Datum: 10.09.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Schulungsraum Feuerwehr Vilsheim
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der letzten öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 06.08.2024
2 Vorstellung des Vorentwurfs der Studie zur Festlegung von Kriterien für die Eignung von Flächen für Freiflächenphotovoltaikanlagen im Gemeindegebiet
3 Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung von 6 Reihen-Einfamilienhäusern mit 12 Stellplätzen auf Grundstück Fl.Nr. 332/15, Gemarkung Vilsheim, Amselstr. 20, Vilsheim - erneute Stellungnahme zur geänderten Planung
4 Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage u. Carport auf Grundstück Fl.Nr. 132/1, Gemarkung Vilsheim, Veilchenweg 12, Vilsheim
5 Informationen des Ersten Bürgermeisters und Anträge der Gemeinderäte

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1. Genehmigung der letzten öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 06.08.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 11. Sitzung des Gemeinderates 10.09.2024 ö 1

Sachverhalt

Der Gemeinderat genehmigt die Sitzungsniederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 06.08.2024.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt die Sitzungsniederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 06.08.2024.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2. Vorstellung des Vorentwurfs der Studie zur Festlegung von Kriterien für die Eignung von Flächen für Freiflächenphotovoltaikanlagen im Gemeindegebiet

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 11. Sitzung des Gemeinderates 10.09.2024 ö 2

Sachverhalt

Außerhalb von Privilegierungen setzt die Genehmigung großflächiger Freiflächenphotovoltaikanlagen entsprechende Bebauungspläne und Anpassungen der Flächennutzungsplanung voraus. Damit liegt die Planungshoheit für FFPV-Anlagen bei der Gemeinde. Um der Gemeinde entsprechende Entscheidungen auf Investorenanfragen zu erleichtern, wurde der Landschaftsarchitekt Ulrich Voerkelius beauftragt im Rahmen einer Kriterienstudie Eignungsflächen zu erfassen, bewerten und darstellen zu lassen. Dabei handelt es sich um ein reines Planungs- und Entscheidungsinstrument für die Gemeinde ohne rechtliche Bindungswirkung.
Landschaftsarchitekt Ulrich Voerkelius stellt dem Gemeinderat den Stand der Planung anhand der bisher erarbeiteten Kriterien vor.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt auf Basis der vorgestellten Voruntersuchung des Landschaftsarchitekten Ulrich Voerkelius die Festlegung eines Kriterienkataloges für die Eignung von Flächen für Freiflächenphotovoltaikanlagen als Planungs- und Entscheidungsinstrument der Gemeinde.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3. Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung von 6 Reihen-Einfamilienhäusern mit 12 Stellplätzen auf Grundstück Fl.Nr. 332/15, Gemarkung Vilsheim, Amselstr. 20, Vilsheim - erneute Stellungnahme zur geänderten Planung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 11. Sitzung des Gemeinderates 10.09.2024 ö 3

Sachverhalt

Der Antrag auf Vorbescheid war bereits Gegenstand der Gemeinderatssitzung am 30.01.2024. Da im weiteren Verfahren jedoch durch das Landratsamt keine positive Entscheidung in Aussicht gestellt werden konnte, wurde die Planung entsprechend abgeändert und liegt nun erneut zur Stellungnahme vor.

Von der unteren Bauaufsichtsbehörde wurde bemängelt, dass sich das innerhalb des Zusammenhangs bebauten Ortsteils Vilsheim geplante Vorhaben nicht in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und daher nach § 34 Abs. 1 BAUGB nicht zulässig ist. Die Referenzobjekte mit zwei Vollgeschossen und einer Gebäudehöhe von etwa 10 m in der näheren Umgebung weisen eine maximale Grundfläche von ca. 126 m² auf. Die beiden geplanten Reihenhausanlagen waren hingegen mit einer deutlich größeren Grundfläche (200 m² u. 219 m²) und einer Gebäudehöhe von 11,50 m geplant. Weiterhin waren die Reihenhäuser mit einer steileren Dachneigung von ca. 45° geplant (Umgebungsbebauung ca. 20°).
In der geänderten Planung ist die Gebäudehöhe auf max. 9,67 m und die Grundfläche beider Baukörper auf je 150 m² reduziert. Die Dachflächen sind nunmehr nur noch 26° geneigt.

Beschluss

Der Gemeinderat erhebt keine Einwendungen und erteilt zur entsprechend den Vorgaben des Landratsamtes abgeänderten Planung das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderat Oberpriller erscheint zur Sitzung. (19:40 Uhr)

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4. Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage u. Carport auf Grundstück Fl.Nr. 132/1, Gemarkung Vilsheim, Veilchenweg 12, Vilsheim

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 11. Sitzung des Gemeinderates 10.09.2024 ö 4

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Vilsheim – Nord“, Deckblatt Nr. 03.

Geplant ist die Errichtung eines Wohngebäudes mit zwei Vollgeschoßen und einer von der westlichen Grundstücksgrenze anfahrbaren Garage samt angebautem Carport.
Folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes werden beantragt: 
  • zwei Vollgeschoße statt zulässigem Vollgeschoß mit Dachgeschoß
  • Verringerung der Dachneigung auf 20° statt zulässiger 30-42°
  • Platzierung von Garage u. Carport außerhalb des Baufensters
Begründet werden die Befreiungen mit der besseren räumlichen Nutzung des Obergeschoßes bei zweigeschoßiger Bebauung, der Verringerung der Firsthöhe bei geringerer Dachneigung, der rechtlich nicht möglichen ursprünglichen Grundstückszufahrt nach Bebauungsplan, wegen Privateigentums der für die Parzellen 3 und 4 vorgesehenen Zufahrt über Fl.Nr. 132/12 ohne Geh- und Fahrtrecht, und der damit erforderlichen Positionierung von Garage u. Carport außerhalb der Baugrenzen.
Auf der gegenüberliegenden Straßenseite (Deckblatt 04 Vilsheim-Nord) sind bereits zwei Wohngebäude in zweigeschoßiger Bauweise mit flacher Dachneigung realisiert, sodass von einem Einfügen des Bauvorhabens in die nähere Umgebung grundsätzlich ausgegangen werden kann.
Die Nachbarzustimmungen werden vollständig nachgewiesen.

Beschluss

Der Gemeinderat erhebt keine Einwendungen stimmt den beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zu und erteilt dem Antrag auf Baugenehmigung das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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5. Informationen des Ersten Bürgermeisters und Anträge der Gemeinderäte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 11. Sitzung des Gemeinderates 10.09.2024 ö 5

Sachverhalt

Information über den Engagementpreis 80plus der Stiftung ProAlter

Information über die neue HeimatInfo App der Gemeinde Vilsheim 

Datenstand vom 09.10.2024 12:32 Uhr