier ein Bedarf an großen Grundstücken besteht. Die Erste Bürgermeisterin Sibylle Entwistle sagte, dass man mit der Baugenossenschaft laufend in Kontakt sei und hier mittelfristig kein Bedarf besteht.

Auf die Frage wie lange eine Überarbeitung des gesamten Bebauungsplans dauert erläuterte  Gerhard Binner, dass aktuell noch nicht entschieden ist in welchem Umfang eine Überplanung erfolgen soll. Bei einer Überarbeitung, die flächensparende Bauweisen mit kleineren Grundstücksgrößen berücksichtigt und eine geänderte Straßenführung erfordert, sollte man mind. ein halbes Jahr länger als nur die Anpassung der textlichen Festsetzungen einplanen.
Auf Grundlage dieser Überlegungen ist dann das Deckblatt zum Bebauungsplan zu erstellen und der rechtliche Ablauf durchzuführen (ein Zeitrahmen hierfür von mind. 6 bis 12 Monaten ist einzuplanen).

Nach dem Satzungsbeschluss  für das Deckblatt kann die technische Planung der Straßen und Infrastruktur (Kanäle, Strom, Wasser, Glasfaser, Nahwärmenetz, etc.), sowie die Umsetzung durch die Tiefbaufirmen, erfolgen. Bei der Größe des Baugebietes ist für die technische Planung ein Zeitraum von einem Jahr anzusetzen und für die komplette Umsetzung ca. zwei Jahre.

Man war sich einig, dass die Erschließung in Teilabschnitten erfolgen muss, um möglichst schnell wieder Bauland ausweisen zu können. Aber auch bei einer abschnittsweisen Erschließung muss die technische Planung komplett abgeschlossen sein.

Der Stadtrat war sich bewusst, dass man das Thema früher hätte aufgreifen müssen. Es wäre sinnvoll, den Bebauungsplan insgesamt und grundlegend zu überplanen. Man möchte aber für die Überarbeitung nicht zu viel Zeit benötigen, um möglichst schnell wieder Bauland für die Bürger bereitstellen zu können.

Durch die intensive Diskussion zu tiefgehenden Details wurde in Frage gestellt, inwieweit die Beratung im Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität erfolgen sollte. Da es sich um eine weitreichende Entscheidung handelt, wurde der gesamte Sachverhalt nochmals im Gremium intensiv beraten. Man muss sich für die Zukunft überlegen, wie ein intensives Einbinden der Fraktionsarbeit im Ausschuss vorher möglich ist.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt den Bebauungsplan „Achldorf Deckblatt 6“ zur Überarbeitung der textlichen Festsetzungen aufzustellen.

Der Geltungsbereich umfasst folgende FlNrn. 249, 251 Tfl., 249/1, 249/3 und 267 der Gemarkung Wolferding wie im Plan dargestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 8

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2. Aufstellungsbeschluss - Bebauungsplan "KITA Burger Feld Erweiterung" und Änderung des Flächennutzungsplanes mittels Deckblatt Nr. 22

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 25.01.2021 ö beschließend 2

Sachverhalt

Die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich der errichtenden Erweiterung der KITA im Burger Feld ist erforderlich, um die städtebauliche Entwicklung und Ordnung zu gewährleisten. Die Erweiterungsfläche befindet sich im Außenbereich und soll nun der Erweiterung der KITA zugeführt werden.

Der Geltungsbereich umfasst das gesamte Grundstück FlNr. 726/12, Gemarkung Seyboldsdorf, mit 12.097 m². Die neu hinzukommende und zu überplanende Fläche im Norden beträgt hiervon 3.939 m², wobei auch kleinere Anpassungen im Bereich des bestehenden Bebauungsplanes nötig werden (Baugrenzen Hauptbaukörper und Erweiterung der Nebenanlagen).

Gleichzeitig ist der Flächennutzungsplan der Stadt Vilsbiburg anzupassen.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt den Bebauungsplan „KITA Burger Feld Erweiterung – Deckblatt 1“ mit der Gebietsart „Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung Kinder-Tagesstätte“ aufzustellen. Zugleich beschließt der Stadtrat eine Änderung des Flächennutzugsplanes mit dem „Deckblatt 22“.

Der Geltungsbereich umfasst das gesamte Grundstück FlNr. 726/12, Gemarkung Seyboldsdorf, mit 12.097 m². Die neu hinzukommende und zu überplanende Fläche im Norden beträgt hiervon 3.939 m².

Es soll das Regelverfahren durchgeführt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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3. Vorstellung der Arbeit des Regionalmanagements

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 25.01.2021 ö informativ 3

Sachverhalt

Regionalmanager Georg Straßer wird seine Arbeit im Gremium vorstellen.

Diskussionsverlauf

Nach dem ausführlichen Vortrag von Herrn Straßer wurde im Stadtrat noch über die Inhalte diskutiert. Der Vortrag wird in das Ratsinformationssystem eingestellt. Stadtrat Florian Anzeneder merkte bei dem Thema Mobilität an, dass die vorhandenen Buslinien nicht allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern bekannt sind. Hier wäre eine durchgehende Transparenz sinnvoll. Die Erste Bürgermeisterin Sibylle Entwistle erklärte, dass im Stadt-Magazin 3/2020 ausführlich auf die Buslinien in drei Seiten hingewiesen wurde. In diesem Zusammenhang verwies Frau Michaela Feß auf die App des Landkreises Landshut.
Auf Nachfrage von Frau Feß wurde bekanntgegeben, dass über das Büro für Innenstadtmanagement in der nächsten Haupt- und Finanzausschusssitzung entschieden wird.
Für die Aktion 500 Bäume in 5 Jahre brachte Stadtrat Stephan Steigenberger den Vorschlag, für jedes Vilsbiburger Neugeborenes eine Baumpatenschaft anzustreben.

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4. Finanzplanung 2020 bis 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 25.01.2021 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Finanzplan ist als Anlage zum Haushaltsplan zu erstellen und zu beschließen. Ausgehend vom Basisjahr (2020) beinhaltet der Finanzplan das eigentliche Planungsjahr (Haushaltsjahr 2021) sowie eine weitere 3-jährige Vorausplanung für die Jahre 2022 bis 2024.
Der Finanzplan ist eingeteilt (genauso wie der Haushaltsplan) jeweils in Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungs- und des Vermögenshaushalts.

Der Finanzplan soll einer Gemeinde als Anhalt für ihre weiteren Planungen dienen. Er ist nicht rechtsverbindlich, hat keine Außenwirkung und kann (bzw. soll auch) bei gegebenem Anlass aktualisiert und damit verändert werden.

Im Einzelnen:

Verwaltungshaushalt – Einnahmen (Finanzplan Seite 1)
       insbesondere:
  • Die Steuereinnahmen (Schl.Nr. 01 - 05) sind auf Grund der letzten Steuerschätzung hochgerechnet.
  • Zinseinnahmen (Schl.Nr. 17) nur noch in geringer Höhe vorhanden.
  • Die übrigen Einnahmen werden nahezu unverändert fortgeschrieben.

Verwaltungshaushalt – Ausgaben (Finanzplan Seite 3)
       insbesondere:
  • Die Personalausgaben (Schl.Nr. 37) sind pauschal mit einer angenommenen Steigerung von jährlich 2 % veranschlagt.
  • Für die Sachausgaben (Schl.Nr. 38) wurden ab dem Jahr 2022 die letzten Ist-Zahlen aus dem Jahr 2019 zugrunde gelegt.
  • Für die Kreisumlage (Schl.Nr. 53) wurde ein gleichbleibender Umlagesatz von 47,5 % angenommen. Die Steuer- bzw. Umlagekraft wird aus den Steuereinnahmen des jeweiligen Vorvorjahres berechnet.


Vermögenshaushalt – Einnahmen (Finanzplan Seite 2)
       insbesondere:
  • Der Zuführungsbetrag vom Verwaltungshaushalt (Schl.Nr. 22) muss dem jeweiligen Betrag von Schl.Nr. 55 entsprechen.
  • Die Rücklagen reichen noch bis in das Jahr 2023 und sind dann bis auf den vorgeschriebenen Mindestbestand aufgebraucht. Entnahme (Schl.Nr. 23) wird zum teilweisen Ausgleich des Vermögenshaushalts verwendet.
  • Einnahmen aus Veräußerung von Anlagevermögen (Schl.Nr. 24) und die dazugehörigen Beiträge (Schl.Nr. 25) werden durch den Verkauf der erschlossenen Wohnbau- und Gewerbegrundstücke erwartet.
  • Einnahmen aus staatlicher Förderung, insbes. Städtebaufördermittel (Schl.Nr. 27) beziehen sich auf die veranschlagten Baumaßnahmen im Investitionsplan (dort Anlage 2). Bauliche Investitionen ohne staatliche Fördermittel sollte sich die Stadt nicht leisten.
  • Die Ausgaben im Vermögenshaushalt (nachfolgender Abschnitt) sind in den Planjahren höher als die Einnahmen. Der abschließende Ausgleich auf der Einnahmenseite erfolgt im Jahr 2024 durch eine Kreditaufnahme (Schl.Nr. 33).

Vermögenshaushalt – Ausgaben (Finanzplan Seite 4)
       insbesondere:
  • Grunderwerbskosten (Schl.Nr. 63) sind aktuell nur als Pauschalbeträge angesetzt.
  • Der Erwerb von beweglichem Anlagevermögen (Schl.Nr. 64) ist aus dem Investitionsplan übernommen.
  • Die Kosten der Baumaßnahmen (Schl.Nr. 65) sind ebenfalls aus dem Investitionsplan übernommen.
  • Die Rückzahlung der vorhandenen Kredite (Schl.Nr. 72) erfolgt nach den vorliegenden Tilgungsplänen. Die neuen Kredite werden im Planzeitraum noch nicht zur Rückzahlung fällig werden.


Der zugehörige Investitionsplan beinhaltet nur die investiven Ausgaben im Vermögenshaushalt. Er fließt in den Finanzplan mit ein (siehe oben, Ausgaben VMH).
Die Investitionsplanung beinhaltet auch eine Vorschau um weitere drei Jahre (2025 – 2027). Ein eigenständiger Beschluss über den Investitionsplan ist nicht notwendig.

Diskussionsverlauf

Stadtrat Florian Anzeneder wollte wissen, ob es sinnvoll ist für den Breitbandausbau zusätzliche Mittel anzumelden. Stadtkämmerer Günter Felkel sagte, dass man hier in den nächsten Haushaltsaufstellungen reagieren kann.

Stadtrat Josef Sterr verwies auf die Notwendigkeit von Finanzmitteln für die Sanierung des Stadtbads.

Beschluss

Der Stadtrat stimmt der Finanzplanung für die Jahre 2020 bis 2024 zu und beschließt den mittelfristigen Finanzplan als Anlage zum Haushaltsplan 2021.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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5. Anpassung der Benutzungsordnung der Städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 25.01.2021 ö 5

Sachverhalt

Seit Dezember 2020 wird die Anmeldung für die Vilsbiburger Kinderbetreuungseinrichtungen online abgewickelt. Da die Anmeldung in der Benutzungsordnung festgeschrieben ist, muss diese überarbeitet werden. Dabei wurden weitere Punkte mit aufgenommen.

Geändert oder erweitert wurden folgende Punkte:

Punkt 2 Anmeldung: Die Anmeldung erfolgt online über eine Kitaplatz-Bedarfsanmeldung unter www.buergerserviceportal.de/bayern/vilsbiburg

Der Nachweis über die Masernimpfung, eine ärztliche Bescheinigung, dass eine Immunität gegen Masern besteht, oder eine ärztliche Bescheinigung über eine dauerhafte medizinische Kontraindikation ist vorzulegen.

Punkt 13 Besuchsgeld, Essensgeld: Die wöchentliche Buchungszeit von 10 bis 15 Stunden kann nur im Kinderhort gebucht werden.

Das Besuchsgeld ist auch während der Schließzeiten, bei vorübergehender Schließung, längerem Fehlen des Kindes, kurzzeitigem Unterschreiten der Buchungszeit und bis zur Wirksamkeit einer etwaigen Kündigung zu bezahlen.

Muss aufgrund eines begründeten, nicht vom Träger zu verantwortenden Ausnahmefalls die Buchungszeit gekürzt oder die Einrichtung geschlossen werden, so ist für Schäden, die hierdurch nicht grob fahrlässig verursacht werden, ein Regressanspruch ausgeschlossen.

Im Fall der Schließung der Einrichtung oder von Teilbereichen der Einrichtung bestehen keine Ersatzansprüche gegen den Träger.


Die geplanten Schließzeiten (siehe Ferienplan der Einrichtungen) sowie Schließungen von weniger als einem Monat führen nicht zur Minderung oder zum Wegfall der Gebühr.

Diskussionsverlauf

StRin Veronika Ritt brachten den Vorschlag, unter Punkt 2 Abs. 7 nicht den Elternabend als Zeitvorgabe zu nehmen, sondern eine pauschale Formulierung zu verwenden.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Benutzungsordnung für alle städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen wie vorgeschlagen zu ändern. Sie tritt zum 01. Februar 2021 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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6. Gebühren in den Kinderbetreuungseinrichtungen während der Notbetreuung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 25.01.2021 ö beschließend 6

Sachverhalt

Seit 16. Dezember 2020 befinden sich die Kinderbetreuungseinrichtungen wieder in der Notbetreuung. Das bedeutet:

(Zitat aus dem 383. Newsletter des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales)
„Der Betrieb von Kindertageseinrichtungen, ….. bleibt grundsätzlich weiterhin untersagt. Die Aufrechterhaltung eines Notbetriebs ist in den Kindertageseinrichtungen, …….für folgende Personengruppen zulässig:
  • Kinder, deren Eltern die Betreuung nicht auf andere Weise sicherstellen können, insbesondere, wenn sie ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen müssen,
  • Kinder, deren Betreuung zur Sicherstellung des Kindeswohls von den zuständigen Jugendämtern angeordnet worden ist,
  • Kinder, deren Eltern Anspruch auf Hilfen zur Erziehung nach den §§ 27 ff. SGB VIII haben,
  • Kinder mit Behinderung und Kinder, die von wesentlicher Behinderung bedroht sind.
Wir möchten nochmals eindrücklich an die Eltern appellieren, die Notbetreuung nur dann in Anspruch zu nehmen, wenn eine Kinderbetreuung im häuslichen Umfeld nicht sichergestellt werden kann. Uns ist bewusst, dass wir ihnen hiermit viel abverlangen. Es geht nun jedoch darum, die Infektionszahlen nicht weiter in die Höhe zu treiben. Das Licht am Ende des Tunnels kommt durch den Impfstart im Dezember 2020 nun näher. Es bedarf allerdings noch einmal eines Kraftaktes der gesamten Gesellschaft, sich und andere vor einer Corona-Virus-Infektion zu schützen.“

Durch die 11. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist somit geregelt, welche Eltern die Notbetreuung für ihre Kinder in Anspruch nehmen dürfen.
Entgegen der Notbetreuung im April, Mai und Juni 2020 übernimmt der Bayerische Staat die Kinderbetreuungsgebühren nicht, wenn die Eltern ihre Kinder zuhause lassen.
Die externen Träger in der Vilsbiburger Kinderbetreuungslandschaft (Diakonie und AWO) haben bereits in ihren Betreuungsverträgen festgelegt, dass sie die Gebühren auch weiterhin von den Eltern abbuchen, auch wenn die Notbetreuung nicht in Anspruch genommen wird (die AWO grundsätzlich, egal wie lange geschlossen ist, die Diakonie bucht zumindest einen weiteren Monat ab).
Diese Möglichkeit hat die Stadt Vilsbiburg durch die Änderung der Benutzungsordnung in Zukunft auch.
Um eine klare Regelung zu finden, wie mit den Gebühren während der Notbetreuung umzugehen ist, schlägt die Verwaltung folgendes Vorgehen vor: Gebühren und Essensgeld werden nur berechnet, wenn die Leistung auch tatsächlich erbracht wurde.
 

Diskussionsverlauf

Die Gesamtsumme für den Erlass beläuft sich monatlich auf ca. 40.000,00 € zzgl. der weiteren Einnahmen z. B. von der Wohngeldstelle. Im Gremium war man sich einig, hier den Eltern großzügig entgegenzukommen. Es wurde nicht für zielführend erachtet, dass die weiteren Träger im Stadtgebiet (AWO, Diakonie) hier anders verfahren.

Beschluss

Während der Notbetreuung wird bei den Eltern, die ihr Kind zuhause betreuen und die die Notbetreuung nicht in Anspruch nehmen, keine Betreuungsgebühr und keine Gebühren für Brotzeit und Mittagessen berechnet.

Eltern, die die Notbetreuung in Anspruch nehmen, zahlen Gebühren, allerdings werden nur die Tage und die Essen berechnet, die auch tatsächlich in Anspruch genommen wurden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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7. Informationen, Anfragen von Stadtratsmitgliedern und Bürgeranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 25.01.2021 ö informativ 7
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7.1. Bürgerversammlung Seyboldsdorf 2019 - Anfrage StR Schwimmer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 25.01.2021 ö informativ 7.1

Sachverhalt

Stadtrat Wolfgang Schwimmer verwies auf die Bürgerversammlung in Seyboldsdorf aus dem Jahr 2019. Darin wurde angeregt, die Verkehrssicherheit entlang des Spielplatzes zu verbessern. Herr Schwimmer wollte wissen, wann hier ein Ortstermin stattfindet.

Auf Nachfrage von Stadtrat Josef Sterr erklärte Frau Erste Bürgermeisterin Sibylle Entwistle, dass man den Termin bekanntgeben wird.

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7.2. Digitale Bürgerversammlung 2021 - Anfrage StR Schwimmer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 25.01.2021 ö informativ 7.2

Sachverhalt

Auf Nachfrage von StR Schwimmer erklärte die Erste Bürgermeisterin Sibylle Entwistle, dass die digitale Bürgerversammlung am 18.02.2021 abgehalten wird. Die Anzahlt der Teilnehmer ist nicht begrenzt, da es sich um einen Live-Stream handelt.

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7.3. Verwendung von Microsoft Teams - Anfrage StR Anzeneder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 25.01.2021 ö informativ 7.3

Sachverhalt

Stadtrat Florian Anzeneder bedankte sich, dass die Fraktionen für Besprechungen die Software Microsoft Teams von der Stadtverwaltung zur Verfügung gestellt bekommen.

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7.4. Brücke zum Balkspitz - Anfrage StRin Geilersdorfer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 25.01.2021 ö informativ 7.4

Sachverhalt

Stadträtin Claudia Geilersdorfer hat die Anregung gebracht, die genaue Lage der Brücke zum Balkspitz nochmals vorzustellen.

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7.5. Ladung des Werkausschusses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 25.01.2021 ö informativ 7.5

Sachverhalt

Geschäftsleiter Sebastian Stelzer erklärte, dass heute die Ladung des Werkausschusses über das Ratsinformationssystem erfolgte. Um die Ladung einsehen zu können, muss in der Auswahlmaske die Körperschaft „Stadtwerke Vilsbiburg“ ausgewählt werden.

Datenstand vom 05.02.2021 09:24 Uhr