Datum: 28.11.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Schulungsraum Feuerwehr Vilsheim
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der letzten öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 07.11.2023
2 Antrag auf Baugenehmigung zum Abbruch eines Bestandsgebäudes und Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf Grundstück Fl.Nr. 600, Gemarkung Münchsdorf, Von-Plankh-Str. 4, Münchsdorf
3 Antrag auf Baugenehmigung zum Anbau eines Gartenlagers auf Grundstück Fl.Nr. 436/1, Gemarkung Gundihausen, Vilstalstr. 9, Gundihausen
4 Formlose Bauvoranfrage zum Neubau von zwei Mehrfamilienwohnhäusern mit je 9 Wohneinheiten und einer Tiefgarage auf den Grundstücken Fl.Nrn. 472/14 und 472/15, Gemarkung Gundihausen, Wirtsanger 18 und 20, Gundihausen
5 Formlose Bauvoranfrage zur Errichtung von sechs Reihenhäusern auf Grundstück Fl.Nr. 332/15, Gemarkung Vilsheim, Amselstr. 20, Vilsheim
6 Jahresrechnung 2021; Festlegungs- und Entlastungsbeschluss
7 Jahresrechnung 2022; Festlegungs- und Entlastungsbeschluss
8 Informationen des Ersten Bürgermeisters und Anträge der Gemeinderäte

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1. Genehmigung der letzten öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 07.11.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 17. Sitzung des Gemeinderates 28.11.2023 ö 1

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt die Sitzungsniederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 07.11.2023.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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2. Antrag auf Baugenehmigung zum Abbruch eines Bestandsgebäudes und Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf Grundstück Fl.Nr. 600, Gemarkung Münchsdorf, Von-Plankh-Str. 4, Münchsdorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 17. Sitzung des Gemeinderates 28.11.2023 ö 2

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich der Ortsabrundungssatzung „Münchsdorf – Teilbereich Ost“ und ist damit dem planungsrechtlichen Innenbereich nach § 34 BauGB zuzuordnen.

Nach Abbruch des Bestandswohngebäudes soll dieses durch den Neubau eines Einfamilienhauses mit zwei Vollgeschoßen bei einer Wandhöhe von 6,23 m und einer Doppelgarage ersetzt werden.

Die Nachbarzustimmungen liegen vollständig vor.

Beschluss

Der Gemeinderat erhebt keine Einwendungen und erteilt dem Antrag auf Baugenehmigung das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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3. Antrag auf Baugenehmigung zum Anbau eines Gartenlagers auf Grundstück Fl.Nr. 436/1, Gemarkung Gundihausen, Vilstalstr. 9, Gundihausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 17. Sitzung des Gemeinderates 28.11.2023 ö 3

Sachverhalt

Das Vorhaben ist dem planungsrechtlichen Außenbereich zuzuordnen.
Auf dem mit einem Wohnhaus bebautem Grundstück soll an einen bestehenden Geräteschuppen ein Gartenlager und ein nicht überdachter Lagerplatz mit Sichtschutz bei einer Gesamtdimensionierung von 6,25 m x 3,15 m angebaut werden.
Da es sich um kein privilegiertes Vorhaben handelt, beurteilt sich die Zulässigkeit nach den Maßgaben für ein „sonstiges“ Vorhaben im Außenbereich gemäß § 35 Abs. 2 BauGB.
Obwohl das Außenbereichsgrundstück im Flächennutzungsplan nicht für eine bauliche Entwicklung vorgesehen ist, dürften einer Baugenehmigung keine öffentlichen Belange entgegenstehen, da das Gartenlager Richtung Straße außenbereichsverträglich positioniert wird. Die im Außenbereich entlang der Staatsstraße einzuhaltende Abstandsfläche wurde vom Antragsteller mit den Staatlichen Bauamt abgesprochen und ist in der vorliegenden Planung berücksichtigt.
Die Nachbarzustimmungen liegen vollständig vor.

Beschluss

Der Gemeinderat erhebt keine Einwendungen und erteilt dem Antrag auf Baugenehmigung das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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4. Formlose Bauvoranfrage zum Neubau von zwei Mehrfamilienwohnhäusern mit je 9 Wohneinheiten und einer Tiefgarage auf den Grundstücken Fl.Nrn. 472/14 und 472/15, Gemarkung Gundihausen, Wirtsanger 18 und 20, Gundihausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 17. Sitzung des Gemeinderates 28.11.2023 ö 4

Sachverhalt

Nach erneuter Vorstellung einer Entwurfsplanung in der Sitzung des Bauausschusses vom 19.09.2023 wird nun unter Berücksichtigung der dabei geäußerten Einwände ein abgeänderter Entwurf zur Vorberatung eingebracht.

Folgende Änderungen haben sich ergeben:
  • Verringerung der Anzahl der oberirdischen Stellplätze
  • Einplanung von Zwerchgiebeln
  • Verlegung der Tiefgaragenzufahrt auf die Nordseite
  • Verlegung der Lage der Tiefgarage unter den westlichen Baukörper

Folgende Abweichungen vom Bebauungsplan haben sich ergeben, für die in einem späteren Baugenehmigungsverfahren jeweils Befreiungen zu beantragen sind:
  • Überschreitung der zulässigen Gesamtlänge von Gauben und Zwerchgiebel mit 14,54 m um 6,10 m; laut Bebauungsplan maximal ein Drittel der Trauflänge zulässig
  • Überschreitung der Baugrenzen für Nebengebäude, Stellplätze und Zufahrten um 19 m²
  • Überschreitung der Baugrenzen im Bereich des Hauses 2 mit Tiefgarage um 147 m²
  • Überschreitung der Traufwandhöhe im Bereich der Laubengänge, durch Abstufung des Daches um 0,62 m; laut Bebauungsplan maximale Wandhöhe 7,50 m und Abstufung der Dachflächen nicht zulässig

Beschluss

Zur vorgelegten Entwurfsplanung kann der Gemeinderat in einem späteren Baugenehmigungsverfahren das gemeindliche Einvernehmen nicht in Aussicht stellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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5. Formlose Bauvoranfrage zur Errichtung von sechs Reihenhäusern auf Grundstück Fl.Nr. 332/15, Gemarkung Vilsheim, Amselstr. 20, Vilsheim

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 17. Sitzung des Gemeinderates 28.11.2023 ö 5

Sachverhalt

Architekt Werner Willfurth stellt mit einem Vertreter der Fa. Kuc Bau GmbH drei Entwurfsvarianten für eine künftige Bebauung des Grundstücks Fl.Nr. 332/15, Gemarkung Vilsheim, nach Abbruch bestehender Gebäude vor.

Die Varianten A und B sehen eine Reihenhausbebauung mit zwei Häuserzeilen zu je drei Einfamilienhäusern vor. Dimensioniert sind die Wohngebäude in Variante A mit 18,165 m und 19,91 m zu je 11,00 m, in Variante B mit 17,76 m und 19,30 m in der Länge etwas geringer, da hier seitlich jeweils noch zwei Carports angebaut werden sollen. Die erforderlichen 12 Pkw-Stellplätze werden in der Variante A zwischen den Gebäudereihen teils in Carports und offen angeordnet, in der Variante B sollen die Autos in nordöstlich und seitlich der Gebäude positionierten Carports untergebracht werden. Im Alternativentwurf zu Variante B wird das nördliche Reihenhaus durch eine Doppelhausbebauung ersetzt, wodurch sich die Gebäudebreite auf 14,635 m verringert. Bei allen Varianten wird von einer Wandhöhe von 6,00 m und einer Dachneigung von 45 Grad ausgegangen. In den Reihenhausvarianten würde sich eine Grundflächenzahl von 0,33 und eine Geschossflächenzahl von 0,65 ergeben. In der Variante mit den zwei Doppelhaushälften verringert sich die GRZ auf 0,29 und die GFZ auf 0,58.

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich der Ortsabrundungssatzung „Vilsheim“ und ist damit dem planungsrechtlichen Innenbereich nach § 34 BauGB zuzuordnen, womit sich die Zulässigkeit des Vorhabens am Einfügungsgebot orientiert.

Problematisch dürfte sich die an der südlichen Grundstücksgrenze geplante 2 m hohe Stützmauer darstellen, da nach der gemeindlichen Satzung über Stellplätze, Garagen und Einfriedungen Zaunsockel mit einer Höhe von mehr als 15 cm nur errichtet werden dürfen, wenn sie zur Stützung des dahinterliegenden Geländes erforderlich sind.

Beschluss

Ein Beschluss wird nicht heute gefasst, bis zur nächsten GR Sitzungen sollen weitere Pläne vorgelegt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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6. Jahresrechnung 2021; Festlegungs- und Entlastungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 17. Sitzung des Gemeinderates 28.11.2023 ö 6

Sachverhalt

Die Jahresrechnung 2021 schließt im Verwaltungshaushalt mit 5.926.495,76 € und im Vermögenshaushalt mit 5.802.487,33 € jeweils in den Einnahmen und Ausgaben. Darin enthalten sind die Zuführung zum Vermögenshaushalt in Höhe von 1.128.784,54 €, eine Zuführung zur allgemeinen Rücklage in Höhe von 2.720.125,23 € und eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage in Höhe von 3.890.344,27 €. 
Die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2021 wurde am 14.11.2023 durchgeführt. Prüfungserinnerungen wurden nicht erhoben.
Der Gemeinderat stellt die Jahresrechnung 2021 mit dem von der Verwaltung aufgestelltem Ergebnis gemäß Art. 102 Abs. 3 Bayer. Gemeindeordnung fest.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt der Verwaltung für die Jahresrechnung 2021 in der vorliegenden, festgestellten Fassung die Entlastung. Bürgermeister Spornraft-Penker nimmt nicht an der Abstimmung teil.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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7. Jahresrechnung 2022; Festlegungs- und Entlastungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 17. Sitzung des Gemeinderates 28.11.2023 ö 7

Sachverhalt

Die Jahresrechnung 2022 schließt im Verwaltungshaushalt mit 5.939.624,20 € und im Vermögenshaushalt mit 5.111.686,33 € jeweils in den Einnahmen und Ausgaben. Darin enthalten sind die Zuführung zum Vermögenshaushalt in Höhe von 568.810,53 €, eine Zuführung zur allgemeinen Rücklage in Höhe von 1.581.411,39 € und eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage in Höhe von 2.720.125,23 €. 
Die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2022 wurde am 17.10.2023 durchgeführt. Prüfungserinnerungen wurden nicht erhoben.
Der Gemeinderat stellt die Jahresrechnung 2022 mit dem von der Verwaltung aufgestelltem Ergebnis gemäß Art. 102 Abs. 3 Bayer. Gemeindeordnung fest.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt der Verwaltung für die Jahresrechnung 2022 in der vorliegenden, festgestellten Fassung die Entlastung. Bürgermeister Spornraft-Penker nimmt nicht an der Abstimmung teil.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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8. Informationen des Ersten Bürgermeisters und Anträge der Gemeinderäte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 17. Sitzung des Gemeinderates 28.11.2023 ö 8
Datenstand vom 20.12.2023 10:15 Uhr