Datum: 11.06.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Schulungsraum Feuerwehr Vilsheim
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der letzten öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 14.05.2024
2 Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Grundstück Fl.Nr. 526, Gemarkung Vilsheim, Almweg 3, Kemoden
3 Antrag auf Nutzungsänderung zu einem Verkaufsladen mit Spielecafe und angegliedertem Gartenbaubetrieb auf Grundstück Fl.Nr. 441/4, Gemarkung Gundihausen, Steimerberg 10, Münchsdorf
4 Gemeinde Eching - Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 36 - Förmliche Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB
5 Informationen des Ersten Bürgermeisters und Anträge der Gemeinderäte

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1. Genehmigung der letzten öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 14.05.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 7. Sitzung des Gemeinderates 11.06.2024 ö 1

Sachverhalt

Der Gemeinderat genehmigt die Sitzungsniederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 14.05.2024.  

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt die Sitzungsniederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 14.05.2024.   

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2. Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Grundstück Fl.Nr. 526, Gemarkung Vilsheim, Almweg 3, Kemoden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 7. Sitzung des Gemeinderates 11.06.2024 ö 2

Sachverhalt

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich der Ortsabrundungssatzung „Kemoden“ womit sich die planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben nach § 34 BauGB richtet.
Das auf dem Grundstück bestehende Wohngebäude soll samt Nebengebäude durch den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage ersetzt werden. Geplant ist eine Bebauung mit zwei Vollgeschossen ohne Kellergeschoss und Dachgeschossausbau. Talseitig wird eine maximale Wandhöhe von 7,79 m ab natürlichem Gelände erreicht, wobei das nach Nordwesten abfallende Gelände in diesem Bereich angefüllt werden soll. Straßenseitig wird die sichtbare Wandhöhe 6,66 m erreichen.
Die Bebauung entlang des Almweges besteht durchweg aus Wohngebäuden mit einem Vollgeschoss und ausgebautem Dachgeschoss. Der Einbeziehungsteil der Ortsabrundungssatzung „Kemoden“ lässt jedoch uneingeschränkt eine Bebauung mit zwei Vollgeschossen zu.
Entlang der Nordwestlichen Grundstücksgrenze wird die Abstandsfläche nicht vollständig eingehalten, wofür beim Landratsamt eine Abweichung von Art. 6 der Bayerischen Bauordnung beantragt wird, da laut Begründung der Brandabstand eingehalten werden kann und an der Nordwestseite die Belichtung und Belüftung von Aufenthaltsräumen nicht beeinflusst wird.
Die Nachbarzustimmungen werden vollständig nachgewiesen.

Beschluss

Der Gemeinderat erhebt keine Einwendungen und erteilt dem Antrag auf Baugenehmigung das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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3. Antrag auf Nutzungsänderung zu einem Verkaufsladen mit Spielecafe und angegliedertem Gartenbaubetrieb auf Grundstück Fl.Nr. 441/4, Gemarkung Gundihausen, Steimerberg 10, Münchsdorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 7. Sitzung des Gemeinderates 11.06.2024 ö 3

Sachverhalt

Da der Bauantrag aufgrund der Nachforderung von Gebäudeansichten vom Planungsbüro nicht mehr rechtzeitig vollständig eingereicht werden kann, wird vom Antragsteller darum ersucht, den Bauantrag vorerst nicht zu behandeln und von der aktuellen Tagesordnung zu nehmen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass dieser Tagesordnungspunkt vertagt wird, bis alle erforderlichen Unterlagen eingereicht werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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4. Gemeinde Eching - Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 36 - Förmliche Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 7. Sitzung des Gemeinderates 11.06.2024 ö 4

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Eching durch Deckblatt Nr. 36 im Rahmen der Förmlichen Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB ohne Einwendungen und Anregungen zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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5. Informationen des Ersten Bürgermeisters und Anträge der Gemeinderäte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 7. Sitzung des Gemeinderates 11.06.2024 ö 5

Sachverhalt

Datenstand vom 08.07.2024 11:16 Uhr