Datum: 15.03.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Städtischer Veranstaltungssaal der Volkshochschule
Gremium: Werkausschuss
Körperschaft: Stadt Vilsbiburg
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:00 Uhr bis 21:40 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Beratung - Freiflächenphotovoltaikanlage für Eigenversorgung Wasserversorgung
2 Anpassung Tarif Ladesäulen
3 Vergabe - Auftrag zur hydrogeologischen Beratung des Wasserrechts- und Schutzgebietsverfahrens für die Brunnen VI und VII Zeiling
4 Informationen
4.1 Information - AST Fahrgast- und Kostenentwicklung 2020
4.2 Information - Stand Breitbandausbau durch die Stadtwerke Vilsbiburg
4.3 Information - Versuch Einbau erster Smartmeter in Vilsbiburg
4.4 Information - Nahwärme Baugebiet Achldorf BA II
4.5 Information - Vorläufige Zahlen aus dem Geschäftsjahr 2020
4.6 Information - Stadtwerke bieten künftig Direktvermarktung von EEG-Anlagen nach Marktprämienmodell an

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1. Beratung - Freiflächenphotovoltaikanlage für Eigenversorgung Wasserversorgung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss (Stadtwerke Vilsbiburg) Sitzung des Werkausschusses 15.03.2021 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Stadt besitzt im Wasserschutzgebiet Schutzzone II zwei Grundstücke mit der Flurnummer 567, Gemarkung Frauensattling und Flurnummer 465, Gemarkung Vilsbiburg.  Die Gesamtfläche beträgt 11.965 m².


Das Landesamt für Umwelt LfU hat eine Richtlinie zum Bau von Photovoltaikanlagen in Wasserschutzgebieten veröffentlicht. Nach diesen Kriterien wäre eine Freiflächenanlage grundsätzlich genehmigungsfähig.

Dieser Acker hat auf Basis der amtlichen Bodenschätzkarte eine durchschnittliche Ackerzahl von ca. 48. Der Durchschnitt des Landkreises liegt bei ca. 57, der von Vilsbiburg bei ca. 53, die Werte bewegen sich hier fast ausnahmslos zwischen 40 und 60. Somit liegt die landwirtschaftliche Bonität dieser Ackerfläche etwas unter dem ortsüblichen Schnitt. Bei dieser Bewertung sind die Bodenart, die Hangneigung, etc. berücksichtigt. Dazu kommt der kiesige Untergrund dieser Lage, die sich von Maulberg bis Achldorf durchzieht:
In Jahren mit Frühjahrs- und Sommertrockenheit, wie sie in Zeiten des Klimawandels verstärkt zur Wirkung kommen, mangelt es diesen Böden an Wasserhaltefähigkeit, was zu Ernteeinbußen führen kann.

Das Grundstück ist ein Südwesthang und gut bebaubar. Voraussichtliche Leistung beträgt rund 1,1 MW. Der Flächenausgleich wäre auf dem Grundstück darstellbar. Von den knapp 1,2 Mio Kilowattstunden Strom können ca. ein Viertel durch Änderung der Laufzeiten der Brunnenpumpen als Eigenverbrauch genutzt werden. Ca. 900.000 Kilowattstunden Strom wären ohne EEG-Förderung über das Regionalstromprodukt der Stadtwerke inkl. Ökostromzertifikate an Endverbraucher zu vermarkten.

Die Finanzierung soll in der aktuellen Niedrigzinsphase über ein Darlehen erfolgen. Es ist auch denkbar, dass über Crowdfunding die Möglichkeit einer Bürgerbeteiligung mit Beträgen von 500,00 bis 1.000,00 EUR festverzinslich und einer Laufzeit von fünf Jahren erfolgt. Die Möglichkeit einer Beteiligung sollte speziell für den kleinen Geldbeutel und Menschen, die kein Dach für eine eigene Solaranlage besitzen, gedacht sein. Zudem sollte es an den Bezug von Strom aus dem Tarif VIB Regio gekoppelt sein.

Werkleiter Wolfgang Schmid stellt Zahlen und technische Details zur geplanten Anlage vor.

Diskussionsverlauf

Die örtlichen Begebenheiten zeigt er anhand von Bildern auf.

Das Gremium wird über die technischen Daten und Kosten informiert. Laut Herrn Schmid ist mit  Investitionskosten von 836.580,00 EUR, mit jährlichen Betriebskosten von 13.525,00 EUR/a  und Verwaltungskosten von 2.500,00 EUR/a zu rechnen.

Durch die Senkung der Stromkosten und die Vergütung der Rückspeisung kann ein Gesamtertrag von 86.226,00 EUR/a  erzielt werden.  Herr Schmid rechnet in den nächsten Jahren mit steigenden Strompreisen, was das Projekt noch wirtschaftlicher macht. Die Amortisationsdauer liegt bei 12 – 13 Jahren.
Herr Schmid berichtet, dass die Voraussetzung nach der LfU-Richtlinie erfüllt ist. Baubeginn könnte im Frühjahr 2022 sein. Das Grundstück wird von der Stadt Vilsbiburg auf 25 Jahr gepachtet.

Die Freiflächenphotovoltaikanlage kann mit einem Bankdarlehen von 600.000,00 EUR und Crowdfunding mit 200.000,00 EUR mit Anteilen von 500,00 EUR bis max. 1.000,00 EUR finanziert werden. Die Laufzeit beträgt maximal 5 Jahre mit 2% Festzins.

Stadtrat Lehner befürwortet die Errichtung der PV-Anlage und findet eine Bürgerbeteiligung gut.
 
Stadtrat Bauer stellt die Frage, ob das angrenzende Grundstück gepachtet werden könnte um die PV-Anlage zu erweitern.  Laut Herrn Schmid wurde mit dem Landwirt noch nicht gesprochen.

Hierzu bemerkt Stadtrat Samhuber, dass je größer die Anlage ist umso weniger Rendite erwirtschaftet wird, da für die Überschusseinspeisung nur 4,2  ct/kWh vergütet werden.

Auf die Frage von Stadtrat Dr. von Dewitz nach einer EEG-Förderung, antwortet der Werkleiter, dass das Erneuerbare Energien Gesetz  2021 bestimmte Voraussetzungen definiert, die bei dem Projekt nicht gegeben sind.

Stadtrat Sterr begrüßt die Errichtung der PV-Anlage für die Deckung des Eigenstromverbrauchs der Brunnen. Er wollte noch wissen, ob die Stadt das Grundstück als Ausgleichsfläche geplant hat. Laut Herrn Schmid ist dies zum jetzigen Zeitpunkt nicht der Fall.

Die Frage von Stadtrat Samhuber, ob der Wartungsaufwand bei der Kalkulation mit eingerechnet wurde, beantwortet Herr Schmid mit „Ja“.

Zum Crowdfunding bemerkt Stadtrat Samhuber, dass hier ein großer Verwaltungsaufwand entsteht und mindestens 1,5% bis 2% Zinsen gezahlt werden müssen.
Seine  Empfehlung ist hier den Aufwand zu prüfen und gegebenenfalls größere Beteiligungen auszugeben, damit der Verwaltungsaufwand überschaubar ist.

Ferner stellt er noch die Frage, ob die Pumpen der Brunnen so gesteuert werden können, dass gefördert wird, wenn die Sonne scheint. Laut Herrn Schmid ist eine Steuerung in begrenztem Umfang durch die Befüllung des Hochbehälters möglich.

Stadtrat Dr. von Dewitz wies auf die Empfehlung der 100 m Entfernung von der nächsten Bebauung im Kriterienkatalog hin. Der Werkleiter antwortet, dass er mit dem nächstliegenden Anwohner bereits gesprochen hat und der dem Bau zustimmt.

Beschluss

Der Werkausschuss begrüßt das Freiflächenphotovoltaikprojekt zur Stromeigenversorgung für die vier Brunnen und der Wasseraufbereitung und empfiehlt dem Stadtrat, das Projekt weiter zu verfolgen bzw. das Bauleitverfahren einzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2. Anpassung Tarif Ladesäulen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss (Stadtwerke Vilsbiburg) Sitzung des Werkausschusses 15.03.2021 ö beschließend 2

Sachverhalt

Werkleiter Wolfgang Schmid stellt die Auslastung der acht Ladesäulen im Jahr 2020 vor.

Aktuell rechnen die Stadtwerke für das Laden 0,29 €/kWh ab. Der Durchschnittspreis beträgt je nach Anbieter 0,35 bis 0,39 €/kWh.

Die Werkleitung empfiehlt eine Anhebung des Ladetarifs auf 0,35 €/kWh.

Diskussionsverlauf

Herr Schmid zeigt anhand einer Power-Point-Präsentation die Standorte der aktuellen acht Ladesäulen in Vilsbiburg und deren Nutzung auf. Er informiert, dass in Vilsbiburg die Zahlung mit Kreditkarte, SEPA-Lastschriftverfahren und Roaming mit gängigen Ladekartenanbietern möglich ist.

Da der Strompreis in Vilsbiburg im Vergleich zu anderen Anbietern unter dem Durchschnittspreis liegt, schlägt der Werkleiter eine Erhöhung auf 35 ct/kWh incl. MwSt. vor.

Stadtrat Sterr  würde eine Aussetzung der Parkgebühr nachts von 1,80 €/Std. ab der vierten Stunde befürworten.

Beschluss

Der Werkausschuss stimmt der Erhöhung von 0,29 €/kWh auf 0,35 €/kWh inkl. MwSt zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3. Vergabe - Auftrag zur hydrogeologischen Beratung des Wasserrechts- und Schutzgebietsverfahrens für die Brunnen VI und VII Zeiling

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss (Stadtwerke Vilsbiburg) Sitzung des Werkausschusses 15.03.2021 ö beschließend 3

Sachverhalt

Die wasserrechtliche Bewilligung für die Brunnen VI und VII Zeiling ist bis Ende 2025 befristet. Daher muss das Wasserrecht in den nächsten Jahren neu beantragt werden. In diesem Rahmen muss das Wasserschutzgebiet überprüft und ggf. angepasst werden. Im Brunnen VI ist im Frühjahr 2021 eine Regenerierung geplant. Bei dieser Gelegenheit sollen evtl. für das Wasserrecht erforderliche Untersuchungen mit berücksichtigt werden.

Bei dem Angebot P7/21 vom 24.02.2021 handelt es sich um ein Richtpreisgebot in Höhe von 13.628,00 EUR (netto) auf Basis von Stundensätzen. Abgerechnet wird nach tatsächlich erfolgtem Aufwand und teilt sich wie folgt auf:

Pos. 1:                Regenerierung, Geophysik, Plausibilitätsprüfung                        3.106,00 EUR
Pos. 2:                Ermittlung Einzugsgebiet                                                3.650,00 EUR
Pos. 3:                Erarbeitung Vorschlag Schutzgebiet/-Verordnung                        2.962,00 EUR
Pos. 4:                Erstellung Antragsunterlagen                                        3.910,00 EUR

Das Sachverständigenbüro Anders & Raum (ehemals Dr. Prösl) aus Velden ist den Stadtwerken hinreichend bekannt und hat die notwendigen Brunnendaten aus früheren Untersuchungen.

Beschluss

Der Werkausschuss beauftragt das Sachverständigenbüro Anders & Raum lt. Richtpreisangebot vom 24.02.2021in Höhe von 13.628,00 EUR zzgl. MwSt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss (Stadtwerke Vilsbiburg) Sitzung des Werkausschusses 15.03.2021 ö 4
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4.1. Information - AST Fahrgast- und Kostenentwicklung 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss (Stadtwerke Vilsbiburg) Sitzung des Werkausschusses 15.03.2021 ö informativ 4.1

Sachverhalt

Die Werkleitung stellt die Entwicklung der Fahrgastzahlen und der Kosten für das
Jahr 2020 vor.

Im Jahr 2020 nutzten 3.313 Fahrgäste das AST, im Vorjahr 4.503.

Die Taxikosten fielen um 30,94 % von 45.572 € im Jahr 2019 auf 31.472 € im Jahr 2020. Die Einnahmen fielen von 16.007 € auf 11.944 € im Jahr 2020.
Somit ergibt sich nach vorläufigen Zahlen ein um rund 19,17 % niedrigerer Fehlbetrag in Höhe von 22.043 € im Jahr 2020 nach 27.273 € im Jahr 2019.
Die Werkleitung empfiehlt die Tarife vorerst zu belassen und die Entwicklung des Betriebsverlustes weiter zu beobachten.

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4.2. Information - Stand Breitbandausbau durch die Stadtwerke Vilsbiburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss (Stadtwerke Vilsbiburg) Sitzung des Werkausschusses 15.03.2021 ö informativ 4.2

Sachverhalt

Werkleiter Wolfgang Schmid stellt anhand einer Präsentation den aktuellen Stand zum Breitbandausbau in den abgeschlossenen Fördergebieten und eigenwirtschaftlich im Stadtgebiet vor.

Diskussionsverlauf

Herr Schmid informiert das Gremium über den Stand des aktuellen Breitbandausbaus und die Kostensituation. Fördergebiet III ist abgeschlossen.

Investiert wurden 4.954.977,00 EUR.

Stadtrat Samhuber fragt wieviele der fertiggestellten 817 Fttb-Anschlüsse, geschätzt für ca. 4000 Wohneinheiten, schon versorgt werden.
Laut Werkleiter Schmid sind  10 % davon aktive Anschlüsse und 20 % könnten noch versorgt werden mit Luft nach oben.

Stadtrat Sterr wollte wissen, welche Gebühr bei den Fttc-Anschlüssen verlangt wird. Laut Herr Schmid zahlt M-net hier eine Pauschale von 25.000 EUR.

Auf die Frage von Stadtrat Samhuber nach der Breitbandversorgung vom Stadtplatz nach Grub, antwortet Herr Schmid, dass die Telekom hier mit Fttc ausbaut.

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4.3. Information - Versuch Einbau erster Smartmeter in Vilsbiburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss (Stadtwerke Vilsbiburg) Sitzung des Werkausschusses 15.03.2021 ö informativ 4.3

Sachverhalt

Die KOV (Kooperation Ostbayerischer Energieversorger) mit Sitz in Landshut übernimmt die Gateway-Administration für die Stadtwerke Vilsbiburg. Ein Testmandant ist bereits im Hause installiert. Die Stadtwerke Vilsbiburg und die Stadtwerke Plattling installieren versuchsweise die ersten Smartmeter (Elektronische Zähler kombiniert mit Gateway), um die gesamte Kette von der sicheren Lieferung der Gateways bis zum Datenaustausch zu testen. Eine erste Inbetriebnahme ist bis zum Sommer geplant, bevor ein Rollout in unserem Netz und bei den übrigen KOV-Partnern stattfinden kann.

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4.4. Information - Nahwärme Baugebiet Achldorf BA II

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss (Stadtwerke Vilsbiburg) Sitzung des Werkausschusses 15.03.2021 ö informativ 4.4

Sachverhalt

Aufgrund der Nachfrage der Fraktion Freie Wähler in der Werkausschusssitzung vom
1. Februar 2021 zum Standort Heizwerk stellt Werkleiter Wolfgang Schmid den Standort und die Situation zu Emissionen vor.

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4.5. Information - Vorläufige Zahlen aus dem Geschäftsjahr 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss (Stadtwerke Vilsbiburg) Sitzung des Werkausschusses 15.03.2021 ö informativ 4.5

Sachverhalt

Die kaufmännische Leiterin Anita Ittlinger stellt erste Zahlen aus dem Geschäftsjahr 2020 vor.

Diskussionsverlauf

Frau Ittlinger zeigt die vorläufigen Einspeisemengen im Stromnetz, die Erzeugungsmenge des Windrades und die  Absatzmengen sowie technische Daten zur Wasser- und Wärmeversorgung im Vergleich zum Vorjahr auf.

Auf die Frage von Stadtrat Dr. von Dewitz, warum die Wasserverluste 2020 bei weniger Rohrbrüchen höher sind als 2019, antwortet Herr Schmid, dass 2020 ein Rohrbruch nicht sofort entdeckt wurde.

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4.6. Information - Stadtwerke bieten künftig Direktvermarktung von EEG-Anlagen nach Marktprämienmodell an

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss (Stadtwerke Vilsbiburg) Sitzung des Werkausschusses 15.03.2021 ö informativ 4.6

Sachverhalt

Die Direktvermarktungspflicht bei EEG-Anlagen ist in der jeweiligen Fassung des Erneuerbaren Energien Gesetzes EEG verankert und hängt von der Anlagen Leistung ab. PV-Anlagen zum Beispiel mit einer Leistung von größer 100 kW installierter Leistung müssen nach dem Marktprämienmodell direkt vermarktet werden.
Gemeinsam mit einem Partner bieten die Stadtwerke Vilsbiburg diese Leistung an und treten somit gegenüber den Kunden, die auch eine Erzeugungsanlage betreiben, als Komplettanbieter an. Die Direktvermarktung ist nicht vom Strombezug der Kunden abhängig. Die Erschließung eines neuen Kundenkreises mit langfristiger Bindung ist somit möglich.
Die Marktprämie teilen sich i.d.R. der Dienstleister für das Erbringen der Dienstleistung mit dem Anlagenbetreiber und wird individuell ausgehandelt.

Datenstand vom 30.03.2021 15:23 Uhr