Datum: 22.03.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Städtischer Veranstaltungssaal der Volkshochschule
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Stadt Vilsbiburg
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 22:33 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Neue KiTa Burger Feld II (Luzia) - Vorstellung der Freianlagenplanung
2 Bebauungsplan "Freiung Deckblatt 1" - Vorstellung der Planung
3 Grüne Mitte in Burger Feld - Vorstellung der Planung
4 Antrag auf Baugenehmigung - Neubau eines MFH mit 7 WE - Schloßstr. 12, FlNr. 1781, Gem. Haarbach
5 Antrag auf Vorbescheid - Neubau eines Mehrfamilienhauses an der Floßgasse, rückwärtiger Teil - Stadtplatz 18, FlNr. 17, Gem. Vilsbiburg
6 Erweiterung des Regenüberlaufbeckens RÜB 1
7 Skaterplatz - Vergabe der Bauleistungen

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1. Neue KiTa Burger Feld II (Luzia) - Vorstellung der Freianlagenplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 22.03.2021 ö beschließend 1

Sachverhalt

Im Zuge der Errichtung der Kindertagesstätte Burger Feld II (Luzia) werden Planungsarbeiten für die Freianlagen notwendig.
Mit Sitzung des Bau- und Umweltausschusses der Stadt Vilsbiburg am 16.11.2020 wurde das Büro Landschaftsarchitektur Brenner aus Landshut mit den Planungsleistungen für die Freianlagen beauftragt.

Frau Brenner vom gleichnamigen Planungsbüro stellt die Entwurfsplanung der Freianlagen im ganzen Quartier vor.
Des Weiteren stellt Frau Brenner die zugehörige Kostenberechnung zur Ausführung der Arbeiten für die Freianlagen vor.

Diskussionsverlauf

StR Anzeneder erkundigt sich über die Abstimmung mit Frau Soller und der künftigen Leitung, Stadtbaumeister Binner bestätigte diese. Des Weiteren wurde darauf hingewiesen, dass bei Anlage einer Streuobstwiese es zu Konflikten mit Bienen und Wespen kommen kann.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Vilsbiburg stimmt der Entwurfsplanung sowie der Kostenvorstellung durch das Büro Brenner zu und beschließt die Freigabe für die Ausführungsplanung und Ausschreibung der Garten- und Landschaftsbauarbeiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2. Bebauungsplan "Freiung Deckblatt 1" - Vorstellung der Planung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 22.03.2021 ö beschließend 2

Sachverhalt

Fr. Linke, Linke+Kerling Stadtplaner und Landschaftsarchitekten BDLA wird den Vorentwurf vorstellen.

Diskussionsverlauf

Herr Thalhammer stellt zur Einleitung die 3D-Visualisierung des geplanten Gebäudekomplexes vor.

StR Hiller erkundigt sich über den Ausschluss von Vergnügungsstätten.
Frau Linke erklärt, dass damit unter anderem Spielhallen und Diskotheken gemeint sind. Aktuell sei eine solche Nutzung nicht vorgesehen, aber die Erfahrung zeige, dass im Rahmen eines Bebauungsplans alle Eventualitäten geklärt sein müssen. Bezüglich der Entwässerung des Niederschlagswassers müssen noch weitere Details mit der Stadtverwaltung geklärt werden, bevor verbindliche Aussagen diesbezüglich getroffen werden können.

StRin Feß möchte wissen, wie es sich mit versiegelten und unversiegelten Flächen, die im Geltungsgebiet liegen, verhält.
Landschaftsarchitektin Linke erklärt, dass es sich bei den Gründächern lediglich um ein Wunschziel handelt, PV-Anlagen sind hier ebenfalls zulässig. In den Innenhöfen sind die Pflanzflächen durch den Bebauungsplan sicher gestellt.

StR Anzenender stoßt die Diskussion bezüglich der Nutzung der Freiung nach 22:00 Uhr abends an, da sie als Teil der Innenstadt gezählt wird und zur allgemeinen Belebung beitragen soll.
Eine Nutzung ist laut Frau Linke innerhalb der Gebäude auch in den Nachtstunden möglich, lediglich die Freiflächen sollen während der Nachtruhe nicht genutzt werden.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt der vorgestellten Planung „Bebauungsplan Freiung Deckblatt 1“ zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3. Grüne Mitte in Burger Feld - Vorstellung der Planung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 22.03.2021 ö beschließend 3

Sachverhalt

Herr Forstmaier stellt die aktuelle Planung für die „Grüne Mitte“ in Burger Feld vor und fasst die Ergebnisse der vorangegangenen Bürgerbeteiligungen zusammen.

Die „Grüne Mitte“ soll kein reiner Kinderspielplatz, sondern ein ökologisch wertvoller Treffpunkt für alle Generationen werden. Die Bürger erhalten in diesem inklusiven Konzept nicht nur die Möglichkeit sich bei der Planung mit einzubringen, sondern können und sollen auch beim Bau mithelfen. Dies kann auch zu einer besseren Nachbarschaft und zur Wertschätzung des Freiraumes beitragen.

Die angebotenen Leistungen umfassen im Wesentlichen alle notwenigen Erdarbeiten, das Anlegen von Wegen und Plätzen, Trockenmauern und Natursteinarbeiten, standortgerechter Bepflanzung, die Errichtung eines Teiches als Wasserspielplatz und Spielgeräte.

Die Wirtschaftlichkeit wurde anhand einzelner Positionen geprüft, Zahlungsbelege und Stundennachweise werden der Stadtverwaltung vorgelegt. Auf ein mengengenaues Leistungsverzeichnis und ausführliche Werksplanung kann in diesem Fall verzichtet werden, da der Planende sogleich als Baustellenleiter tätig sein kann. Die Gesamtkosten für die Ausführung der Maßnahmen werden auf 170.000,00€ gedeckelt. Aufgrund der einzigartigen Vorgehensweise hier ist das Einholen von Vergleichsangeboten nicht möglich.

Diskussionsverlauf

Bürgermeisterin Entwistle weist darauf hin, dass bei ein paar Anwohnern sehr große Ängste und Bedenken bezüglich des Teiches vorhanden sind und empfiehlt keinen Teich umzusetzen. StR Feß schlägt als Ersatz einen Wasserspielplatz mit einer Schwengelpumpe vor. Landschaftsarchitekt Forstmaier erklärt, dass der geplante Wasserspielbereich alle DIN-Normen bezüglich einer flachen Uferausbildung einhalten wird und, dass eine Aufsichtspflicht vor allem von Kleinkindern bis zu 3 Jahren zwingend erforderlich ist. Diese Wasserfläche dient neben der Bespielbarkeit auch als Lebensraum und hat vor allem mit Blick auf das generationenübergreifende Konzept einen Mehrwert. StR Anzenender betont den demokratischen Aspekt, eine Mehrzahl der Anwohner habe sich für einen Teich ausgesprochen. Bürgermeisterin Entwistle erkundigt sich bezüglich der Haftung bei einem Schadensfall bzw. Unfall. Herr Forstmaier erklärt, dass er als Planender dafür haften müsse. Auch StR Sarcher und StRin Koj betonen die mögliche Gefährdung durch einen Teich.

Beschluss

Beschluss 1:
Der Bau- und Umweltausschuss stimmt der vorgestellten Planung zu.

Beschluss 2:
Der Bau- und Umweltausschuss beauftragt das Planungsbüro Forstmaier mit der Umsetzung der Planung auf Grundlage des Angebots vom 15.03.2021. Die Obergrenze des Budget liegt bei  170.000,00 € brutto.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 3

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4. Antrag auf Baugenehmigung - Neubau eines MFH mit 7 WE - Schloßstr. 12, FlNr. 1781, Gem. Haarbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 22.03.2021 ö beschließend 4

Sachverhalt

Das Vorhaben (Neubau eines MFH mit 7 WE) befindet sich im bauplanungsrechtlichen Innenbereich gem. §34 BauGB. Es handelt sich um ein Dorfgebiet gem. §5 BauNVO.

Gemäß §17 BauNVO ist eine Grundflächenzahl von 0,6 und eine Geschossflächenzahl von 1,2 einzuhalten. Die GRZ bei dem Vorhaben beträgt 0,435 und die Geschossfflächenzahl 0,56.

Das Vorhaben fügt sich hinsichtlich der Art und des Maßes der baulichen Nutzung in die Eigenart der nährern Umgebung ein. Die erforderliche Anzahl an Stellplätzen kann auf dem Grundstück nachgwiesen werden.



Die erforderlichen Geh- und Fahrtrechte und Leitungsrechte werden privatrechtlich geregelt.



 

Hinweis:

Es könnten sich Bodendenkmäler am Bauort befinden.

Diskussionsverlauf

Es wird darauf hingewiesen, dass die Nutzbarkeit der Wiesenfläche zur „Grünen Mitte“ weiterhin sichergestellt ist. Der Vertrag endet 2036, die Nutzung danach muss neu mit dem entsprechenden Eigentümer vereinbart werden.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zu dem geplanten Vorhaben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 1

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5. Antrag auf Vorbescheid - Neubau eines Mehrfamilienhauses an der Floßgasse, rückwärtiger Teil - Stadtplatz 18, FlNr. 17, Gem. Vilsbiburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 22.03.2021 ö beschließend 5

Sachverhalt

Eine innerstädtische Bebauung entlang der Floßgasse ist auf Grundlage des Leitbildes für die räumliche Entwicklung der Ortsmitte vorstellbar und auch gewünscht.

Die Gebäudedichte dieses zusätzlichen Angebotes für eine Bebauung an der Floßgasse ist parzellenübergreifend zu klären und innerhalb des neu zu erstellenden Bebauungsplanes Innenstadt festzulegen. Als Grundlage zur Abwägung wird die Erstellung eines Massenmodelles empfohlen.

Der in Aufstellung befindliche „Bebauungsplan Innenstadt“ sieht als Gebietsart ein Mischgebiet vor. Ohne Bebauungsplan sind die Abstandsflächen einzuhalten.

Als städtebauliche Ziele für den „Bebauungsplan Innenstadt“ wären zu benennen:
  • Verlagerung von Baumasse aus den Innenhöfen an die Parzellenränder zum Stadtplatz und zur Floßgasse zugunsten attraktiver Innenhöfe
  • Vernetzung der Innenhöfe
  • Durchlässigkeit des Quartiers
  • der „äußere Ring“ soll der Bebauung am Stadtplatz untergeordnet bleiben
  • Bebauung an der Floßgasse und Färberanger unter Bezugnahme zur ehemaligen hufeisenförmigen Umwehrung
  • die Dachformen sind auf die unmittelbare Nachbarbebauung abzustimmen
  • Fahrzeuge nicht in den Innenhöfen, sondern in Tiefgaragen oder an den Außenrand unter aufgeständerte Gebäudeteile anordnen

Um vor der Erstellung der städtebaulichen und räumlichen Grundlagen für den Bebauungsplan Innenstadt bereits Aussagen zum Antrag auf Vorbescheid tätigen zu können kann folgende Einschätzung getroffen werden.
  • Auf Grundlage der bestehenden Umgebungsbebauung kann eine 2-geschossige Bebauung als verträglich angesehen werden.
  • Eine neue Bebauung an der Floßgasse soll deutlich untergeordnet zu den Baukörpern am Stadtplatz ausgeführt werden.
  • Die genauen zulässigen Wandhöhen und, ob darüber ein weiteres Geschoss oder ein Dachgeschoss ermöglicht werden kann, ist auf Grundlage eines Massenmodells und der Erstellung eines Quartierskonzeptes zu erarbeiten.
  • Eine einseitige Grenzbebauung (nordwestlich oder südöstlich) ist vorstellbar. Eine beidseitige Grenzbebauung ist bei der Erstellung des Quartierskonzeptes zu prüfen.
  • Die dargestellte Gebäudetiefe ist vorstellbar.
  • Die Innenhöfe sollten möglichst Kfz-frei gestaltet sein.
  • Die Dachformen sind auf die unmittelbare Nachbarbebauung in der Floßgasse abzustimmen.
  • Zur Floßgasse wird im Bebauungsplan Innenstadt eine Baulinie festgesetzt werden, die einen Bezug zur ehemaligen Umwehrung herstellen soll. Wie weit diese Baulinie parallel zur  Floßgasse festgesetzt wird ist zu prüfen.
  • Ziel des Bebauungsplanes Innenstadt ist es beruhigte Innenhöfe zu schaffen. Diese könnten als Wohninnenhöfe oder für eine gastronomische Außenbestuhlung genutzt werden.       


Beschluss

Dem Antrag auf Vorbescheid zur vorgelegten Bebauung an der Floßgasse mit EG + OG + DG kann zugestimmt werden unter folgenden Voraussetzungen:

  • Es kann eine Bebauung mit EG + OG + DG erfolgen.
  • Das DG kann ausgebaut werden, jedoch nicht in Form eines eigenen Vollgeschosses.
  • Die maximale Wandhöhe an der Traufe wird auf 6,25 m festgesetzt.
  • Derzeit befindet sich der Bebauungsplan Innenstadt in Aufstellung. Im Zuge des Antrages auf Baugenehmigung ist von der Antragstellerin verbindlich eine städtebauliche Beratung durch die Stadt Vilsbiburg vorzunehmen, um die Ziele des Sanierungsgebietes und des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Innenstadt einzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

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6. Erweiterung des Regenüberlaufbeckens RÜB 1

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 22.03.2021 ö beschließend 6

Sachverhalt

Aufgrund der beantragten gehobenen Wasserrechtlichen Erlaubnis für das Gesamtnetz der Kläranlage Vilsbiburg ist langfristig eine Erweiterung des Regenüberlaufbeckens 1 (RÜB 1) erforderlich. Hierzu stellte ein Ingenieurbüro nach Beauftragung der LPH 1 und 2 in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 05.04.2017 drei verschiedene Varianten vor. Der Ausschuss beschloss in der Sitzung die durch das Ingenieurbüro empfohlene Variante 3 (Erweiterung des RÜB 1 durch einen Stauraumkanal; DN 1000/DN 800) als Grundlage zur Beantragung der neuen Gehobenen Wasserrechtlichen Erlaubnis angesetzt werden soll. Die geschätzten Baukosten der Variante 3 wurden –bis dato- auf 764.705,88 € beziffert.


Durch das Ingenieurbüro Ferstl (stufenweise Beauftragung LPH 3 bis 9) wurde bei der Erarbeitung der Entwurfsplanung festgestellt, dass die Ausführung der beschlossenen Variante aus bautechnischer Sicht sehr kritisch zu betrachten ist, da sich im Bereich des Anschlussschachtes (Parkplatz am Rettenbach) bis zum Anschlusspunkt im Bereich der Frontenhausener Straße ein Gegengefälle ergibt. Im weiteren Verlauf wurde das Institut IMH beauftragt, ein Bodengutachten an vier verschiedenen Sondierpunkten (zwei in der Frontenhausener Straße und zwei im Vilsweg) zu erstellen. Nach Rücksprache mit dem IB Ferstl und IMH liegen erste mündliche Informationen vor:

In der Frontenhausener Straße wurde das Grundwasser bei 2,80 m unter GOK, im unteren Bereich des Vilsweges bei 3,70 m unter GOK erbohrt. Bei Realisierung der Varinate 3 wären in der Frontenhausener Straße Kanalverlegetiefen von 3,75 bis 5,75 m erforderlich.
Aufgrund der sehr hohen Grundwasserstände müßte der gesamte Bereich der Frontenhausener Straße  und der obere Bereich des Vilsweges mit Spundwandverbau- und massiven Wasser-haltungsarbeiten erstellt werden ( bis zu 3 m !) was nur mit einer Vollsperrung der Frontenhausener Straße von 5 – 7 Monaten und erheblichen Mehrkosten zu bewerkstelligen wäre.

Die genauen Mehrkosten können erst nach Vorlage des gesamten Bodengutachtens ermittelt werden, da hierfür die abzusenkende Wassermenge bzw. der anstehende Boden maßgebend ist.

Nach den Vorabinformation über die Grunwasserstände ist überschlägig mindestens mit folgenden Mehrkosten zu rechnen:

Mehrkosten Spundwandverbau: 250 lfm *  950 € = 237.500 €

Mehrkosten Wasserhaltungsarbeiten: 350 lfm * 750 € = 262.500 € 

Fazit IB Ferstl:
Aufgrund des bestehenden „Gegengefälles“, der zu erwarteten langen Bauzeit, der noch nicht bekannten und vom Gutachter noch zu benennenden Auswirkungen der Grundwasserabsenkungsmaßnahmen auf die bestehende Bebauung,
sowie die daraus resultierenden Mehrkosten raten wir von der Umsetzung dieser Variante ab.
Wir raten zu einer Weiterverfolgung der Variante 1, Volumenerweiterung am bestehenden RÜB 1 im unteren Bereich des Vilsweges.“

Nach o.b. Einschätzung durch durch das IB Ferstl ergibt sich eine neue Kostenschätzung der Variante 3 in Höhe von 1.264.705,88 €.

Nach der Erkenntnis des Gegengefälles wurde in Absprache mit Herrn Georg Lackermeier (IB Ferstl), der Leitung der Kläranlage und dem Stadtbauamt Vilsbiburg die Prüfung der am 05.04.2017 vorgestellten Variante 1 mit geschätzten Baukosten in Höhe von 640.000 € vorgenommen.



Ein erster Vorentwurf der Variante 1 wird durch Herrn Lackermeier vom Ingenieurbüro Ferstl vorgestellt.

Diskussionsverlauf

StR Hiller erkundigt sich über das Eigentumsverhältnis bezüglich der Grundstücke durch die der Kanal führt. Stadtbaumeister Binner erklärt die Situation für gesichert. Auch das Regenrückhaltbecken RÜB 3 wird nicht verwirklicht.  StRin Geilersdorfer möchte wissen, ob der bestehende Kanal in der Frontenhausener Straße noch im guten Zustand ist. Dies wurde bestätigt. Wichtig sei es laut Wasserrechtsbescheid weitere 300 m³ Rückhaltevolumen herzustellen. StR Anzeneder fasst folgende Punkte zusammen: Die angesprochenen 300 m³ sollen vom zuständigen Wasserwirtschaftsamt bestätigt werden, es wird kein weiteres Rückhaltebecken benötigt und das Einverständnis darüber besteht, dass der Kanal nicht ausschließlich auf städtischen Grund verläuft. Es soll eine weitere Abstimmung mit den Behörden geben und das Wasserrecht geprüft werden.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, die Planungsfortsetzung der Variante 1 auf Grundlage des ersten Vorentwurfs vom Ingenieurbüro Ferstl zur Ausführung und Umsetzung der Gehobenen Wasserrechtlichen Erlaubnis für das Gesamtnetz der Kläranlage Vilsbiburg. Die Variante 3 ist aufgrund der vorher beschriebenen Gründe nicht weiter zu verfolgen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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7. Skaterplatz - Vergabe der Bauleistungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 22.03.2021 ö beschließend 7

Sachverhalt

Auftragserteilung Errichtung der Skateanlage

In einer öffentlichen Ausschreibung gemäß VOB/A Abschnitt 1 (national) wurden Angebote zur Ausführung der Skateanlage eingeholt.

Zur Submission am 02.03.2021 lag dem Stadtbauamt ein Angebot vor.
  1. Populär, Nürnberg
     Ausführung des Skateparks: 194.355,56 €

Der Verwaltung lag ein Richtangebot aus dem Jahr 2019 vor, dass um 18,5% niedriger und Grundlage der bisherigen Kostenschätzung war. Das vorliegende Angebot wurde der LEADER-Förderstelle übermittelt. Die Förderung ist auf der Basis der Kostenschätzung gedeckelt, die Mehrkosten sind von der Stadt zu tragen.


Die angebotenen Preise lassen eine einwandfreie Ausführung der ausgeschriebenen Arbeiten erwarten.

Folgende Vertragsfristen sind Grundlage der Ausschreibung:
Beginn der Arbeiten vor Ort: 03.05.2021
Fertigstellung der Leistungen: 30.09.2021


Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, die Firma Populär auf Grundlage ihres Angebots vom 25.02.21 mit der Durchführung der Bauleistungen zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.04.2021 15:47 Uhr