Datum: 30.01.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Schulungsraum Feuerwehr Vilsheim
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:25 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der letzten öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 19.12.2023
2 Antrag auf Baugenehmigung zum Umbau und Erweiterung des bestehenden Wohnhauses auf Grundstück Fl.Nr. 922/9, Gemarkung Vilsheim, Schloßstr. 20, Kapfing
3 Gemeinde Eching - Aufstellung des Bebauungs- mit Grünordnungsplanes "SO Bestattungswald Kronwinkl" samt Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 35 - Frühzeitige Beteiligung
4 Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung von 6 Reihen-Einfamilienhäusern mit 12 Stellplätzen auf Grundstück Fl.Nr. 332/15, Gemarkung Vilsheim, Amselstr. 20, Vilsheim
5 Beschlussfassung über die Änderung der Benutzungsordnungen der Kindertageseinrichtungen
6 Bestellung des Kommandanten der Feuerwehr Vilsheim
7 Bestellung des stellvertretenden Kommandanten der Feuerwehr Vilsheim
8 Ernennung zum Ehrenkommandanten der Feuerwehr Vilsheim
9 Informationen des Ersten Bürgermeisters und Anträge der Gemeinderäte

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1. Genehmigung der letzten öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 19.12.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 1. Sitzung des Gemeinderates 30.01.2024 ö 1

Sachverhalt

Der Gemeinderat genehmigt die Sitzungsniederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 19.12.2023.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt die Sitzungsniederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 19.12.2023.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2. Antrag auf Baugenehmigung zum Umbau und Erweiterung des bestehenden Wohnhauses auf Grundstück Fl.Nr. 922/9, Gemarkung Vilsheim, Schloßstr. 20, Kapfing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 1. Sitzung des Gemeinderates 30.01.2024 ö 2

Sachverhalt

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich der Ortsabrundungssatzung „Kapfing“, womit sich die planungsrechtliche Zulässigkeit nach § 34 BauGB bestimmt.

Das bestehende Wohnhaus soll durch Aufbau eines Obergeschosses auf die Doppelgarage durch einen Wohnraum erweitert werden.

Die erforderlichen Abstandsflächen können auf dem Grundstück des Bauherrn nachgewiesen werden.

Die Zustimmung der Eigentümer der Nachbargrundstücke wird im Bauantrag bestätigt.

Beschluss

Der Gemeinderat erhebt keine Einwendungen und erteilt dem Antrag auf Baugenehmigung das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderat Schrafstetter erscheint zur Sitzung. (19:01 Uhr)

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3. Gemeinde Eching - Aufstellung des Bebauungs- mit Grünordnungsplanes "SO Bestattungswald Kronwinkl" samt Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 35 - Frühzeitige Beteiligung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 1. Sitzung des Gemeinderates 30.01.2024 ö 3

Beschluss

Der Bebauungsplan „SO Bestattungswald Kronwinkl“ samt Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 35 wird im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB zur Kenntnis genommen. Einwände und Anregungen werden nicht erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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4. Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung von 6 Reihen-Einfamilienhäusern mit 12 Stellplätzen auf Grundstück Fl.Nr. 332/15, Gemarkung Vilsheim, Amselstr. 20, Vilsheim

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 1. Sitzung des Gemeinderates 30.01.2024 ö 4

Sachverhalt

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich der Ortsabrundungssatzung „Vilsheim“ und ist damit dem Innenbereich nach § 34 BauGB zuzuordnen, womit sich die planungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens am Einfügungsgebot orientiert.
Für das Vorhaben wurde vom Gemeinderat in der Sitzung vom 19.12.2023 auf formlose Bauvoranfrage eine Zustimmung in Aussicht gestellt.

Mittels Antrags auf Vorbescheid sollen nun vor einem Antrag auf Baugenehmigung folgende Fragen geklärt werden:

  1. Ist die Art der Nutzung Wohnen zulässig?
  2. Ist das Vorhaben hinsichtlich seiner Situierung auf dem Grundstück planungsrechtlich gemäß § 34 BauGB zulässig?
  3. Ist das Vorhaben mit den beiden Zeilenbaukörpern und der Aufteilung in je drei Reihenhäusern planungsrechtlich nach § 34 BauGB zulässig?
  4. Ist das Vorhaben mit dem Maß der baulichen Nutzung und der Kubatur nach § 34 BauGB zulässig?

Die Gebäudezeilen sollen eine Grundfläche von 18,16 m x 11,00 m (Nordzeile) und19,91 m x 11,00 m (Südzeile) bei Wandhöhen von jeweils 6,00 m haben. Mit einer Dachneigung von 45° wird mit zwei Vollgeschossen und einem ausgebauten Dachgeschoss werden Firsthöhen von nördlich 11,395 m und 11,485 m südlich erreicht.

Die nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung erforderlichen zwölf Stellplätze können auf dem Grundstück in Form von Carports und offenen Stellplätzen nachgewiesen werden.

Ein Antrag auf Absehen von der Nachbarbeteiligung im Vorbescheidsverfahren wurde gestellt.

Beschluss

Der Gemeinderat erhebt keine Einwendungen und erteilt dem Antrag auf Vorbescheid das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 1

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5. Beschlussfassung über die Änderung der Benutzungsordnungen der Kindertageseinrichtungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 1. Sitzung des Gemeinderates 30.01.2024 ö 5

Sachverhalt

Die Benutzungsordnungen für die Kinderbetreuungseinrichtungen sollen vereinheitlicht und angepasst werden.
In der Benutzungsordnung der Kinderkrippe im Naturkinderhaus „Die kleine Entdecker“ ist hinsichtlich der Öffnungszeit folgendes geregelt:

6. Öffnungszeiten
(1) Der Kinderkrippe ist wie folgt geöffnet:
Montag bis Freitag        von 7.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Kernzeit ist von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr, 1. Abholzeit: 13.00 Uhr, 2. Abholzeit 15.00 Uhr. 
Die Betreuungszeit endet 15 Minuten vor der Buchungszeit.
(2) Die Schließzeiten werden jeweils zu Beginn des Kinderkrippenjahres von der Leitung der Kinderkrippe bekannt gegeben.

Der Passus „Die Betreuungszeit endet 15 Minuten vor der Buchungszeit.“ wird in den Benutzungsordnungen der Kinderkrippe Hakuna Matata, des Kindergartens Mullewapp, des Kindergartens Vilstalfrösche und der Kindergartengruppe im Naturkinderhaus ebenfalls bei Ziffer 6. Öffnungszeiten ergänzt.

Weiter wird in allen Benutzungsordnungen Ziffer 8. Verpflegung ergänzt folgt:
Nahrungsmittelunverträglichkeiten, Allergien u.dgl. können nur unter Vorlage eines ärztlichen Attestes und mit Absprache der Einrichtungsleitung berücksichtigt werden.

Die Benutzungsordnungen treten mit Wirkung zum 01.02.2024 in Kraft.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt den Änderungen und Anpassungen der Benutzungsordnungen mit Wirkung zum 01.02.2024 zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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6. Bestellung des Kommandanten der Feuerwehr Vilsheim

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 1. Sitzung des Gemeinderates 30.01.2024 ö 6

Sachverhalt

Bei der Jahresversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Vilsheim am 12.01.2024 wurde Herr Lukas Ecker zum 1. Kommandanten gewählt. 
Der Gemeinderat bestätigt Herrn Ecker als 1. Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Vilsheim. 

Beschluss

Der Gemeinderat bestätigt Herrn Ecker als 1. Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Vilsheim. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderat Ecker stimmte nicht mit ab, da er nach Art. 49 GO persönlich beteiligt ist.

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7. Bestellung des stellvertretenden Kommandanten der Feuerwehr Vilsheim

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 1. Sitzung des Gemeinderates 30.01.2024 ö 7

Sachverhalt

Bei der Jahresversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Vilsheim am 12.01.2024 wurde Herr Dominik Peucker zum stellvertretenden Kommandanten gewählt. 
Der Gemeinderat bestätigt Herrn Peucker als stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Vilsheim.

Beschluss

Der Gemeinderat bestätigt Herrn Peucker als stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Vilsheim.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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8. Ernennung zum Ehrenkommandanten der Feuerwehr Vilsheim

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 1. Sitzung des Gemeinderates 30.01.2024 ö 8

Sachverhalt

Die Feuerwehr Vilsheim hat vorgeschlagen, dass der bisherige 1. Kommandant der Feuerwehr Vilsheim, Martin Eggl zum Ehrenkommandanten ernannt wird. 

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Ernennung zu. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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9. Informationen des Ersten Bürgermeisters und Anträge der Gemeinderäte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 1. Sitzung des Gemeinderates 30.01.2024 ö 9

Sachverhalt


  • Aktuell gibt es Probleme mit dem Eisspeicher beim Naturkinderhaus

  • Die Arbeiten für die Außenanlagen beginnen in Kürze

  • Am 02.02.2024 findet ein Treffen mit dem Planungsbüro Kargl bzgl. der Straßenbeleuchtung in der Ortsdurchfahrt Langenvils statt. 

  • Gemeinderat Ecker teilte mit, dass einige Straßenleuchten in Kapfing nicht funktionieren. Die Verwaltung kümmert sich um die Veranlassung der Reparatur. 

Datenstand vom 21.02.2024 08:40 Uhr