Datum: 08.02.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Städtischer Veranstaltungssaal der Volkshochschule
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss
Körperschaft: Stadt Vilsbiburg
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:15 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Heilig-Geist-Stiftung Vilsbiburg; Haushalt 2021 - Vorberatung
2 Zuschussantrag Luftsportverein Vilsbiburg e.V. für Neubau des Vereinsgebäudes
3 Zuschussantrag Golfclub Vilsbiburg e.V. für Erneuerung/Sanierung Driving Range
4 Kommunale Kassenversicherung - Neuaufteilung der Beitragsanteile
5 Spendeneingänge ab 1.000 €
6 Informationen, Anfragen von Ausschuss-Mitgliedern

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1. Heilig-Geist-Stiftung Vilsbiburg; Haushalt 2021 - Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 08.02.2021 ö vorberatend 1

Sachverhalt

Der Haushalt 2021 wird dem Haupt- und Finanzausschuss zur Vorberatung vorgelegt. Der Beschluss über die Haushaltssatzung ist in der nächsten Stadtratssitzung vorgesehen.
       
  1. Eckdaten:
Der Haushalt 2021 weist folgende Summen aus:        
Haushalts-Summen
2021

Vorjahr


EUR
EUR
Verwaltungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben
199.700
197.900
Vermögenshaushalt in Einnahmen und Ausgaben
39.800
345.800
Gesamthaushalt
239.500
543.700

Als weitere Eckdaten ergeben sich:

2021

Vorjahr


EUR
EUR
Zuführungsbetrag zum Vermögenshaushalt
30.300
29.500
                - im Verhältnis zur VWH-Summe / %
15,17
14,91
Zuführungsbetrag zur Rücklage
17.900
23.700
Entnahme aus der Rücklage
0
306.800

  1. Hinweise:

Die Sondertilgung des städtischen Darlehens erfolgte planmäßig 2020.
Der Rücklagenbestand schmälert sich daher dementsprechend

Im Verwaltungshaushalt werden sich die (Miet-)Einnahmen geringfügig erhöhen. Eine moderate Anpassung der Kaltmiete ist zur Jahresmitte vorgesehen. Bei den Ausgaben ist eher eine Steigerung zu erwarten.
Beim Ansatz für den Gebäudeunterhalt wird insbesondere darauf geachtet, dass das Stiftungsgebäude in einem wohnlichen und ansehnlichen Zustand erhalten bleibt. Das wachsende Alter des Gebäudes macht es allerdings auch notwendig, dass umfangreichere Erhaltungsmaßnahmen erforderlich werden. Neben den allgemeinen Aufwendungen muss insbesondere außen ein Holz-Renovierungsanstrich erfolgen. Dazu veranschlagt das Stadtbauamt in den nächsten 3 Jahren einen Ansatz von je 10.000,00 €.
Das komplette Treppengeländer ist nach den Vorgaben der Fa. ASID aufgrund der Unfallverhütungsvorschriften zu erhöhen. Kosten etwa 3.700,00 €.
Vorgenommen werden soll auch ein schrittweiser Austausch der Flurbeleuchtungsstrahler, 2021 für ein Stockwerk mit Kosten von ca. 1.500,00 €.

Zum Vermögenshaushalt (Baumaßnahmen):
Der Planansatz besteht ausschließlich aus der Schlusszahlung der angefallenen Planungskosten für den vorgesehenen Erweiterungsbau. Die Maßnahme wird jedoch bekanntermaßen nicht mehr weiter verfolgt.



  1. Finanzplan 2020 – 2024
Die mittelfristige Finanzplanung bis ins Jahr 2024 ist relativ überschaubar. Es werden keine größeren Veränderungen erwartet.
Über den Finanzplan, der als Anlage zur Haushaltssatzung erstellt wird, ist bei der Verabschiedung im Stadtrat ein eigener Beschluss zu fassen.

Im Übrigen darf auf den Vorbericht verwiesen werden.

Beschluss

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den für die Heilig-Geist-Stiftung Vilsbiburg für das Rechnungsjahr 2021 vorgelegten Haushaltsvorentwurf zur Kenntnis und verweist ihn ohne Änderungen an den Stadtrat zur Beschlussfassung. Gleiches gilt für den Finanzplan.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2. Zuschussantrag Luftsportverein Vilsbiburg e.V. für Neubau des Vereinsgebäudes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 08.02.2021 ö beschließend 2

Sachverhalt

Der Luftsportverein Vilsbiburg e.V. stellt den beiliegenden Zuschussantrag für den Neubau eines Vereinsgebäudes.
Laut Aussage sind die Räumlichkeiten nach mehr als 50 Jahren in die Jahre gekommen und viel zu klein geworden. Der neuentstehende Anbau soll für Fortbildungen, Förderung der Gemeinschaft und auch für die wieder in Betrieb genommene ehrenamtliche Flugschule dienen.
Aktuell ist angedacht, dass der Anbau als Vereinsheim und Schulungsstätte für die Pilotenausbildung und zur Nachwuchsgewinnung genutzt wird.
Als Gesamtkosten hat der Verein ca. 150.000,00 € kalkuliert.
Zur Finanzierung des Projektes teilte der Luftsportverein mit, dass ca. 70.000,00 € an Eigenleistungen und Eigenkapital aufgebracht werden. Der Rest wird über Privat- oder Bankdarlehen und evtl. noch ausstehende Spenden abgedeckt.

Der Investitionszuschuss der Stadt Vilsbiburg in Höhe von 22,5 % ergäbe einen Zuschussbetrag von 33.750,00 €.

Diskussionsverlauf

Im Ausschuss haben sich dazu unterschiedliche Fragen gestellt. Unter anderem war nicht klar, ob es sich um den Bau eines Wintergartens, oder um die Sanierung von Schulungsräumen handelt.

Der Antragssteller soll das Vorhaben genauer definieren. Der Tagesordnungspunkt wird bis zur Klärung der Fragen zurückgestellt.

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3. Zuschussantrag Golfclub Vilsbiburg e.V. für Erneuerung/Sanierung Driving Range

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 08.02.2021 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Golfclub Vilsbiburg e.V. beantragt mit beiliegendem Schreiben vom 23.01.2021 einen Investitionszuschuss für die Erneuerung bzw. Sanierung der Driving Range. Diese ist laut Antragsschreiben das Herzstück des Übungsgeländes und soll komplett saniert werden, um dann den aktuellen Anforderungen im Golfsport angepasst zu sein.
Die Finanzierung erfolgt neben den erwarteten Zuschüssen von der Stadt und dem BLSV größtenteils aus Eigenmitteln.
Laut vorgelegtem Kostenangebot wird die komplette Maßnahme 80.992,99 € kosten.
Das komplette Angebot liegt der Verwaltung vor, darf aber aus Wettbewerbs- und Datenschutzgründen nicht veröffentlicht werden.
Der übliche Investitionszuschuss der Stadt Vilsbiburg berechnet sich bei 22,5 % auf
18.223,42 €.

Beschluss

Der Golfclub Vilsbiburg e.V. erhält für die Erneuerung und Sanierung der Driving Range einen Investitionszuschuss in Höhe von 22,5% der Kosten. Die Zuschussobergrenze wird auf 18.223,42 € festgesetzt. Soweit eine anderweitige Finanzierung nicht erfolgen kann, sind die Mittel im Haushalt 2022 einzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4. Kommunale Kassenversicherung - Neuaufteilung der Beitragsanteile

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 08.02.2021 ö beschließend 4

Sachverhalt

In der kommunalen Kassenversicherung waren bisher die Stadt Vilsbiburg, die Stadtwerke Vilsbiburg, das Vilsbiburger Kommunalunternehmen (VibKo) und das Kommunalunternehmen VibWind gegen Vermögensschäden abgesichert, und zwar mit folgender Aufteilung des Versicherungsbeitrags:
Stadt 40 %. Stadtwerke 30 %, VibKo 15 % und VibWind 15 %.
Zum 31.12.2020 wurde das Kommunalunternehmen VibWind aufgelöst und den Stadtwerken Vilsbiburg eingegliedert.
Aus diesem Grund muss eine Neuaufteilung des Versicherungsbeitrags erfolgen.
Der Vorschlag, der insbesondere mit den Stadtwerken abgestimmt ist, würde lauten:
50 % Stadt, 40 % Stadtwerke und 10 % VibKo.
Diese Aufteilung sollte aus Sicht der Verwaltung einer gerechten Risikoverteilung am ehesten entsprechen.

Dazu die Zahlen:
Beitragssatz zur Kassenversicherung 100 %:
2018: 7.515,90 €
2019: 7.515,90 €
2020: 7.909,63 €
2021: 7.909,63 €

Diskussionsverlauf

Auf Nachfrage aus dem Gremium erklärte Stadtkämmerer Günter Felkel, dass die interne Aufteilung keine Auswirkung bei einer Haftung im Schadensfall hat.

Beschluss

Der Jahresbeitrag zur kommunalen Kassenversicherung wird künftig folgendermaßen aufgeteilt: 50 % Stadt, 40 % Stadtwerke und 10 % VibKo.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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5. Spendeneingänge ab 1.000 €

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 08.02.2021 ö beschließend 5

Sachverhalt

Bei der Stadt Vilsbiburg sind folgende Spenden eingegangen, die ohne Genehmigung des Haupt- und Finanzausschusses nicht angenommen und verwendet werden dürfen:

  • am 20.11.2020 von Holz Balk GmbH & Co. KG, Vilsbiburg, 1.000 € für die Freiwillige Feuerwehr Vilsbiburg
    und
  • am 14.12.2020 von Dräxlmeier Group, Vilsbiburg, 2.500,00 € für die Freiwillige Feuerwehr Vilsbiburg.

Eine Einflussnahme auf Entscheidungen der Stadt auf Grund der Spenden steht nicht zu erwarten. Die Verwaltung empfiehlt daher, beide Spenden anzunehmen und für die genannte Einrichtung zweckgebunden zu verwenden.

Beschluss

Die Spende von der Holz Balk GmbH & Co. KG, Vilsbiburg vom 20.11.2020 an die Freiwillige Feuerwehr Vilsbiburg in Höhe von 1.000 € wird angenommen.
Die entsprechende Zuwendungsbescheinigung ist auszustellen.
Die Spende von der Dräxlmeier Group, Vilsbiburg vom 14.12.2020 an die Freiwillige Feuerwehr Vilsbiburg in Höhe von 2.500 € wird angenommen.
Die entsprechende Zuwendungsbescheinigung ist auszustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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6. Informationen, Anfragen von Ausschuss-Mitgliedern

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 08.02.2021 ö informativ 6
Datenstand vom 17.02.2021 15:06 Uhr