Datum: 19.12.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Schulungsraum Feuerwehr Vilsheim
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:25 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der letzten öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 28.11.2023
2 Bebauungsplan "Kemoden - Ost" - Aufstellungsbeschluss
3 Bebauungsplan "Am Stadelfeld" - Aufstellungsbeschluss
4 Formlose Bauvoranfrage zum Neubau von zwei Mehrfamilienwohnhäusern mit je 9 Wohneinheiten und einer Tiefgarage auf den Grundstücken Fl.Nrn. 472/14 und 472/15, Gemarkung Gundihausen, Wirtsanger 18 und 20, Gundihausen
5 Formlose Bauvoranfrage zur Errichtung von sechs Reihenhäusern auf Grundstück Fl.Nr. 332/15, Gemarkung Vilsheim, Amselstr. 20, Vilsheim
6 Informationen des Ersten Bürgermeisters und Anträge der Gemeinderäte

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1. Genehmigung der letzten öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 28.11.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 18. Sitzung des Gemeinderates 19.12.2023 ö 1

Sachverhalt

Der Gemeinderat genehmigt die Sitzungsniederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 28.11.2023.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt die Sitzungsniederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 28.11.2023.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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2. Bebauungsplan "Kemoden - Ost" - Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 18. Sitzung des Gemeinderates 19.12.2023 ö 2

Sachverhalt

Mit Urteil vom 18.07.2023 hat das Bundesverwaltungsgericht die Unionsrechtswidrigkeit von § 13 b des Baugesetzbuches (BauGB) festgestellt. Damit wurde die weitere Aufstellung von Bebauungsplänen im beschleunigten Verfahren zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen ohne Umweltprüfung und naturschutzrechtlichen Ausgleich ausgeschlossen; auch für laufende und bisher nicht abgeschlossene Verfahren. Der Bundestag hat zwar im Zuge einer Änderung des BauGB eine Reparaturklausel beschlossen, die das Gesetzgebungsverfahren weitestgehend passiert hat, doch wird vom Rechtsbeistand der Gemeinde empfohlen, das Regelverfahren durchzuführen, da die Haltbarkeit der Reparaturklausel für kritisch erachtet wird. Das Bauleitplanverfahren „Kemoden – Ost“ ist deshalb in ein Regelverfahren zu überführen und die Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren zu veranlassen.
Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Nrn. 485 u. 357/1 der Gemarkung Vilsheim mit 4.523 m² und liegt nördlich der Gemeindeverbindungsstraße Vilsheim – Kemoden, östlich anschließend an den Ortsteil Kemoden.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Kemoden – Ost“ im Regelverfahren und die Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt im Parallelverfahren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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3. Bebauungsplan "Am Stadelfeld" - Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 18. Sitzung des Gemeinderates 19.12.2023 ö 3

Sachverhalt

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes mit zwei Bauparzellen umfasst eine Teilfläche des Flurstückes Nr. 562 der Gemarkung Vilsheim und schließt nordwestlich an die bestehende Wohnbebauung des Ortsteils Kemoden an. Im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages müssen sich die Antragsteller zur Tragung sämtlicher durch Planung und Erschließung entstehender Kosten verpflichten.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Stadelfeld“ und die Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt im Parallelverfahren. Mit den Antragstellern ist ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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4. Formlose Bauvoranfrage zum Neubau von zwei Mehrfamilienwohnhäusern mit je 9 Wohneinheiten und einer Tiefgarage auf den Grundstücken Fl.Nrn. 472/14 und 472/15, Gemarkung Gundihausen, Wirtsanger 18 und 20, Gundihausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 18. Sitzung des Gemeinderates 19.12.2023 ö 4

Sachverhalt

Der neuerliche Planentwurf wurde dem Gemeinderat in der Sitzung am 28.11.2023 vorgestellt, wobei eine Zustimmung zunächst nicht in Aussicht gestellt werden konnte. 

Im nun vorliegenden abgeänderten Entwurf wurde auf die kritisierte seitliche Abmauerung von Terrassen und Balkonen verzichtet.

Folgende Abweichungen vom Bebauungsplan bleiben bestehen, für die in einem späteren Baugenehmigungsverfahren jeweils Befreiungen zu beantragen sind:
  • Überschreitung der zulässigen Gesamtlänge von Gauben und Zwerchgiebel mit 14,54 m um 6,10 m; laut Bebauungsplan maximal ein Drittel der Trauflänge zulässig
  • Überschreitung der Baugrenzen für Nebengebäude, Stellplätze und Zufahrten um 19 m²
  • Überschreitung der Baugrenzen im Bereich des Hauses 2 mit Tiefgarage um 147 m²
  • Überschreitung der Traufwandhöhe im Bereich der Laubengänge, durch Abstufung des Daches um 0,62 m; laut Bebauungsplan maximale Wandhöhe 7,50 m und Abstufung der Dachflächen nicht zulässig

Beschluss

Zur vorgelegten Entwurfsplanung kann der Gemeinderat in einem späteren Baugenehmigungsverfahren das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht stellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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5. Formlose Bauvoranfrage zur Errichtung von sechs Reihenhäusern auf Grundstück Fl.Nr. 332/15, Gemarkung Vilsheim, Amselstr. 20, Vilsheim

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 18. Sitzung des Gemeinderates 19.12.2023 ö 5

Sachverhalt

In der Sitzung vom 28.11.2023 wurde vom Gemeinderat von den drei vorgestellten Bebauungsvorschlägen die Variante A, einer Reihenhausbebauung mit zwei Häuserzeilen zu je drei Einfamilienhäusern und der Unterbringung der erforderlichen 12 Pkw-Stellplätze zwischen den Häuserzeilen, favorisiert. Eine Entscheidung über die Inaussichtstellung einer Zustimmung wurde aber vertagt und die Vorlage von Entwurfsansichten gefordert. Entsprechende Ansichtsdarstellungen liegen nun vor. Zudem wurde die Planung im Bereich der Balkone der südlichen Häuserzeile dahingehend abgeändert, dass diese nicht mehr auf Stützmauern zu liegen kommen, sondern jetzt mittels Stützsäulen freistehend werden sollen, wodurch das Hanggeschoss südseitig zugänglich gemacht wird.

Beschluss

Zur vorgelegten Entwurfsplanung kann der Gemeinderat in einem späteren Baugenehmigungsverfahren das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht stellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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6. Informationen des Ersten Bürgermeisters und Anträge der Gemeinderäte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 18. Sitzung des Gemeinderates 19.12.2023 ö 6

Sachverhalt

Es wurden aktuelle Informationen über den Baustand und die Inbetriebnahme zum Naturkinderhaus mitgeteilt. 

Datenstand vom 31.01.2024 08:24 Uhr