Datum: 08.03.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Aula der Mittelschule
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Vilsbiburg
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:35 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:35 Uhr bis 22:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Vorstellung der Planungen zur Realschule Vilsbiburg durch den Landkreis Landshut
2 Anpassung des Geltungsbereiches - Goben Deckblatt 7 (Neubau Doppelturnhalle Gymasium) - Einbindung des Areals der Realschule
3 Vorstellung der Arbeit des Stadtjugendpflegers
4 Feststellung des Wirtschaftsplanes 2021 der Stadtwerke
5 Aufstellung eines Bebauungsplanes - Bebauungsplan Färberanger Deckblatt 1
6 Vilsbiburger Kommunalunternehmen (VibKo) - Jahresabschluss 2019 und Wirtschaftsplan 2021
7 Heilig-Geist-Stiftung Vilsbiburg; Haushalt 2021 - Verabschiedung
8 Vereinbarung mit dem Landkreis Landshut über die Errichtung eines Geh- und Radweges von Haarbach bis Pirken
9 Informationen, Anfragen von Stadtratsmitgliedern und Bürgeranfragen
9.1 Planungsstand Grundschule
9.2 Generalsanierung der Vilstalhalle
9.3 Spielplatz Burger Feld - Anfrage StR Steer
9.4 Schließung Arztpraxis Dr. Annette Haller - Anfrage StR Steigenberger
9.5 Digitale Bürgerversammlung - Anfrage StR Steigenberger und StRin Stumpf

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1. Vorstellung der Planungen zur Realschule Vilsbiburg durch den Landkreis Landshut

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 08.03.2021 ö informativ 1

Sachverhalt

Der Leiter des kreiseigenen Hochbaus Hr. Stöckl wird die Planungen des Landkreises Landshut zur Realschule Vilsbiburg vorstellen.

Diskussionsverlauf

Anhand einer Powerpoint-Präsentation zeigte der Leiter des kreiseigenen Hochbaus Hr. Stöckl auf, in welchem Zustand sich die Schule befindet, welche Maßnahmen in der Vergangenheit schon durchgeführt wurden und wie sich der Neubau/ die Generalsanierung zukünftig gestalten kann. Über diese Planungen soll die Stadt Vilsbiburg informiert werden.

Aufgrund der gewählten Vergabeart sowie der Planungsphase rechnet der Landkreis mit einem Baubeginn im Frühjahr 2023. Der Beschluss des Kreistags nennt einen Teilabbruch und eine Erweiterung bis zu einer  Schülerzahl von 1200. Das Gremium trat an die Verantwortlichen mit der Bitte heran, sich Gedanken zum Erhalt der Aula als wesentlicher Bestandteil der jetzigen Realschule zu machen. Auf Nachfrage von StR Anzeneder, ob denn eine weitere Realschule geplant ist, wie sich die Schülerzahl von 1200 Schülern errechnet und ob die Kapazität des Standortes erschöpft sind, erklärten Hr. Stöckl und Realschulleiter Hr. Herdl, dass auch die aufzunehmende Menge an Schülern irgendwann an eine Grenze kommt, welche nicht mehr überschritten werden kann. Ziel der Planung ist eine vernünftig zu organisierende Schulgröße mit max. 1.200 Schülern.

Auch eine Mehrbewegung der Schüler über die Gobener Straße ist durch die Neuplanung zu erwarten. Es ist deshalb wichtig, über eine Verkehrsberuhigung in der Gobener Straße zu sprechen. Das Gremium bedankte sich bei den Verantwortlichen der Realschulplanung für die Weitergabe der Planungsinformationen.

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2. Anpassung des Geltungsbereiches - Goben Deckblatt 7 (Neubau Doppelturnhalle Gymasium) - Einbindung des Areals der Realschule

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 08.03.2021 ö beschließend 2

Sachverhalt

Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes „Goben Deckblatt 7“, welches ursprünglich nur für den Bereich der neuen Doppelturnhalle gedacht war, entstanden neue Planungsideen. Nun soll für das gesamte Areal Gymnasium und Realschule ein Deckblatt erstellt werden.

Hierzu ist die Anpassung des Geltungsbereiches erforderlich.

Der Aufstellungsbeschluss vom 18.09.2019 umfasste die FlNrn. 1893/21, 1893/22 und 1893/10 der Gemarkung Vilsbiburg.

Nach Anpassung befinden sich folgende FlNrn. im Geltungsbereich: 1893/21, 1893/22, 1893/10, 673/31 Tfl., 670/5 und 670/4 der Gemarkung Vilsbiburg.

Diskussionsverlauf

Der Landkreis Landshut bittet die Stadt Vilsbiburg darum, das Deckblatt wie vorgestellt zu gestalten, um in der weiteren Planung möglichst frei handeln zu können. Die festgelegten Rahmenbedingungen sollten möglichst frühzeitig mitgeteilt werden. Die Nähere Ausarbeitung findet im Bau- und Umweltausschuss statt. Die Vorgaben werden im Sinne des Landkreises Landshut berücksichtigt, so Stadtbaumeister Binner.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, den Geltungsbereich zum Bebauungsplan „Goben Deckblatt 7“ entsprechend dem nachfolgenden Plan für die FlNrn. 1893/21, 1893/22, 1893/10, 673/31 Tfl., 670/5 und 670/4 der Gemarkung Vilsbiburg anzupassen. Der Aufstellungsbeschluss vom 18.09.2019 wird entsprechend erweitert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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3. Vorstellung der Arbeit des Stadtjugendpflegers

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 08.03.2021 ö informativ 3

Sachverhalt

Der Stadtjugendpfleger Herbert Dressler wird seine Arbeit vorstellen.

Diskussionsverlauf

Hr. Dressler berichtete dem Gremium über die Ausgestaltung der Jugendarbeit während der Corona-Pandemie, sowie über Ziele und Wünsche der Jugendarbeit in der Zukunft
Der Stadtjugendpfleger findet es weiterhin wichtig, dass Jugendliche eine pädagogische Anlaufstelle besitzen. Hier spielt die Unterstützung der Politik eine wichtige Rolle.

Bzgl. der Jugendhilfeplanung wurden Gespräche mit dem Kreisjugendpfleger geführt. Es wurde eine Erhebung gemacht, welche sehr Aussagekräftig war. Eine Jugendhilfeplanung besteht aus drei Schritten. In der weiteren Planung muss der Bestand, der Bedarf und die Bedarfsplanung festgelegt werden. Vor allem eine Jugendmitbestimmung möchte der Stadtjugendpfleger weiter voran bringen. Ein wichtiger Baustein hier ist der Jugendarbeitskreis im Stadtrat, welcher beibehalten und ausgebaut werden sollte. Ein Jugendforum zum Austausch mit den Jugendlichen ist eine weitere wichtigere Säule um Meinungen der Jugend einzuholen. Hieran wird künftig gearbeitet.

Das Jugendzentrum Vilsbiburg hat einen überdurchschnittlichen Anteil an Jugendlichen mit Migrationshintergrund und trägt deshalb auch zur Integrationsförderung bei. Im ISEK wurde das Königbauerhaus als Jugendzentrumstandort aufgenommen. Hr. Dressler bittet darum, hier schon zeitnah perspektivisch zu arbeiten, den Standort weiter zu prüfen und die Jugend mit einzubeziehen. Hr. Dressler berichtete über die Entwicklung des Jugendzentrums. Zukünftig ist eine qualitative Freizeit ausschlaggebend für die Qualität eines Standortes. Mit einem attraktiven Standort kann die interkulturelle Aufgabe unterstützt werden die Jugend zu erziehen.

Das Gremium bedankte sich beim Jugendpfleger für das eingebrachte Engagement und unterstützt die Weiterentwicklung der Jugendarbeit. Die Bürgermeisterin bestätigte, dass die Aufnahme der Arbeit der Beauftragten hier ein wichtiger Punkt ist.

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4. Feststellung des Wirtschaftsplanes 2021 der Stadtwerke

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 08.03.2021 ö beschließend 4

Sachverhalt

Den Entwurf des Wirtschaftsplanes 2021 haben die Stadtratsmitglieder vor der Werkausschusssitzung erhalten. In der Werkausschusssitzung vom 01.02.2021 wurde der Entwurf eingehend beraten. Es wurde folgender Beschluss gefasst:

Der Werkausschuss stellt fest, dass der Erfolgsplan 2021 mit einem Gewinn von 28.230 EUR abschließt. Der Vermögensplan sieht Investitionen in einer Gesamthöhe von 2.881.448 EUR vor. Dem Stadtrat wird die Feststellung und Verabschiedung des Wirtschaftsplanes 2021 gemäß Betriebssatzung vom 08. Juni 2016 § 6 Abs. 1 Ziff. 5 vorgeschlagen.

Beschluss

Der Vorschlag des  Werkausschusses wird zum Beschluss erhoben. Der Stadtrat eschließt die Feststellung und Verabschiedung des Wirtschaftsplanes 2021 der Stadtwerke gemäß Betriebssatzung vom 08. Juni 2016 § 6 Abs. 1 Ziff. 5.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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5. Aufstellung eines Bebauungsplanes - Bebauungsplan Färberanger Deckblatt 1

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 08.03.2021 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die Antragstellerin begehrt die Aufstellung eines Bebauungsplandeckblattes für das Flurstück 255/4 der Gemarkung Vilsbiburg. Dieses Grundstück ist in Teilen durch den bestehenden und rechtskräftigen Bebauungsplan „Färberanger“ überplant.


Dieser Bebauungsplan sieht in seinem Bestand für das Grundstück Parkplätze vor. Es soll ein weiteres Mehrfamilienwohnhaus mit drei Wohneinheiten auf dem Grundstück entstehen. Das Bestandsgebäude bleibt bestehen, da dieses denkmalgeschützt ist.

Es ist  derzeit in  5 Einheiten mit insgesamt 422m² aufgeteilt und vermietet:
EG:        1 Büro mit                  30m² Nutzfläche
1 Wohnung                109m²
1.OG:        1 Wohnung                 145m²
2.OG:        1 Wohnung                  64m²
1 Wohnung                74m²
Im Zuge der Nachverdichtung und der Ausschöpfung der Möglichkeiten zur Schaffung von Wohnraum wird das Vorhaben als städtebaulich erforderlich gesehen.

Der rechtskräftige Flächennutzungsplan der Stadt Vilsbiburg sieht für diesen Bereich ein Sondergebiet vor.

Bei der Erstaufstellung des Flächennutzungsplanes im Jahr 1999 wurde hier schon ein Sondergebiet vorgesehen. Ursprünglich sollte hier ein Verbrauchermarkt mit Parkplätzen entstehen. Diese Planung wird im Bereich des geplanten Geltungsbereiches des Deckblattes (Grundstück FlNr. 255/4 der Gemarkung Vilsbiburg) nicht weiter verfolgt.  

Der Flächennutzungsplan soll die vorhandene und die beabsichtigte Bodennutzung für das gesamte Gemeindegebiet darstellen. Er ist damit die planerische Grundlage für die Bebauungspläne. Bebauungspläne sind aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln (§8 BauGB). Allerdings kann gemäß §13a Abs. 2 Satz 2 BauGB im beschleunigten Verfahren ein Bebauungsplan, der von den Darstellungen des Flächennutzungsplanes abweicht, auch aufgestellt werden, bevor der Flächennutzungsplan geändert wurde. Der Flächennutzungsplan ist dann im Wege der Berichtigung anzupassen. Da mittelfristig der gesamte Flächennutzungsplan überarbeitet, berichtigt und angepasst werden soll, wird die Berichtigung dann in diesem Zuge stattfinden. Ein Deckblatt wird daher jetzt nicht aufgestellt, da die städtebauliche Entwicklung und Ordnung weiterhin gewährleistet ist.

Als Gebietsart wird ein Mischgebiet gewählt.

§ 6
Mischgebiete

(1) Mischgebiete dienen dem Wohnen und der Unterbringung von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören.
(2) Zulässig sind

1.
Wohngebäude,

2.
Geschäfts- und Bürogebäude,

3.
Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften sowie Betriebe des Beherbergungsgewerbes,

4.
sonstige Gewerbebetriebe,

5.
Anlagen für Verwaltungen sowie für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke,

6.
Gartenbaubetriebe,

7.
Tankstellen,

8.
Vergnügungsstätten im Sinne des § 4a Abs. 3 Nr. 2 in den Teilen des Gebiets, die überwiegend durch gewerbliche Nutzungen geprägt sind.
(3) Ausnahmsweise können Vergnügungsstätten im Sinne des § 4a Abs. 3 Nr. 2 außerhalb der in Absatz 2 Nr. 8 bezeichneten Teile des Gebiets zugelassen werden.

Die Nutzungen gem. §6 Abs. 2 Nr. 7 und 8 und Abs. 3 BauNVO sollten ausgeschlossen werden.

Diskussionsverlauf

Hr. Binner stellte das Anliegen der Antragstellerin kurz vor und stellte klar, dass sich die Änderung hier nur auf den beantragten Bereich und nicht auf das Gesamtareal bezieht. Auf Nachfrage von StRin Michaela Feß und StR Josef Steer, welche Planungen dem Vorhaben zugrunde liegen, erklärte Stadtbaumeister Binner, dass der Bau- und Umweltausschuss diesem Vorhaben schon zugestimmt hat. Allerdings wurde das Einvernehmen des Landratsamtes nicht erteilt, da der Bebauungsplan die Nahverdichtung nicht vorsieht. Die abschließende Frage wäre hier, ob der Stadtrat generell eine Nachverdichtung ermöglichen möchte oder nicht.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt den Bebauungsplan „Färberanger Deckblatt 1“ mit der Gebietsart MI (Mischgebiet) mit Ausschluss der  Nutzungen nach § 6 Abs. 2 Nr. 7 und 8 (Tankstellen und Vergnügungsstätten) BauNVO aufzustellen. Der Geltungsbereich des geplanten Deckblattes umfasst die FlNr. 255/4 der Gemarkung Vilsbiburg.

Als Verfahren wird das beschleunigte Verfahren gem. §13a BauGB festgesetzt. Der Flächennutzungsplan wird im Wege der Berichtigung bei Überarbeitung des Flächennutzungsplanes angepasst.

Mit der Antragstellerin ist ein entsprechender Kostenerstattungsvertrag abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 4

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6. Vilsbiburger Kommunalunternehmen (VibKo) - Jahresabschluss 2019 und Wirtschaftsplan 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 08.03.2021 ö informativ 6

Sachverhalt

a) Jahresabschluss 2019 – Informationen
Der Jahresabschluss 2019 wurde von Wirtschaftsprüfer Jürgen Gleixner geprüft. Ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk wurde von ihm erteilt.
Das Jahr 2019 schließt mit einer Bilanzsumme von EUR 7.318.292,03 und einem Jahresverlust von EUR 300.496,85.
Der Verwaltungsrat hat in seiner Sitzung am 09.02.2021 den Jahresabschluss förmlich festgestellt und beschlossen, dass der Jahresverlust mit den allgemeinen Rücklagen verrechnet wird.
Der Vorstand wurde entlastet.
Der Abschlussbericht liegt in der Kämmerei zur allgemeinen Einsichtnahme aus.

b) Wirtschaftsplan 2021 – zur Kenntnis an den Stadtrat
Der Wirtschaftsplan 2021 wurde vom Verwaltungsrat des Vilsbiburger Kommunalunternehmens am 09.02.2021 in der vorliegenden Fassung beschlossen. Die grundlegenden Angaben sind dem Bericht zum Wirtschaftsplan zu entnehmen.
Der Erfolgsplan schließt mit einem planmäßigen Verlust von 329.905,88 €. Da dieser Betrag im Vermögensplan mit den zahlungsunwirksamen Aufwendungen (Abschreibungen) verrechnet wird, ergibt sich ein liquider Fehlbetrag in Höhe von 45.303,48 €.
Die Corona-Pandemie wird sich auch auf die Mieteinnahmen in der Ballsporthalle auswirken, was sich mit dem Fehlbetrag finanziell darstellt. Die Liquidität des Unternehmens ist dadurch allerdings nicht gefährdet.

c) Änderungen beim Vorstand des Vilsbiburger Kommunalunternehmens
Der Verwaltungsrat hat in seiner Sitzung am 09.02.2021 auch beschlossen, dass die künftige Stadtkämmerin Frau Nadine Eggl ab 01.07.2021 als Nachfolgerin von Günter Felkel zum Finanzvorstand des VibKo bestellt wird. Sie wird dann zusammen mit dem technischen Vorstand Herrn Peter Bruckmayer das Kommunalunternehmen leiten.

Beschluss

Der Jahresabschluss 2019, der Wirtschaftsplan 2021 und die Änderungen im Vorstand des Vilsbiburger Kommunalunternehmens (VibKo) werden zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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7. Heilig-Geist-Stiftung Vilsbiburg; Haushalt 2021 - Verabschiedung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 08.03.2021 ö beschließend 7

Sachverhalt

Der Haushaltsvorentwurf 2021 wurde in der Haupt- und Finanzausschusssitzung am 08.02.2021 vorberaten und in der vorliegenden Fassung dem Stadtrat zur Verabschiedung empfohlen.
Die Planunterlagen (Vorbericht, Einzelplanzusammenstellung, Schuldenübersicht, Rücklagenübersicht, Stellenübersicht und Finanzplan) wurden bereits an alle Stadtratsmitglieder mit der Einladung zur Haupt- und Finanzausschusssitzung am 08.02.2021 im RIS eingestellt.


  1. Eckdaten:
Der Haushalt 2021 weist folgende Summen aus:        
Haushalts-Summen
2021

Vorjahr


EUR
EUR
Verwaltungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben
199.700
197.900
Vermögenshaushalt in Einnahmen und Ausgaben
  39.800
345.800
Gesamthaushalt
239.500
543.700

Als weitere Eckdaten ergeben sich:

2021

Vorjahr


EUR
EUR
Zuführungsbetrag zum Vermögenshaushalt
30.300
29.500
                - im Verhältnis zur VWH-Summe / %
15,17
14,91
Zuführungsbetrag zur allgemeinen Rücklage
17.900
23.700
Entnahme aus der Sonderrücklage
0
306.800


  1. allgemeine Hinweise:
Mit dem Haushaltsplan für das Jahr 2021 kann die Heilig-Geist-Stiftung Vilsbiburg weiterhin ihren satzungsmäßigen Stiftungszweck erfüllen. Mit den bestehenden 30 Wohnungen und einer Hausmeisterwohnung bietet die Stiftung bezahlbaren Wohnraum für ältere Mitbürger.


  1. mittelfristige Finanzplanung
Der Finanzplan umfasst die Jahre 2020 bis 2024. Ein eigenständiger Beschluss dazu ist notwendig.

Beschluss 1

Der Stadtrat beschließt die im Entwurf vorgelegte, im Wortlaut bekannt gegebene und dieser Niederschrift als Anlage beigefügte Haushaltssatzung der Heilig-Geist-Stiftung Vilsbiburg für das Rechnungsjahr 2021.
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2021 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Beschluss 2

Beschluss 2:
Der Stadtrat stimmt der Finanzplanung der Heilig-Geist-Stiftung Vilsbiburg für die Jahre 2020 bis 2024 zu und beschließt den mittelfristigen Finanzplan als Anlage zum Haushaltsplan 2021.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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8. Vereinbarung mit dem Landkreis Landshut über die Errichtung eines Geh- und Radweges von Haarbach bis Pirken

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 08.03.2021 ö beschließend 8

Sachverhalt

Für die Errichtung eines Geh- und Radweges von Haarbach bis Pirken ist mit dem Landkreis Landshut eine Vereinbarung abzuschließen. Die wichtigsten Punkte dieser Vereinbarung:

  • der Landkreis führt die Baumaßnahme durch
  • die Kosten außerhalb der Ortschaft Pirken trägt der Landkreis
  • die Kosten innerhalb der Ortschaft Pirken trägt die Stadt, laut Kostenschätzung vorläufig ca. 197.000 €; ca. 50% davon werden nach dem Bayerischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (BayGVFG) seitens des Freistaates Bayern gefördert
  • der Grunderwerb wird von der Stadt durchgeführt; die Kosten dafür trägt (vorläufig) zu 68% die Stadt und zu 32% der Landkreis

Im Übrigen wird auf den beiliegenden Vereinbarungsentwurf verwiesen.

Diskussionsverlauf

Auf Nachfrage von StR Koj, wer denn den Radweg unterhält, erklärte Kämmerer Günter Felkel, dass die Stadt Vilsbiburg hierfür zuständig ist. Als Baubeginn ist April 2021 angedacht.

Beschluss

Der Stadtrat stimmt der Vereinbarung zwischen dem Landkreis Landshut und der Stadt Vilsbiburg über die Errichtung eines Geh- und Radweges von Haarbach bis Pirken von Abschnitt 100 / Station 4,980 bis Abschnitt 120 / Station 0,132 zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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9. Informationen, Anfragen von Stadtratsmitgliedern und Bürgeranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 08.03.2021 ö informativ 9
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9.1. Planungsstand Grundschule

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 08.03.2021 ö informativ 9.1

Sachverhalt

Stadtbaumeister Gerhard Binner und Leiterin der Abteilung Jugend,- Sport- und Kultur stellen dem Gremium kurz die aktuellen Informationen zum weiteren Vorgehen bzgl. der Grundschule Vilsbiburg vor.

Diskussionsverlauf

Das Büro SAGS hat die zu erwartende Entwicklung für die Anzahl der Schülerinnen und Schüler
an der Grundschule Vilsbiburg ermittelt. Die Berechnungen wurden bereits ausführlich im Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität vorgestellt und als Grundlage der weiteren Überlegungen beschlossen. Die Schülerzahlprognose liegt bei.

Auf Basis der Berechnungen des Büros SAGS und der Bestandssituation an der Grundschule erfolgten mehrere Gespräche mit der Regierung von Niederbayern.

Um die zentralen Grundlagen mit allen Fachbereichen der Regierung von Niederbayern abzuklären fand am 15.02.2021 eine gemeinsame Videokonferenz statt.

1. Voraussichtlicher (gesamter) Bedarf in Vilsbiburg
Aus den Geburtenzahlen und Zuzugszahlen wird (längerfristig) für die Grundschule Vilsbiburg ein Bedarf von voraussichtlich 24 Klassen seitens der Regierung (Herr Schorr, Herr Steffl) gesehen.

2. Erweiterungssituation am bestehenden Standort
Die notwendige Erweiterung kann in sinnvoller Weise nicht am bestehenden Grundstück hergestellt werden.

3. Schulstandorte
Seitens der Regierung (Herr Schorr, Herr Schießl, Herr Steffl) wird in Bezug auf die pädagogischen Schulangebote, die erforderliche Ganztagsbetreuung und die schulorganisatorischen Abläufe (Schulleitung, Lehrer, etc.) eine Aufteilung in zwei Sprengel oder in zwei Schulstandorte nicht empfohlen.

Es sollte langfristig ein neuer Schulstandort für die Grundschule entstehen. Das Grundstück für den neuen Grundschulstandort ist dementsprechend auszuwählen.

4. Ausweichräume für die Grundschule – Gespräch mit dem Schulamt Landshut, Herrn Sebastian Hutzenthaler, Schulrat

Spätestens zum Schuljahr 2023/24 werden Ausweichräume für die Grundschule benötigt werden.

Anforderungen an Ausweichräume für die Grundschule Vilsbiburg:
  • Grundsätzlich müssen die Ausweichräume den aktuellen Flächenanforderungen aus der
Schulbauverordnung entsprechen.
  • Diese sollten möglichst nah am bestehenden Gebäude sein.
  • Dabei müssen nicht zwingend Container auf dem Schulgelände aufgestellt werden, da die Kosten für diese nicht förderfähig sind.
  • Gebäude im Besitz der Stadt, die in unmittelbarer Nähe der Grundschule sind, können
grundsätzlich als Ausweichräume genutzt werden.
  • Die Besichtigung und Planung der Ausweichräume erfolgt mit der Rektorin Frau Priller.


Das Gremium nahm die Informationen zur Kenntnis.

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9.2. Generalsanierung der Vilstalhalle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 08.03.2021 ö informativ 9.2

Diskussionsverlauf

In der KW 5 wurde der Verwaltung bekannt, dass der Bund bzgl. des Bundesförderprogramms zur Sanierung der Vilstalhalle eine Zusage in Höhe von 3 Mio. Euro erteilt hat.

Es handelst sich um eine Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur. Der Regelfördersatz beträgt hier 45 Prozent.

Die Fördermittel stehen in fünf Jahresraten (2021 bis 2025 zur Verfügung). Siehe Auszug:


Auf Anfrage von StR Anzeneder, wie die Planung hinsichtlich der Ausführung koordiniert wird, erklärte Hr. Binner, dass voraussichtlich im April 2021 die Koordinierungsgespräche stattfinden (Kommune mit Fördergeber).

Sechs Woche nach dem Koordinierungsgespräch sind von den Kommunen die Zuwendungsangträge einzureichen.

Auf Nachfrage von StRin Geilersdorfer, ob es hier um eine Sanierung oder Neubau geht, erklärte die Erste Bürgermeisterin Sibylle Entwistle, dass es sich hier um ein Sanierungsprogramm handelt.

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9.3. Spielplatz Burger Feld - Anfrage StR Steer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 08.03.2021 ö informativ 9.3

Diskussionsverlauf

StR Steer fragte den aktuellen Entwicklungsstand bzgl. der Spielplatzgestaltung im Baugebiet Burger Feld bei der Verwaltung an. Lt. Stadtbaumeister Binner  kann die Umsetzung der Planungen ab Mai/ Juni 2021 erfolgen.

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9.4. Schließung Arztpraxis Dr. Annette Haller - Anfrage StR Steigenberger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 08.03.2021 ö informativ 9.4

Diskussionsverlauf

Wie aus verschiedenen Quellen schon bekannt hat Fr. Dr. Haller ihre Praxis aufgegeben. StR Steigenberger wollte hierzu wissen, ob vor der Praxisaufgabe mit Fr. Dr. Haller seitens der Stadt gesprochen wurde. Die Erste Bürgermeisterin Sibylle Entwistle erklärte dem Gremium, dass ein persönliches Gespräch geführt und die Hilfe seitens der Stadt Vilsbiburg angeboten wurde. Allerdings musste die Praxis aufgrund personeller Schwierigkeiten aufgegeben werden. Die Stadt konnte hier leider nicht unterstützen.

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9.5. Digitale Bürgerversammlung - Anfrage StR Steigenberger und StRin Stumpf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 08.03.2021 ö informativ 9.5

Diskussionsverlauf

Am 18.02.2021 wurde eine Bürgerversammlung in digitaler Form abgehalten. StR Steigenberger fragte an, welche Kosten diese verursachte und ob bzgl. der Auswahl der Firmen noch weitere Angebote eingeholt wurden. Geschäftsleiter Sebastian Stelzer erklärte, dass sich die Kosten für die reine Durchführung der Veranstaltung auf ca. 5.000,00 € belaufen und auch bei mehreren Firmen Angebote eingeholt wurden. Die Finanzmittel wurden im Haushalt angemeldet. Dazu kommen noch die Kosten für den Druck und den Versand der Einladungskarten an sämtliche Haushalte.

Auf die Frage warum extra eine Maskenbildnerin vor Ort war, erklärte die Erste Bürgermeisterin Sibylle Entwistle, dass lediglich durch eine der anwesenden Technikerinnen die fliegende Haare abgesprüht und das Gesicht gegen den Glanz abgepudert wurde. Eine seperate Maskenbildnerin war nicht anwesend, der Eindruck ist nur durch den Zeitungsbericht entstanden.

StRin Stumpf bat die Verwaltung darum, die meist gestellten Fragen mit deren Antworten auf der Homepage zur Verfügung zu stellen. Hr. Stelzer erklärte hierzu, dass alle oft gestellten Fragen zusammengefasst und die einzelnen Themenblöcke in der Bürgerversammlung behandelt wurden. Alle Fragen werden im Nachgang schriftlich von der Verwaltung beantwortet und anschließend dem Gremium zur Verfügung gestellt.

Datenstand vom 17.03.2021 10:20 Uhr