Datum: 14.05.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Schulungsraum Feuerwehr Vilsheim
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der letzten öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 16.04.2024
2 Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Carport/Garage auf Grundstück Fl.Nr. 733/1, Gemarkung Gundihausen, Aufeldweg 5, Langenvils
3 Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Wohnhauses mit Garage und Carport auf Grundstück Fl.Nr. 119/10, Gemarkung Vilsheim, Fichtenweg 7, Vilsheim
4 Antrag auf Baugenehmigung zur Erweiterung eines bestehenden Wohnhauses mit einem zweigeschossigen Anbau auf Grundstück Fl.Nr. 7, Gemarkung Vilsheim, Landshuter Str. 14, Vilsheim
5 Gemeinde Eching - Aufstellung des Bebauungs- mit Grünordnungsplanes "SO Bestattungswald Kronwinkl" und gleichzeitige Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 35 - Förmliche Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB
6 Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans "SO Freiflächen PV-Anlage Gundihausen" mit integriertem Grünordnungsplan – Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur Durchführung einer erneuten förmlichen Öffentlichkeits- und Fachstellenbeteiligung
7 Aufstellung des Bebauungsplanes "Kemoden - Ost" mit Grünordnungsplan - Billigungsbeschluss und Beschluss der frühzeitigen Fachstellen- und Öffentlichkeitsbeteiligung
8 Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 17 - Billigungsbeschluss und Beschluss der frühzeitigen Fachstellen- und Öffentlichkeitsbeteiligung
9 Informationen des Ersten Bürgermeisters und Anträge der Gemeinderäte
9.1 Mitteilung von Gemeinderat Oberloher

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1. Genehmigung der letzten öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 16.04.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 6. Sitzung des Gemeinderates 14.05.2024 ö 1

Sachverhalt

Der Gemeinderat genehmigt die Sitzungsniederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 16.04.2024. 

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2. Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Carport/Garage auf Grundstück Fl.Nr. 733/1, Gemarkung Gundihausen, Aufeldweg 5, Langenvils

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 6. Sitzung des Gemeinderates 14.05.2024 ö 2

Sachverhalt

Das mit einem Wochenendhaus bereits bebaute und erschlossene Grundstück ist dem planungsrechtlichen Außenbereich zuzuordnen.
Im Wege des Vorbescheidverfahrens soll geklärt werden, ob das Grundstück grundsätzlich mit einem Einfamilienhaus mit Nebenanlage bebaubar ist.
Das Bauvorhaben ist nicht privilegiert, steht jedoch öffentlichen Belangen nicht entgegen, da es den Festsetzungen des Flächennutzungsplanes nicht widerspricht und die Erschließung gesichert ist. Der Flächennutzungsplan sieht eine Erweiterung des Ortsteils Langenvils in diesem Bereich in südöstlicher Richtung als Misch- und Dorfgebiet vor. Die bestehende Bebauung ist mit Ver- und Entsorgungsleitungen bereits erschlossen, und wegemäßig über einen nichtbefestigten gemeindlichen Weg erreichbar. An diesen Weg schließt sich im südwestlichen Bereich bereits Wohnbebauung an, die ebenfalls im Flächennutzungsplan noch Berücksichtigung findet. Auf dem nördlich angrenzenden Grundstück wurde erst vor kurzem die bestehende Bebauung abgebrochen und eine Baugenehmigung für den Neubau eines Wohnhauses mit drei Wohneinheiten an der Vilstalstraße genehmigt.

Beschluss

Der Gemeinderat erhebt keine Einwendungen und erteilt dem Antrag auf Vorbescheid das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3. Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Wohnhauses mit Garage und Carport auf Grundstück Fl.Nr. 119/10, Gemarkung Vilsheim, Fichtenweg 7, Vilsheim

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 6. Sitzung des Gemeinderates 14.05.2024 ö 3

Sachverhalt

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Sonnensiedlung“.
Geplant ist der Neubau eines Wohnhauses mit Garage und Carport.
Von den Festsetzungen des Bebauungsplans wird in folgenden Punkten abgewichen, für die jeweils Befreiungen beantragt werden:
  • Dachneigung Hauptgebäude 35 Grad anstatt maximal zulässigen 28 Grad
  • Als Dachform für Garage und Carport wird ein Pultdach gewählt anstatt einer Anpassung an das Wohnhaus
  • Die Traufhöhe im Einfahrtsbereich von Garage und Carport erreicht durch das Pultdach eine Höhe von 3,35 m anstatt der Maximalhöhe von 2,50 m
In der umgebenden Bebauung im Geltungsbereich des Bebauungsplans wurden bereits entsprechende Abweichungen zugelassen.

Beschluss

Der Gemeinderat erhebt keine Einwendungen und erteilt dem Antrag auf Baugenehmigung samt den beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Sonnensiedlung“ das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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4. Antrag auf Baugenehmigung zur Erweiterung eines bestehenden Wohnhauses mit einem zweigeschossigen Anbau auf Grundstück Fl.Nr. 7, Gemarkung Vilsheim, Landshuter Str. 14, Vilsheim

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 6. Sitzung des Gemeinderates 14.05.2024 ö 4

Sachverhalt

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich der Ortsabrundungssatzung „Vilsheim“ und ist damit als bereits bebautes Grundstück dem planungsrechtlichen Innenbereich zuzuordnen.
Das bestehende Wohnhaus soll im westlichen Gartenbereich durch einen zweigeschossigen Anbau zu Wohnzwecken erweitert werden.
Die Nachbarzustimmungen werden vollständig nachgewiesen.

Beschluss

Der Gemeinderat erhebt keine Einwendungen und erteilt dem Antrag auf Baugenehmigung das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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5. Gemeinde Eching - Aufstellung des Bebauungs- mit Grünordnungsplanes "SO Bestattungswald Kronwinkl" und gleichzeitige Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 35 - Förmliche Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 6. Sitzung des Gemeinderates 14.05.2024 ö 5

Beschluss

Der Bebauungs- mit Grünordnungsplan „SO Bestattungswald Kronwinkl“ der Gemeinde Eching wird im Rahmen der förmlichen Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB zur Kenntnis genommen. Einwände und Anregungen werden nicht vorgebracht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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6. Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans "SO Freiflächen PV-Anlage Gundihausen" mit integriertem Grünordnungsplan – Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur Durchführung einer erneuten förmlichen Öffentlichkeits- und Fachstellenbeteiligung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 6. Sitzung des Gemeinderates 14.05.2024 ö 6

Sachverhalt

Nach Abwägung der vorgebrachten Einwände und Anregungen aus der zweiten förmlichen Öffentlichkeits- und Fachstellenbeteiligung wurde der Bebauungsplan „SO Freiflächen PV Anlage Gundihausen“ vom Gemeinderat als Satzung beschlossen, kam aber bisher nicht zur Ausfertigung, da nach Mitteilung der Abwägungsergebnisse, vom Fachbereich Naturschutz des Landratsamtes vorgebracht wurde, dass der eingebrachte Einwand bezüglich eines festgestellten Kiebitzvorkommens auf den direkt angrenzenden Ackerflächen nicht „weggewogen“ werden kann. Die Regelungen des besonderen Artenschutzrechts sind entsprechend den Verbotstatbeständen des Bundesnaturschutzgesetzes (§§ 44 bis 47 BNatSchG) in der Umsetzung der europarechtlichen Vorgaben der FFH- und Vogelschutzrichtlinie abwägungsfest. Der Bebauungsplan musste deshalb vom Planungsbüro in Absprache mit der Unteren Naturschutzbehörde hinsichtlich der Umplanung des Ausgleichs und der Aufnahme einer Bauzeitenregelung angepasst werden und bedarf einer erneuten förmlichen Öffentlichkeits- und Fachstellenbeteiligung.
In der Plananpassung musste ferner berücksichtigt werden, dass die vom Gemeinderat in der Vorentwurfsphase geforderte sichthemmende Heckenstruktur nicht mehr verwirklicht werden darf, da der Kiebitz in der Regel stark auf Kulissen reagiert, weil hierin Prädatoren Ansitzmöglichkeit finden könnten. Trotz einer nunmehr positiven rechtlichen Einschätzung, wird der Standort der PV-Anlage von der Unteren Naturschutzbehörde aber weiterhin als kritisch erachtet, da er Lebensraum für den Kiebitz darstellt.
Zu den durch das Kiebitzvorkommen erforderlichen naturschutzrechtlichen Anpassungen in Festsetzungen und Begründung mit Umweltbericht wurden vom Planungsbüro noch folgende Änderungen veranlasst:
  • Die Art der baulichen Nutzung (Planliche Festsetzungen Punkt 2.1) und die Zweckbestimmung (Textliche Festsetzungen Punkt 0.1.1.1) wurden um die Zulässigkeit „sonstiger baulicher Anlagen zur Speicherung regenerativer Energien mit den dazugehörigen technischen Nebenanlagen“ ergänzt, entsprechend einer Standardformulierung nach dem Erneuerbaren Energie Gesetz (EEG) in aktueller Fassung
  • Die Rückbauverpflichtung wurde durch die Festsetzung der Folgenutzung (Textliche Festsetzungen Punkt 0.1.5.1) ersetzt

Beschluss

Beschluss 1:
Der Billigungs- und Satzungsbeschluss vom 18. Juli 2023 wird aufgehoben.

Beschluss 2:
Der Gemeinderat billigt den Entwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplanes „SO Freiflächen PV-Anlage Gundihausen“ in der Fassung vom 14.05.2024 und beschließt die erneute förmliche Öffentlichkeits- und Fachstellenbeteiligung gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m § 3 Abs. 2 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderat Angstl stimmte nicht mit ab, da er nach Art. 49 GO persönlich beteiligt ist. Gemeinderat Oberpriller erscheint zur Sitzung. (19:24 Uhr) Gemeinderat Muggenthaler verlässt die Sitzung. (19:22 Uhr) Gemeinderat Muggenthaler erscheint zur Sitzung. (19:24 Uhr)

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7. Aufstellung des Bebauungsplanes "Kemoden - Ost" mit Grünordnungsplan - Billigungsbeschluss und Beschluss der frühzeitigen Fachstellen- und Öffentlichkeitsbeteiligung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 6. Sitzung des Gemeinderates 14.05.2024 ö 7

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 19. Dezember 2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Kemoden – Ost“ mit Grünordnungsplan im Regelverfahren beschlossen. Der geplante Geltungsbereich umfasst die Fl.Nrn. 485 u. 357/1 der Gemarkung Vilsheim. Vorgesehen sind 6 Bauparzellen mit Einzelhausbebauung, je zwei Vollgeschossen und maximal 2 Wohneinheiten. Die Erschließung ist über eine von der St.-Leonhard-Straße abzweigende Stichstraße vorgesehen. Wegen der gewerblichen Nutzung des östlich anliegenden Grundstücks Fl.Nr. 485/2 werden an den Wohngebäuden von drei Parzellen Schallschutzmaßnahmen erforderlich, die auf Grundlage des vom Büro Hook u. Partner erstellten Schallschutzgutachtens in den Festsetzungen Berücksichtigung finden.

Beschluss

Der Gemeinderat billigt den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Kemoden – Ost“ mit Grünordnungsplan in der Fassung vom 14. Mai 2024. Die frühzeitige Fachstellen- und Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 u. § 4 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderat Weß verlässt die Sitzung. (19:32 Uhr) Gemeinderat Weß erscheint zur Sitzung. (19:34 Uhr)

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8. Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 17 - Billigungsbeschluss und Beschluss der frühzeitigen Fachstellen- und Öffentlichkeitsbeteiligung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 6. Sitzung des Gemeinderates 14.05.2024 ö 8

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 19. Dezember 2023 die Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 17 beschlossen. Das Deckblatt umfasst den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes „Kemoden – Ost“ mit den Fl.Nrn. 485 u. 357/1 der Gemarkung Vilsheim.

Beschluss

Der Gemeinderat billigt den Vorentwurf des Deckblattes Nr. 17 zur Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 14. Mai 2024. Die frühzeitige Fachstellen- und Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 u. § 4 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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9. Informationen des Ersten Bürgermeisters und Anträge der Gemeinderäte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 6. Sitzung des Gemeinderates 14.05.2024 ö 9

Sachverhalt

Von den Anliegern des Wirtsangers in Gundihausen wurde ein Antrag auf einen verkehrsberuhigten Bereich gestellt. Bisher sind in dem Bereich 50 km/h zulässig. Der Antrag wird entsprechend dem Gemeinderat vorgetragen. Im Antrag wurden die einzelnen Punkte für die Begründung dargelegt und auch auf den Bebauungsplan verwiesen. Hier ist in der Begründung geregelt, dass sich alle Verkehrsteilnehmer gleichberechtigt bewegen. Der motorisierte Verkehr bewegt sich in Schrittgeschwindigkeit. Der Antrag wurde von 31 Personen unterzeichnet.
Der Gemeinderat sprach sich in der letzten Sitzung für eine Tempo 30 Zone aus. Allerdings ist im Bebauungsplan eindeutig geregelt, dass der Wirtsanger in Gundihausen ein verkehrsberuhigter Bereich ist. Somit ist keine weitere Beschlussfassung erforderlich. 

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9.1. Mitteilung von Gemeinderat Oberloher

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 6. Sitzung des Gemeinderates 14.05.2024 ö 9.1

Sachverhalt

Gemeinderat Oberloher teilte mit, dass im Aufeldweg durch die Umleitung die Sträucher und Bäume zurückgeschnitten werden müssen. 

Datenstand vom 12.06.2024 08:56 Uhr