Datum: 22.02.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Städtischer Veranstaltungssaal der Volkshochschule
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Stadt Vilsbiburg
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 19:44 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:44 Uhr bis 20:51 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Beschlussfassung zu Luftreinigungsgeräten - Antrag Grundschule Vilsbiburg
2 Generationenpark am Balkspitz - Vorstellung des Planungsstandes und der Kosten
3 Antrag auf Vorbescheid - Umbau eines Wohngebäudes - Rachelstraße 38, FlNr. 305/106, Gem. Vilsbiburg
4 Antrag auf Baugenehmigung - Errichtung eines EFH mit Carport - Am Hölzl 5, FlNr. 545/29
5 Antrag auf Baugenehmigung - Neubau eines EFH und einer PKW Garage - Am Wiesengrund 2, FlNr. 545/12, Gem. Frauensattling
6 Antrag auf Baugenehmigung - Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage - Klause, FlNr. 379, Gem. Vilsbiburg
7 Antrag auf Baugenehmigung - Neubau eines Wohnhauses mit Carport - Am Wiesengrund 14, FlNr. 545/25, Gem. Frauensattling
8 Anfrage StR Anzeneder - Sperrung einer Straße im Burger Feld
9 Anfrage StR Anzeneder - Einfahrtsituation KITA Burger Feld
10 Anfrage StR Hiller - Schilder "Schutzausrüstung benutzen" - Lichtenburger Straße

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1. Beschlussfassung zu Luftreinigungsgeräten - Antrag Grundschule Vilsbiburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 22.02.2021 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Rektorin der Grundschule Vilsbiburg, Frau Alexandra Priller, hat am 04.02.2021 an Frau Soller von der Verwaltung folgenden Antrag per E-Mail gestellt:

Liebe Andrea,

wie eben am Telefon gerade besprochen, im Anhang die Schreiben bezügl. der Förderfähigkeit von Lüftungsgeräten.
Da das infektionsschutzgerechte Lüften wahrscheinlich weiterhin über dieses Schuljahr hinaus ein Thema bleiben wird, müsste dies bitte für die Grundschule abgeklärt werden.
Neben den ab Schj. 2021/2022 19 Klassenzimmern wären
4 WG – Räume (UG),
1 Busaufsichts- und 1 Soz.-Päd.- Zimmer im EG,
1 Lehrerzimmer, 1 Sekretariat (Rektorat und Konrektorat?), 1 Förderzimmer (17a) und 1 Lernwerkstatt (16a) im 1.OG
und
1 Förderzimmer (Zi. 26) und Musiksaal (28b) im 2. OG zu bestücken.

Mit freundlichen Grüßen

Alexandra Priller, Rin
Grundschule Vilsbiburg
Kirchstr. 6
84137 Vilsbiburg             
Tel.:08741/6555   Fax:3201
e-mail: sekretariat@grundschule-vilsbiburg.de
www.grundschule-vilsbiburg.de  


Am 08.02.2021 hat Frau Priller Ihren oben beschriebenen Antrag ergänzt:

Liebe Andrea,

nach einem erneuten Gespräch mit meiner Sicherheitsbeauftragten bezügl. der Luftreinigungsgeräte, bitte ich folgenden Antrag weiterzuleiten:
Hiermit beantrage ich die Geräte für die bereits aufgelisteten Räume aus folgenden Gründen:

  •  In den südseitigen Klassenzimmern ist gerade in den Sommermonaten ein Luftaustausch nur noch schwer möglich; die aufgeheizte Luft „steht“ in den Klassenzimmern und Gängen (Corona wird uns noch weiter begleiten)
  • Außerdem ist bei permanenter Lüftung die Lärmbelästigung durch den Verkehr immens und ein Unterrichten schwer möglich
  • Nicht nur wegen Corona, sondern auch im Hinblick auf andere Krankheitswellen, wie Influenza etc., werden wir von dieser Anschaffung längerfristig profitieren.
  • Da die Förderfähigkeit nun erweitert wurde, würde der Träger und die Schulfamilie hier zeigen, dass die größtmöglichen Vorkehrungen für ein sicheres Unterrichten getroffen wurden

Bei Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Mit der Bitte um Rückmeldung.

Mit freundlichen Grüßen

Alexandra Priller, Rin
Grundschule Vilsbiburg
Kirchstr. 6
84137 Vilsbiburg             
Tel.:08741/6555   Fax:3201
e-mail: sekretariat@grundschule-vilsbiburg.de
www.grundschule-vilsbiburg.de  


Fachliche Prüfung Herr Sarcher, Bauverwaltung Stadt Vilsbiburg

Seitens der Staatsregierung wurde ein Förderprogramm aufgelegt, um Luftreinigungsgeräte an Schulen anschaffen zu können. Die Lüftungsgeräte sind nun in nahezu allen Zimmern förderfähig. Im ersten Durchgang des Förderprogrammes waren sie nur in Räumen ohne Lüftungsanlage oder ohne Fenster förderfähig.

Die Förderung ist mit bis zu 50% der jeweiligen Geräteinvestitionskosten, max. jedoch mit 1.750 € je Gerät beziffert.

Das 2. Förderprogramm wurde im sog. „Windhundverfahren“ aufgelegt. Das bedeutet, die Förderanträge werden der Reihe nach behandelt. Wenn die Haushaltsmittel erschöpft sind, endet auch das Förderprogramm.

Ein halbwegs vernünftig einsetzbares Luftreinigungsgerät kostet ca. 3.900 € in der Beschaffung zuzüglich ca. 200 € in der jährlichen Wartung.

Beantragt ist eine Beschaffung von 31 Geräten (alle Klassenzimmer und Fachräume). Dies löst   Investitionskosten in Höhe von ca. 121.000 € aus.
 
Die maximale Höhe der Fördermittel beträgt 54.250 €.
Die Stadt Vilsbiburg müsste (im günstigsten Fall) mindestens 66.750 € der Investitionskosten tragen.

Hinzu kommen dann noch jährliche Wartungskosten in Höhe von ca. 6.000 €.

Schon im Dezember wurden alle Räume der Grundschule mit CO2-Sensoren ausgestattet, damit die Lüftungsmaßnahmen regelmäßig und rechtzeitig erfolgen. Das Lüften ist auch im Hygieneplan der Schule verankert.


Aussagen Umweltbundesamt

Von Seiten des Umweltbundesamtes wird die Priorisierung der Lüftungsmaßnahmen an Schulen folgendermaßen gesehen:

Schulen ohne Raumlufttechnische Anlage sollen intervallartig über weit geöffnete Fenster lüften. Diese Maßnahmen sind rasch und einfach umsetzbar und bieten einen wirksamen Schutz, weil die Außenluft nahezu virenfrei ist. Die im Winter unvermeidliche Abkühlung der Raumluft durch Stoßlüften hält nur für wenige Minuten an und ist aus medizinischer Sicht unbedenklich. CO2-Sensoren können als Orientierung dienen, ob und wie rasch die Frischluftzufuhr von außen gelingt.

Wenn sich Fenster in Klassenräumen nicht genügend öffnen lassen und damit keine ausreichende Außenluftzufuhr erreicht werden kann, ist ein Raum aus innenraumhygienischer Sicht nicht für den Unterricht geeignet. Sollen solche Räume dennoch zum Unterricht genutzt werden, kann der Einsatz mobiler Luftreinigungsgeräte erwogen werden (Ausnahmefall).
Eine verlässliche Reduzierung der SARS-CoV-2 Viren ausschließlich durch mobile Luftreinigungsgeräte in Unterrichtsräumen ist basierend auf dem derzeitigen Kenntnisstand nicht eindeutig nachgewiesen.

Das Umweltbundesamt empfiehlt daher weiter auch in der kalten Jahreszeit die Fensterlüftung als prioritäre Maßnahme. Die Kommission für Innenraumhygiene ist in Ihrer Stellungnahme zum selben Schluss gekommen und die hier beschriebenen Empfehlungen weiter detailliert.


Nach Abstimmung mit dem Bauamt und der Ersten Bürgermeisterin werden bis auf weiteres keine Luftreinigungsgeräte für die Grundschule beschafft.


Informationen zu Luftreinigungsgeräten und deren Einsatz:

Umweltbundesamt
https://www.umweltbundesamt.de/themen/mobile-luftreiniger-in-schulen-nur-im-ausnahmefall

Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene e.V.
https://www.krankenhaushygiene.de/informationen/813

Das offizielle Stadtportal der Stadt München
https://ru.muenchen.de/2020/217/Keine-Foerderung-fuer-Luftreiniger-an-Muenchner-Schulen-93493

Diskussionsverlauf

StRin Feß berichtet, dass Sie bereits in Ihrer Klasse mit diesen Geräten unterrichtet. Die Lärmbelastung dieser Geräte sei sehr hoch.

StRin Koj möchte wissen, ob es in der Grundschule Klassenräume ohne Fenster gibt. Herr Binner erklärt, dass in allen Klassenräumen Fenster zum ausreichenden Luftaustausch vorhanden sind.

StR Anzeneder stellt fest, dass es keine negativen Konsequenzen nach sich zieht, wenn man die Geräte nicht anschafft. Denn die Fensterlüftung müsse ja dennoch durchgeführt werden. 

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt keine Luftreinigungsgeräte anzuschaffen, da eine verlässliche Reduzierung der SARS-CoV-2 Viren ausschließlich durch mobile Luftreinigungsgeräte nicht gewährleistet werden kann.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2. Generationenpark am Balkspitz - Vorstellung des Planungsstandes und der Kosten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 22.02.2021 ö beschließend 2

Sachverhalt

Das Planungsbüro „Büttner und Klaus“ stellt den aktuellen Entwurf zusammen mit der Kostenermittlung vor.

Diskussionsverlauf

Frau Spägele, Landschaftsbüro Büttner und Klaus, stellt den aktuellen Entwurf mittels einer Präsentation vor.

StR Anzeneder fragt an, ob die geplanten Geräte auch mit den Anforderungen im Überschwemmungsgebiet vereinbar sind und welcher Teil der Gesamtkosten förderfähig ist.
Frau Spägele erklärt, dass die aktuelle Planung mit dem Wasserwirtschaftsamt abgestimmt wurde und die Auflagen eingearbeitet sind.
Frau Guggemos teilt mit, dass die Kosten, wie sie vorgestellt wurden voraussichtlich zu 80% gefördert werden.

StRin Feß äußert Bedenken hinsichtlich des geplanten Prinzips der Kugelent- und mitnahme bei der geplanten Kugelbahn.
Frau Spägele teilt mit, dass es dieses Prinzip schon im Bayerischen Wald und in den Bergen gibt. Die Kugeln werden mittels eines noch nicht genau bestimmten Geldbetrages aus dem Automaten entnommen. Diese könnten dann als Souvenir mitgenommen werden aber auch wieder verwendet werden. Der Automat mit der geplanten Ziehung einer Kugel gegen einen kleinen Geldbetrag soll hauptsächlich die freie Entnahme eindämmen und nur die Personen animieren, die auch wirklich dort spielen wollen. Eine Kugel wird auch über eine Kette gesichtert jederzeit verfügbar sein.

StRin Feß möchte wissen, ob der ursprünglich angedachte Matschplatz noch eingeplant wird.
Frau Guggemos erklärt, dass die Errichtung eines Matschplatzes eine Frischwasserzufuhr benötigt, um stehendes Gewässer und damit entstehende Keime zu vermeiden. Die Anlegung der entsprechenden Infrastruktur hierfür auf dem Balkspitz wird sowohl technisch, wie wirtschaftlich  kritisch gesehen.
Sie zeigt drei Alternativen auf:
  1. Anlegung eines Matschplatzes neben der geplanten Seilbahn. Hier sind schon Wasserleitungen vorhanden. Allerdings müsse zum Betrieb einer Handschwengelpumpe eine Zisterne errichtet werden, die das Wasser speichert. Da das Wasser dort gespeichert wird, besteht auch hier wieder die Gefahr der Verkeimung.
  2. Um das „Erlebnis Wasser“ näher zu bringen, wäre auch die Errichtung eines künstlichen Wasserlaufs auf dem Balkspitz denkbar.


  1. Der Matschplatz muss nicht im Zuge des Projektes „Mehrgenerationenpark Balkspitz“ reslisiert werden. Diese Planungsidee kann aber bei den zukünftig zu überarbeitenden Kinderspielplätzen erneut aufgegriffen werden.  

Die Mitglieder des Stadtrates einigen sich auf Variante 3; der Matschplatz wird nicht am Generationenpark verwirklicht, da hier bereits mehrere Möglichkeiten zum Erleben des Wassers erstellt werden.

StR Hiller fragt an, ob ein Fallschutz vorgesehen ist und ob das vorgestellte Deck barrierefrei ausgestaltet wurde. Weiterhin möchte er wissen, ob für die geplante Gesammtsumme eine Ausschreibung notwendig ist oder ob regionale Firmen verwendet werden können.

Frau Spägele erklärt, dass ein Fallschutz vorgesehen ist und bislang das Deck noch nicht barrierefrei geplant wurde. Dies wird aber noch eingearbeitet.

Herr Binner erklärt, dass erst ab einer Summe von ca. 1.000.000,00 € eine öffentliche Ausschreibung erforderlich ist. Bis zu einer Summe von ca. 1.000.000,00 € ist eine beschränkte Ausschreibung möglich.

StRin Koj regt an, Solarleuchten am Balkspitz zu installieren. Eine Ausleuchtung der Wegeverbindungen schaffe mehr Sicherheit. StRin Feß weist darauf hin, dass nur erforderliche Wegeverbindungen ausgeleuchtet werden sollten, um nicht zu viel benachteiligende Lichtemissionen für die Natur zu erschaffen.

Weiterhin bittet StRin Koj um Prüfung, wie der Elektroanschluss funktionieren wird, wenn Veranstaltungen bei der geplanten Bühne stattfinden sollen. Stadtbaumeister Binner weist darauf hin, dass an der Brücke ein Stromzähler mit den entsprechenden Anschlüssen vorhanden ist. Eine Festinstalation auf dem Balksitz wäre sehr problematisch auf Grund der Hochwassergefahr. StRn Geilersdorfer schlägt Solarleuchten entlang der Wegehaputverbindung vor.

StR Sarcher regt an, wo möglich Leerrohre zu verlegen.


Die Sitzbänke sollen als Kostenpunkt in den Förderantrag und in den Haushalt mit aufgenommen werden.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beauftragt das Planungsbüro „Büttner und Klaus“ mit der Umsetzung des vorgestellten Entwurfs.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3. Antrag auf Vorbescheid - Umbau eines Wohngebäudes - Rachelstraße 38, FlNr. 305/106, Gem. Vilsbiburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 22.02.2021 ö beschließend 3

Sachverhalt




Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Vilsbiburg Süd“ und „Vilsbiburg Süd Deckblatt 2“.

Eine Beschränkung der Wohneinheiten gibt es nicht. Für das Vorhaben ist aber eine Befreiung von den Festsetzungen hinsichtlich der Stellplätze erforderlich. Die Kubatur des Gebäudes soll nicht verändert werden.

Diskussionsverlauf

Zur Umsetzung des Vorhabens muss der Bordstein abgesenkt und eine Straßenlaterne versetzt werden. Dies hat der Antragsteller auf seine Kosten zu beantragen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zu dem geplanten Vorhaben, erklärt die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit und erteilt das Einvernehmen zu der benötigten Befreiung hinsichtlich der Stellplätze.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4. Antrag auf Baugenehmigung - Errichtung eines EFH mit Carport - Am Hölzl 5, FlNr. 545/29

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 22.02.2021 ö beschließend 4

Sachverhalt

Gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Grub Süd“ ist der Stellplatz im Gebäude zu realisieren.


Anstelle der Verwirklichung im Gebäude soll ein Carport angebaut werden. Dieses liegt im geplanten Bereich der Zufahrt.


Hierfür ist eine Befreiung erforderlich. Weiterhin ist eine anthrazitfarbene Dacheindeckung vorgesehen. Weitere Befreiungen sind nicht erforderlich.

Nachbarliche Belange sind durch die Realisierung des Carports an der Stelle nicht beeinträchtigt.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zu dem geplanten Vorhaben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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5. Antrag auf Baugenehmigung - Neubau eines EFH und einer PKW Garage - Am Wiesengrund 2, FlNr. 545/12, Gem. Frauensattling

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 22.02.2021 ö beschließend 5

Sachverhalt

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Grub Süd“.

Es wird folgende Befreiung beantragt:

Verschiebung der Garage um ca. 1,9m Richtung Süden, um eine einheitliche Dachlandschaft von Garage und Terrassendach zu erreichen. Die Baugrenze der Garage würde hier um ca. 12qm überschritten werden.



In dieser Einzelfallbetrachtung kann das Einvernehmen erteilt werden. Eine Beeinträchtigung nachbarlicher Belange ist nicht zu erwarten.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zu dem Bauvorhaben. Das Einvernehmen wird zur Befreiung hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze der Garage um ca. 12qm erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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6. Antrag auf Baugenehmigung - Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage - Klause, FlNr. 379, Gem. Vilsbiburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 22.02.2021 ö beschließend 6

Sachverhalt

Bei dem Vorhaben handelt es sich um einen Neubau gem. §35 Abs. 2 BauGB im Außenbereich.

Rechtliche Stellungnahme AB 32:
Sonstige Vorhaben, die nicht nach § 35 I BauGB privilegiert sind, können nach § 35 II BauGB im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist. Vorhaben, die nicht unter einen der Privilegierungstatbestände des § 35 I BauGB fallen, sind nicht privilegiert. Eine Beeinträchtigung der in § 35 II und III BauGB genannten öffentlichen Belange führt dabei bereits zur Unzulässigkeit.
Der wesentliche Unterschied zwischen den privilegierten Vorhaben nach § 35 I BauGB und den nicht privilegierten Vorhaben in § 35 II BauGB besteht darin, dass privilegierte Vorhaben an öffentlichen Belangen nur scheitern, wenn sie entgegenstehen, während nicht privilegierte Vorhaben bereits dann planungsrechtlich unzulässig sind, wenn sie öffentliche Belange beeinträchtigen. Davon ist in der Regel auszugehen, wenn öffentliche Belange durch das Vorhaben auch nur nachteilig berührt werden. 
Die öffentlichen Belange in § 35 III BauGB sind allerdings nur beispielhaft erwähnt. Der Katalog ist nicht abschließend. Eine Beeinträchtigung liegt bereits vor, wenn das Vorhaben den Darstellungen des Flächennutzungsplanes (Nr. 1) widerspricht. Für „Klause“ ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Stadt Vilsbiburg landwirtschaftliche Nutzfläche vorgesehen. Weiterhin sind öffentliche Belange auch dann beeinträchtigt, wenn das Entstehen oder die Verfestigung einer Splittersiedlung zu befürchten ist (Nr. 7). Befürchtet werden kann eine Splittersiedlung, wenn mit dem Vorhaben ein Vorgang der Zersiedelung eingeleitet oder gar schon vollzogen wird.

Folgende Erklärung wurde vom Bauherrn (bzw. Planer des Bauherren) abgegeben:


 


Diskussionsverlauf

Nach Diskussion im Gremium war man sich einig, dass man auch das Mehrgenerationenwohnen im Außenbereich unterstützen solle. Jedoch ist die Schaffung von neuen Anwesen wie in diesem Fall kritisch zu bewerten. Die Gefahr von Präzedenzfällen und die Gefahr der Entstehung einer Zersiedelung darf nicht unterschätzt werden. Sofern sich Vorhaben in den aufgegebenen bestehenden Hofcharakter einfügen (z.B. durch Umnutzung eines ehemals genutzten landwirtschaftlichen Gebäudes oder Ersatzbauten) sind diese positiv zu bewerten, wenn es der Familie dient.

Der Antrag war als so eingereichtes Vorhaben abzulehnen. Jedoch wurde vermittelt, dass mit einer entsprechenden Planung das Wohnen bei den Eltern ermöglicht werden soll.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss verweigert das Einvernehmen zu dem geplanten Vorhaben. Die Stadtverwaltung soll mit dem Eigentümer neue Möglichkeiten der Bebauung erörtern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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7. Antrag auf Baugenehmigung - Neubau eines Wohnhauses mit Carport - Am Wiesengrund 14, FlNr. 545/25, Gem. Frauensattling

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 22.02.2021 ö beschließend 7

Sachverhalt

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Grub Süd“.

Beantragt im Rahmen des Bauantrages ist die Befreiung von der festgesetzten Wandhöhe, der Geländegestaltung und der festgesetzten Lage des Stellplatzes.

Das Baugebiet Grub Süd bedarf auf Grund der Verhältnisse einer ordentlichen Planung unter Berücksichtigung des vorhandenen Geländes mit einem Geländeaufmaß durch den Planer. Die dem Baugebiet zugrunde gelegte Wandhöhe ist gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplanes auf 6m definiert. Diese ist talseitig zu messen anhand der natürlichen Geländehöhe. Im Bebauungsplan wurde kein einzelner Höhenbezugspunkt definiert, wie es bei neueren Bebauungsplänen der Fall ist. Zwar wurde das natürliche Gelände in den Parzellen selbst nicht merklich verändert, aber teilweise wurde die Straße „ins Gelände“ gesetzt. Dadurch entsteht bei Einzelfällen eine Überschreitung der im Bebauungsplan festgesetzten Wandhöhe.

Die Einhaltung der Wandhöhe kann bei entsprechender Planung des Gebäudes in die jeweiligen Gegebenheiten zwar gewährleistet werden, aber wird das „Hinabfahren“ ins Grundstück nicht gewünscht. Das Gebäude könnte weiter „eingegraben“ werden.

Die Verwaltung hat sich hier intern abgesprochen und ist der Meinung, dass in zu prüfenden Einzelfällen unter Berücksichtigung der nachbarlichen Belange und der städtebaulichen Grundzüge auch geringe Überschreitungen der Wandhöhe zugelassen werden können.

Nach Prüfung und Berücksichtigung des Geländes kann hier einer Überschreitung der Wandhöhe von max. 0,50m zugestimmt werden. Negative Auswirkungen auf die Nachbargrundstücke sind auch  nicht zu erwarten.

Das Vorhaben bedarf auch einer Befreiung von den Festsetzungen der Geländegestaltung. Statt einer maximalen Aufschüttung von 0,80m soll im Westen um 1,25m aufgeschüttet werden.
Begründet wird dies folgendermaßen:
„Die Empfehlungen zur Geländegestaltung wurden bzw. konnten durch den Höhenverlauf der Straße und die dadurch entstandene Böschung bei der Erschließung bereits nicht eingehalten werden. Trotz neuer Lage des Hauses und der Garage im Grundstück, sowie höhenmäßig guter Einbindung ins vorhandene Gelände, wird die max. zulässige Aufschüttung zum Teil etwas überschritten."

Anstelle der Verwirklichung des Stellplatzes im Gebäude soll eine Garage angebaut werden. Dieses liegt im geplanten Bereich der Zufahrt.










Eine anthrazitfarbene Dacheindeckung ist ebenfalls geplant. Eine Befreiung ist hierfür ebenfalls erforderlich (Bebauungsplan: naturrot). Ein Grundsatzbeschluss in dem einer anthrazitfarbenen Eindeckung zugestimmt wurde ist vorhanden (19.05.2020).

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zu dem geplanten Vorhaben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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8. Anfrage StR Anzeneder - Sperrung einer Straße im Burger Feld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 22.02.2021 ö informativ 8

Sachverhalt

StR Anzeneder fragt an, weshalb die Straße entlang des Blockheizkraftwerkes im Burger Feld gesperrt werden soll.

Herr Binner erklärt, dass diese Straße nie als Erschließungsstraße vorgesehen war und auch nicht als solche geplant ist. Wenn die Planungen für die Grüne Mitte abgeschlossen wurden, dann wird nochmal darüber entschieden, ob dort Pfosten angebracht werden oder ob die Straße verkehrsberuhigt ausgewiesen wird.

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9. Anfrage StR Anzeneder - Einfahrtsituation KITA Burger Feld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 22.02.2021 ö informativ 9

Sachverhalt

Antrag CSU Stadtratsfraktion Herr Anzeneder vom 05.01.2021 bezüglich Einfahrt zum Kindergarten „Burger Feld“ Luzia

In der Sitzung wurde die Einfahrtsituation von Herrn Binner erläutert.

Die Zufahrtsbreite ist ca. 3,4 m. Die Zufahrt ist geeignet (langsam) mit LKW befahrbar. Es gab bisher keine Meldungen zu Problemen im Zufahrtsbereich. Es ist auch darauf hinzuweisen, dass unmittelbar nach der Einfahrt ein Radweg gekreuzt wird der Vorfahrt hat und eine zurückhaltende Fahrweise von den PKWs gewünscht ist. Eine sehr fahrdynamisch gestaltete Einfahrt würde dem entgegen sprechen.

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10. Anfrage StR Hiller - Schilder "Schutzausrüstung benutzen" - Lichtenburger Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 22.02.2021 ö informativ 10

Sachverhalt

In der Lichtenburger Straße, gegenüber Bus Maier, befinden sich drei Schilder mit „Schutzausrüstung benutzen“.
Was soll damit bewirkt werden? Sind diese erforderlich? Können diese rückgebaut werden?

Datenstand vom 02.03.2021 15:41 Uhr